[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. April 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1866
19. Wahlperiode 25.04.2018
Antwort
der Bundesregierung
des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/1071 –
Deutsch-ukrainische Beziehungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Ukraine stellt ein nach Ansicht der fragestellenden Fraktion für den Frieden
und den Wohlstand in Europa wichtiges Land dar. Den deutsch-ukrainischen
Beziehungen kommt daher ein hoher Stellenwert zu.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wegen der zeitlich weit zurückreichenden Fragen können einige erbetene Daten
von der Bundesregierung auch nachträglich nicht mehr ermittelt werden.
Bezüglich der Beantwortung der Fragen 1, 2, 10, 12, 13, 17, 18, 25, 26, 27, 28
und 54 wird darauf verwiesen, dass sich der parlamentarische
Informationsanspruch auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum Verantwortungsbereich
der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und in der Zuständigkeit
der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung besteht dann, wenn
Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln (oder Unterlassen) haben,
und die Bundesregierung einen amtlich begründeten Kenntnisvorsprung
gegenüber den Abgeordneten hat.
Die Beantwortung der Fragen 36 bis 36c kann aus Gründen des Staatswohls nicht
offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste
des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind
im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2
BNDG besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten
betreffend solcher Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den
Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen
und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die
Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden
Informationen als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachen-Anordnung
(VSA) mit dem VS-Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
Die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 21, 22, 23 und 24 kann nicht
offen erfolgen und wird zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der handelnden
Akteure der Zivilgesellschaft und der für sie tätigen Personen gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA)
als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in separaten Anhängen
beantwortet.
1. Welche deutschen Städte unterhalten nach Kenntnis der Bundesregierung
Städtepartnerschaften mit ukrainischen Städten?
Die erbetenen Angaben können im Internet auf der Homepage des Rats der
Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) (
www.rgre.de) auf der Unterseite
„Datenbankabfrage“ eingesehen werden. Die Bundesregierung verfügt hierzu über
keine weitergehenden eigenen Erkenntnisse.
2. Welche deutschen Bundesländer unterhalten nach Kenntnis der
Bundesregierung Partnerschaften mit ukrainischen Regionen?
Die Zuständigkeit für Partnerschaften mit Regionen liegt bei den Bundesländern.
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine umfassenden eigenen
Erkenntnisse.
3. Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 für die Förderung der deutschen Sprache durch
Sprachkurse und Unterstützung von ausländischen Einrichtungen, die
Deutsch als Fremdsprache lehren, bewilligt bzw. ausgegeben?
Aus dem Einzelplan 05, Kapitel 0504 (Auswärtiges Amt – Pflege kultureller
Beziehungen zum Ausland) wurden in den Jahren 2010 bis 2017 rund 22,3 Mio.
Euro für die Förderung der deutschen Sprache durch Sprachkurse und
Unterstützung von ausländischen Einrichtungen, die Deutsch als Fremdsprache lehren,
bewilligt bzw. ausgegeben. Weitergehende Angaben ab Haushaltsjahr 2001 sind der
beigefügten tabellarischen Aufstellung (Anlage 1) zu entnehmen. Daten für
weiter zurückliegende Haushaltsjahre liegen nicht vor.
4. Welche Finanzmittel erhielten die deutschen Institutionen nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Ukraine seit der jeweiligen Aufnahme ihrer Tätigkeit
aus welchen Haushaltstiteln (bewilligt bzw. ausgegeben)?
Nachstehende Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Ukraine aktiv und werden wie folgt unterstützt:
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort zu den Fragen 21 bis 24 und 36 bis 36c als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Die Projekte der staatlichen deutsch-ukrainischen Entwicklungszusammenarbeit
wurden bzw. werden durch die staatlichen Durchführungsorganisationen
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) bzw. ihre
Vorgängerorganisation Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), Physikalisch-
Technische Bundesanstalt (PTB) sowie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
durchgeführt.
Durchführungsorganisation Kapitel Titel Fördersumme in Euro
GIZ/ GTZ (seit 1992) 2301 896 03 und 687
06
372.868.357,61
(inklusive Kofinanzierungen anderer
Geber)
PTB (seit 2006; ohne Büro in der
Ukraine)
2301 896 03 400.000
KfW (seit 1992) 2301 866 11 und 896
11
408.650.000
(in erheblichem Maße Darlehen)
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung aus dem Einzelplan 23 auch Projekte anderer deutscher
Organisationen (z. B. Politische Stiftungen, Kirchen, private Träger,
Sozialstrukturförderung, Kammern und Verbände, Kommunen etc.) in der Ukraine.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Friedrich-Ebert-
Stiftung, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung für die
Freiheit und die Hanns-Seidel-Stiftung unterhalten Büros in der Ukraine. Die
Förderung der Arbeit der Politischen Stiftungen in der Ukraine erfolgt durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(Einzelplan 23). Die deutschen politischen Stiftungen werden ferner im Rahmen der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (durch das Auswärtiges Amt und die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) gefördert, siehe
untenstehende Tabelle.
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP)
Aktuelle Angaben zu einzelnen Trägern sind der nachstehenden tabellarischen
Aufstellung zur Förderung im Rahmen der AKBP (Auswärtiges Amt und
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) zu entnehmen:
Politische Stiftungen:
Organisation Kapitel Titel Bewilligte
Mittel in Euro
Verausgabte Mittel
in Euro
Friedrich-Ebert-Stiftung
seit 2016
0504 687 13 173.096 173.096
Hanns-Seidel-Stiftung
seit 2016
0504 687 13 194.200 194.200
Heinrich-Böll-Stiftung
seit 2016
0504 687 13 210.200 210.200
Konrad-Adenauer-Stiftung
seit 2016
0504 687 13 185.890 185.890
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
seit 2016
0504 687 13 83.374 83.374
Rosa-Luxemburg-Stiftung
seit 2016
0504 687 13 388.400 388.400
Private Träger:
Organisation Kapitel Titel Bewilligte
Mittel in Euro
Verausgabte Mittel
in Euro
Bundeszentrale für politische Bildung
seit 2015
0504
687 13
584.000
584.000
Deutsche Welle
seit 2014
0504 687 13 4.933.819,84 4.933.819,84
0452 685 91 8.544.200 8.544.200
Deutscher Volkshochschulverband
International
seit 2015
0504
687 13
1.121.195
1.121.195
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und
Zukunft“
seit 2014
0504 687 13 1.540.000
1.540.000
Institut für Auslandsbeziehungen e. V.
seit 2014
0504 687 13 622.858,38
622.858,38
Goethe-Institut e. V.
seit 2014
0504 687 13 1.880.755,36 1.880.755,36
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) betreibt in Kiew ein
Informationszentrum. Die Betriebsmittel für das Zentrum trägt das Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) aus dem Haushaltstitel 3002-68101, die
Kosten für den Lektor/Institutsleiter hat das Auswärtige Amt bis zum Jahr 2013 aus
dem Titel 0504-68712 und ab dem Jahr 2014 aus dem Titel 0504-687 48
übernommen. Einzelheiten sind der nachstehenden tabellarischen Aufstellung zu
entnehmen.
