Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/2163
16. Wahlperiode 06. 07. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll,
Hüseyin-Kenan Aydin, Heike Hänsel und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/1947 –
GATS-Verhandlungen über Ausnahmeklauseln
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die laufenden Verhandlungen im Rahmen des Allgemeinen Abkommens über
den Handel mit Dienstleistungen (GATS) mit dem Ziel weiterer
Liberalisierungen und Privatisierungen im Bereich der Dienstleistungen sind einer der
Schwerpunkte der EU und der Bundesregierung in der laufenden
Welthandelsrunde (WTO).
Auf der 6.WTO-Ministerkonferenz in Hongkong wurde u. a. vereinbart, dass
bis zum 31. Juli 2006 Angebote von Mitgliedstaaten für eine weitere
Liberalisierung im Dienstleistungssektor unterbreitet werden sollen. Bis zum 31.
Oktober 2006 sollen die endgültigen Verpflichtungslisten der Staaten für ihre
Liberalisierungen abgegeben werden.
Das GATS unterscheidet zwischen allgemeinen Verpflichtungen, die für alle
Dienstleistungssektoren gleichermaßen gelten sollen und den spezifischen
Verpflichtungen, die nur für Sektoren relevant sind, in denen die WTO-Mitglieder
konkrete Liberalisierungen vorgenommen haben. Die Europäische Union hat
für sich im GATS festschreiben lassen, dass öffentliche Dienstleistungen
(Public Utilities) von Liberalisierungsverpflichtungen ausgenommen und
Ansprüche auf Subventionen auf niedergelassene Dienstleister beschränkt werden
können (horizontale Ausnahmeklauseln). Seit dem Beginn der offiziellen
Verhandlungen zum GATS fordern andere Vertragsstaaten immer wieder genauere
Auslegungen dieser Ausnahmeklauseln bis hin zur Forderung nach Öffnung
ganzer Sektoren. Eine solche Liberalisierung würde jedoch im Kern eine
Einschränkung europäischer Sozialstaatlichkeit infolge begrenzter Souveränität
bei der Ausgestaltung öffentlicher Aufgaben in den Mitgliedstaaten bedeuten.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat nun in einem Brief ihres
Vorsitzenden Frank Bsirske an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
darauf aufmerksam gemacht, dass nach ihren Informationen derzeit „hinter
verschlossenen Türen … Vorbereitungen und Diskussionen zwischen den
europäischen Regierungen und der Europäischen Kommission im Rahmen der
GATS-Verhandlungen Kap XXI der Welthandelsorganisation (WTO)
hinsichtlich der Definition, des Ausmaßes und der öffentlichen Dienstleistungen
(Public Utilities)“ stattfinden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
vom 5. Juli 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/2163 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode1. Wann haben Gespräche der Europäischen Kommission mit den
Regierungen der Mitgliedstaaten zur Ausgestaltung der GATS-Verhandlungen im
Verlauf der letzten Monate d. J. stattgefunden, und welches waren die
konkreten Themen und Ergebnisse dieser Gespräche?
Die EU-Kommission erörtert mit den Mitgliedstaaten regelmäßig im Rahmen
des Ausschusses gemäß Artikel 133 (Dienstleistungen) den Fortgang der
Dienstleistungsverhandlungen.
Zu den Kompensationsverhandlungen gemäß Artikel XXI GATS:
Im Juni 2004 erfolgte die Notifizierung der geänderten spezifischen GATS-
Verpflichtungen infolge des Beitritts der 10 neuen EU-Mitgliedstaaten und
Österreichs, Finnlands und Schwedens. Die EU hat in der konsolidierten Liste u. a.
vorgesehen, dass alle EU-Mitgliedstaaten die bislang nur für die alten geltende
Ausnahme für Monopole oder Ausschließlichkeitsrechte im Bereich
öffentlicher Dienstleistungen (public utilities) übernehmen.
Die EU verhandelt zurzeit mit 17 WTO-Mitgliedern, die wegen der
Konsolidierung Kompensation verlangen. Es handelt sich dabei um Argentinien,
Australien, Brasilien, Kanada, China, Taiwan, Kolumbien, Kuba, Ecuador, Hongkong,
Indien, Japan, Korea, Neuseeland, Philippinen, Schweiz und die USA.
