[Deutscher Bundestag Drucksache 17/642
17. Wahlperiode 05. 02. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/457 –
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge
zum Stand 31. Dezember 2009
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und
Anerkennungsdaten. Die Zahl der aktuell in Deutschland lebenden anerkannten oder (noch)
nicht anerkannten Flüchtlinge und genauere Angaben zu ihrem
aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nicht oder nur schwer verfügbar.
Aus der Antwort der Bundesregierung vom 29. Februar 2008 auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/8321) geht
hervor, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden anerkannten
Flüchtlinge von über 200 000 im Jahr 1997 auf nur noch etwa 125 000 im Jahr
2007 gesunken ist. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten geduldeten
Flüchtlinge und Asylsuchenden sank im entsprechenden Zeitraum von knapp 650 000
auf nur noch etwa 155 000 Personen. Beide Gruppen haben sich seitdem noch
einmal verkleinert.
Zum Stand 31. Dezember 2008 (vgl. Bundestagsdrucksache 16/12029) lebten
weiterhin knapp 25 000 Menschen mit einem so genannten subsidiären
Schutzstatus in Deutschland, sowie etwa 4 500 Personen infolge einer individuellen
Härtefallentscheidung nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes.
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren im Ausländerzentralregister (AZR)
51 506 Personen mit einer Asylberechtigung, darunter 30 918 männliche und
20 588 weibliche, erfasst. 48 743 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 2 763 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. Februar 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/642 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptherkunftsländer
sowie die Bundesländer kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Asylberechtigte insgesamt 51 506
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 92,6
befristete Aufenthaltsrechte 5,1
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,3
Asylberechtigte
Deutschland 51 506
darunter:
Türkei 20 902
Iran 6 879
Afghanistan 3 408
Irak 2 402
Sri Lanka 1 909
Syrien 1 217
Pakistan 1 196
Serbien und Montenegro (ehem.) 1 029
Äthiopien 905
Serbien oder Kosovo (ehem.) 835
Asylberechtigte 51 506
Bundesländer
Baden-Württemberg 8 174
Bayern 4 782
Berlin 2 093
Brandenburg 111
Bremen 858
Hamburg 2 930
Hessen 7 469
Mecklenburg-Vorpommern 87
Niedersachsen 6 198
Nordrhein-Westfalen 14 674
Rheinland-Pfalz 1 524
Saarland 1 007
Sachsen 213
Sachsen-Anhalt 106
Schleswig-Holstein 1 184
Thüringen 96
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6422. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge
(§ 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des
Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren 67 585 Personen mit Flüchtlingsschutz,
darunter 42 727 männliche und 24 855 weibliche, erfasst. Bei weiteren drei
Personen weist das AZR das Geschlecht nicht aus. 43 710 Personen lebten seit mehr
als sechs Jahren in Deutschland, 23 875 Personen sechs Jahre oder weniger.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptherkunftsländer
sowie die Bundesländer kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt 67 585
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 47,4
befristete Aufenthaltsrechte 50,8
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 1,8
Personen mit Flüchtlingsschutz
Deutschland 67 585
darunter:
Irak 31 978
Türkei 9 049
Iran 5 119
Afghanistan 3 449
Russische Föderation 3 280
Syrien 2 127
Eritrea 1 619
Aserbaidschan 1 311
Togo 1 096
Sri Lanka 982
Personen mit Flüchtlingsschutz 67 585
Bundesländer
Baden-Württemberg 8 084
Bayern 12 087
Berlin 1 850
Brandenburg 274
Bremen 766
Hamburg 2 847
Hessen 6 430
Mecklenburg-Vorpommern 382
Drucksache 17/642 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 2,
3, 5 und 7 AufenthG festgestellt wurde („subsidiärer Schutz“) lebten zum
Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch
nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren)?
Im AZR gespeichert werden Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 3 AufenthG, die
aufgrund von Abschiebungsverboten nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG
erteilt werden. Danach waren zum Stichtag 31. Dezember 2009 24 839 Personen
mit einem derartigen Aufenthaltstitel erfasst, darunter 11 905 männliche und
12 933 weibliche. Bei einer weiteren Person weist das AZR das Geschlecht nicht
aus. 20 590 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 4 249
Personen sechs Jahre oder weniger.
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern und Bundesländern kann den
folgenden Tabellen entnommen werden.
