[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 29. März 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1554
19. Wahlperiode 05.04.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann,
Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/1031 –
Freiwillige Partnerschaftsabkommen im internationalen Holzhandel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bedeutung von Wäldern liegt auf der Hand – für die Biodiversität – denn
sie beheimaten 80 Prozent der Arten der Erde, als Garant gegen die Klimakrise.
Wälder sind der zweitgrößte Speicherort für CO2 als Lebensort für etwa 25
Prozent der Weltbevölkerung die von Wäldern abhängig sind (
www.un.org/
esa/forests/news/2017/05/protection-of-forests-fundamental-to-security-
ofhumanitys-place-on-this-planet-un-forum-told/index.html). Dennoch werden
jährlich 13 Millionen Hektar Wald zerstört – durch menschliche Eingriffe oder
die Klimakrise – mit drastischen Konsequenzen für Menschen, Tiere, Pflanzen
und Klima (
www.un.org/sustainabledevelopment/biodiversity/). 17 Prozent der
weltweiten CO2-Emissionen haben ihre Ursache in der Entwaldung. Damit trägt
diese anderthalb Mal mehr zu Erhitzung unseres Planeten bei als der globale
Flug-, Straßen-, Schienen- und Schiffverkehr gemeinsam (
https://gridarendal-
website-live.s3.amazonaws.com/production/documents/:s_document/148/
original/RRAlogging_english_scr.pdf?1483646716).
Mit dem Ziel, die Entwaldung durch den illegalen Holzhandel zu stoppen,
wurden verschiedene Instrumente entwickelt: beispielsweise das REDD+
Rahmenwerk, die European Timber Regulation (EUTR) und freiwillige
Partnerschaftsabkommen (Voluntary Partnership Agreements; VPAs), Abkommen zwischen
Holz exportierenden Ländern und der EU. Nichtregierungsorganisationen üben
jedoch an verschiedenen Punkten Kritik und ziehen in Zweifel, ob die Ziele
mit diesen Instrumenten erreicht werden können, so würden Kriterien wie
Nachhaltigkeit und Legalität vermischt (
www.robinwood.de/blog/
tropenholzrecherche-flegt-vpa-lizenziertes-legales-tropenholz-aus-indonesien).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist wie die Antragsteller der Auffassung, dass die Wälder
der Erde von unschätzbarer Bedeutung sind. Wälder spielen aufgrund ihrer
vielfältigen Funktionen für Mensch, Natur und Umwelt auch in vielen internationalen
Prozessen, z. B. zum Schutz des Klimas, zum Erhalt der Biodiversität oder zur
Bekämpfung der Armut eine wichtige Rolle. Diese verschiedenen Prozesse und
eine Vielzahl unterschiedlicher Organisationen und Interessengruppen führen
jedoch zu einem fragmentierten System von Akteuren und Ansprüchen an die
Wälder der Welt. Die Bundesregierung gehört zu den wichtigsten Akteuren in nahezu
allen Prozessen und setzt sich dabei für mehr Kohärenz in der internationalen
Waldpolitik ein, um die Gesamtwirkung der Maßnahmen zu erhöhen. Dies hat sie
aktuell, umfassend und in Bezug auf alle Waldfunktionen im „Waldbericht der
Bundesregierung 2017“ dargelegt. Der Waldbericht enthält zudem eine
Gesamtschau aller seitens der Bundesregierung unterstützten Maßnahmen zur Erhaltung
und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder.
Neben den Maßnahmen gegen das in vielen Ländern akute und drängende
Problem des illegalen Holzeinschlags ist als Langfristziel für die EU die Erreichung
einer nachhaltigen Waldwirtschaft in den Erzeugerländern zu nennen. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen im Themenbereich REDD+ (Reduced
Emissions from Deforestation and Forest Degradation) nicht vorrangig die
Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages zum Ziel haben, sondern vielmehr das
Zurückdrängen der bedeutendsten Ursachen für die Umwandlung von Wald
weltweit, insbesondere die Umwandlung für die landwirtschaftliche Produktion.
1. Von welchem jährlichen globalen Verlust an Naturwald geht die
Bundesregierung aus, und welche Länder sieht sie am stärksten von Entwaldung
betroffen?
Die gebräuchlichste Datenquelle über die Waldflächen weltweit ist die
Waldstatistik der Welternährungsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen, die
überwiegend auf nationalen Meldungen der einzelnen Staaten beruht. Auf Ebene der
einzelnen Staaten sind Flächenänderungen saldierte Größen (Netto-
Waldflächenänderungen). Verluste von Wald, z. B. Naturwald1, können durch Neubildung
von Wald nur in der Bilanz ausgeglichen werden.
Nach der Waldstatistik der FAO hat sich zwar die Geschwindigkeit der
Entwaldung verlangsamt, die Waldfläche weltweit nimmt aber weiter kontinuierlich ab.
Zwischen 2010 und 2015 lag der Netto-Verlust im Durchschnitt bei 3,3 Millionen
Hektar pro Jahr. Der Verlust an Naturwaldfläche lag im Minimum bei 8,8
Millionen Hektar pro Jahr, berechnet aus der Summe der von den Ländern gemeldeten
Waldflächenabnahmen. Dieser Verlust wurde durch natürliche Wiederbewaldung
in Höhe von ca. 3 Millionen Hektar pro Jahr und Aufforstungen von 2,5
Millionen Hektar pro Jahr zum Teil in der Bilanz kompensiert. Nur 35 Prozent der
sogenannten Naturwälder sind nach Schätzungen der FAO allerdings noch
Primärwälder2.
Die höchsten absoluten Waldflächenverluste von 2010 bis 2015 wurden für
Indonesien, Myanmar, Nigeria, Tansania und Brasilien gemeldet.
1 Naturwald ist die Differenz von Gesamtwald und Wald aus Pflanzung.
2 Primärwald ist Wald, der ohne menschliche Einflussnahme entstanden und geblieben ist.
2. Wie hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der Aichi-
Biodiversitätsziele im Rahmen der CBD (Convention on Biological Diversity/
Biodiversitäts-Konvention) darauf hingewirkt, das Kernziel 5‚ die Verlustrate
aller natürlichen Lebensräume einschließlich der Wälder, mindestens um die
Hälfte zu senken und möglichst nahe Null national wie global zu erreichen?
Wird nach Einschätzung der Bundesregierung dieses Ziel erreicht?
Hier ist klar zwischen der globalen und der nationalen Situation zu unterscheiden.
International ergibt sich folgendes Bild: Der vierte Globale Ausblick zur Lage der
biologischen Vielfalt (Global Biodiversity Outlook, GBO-4) zur
Halbzeitbewertung der Fortschritte bei der Umsetzung des Strategischen Plans für Biodiversität
2011 bis 2020 der CBD aus dem Jahr 2014 stellte fest, dass nur rund 60 Prozent
der analysierten Nationalberichte von Vertragsparteien darauf hinweisen, dass
Fortschritte bei der Reduzierung von Lebensraumverlusten erzielt werden.
