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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Umsetzung des zweiten Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020

Einzelfragen zur Umsetzung der Resolution 1325 zur Stärkung von Frauenrechten in allen relevanten Bereichen der Friedens- und Sicherheitspolitik, Evaluierungsmechanismen, Budget, Frauen in internationalen Organisationen, Personalpolitik in Bundesministerien<br /> (insgesamt 43 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/106228.02.2018

Stand der Umsetzung des zweiten Aktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020

der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Agnieszka Brugger, Margarete Bause, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Katja Dörner, Erhard Grundl, Britta Haßelmann, Kordula Schulz-Asche, Tabea Rößner, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Auch zu Beginn des Jahres 2018 prägen gewaltsame Konflikte das Nachrichtenwesen und nach wie vor ist nicht erkennbar, dass Frauen in relevanter Zahl zur Prävention, Verhandlung oder Beilegung von Konflikten hinzugezogen werden, obwohl die statistische Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Umsetzung friedensbewahrender oder -fördernder Vereinbarungen durch eine Beteiligung von Frauen steigt, wie nicht zuletzt die Globale Studie der Vereinten Nationen zur Umsetzung der VN-Resolution 1325 aus dem Jahr 2015 darlegte oder auch in laufend aktualisierten Statistiken wie der des Councils on Foreign Relations nachgewiesen wird (www.cfr.org/interactive/womens-participation-in-peace-processes/).

Erst im Januar 2017 gab sich die Bundesregierung einen zweiten Aktionsplan zur Umsetzung von Resolution 1325 zu „Frauen, Frieden und Sicherheit“ des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020 (Zweiter Aktionsplan), der Frauen in allen relevanten Bereichen der Friedens- und Sicherheitspolitik stärken soll. Dies geschah bereits mit Kenntnis des Umsetzungsberichts der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2015, der die Wirkung der VN-Resolution 1325 aus dem Jahr 2000 umfassend evaluiert hatte.

Außerdem wurden im Juni 2017 die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ verabschiedet. Diese Leitlinien stellen das neue Grundlagendokument der Bundesregierung zur Vorbeugung von gewaltsamen Konflikten und zur Friedensförderung dar. Die Umsetzung der „Agenda 1325“ wird dort als ein strategisches Ziel verankert. Und auch der zweite Aktionsplan 1325 verweist bereits auf die strategische Verknüpfung mit dem neuen Grundlagendokument zur zivilen Krisenprävention. Darum fragen wir die Bundesregierung, in welchem Ausmaß sie sich bereits an die Umsetzung der gesteckten Ziele gemacht hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Kann die Bundesregierung bereits einen Mehrwert aus der strategischen und konzeptionellen Verknüpfung der „Agenda 1325“ mit der Neuauflage des krisenpräventiven Engagements ausmachen, und wenn ja, welchen?

2

Existiert weiterhin die interministerielle Arbeitsgruppe zur Koordinierung und Verständigung über Umsetzungsmaßnahmen auch des zweiten Aktionsplans oder sind Aufgaben in Arbeitsgruppen oder „Task Forces“ übergegangen, die im Zuge der Leitlinien entstanden sind?

3

Wie oft hat sich bereits die in den Leitlinien angedachte Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer ressortübergreifenden Strategie zur Sicherheitssektorreform getroffen, und inwieweit sind hier die Belange der VN-Resolution 1325 eingeflossen?

4

Welche Erfolge konnten bei der Selbstverpflichtung der Bundesregierung erreicht werden, die Förderung der Rechtsstaatlichkeit an den Belangen der VN-Resolution 1325 auszurichten?

5

Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung bei der Selbstverpflichtung erzielen, eine aktive und geschlechtergerechte Personalpolitik für den Einsatz von Fachpersonal im Ausland zu erzielen?

6

Inwieweit hat das Weißbuch zur Sicherheitspolitik aus dem Jahr 2016 bereits zur stärkeren Umsetzung der VN-Resolution 1325 beigetragen und, wie vorgesehen, die Partizipation von Frauen in allen Phasen des Konfliktzyklus gestärkt sowie den Schutz von Frauen und Kindern in Konflikten verbessert?

7

Aus welchen Gründen gibt es in den Mandaten der Auslandseinsätze der Bundeswehr keinen expliziten Bezug zur VN-Resolution 1325?