Niedersachsen 7 575
Nordrhein-Westfalen 19 315
Rheinland-Pfalz 2 431
Saarland 604
Sachsen 1 208
Sachsen-Anhalt 1 014
Schleswig-Holstein 2 152
Thüringen 566
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 3 AufenthG
Deutschland 24 839
darunter:
Afghanistan 7 294
Türkei 1 803
Irak 1 084
Kosovo 974
Eritrea 877
Iran 871
Serbien und Montenegro (ehem.) 865
Serbien oder Kosovo (ehem.) 803
Kongo, Demokratische Republik 787
Somalia 772
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6424. Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein
Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum Stand 31.
Dezember 2009 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Im AZR werden anhängige Widerrufsverfahren nicht erfasst. Beim Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge waren zum Stichtag 31. Dezember 2009 8 860
Widerrufsprüfverfahren anhängig.
Das Bundesamt erfasst anhängige Widerrufsprüfverfahren nicht gesondert nach
dem jeweiligen Schutzstatus oder der Aufenthaltsdauer der betroffenen
Personen. Die Verteilung nach Hauptherkunftsländern zum 31. Dezember 2008 kann
der Tabelle entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3
AufenthG
24 839
Bundesländer
Baden-Württemberg 2 517
Bayern 2 842
Berlin 1 412
Brandenburg 243
Bremen 158
Hamburg 2 737
Hessen 4 554
Mecklenburg-Vorpommern 181
Niedersachsen 1 687
Nordrhein-Westfalen 5 512
Rheinland-Pfalz 618
Saarland 278
Sachsen 607
Sachsen-Anhalt 281
Schleswig-Holstein 887
Thüringen 325
Anhängige Widerrufsprüfverfahren
Deutschland 8 860
darunter:
Irak 3 696
Türkei 1 293
Afghanistan 628
Iran 487
Kosovo 458
Serbien 303
Russische Föderation 184
Togo 182
Aserbaidschan 144
Syrien 114
Drucksache 17/642 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der
Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist, und
über welchen Aufenthaltsstatus verfügten sie (bitte auch nach widerrufenem
Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren im AZR 25 955 Personen mit Widerruf/
Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst. 25 240 Personen lebten seit mehr als
sechs Jahren in Deutschland, 715 Personen sechs Jahre oder weniger. Die
Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den folgenden
Tabellen entnommen werden.
Angaben zum vorherigen Status werden statistisch nicht erfasst.
6. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren 5 247 Personen mit einer Duldung nach
§ 60a Absatz 1 AufenthG erfasst. 3 394 Personen lebten seit mehr als sechs
Jahren in Deutschland, 1 853 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung
nach Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann den folgenden Tabellen
entnommen werden.
Personen mit Widerruf/Rücknahme des Flüchtlingsstatus
insgesamt
25 955
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 68,5
befristete Aufenthaltsrechte 25,3
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 6,2
Personen mit Widerruf/Rücknahme
des Flüchtlingsstatus insgesamt
Deutschland 25 955
darunter:
Irak 6 630
Serbien und Montenegro (ehem.) 3 981
Kosovo 3 615
Türkei 3 085
Serbien oder Kosovo (ehem.) 2 154
Jugoslawien (ehem.) 1 488
Serbien 829
Albanien 634
Sri Lanka 442
Afghanistan 310
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/642Personen mit Duldung nach § 60a Absatz 1 AufenthG 5 247
Bundesländer
Baden-Württemberg 367
Bayern 487
Berlin 21
Brandenburg 24
Bremen 410
Hamburg 16
Hessen 125
Mecklenburg-Vorpommern 24
Niedersachsen 705
Nordrhein-Westfalen 2 059
Rheinland-Pfalz 526
Saarland 53
Sachsen 39
Sachsen-Anhalt 106
Schleswig-Holstein 249
Thüringen 36
Personen mit Duldung
nach § 60a Absatz 1 AufenthG
Deutschland 5 247
darunter:
Kosovo 498
Irak 487
Ungeklärt 394
Türkei 388
Serbien oder Kosovo 317
Syrien 300
Serbien und Montenegro (ehem.) 243
Libanon 216
Serbien 206
China 183
Drucksache 17/642 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren und jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren 51 637 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erfasst. Die weiteren Details können den
folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit AE nach § 23 Absatz 1 AufenthG und mehr als
sechs Jahren Aufenthalt
46 730
Bundesländer
Baden-Württemberg 6 603
Bayern 2 508
Berlin 4 262
Brandenburg 194
Bremen 548
Hamburg 1 818
Hessen 4 304
Mecklenburg-Vorpommern 113
Niedersachsen 7 135
Nordrhein-Westfalen 15 858
Rheinland-Pfalz 1 295
Saarland 690
Sachsen 205
Sachsen-Anhalt 269
Schleswig-Holstein 544
Thüringen 384
Personen mit AE
nach § 23 Absatz 1 AufenthG und
mehr als 6 Jahren Aufenthalt
Deutschland 46 730
darunter:
Kosovo 4 760
Serbien 4 628
Türkei 4 598
Serbien oder Kosovo 4 526
Bosnien und Herzegowina 4 342
Libanon 3 591
Serbien und Montenegro (ehem.) 2 915
Afghanistan 2 182
Ungeklärt 1 896
Jugoslawien (ehem.) 1 231
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6428. Wie viele so genannte jüdische Kontingentflüchtlinge wurden bis zum
31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?