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Information Center (IC) Kiew
Betriebsmittel IC-Lektor
Gesamtsumme
(BMBF)
Kap. 3002,
Titel 68101
(AA)
Kap. 0504,
Titel 687 12
(bis 2013)
Kap. 0504,
Titel 687 48
(ab 2014)
Jahr in Tausend Euro in Tausend Euro in Tausend Euro
2005 20 94 114
2006 27 133 160
2007 42 102 144
2008 64 75 139
2009 41 70 111
2010 50 81 131
2011 44 60 104
2012 52 63 115
2013 59 68 127
2014 57 70 127
2015 72 74 146
2016 64 66 130
2017 62 66 128
Summe 654 1.022 1.676
5. Wie viele Deutschstämmige lebten bzw. leben nach Schätzung der
Bundesregierung in der Ukraine (bitte seit 1992 bis heute nach Jahresscheiben
aufschlüsseln sowie gesondert angeben, wie viele Deutschstämmige auf der
Krim und im Donbass leben)?
Als Ergebnis der letzten Volkszählung in der Ukraine im Jahr 2001 wurden zu
diesem Zeitpunkt 33 000 Deutschstämmige statistisch erfasst. Neuere Zahlen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Welche Finanzmittel aus welchen Haushaltstiteln wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 für die kulturelle, wissenschaftliche,
medienpolitische und sonstige Förderung der deutschen Minderheit in der Ukraine
bewilligt bzw. ausgegeben (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Daten wurde die deutsche
Minderheit in der Ukraine in den Jahren 1993 bis 2017 aus Kapitel 0603 mit
Haushaltsmitteln in Höhe von 40 588 049 Euro gefördert (Titelgruppe 03 des
Bundeshaushalts). Daneben wurde die Medienarbeit der Deutschen in der Ukraine in den
Jahren 2015, 2016 und 2017 mit 93 952 Euro gefördert (Kapitel 0603 Titel 532 04).
Die von 2001 bis 2017 aus Kapitel 0504 (AKBP) verwendeten Haushaltsmittel
betragen rund 15,7 Mio. Euro.
7. Welche Vorhaben der Pflege und des Erhalts des deutschen kulturellen Erbes
in der Ukraine fördert die Bundesregierung mit welchen Finanzmitteln, bis
wann, und aus welchen Haushaltstiteln (bitte Zeitraum der Förderung
angeben)?
Existieren darüber hinaus ukrainisch-deutsche Museen, gemeinsame
Ausstellungen o. Ä., bzw. sind solche geplant?
Seitens der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien/BKM
(Kapitel 0452) wurden zuletzt bzw. werden die anliegenden Vorhaben der Pflege und
des Erhalts des deutschen kulturellen Erbes in der Ukraine gefördert (Anlage 2).
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, ob darüber hinausgehend
ukrainischdeutsche Museen, gemeinsame Ausstellungen oder ähnliche Vorhaben bzw.
Projekte existieren oder geplant sind.
8. Wie viele Stellen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Goethe-Institut
e. V. in der Ukraine?
Mit welchen Finanzmitteln ist es ausgestattet (bitte seit Bestehen nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Derzeit gibt es am Goethe-Institut Ukraine (Stand: 7. März 2018) sechs entsandte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 59 lokale Arbeitskräfte.
Weitere Angaben zur zweiten Teilfrage sind der beigefügten Anlage 3 zu
entnehmen.
9. Wie viele ukrainische Fachkräfte haben nach Kenntnis der Bundesregierung
seit dem Jahr 2010 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19a des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Deutschland erhalten (bitte nach Jahresscheiben und
Branchen sowie Berufen aufschlüsseln)?
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 28. Februar 2018
wurde 3 822 ukrainischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis oder eine
Niederlassungserlaubnis nach § 19a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt.
Die Regelung von § 19a AufenthG ist am 1. August 2012 in Kraft getreten.
Angaben zu Aufenthaltstiteln nach § 19a AufenthG werden im AZR ab diesem
Zeitpunkt gespeichert, wobei differenzierte Angaben nach Branchen oder Berufen
nicht erfasst werden. Angaben zum Jahr der erstmaligen Erteilung können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl Personen
Gesamt 3.822
davon im Jahr
2012 181
2013 501
2014 628
2015 847
2016 771
2017 808
2018 86
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Exportvolumen
deutscher Unternehmen in die Ukraine (bitte für den Zeitraum seit 1992 nach
Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)?
Die erbetenen Daten können im Internet auf der „Genesis-Datenbank“ des
Statistischen Bundesamtes abgerufen werden: www-genesis.destatis.de/genesis/online.
Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine weitergehenden Erkenntnisse.
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche
Rüstungsexportvolumen von Deutschland in die Ukraine seit 1992 (bitte nach Waffen
und Stückzahlen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen die erbetenen Daten erst ab dem Jahr 2000 vor;
Einzelheiten sind der beigefügten tabellarischen Aufstellung der Anlage 4 zu
entnehmen.
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das deutsche
Importvolumen aus der Ukraine seit 1992 bis heute (bitte nach Jahresscheiben und
Branchen aufschlüsseln)?
13. Welchen Anteil hatte die Ukraine seit 1992 nach Kenntnis der
Bundesregierung am deutschen Importvolumen, Exportvolumen und gesamten
Handelsumsatz (bitte gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Bezüglich der Fragen 12 und 13 wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
14. Wie viele deutsche Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Niederlassung in der Ukraine (bitte für den Zeitraum seit 1992 nach
Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)?