Zudem sind in einigen Regionen der Welt nur begrenzte Fortschritte bei der
Erreichung des Kernziels 5 in Bezug auf Wälder zu verzeichnen. Die weltweiten
Entwaldungsraten sind rückläufig bzw. verlangsamt, aber weiterhin alarmierend
hoch. Die Entwaldung in vielen tropischen Gebieten der Welt nimmt jedoch
immer noch zu. Es bedarf daher weiterer Anstrengungen auf globaler Ebene, um das
Kernziel 5 bis 2020 noch erreichen zu können. Die abschließende Bewertung zur
Zielerreichung der Aichi-Biodiversitätsziele wird der fünfte Globale Ausblick zur
Lage der biologischen Vielfalt (GBO-5) in 2020 liefern.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer internationalen
Zusammenarbeit über 70 Länder bei der Umsetzung der Aichi-Biodiversitätsziele des
Strategischen Plans für biologische Vielfalt 2011 bis 2020 des Übereinkommen über
die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). In diesem
Kontext fördern das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
(BMZ) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU) vor allem im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative
(IKI) auch Projekte, die direkt zur globalen Zielerreichung des Aichi-Kernziels 5
beitragen („Bis 2020 ist die Verlustrate aller natürlichen Lebensräume
einschließlich Wäldern mindestens um die Hälfte und, soweit möglich, auf nahe Null
reduziert und die Verschlechterung und Fragmentierung erheblich verringert.“). Die
Maßnahmen zielen auf den Erhalt und die Wiederherstellung von Wäldern und
anderen Ökosystemen ab. Hierzu zählen die Ausweisung und Entwicklung von
Naturschutzgebieten genauso wie die nachhaltige Waldwirtschaft für die
Verringerung von Emissionen aus Entwaldung und Degradierung von Wäldern
(REDD+), der Wiederaufbau von Waldlandschaften, entwaldungsfreie
Lieferketten, die Zertifizierung von Wäldern und die Förderung des legalen Holzhandels.
Die von der Bundesregierung geförderten Projekte leisten auch einen indirekten
Beitrag zu Kernziel 5, indem sie die Regierungen der Partnerländer bei der
Steuerung und Umsetzung der Aichi-Ziele unterstützen, beispielsweise durch die
Entwicklung und Umsetzung nationaler Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne
(NBSAPs). Seit 2011 hat die Bundesregierung die Mittel, die für den Erhalt von
Wäldern und anderen Ökosystemen bereitgestellt werden, auf 500 Mio. Euro
jährlich erhöht, wie die folgende Grafik* verdeutlicht:
Für die nationale Umsetzung des Aichi-Ziels 5 zum Schutz natürlicher
Lebensräume sind in Deutschland die Länder zuständig. Die Bundesregierung unterstützt
die Länder mit unterschiedlichen Maßnahmen dabei, die Ziele der auf der CBD
aufbauenden Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt sowie die Ziele der
europäischen Naturschutzrichtlinien umzusetzen. Für die vollständige Erreichung
der Ziele sind weitere Anstrengungen erforderlich.
In Deutschland waren die Veränderungen der Waldfläche zwischen 2002 und
2012 gering: Einem Waldverlust von 58 000 Hektar stehen 108 000 Hektar neuer
Wald gegenüber. In der Summe hat die Waldfläche um 0,4 Prozent oder
50 000 Hektar geringfügig zugenommen. Die ökologische Wertigkeit der Wälder
in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Beim
Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt erreicht der Teilindikator für Wälder mit 87 Prozent des
Zielwertes 2013 den höchsten Wert aller Teilindikatoren. Dies ist auch das Ergebnis
der nachhaltigen, naturnahen und multifunktionalen Bewirtschaftung der Wälder.
Auch die Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands zeigt, dass sich
die Entwicklung bei vielen Waldbiotopen stabilisiert hat. Allerdings weisen die
Roten Listen Deutschlands für den Wald noch immer Tier-, Pilz- und
Pflanzenarten aus, die als gefährdet und vom Aussterben bedroht gelten. Dies betrifft unter
anderem viele Arten, die auf alte Waldbestände, eine ungestörte
Waldentwicklung und Alt- und Totholzkomponenten angewiesen sind. Es ist daher
erforderlich, die bisherigen Maßnahmen fortzusetzen und durch zusätzliche Aktivitäten
zu stärken, um das Erreichte zu erhalten und den ökologischen Zustand der
Wälder weiter zu verbessern. Das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie, fünf
Prozent der Waldfläche einer natürlichen Entwicklung zu überlassen, ist ein
weiterer wichtiger Beitrag zur Erhaltung des natürlichen Lebensraums Wald.
* Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/1554 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der globalen
Entwaldung auf Klima und Biodiversität und die Erreichung der internationalen
Ziele zu Klima und Biodiversität?
Klimaschutz ist eine globale Herausforderung, bei der Wälder von großer
Relevanz sind und waldbezogenen Maßnahmen daher eine hohe politische Priorität
zukommt. Die derzeit zu beobachtenden hohen Entwaldungsraten, aber auch die
fortschreitende Degradierung von Wäldern weltweit tragen in erheblichem Maße
zum Klimawandel sowie zu einem gravierenden Verlust biologischer Vielfalt bei.
Mit dem Übereinkommen von Paris sind erstmals alle den Wald berührenden
Beiträge zum Erhalt des Weltklimas in einem Abkommen gewürdigt, das für alle
Staaten der Erde gilt. Inhaltlich umfasst das Übereinkommen die den Wald
betreffenden Elemente von REDD+, nachhaltiger Waldbewirtschaftung und die
Möglichkeit der Anerkennung von Holz und Holzprodukten als zusätzliche
Kohlenstoffspeicher3. Die Vertragsstaaten werden durch das Übereinkommen
aufgefordert, diese positive Klimawirkung von Wäldern, d. h. von waldgebundenen
Kohlenstoffsenken und –speichern, zu erhalten und auszubauen. Hinter dieser
Aufforderung steht, dass Wald Teil des natürlichen Kohlenstoffkreislaufes ist.
Der Wald und die aus der nachhaltigen Bewirtschaftung resultierende
Verwendung von Holzprodukten können erheblich zur Verringerung der
Kohlendioxidemissionen beitragen. Das Ziel des Übereinkommens von Paris, die globale
Erwärmung auf deutlich unter 2° C und wenn möglich auf 1,5 °C zu begrenzen,
wird nur erreicht werden können, wenn alle genannten, den Wald betreffenden
Elemente entsprechend kohärent gefördert werden. Die Bundesregierung setzt
sich daher intensiv dafür ein.
Die Umkehr des dramatisch voranschreitenden Verlustes der biologischen
Vielfalt ist neben dem Klimawandel eine der größten globalen Herausforderungen.
Auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über die
biologische Vielfalt (CBD) im Jahr 2010 in Nagoya, Japan, wurden vor diesem
Hintergrund der Strategische Plan 2011 – 2020 und die dazugehörigen Aichi-
Biodiversitätsziele beschlossen (Entscheidung X/2). Diese 20 Aichi-Ziele
adressieren direkt oder indirekt auch den Schutz der Biodiversität in Wäldern. Der vierte
Statusbericht (Global Biodiversity Outlook, GBO-4) von 2014 diente als ein
wichtiger Zwischenbericht zur Halbzeit des Umsetzungszeitraumes des
Strategischen Plans. Wenngleich bei einigen waldrelevanten Zielen leicht positive
Tendenzen zu verzeichnen sind (z. B. Zertifizierung nachhaltiger
Waldbewirtschaftung), ist man bei der Mehrzahl der Aichi-Ziele von einer Zielerreichung noch
weit entfernt. Insbesondere die Fragmentierung und Degradierung von Wäldern
schreitet weltweit weiter dramatisch voran.
4. Welche wechselseitigen Effekte sieht die Bundesregierung zwischen der
Klimakrise und der globalen Entwaldung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Erreichen von
ökologischen klimatischen Kipppunkten für das Ökosystem Wald?
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und andere Landnutzung tragen zusammen zu
einem Viertel der globalen Treibhausgas-Emissionen bei (IPCC 20144). Der
Weltklimarat IPCC bezeichnet Aufforstung, nachhaltige Waldbewirtschaftung und
reduzierte Entwaldung zudem als die kosteneffektivsten Klimaschutzmaßnahmen
(IPCC 2014). So wurden in den intakten Wäldern und Waldböden in Deutschland
3 Zur Umsetzung notwendige Methoden und Anrechnungsregeln sind aktuell Gegenstand der Verhandlungen auf internationaler Ebene.