Die Gespräche vollziehen sich in zwei Etappen. Nach einer langen
exploratorischen Phase, in der es um die Aufklärung des Sachverhalts ging, beginnt
nunmehr die zweite Phase, in der über Kompensation verhandelt wird. In den
exploratorischen Gesprächen hat sich gezeigt, dass die Konsolidierung in
begrenztem Maße zu einer Rücknahme oder Änderung der Zugeständnisse
gegenüber den betreffenden WTO-Mitgliedern geführt hat. Die eigentliche
Verhandlungsphase beginnt Ende Juni 2006. Die Kommission hatte den Mitgliedstaaten
dazu Mitte Juni den Entwurf für ein Kompensationsangebot vorgelegt und es
mit ihnen erörtert.
2. Welche neuen Anforderungen gibt es an die Europäische Union und von
wem?
Die WTO-Mitglieder haben in den Kompensationsverhandlungen jeweils aus
ihrer nationalen Sicht unterschiedliche Forderungen an die EU gestellt, die sehr
voneinander abweichen. Zum Beispiel verlangt Kolumbien die frühzeitige
Vorwegnahme bestimmter in der Doha-Runde angebotener Verpflichtungen. USA
verlangen u. a. Marktöffnung bei Kabelnetzen und Satellitenübertragung. China
will Marktzugang bei Modus-4 für bestimmte medizinische und
Bildungsdienstleistungen.
3. Sind von diesen Anforderungen Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge
betroffen, wenn ja, welche und wie ist jeweils die Haltung der
Bundesregierung zu diesen Anforderungen?
Ecuador, Hongkong, Indien, Taiwan, Schweiz und USA verlangen u. a.
ausdrücklich die Ausnahmeregelung für öffentliche Dienstleistungen (public utilities)
einzugrenzen. Neuseeland und Korea sehen sich durch die Ausdehnung der
Ausnahme auf die neuen EU-Mitgliedstaaten ebenfalls betroffen.
Eine nach Artikel XXI GATS evtl. zu leistende Kompensation besteht in einer
Verbesserung der Marktzugangsverpflichtungen, die aufgrund des Gebots der
Meistbegünstigung gegenüber allen WTO-Mitgliedern Geltung besitzen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2163Die EU-Kommission hatte den EU-Mitgliedstaaten Mitte Juni vorgeschlagen,
moderate Zugeständnisse zu machen, um ein Schlichtungsverfahren mit
ungewissem Ausgang zu vermeiden.
Die Mitgliedstaaten haben schließlich einem maßvollen Verhandlungsangebot
der Kommission zugestimmt, über das in der nächsten Zeit bilaterale
Gespräche mit den jeweiligen Antragstellern geführt werden sollen. In dem Angebot
erklärt sich die EU u. a. bereit, bestimmte zugunsten der neuen EU-Mitglieder
bislang bestehende Einschränkungen ihrer Dienstleistungsverpflichtungen
aufzuheben. Ferner sollen einzelne, im Rahmen der Doha-Runde bereits
unterbreitete Angebote frühzeitig implementiert werden (z. B. das Angebot der EU zu
Telekommunikationsdienstleistungen aus 2005, das eine Anpassung an die
heutigen technischen Bedingungen enthält und auch Deutschland betrifft).
Was die Ausnahme für öffentliche Dienstleistungen angeht, sollen die Bereiche
Telekommunikation und Computerdienstleistungen aus ihrem
Anwendungsbereich herausgenommen werden. Die ursprünglich erwogene Herausnahme
des Bereichs Finanzdienstleistungen wird derzeit EU-intern weiter geprüft.
Die Herausnahme der beiden Bereiche Telekommunikation und
Computerdienstleistungen entfaltet in Deutschland keine Auswirkungen. Es handelt sich
lediglich um eine Klarstellung. Denn die Ausnahme für öffentliche
Dienstleistungen bezieht sich auf Monopole oder Ausschließlichkeitsrechte, die es in
beiden Sektoren nicht gibt.
Das Recht, staatliche Regeln über Qualitätsanforderungen für diese
Dienstleistungen festzulegen, bleibt unberührt. Dies schließt auch die Regulierung sog.
Universaldienste ein.
Die EU-Kommission wird auf der Basis des mit den Mitgliedstaaten
vereinbarten Angebots die Verhandlungen über Kompensation mit den in der Antwort zu
Frage 1 genannten WTO-Mitgliedern führen. Die EU bevorzugt eine Lösung
im Wege der Verhandlungen statt eines Schlichtungsverfahrens mit
ungewissem Ausgang.
4. Welche Anforderungen hat die EU alleine oder gemeinsam mit anderen an
Dritte gerichtet und an wen, und welche Erwartungen verbindet die EU mit
diesen Anforderungen?