Nach der letzten, der Bundesregierung bekannten Auskunft vom ukrainischen
Statistikdienst aus dem Jahr 2016 wurden seinerzeit 4 237 juristische Personen
mit deutscher Beteiligung sowie Repräsentanzen bzw. Filialen deutscher
Unternehmen in der Ukraine gezählt. Der Bundesregierung liegt lediglich eine
Aufstellung von März 2013 und Januar 2016 vor, die nach Rechtsformen, nicht nach
Branchen gliedert (siehe nachstehende Tabelle zu Organisationen mit deutscher
Beteiligung in der Ukraine laut dem „Einheitlichen staatlichen Register von
Unternehmen und Organisationen der Ukraine“ (EDRPOU)).
Rechtsformen Stand Stand
15.03.2013 16.01.2016
Gesamtanzahl der Wirtschaftsorganisationen mit deutscher Beteiligung 4033 4237
davon juristische Personen 3631 3848
Gesellschaften mit beschränkter Haftung 2863 3099
Gesellschaften mit zusätzlicher Haftung 11
Gemeinschaftsunternehmen 195 158
Privatunternehmen 281 257
Tochterunternehmen 108 121
Geschlossene Aktiengesellschaften 72
108
Aktiengesellschaften 17
Ausländische Unternehmen 71 59
andere Rechtsformen 24 35
Repräsentanzen 384 371
Filialen (sonstige abgesonderte Niederlassungen) 18 18
15. Wie viele Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) mit
welchem finanziellen Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
1992 für deutsche Unternehmen, die in die Ukraine exportierten, gewährt
(bitte gemäß der Fragestellung nach Jahresscheiben und Branchen
aufschlüsseln)?
Im Zeitraum 1992 bis 2017 hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien für
Lieferungen und Leistungen in die Ukraine in Höhe von rund 7,46 Mrd. Euro
(Einzeldeckungen rund 3,19 Mrd. Euro und Sammeldeckungen rund 4,27 Mrd.
Euro) übernommen.
Eine Aufschlüsselung der Exportkreditgarantien in einzelne Sektoren ist erst ab
dem Jahr 2000 möglich. Das Deckungsvolumen für den Zeitraum 1992 bis 1999
betrug 1,23 Mrd. Euro (Einzeldeckungen rund. 1,15 Mrd. Euro,
Sammeldeckungen rund 75 Mio. Euro).
Darüberhinaus wird auf die Aufstellung der beigefügten Anlage 5 verwiesen.
16. Wie viele gemeinsame deutsch-ukrainische bzw. ukrainisch-deutsche
Unternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte für den Zeitraum
seit 1992 nach Jahresscheiben aufschlüsseln und Schätzung für die
Mitarbeiteranzahl angeben)
a) in Deutschland,
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
b) in der Ukraine?
Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren in der Ukraine 158 Unternehmen
mit deutscher Beteiligung mit der ukrainischen Rechtsform
„Gemeinschaftsunternehmen“. Es wird ferner auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
17. Welche Direktinvestitionen haben deutsche Unternehmen in der Ukraine
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 getätigt (bitte nach
Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)?
18. Welche Direktinvestitionen haben ukrainische Unternehmen in Deutschland
nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 getätigt (bitte nach
Jahresscheiben und Branchen aufschlüsseln)?
Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Bezüglich der Fragen 17 und 18 weist die Bundesregierung darauf hin, dass die
erbetenen Daten bei der Deutschen Bundesbank erfragt werden können. Die
Bundesregierung verfügt hierzu über keine weiteren Erkenntnisse.
19. Welche Investitionen haben deutsche Unternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung in die Modernisierung der ukrainischen Pipeline-Infrastruktur
getätigt (bitte seit 1992 nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben deutsche Unternehmen keine eigenen
Investitionen in das ukrainische Pipelinesystem für den Transport und die
Verteilung von Erdgas getätigt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 12 bis 14 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13201
vom 27. Juli 2017 verwiesen.
20. Welche Projekte unterstützt die Bundesregierung in Bezug auf die Stärkung
und Umsetzung der dualen Ausbildung in der Ukraine seit 1992 (bitte nach
Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Auf die beigefügte Anlage 6 wird verwiesen.
21. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die
Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Ukraine unterstützt (bitte nach
Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Auf die beigefügte „VS-Nur für den Dienstgebrauch“-Anlage 7 und die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
22. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die
Bekämpfung der Korruption in der Ukraine unterstützt (bitte nach Einzeltitel,
Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Auf die beigefügte „VS-Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage 8 und
die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
23. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf den
Demokratieaufbau in der Ukraine unterstützt (bitte nach Einzeltitel,
Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum aufschlüsseln)?
Auf die beigefügte „VS-Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage 9 und
die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
24. Welche Projekte und Programme werden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1992 durch die Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die
Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen in der Ukraine unterstützt (bitte
nach Einzeltitel, Zuwendungssumme, Träger und Förderzeitraum
aufschlüsseln)?
Auf die beigefügte „VS-Nur für den Dienstgebrauch“-eingestufte Anlage 10 und
die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
25. Welche Partnerschaften und Kooperationen (Schüleraustausch, Projekte)
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Schulen in
Deutschland und der Ukraine (bitte nach Schularten aufschlüsseln und das Jahr
nennen, seitdem die Partnerschaften und Kooperationen bestehen)?
Die erbetenen Informationen können beim Pädagogischen Auslandsdienst (PAD)
der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) eingeholt werden. Die
Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse.
26. Welche deutschen Hochschulen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Kooperationsvereinbarung oder Hochschulpartnerschaft mit
ukrainischen Hochschulen abgeschlossen (bitte die Kooperationspartner benennen
und den Zeitraum der Kooperation oder Partnerschaft sowie ihren Inhalt in
Kurzform wiedergeben und nach Universitäten, Fachhochschulen und
dualen Hochschulen aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können von der Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) eingeholt werden. Die HRK unterhält eine Informationsplattform
„Internationale Hochschulkooperationen“. Seit dem Jahr 2001 werden die Daten im
Hochschulkompass der HRK von den deutschen Hochschulen laufend online
aktualisiert. Aktuelle Daten zu Kooperationen deutscher Hochschulen sind hier zu
finden:
www.internationale-hochschulkooperationen.de/home.html. Die
Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen Erkenntnisse.
