[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 8. März 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1134
19. Wahlperiode 09.03.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Martina Renner,
Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/878 –
Durch Bundesprogramme geförderte Aussteigerprogramme für Rechtsextremisten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden
Aussteigerberatungsstellen für Neonazis und Aktivisten der extremen Rechten finanziert
bzw. kofinanziert. Diese sind bei staatlich unabhängigen Trägervereinen und
Wohlfahrtsverbänden angesiedelt, wie beispielsweise die norddeutschen
Beratungseinrichtungen JUMP! beim CJD Waren (Müritz) – Mecklenburg-Vorpommern,
Reset/VAJA e. V. (Bremen), Kurswechsel/CJD Hamburg (Hamburg), Arbeit
und Leben e. V. (Niedersachsen) (
http://weg-von-rechts.de/).
Darüber hinaus berät auch das beim Zentrum Demokratische Kultur GmbH in
Berlin angesiedelte Projekt EXIT-Deutschland seit dem Jahr 2000 bundesweit
Aussteigerinnen und Aussteiger sowie Ausstiegswillige aus der Neonaziszene
und der extremen Rechten. Einige Arbeitsfelder von EXIT-Deutschland werden
ebenfalls durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ finanziert (www.
exit-deutschland.de/).
1. Welche aus Bundesmitteln wie dem Programm „Demokratie leben!“ des
Bundesfamilienministeriums und vergleichbaren Bundesprogrammen
geförderten Aussteigerberatungsstellen für Neonazis und Aktivisten der extremen
Rechten gibt es wo und seit wann?
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen
Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ werden
Ausstiegsberatungsstellen im Themenfeld Rechtsextremismus in mehreren Programmbereichen
gefördert. Neben der Förderung der bei den Landes-Demokratiezentren
(Programmbereich B) angesiedelten Angebote der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung wird
unter anderem der Träger ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH im
Programmbereich C (Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger) des
Bundesprogramms bis Ende 2019 in seiner Entwicklung zum bundeszentralen
Träger im Themen- und Strukturfeld „Ausstiegsberatung“ gefördert. Die
Ausstiegsberatung wird im Rahmen von EXIT-Deutschland geleistet.
Programmbereich B: Landes-Demokratiezentren (LDZ)
Bundesland Träger des LDZ / der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung
Förderlaufzeit
Baden-
Württemberg
LDZ: Ministerium für Soziales und Integration
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung: Landesarbeitsgemeinschaft
Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e. V.
01.01.2015 –
31.12.2019
Bayern LDZ: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und
Integration
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung:
Deutsche Erwachsenenbildungswerk Straubing Fire
01.01.2015 –
31.12.2019
Berlin LDZ: Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und
Antidiskriminierung Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung,
LADS D 2
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung:
Violence Prevention Network
01.01.2015 –
31.12.2019
Bremen LDZ: Senatorische Behörde für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und
Sport
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung:
Vaja e. V.
Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen Ost gGmbH
(ARUG)
seit 2018 zusätzlich CJD-Nord
01.01.2015 –
31.12.2019
Hamburg LDZ: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung:
Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen Ost gGmbH
(ARUG)
01.01.2015 –
31.12.2019
Hessen LDZ: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung:
St. Elisabeth Verein e. V. (Rote Linie)
Die Kopiloten e. V. (Kassel)
seit 2018 nur noch St. Elisabeth Verein e. V.
01.01.2015 –
31.12.2019
Mecklenburg-
Vorpommern
LDZ: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-
Vorpommern, Landeszentrale für politische Bildung –
Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung:
Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen Ost gGmbH
(ARUG)
CJD-Nord
seit 2018 nur noch CJD-Nord
01.01.2015 –
31.12.2019
Bundesland Träger des LDZ / der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung
Förderlaufzeit
Niedersachsen
LDZ: Niedersächsisches Justizministerium
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung:
Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen Ost gGmbH
(ARUG)
CJD
seit 2018 zusätzlich Landespräventionsrat Niedersachsen
01.01.2015 –
31.12.2019
Nordrhein-
Westfalen
LDZ: Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-
Westfalen - Projektgruppe „Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus
und Rassismus, Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus“
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung:
RE/init e. V.