4 IPCC, 2014: Summary for Policymakers. In: Climate Change 2014: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to
the Fifth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change.
im Jahre 2015 ca. 58 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent festgelegt (UBA 2017,
NIR 2017). Die Produktion und langfristige Nutzung von Holzprodukten aus
nachhaltig bewirtschafteten Wäldern verstärkt diesen Senkeneffekt.
Wälder verändern sich global durch den Klimawandel, insbesondere durch
Klima- und Witterungsextreme wie Hitze, Trockenheit und, durch diese
begünstigt, durch Waldbrand und Schaderreger. Eine weltweite, quantitative Übersicht
über den Umfang von Schäden von Wäldern bis hin zu Absterbeerscheinungen
existiert bisher nicht.
Bei großer globaler Erwärmung im Bereich jenseits von 2 bis 3°C entsteht jedoch
zusätzlich ein wachsendes Risiko von stark nichtlinearen Reaktionen von
Komponenten im Klimasystem. Diese werden Kipppunkte genannt, da nach deren
Überschreiten eine kaum noch steuerbare Eigendynamik des Systems einsetzt. So
hat man festgestellt, dass während Dürrezeiten in EL-Niño Jahren die
Nettoprimärproduktion um 10 bis 20 Prozent im Vergleich mit dem langjährigen Mittel
abnimmt und so Ökosysteme kurzfristig zu Kohlenstoffquellen werden.
Fortschreitende Entwaldung und Walddegradierung verstärkt diesen Effekt. In der
Folge kann dies zur deutlichen Reduzierung der Niederschläge führen und
Auswirkungen auf die atmosphärische Zirkulation haben. Dies kann wiederum zu
einem großflächigen Absterben der tropischen Regenwälder in der
Amazonasregion führen.
5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Freisetzung von CO2-Emissionen
durch die jährliche globale Entwaldung?
Die Rodung und Zerstörung von Wald, insbesondere in den Tropen, ist nach dem
Energiesektor die zweitgrößte Quelle für vom Menschen verursachte
Treibhausgase in der Atmosphäre. Nach der Weltwalderhebung der FAO betragen die
Emissionen im Schnitt der Jahre 2010 bis 2015 0,3 Gigatonnen Kohlenstoff
jährlich (FAO, 2015). Da die globalen Emissionen in den letzten Jahren gestiegen
sind, verminderte sich der rechnerische Anteil der Emissionen aus nicht-
nachhaltiger Waldnutzung in den letzten Jahren von ehemals knapp 20 Prozent auf
nunmehr 12 Prozent.
6. Wie bewertet die Bundesregierung das Scheitern der Verabschiedung der
europäischen Waldkonvention im Jahr 2015?
Die Verhandlungen zu einer Europäischen Waldkonvention scheiterten Anfang
2015 an übergeordnetem politischen Dissens. Gemäß Beschluss der
Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (Forest Europe) 2015 in Madrid sollen
bis 2020 weitere Diskussionen geführt werden. Die Bundesregierung prüft
derzeit, inwieweit sie sich in den bereits angelaufenen Diskussionen im Rahmen des
Prozesses Forest Europe engagieren wird.
7. Welche VPAs, nach Informationen der Bundesregierung, bestehen, sind in
Verhandlung oder in Planung (bitte nach Land, Umfang, Stand und
geplantem Abschluss auflisten)?
Zu unterscheiden sind die Phasen (1) der VPA-Verhandlungen zwischen der EU
und dem Partnerland, (2) der Einigung auf ein VPA (der dann noch die
Unterzeichnung und Ratifizierung folgt, bis das VPA offiziell in Kraft tritt) und (3) der
vollständigen Anwendung, ab der FLEGT-Lizenzen ausgestellt werden können.
Für letzteres muss zuvor die Entwicklung und Überprüfung des Kontrollsystems
abgeschlossen sein. Einen geplanten Abschluss für die Verhandlungen und
insbesondere für die Erreichung der letzten Phase kann man nicht angeben, da dies
von den jeweiligen politischen und praktischen Bedingungen im Partnerland
abhängt. Erwartet wird jedoch, dass Ghana als zweites Land nach Indonesien die
Phase der vollständigen Anwendung erreicht (ggf. noch 2018). Im Folgenden
wird für alle VPA-Länder der jeweilige Stand mit Datum angegeben:
(1) Länder, mit denen die EU über ein VPA verhandelt (acht Länder):
- Elfenbeinküste: Verhandlungen aufgenommen im Februar 2013,
- Demokratische Republik Kongo: Verhandlungen aufgenommen im Oktober
2010,
- Gabun: Verhandlungen aufgenommen im September 2010,
- Guyana: Verhandlungen aufgenommen im Dezember 2012,
- Honduras: Verhandlungen aufgenommen im Januar 2013,
- Laos: Verhandlungen aufgenommen im April 2012,
- Malaysia: Verhandlungen aufgenommen im Januar 2007,
- Thailand: Verhandlungen aufgenommen am 11. September 2013.
(2) Länder, mit denen ein VPA vereinbart wurde, wobei noch keine FLEGT-
Lizenzen ausgestellt werden können (sechs Länder):
- Ghana: VPA in Kraft getreten am 1. Dezember 2009,
- Republik Kongo: VPA in Kraft getreten am 1. März 2013,
- Republik Kamerun: VPA in Kraft getreten am 1. Dezember 2011,
- Zentralafrikanische Republik: VPA in Kraft getreten am 1. Juli 2012,
- Liberia: VPA in Kraft getreten am 1. Dezember 2013
- Vietnam: VPA vereinbart am 11. Mai 2017 (Unterzeichnung und Ratifizierung
in 2018 erwartet).
(3) Länder, die FLEGT-Lizenzen ausstellen können:
Bislang nur Indonesien: Ausstellung von FLEGT-Lizenzen seit 15. November
2016.
Eine aktuelle Übersicht über den jeweiligen Stand in allen VPA-Partnerländern
ist auf der Homepage des Europäischen Forstinstituts (EFI) einzusehen: www.
euflegt.efi.int/where-we-work
8. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung allgemein mit der Einrichtung
von VPAs?
VPAs haben das Ziel, den illegalen Holzeinschlag in den Partnerländern zu
bekämpfen und damit auch einen ersten entscheidenden Schritt zur Sicherung einer
nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu machen. Zu diesem Zweck sollen die
Umsetzung und Weiterentwicklung waldbezogenen Rechts der Partnerländer
unterstützt, gute Regierungsführung gefördert und die Einbeziehung der
Zivilgesellschaft in Entscheidungen über die Waldbewirtschaftung gestärkt werden. Gerade
die Einbeziehung der Zivilgesellschaft führt dabei zu
Demokratisierungsimpulsen, die weit über die eigentlichen Ziele der VPAs hinaus positive Wirkung
erzielen können.
a) Sieht die Bundesregierung durch VPAs eine Verbesserung im Bereich
Legalität von Holz/Holzeinschlag?
Grundsätzlich ja. Die Verbesserung ist je nach Fortschritt in den verschiedenen
Partnerländern unterschiedlich zu bewerten.
b) Sieht die Bundesregierung durch VPAs eine Verbesserung im Bereich
Nachhaltigkeit von Holz/Holzeinschlag?
Grundsätzlich ja. So werden im Rahmen des VPA-Prozesses die jeweils
einschlägigen Gesetze überprüft und dabei oftmals auch im Hinblick auf das Ziel einer
nachhaltigen Waldbewirtschaftung weiterentwickelt.
c) Welche Entwicklung sieht die Bundesregierung bei der Nutzung der
Zertifizierung im Bereich Nachhaltigkeit für Holz/Holzprodukte nach dem
Abschluss eines VPAs?
d) Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragesteller, dass durch die
Einführung der Zertifizierung von Forest Law Enforcement, Governance and
Trade (FLEGT) und der aktiven Bewerbung dieser durch die Händler ein
Verdrängungseffekt von nachhaltig zertifizierten Produkten einsetzt?