27. Welche deutsch-ukrainischen Studiengänge (in denen die Studenten
verpflichtend einen Teil ihres Studiums in der Ukraine beziehungsweise
Deutschland absolvieren oder einen Abschluss erwerben, der in beiden
Ländern anerkannt wird) gibt es nach Kenntnis der Bunderegierung seit wann an
deutschen Hochschulen (bitte nach Universitäten, Fachhochschulen und
dualen Hochschulen aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen können dem Hochschulkompasses der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) entnommen werden:
www.hochschulkompass.de/
studium.html. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine eigenen
Erkenntnisse.
28. Wie viele Studenten aus der Ukraine studieren nach Kenntnis der
Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte seit 1992 nach Universitäten,
Fachhochschulen und dualen Hochschulen aufschlüsseln)?
Die erbetenen Informationen könnten beim Statistischen Bundesamt sowie beim
Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (
www.dzhw.eu)
erfragt werden. Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zur
Gesamtzahl der Studierenden aus der Ukraine an deutschen Hochschulen seit
1992.
a) Wie viele dieser Studenten wurden durch den Deutschen Akademischen
Austauschdienst (DAAD) gefördert?
Seit 2007 wurden vom DAAD 11.777 ukrainische Studierende gefördert.
Allerdings können die DAAD-Gefördertenzahlen aus der Individual- und
Projektförderung nicht direkt in Bezug gesetzt werden zu der Gesamtzahl der „Studenten
aus der Ukraine in Deutschland“, da es sich um unterschiedliche Zielgruppen
handelt.
b) Wie viele dieser Studenten wurden durch staatliche Programme der
Ukraine gefördert?
Der Bundesregierung sind aktuell keine staatlichen Stipendienprogramme der
Ukraine bekannt.
c) Wie viele dieser Studenten wurden durch deutsche Stiftungen,
Nichtregierungsorganisationen oder Unternehmen gefördert?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen haben die von der
Bundesregierung geförderten deutschen Stiftungen an Studierende aus der
Ukraine folgende Anzahlen von Stipendien vergeben:
2000 bis 2017 – Friedrich-Ebert-Stiftung: 209 Stipendien
1996 bis 2018 – Konrad-Adenauer-Stiftung: 96 Stipendien
1992 bis 2018 – Heinrich-Böll-Stiftung: 35 Stipendien
2000 bis 2018 – Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: 44 Stipendien
2002 bis 2018 – Rosa-Luxemburg-Stiftung: 8 Stipendien
2008 bis 2018 – Hanns-Seidel-Stiftung: 100 Stipendien
1992 bis 2017 – Brot für die Welt: 35 Stipendien
1992 bis 2018 – Katholischer Akademischer Ausländerdienst: 106 Stipendien.
29. Wie viele Gastdozenten aus der Ukraine unterrichten oder forschen nach
Kenntnis der Bundesregierung an deutschen Hochschulen (bitte gemäß der
vorherigen Frage aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine systematisch erhobenen Daten zu an
Hochschulen vertraglich angestellten ukrainischen Gastdozenten vor.
Im Jahr 2015 wurden über den DAAD 908 ukrainische Gastwissenschaftler in
Deutschland gefördert.
30. Wie viele ukrainische Forscher haben nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 1992 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20 AufenthG in Deutschland
erhalten (bitte nach Jahresscheiben, der Forschungsdisziplin und nach
Universitäten, Fachhochschulen und dualen Hochschulen aufschlüsseln)?
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) zum Stichtag 28. Februar 2018
wurde 108 ukrainischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 20
AufenthG erteilt. Die Regelung von § 20 AufenthG ist am 28. August 2007 in
Kraft getreten. Angaben zu Aufenthaltstiteln nach § 20 AufenthG werden im
AZR seit dem Jahr 2008 gespeichert, wobei differenzierte Angaben nach
Forschungsdisziplinen, Universitäten, Fachhochschulen oder dualen Hochschulen
nicht erfasst werden. Angaben zum Jahr der erstmaligen Erteilung können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl Personen
Gesamt 108
davon im Jahr
2008 3
2009 3
2010 6
2011 10
2012 18
2013 18
2014 10
2015 7
2016 5
2017 20
2018 8
31. Wie beurteilt die Bundesregierung das ukrainische „Reintegrationsgesetz“
im Hinblick auf seine Folgen für den Minsker Friedensprozess?
Die Bundesregierung setzt darauf, dass der Minsk-Prozess durch das sogenannte
Reintegrationsgesetz weder in Frage gestellt noch gefährdet werden soll. Das
Gesetz bekennt sich ausdrücklich zur friedlichen Konfliktbeilegung.
32. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Stand der humanitären
Winterhilfe der UNO-Flüchtlingshilfe vor, und welchen Beitrag leistet die
Bundesrepublik Deutschland hierbei?
Für Details zur humanitären Winterhilfe des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten
Nationen (UNHCR) verweist die Bundesregierung auf den folgenden Bericht des
UNHCR:
http://reporting.unhcr.org/node/12004?y=2017#year.
Die Bundesregierung hat 2017 für Programme des UNHCR in der Ukraine Mittel
in Höhe von 1 Mio. Euro bereitgestellt.
33. Welche Schritte will die Bundesregierung bis wann, in welchen Formaten
(Kontaktgruppen, internationale Organisationen o. Ä.) unternehmen, um zu
einer international anerkannten Lösung des Status der Krim beizutragen?
Die Bundesregierung verfolgt eine konsequente Politik der Nichtanerkennung der
völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland und vertritt diese
Haltung auch im internationalen Rahmen.
34. Welche Schritte will die Bundesregierung bis wann, in welchen Formaten
(Normandie-Format, internationale Organisationen o. Ä.) unternehmen, um
zu einer friedlichen Lösung des Krieges im Donbass beizutragen?
Die Bundesregierung wird sich im Rahmen des Normandie-Formats gemeinsam
mit Frankreich weiter intensiv für eine friedliche Lösung des Konflikts in der Ost-
Ukraine auf Grundlage der Minsker Vereinbarungen einsetzen.
35. Wie beurteilt die Bundesregierung eine UN-Peacekeeping oder UN-
Beobachtermission im Donbass, insbesondere im Hinblick auf ihre
a) Ziele,
b) Ausgestaltung (Mandat, Stationierung an der Konfliktlinie oder an der
ukrainisch-russischen Grenze, Teilnehmerstaaten),
c) Erfolgsaussichten (im Hinblick auf die Zielerreichung)?