Diese Frage betrifft die Dienstleistungsverhandlungen im Rahmen der Doha-
Runde. Die EU hat Interessen in einer Vielzahl von Dienstleistungssektoren. Im
März 2006 hat sie sich an plurilateralen Forderungen gemeinsam mit anderen
interessierten WTO-Mitgliedern in folgenden Bereichen beteiligt: Modus-3
(Niederlassungen und Investitionen); Telekommunikation;
Computerdienstleistungen; Finanzdienstleistungen; Architekten und Ingenieure;
Baudienstleistungen; Energie; Luftverkehr (ohne Flugrechte); Seeverkehr; Post, Kurier und
Expressdienste; Rechtsdienstleistungen; Vertrieb; Umwelt. Die plurilateralen
Forderungen sind jeweils an rund 20 Schwellenländer und weitere
fortgeschrittene Entwicklungsländer gerichtet. Die LDC und sonstige kleinere und
schwächere Entwicklungsländer sind von den plurilateralen Forderungen nicht
betroffen.
Auf der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong im Dezember 2005 ist
vereinbart worden, dass die WTO-Mitglieder Ende Juli 2006 überarbeitete
Dienstleistungsangebote austauschen sollen. Die EU erwartet, dass die bislang
vorliegenden Dienstleistungsangebote erkennbar verbessert werden. Ein Austausch der
abschließenden WTO-Verpflichtungen ist für Ende Oktober vorgesehen.
Drucksache 16/2163 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode5. Welche Anforderungen der EU betreffen Bereiche der öffentlichen
Daseinsvorsorge, und wie begründet die EU diese Anforderungen?
In den Doha-Verhandlungen stellt die EU keine Forderungen im Bereich der
öffentlichen Dienstleistungen. Allerdings hat sie begrenzte Forderungen im
Bereich Umwelt (siehe Antwort zu Frage 13).
6. Gibt es bereits Angebote die den in Frage 5 angesprochenen Bereich
berühren?
Wenn ja, welche und wie ist der Angebots- bzw. Verhandlungsstand dazu?
Im Umweltbereich haben die 10 Unterstützer einer plurilateralen Forderung zu
Umweltdienstleistungen aus März 2006 erklärt, auch selbst Marktöffnung
anzubieten, sofern dies noch nicht erfolgt ist (siehe Antwort zu Frage 13). Im
Übrigen spielen die Bereiche öffentlicher Daseinsvorsorge bei den Angeboten
anderer WTO-Mitglieder praktisch keine Rolle.
7. Welche Schwerpunkte setzen sich EU und Bundesregierung hinsichtlich
ihrer Anforderungen, wie sieht der Verhandlungsstand dazu aus, und
welche Schritte wird die Bundesregierung bzw. EU unternehmen, um ihre
Schwerpunktanforderungen zu erreichen?
Die Kommission hat für die EU an den bisher zwei Verhandlungsrunden zu den
plurilateralen Forderungen aktiv teilgenommen. Sie spricht darüber hinaus
auch bilateral mit einzelnen wichtigen WTO-Mitgliedern. Kürzlich hat
Kommissar Mandelson rund 20 größere Länder zu einer Bestandsaufnahme der
Dienstleistungsverhandlungen auf Ministerebene im Rahmen der WTO-
Verhandlungen am 1. Januar 2006 in Genf eingeladen.
Eine weitere Sitzungswoche für Dienstleistungsverhandlungen ist in Genf
Mitte Juli vorgesehen.
8. Triff es zu, dass die EU-Kommission beabsichtigt, den WTO-
Mitgliedstaaten Angebote oder Angebotsentwürfe im Hinblick auf geforderte
Rücknahmen horizontaler Ausnahmeklauseln für öffentliche Dienstleistungen
vorzulegen, die in die laufende Verhandlungsrunde eingebracht werden
sollen, und wie lauten ggf. die Begründungen für diese Angebote?
Im Rahmen der Doha-Runde hat die EU keine Angebote zur Rücknahme der
Ausnahmeklausel für öffentliche Dienstleistungen gemacht. Das jetzige
Verhandlungsangebot betrifft die Frage der Kompensation im Rahmen der
Konsolidierung der EU-Liste (siehe Antwort zu Frage 3).
9. Welche Position(en) hat die Bundesregierung zu den Forderungen an die
EU bezüglich der Rücknahme der Ausnahmeklauseln für öffentliche
Dienstleistungen bzw. deren Einschränkung etwa nach sektoralen Aspekten?