Die Fragen 8c und 8d werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung sieht keine Beeinträchtigung der Zertifizierung von
nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch die Ausstellung von FLEGT-Lizenzen. Es
handelt sich um zwei unterschiedliche Systeme, die sich gegenseitig unterstützen
und ergänzen können. Privatrechtliche Zertifizierungssysteme sind ein
Instrument, um eine nachhaltig orientierte Waldbewirtschaftung zu unterstützen und
die Nachfrage nach nachhaltig erzeugtem Holz allgemein zu fördern. Ihre
Anwendung ist freiwillig und sie ist in vielen Tropenländern bislang leider
vergleichsweise wenig verbreitet. Demgegenüber ist die Ausstellung von FLEGT-
Lizenzen eine staatlich kontrollierte Maßnahme und bezieht sich auf das gesamte
Partnerland. Sie kann daher bei erfolgreicher Umsetzung in den ausgesuchten
Zielländern sehr viel größere Wirkung entfalten. Bislang wird, nach Kenntnis der
Bundesregierung, dem Verbraucher gegenüber kaum mit FLEGT-Lizenzen
geworben, so dass von daher keine Verdrängungseffekte zu erwarten sind.
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen mit bereits in Kraft
getretenen VPAs?
Wurden ihre Erwartungen erfüllt?
Wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf?
Im Hinblick auf Indonesien, das bislang einzige Land, das FLEGT-Lizenzen
ausstellt, sind die Erfahrungen bislang gut. Die Situation in Indonesien hat sich nach
den vorliegenden Berichten insgesamt deutlich verbessert. In vielen anderen
Ländern wird, auch von Nichtregierungsorganisationen und Vertretern der
Zivilgesellschaft, insbesondere über eine verbesserte Einbindung der Zivilgesellschaft
berichtet. Der langsame Fortschritt der Verhandlungen und insbesondere der
Entwicklung der Kontrollsysteme in vielen Partnerländern kann sicherlich nicht
befriedigen. Verlässlichkeit der Kontrollsysteme ist hier jedoch wichtiger als das
Tempo. Verbesserungen sind auf Seiten der EU insbesondere bei der
Prioritätensetzung, der Fortschrittsplanung und einer stärkeren Einbindung bisher kaum
engagierter Mitgliedstaaten erforderlich. Diese und weitere Maßnahmen werden
gegenwärtig in einem FLEGT-Arbeitsplan für 2018 bis 2022 auf EU-Ebene
konkretisiert.
f) Wie werden die VPAs auf ihre Wirkung untersucht?
Es gibt für jedes Partnerland einen gemeinsamen Umsetzungsausschuss, in dem
Vertreter der EU und des Partnerlandes vertreten sind und der regelmäßig über
die Entwicklungen und Fortschritte berichtet. Die Europäische Kommission
informiert regelmäßig die Mitgliedstaaten. Wenn FLEGT-Zertifikate ausgestellt
werden, wie in Indonesien, wird zusätzlich ein unabhängiges Monitoring
durchgeführt.
9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Überprüfungen nach
der Einführung der FLEGT-Genehmigungen, ob das System auch wirklich
funktioniere, vor, wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf
Bundestagsdrucksache 18/9627 angegeben?
Hat es solche Überprüfungen gegeben, und in welcher Form ist es zu diesen
gekommen?
Welche Ergebnisse hat die Bundesregierung festgestellt?
Grundsätzlich finden die Überprüfungen in den Partnerländern statt (siehe
Antwort zu Frage 8f). In den Mitgliedstaaten sind lediglich die Echtheit der FLEGT-
Lizenz und die Übereinstimmung der jeweiligen Lieferung mit der FLEGT-
Lizenz zu prüfen. Wie in der von den Fragestellern genannten Antwort zu Frage 14
auf Bundestagsdrucksache 18/9627 angegeben, kann die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) aber zusätzlich weitere Kontrollen durchführen.
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
10. Wie kontrolliert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach
Informationen der Bundesregierung die importierten Produkte (Holz,
Holzprodukte), die unter ein VPA fallen?
Zunächst prüft die BLE die Echtheit der von den Importeuren vorgelegten
FLEGT-Lizenzen, die die Legalitätsvoraussetzung einer jeden Lieferung von
Holz oder Holzerzeugnissen bildet. Maßstab für diese Prüfung bilden die Artikel
7 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1024/2008. Darüber hinaus erfolgt ein Abgleich
der Daten der Papierlizenz mit denen der in der indonesischen Datenbank SILK
hinterlegten Lizenz. Die BLE steht in ständigem Kontakt mit der indonesischen
Kontaktstelle LIU. Hierbei geht es vor allem um Fragen hinsichtlich der Echtheit
von FLEGT-Lizenzen oder um die Feststellung bzw. Klärung von Differenzen
zwischen den Daten der Einfuhrzollanmeldung und den Daten in der FLEGT-
Lizenz. Auf diese Weise prüft die BLE die formalen und materiellen
Gültigkeitsvoraussetzungen einer FLEGT-Lizenz.
In Fällen, in denen im Hinblick auf die Anerkennung einer Lizenz eine weitere
Prüfung der Ladung für erforderlich erachtet wird (Artikel 10 Absatz 1 der VO
(EU) Nr. 1024/2008), fordert die BLE den Zoll auf, eine Beschau der Ladung
durchzuführen. Solche Gründe lagen bislang erst in einem konkreten Fall vor.
a) Sieht die Bundesregierung hier Verbesserungsbedarf?
Zusätzlich zu der anlassbezogenen Prüfung einer Lieferung hält die
Bundesregierung eine regelmäßige Probenziehung bei anlassunabhängig nach Risikokriterien
ausgewählten Lieferungen für bedenkenswert. Dazu wäre zum einen eine
Probenziehung durch den Zoll vorzusehen, zum anderen kann die BLE bei Kontrollen
von Marktteilnehmern im Rahmen der EU-Holzhandels-Verordnung auch Proben
von FLEGT-Lieferungen ziehen.
Zur Unterrichtung des Zolls über die Lieferungen, bei denen eine Warenprobe
gezogen werden soll, wird gegenwärtig eine automatisierte Kommunikation mit
den Zollbehörden über das System TRACES getestet.
Durch die BLE selbst wurden im vergangenen Jahr in vier Fällen
anlassunabhängig Warenproben bei den Marktteilnehmern gezogen und vom Thünen
Kompetenzzentrum für Holzherkünfte auf die angegebene Holzart untersucht (siehe
folgende Auflistung).
BLE Prüfbericht-Nr. Produkt Angegebene Dekla-ration (Holzart)
Herkunftsangabe
Ergebnis der
Holzartenbestimmung
PE 594/FLEGT/Ind./1 Eckpfosten Truhe (Massivholz) Teak Indonesien Teak
PE 607/FLEGT-1/1 Teak (Massivholz) Teak Indonesien Teak
PE 772/ FLEGT/Ind./1 Teak (Massivholz) Teak Indonesien Teak
BLE/FLEGT-Kontrolle
Bremer Holzwerke GmbH
Massivholz-Tische
(Recycling-Teak) Teak Indonesien Teak
Bei den untersuchten Massivholzmustern handelt es sich ausschließlich um Teak
(Tectona grandis). Die Deklarationen waren vollständig korrekt (incl. Nachweis
von Recycling-Teak).
Mit Implementierung des geplanten regelmäßigen, anlassunabhängigen
Prüfsystems besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein – bezogen auf die
Kontrollmöglichkeiten auf Importseite – umfangreiches Prüfsystem.
b) Sind der Bundesregierung Probleme in Hinsicht auf Legalität im
Zusammenhang mit auf Grundlage von VPAs importierten Produkten bekannt?