Die Bundesregierung unterstützt alle Bemühungen, die Souveränität der Ukraine
über ihr Staatsgebiet auf friedlichem Wege wiederherzustellen. Sie ist der
Auffassung, dass eine Friedensmission zu konkreten Fortschritten bei der Umsetzung
der Minsker Vereinbarungen beitragen sollte.
36. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor zu der Anzahl
a) der russischen Militärangehörigen, Waffen und Militärtechnik im
Donbass,
b) der russischen Freiwilligen und der Freiwilligen aus anderen Staaten, die
die bewaffneten Gruppierungen im Donbass im Kampf gegen die Ukraine
unterstützten (bitte nach Staaten aufschlüsseln),
c) der russischen Freiwilligen und der Freiwilligen aus anderen Staaten, die
die ukrainischen Freiwilligenverbände im Donbass im Kampf gegen die
dortigen bewaffneten Gruppierungen unterstützen (bitte nach Staaten
aufschlüsseln),
Bezüglich der Fragen 36a bis 36c wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen. Die Antworten sind der „VS-Nur für den Dienstgebrauch“-
eingestuften Anlage 11 zu entnehmen.
d) von Islamisten (u. a. Sympathisanten des Islamischen Staates, des
Kaukasus-Emirates, der Hizb ut-Tahrir), welche auf Seiten der bewaffneten
Gruppierungen im Donbass bzw. auf Seiten der ukrainischen
Freiwilligenverbände gegen die o. g. bewaffneten Gruppierungen kämpfen?
Zur Anzahl von Islamisten, die auf Seiten der bewaffneten Gruppierungen im
Donbass bzw. auf Seiten der ukrainischen Freiwilligenverbände gegen die
genannten bewaffneten Gruppierungen kämpfen, liegen der Bundesregierung keine
über die allgemeine Berichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor.
37. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Kriegsverbrechen
vor, die
a) die ukrainische Armee,
b) die ukrainischen Freiwilligenverbände,
c) die bewaffneten Gruppierungen im Donbass,
d) russische Militärangehörige
im Donbass seit Ausbruch des Krieges begangen haben?
Die Bundesregierung verfolgt Berichte über den Konflikt und die
Menschenrechtslage in der Ost-Ukraine wie auch die gerichtliche Aufarbeitung des
Abschusses des Flugs MH17 von Amsterdam nach Kuala Lumpur am 17. Juli 2014
über der Ost-Ukraine mit 298 zivilen Opfern durch eine Luftabwehrrakete
russischer Bauart mit großer Aufmerksamkeit.
38. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der Verwendung von
rechtsextremistischer Symbolik durch die ukrainischen
Freiwilligenverbände vor?
Rechtsextremistische Symbolik verwendet sowohl die Organisation „Azov“ als
auch der Freiwilligenverband „Regiment Azov“.
39. Welche humanitären Maßnahmen führt die Bundesregierung bzw. führen
nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Institutionen in der Ukraine
durch, um den Binnenvertriebenen (aus der Krim und vom Donbass) in der
Ukraine zu helfen (bitte nach der jeweiligen Maßnahme mit
stichpunktartiger Zusammenfassung ihres Inhalts, der Nennung ihrer Dauer, Zielgruppe
und der im Haushaltsplan veranschlagten – bitte Haushaltstitel angeben –
und tatsächlich getätigten Ausgaben aufschlüsseln)?
Die von der Bundesregierung geförderte humanitäre Hilfe wird bedarfsorientiert
und gemäß den humanitären Prinzipien (unter anderen dem Neutralitätsprinzip)
an die hilfsbedürftigen Menschen – sowohl Binnenvertriebene als auch
Aufnahmegemeinden – auf beiden Seiten der Kontaktlinie geleistet. Schwerpunkt der
von der Bundesregierung geförderten Maßnahmen sind die Pufferzone entlang
der Kontaktlinie und die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der
Ostukraine. Die von der Bundesregierung aus Kapitel 0501 Titel 687 32
geförderten humanitären Maßnahmen sind der Aufstellung der beigefügten Anlage 12
zu entnehmen. Zu Projekten deutscher Institutionen ohne Förderung des Bundes
kann die Bundesregierung keine Angaben machen.
40. Welche humanitären Maßnahmen führt die Bundesregierung bzw. führen
nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Institutionen in der Ukraine
durch, um den Menschen im Donbass zu helfen (bitte nach der jeweiligen
Maßnahme mit stichpunktartiger Zusammenfassung ihres Inhalts, der
Nennung ihrer Dauer, Zielgruppe und der im Haushaltsplan veranschlagten –
bitte Haushaltstitel angeben – und tatsächlich getätigten Ausgaben
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen.
41. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation in
der Ukraine (bitte Quellen angeben)?
42. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation im
Donbass (bitte Quellen angeben)?
43. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation auf
der Krim?
Die Fragen 41 bis 43 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1147 vom 7. Februar 2018 wird
verwiesen.
44. Wird die Bundesregierung eine Untersuchung der folgenden Akte der
Gewalt durch internationale Organisationen (Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa, Europarat, UN etc.) unterstützen (bitte
begründen):
a) Ausschreitungen auf dem Maidan (Ende 2013 bis Anfang 2014), u. a.
Ermordung von Demonstranten (BILD vom 24. Januar 2014, „Klitschko im
Krieg“);
b) Ausschreitungen in Odessa (2. Mai 2014) mit mehreren Toten (WELT am
SONNTAG vom 11. Mai 2014, „Odessa und die Wahrheit“)?
Der Europarat hat zur Untersuchung der Ereignisse auf dem Kiewer Maidan und
in Odessa einen unabhängigen Internationalen Beirat („International Advisory
Panel“) eingesetzt. Dieser hat seinen Bericht zum Maidan am 31. März 2015 und
zu Odessa am 4. November 2015 veröffentlicht, die Informationen sind auf
folgender Website zu finden:
www.coe.int (Stichwort „International Advisory Panel
on Ukraine“). Die Bundesregierung hat die Einsetzung dieses Beirats begrüßt. Sie
hat seine Berichte aufmerksam zur Kenntnis genommen, ebenso wie die Berichte
anderer Institutionen des Europarats hierzu, insbesondere des
Menschenrechtskommissars und des Europäischen Komitees zur Verhütung der Folter.