8

Inwieweit ist es gelungen, den Schutz und die Wiedereingliederung von Frauen und Mädchen auf der Flucht vor dem Hintergrund der Zunahme internationaler Flucht- und Migrationsbewegungen stärker zu berücksichtigen, und welche Erfolge konnten erzielt werden, bzw. wenn es keine gab, warum nicht?

9

Inwieweit ist es konkret gelungen, den zusätzlichen Schwerpunkt des zweiten Aktionsplans „verstärkte Werbung für die Agenda ‚Frauen, Frieden, Sicherheit‘ auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene“ zu etablieren und umzusetzen?

10

Wie wird sichergestellt, dass die jeweilige lokale Zivilgesellschaft im gesamten Prozess eingebunden ist und Mitsprache bei der Ausgestaltung der Projekte erhält?

11

In welcher Form wurden welche regionalen, zivilgesellschaftlichen Organisationen aufgebaut oder gestärkt, die sich der Prävention und Beendigung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen verpflichten?

12

Welche Foren und Orte werden verwendet, um in Kontakt mit der Zivilgesellschaft zu treten, und wie wird darauf geachtet, dass diese Foren nicht direkt oder indirekt durch Männer dominiert sind?

13

Welche im zweiten Aktionsplan vorgesehenen Evaluierungsmechanismen werden konkret angewandt?

14

Welche Evaluations- und Überprüfungsmechanismen wendet die Bundesregierung an, um Erfolge und mögliche Misserfolge bei der Umsetzung des zweiten Aktionsplans in den Partnerländern sowie in Deutschland erfassen zu können?

15

Aus welchen Gründen wurde der Implementierungskatalog der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) nicht als Rahmen für eine Implementierungskontrolle übernommen (www.osce.org/secretariat/125727?download=true)?

16

Inwieweit werden bereits Genderaspekte bei strategischen Evaluierungsvorhaben systematisch berücksichtigt?

17

Wie weit ist die Erstellung von Konzeptpapieren und Strategien zur stärkeren Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte in der präventiven Diplomatie bereits gediehen, bzw. gibt es einen konkreten Zeitplan für die Erarbeitung dieser Dokumente?

18

Inwieweit haben Belange von Frauen und Mädchen Eingang in die Krisenfrühwarnsysteme gefunden?

19

Wie wird das Ziel der Bundesregierung sichtbar, geschlechtsspezifische Fragen, bzw. konkret den Schutz von Frauen, bei der Kontrolle von Kleinwaffen gesondert zu berücksichtigen?

20

Wie viele Frauen nehmen konkret an den im zweiten Aktionsplan erwähnten Programmen zur Aus- und Fortbildung in den Bereichen Abrüstung und Rüstungskontrolle teil?

21

Wie weit sind Maßnahmen zur Sicherstellung gendersensibler Infrastruktur zur Vorbeugung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, wie etwa in Flüchtlingsheimen und deren sanitären Einrichtungen, gediehen?

22

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die medizinische, psychosoziale und rechtliche Unterstützung von Überlebenden sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt zu fördern sowie einer generationenübergreifenden Übertragung von Traumata vorzubeugen?

23

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sich dem von ihr im zweiten Aktionsplan in Nummer 4 Buchstabe g benannten Ziel der weltweiten Förderung von Gesetzesreformen anzunehmen, mit dem Vergewaltigung und weitere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt als strafrechtliche Tatbestände anerkannt werden?

24

Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterstützung der Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für sexuelle Gewalt in Konflikten sowie insgesamt der Arbeit der Vereinten Nationen in diesem Bereich seit dem Amtsantritt der neuen US-Administration und den damit einhergehenden Budgetkürzungen sowie Schwerpunktverlagerungen?

Sind auf deutscher Seite nennenswerte Änderungen oder Kürzungen im Bereich der Umsetzung der VN-Resolution 1325 vorgesehen?

Ist die Bundesregierung bereit, eventuell entstehende Lücken finanziell und/oder personell abzudecken?

25

Wie hoch sind die deutschen Zahlungen an UN Women, und welche Entwicklung ist hier vorgesehen?

26

Wie hoch sind die deutschen Zahlungen an den United Nations Populations Fund, und welche Entwicklung ist hier vorgesehen?