Nein, bislang liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
c) Sind der Bundesregierung Probleme in Hinsicht auf Nachhaltigkeit im
Zusammenhang mit auf Grundlage von VPAs importierten Produkten
bekannt?
Nein, bislang liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
11. Ist der Bundesregierung der Vorwurf an Indonesien, Holz aus Kamerun
unter FLEGT-Lizenz in der EU in Verkehr zu bringen, bekannt, und wie
bewertet sie ihn (vgl.
www.robinwood.de/blog/tropenholz-recherche-
flegtvpa-lizenziertes-legales-tropenholz-aus-indonesien)?
Nein, der Vorwurf ist der Bundesregierung nicht bekannt. Es ist jedoch fester
Bestandteil aller VPAs, das nicht nur Holz aus dem Partnerland selbst, sondern
auch Holz aus anderen Ländern, das in das Partnerland (hier: Indonesien)
eingeführt und nach Weiterverarbeitung in die EU exportiert werden soll, unter das
VPA fällt und die Legalität entsprechend zu überprüfen ist. Falls der Nachweis
der Legalität nicht möglich ist, darf es nicht in die EU exportiert werden.
Sämtliche Holzprodukte, die unter das VPA fallen und aus dem Partnerland in die EU
exportiert werden, müssen zwingend eine FLEGT-Lizenz aufweisen.
Ausgenommen sind nur Transitlieferungen, also z. B. der Export aus einem Nachbarland
über das Partnerland. Bei diesen ist sicherzustellen, dass sie nicht mit einer
FLEGT-Lizenz versehen werden können.
12. Welche Bestrebungen gibt es innerhalb der Bundesregierung, FLEGT-Holz
in den Beschaffungserlass des Bundes für Holzprodukte mit aufzunehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen?
Diese Entscheidung steht zur Zeit nicht an. Der Gemeinsame Erlass zur
Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010 wurde erst am 6. Oktober 2017
durch einen gemeinsamen Leitfaden der am Erlass beteiligten Bundesministerien
ergänzt. Eine Überprüfung des Beschaffungserlasses ist nicht vor 2020
vorgesehen. Dann wird auf der Grundlage der bis dahin vorliegenden Erfahrungen
darüber zu entscheiden sein, ob und wie FLEGT-Holz in den Beschaffungserlass
aufgenommen werden könnte.
13. Wie hoch war der Wert von Tropenholzimporten aus Indonesien in die EU
und nach Deutschland in den Jahren von 2010 bis 2016 vor Einführung der
FLEGT-VPA-Lizenz?
Grundsätzliche Vorbemerkung zu den Fragen 13 bis 15:
Die eindeutige Identifizierung von Tropenholzprodukten im Außenhandel ist nur
eingeschränkt möglich. Lediglich für einen Teil der Produkte werden explizit
Waren aus tropischem Holz ausgewiesen. Dies gilt beispielsweise für Rohholz,
Schnittholz, Hobelware, Furnierblätter, Sperrholz oder Holzrahmen. Es ist jedoch
wahrscheinlich, dass auch Waren, die aus tropischen Ländern eingeführt werden
und deren Warenbezeichnung nicht explizit eine tropische Baumart aufführt,
ebenfalls Tropenholz enthalten. Dies gilt sowohl für Holzprodukte als auch für
Zellstoff- und Papierprodukte.
Weiterhin ist zu beachten, dass die Warensystematik für das Jahr 2017
überarbeitet wurde. Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich teilweise die Bezeichnungen
einzelner Warennummern für Tropenholzprodukte geändert. Als gänzliches
neues Produkt ist nun auch profiliertes Holz mit expliziter Erwähnung von
Tropenholz in der Warensystematik enthalten. Aufgrund dieser Neuerungen in der
Systematik der Außenhandelsstatistik ist ein direkter Vergleich der Einfuhrwerte
für das Jahr 2017, die in den Tabellen 1 und 2 dargestellt sind, mit den Vorjahren
nur eingeschränkt möglich.
Die Einfuhren von Produkten auf Basis Holz aus Indonesien nach Deutschland
entwickelten sich von 2010 bis 2016 rückläufig (Tabelle 1). Der Einfuhrwert sank
von 243 Mio. Euro im Jahr 2010 auf 188 Mio. Euro im Jahr 2016. Relativ stabil
zeigen sich dabei die Einfuhren von Zellstoff- und Papierprodukten auf einem
Niveau von 20 bis 25 Mio. Euro.
Für tropische Holzprodukte kann nach einem Rückgang von 2010 bis 2014, seit
2015 wieder ein leichter Anstieg der Importe verzeichnet werden. Die Einfuhren
der restlichen Holzprodukte sind, mit Schwankungen, deutlich rückläufig: Der
Einfuhrwert sank von 186 Mio. Euro im Jahr 2010 auf 144 Mio. Euro im Jahr
2016.
Tabelle 1: Einfuhren aus Indonesien nach Deutschland, in Tsd. Euro
Quelle: Statistisches Bundesamt; Gesamtdatenbank des Instituts für Internationale Waldwirtschaft und
Forstökonomie
*) Hinweis: Daten 2017 sind vorläufig
**) Nur Holzprodukte, deren Bezeichnung im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik explizit den
Namen einer tropischen Baumart enthält
Die Einfuhren von Produkten auf Basis Holz aus Indonesien in die Europäische
Union sind von 2010 bis 2016 ebenfalls rückläufig (Tabelle 2). Während die
Einfuhren 2010 noch bei 1,3 Mrd. Euro lagen, schwankt der Einfuhrwert seit 2012
um 1,0 bis 1,1 Mrd. Euro. Bei Zellstoff- und Papierprodukten reduzierte sich der
Wert von 306 Mio. Euro im Jahr 2010 auf ca. 220 Mio. bis 240 Millionen Euro
in den Jahren 2012 bis 2015. Im Jahr 2016 gab es hier einen deutlichen Anstieg
auf 288 Mio. Euro. Bei Holzprodukten insgesamt gab es eine ähnliche
Entwicklung. Der Rückgang von 1,0 Mrd. Euro im Jahr 2010 bis zum Jahr 2013 auf
675 Mio. Euro fiel allerdings noch deutlicher aus. Seit 2014 ist ein leichter
Anstieg erkennbar bis auf 822 Mio. Euro im Jahr 2016. Innerhalb der Holzprodukte
entwickelten sich die tropischen Holzprodukte nach einem Rückgang auf 85 Mio.
Euro mit 108 Mio. Euro im Jahr 2016 fast wieder auf das Niveau von 2010.
Tabelle 2: Einfuhren aus Indonesien in die Europäische Union, in Tsd. Euro
Quelle: Statistisches Bundesamt; Gesamtdatenbank des Instituts für Internationale Waldwirtschaft und
Forstökonomie
*) Hinweis: Daten 2017 sind vorläufig
**) Nur Holzprodukte, deren Bezeichnung im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik explizit den
Namen einer tropischen Baumart enthält
14. Wie hoch war der Wert von Tropenholzimporten aus Indonesien in die EU
und nach Deutschland in den Jahren von 2016 bis 2017 nach Einführung der
FLEGT-VPA-Lizenz?