Nach dem Stand 31. Dezember 2009 sind 203 215 Antragsteller einschließlich
ihrer Familienangehörigen im geordneten Verfahren nach Deutschland
eingereist. Hinzu kommen 8 535 Personen, die vor Beginn bzw. außerhalb des
geordneten Verfahrens bis zum Stichtag 10. November 1991 eingereist waren.
Insgesamt sind damit 211 750 jüdische Zuwanderer mit ihren Familienangehörigen
aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist.
Personen mit AE nach § 23 Absatz 1 AufenthG und 6 Jahren
oder weniger Aufenthalt
4 907
Bundesländer
Baden-Württemberg 1 018
Bayern 362
Berlin 78
Brandenburg 146
Bremen 61
Hamburg 98
Hessen 302
Mecklenburg-Vorpommern 77
Niedersachsen 647
Nordrhein-Westfalen 1 472
Rheinland-Pfalz 111
Saarland 32
Sachsen 317
Sachsen-Anhalt 82
Schleswig-Holstein 50
Thüringen 54
Personen mit AE nach § 23 Absatz 1
AufenthG und 6 Jahren
oder weniger Aufenthalt
Deutschland 4 907
darunter:
Ukraine 762
Kosovo 547
Russische Föderation 489
Serbien 486
Serbien oder Kosovo 451
Serbien und Montenegro (ehem.) 225
Türkei 225
Irak 167
Afghanistan 112
Libanon 96
Drucksache 17/642 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte auch nach den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG besaßen zum 31. Dezember 2009
insgesamt 531 Personen, darunter 265 Personen nach § 22 Satz 1 AufenthG.
Nähere Angaben zu den Gründen der Aufenthaltsgewährung werden im AZR nicht
erfasst.
* aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Werte unter 25 nicht ausgewiesen
10. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der
Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren und nach Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG besaßen zum 31. Dezember
2009 4 984 Personen. 4 495 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 489 Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach
Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann den folgenden Tabellen
entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltserlaubnis
nach § 22 AufenthG
Deutschland 531
darunter:
Libanon 123
Ungeklärt 51
Türkei 39
Staatenlos 30
*
Personen mit AE nach § 23a AufenthG 4 984
Bundesländer
Baden-Württemberg 973
Bayern 222
Berlin 1 463
Brandenburg 72
Bremen 26
Hamburg 158
Hessen 190
Mecklenburg-Vorpommern 36
Niedersachsen 58
Nordrhein-Westfalen 922
Rheinland-Pfalz 176
Saarland 195
Sachsen 101
Sachsen-Anhalt 96
Schleswig-Holstein 144
Thüringen 152
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/64211. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der
gesetzlichen „Altfallregelung“ nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt
wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
(Bei den Buchstaben a bis f bitte nach Bundesländern und den zehn
stärksten Herkunftsländern differenzieren und angeben, wo es Differenzen
zwischen den Angaben der Bundesländer und den Daten des
Ausländerzentralregisters – AZR – gibt, und inwieweit es Teilmengen zu Frage 7 gibt.)
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 1 Satz 2 AufenthG erhalten,
weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bereits gesichert war?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a
Absatz 1 Satz 1 AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt durch
Erwerbstätigkeit noch nicht gesichert war?