27

Welche budgetären Zusagen sind bereits mit der Umsetzung des zweiten Aktionsplans einhergegangen, und welche Kosten werden noch erwartet?

28

Wie gestaltet sich die Präventionsarbeit zum Abbau von Rollenbildern und Stereotypen, die gezielt bei Männern und Jungen zur gewaltlosen Konfliktbearbeitung und Förderung nicht gewaltbezogener Männlichkeit ansetzt, und welche konkreten Maßnahmen wurden bisher mit welchen Ergebnissen ergriffen?

29

Welche Maßnahmen wurden unternommen, um den von der Bundesregierung im zweiten Aktionsplan beschriebenen Phänomen des eingeschränkten Handlungsrahmens („shrinking space“) von Nichtregierungsorganisationen und insbesondere Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern nicht weiter zu verkleinern, wie sie es sich in Ziel Nummer 1 Buchstabe d vorgenommen hat?

30

Wie viele Frauen sind aktiv in Initiativen und Programmen der Bundesregierung zur Erreichung ihres in Nummer 3 Buchstabe e benannten Ziels des zweiten Aktionsplans, nämlich der Prävention von gewalttätigem Extremismus, eingebunden?

31

Welche Ergebnisse/Erkenntnisse gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits bei der Forschung und wissenschaftlichen Datenerhebung zur Rolle von Frauen und Mädchen in terroristischen Strukturen?

32

Welche Maßnahmen und Programme zur Rückkehr und Reintegration von Frauen und Mädchen in Aufnahmeländer/n wurden von der Bundesregierung konkret seit Verabschiedung des zweiten Aktionsplans aufgelegt, und wie viele Frauen und Mädchen nehmen an diesen Maßnahmen/Programmen teil?

33

Welchen Stand hat aktuell der Personalanteil von aus Deutschland entsandten Frauen bei internationalen Organisationen?

34

Wie weit sind die vorgesehenen Maßnahmen im Auswärtigen Amt (AA) und im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) gediehen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen?

35

Welche der im zweiten Aktionsplan angedachten Projekte von Jobsharing, Teilzeitarbeit, Telearbeit oder anderen Konzepten wurden im AA und BMVg bereits konkret umgesetzt?

36

Welche Erfolge kann die Bundesregierung mit einer gezielten Ansprache zur Anwerbung qualifizierter Kandidatinnen für Friedenseinsätze, Auslandsverwendungen sowie Besetzung strategischer Posten zur Erreichung ihres Ziels Nummer 2 Buchstabe c des zweiten Aktionsplan bereits verbuchen?

37

Gab es nach Verabschiedung des zweiten Aktionsplans Anpassungen bei bestehenden Fortbildungs- und Trainingskursen des Militärs, der Polizei oder des zivilen Personals bezüglich des Themas „Frauen, Frieden, Sicherheit“, und wenn nein, warum nicht?

38

Wie viele Richter und Richterinnen sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen haben bereits an den geplanten Fortbildungen im humanitären Völkerrecht und Völkerstrafrecht teilgenommen, und für welche Rechtsbereiche hat sich diese Fortbildung als besonders sinnvoll und hilfreich erwiesen?

39

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle von Straftaten wie sexuelle Belästigung, Missbrauch oder Vergewaltigung durch deutsches Personal in Friedensmissionen vor, die aktuell verfolgt werden, und wenn ja, wie viele?

40

Welche Art von anderer als gerichtlicher, juristischer Aufarbeitungs- und Wiedergutmachungsmaßnahmen, die einen Beitrag zur kollektiven und individuellen Aufarbeitung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt leisten, wurden schon oder werden von der Bundesregierung gefördert?

41

Gibt es bereits den im zweiten Aktionsplan in Ziel Nummer 5 Buchstabe a angestrebten „Focal Point 1325“ im AA?

42

Wie weit ist die Ausrichtung des im zweiten Aktionsplan in Ziel Nummer 5 Buchstabe a angestrebten „Focal Points Networks“ für das Jahr 2018 gediehen, und inwieweit war die Zivilgesellschaft hier eingebunden?

43

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die reproduktive Gesundheit von Frauen sowie ihren Zugang zu Verhütungsmitteln in den Partnerländern zu erleichtern?

Berlin, den 27. Februar 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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