Die Einfuhren aller Produkte auf Basis Holz von Indonesien nach Deutschland
und in die Europäische Union haben im Jahr 2017 nach vorläufigen Angaben mit
191 Mio. Euro bzw. 1,1 Mrd. Euro ein vergleichbares Niveau wie im Jahr 2016.
Deutliche Veränderungen sind jedoch in den beiden Untergruppen für
Holzprodukte erkennbar. Während tropische Holzprodukte einen klaren Zuwachs
verzeichnen, nahmen die Einfuhren der restlichen Holzprodukte um beinahe den
gleichen Einfuhrwert ab. Dies lässt sich vor allen Dingen auf die seit 2017 neue
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017*
tropische Holzprodukte aus Indonesien** 34.760 30.865 16.622 14.803 16.740 17.587 20.334 61.944
restl. Holzprodukte aus Indonesien 185.519 161.368 161.656 128.575 141.795 157.138 143.943 105.242
Zellstoff- und Papierprodukte aus Indonesien 23.102 21.039 24.119 19.858 21.952 24.561 23.549 23.749
Summe der Einfuhren aus Indonesien 243.381 213.272 202.397 163.236 180.487 199.286 187.826 190.935
Anteil indonesicher Tropehnholzeinfuhren an
allen Tropenholzeinfuhren** 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,3
Anteil indonesicher Einfuhren an
Gesamteinfuhren an Holz u. Produkten auf Basis Holz 0,9 0,8 0,8 0,6 0,6 0,7 0,6 0,6
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017*
tropische Holzprodukte aus Indonesien** 110.545 105.488 90.787 84.533 87.169 109.718 107.676 205.426
restl. Holzprodukte aus Indonesien 901.292 761.949 727.812 590.135 635.180 737.951 714.290 604.388
Zellstoff- und Papierprodukte aus Indonesien 306.206 294.888 221.482 235.091 226.995 242.042 288.264 314.533
Summe der Einfuhren aus Indonesien 1.318.043 1.162.325 1.040.082 909.758 949.344 1.089.710 1.110.230 1.124.347
Anteil indonesicher Tropehnholzeinfuhren an
allen Tropenholzeinfuhren** 0,08 0,08 0,08 0,08 0,09 0,09 0,09 0,16
Anteil indonesicher Einfuhren an
Gesamteinfuhren an Holz u. Produkten auf Basis Holz 4,1 3,6 3,3 3,1 3,1 3,1 3,2 3,2
Warennummer von profiliertem tropischem Holz zurückführen. Diese Einfuhren
sind bis 2016 noch bei den restlichen Holzprodukten enthalten. Eine Zunahme
der Einfuhr von Tropenholz aus Indonesien lässt sich daraus nicht ableiten.
15. Hat sich mit der Einführung des FLEGT-VPA mit Indonesien der Anteil von
indonesischen Tropenholzimporten in die EU und nach Deutschland am
Gesamtmarkt verändert?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Wie in den Tabellen 1 und 2 erkennbar, ist der Anteil indonesischer
Tropenholzeinfuhren an allen Tropenholzeinfuhren sowohl nach Deutschland als auch in die
Europäische Union deutlich angestiegen. Im Vergleich dazu ist der Anteil der
Einfuhren von Holz und Produkten auf Basis Holz konstant geblieben. Ob diese
dynamische Entwicklung im Jahr 2017 im direkten kausalem Zusammenhang mit
der Einführung der FLEGT-VPA-Lizenzierung im November 2016 steht, kann
noch nicht abschließend beurteilt werden. Ein Anstieg des Anteils von
indonesischen Tropenholzimporten an der Gesamteinfuhr von Tropenholz nach
Einführung der FLEGT-Lizenzen wäre jedoch aus Sicht der Bundesregierung zu
begrüßen (siehe Antwort zu Frage 17).
16. Auf welcher Basis beruhte die Entscheidung der Bundesregierung, dem
FLEGT-VPA mit Indonesien zuzustimmen trotz der gleichbleibend
besorgniserregenden Berichte über Raubbau, Korruption und Umweltvergehen?
Gerade vor dem Hintergrund der Waldzerstörungen in Indonesien in der
Vergangenheit bietet das VPA einen, und dort bislang auch den einzigen,
erfolgversprechenden Ansatz für grundlegende Verbesserungen. Die Entscheidung wurde auf
der Grundlage von umfangreichen Vorarbeiten und sorgfältigen Prüfungen der
Europäischen Kommission getroffen. Es ist eine laufende Überprüfung und
zusätzlich ein unabhängiges Monitoring vereinbart. Bei festgestellten Verstößen
könnten entsprechende Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden bis hin zur
Aussetzung oder sogar Kündigung des VPA.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Funktionalität und
Effektivität des indonesischen Holz-Legalitätssicherungssystems (SVLK)?
Wie bewertet die Bundesregierung dieses?
Nach Kenntnis der Bundesregierung funktioniert SVLK gut. Die Europäische
Kommission berichtet, dass die Kontrollen in Indonesien effektiv und wirksam
sind. Allerdings veröffentlicht Indonesien bislang nicht, wenn Betrugsversuche
vereitelt werden. Dies sollte möglichst zukünftig erfolgen und würde die
Transparenz und auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in SVLK weiter erhöhen. Am
1. März 2018 fand erneut eine Sitzung des Gemeinsamen Umsetzungsausschuss
mit Vertretern der EU und Indonesiens statt. Dabei wurde, nach Kenntnis der
Bundesregierung, auch die periodische Evaluierung des VPA besprochen. Die
Ergebnisse dieser Evaluierung sollen in Kürze vorliegen.
18. Ist der Bundesregierung der gemeinsame Bericht des Umweltprogramms der
Vereinten Nationen (UNEP) und der Internationalen kriminalpolizeilichen
Organisation (Interpol) „The Rise of Environmental Crime“ (
http://web.unep.
org/environmentalgovernance/erl/resources/publications/rise-
environmentalcrime) bekannt, in welchem Indonesien verdächtigt wird, Tropenholz aus
illegalen Quellen als Plantagenholz in Verkehr zu bringen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht?
Der Bericht ist der Bundesregierung grundsätzlich bekannt, nicht jedoch der von
den Fragestellern genannte Verdacht in Bezug auf Indonesien. Da der Bericht aus
2016 stammt, kann er zudem Entwicklungen seit der Ausstellung von FLEGT-
Lizenzen in Indonesien (15. November 2016) nicht enthalten. Wenn konkrete
Verdachtsmomente in Bezug auf FLEGT-Holz, z. B. von
Nichtregierungsorganisationen, vorliegen, so wäre die Bundesregierung für entsprechende Hinweise
dankbar, denen sie dann, gemeinsam mit der Europäischen Kommission und den
indonesischen Behörden nachgehen kann.
19. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Anzeichen, die sich aus
der Betrachtung von Finanzströmen herleiten, insbesondere im
Zusammenhang mit den Vorwürfen, dass illegal geschlagenes Holz aus Drittländern
nach Indonesien gebracht werde und anschließend mit FLEGT-Lizenz auf
dem europäischen Markt lande (vgl.
www.gfintegrity.org/issue/
transnationalcrime-terrorist-financing/;
www.robinwood.de/blog/tropenholz-
rechercheflegt-vpa-lizenziertes-legales-tropenholz-aus-indonesien)?
Die von den Fragestellern genannten Anzeichen sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
20. Wie bewertet die Bundesregierung das VPA mit Indonesien vor dem
Hintergrund, dass für dieses Land im globalen Vergleich neben Myanmar, Nigeria,
Tansania und Brasilien die höchsten absoluten Waldflächenverluste von
2010 bis 2015 bekannt sind (S. 228, Waldbericht der Bundesregierung
2017)?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
21. Wie viel Hektar Wald wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Vermeidung von großflächiger Entwaldung mit von der Bundesregierung
finanzierten REDD+ Maßnahmen erhalten (bitte nach Projektgebieten
auflisten), und auf welche Evaluierungen stützt die Bundesregierung dabei ihre
Erkenntnisse?