Untersuchungen der OSZE gab es diesbezüglich nicht.
Seitens der Vereinten Nationen wurde in der Menschenrechtsratsresolution 26/30
ein Bericht des Hochkommissars für Menschenrechte über die
Menschenrechtssituation in der Ukraine (A/HRC/27/75) erbeten. Der Bericht äußert sich auch zu
den Ereignissen auf dem Maidan Anfang 2014. Deutschland hat die Resolution
26/30 unterstützt und den Bericht des Hochkommissars der Vereinten Nationen
ebenfalls aufmerksam zur Kenntnis genommen. Die Informationen sind auf
folgender Website zu finden:
www.un.org.
45. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen und ethnischen
Minderheiten in der Ukraine (bitte Quellen angeben)?
Die Freiheit der Religionsausübung ist in der Ukraine verfassungsrechtlich
garantiert. Die Rechte nationaler Minderheiten werden in der Ukraine grundsätzlich
respektiert.
46. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen und ethnischen
Minderheiten im Donbass (bitte Quellen angeben)?
Für die nicht von der Regierung der Ukraine kontrollierten Gebiete der Oblaste
Donezk und Luhansk konstatiert das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten
Nationen für Menschenrechte (OHCHR) weiterhin das Fehlen von
Rechtstaatlichkeit und wirksamen Schutzmechanismen. Von den daraus und aus der
Fortsetzung der Kampfhandlungen resultierenden schweren
Menschenrechtsverletzungen, darunter Tötungsdelikte, Freiheitsberaubung, teilweise in Verbindung
mit Zwangsarbeit, Folter, Erpressung, Raub, sexualisierter Gewalt und
gravierenden Einschränkungen der Meinungsfreiheit, sind alle Bevölkerungsgruppen
ungeachtet ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit betroffen.
Nach Einschätzung von lokalen und internationalen
Menschenrechtsorganisationen kommt es in den nicht von der Regierung der Ukraine kontrollierten Gebieten
zu Diskriminierungen und Repressionen gegen alle religiösen Minderheiten mit
Ausnahme der Ukrainischen Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats.
Personen werden als „Sektenmitglieder“ verfolgt und Gebäude der Gemeinden zu
militärischen Zwecken konfisziert.
Der Schutz der Minderheitenrechte in den von der Regierung kontrollierten
Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk ist inzwischen im Wesentlichen
gewährleistet. Eine effektive Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen, zu
denen es im Rahmen der sogenannten „Anti-Terror-Operation“ insbesondere im
Einsatzgebiet von sogenannten Freiwilligenbataillonen kam, erfolgte bislang
nicht.
47. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der religiösen und ethnischen
Minderheiten auf der Krim?
Seit 2014 sind Angehörige der krimtatarischen Minderheit, insbesondere Kritiker
der illegalen Annexion der Krim durch die Russische Föderation, nach
Erkenntnissen von Menschenrechtsorganisationen massiven Repressionen in Form von
Drohungen und Durchsuchungen, Einreise- und Arbeitsverboten bis hin zu
willkürlichen Festnahmen ausgesetzt. Der Medschlis des krimtatarischen Volkes
(zentrale Exekutivkörperschaft der Volksversammlung der Krimtataren) gilt seit
April 2016 als „extremistische Organisation“, alle seine Aktivitäten wurden
untersagt. Der Internationale Gerichtshof stellte am 19. April 2017 fest, dass die
Russische Föderation damit gegen Artikel 2 und 5 der
Rassendiskriminierungskonvention der Vereinten Nationen verstoßen hat. Die in diesem Zusammenhang
vom Internationalen Gerichtshof (IGH) angeordneten einstweiligen
Rechtsschutzmaßnahmen – Gewährung des Zugangs zu den krimtatarischen
Repräsentativorganen und Sicherstellung der Verfügbarkeit von Bildung in ukrainischer
Sprache – wurden von der Russischen Föderation bislang nicht umgesetzt.
Repressionen richten sich auch gegen Personen ukrainischer Nationalität, die die
russische Annexion kritisieren oder eine Einbürgerung durch Russland ablehnen.
Menschenrechtsorganisationen berichten ebenfalls von Verletzungen der
Religions- und Glaubensfreiheit.
48. Haben nach Ansicht der Bundesregierung antisemitische sowie
rechtsextremistische Straftaten in der Ukraine seit 2014 zugenommen (bitte begründet
darlegen – Quellen, Statistiken)?
Die Zahlen antisemitischer Straftaten in der Ukraine sind nach Angaben
ukrainischer jüdischer Organisationen gering und in den letzten Jahren weiter rückläufig.
Der ukrainische Staat bezieht offen Stellung gegen Antisemitismus und unterhält
Institutionen, die explizit der Bekämpfung von Antisemitismus und weiterer
Formen von Rassismus und Xenophobie gewidmet sind.
Die Anzahl von Straftaten mit Rassen-, Nationalitäts- oder Religionsintoleranz
als Motiv ist nach statistischen Angaben der Generalstaatsanwaltschaft der
Ukraine in den letzten Jahren leicht angestiegen, jedoch weiterhin gering. (2014:
33 Straftaten, 2015: 43, 2016: 58, 2017: 60 Straftaten). Es ist jedoch davon
auszugehen, dass nicht alle Straftaten mit entsprechenden Motiven von den
Strafverfolgungsbehörden als solche bewertet werden.
49. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und
Pressefreiheit in der Ukraine?
Nach Auffassung der Bundesregierung hat es in den regierungskontrollierten
Gebieten der Ukraine in den letzten Jahren Fortschritte bei der Gewährleistung von
Pressefreiheit gegeben. Zu einem vergleichbaren Urteil gelangen auch
unabhängige Organisationen wie „Reporter ohne Grenzen“ oder „Freedom House“.
50. Wie viele Journalisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Ukraine seit 2010 bis heute entführt oder getötet (bitte nach Jahresscheiben
und Ort aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verfolgt Berichte über entführte und getötete Journalisten
sehr aufmerksam. Der ukrainische Journalistenverband spricht von 20 getöteten
Journalisten seit 2010. Der Bundesregierung liegen darüberhinaus keine
Erkenntnisse vor.
51. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und
Pressefreiheit in den von den bewaffneten Gruppierungen im Donbass kontrollierten
Gebieten vor dem Hintergrund der entführten und getöteten Journalisten?