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a
Absatz 2 Satz 1 AufenthG als volljährige Kinder erhalten?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a
Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten?
f) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b
i. V. m. § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige nach
Ausreise ihrer Eltern erhalten?
Antwort zu den Fragen 11a, 11b, 11d, 11e und 11f.
Zum 31. Dezember 2009 waren im AZR 21 432 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 104a oder 104b AufenthG gespeichert. Teilmengen zu den
in der Antwort zu Frage 7 genannten Zahlen bestehen nicht. Weitere Details
können den folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit AE nach § 23a AufenthG
Deutschland 4 984
darunter:
Türkei 645
Kosovo 577
Serbien oder Kosovo (ehem.) 496
Serbien und Montenegro (ehem.) 440
Serbien 348
Bosnien und Herzegowina 324
Jugoslawien (ehem.) 274
Vietnam 139
Armenien 133
Russische Föderation 130
Drucksache 17/642 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode* aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Werte unter 25 nicht ausgewiesen
Zu 11. Altfallregelung §§ 104a, 104b
Deutschland 21 432
darunter:
Serbien oder Kosovo 2 859
Kosovo 2 854
Serbien 2 379
Türkei 1 965
Serbien und Montenegro (ehem.) 1 612
Libanon 1 054
Syrien 992
Afghanistan 974
Jugoslawien (ehem.) 933
Irak 716
Bundesland Zu 11a
Altfallregelung
Zu 11b
Aufenthaltserlaubnis auf
Probe
Zu 11d
für
volljährige Kinder
Zu 11e
für
unbegleitete
Minderjährige
Zu 11f
integrierte
Kinder von
Geduldeten
Zu 11
Summe
Baden-Württemberg 1 111 1 255 120 * 35 2 538
Bayern 224 323 * * * 576
Berlin 247 1 588 68 * * 1 910
Brandenburg 76 124 * – * 212
Bremen 90 256 30 * – 379
Hamburg 155 1 286 72 * * 1 522
Hessen 539 928 85 * 42 1 607
Mecklenburg-Vorpommern 69 139 * * * 223
Niedersachsen 735 736 162 * * 1 651
Nordrhein-Westfalen 2 009 6 337 301 46 * 8 708
Rheinland-Pfalz 251 612 38 * * 910
Saarland 107 29 * – – 140
Sachsen 178 114 * * – 310
Sachsen-Anhalt 66 207 * – * 283
Schleswig-Holstein 144 136 * * * 292
Thüringen 97 64 * * * 171
Deutschland gesamt 6 098 14 134 956 122 122 21 432
Zu 11a Altfallregelung Zu 11b Aufenthaltserlaubnis auf Probe
Deutschland 6 098 Deutschland 14 134
darunter: darunter:
Kosovo 885 Serbien oder Kosovo (ehem.) 1 924
Serbien oder Kosovo (ehem.) 800 Kosovo 1 844
Serbien 704 Serbien 1 600
Türkei 553 Türkei 1 226
Serbien und Montenegro (ehem.) 432 Serbien und Montenegro (ehem.) 1 105
Syrien 321 Libanon 848
Jugoslawien (ehem.) 303 Afghanistan 746
Irak 238 Syrien 613
Libanon 169 Jugoslawien (ehem.) 586
Afghanistan 155 Ungeklärt 477
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/642* aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Werte unter 25 nicht ausgewiesen
Die Angaben der Bundesländer zum Stichtag 31. Dezember 2009 liegen der
Bundesregierung noch nicht vollständig vor. Aussagen zu Differenzen zur AZR-
Statistik können deshalb nicht getroffen werden.
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23
Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 1 Satz 2 AufenthG erhalten,
nachdem sie zuvor bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach
§ 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG waren?
Dieser Sachverhalt wird statistisch nicht erfasst.
12. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach länger
geduldetem Aufenthalt bzw. wegen Unzumutbarkeit der Ausreise nach § 25
Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren und nach Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2009 lebten 47 844 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland. Inwieweit in jedem Fall ein länger
geduldeter Aufenthalt vorlag, wird nicht gesondert erfasst. 40 397 Personen
lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, 7 447 Personen sechs Jahre oder
Zu 11d für volljährige Kinder Zu 11e für unbegleitete Minderjährige
Deutschland 956 Deutschland 122
darunter: darunter:
Türkei 162 *
Serbien oder Kosovo (ehem.) 119
Kosovo 113
Serbien und Montenegro (ehem.) 61
Serbien 59
Syrien 54
Afghanistan 44
Jugoslawien (ehem.) 41
Iran 39
Libanon 35
Zu 11f integrierte Kinder von Geduldeten
Deutschland 122
darunter:
*
Drucksache 17/642 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeweniger. Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann
den folgenden Tabellen entnommen werden.
13. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach
Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, fünf, sechs, acht und zehn Jahren
und nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren; inwieweit gibt es Teilschnittmengen zu Frage 6)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren 89 498 Personen mit einer Duldung
erfasst. Die in der Antwort zu Frage 6 genannten Daten sind Bestandteil der
nachfolgend aufgeführten Zahlen.
Personen mit AE nach § 25 Absatz 5 AufenthG 47 844
Bundesländer
Baden-Württemberg 3 575
Bayern 2 751
Berlin 5 477
Brandenburg 611
Bremen 820
Hamburg 3 240
Hessen 3 058
Mecklenburg-Vorpommern 491
Niedersachsen 4 643
Nordrhein-Westfalen 15 249
Rheinland-Pfalz 2 257
Saarland 509
Sachsen 970
Sachsen-Anhalt 1 097
Schleswig-Holstein 2 327
Thüringen 769
Personen mit AE nach § 25 Absatz 5 AufenthG
Deutschland 47 844
darunter:
Ungeklärt 5 212
Türkei 4 808
Kosovo 3 753
Serbien 3 009
Serbien oder Kosovo (ehem.) 2 904
Serbien und Montenegro (ehem.) 2 800
Afghanistan 2 465
Bosnien und Herzegowina 2 105
Staatenlos 1 720
Jugoslawien (ehem.) 1 337
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/642Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Bundesländern und
Hauptherkunftsländern kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Duldung 89 498
Aufenthaltsdauer
0 bis 3 Jahre 16 473
mehr als 3 Jahre 73 025
0 bis 5 Jahre 26 114
mehr als 5 Jahre 63 384
0 bis 6 Jahre 32 535
mehr als 6 Jahre 56 963
0 bis 8 Jahre 47 785
mehr als 8 Jahre 41 713
0 bis 10 Jahre 60 909
mehr als 10 Jahre 28 589
Personen mit Duldung 89 498
Bundesländer
Baden-Württemberg 9 467
Bayern 6 553
Berlin 5 818
Brandenburg 1 757
Bremen 2 112
Hamburg 4 393
Hessen 5 312
Mecklenburg-Vorpommern 1 317
Niedersachsen 12 583
Nordrhein-Westfalen 27 293
Rheinland-Pfalz 3 083
Saarland 1 109
Sachsen 2 684
Sachsen-Anhalt 2 789
Schleswig-Holstein 1 898
Thüringen 1 330
2008 Personen mit Duldung
Deutschland 89 498
darunter:
Ungeklärt 7 668
Türkei 6 725
Irak 6 704
Syrien 4 481
Kosovo 4 442
Libanon 4 025
Serbien und Montenegro (ehem.) 3 927
Serbien oder Kosovo (ehem.) 3 855
Serbien 3 366
China 3 190
Drucksache 17/642 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung als
Asylsuchenden erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und nach Bundesländern und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2009 waren im AZR 34 460 Personen mit einer
Aufenthaltsgestattung erfasst. 3 731 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in
Deutschland, 30 729 Personen sechs Jahre oder weniger.
Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann den
folgenden Tabellen entnommen werden.
Personen mit Aufenthaltsgestattung 34 460
Bundesländer
Baden-Württemberg 4 126
Bayern 4 407
Berlin 1 764
Brandenburg 1 109
Bremen 662
Hamburg 1 132
Hessen 2 156
Mecklenburg-Vorpommern 718
Niedersachsen 2 690
Nordrhein-Westfalen 9 237
Rheinland-Pfalz 1 477
Saarland 274
Sachsen 1 562
Sachsen-Anhalt 682
Schleswig-Holstein 1 726
Thüringen 738
Personen mit Aufenthaltsgestattung
Deutschland 34 460
darunter:
Irak 6 722
Afghanistan 3 579
Türkei 2 377
Iran 2 101
Russische Föderation 1 818
Syrien 1 415
Aserbaidschan 1 142
Kosovo 1 066
Nigeria 1 057
Sri Lanka 814
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/64215. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Personen lebten zum Stand
31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum 31. Dezember 2009 waren im AZR 875 Personen mit dem Sachverhalt „Als
Flüchtling im Ausland anerkannt“ erfasst.
Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den
folgenden Tabellen entnommen werden.
* aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Werte unter 25 nicht ausgewiesen
16. Wie viele Personen waren zum Stand 31. Dezember 2009 im AZR erfasst,
die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine
Aufenthaltsgestattung besaßen?
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren 464 416 Personen ohne einen
Aufenthaltsstatus erfasst.
a) Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte
nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren 70 020 Personen unmittelbar
ausreisepflichtig.
Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 875
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 70,6
befristete Aufenthaltsrechte 23,8
sonstiges (z. B. kein Status gespeichert) 5,6
Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt
Deutschland 875
darunter:
Irak 236
Türkei 62
Vietnam 61
Ukraine 36
Afghanistan 36
Iran 30
Kroatien 27
Äthiopien 26
*
Drucksache 17/642 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wie viele dieser Personen hatten einen Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Bundesländern und den zehn
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Personen, die im AZR den Speichersachverhalt „Antrag auf Erteilung eines
Aufenthaltstitels gestellt“ gespeichert haben, sind nicht Teil der oben genannten
464 416 Personen ohne erfassten Aufenthaltsstatus. Zum Stichtag 31. Dezember
2009 waren 76 767 aufhältige Personen gespeichert, die einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt haben.
Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann den
folgenden Tabellen entnommen werden.
Unmittelbar ausreisepflichtige Personen 70 020
Bundesländer
Baden-Württemberg 6 120
Bayern 6 063
Berlin 5 934
Brandenburg 1 029
Bremen 998
Hamburg 5 168
Hessen 7 352
Mecklenburg-Vorpommern 879
Niedersachsen 5 824
Nordrhein-Westfalen 20 155
Rheinland-Pfalz 2 848
Saarland 528
Sachsen 2 309
Sachsen-Anhalt 1 652
Schleswig-Holstein 2 135
Thüringen 1 026
Unmittelbar ausreisepflichtige Personen
Deutschland 70 020
darunter:
Türkei 7 933
Serbien und Montenegro (ehem.) 3 705
Kosovo 3 474
Serbien 3 151
Ungeklärt 3 000
Afghanistan 2 875
Serbien oder Kosovo (ehem.) 2 731
Jugoslawien (ehem.) 2 506
Irak 2 418
Bosnien und Herzegowina 2 088
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/642c) Wie viele in Deutschland lebende Personen waren nach § 15 ff. der
Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
(bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Personen, die im AZR mit dem Speichersachverhalt „vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels befreit“ erfasst wurden, sind nicht Teil der oben genannten
464 416 Personen ohne erfassten Aufenthaltsstatus. Zum Stichtag 31. Dezember
2009 waren 86 158 aufhältige Personen gespeichert, die vom Erfordernis des
Aufenthaltstitels befreit waren.
Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptherkunftsländern kann den
folgenden Tabellen entnommen werden.
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt 76 767
Bundesländer
Baden-Württemberg 7 518
Bayern 9 253
Berlin 1 027
Brandenburg 791
Bremen 2 210
Hamburg 326
Hessen 9 415
Mecklenburg-Vorpommern 340
Niedersachsen 7 962
Nordrhein-Westfalen 27 326
Rheinland-Pfalz 3 184
Saarland 1 530
Sachsen 2 486
Sachsen-Anhalt 1 224
Schleswig-Holstein 1 320
Thüringen 855
Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt
Deutschland 76 767
darunter:
Türkei 14 134
Irak 4 271
Russische Föderation 3 016
Ungeklärt 3 010
Serbien oder Kosovo
(ehem.)
2 481
Kosovo 2 444
Serbien 2 442
Libanon 2 364
Marokko 2 311
China 2 273
Drucksache 17/642 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der
Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, nach Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern
und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren 14 197 Personen mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter 8 428 Personen nach
§ 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie 5 769 Personen nach § 25 Absatz 4 Satz 2
AufenthG.
Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Bundesländern und
Hauptherkunftsländern kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit 86 158
Bundesländer
Baden-Württemberg 7 518
Bayern 9 253
Berlin 1 027
Brandenburg 791
Bremen 2 210
Hamburg 326
Hessen 9 415
Mecklenburg-Vorpommern 340
Niedersachsen 7 962
Nordrhein-Westfalen 27 326
Rheinland-Pfalz 3 184
Saarland 1 530
Sachsen 2 486
Sachsen-Anhalt 1 224
Schleswig-Holstein 1 320
Thüringen 855
Vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit
Deutschland 86 158
darunter:
Italien 25 762
Griechenland 15 806
Türkei 5 869
Portugal 5 188
Frankreich 4 757
Österreich 4 060
Niederlande 3 972
Spanien 3 241
Großbritannien 2 943
Polen 2 863
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/64218. Warum wird die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden
Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a AufenthG
erteilt wurde, im AZR nicht erfasst; soll dies gegebenenfalls geändert
werden, und über welche sonstigen Angaben oder Einschätzungen zur Zahl der
in Deutschland lebenden Opfer von Menschenhandel verfügt die
Bundesregierung?
In der Bundestagsdrucksache 16/12029 vom 23. Februar 2009 wurde in der
Antwort zu Frage 18 irrtümlich ausgeführt, dass Aufenthaltserlaubnisse nach § 25
AE nach § 25 Absatz 4 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 1 § 25 Absatz 4 Satz 2 gesamt
Aufenthaltsdauer 8 428 5 769 14 197
6 Jahre und weniger 3 911 694 4 605
mehr als 6 Jahre 4 517 5 075 9 592
AE nach § 25 Absatz 4 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 1 § 25 Absatz 4 Satz 2 gesamt
Deutschland gesamt 8 428 5 769 14 197
Baden-Württemberg 307 321 628
Bayern 1 560 268 1 828
Berlin 857 713 1 570
Brandenburg 78 46 124
Bremen 156 155 311
Hamburg 619 659 1 278
Hessen 340 147 487
Mecklenburg-Vorpommern 59 361 420
Niedersachsen 749 853 1 602
Nordrhein-Westfalen 2 711 1 631 4 342
Rheinland-Pfalz 437 270 707
Saarland 188 108 296
Sachsen 84 56 140
Sachsen-Anhalt 62 79 141
Schleswig-Holstein 187 92 279
Thüringen 34 10 44
AE nach § 25 Absatz 4 AufenthG § 25 Absatz 4 Satz 1 § 25 Absatz 4 Satz 2 gesamt
Deutschland 8 428 5 769 14 197
darunter:
Türkei 800 828 1 628
Russische Föderation 671 150 821
Serbien 333 458 791
Bosnien und Herzegowina 418 339 757
Kosovo 333 380 713
Serbien und Montenegro (ehem.) 328 333 661
Serbien oder Kosovo (ehem.) 296 276 572
Irak 240 289 529
Libanon 154 278 432
Afghanistan 297 103 400
Drucksache 17/642 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAbsatz 4a AufenthG im AZR nicht erfasst werden. Seit März 2008 werden diese
jedoch erfasst. Bis Ende 2008 wurden 22 derartige Aufenthaltserlaubnisse
gespeichert, bis Ende 2009 waren es 45.
19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde, und auf welchen konkreten politischen Entscheidungen beruht dies
(bitte nach Herkunftsländern differenzieren)?
Derartige Aufenthaltserlaubnisse wurden bisher nicht erteilt.
20. a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2
Nummer 11 AZRG: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren
zum 31. Dezember 2009 im AZR erfasst und wie viele von ihnen lebten
zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren im AZR 2 194 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 des
Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) erfasst. Darunter waren 646 Personen, die sich zum Stichtag noch in
Deutschland aufhielten. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und
Hauptherkunftsländern kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
* aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Werte unter 25 nicht ausgewiesen
b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31.
Dezember 2009 bzw. im Jahr 2009 nach § 54 Nummer 6 AufenthG
sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum
Stand 31. Dezember 2009 noch in der Bundesrepublik Deutschland
(vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren im AZR 65 404 Personen mit einer
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG erfasst, davon 25 071 mit
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG,
aufhältig
646
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 40,6
befristete Aufenthaltsrechte 28,0
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 31,4
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG,
aufhältig
Deutschland 646
darunter:
Türkei 93
Polen 39
Irak 30
Serbien und
Montenegro
(ehem.)