Der Walderhalt in den Tropen ist ein extrem komplexes Thema. Die Umsetzung
von REDD+ ist bislang langwieriger als anfangs angenommen. Die bisherige
Umsetzung von REDD+ hat sich vor allem auf Vorbereitungsmaßnahmen für
REDD+ konzentriert. In der Waldkohlenstoffpartnerschaft (FCPF) bei der
Weltbank lagen im Januar 2018 Emissionsreduktionsprogramme aus Costa Rica, der
Demokratischen Republik Kongo, Mexiko, Chile, Ghana und Vietnam sowie (mit
Auflagen) Mozambique und der Republik Kongo vor. Die ersten Kaufverträge
für Emissionsreduktionen werden 2018 ausgehandelt. Elf weitere Länder sollen
folgen: Côte d´Ivoire, Dominikanische Republik, Fidschi, Guatemala,
Indonesien, Kamerun, Laos, Madagaskar, Nepal, Nicaragua und Peru.
Einzig Brasilien hat seit dem Rio-Gipfel 1992 mit viel eigenem Einsatz
zwischenzeitlich die Entwaldung im Amazonas nachweisbar um ca. 80 Prozent gesenkt.
Seit 2015 nimmt die Regenwald-Vernichtung im brasilianischen Amazonasgebiet
jedoch leider wieder stark zu.
Mit dem REDD Early Movers Programm (REM) vergütet die Bundesregierung
Emissionsreduktionen, die in einem gesamten Bundesstaat oder Biom erreicht
wurden. Das Programm folgt damit der REDD+ Logik der
Klimarahmenkonvention, die großflächige nationale oder subnationale Ansätze fordert und
Entwaldungsreduktionen keinen einzelnen Flächen oder Maßnahmen zuordnet.
Folgende konkrete Maßnahmen werden im Rahmen von REM gefördert:
- Im brasilianischen Bundesstaat Acre wurde von 2012 bis 2015 die Entwaldung
um 885 km² reduziert. REM hat bisher Emissionsreduktionen aus dieser
verminderten Entwaldung vergütet.
- Im Biom Amazonien hat Kolumbien in 2013 und 2014 die Entwaldung um
297 km² reduziert. REM hat bisher Emissionsreduktionen aus dieser
reduzierten Entwaldung vergütet. Weitere Zahlungen sind für zusätzliche Reduktionen
aus den Jahren 2015 und 2016 geplant, sobald diese verifiziert sind.
- Im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso wird REM Emissionsreduktionen
aus 2016 vergüten, offizielle Daten dazu stehen noch aus.
Für die Verwendung und Verteilung der finanziellen Vergütung für Waldschutz
wurden mit den Ländern Programme zur Nutzenweitergabe („Benefit Sharing“)
vereinbart, die verschiedene Ziele haben und z. B. auch den Schutz bestehender
Wälder durch lokale und indigene Bevölkerung beinhalten.
Der unter der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gefasste Indikator „Zahlungen
an Entwicklungsländer für nachgewiesene Erhaltung bzw. Wiederherstellung von
Wäldern unter dem REDD+ Regelwerk“ soll künftig die erzielten Wirkungen des
deutschen Engagements in geeigneter Weise abbilden. Hierzu hat die
Bundesregierung entsprechende Analysen in Auftrag gegeben.
Die FAO und das Center for International Forestry Research (CIFOR) zeigten,
dass Hinderungsgründe für multifunktionale Forstwirtschaft in den drei
Untersuchungsregionen Amazonasbecken, Südostasien und Kongobecken vielschichtig
und mehrdimensional sind (Guariguata et al. 2013). Entsprechend muss REDD+
dies, unabhängig von der zukünftigen Mittelausstattung, berücksichtigen.
22. Bis wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Evaluierungen der
Maßnahmen von REDD Early Movers veröffentlicht, bzw. im Falle der
Evaluation der mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit und der Internationalen Klimaschutzinitiative
finanzierten Maßnahmen, und bis wann wird die vollständige Evaluierung
veröffentlicht?
Das BMUB hat über die Internationale Klimaschutzinitiative ein
Emissionsreduktionsprogramm im Bundesstaat Acre in Brasilien über das Programm REDD
Early Mover der KfW im Zeitraum Dezember 2013 bis Juni 2017 gefördert. Für
nachgewiesene Emissionsreduzierungen durch vermiedene Entwaldung sind
Zahlungen in einer Höhe von 9 Mio. Euro geleistet worden. Eine Evaluierung des
Vorhabens ist im Rahmen eines internen Qualitätssicherungsprozesses der KfW
erfolgt. Der Bericht wurde der Bundesregierung am 8. März 2018 übermittelt.
Eine Veröffentlichung des Berichts wird voraussichtlich im zweiten Quartal des
Jahres 2018 erfolgen.
23. Wie bewertet die Bundesregierung den Bereich Holzkohle?
Sieht sie hier die Gefahr, dass Produkte aus illegalem Holzeinschlag
stammen, wofür Recherchen der Nichtregierungsorganisationen sprechen (www.
wwf.de/2017/august/auf-regenwald-gegrillt/), insbesondere da diese nicht
unter die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) fallen?
Am Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte wurden in 2017 insgesamt
74 Prüfauftrage (umfassen 106 Chargen und ca. 1590 Einzelproben) zur
Bestimmung von Holzkohle/-briketts bearbeitet, um die angegebenen Deklarationen zu
überprüfen. Bei den Auftraggebern handelte es sich um Hersteller/Importeure
(national/international), Verbraucherschutz- und Umweltorganisationen. Die
Ergebnisse der umfangreichen Prüfungen wurden detailliert ausgewertet und
veröffentlicht5.
Auf der Grundlage der in 2017 durchgeführten Analysen kann festgestellt
werden, dass etwa 30 Prozent der untersuchten Sortimente als „kritisch“ in Bezug auf
die angegebenen Deklarationen der Hölzer/Baumarten bewertet werden müssen.
Es handelt sich dabei im Wesentlichen um
- Sortimente, die keine Angaben zu den verwendeten Hölzern enthalten; diese
Chargen bestehen zumeist vollständig aus tropischen/subtropischen Hölzern,
- Sortimente mit der Deklaration „aus heimischen Laubhölzern", die zusätzlich
Beimischungen von tropischen/subtropischen Hölzern enthalten.
Die Auswertungen einer Studie (Holzartenbestimmungen von 20 Sortimenten
Holzkohle mit zusätzlichen Markt-Recherchen), die im Auftrag des WWF
erfolgte, hat zu den Ergebnissen geführt, dass
- ca. 50 Prozent der in Deutschland gehandelten und untersuchten Sortimente
keine Angaben zu den verwendeten Hölzern oder Baumarten enthalten,
- lediglich 30 Prozent der gehandelten Holzkohle und Holzkohlenbriketts aus
zertifizierten Quellen (FSC oder PEFC) stammen,
- ca. 40 Prozent der in Deutschland gehandelten Sortimente vorwiegend Hölzer
aus subtropischen oder tropischen Regionen enthalten und davon ca. 75
Prozent ausschließlich aus subtropisch oder tropischen Hölzern bestehen und es
sich bei 25 Prozent um Beimischung zu Hölzern aus temperierten Breiten
handelt.
Bei der Bewertung dieser Ergebnisse sollte grundsätzlich berücksichtigt werden,
dass der Nachweis von tropischen/subtropischen Hölzern in Holzkohle und
Holzkohlenbriketts nicht pauschal als illegal eingestuft werden kann. Beispielsweise
werden in Namibia Hölzer der Gattung Acacia aus Landpflegemaßnahmen gegen
eine Verbuschung zu Holzkohle verarbeitet und in vielen tropischen Regionen
Durchforstungs- oder Resthölzer der Sägeindustrie verwendet.
Infolge des hohen Medienechos hat das Thünen-Kompetenzzentrum zunehmend
Prüfaufträge von Herstellern und Importeuren erhalten, um die Deklarationen der
Holzkohleprodukte zu überprüfen. Hinweise an die Verbraucher werden
dahingehend formuliert, nur eindeutig zertifizierte Holzkohle (keine Produkte ohne
Angabe zu der Zusammensetzung oder Herkunft) zu kaufen.