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Lage der Pressefreiheit in nicht
von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten im Donbass
besorgniserregend. Die „United Nations Human Rights Monitoring Mission in Ukraine“
(HRMMU) hat in ihren Berichten mehrfach ihre Sorge über Einschränkungen der
Meinungsäußerungsfreiheit und über Gewalttaten gegen Journalisten zum
Ausdruck gebracht und mehrere Fälle von Gewalttaten gegen Journalisten
dokumentiert. Die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete sind für
viele Journalisten nicht mehr zugänglich, weil ihnen von den Separatisten
praktisch kein Zugang mehr gewährt wird.
52. Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und
Pressefreiheit auf der Krim?
Nach Einschätzung der Bundesregierung wird die Meinungs- und Pressefreiheit
auf der Krim nach der völkerrechtswidrigen Annexion durch Russland in
besorgniserregender Weise eingeschränkt. Zu restriktiven Maßnahmen gegen
russlandkritische Bürger und Vertreter der krimtatarischen Minderheit zählen
Festnahmen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren sowie die Schließung des Medschlis
und des letzten krimtatarischen Fernsehsenders.
53. Wie viele Journalisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der
Krim seit ihrer Annexion durch Russland entführt oder getötet?
Der Bundesregierung sind von der Krim keine Fälle getöteter Journalisten
bekannt. Laut Informationen des ukrainischen Journalistenverbandes gab es acht
Fälle, in denen Journalisten mutmaßlich widerrechtlich verhaftet, festgehalten
und/oder misshandelt worden seien.
54. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele
Flugverbindungen es von Deutschland in die Ukraine seit 1992 gibt (bitte nach
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Falls ja, wie viele?
Die erbetenen Informationen können beim Luftfahrtbundesamt erfragt werden.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
55. Welche deutsch-ukrainischen Veranstaltungen fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem 25-jährigen Jubiläum
a) der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland
und der Ukraine,
Am 7. Februar 2017 fand anlässlich des Jubiläums der bilateralen Beziehungen
in der Deutschen Botschaft in Kiew ein Empfang statt. Das Jubiläum war zudem
das Motto der „Deutschen Wochen“ in der Ukraine 2017.
b) der Unabhängigkeit der Ukraine in Deutschland
statt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
56. Wie oft fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1992 bilaterale
deutsch-ukrainische Treffen in Deutschland und der Ukraine statt?
Auf die beigefügte tabellarische Aufstellung der Anlage 13 wird verwiesen. Die
hier gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da
Begegnungen am Rande von Besuchen, Konferenzen oder ähnlichen
Veranstaltungen anderer Formate möglich sind und nicht gesondert erfasst werden.
57. Wie beurteilt die Bundesregierung die Beitrittsperspektiven der Ukraine zur
Europäischen Union bis zum Jahr 2025?
Die Ukraine ist Teil der Östlichen Partnerschaft. Diese bietet seit Mai 2009 der
Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien und Moldau Annäherung
an EU-Werte und -Standards. Die Östliche Partnerschaft beinhaltet keine EU-
Beitrittsperspektive.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/1866
Anlage 2 zu Frage 7
Vorhaben institutioneller Zuwendungsempfänger (Titel 684 71)
1. Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas e.V., München (IKGS)
Partnerschaft mit der Universität Czernowitz; das Zentrum Gedankendach der Universität ist Mitglied des
IKGS e.V.; Unterstützung der Sommerschulen in Czernowitz
Veranstaltung auf der Leipziger Buchmesse zur Bukowina, 16. März 2018,
http://www.leipziger-buch-
messe.de/ll/veranstaltungen/31434
Publikationen zu deutscher Kultur und Geschichte zu heute ukrainischen Regionen, zuletzt: Florian Kührer-
Wielach, Markus Winkler (Hgg.), Mutter: Land – Vater: Staat. Loyalitätskonflikte, politische
Neuorientierung und der Erste Weltkrieg im österreichisch-russländischen Grenzraum, Regensburg 2017, Band 134, 240
Seiten sowie: Markus Winkler (Hg.), Partizipation und Exklusion. Zur Habsburger Prägung von Sprache
und Bildung in der Bukowina 1848 – 1918 – 1940, Regensburg 2015, Band 132, 296 Seiten
Inaussichtstellung von Mitteln des AA im Rahmen des „Ausbaus der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ für das Kooperationsprojekt MEDIA
BEYOND FRONTIERS – Medienprojekt in der Grenzregion Ukraine/Republik Moldau
2. Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa – Nordost-Institut e.V., Lüneburg
(IKGN)
Editionsprojekt „Der Große Terror in der Ukraine: Die Deutsche Operation der Jahre 1937–1938“,
Dokumentenedition in Zusammenarbeit mit dem Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der Ukraine (SBU);
Erscheinungsdatum voraussichtlich Frühjahr 2018. (20.000 Euro)
Kooperationsverträge mit der Nationalen Universität in Dnipro (Institut für die deutsch-ukrainischen
Beziehungen, Prof. Ostascheva-Venger) sowie dem Institut für Weltgeschichte in Kiev (Leiter des Institutes Prof.
Kondrjatchenko)
Wissenschaftliche Beratertätigkeit Dr. Dmytro Myeshkovs für eine für Sommer 2018 geplante Ausstellung
zum Thema „Russlanddeutsche zwischen Kommunismus und Nationalsozialismus Doppelte
Diktaturerfahrungen in Odessa 1941–1956“. Die Ausstellung wird gemeinsam vom Museum für russlanddeutsche
Kulturgeschichte in Detmold und dem Museum des Odessaer Gebiets vorbereitet.
3. Deutsches Kulturforum östliches Europa e.V., Potsdam (DKF)
Stadtschreiberstipendium in Lemberg mit Fokus auf dem gemeinsamen Erbe der Stadt und der Region,
Laufzeit Mai bis September 2018 (10.000 Euro)
Thementag an der HU Berlin zu Galizien und zu den Galiziendeutschen mit Fokus auf 1918 und den Folgen,
21. November 2018 (2.000 Euro)
Ausstellung zu den Kaukasusdeutschen in Odessa, Museum für West-Ost-Kunst, ab 26. März 2018 (aus
Projektmitteln des AA ca. 3.500 Euro)
4. Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek, Herne
Standort für das Archiv der Deutschen aus Mittelpolen und Wolhynien, für das Galiziendeutsche
Heimatarchiv und das Archiv des historischen Vereins Wolhynien. Zu den Sammelgebieten der MOB gehören auf
dem Gebiet der Ukraine u.a. die Schwarzmeerdeutschen, die Deutschen, die am Dnjepr siedelten, und die
Karpatendeutschen.