Siehe Antwort zu Frage 3.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/216310. Gibt es Sektoren, die bisher von der Ausnahmereglung für öffentliche
Dienstleistungen erfasst sind, die nach Meinung der Bundesregierung für
weitere Liberalisierungen im Rahmen von GATS angeboten werden
sollen, und falls ja, welche?
Ob und ggf. inwieweit eine Ergänzung der als Kompensation angebotenen
Herausnahme der Sektoren Telekommunikation und Computerdienstleistungen
durch weitere Bereiche erforderlich wird, hängt vom Fortgang der
Kompensationsverhandlungen ab.
11. Ist es aus Sicht der Bundesregierung akzeptabel, wenn die EU-
Kommission sich in den laufenden Verhandlungen zum GATS darauf einlässt,
Ausnahmeklauseln für öffentliche Dienstleistungen einzuschränken und
damit den stattfindenden Diskussionsprozess zur Rolle und Bedeutung
öffentlicher Dienstleistungen in Europa präjudizieren würde?
Die Ausnahme in den EU-Verpflichtungen des GATS für öffentliche
Dienstleistungen bedeutet, dass Monopole oder ausschließliche Rechte den Marktzugang
einschränken können. Im Bereich Telekommunikation und
Computerdienstleistung bestehen solche Monopole oder Ausschließlichkeitsrechte nicht. Daher
berührt die Herausnahme der beiden Bereiche auch nicht die stattfindende
Diskussion zur Rolle und Bedeutung öffentlicher Dienstleistungen in Europa.
12. Gibt es Sektoren, die nach dem gegenwärtigen Stand aus dem
Geltungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sind, die im
Rahmen der GATS-Verhandlungen von der EU für die Liberalisierung
angeboten werden oder angeboten werden sollen bzw. für die es
Anforderungen anderer Staaten an die EU gibt, und wenn ja, welche?
Die EU erhebt keine Forderungen an Drittstaaten in Bereichen, in denen sie
nicht selbst Marktöffnung anbieten will, z. B. öffentliche Dienstleistungen,
Wasserversorgung, Bildung, Gesundheitswesen, audiovisuelle Dienstleistungen.
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie regelt den europäischen Binnenmarkt. Die
Verhandlungen des GATS betreffen dagegen den internationalen Markt im
Verhältnis zu Drittstaaten. Die jeweiligen Verhandlungspartner sind nicht
deckungsgleich. Daher können sich im Einzelfall Unterschiede ergeben. Die USA z. B.
verlangen Marktöffnung im Bereich audiovisueller Dienstleistungen, Australien
Marktöffnung im Bereich Bildungsdienstleistung, China im Bereich
Bildungsdienstleistungen und bestimmter medizinischer Berufe. In diesen Fällen ist die
EU zu Zugeständnissen im Rahmen der GATS-Verhandlungen nicht bereit.
13. Welche Dienstleistungen aus dem Umweltbereich sind nach dem
gegenwärtigen Stand von der EU für die Liberalisierung im Rahmen von GATS
angeboten worden bzw. für welche gibt es Anforderungen anderer Staaten
an die EU?
Die plurilaterale Forderung zu Umweltdienstleistungen vom März 2006, die
den Kern der bisherigen Verhandlungen zusammenfasst, ist von der EU
gemeinsam mit anderen WTO-Mitgliedern aufgestellt und an rund 20 Empfänger
versandt worden. Umweltdienstleistungen können sowohl Vorteile für die
Exporteure wie für die Importeure dieser Dienstleistungen bringen und der
Umwelt nützen. In der Forderung ist festgelegt, dass selbstverständlich das
Recht, Qualitätsanforderungen festzulegen, den Staaten überlassen bleibt.
Die plurilaterale Forderung bezieht ausdrücklich die Trinkwasserversorgung
nicht ein.
Drucksache 16/2163 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeFerner ist ausdrücklich ausgeführt, dass öffentliche Monopole oder
Ausschließlichkeitsrechte bestehen können.
Lediglich wenn Ausschließlichkeitsrechte in einem wettbewerblichen
Verfahren vergeben werden, wird eine Verpflichtung zur Nichtdiskriminierung
ausländischer Anbieter verlangt.
Die plurilaterale Umweltforderung betrifft Modus-1 (Grenzüberschreitende
Dienstleistungserbringung), Modus-2 (Nutzung der Dienstleistung im
Ausland), Modus-3 (Investitionen) und ermutigt die Empfänger der Forderung,
auch Zugeständnisse bei Modus 4 (vorübergehender Aufenthalt von Personen)
zu machen, Letzteres allerdings im Rahmen der bestehenden horizontalen
Einschränkungen.