5 HAAG, V.; KOCH, G.; KASCHURO, S. (2017): Womit grillen wir da eigentlich? – Wissenschaftliche Untersuchungen
zeigen, dass viele Chargen zumindest fehlerhaft deklariert sind. Holz-Zentralblatt 143 (38), 876.
24. Wie schätzt die Bundesregierung die Legalität von Holzimporten aus
Paraguay vor dem Hintergrund ein, dass der Präsident ein Dekret erlies, das die
vollständige Abholzung von Wäldern erlaubt, was jedoch im Widerspruch
zum dort geltenden Forstgesetz steht, was vorschreibt, dass mindestens
25 Prozent des Waldes stehen bleiben müssen (
https://amerika21.de/
2017/11/188994/dekret-paraguay-ermoeglicht-abholzung;
www.bad-ag.info/
illegal-decree-strips-back-forest-protections-in-paraguayan-chaco-used-
bypresident-to-authorise-clearance-on-own-ranch/)?
a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass illegal geschlagenes Holz aus
Paraguay nach Deutschland importiert wird?
Nach Deutschland wurde 2016 ausschließlich Holzkohle in nennenswertem
Umfang aus Paraguay importiert (147.438 m³ Rohholzäquivalent). Vor dem
Hintergrund einer vergleichsweise hohen Korruption [Der
Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Paraguay beträgt 29 von 100 (CPI Score 2017 von Transparency
International).] ist das Risiko für illegalen Einschlag in Paraguay grundsätzlich
als relativ hoch anzusehen, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die
nach Deutschland importierte Holzkohle aus Paraguay teilweise mit illegalem
Einschlag in Zusammenhang stehen könnte.
b) Inwiefern könnte die EUTR eine Handhabe gegen den Import liefern?
Holzkohle fällt bislang nicht unter die EUTR, so dass diesbezüglich keine
Handhabe besteht.
c) Was unternimmt die Bundesregierung hier (auch in Bezug auf
Importeure)?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für ein Verbot dieser Importe?
Die Bundesregierung setzt sich für eine Aufnahme von Holzkohle und weiteren
Produkten in den Anhang der EUTR ein. Zudem bietet das Thünen-
Kompetenzzentrum Holzherkünfte Untersuchungen von Holzkohle an, um die angegebenen
Deklarationen zu überprüfen. Wirtschaft und Verbraucher werden diesbezüglich
informiert (siehe Antwort zu Frage 23). Möglichkeiten für ein Verbot dieser
Importe sieht die Bundesregierung nicht.
25. Wie schätzt die Bunderegierung die Legalität von aus Nigeria importierter
Holzkohle vor dem Hintergrund ein, dass nach Kenntnis der Fragesteller die
Produktion von Holzkohle in Nigeria illegal ist?
a) Was unternimmt die Bundesregierung hier (auch in Bezug auf
Importeure)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Situation vor dem Hintergrund,
dass Holzkohle nicht unter die Anhänge der EUTR fällt?
c) Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für ein Verbot dieser Importe
von Holzkohle aus Nigeria?
Die Fragen werden zusammenhängend wie folgt beantwortet.
Da die Produktgruppe Holzkohle bislang nicht der EUTR unterliegt, sind
Marktteilnehmer nicht verpflichtet, diesbezüglich entsprechende Sorgfaltspflichten zu
beachten. Vor dem Hintergrund einer vergleichsweise hohen Korruption [Der
Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Nigeria beträgt 27 von 100 (CPI
Score 2017 von Transparency International).] kann nicht ausgeschlossen werden,
dass die nach Deutschland importierte Holzkohle aus Nigeria teilweise mit
illegalem Einschlag in Zusammenhang stehen könnte.
Die Bundesregierung setzt sich für eine Aufnahme von Holzkohle und weiteren
Produkten in den Anhang der EUTR ein. Zudem bietet das Thünen-
Kompetenzzentrum Holzherkünfte Untersuchungen von Holzkohle an, um die angegebenen
Deklarationen zu überprüfen. Wirtschaft und Verbraucher werden diesbezüglich
informiert (siehe Antwort zu Frage 23). Möglichkeiten für ein Verbot dieser
Importe sieht die Bundesregierung nicht.
26. Inwieweit sind in von der Bundesregierung geförderten Forstprojekten, in
denen Holzkohleproduktion gefördert wird, klimaausgleichende
Maßnahmen vorgesehen, vor dem Hintergrund, dass durch die Produktion von
Holzkohle schädliche Klimagase freigesetzt werden?
27. Inwieweit wird in den Programmen das entsprechende Bewusstsein bei der
Regierung, der Bevölkerung und den Holzkohleproduzenten geschärft, da
für eine nachhaltige Holzkohleproduktion sichergestellt werden muss, dass
bei der Gewinnung und Nutzung der Biomasse auch ökologische und soziale
Faktoren berücksichtigt werden?
28. Inwieweit werden die Kapazitäten und Prozesse der staatlichen Behörden zur
Überwachung der sozial- und umweltverträglichen Produktion von
Holzkohle gestärkt?
Die Fragen 26 bis 28 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung fördert nachhaltige Holzenergie (Produktion,
Weiterverarbeitung zu Holzkohle und legale Vermarktung) in Forstprojekten, da Holz auf
lange Sicht weiterhin eine der wichtigsten Energiequellen – insbesondere in
Subsahara Afrika – bleiben wird und eine wichtige Einkommensquelle für die
ländliche Bevölkerung darstellt. Die derzeitige Produktion von Holzkohle ist jedoch
meist nicht nachhaltig oder effizient und trägt damit zu Waldzerstörung bei. Die
Projekte stellen daher einen Beitrag zu Reduzierung von schädlichen Klimagasen,
die durch Waldzerstörung und ineffiziente Holzkohleproduktion entstehen, dar.
Bei den durch die Bundesregierung geförderten Forstprojekten zur nachhaltigen
Produktion von Energieholz werden soziale, ökologische und ökonomische
Aspekte berücksichtigt:
- In Senegal wurde nachhaltige Energieholzproduktion durch kommunale
Waldwirtschaft gefördert, in Madagaskar werden Energieholzaufforstungen zum
Schutz von Naturwald gefördert und in Kamerun die Nutzung von verfügbaren
Holzabfällen für die Holzkohleproduktion.
- Die Förderung beinhaltet Kapazitätsaufbau zur Verbesserung von Holzkohle-
Meiler-Technologien, um den Holzverbrauch zu reduzieren und Holz aus
nachhaltigen Quellen zu nutzen.
- Die Unterstützung bei der Gestaltung legaler Vermarktungsmechanismen und
differenzierter Abgabesysteme für legale Holzkohle in formalisierten Märkten
trägt zur Stärkung der Kapazitäten und Prozesse zur Überwachung der
nachhaltigen Energieholzproduktion in Partnerländern bei.
- Pilotmaßnahmen, um die Holzkohleproduktion und Vermarktung nachhaltiger
zu gestalten, werden z. B. in Madagaskar und Kamerun von der Unterstützung
zur Entwicklung subnationaler Biomasse-Energieversorgungsstrategien
begleitet.
- Die Förderung von Energieholzaufforstungen in Madagaskar wurde von
Maßnahmen zur vereinfachten Landtitelvergabe, insbesondere für Frauen und
junge Menschen, begleitet.
- Im Rahmen eines Projekts zur Förderung von Agroforstwirtschaft in Sambia
wird ein Konzept zur Umsetzung einer entwaldungsfreien Lieferkette für
Holzkohle erprobt, mit dem auch das Bewusstsein für die Vorteile der
Baumpflanzung auf Farmland gefördert wird.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]