01.01.2015 –
31.12.2019
Rheinland-
Pfalz
LDZ: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und
Verbraucherschutz
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung „Rückwege“
01.01.2015 –
31.12.2019
Saarland LDZ: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung:
seit 2018 N.N. (Umstellung auf zivilgesellschaftlichen Träger)
01.01.2015 –
31.12.2019
Sachsen-
Anhalt
LDZ: Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes
Sachsen-Anhalt / Bereich: S4 Demokratieentwicklung
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung:
seit 2018 Miteinander – Netzwerk für Demokratie und Weltoffenheit in
Sachsen-Anhalt e. V. (Umstellung auf zivilgesellschaftlichen Träger)
01.01.2015 –
31.12.2019
Schleswig-
Holstein
LDZ: Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des
Landes Schleswig-Holstein (MILI)
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung:
Miteinander e. V.
AWO SH
seit 2018 Kast e. V., CJD-Nord Hamburg, Philip Schlaffer (Soziale
Jugendarbeit)
01.01.2015 –
31.12.2019
Thüringen LDZ: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung:
Drudel 11 e. V.
01.01.2015 –
31.12.2019
Programmbereich C: Förderung der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger
Programmbereich E: Förderung von Modellprojekten zur Radikalisierungsprävention
Projektträger Projekttitel Sitz des Trägers/
Hauptdurchführungsort
Gesamtförderzeitraum
BackUp-Come-
Back e. V.
ComeBack – You are not alone
(CoBa-Yana)
Dortmund/ Dortmund 02.02.2017 –
31.12.2019
2. Wie viele ausstiegswillige Rechtsextremisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils von diesen aus dem Programm „Demokratie
leben!“ des Bundesfamilienministeriums und vergleichbaren
Bundesprogrammen geförderten Aussteigerberatungsstellen für Neonazis und Aktivisten der
extremen Rechten in welchem Zeitraum betreut, und in wie vielen Fällen
gelang oder misslang ein Ausstieg aus der rechtsextremen Szene (bitte nach
Beratungsstellen, Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Eine Erhebung von Daten über die Anzahl ausstiegswilliger Rechtsextremisten,
die von den bei den Landes-Demokratiezentren bestehenden
Ausstiegsberatungsstellen betreut wurden und werden, findet im Rahmen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ nicht statt. Im Übrigen wird auf die einleitende Antwort zu
Frage 3 wie auch auf die Antwort zu den Fragen 3f und 3g verwiesen.
3. Wie viele (ehemalige) Rechtsextremisten nutzten bislang das aus
Bundesmitteln geförderte und seit dem Jahr 2000 bestehende Aussteigerprogramm
von EXIT-Deutschland?
Laut Aussage von EXIT-Deutschland wurden seit dem 23. Mai 2000 697
Personen durch das Aussteigerprogramm EXIT-Deutschland in ihrem Ausstieg aus
rechtsextremen Gruppen begleitet (Stand: 26. Februar 2018). Dabei werden bei
EXIT-Deutschland nur die Fälle statistisch registriert, in denen ein klares und
personell identifizierbares Signal des anvisierten oder schon begonnenen
Ausstieges mitgeteilt und ausdrücklich um Hilfe ersucht wird. Nicht als Aussteigende
registriert, sondern gesondert erfasst als „Personen in der Distanzierung“, werden
Personen, die bei EXIT-Deutschland in der Kommunikation bleiben, jedoch den
Ausstieg noch nicht überzeugend erklärt und eingeleitet haben. Derzeitig
befinden sich laut Aussage von EXIT-Deutschland vier Personen in diesem
Kontaktfeld.