Die Forderung betrifft u. a. Abwasser, Müllentsorgung, Reinigung von Abgasen,
Lärmbeseitigung, Natur- und Landschaftsschutz.
Die Unterstützer der plurilateralen Forderung erklären sich bereit, entsprechende
Marktöffnungsverpflichtungen einzugehen. Für die EU ist dies im Rahmen des
Dienstleistungsangebots 2005 erfolgt, soweit nicht bereits EU-Verpflichtungen
schon aus 1995 bestehen, etwa bei Abwasser.
14. Wie ist der Verhandlungsstand bezüglich der Erbringung von
Dienstleistungen durch zeitweise Arbeitsmigration (mode-4), und wie bewertet die
Bundesregierung diesen?
Welche Anforderungen gibt es, und welche Angebote wird die EU dazu
machen?
Im März wurde von Indien und anderen Entwicklungsländern eine plurilaterale
Forderung zu Modus-4 aufgestellt, die den Bereich der Hochqualifizierten
betrifft. Die LDC haben in 2006 auch eine Forderung für geringer Qualifizierte
vorgelegt.
Die EU hat bislang ein gutes Dienstleistungsangebot zu Modus-4 in den Doha-
Verhandlungen vorgelegt. Mit der Einbeziehung freiberuflich Selbständiger
kommt die EU den Forderungen der Entwicklungsländer entgegen (z. B. Indien).
Die angebotene Marktöffnung bezieht sich lediglich auf bestimmte eng
begrenzte Sektoren. Die EU prüft zurzeit, ob in bestimmten einzelnen Bereichen
eine Ausdehnung des bisherigen Angebots möglich ist, um den Wünschen der
Entwicklungsländer entgegenzukommen (etwa im Bereich der Forscher,
EU- Forscherrichtlinie aus 2005).
15. Wie ist der Verhandlungsstand in der „Arbeitsgruppe zu innerstaatlicher
Regulierung“ vor allem zu den Bereichen
– Transparenz hinsichtlich staatlicher Regulierung schon im Vorfeld
nationaler Gesetzgebungsvorhaben,
– Erarbeitung von Kriterien bezüglich der „Notwendigkeit“ staatlicher
Maßnahmen und
– gegenseitige Anerkennung von Qualifikation- und
Zulassungserfordernissen?
In der WTO-Arbeitsgruppe „Innerstaatlicher Regulierung“ liegen derzeit
verschiedene Verhandlungsvorschläge vor. Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe will
diese Vorschläge noch im Juli zu einem Gesamtpapier zusammenfügen, über
das dann verhandelt werden soll.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/2163Der US-amerikanische Vorschlag einer verbindlichen Transparenz schon im
Vorfeld nationaler Gesetzgebungsvorhaben wird von vielen
Entwicklungsländern, aber auch von der EU kritisch bewertet.
Auch die Erarbeitung von Kriterien betreffend die „Notwendigkeit“ staatlicher
Maßnahmen wird von vielen WTO-Mitgliedern eher mit Zurückhaltung
gesehen (u. a. auch von USA und EU). Die EU spricht sich stattdessen für das
aufgrund des Rechtsstaatsgrundsatzes geltende Verhältnismäßigkeitsgebot aus.
Die Erarbeitung von allgemeinen Kriterien für die Anerkennung von
Qualifikations- und Zulassungserfordernissen erweist sich als sehr schwierig. Die
Arbeitsgruppe befasst sich nicht mit Fragen der gegenseitigen Anerkennung, die
Gegenstand bilateraler Vereinbarungen im Sinne von Artikel VII GATS sind.
Insgesamt kann derzeit noch nicht bewertet werden, wie der Textvorschlag des
Vorsitzenden aussehen wird, der im Juli zum Gegenstand der weiteren
Verhandlungen werden soll, und in welcher Weise sich diese entwickeln werden.
16. Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund der unter anderem im
Zusammenhang mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der politischen
Öffentlichkeit virulenten Diskussion über öffentliche Daseinsvorsorge
sicherstellen, dass über weitere Liberalisierungsverpflichtungen im
Rahmen von GATS öffentlich und im Parlament diskutiert werden kann,
bevor derartige Verpflichtungen eingegangen worden sind?
Die Bundesregierung informiert regelmäßig das Parlament und führt
Informationsveranstaltungen für Unternehmensverbände, Gewerkschaften und andere
Nichtregierungsorganisationen durch. Dieses wird auch in Zukunft so
gehandhabt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
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