Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2009
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsdaten. Die Zahl der aktuell in Deutschland lebenden anerkannten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlinge und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nicht oder nur schwer verfügbar.
Aus der Antwort der Bundesregierung vom 29. Februar 2008 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/8321) geht hervor, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden anerkannten Flüchtlinge von über 200 000 im Jahr 1997 auf nur noch etwa 125 000 im Jahr 2007 gesunken ist. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten geduldeten Flüchtlinge und Asylsuchenden sank im entsprechenden Zeitraum von knapp 650 000 auf nur noch etwa 155 000 Personen. Beide Gruppen haben sich seitdem noch einmal verkleinert.
Zum Stand 31. Dezember 2008 (vgl. Bundestagsdrucksache 16/12029) lebten weiterhin knapp 25 000 Menschen mit einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland, sowie etwa 4 500 Personen infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Wie viele Asylberechtigte lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (§ 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt wurde („subsidiärer Schutz“) lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?
Bei wie vielen der in den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum Stand 31. Dezember 2009 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist, und über welchen Aufenthaltsstatus verfügten sie (bitte auch nach widerrufenem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und jeweils nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele so genannte jüdische Kontingentflüchtlinge wurden bis zum 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?
Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund der gesetzlichen „Altfallregelung“ nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 1 Satz 2 AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit bereits gesichert war?
Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit noch nicht gesichert war?
Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 i. V. m. § 104a Absatz 1 Satz 2 AufenthG erhalten, nachdem sie zuvor bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 1 Satz 1 AufenthG waren?
Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als volljährige Kinder erhalten?
Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten?
Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b i. V. m. § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG als Minderjährige nach Ausreise ihrer Eltern erhalten?
(Bei den Buchstaben a bis f bitte nach Bundesländern und den zehn stärksten Herkunftsländern differenzieren und angeben, wo es Differenzen zwischen den Angaben der Bundesländer und den Daten des Ausländerzentralregisters – AZR – gibt, und inwieweit es Teilmengen zu Frage 7 gibt.)
Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach länger geduldetem Aufenthalt bzw. wegen Unzumutbarkeit der Ausreise nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, fünf, sechs, acht und zehn Jahren und nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; inwieweit gibt es Teilschnittmengen zu Frage 6?)?
Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung als Asylsuchenden erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannte Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen waren zum Stand 31. Dezember 2009 im AZR erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine Aufenthaltsgestattung besaßen?
Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele dieser Personen hatten einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele in Deutschland lebende Personen waren nach § 15 ff. der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, nach Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?
Warum wird die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a AufenthG erteilt wurde, im AZR nicht erfasst; soll dies gegebenenfalls geändert werden, und über welche sonstigen Angaben oder Einschätzungen zur Zahl der in Deutschland lebenden Opfer von Menschenhandel verfügt die Bundesregierung?
Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde, und auf welchen konkreten politischen Entscheidungen beruht dies (bitte nach Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG: illegale Einreise/Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum Stand 31. Dezember 2009 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31. Dezember 2009 bzw. im Jahr 2009 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2009 bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2009 die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert, und wie viele von ihnen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen wurden im Jahr 2009 bzw. waren zum Stand 31. Dezember 2009 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum Stand 31. Dezember 2009 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Welche differenzierteren Angaben lassen sich in Bezug auf die Teilgruppen in den Buchstaben a, b und c in Nummer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG und hinsichtlich der Zahl der entsprechenden Ablehnungen machen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse entsprechend der Neuregelung des § 18a AufenthG?