a) Wie viele Anrufe und unterschiedliche Anrufer verzeichnete die
Aussteigerhotline von EXIT-Deutschland insgesamt (bitte nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Nach wie vielen ersten Kontaktgesprächen mit EXIT-Deutschland kam es
zu einem zweiten ausführlicheren Telefonat oder E-Mail-Kontakt (bitte
nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
c) Wie viele Anrufer bei EXIT-Deutschland wurden als potenziell
ausstiegswillig angesehen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Projektträger Themen – und
Strukturfeld
Sitz des Trägers/
Hauptdurchführungsort
Gesamtförderzeitraum
ZDK Gesellschaft
Demokratische Kultur gGmbH
Ausstiegsberatung Berlin / bundesweit 01.01.2015 –
31.12.2019
d) Bei wie vielen Anrufern bei EXIT-Deutschland handelte es sich um
ratsuchende Verwandte oder Bekannte eines Rechtsextremisten (bitte nach
Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 3a bis 3d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei dem Aussteigerprogramm EXIT-Deutschland handelt es sich nach Auskunft
des Trägers ZDK Gesellschaft Demokratische Kultur gGmbH um keine
klassische „Aussteigerhotline“. Die (Erst-)Kommunikation von Personen mit EXIT
erfolgt von Beginn der Tätigkeit an nicht allein über Telefon, sondern über eine
Bandbreite von Möglichkeiten wie Telefon, Briefe, Besuche, Übermittlung durch
Dritte, Internet und telefonische Kommunikationsdienste und Skype. Dazu
kommen Kontaktvermittlungen durch Dritte, insbesondere durch Polizeibeamtinnen
und Polizeibeamte, Familienangehörige, Justizvollzugsbedienstete,
Seelsorgerinnen und Seelsorger, Psychologinnen und Psychologen sowie Rechtsanwältinnen
und Rechtanwälte.
e) In wie vielen Fällen erfolgte nach den ersten beiden Telefonaten bei
EXIT-Deutschland eine weitergehende Unterstützung (bitte nach Art der
Unterstützung, Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Laut Aussage von EXIT-Deutschland können keine verbindlichen Aussagen
darüber getroffen werden, inwiefern es nach einer ersten Kontaktaufnahme zu einem
zweiten ausführlicheren Telefonat/Kontakt kam, bzw. wie oft letzterem ein erstes
Kontaktgespräch vorausging.
f) In wie vielen Fällen gelang mit Hilfe von EXIT-Deutschland ein Ausstieg
aus der rechtsextremen Szene (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln und
angeben, in wie vielen Fällen es sich um minderjährige Aussteiger
gehandelt hat)?
Nach Aussage von EXIT-Deutschland gelang in 697 Fällen mit Hilfe von EXIT-
Deutschland ein Ausstieg aus der rechtsextremen Szene (Stand vom 26. Februar
2018). Davon waren 601 Männer und 96 Frauen. Kinder bis 14 Jahre werden
nicht gesondert als Aussteigende registriert, sondern dem aussteigenden Elternteil
zugeordnet. Anfragen sonstiger Minderjähriger von 14 bis 17 Jahren hat EXIT-
Deutschland bis auf wenige Einzelfälle in der Vergangenheit nicht zu
verzeichnen.
g) In wie vielen Fällen misslang bei EXIT-Deutschland ein solcher Ausstieg
trotz der Kontaktaufnahme mit dem Aussteigerprogramm (bitte nach
Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
h) In wie vielen Fällen kam es bei EXIT-Deutschland zu einem Rückfall
durch eine erneute Aktivität eines bereits ausgestiegenen oder
ausstiegswilligen Rechtsextremisten innerhalb der rechtsextremen Szene (bitte
nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 3g und 3h werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Laut Aussage von EXIT-Deutschland wurde in 16 Fällen der Ausstieg durch
EXIT-Deutschland oder durch die aussteigende Person beendet, da eine Re-
Radikalisierung als Rechtsextremist einsetzte oder eine ideologisch inhaltlich neue
Radikalisierung in den islamistischen Extremismus, in militant
freiheitsfeindliches Kreuzrittertum oder Linksextremismus oder ein Abdriften in die organisierte
Kriminalität erfolgte.