29
*
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/642Speicherung im Jahr 2009. 61 971 Personen mit der genannten Speicherung
hielten sich zum Stichtag in Deutschland auf.
Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den
folgenden Tabellen entnommen werden.
c) Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2009
bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2009 die Zustimmung zur
Beschäftigung erteilt bzw. verweigert, und wie viele von ihnen lebten zum
Stand 31. Dezember 2009 noch in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Bezogen auf die eigentlichen Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit (BA)
– ohne Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit – war im AZR zum Stichtag
31. Dezember 2009 zu insgesamt 90 292 Personen eine Zustimmung der BA zu
einer Erwerbstätigkeit gespeichert. Bei 10 046 Personen war eine Versagung der
Zustimmung einer Erwerbstätigkeit durch die BA erfasst. Für das Jahr 2009 war
zu 20 317 Personen eine Zustimmung der BA zu einer Erwerbstätigkeit und bei
1 722 Personen eine Versagung der Zustimmung einer Erwerbstätigkeit erfasst.
Von den betroffenen 100 338 Personen waren 72 457 Personen zum 31.
Dezember 2009 in Deutschland aufhältig. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und
Hauptherkunftsländern kann den folgenden Tabellen entnommen werden.
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG,
aufhältig
61 971
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 29,8
befristete Aufenthaltsrechte 67,7
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,5
Speicherung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG,
aufhältig
Deutschland 61 971
darunter:
Irak 14 905
Afghanistan 8 191
Marokko 6 890
Iran 5 193
Libanon 3 301
Syrien 3 069
Tunesien 3 001
Pakistan 2 161
Kasachstan 1 763
Ägypten 1 465
Zustimmung oder Versagung einer Erwerbstätigkeit durch
BA, Aufhältige
72 457
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 16,3
befristete Aufenthaltsrechte 69,5
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 14,2
Drucksache 17/642 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Wie viele Personen wurden im Jahr 2009 bzw. waren zum Stand 31.
Dezember 2009 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen
lebten zum Stand 31. Dezember 2009 noch in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren im AZR 396 Personen zur Festnahme
ausgeschrieben. Darunter waren 47 Personen, die zum Stichtag 31. Dezember
2009 als in Deutschland aufhältig erfasst waren. Die Verteilung nach
Aufenthaltsstatus und Hauptherkunftsländern kann den folgenden Tabellen entnommen
werden.
* aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Werte unter 25 nicht ausgewiesen
Die Zahl der diesbezüglichen Speicherungen im Jahr 2009 wird nicht gesondert
erfasst.
21. Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der
Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG
(bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
a) Welche differenzierteren Angaben lassen sich in Bezug auf die
Teilgruppen in den Buchstaben a, b und c in Nummer 1 von Absatz 1
Zustimmung oder Versagung einer Erwerbstätigkeit
durch BA, Aufhältige
Deutschland 72 457
darunter:
China 5 164
Türkei 5 140
Indien 3 490
Kosovo 3 400
Irak 3 054
Vereinigte Staaten von
Amerika
2 902
Russische Föderation 2 814
Serbien oder Kosovo 2 661
Serbien 2 621
Afghanistan 2 234
Zur Festnahme ausgeschrieben, als aufhältig erfasst 47
darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in Prozent
unbefristete Aufenthaltsrechte 12,8
befristete Aufenthaltsrechte –
sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 87,2
Zur Festnahme ausgeschrieben, aufhältig
Deutschland 47
darunter:
*
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/642des § 18a AufenthG und hinsichtlich der Zahl der entsprechenden
Ablehnungen machen?
Zum Stichtag 31. Dezember 2009 waren 126 Personen (89 männlich, 27
weiblich) mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG erfasst, darunter
83 Personen nach § 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und 27 Personen nach
§ 18a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b. 72 Personen lebten sechs Jahre oder
weniger, 54 Personen länger als sechs Jahre in Deutschland. In Baden-Württemberg
lebten 34 Personen, in Hessen 28 Personen und in Nordrhein-Westfalen 25
Personen. Weitere Details können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht
ausgewiesen werden (Werte unter 25). Ablehnungen werden nicht erfasst.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der erteilten
Aufenthaltserlaubnisse entsprechend der Neuregelung des § 18a AufenthG?
Die Regelung des § 18a AufenthG ist erst zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Eine abschließende Bewertung dieser Neuregelung ist daher zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch nicht möglich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]