BY BE BB HB BW HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
2000 - - - - - - - - - - - - - - - -
2001 - - - - - - - - - - - - - - - -
2002 - - - - - - - - - - - - - - - -
2003 - - - - - - - - - - - - - - - -
2004 - - - - - - 1 - - - - - - - - -
2005 - - - - - - - - - - - - - - - -
2006 - 1* 1* - - - - - - - - - 1* - - -
2007 - - - - - - - - - - - - - - - -
2008 - 1 - - - - - - - - - - - - - -
2009 - - - - - - - - - - - - - - - -
2010 - 1 1 - 3 2 - - - - - - - - 1 -
2011 - - - - - - - - - - - - - - - -
2012 - - 1 - - - - - - - - - - - - -
2013 1 - - - - - - - - - - - - - - -
2014 - - 1 - - - - - - - - - - - - -
2015 - - - - - - - - - - 1 - - - - -
2016 1 - - - - - - - - - - - - - - -
2017 - - - - - - - - - - - - - - - -
2018 - - - - - - - - - - - - - - - -
* nur ein länderübergreifender Fall
i) In wie vielen Fällen befanden sich Ausstiegswillige zum Zeitpunkt ihrer
ersten Kontaktaufnahme mit EXIT-Deutschland zum
Aussteigerprogramm im Gefängnis (bitte nach Jugendarrest, Untersuchungs- und
Strafhaft, Jahren, Bundesländern aufgliedern)?
Unmittelbar aus dem Justizvollzug heraus meldeten sich nach Aussage von
EXIT-Deutschland im Erstkontakt 36 Personen bei EXIT-Deutschland, davon
befanden sich 32 Personen im Allgemeinen Justizvollzug. Zwei jugendliche
Personen waren in Untersuchungshaft, zwei Personen waren im Jugendvollzug.
Jugendvollzug:
BY BE BB HB BW HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
2000 - - 1 - - - - - 1 - - - - - -
Untersuchungshaft (Jugendliche):
BY BE BB HB BW HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
2001 - - - - - - - 2 - - - - - - -
Allgemeiner Justizvollzug:
BY BE BB HB BW HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH
2000 - - - - - - - - 2 - - - - - - -
2001 - - - - 1 - - - - - - - - - - -
2002 - - - - - - - - - - - - 1 - - -
2003 - 1 - - - - - - - - - - - - - -
2004 - - 1 - - - - - - - - - - - - -
2005 2 - - - - - - - - - - - - - 1 -
2006 1 - - - - - - - - - - - - - - -
2007 1 - - - - - - - - - - - - - - -
2008 - - 1 - - - - - - - - - 1 - - 1
2009 -- - - - - - - - - - 1 - - - - -
2010 - - - - - - - - 1 - 1 - - - - -
2011 - 1 - - - - - - - - - - - - - -
2012 1 - 2 - - - - - - - - - - - - -
2013 - - - - - - - - - 1 - - - - - -
2014 - 1 - - - - - - - - - 1 - - - -
2015 - - - - - - - 1 - - - - - - - -
2016 - - 1 - - - - 1 1 - - - - 1 -
2017 - - - - - - - - - 1 - - 1 1 - -
2018 - - - - - - - - - - - - - - - -
j) In wie vielen Fällen wurden gegen Ausstiegswillige zum Zeitpunkt ihrer
ersten Kontaktaufnahme mit EXIT-Deutschland strafrechtliche
Ermittlungen geführt bzw. stand ihnen ein Strafprozess bevor?
Nach Auskunft von EXIT-Deutschland wurden in 23 Fällen gegen
Ausstiegswillige zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme mit EXIT-Deutschland strafrechtliche
Ermittlungen geführt bzw. stand ein Strafprozess bevor.
k) Über welchen Zeitraum erfolgt die Begleitung eines Ausstiegs durch
EXIT-Deutschland aus der Szene durchschnittlich?
Nach Auskunft von EXIT-Deutschland erfolgt bei ca. 60 Prozent der
Aussteigenden die Begleitung durch EXIT-Deutschland über einen Zeitraum von ein bis
eineinhalb Jahren. Bei ca. 30 Prozent der Aussteigenden erfolgt eine Begleitung
zwischen drei bis fünf Jahren, bei ca. 10 Prozent über einen Zeitraum von f��nf Jahren.
l) In wie vielen Fällen gab es eine Bedrohung ausstiegswilliger
Rechtsextremisten durch andere Angehörige der rechtsextremen Szene, und
welche Hilfestellung wurde in diesen Fällen von Seiten von EXIT-
Deutschland geleistet (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Bis auf wenige Ausnahmen sind nach Aussage von EXIT-Deutschland alle
begleiteten ausstiegswilligen Rechtsextremisten von Bedrohungen, Stalking und
auch (schwerer) Gewalt betroffen. In jedem Fall sind nach Aussage von EXIT-
Deutschland Schutzszenarien zu erarbeiten, die sich in unterschiedlichen Graden
und Komplexitäten bewegen (EXIT-Deutschland-Gefährdungsskala 0 – 6). Die
einzelnen Maßnahmen werden den erarbeiteten Fallkonstellationen angepasst.
m) Welche Evaluationen des Aussteigerprogramms von EXIT-Deutschland
durch welche Institutionen gibt es, und zu welchen Ergebnissen kommen
diese (bitte die wissenschaftliche Institution, den Veröffentlichungsort der
Evaluation, das Jahr angeben)?
Bundesprogramme werden in ihrer Gesamtheit als Programme evaluiert. Die
Ergebnisse der durch das Deutsche Jugendinstitut (DJI) durchgeführten
Programmevaluation des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ liegen erst mit
Abschluss des Bundesprogramms vor. Hinsichtlich der Ergebnisse der Evaluation
der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus und
islamistischen Extremismus seit 2013 wird auf den „Bericht der Bundesregierung
über Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur
Extremismusprävention“ vom 14. Juni 2017 verwiesen (Bundestagsdrucksache 18/1274, S. 9 bis 26).
Die Programmbereiche des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ werden
wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung fließen
in eine übergreifende Programmevaluation ein. Eine Bewertung einzelner
Projekte wird weder im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitungen noch im
Rahmen der Programmevaluation vorgenommen.
Im Rahmen der durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
in Auftrag gegebenen Evaluation des „XENOS-Sonderprogramms Ausstieg zu
Einstieg“ durch die Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbH,
Berlin wurde neben 14 anderen Aussteiger-Initiativen auch EXIT-Deutschland
evaluiert. Der Abschlussbericht zur Evaluation des XENOS-Sonderprogramms
„Ausstieg zum Einstieg“ wurde im Juli 2014 veröffentlicht. Eine gesonderte
Evaluation des Aussteigerprogramms EXIT-Deutschland erfolgte jedoch nicht.
Laut EXIT-Deutschland wurde das Aussteigerprogramm in unterschiedlichen
Zusammenhängen evaluiert. Für nähere Informationen wird auf die Website des
Trägers verwiesen (
www.exit-deutschland.de/exit/?c=evaluation).
4. Welche Aussteigerprogramme von Behörden auf Landesebene (ohne
Landesämter für Verfassungsschutz) sind der Bundesregierung im Einzelnen
bekannt (bitte nach Bundesländern, Trägern, Behörden, Beginn der
Beratungstätigkeit aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 und die dort aufgeführten
Aussteigerprogramme bei den Landes-Demokratiezentren verwiesen. Im Übrigen liegen durch
Landesmittel geförderte Beratungsstellen in der Verantwortung der Länder. Der
Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
5. Wie viele ausstiegswillige Rechtsextremisten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils von diesen Programmen bei Behörden auf
Landesebene (ohne Landesämter für Verfassungsschutz) in welchem Zeitraum
betreut, und in wie vielen Fällen gelang oder misslang ein Ausstieg aus der
rechtsextremen Szene (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]