Vorhaben im Rahmen der allgemeinen Projektförderung (Titel 684 71, ab 2010):
Göttinger Arbeitskreis e.V. (Dr. Eisfeld), Druckkostenzuschuss „Fürsorgekomitee für ausländische Ansiedler
in Südrussland 1799–1876 – Annotiertes Findbuch, Akten der Jahre 1842–1844“, 2010 (3.213,60 Euro)
Martin-Opitz-Bibliothek Herne, Sicherung und Vorordnung des Galiziendeutschen Heimatarchivs,
2011/2012 (5.050 Euro)
Akademie Mitteleuropa Bad Kissingen, Mitteleuropäische Nachwuchsgermanistentagung „Die deutschen
Literaturen Galiziens und der Bukowina“, 2012 (15.926 Euro)
Göttinger Arbeitskreis e.V. (Dr. Eisfeld), Recherchen im Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der
Ukraine in Kiev zum Thema „Nationaler Verband der Deutschen in der Ukraine“, 2012/2013 (6.000 Euro)
Hilfskomitee der Galiziendeutschen im Diakonischen Werk der EKD, „Erschließung der Bestände des
ehemaligen Heimatarchivs der Galiziendeutschen“, 2014/2015 (5.000 Euro)
Universität Passau, Neuere und Neueste Geschichte Osteuropas (Prof., Dr. Thomas Wünsch), Vorarbeiten
zur Erstellung eines Repertoriums zur Dokumentation und Analyse der zentralen Quellenbestände zur
Geschichte und Kultur der Russlanddeutschen in den Archiven Russlands, Deutschlands und in den Ländern der
GUS, 2015 (35.140 Euro)
Universität Augsburg (Jun.-Prof. Dr. Maren Röger), Forschungsprojekt „Über das Zusammenleben im Osten
– Zusammenstellung und Auswertung deutscher und polnischer lebensgeschichtlicher Erzählungen über die
Bukowina“, 2017 (7.905 Euro)
Akademie Mitteleuropa Bad Kissingen, Seminar „Die Bukowina, eine wiederentdeckte Kulturlandschaft am
Rande Europas“, 2017 (7.845 Euro)
Universität Osnabrück (Prof. Dr. Jochen Oltmer), Forschungsprojekt „Untersuchung der Situation der
deutschen Diaspora bez. Wahrnehmungen, Verständnis und Ausübung von ‚Deutschsein��� und Deutungsmustern
des kollektiven Gedächtnisses in der Russischen Föderation, Ukraine, Kasachstan, Kirgistan, Tadschikistan,
Usbekistan“, 2017–2019 (141.877 Euro)
Universität Augsburg, Neuere Deutsche Literaturwissenschaft (Prof. Dr. Bettina Bannasch),
Forschungsprojekt „Die Nationalsprache der Juden oder eine jüdische Sprache? Die Fragen der Czernowitzer
Sprachkonferenz im Kontext ihrer geopolitischen Umgebung“, 2018/2019 (82.644 Euro).
Vorhaben im Rahmen des Akademischen Förderprogramms (Titel 684 71):
Juniorprofessur "Migration und Integration der Russlanddeutschen" Universität Osnabrück, 2013–2021
(600.000 Euro)
Institut für deutsche Sprache Mannheim (Prof. Dr. Ludwig M. Eichinger), Forschungsprojekt „Elektronisches
Wörterbuch. Ein online-Informationsangebot zu Sprache und Dialekten der Russlanddeutschen“, 2014/2015
(59.800)
Universität Freiburg, Historisches Seminar (Prof. Neutatz), Forschungsprojekt „Die Deutschen und ihre
Nachbarn in der südlichen und südwestlichen Peripherie des Zarenreiches 1861–1914. Alltag und
Normvorstellungen im Spiegel von Konflikten“, 2013–2015 (79.900 Euro)
Ludwig-Maximilians-Universität-München, Historisches Seminar (Prof. Dr. Marie-Janine Calic),
Forschungsprojekt „Die Umsiedlung aus der Bukowina 1940 und deren Folgen“, 2015/2016 (79.400 Euro)
Hochschule für Musik „Franz Liszt“, Weimar, Fakultät III (Prof. Dr. Steffen Höhne), Forschungsprojekt
„Digitale Topographie der multikulturellen Bukowina“, 2015–2017 (73.027 Euro)
Institut für Ost- und Südosteuropaforschung, Regensburg (Prof. Dr. Katrin Boeckh), Forschungsprojekt
„Deutsche Lebensbilder aus Galizien: Konfession und Identität (1914–1940)“, 2016/2017 (75.473 Euro)
Vorhaben zur Förderung des kulturellen Austausches mit Bezug auf die Kultur und Geschichte der Deutschen im
östlichen Europa (Titel 686 71):
Umgestaltung und Präsentation der Ausstellung „ Fromme und tüchtige Leute… – Die deutschen Siedlungen
in Bessarabien 1814–1940“, 65.000 Euro (2010/2011 28.000 Euro; 2012 24.800 Euro; 2017 12.500 Euro).
Die Wanderausstellung wurde unter anderem in Akkerman/Bilhorod-Dnistrowskyi und Czernowitz (2012),
in Ismaijl (2013), in Kiew und in Lemberg (2017) präsentiert.
Goethe Institut Anlage 3 zu Frage 8
in
T€
Ausstattung
Finanz-
mittel gesamt
(2.)
(Σ IF+PM)
0504-
68740
Institutionelle
Förderung
davon
PASCH-
Zweckbindung
Inst. Förd.
(4.)
davon KG
Zweckbindung Inst.
Förderung
Projektmittel,
zweckgebunden
68716
EN 1.4
Förderung der
deutschen
Sprache
(3.)
68713
Östliche
Partnerschaften
68716
EN 2.1
Förderung
Minderheiten
68715 EN 6
Deutsch-
Französischer
Kulturfonds
68715
EN 1
68717
EN 2
Jugendaus
tauschprojekte
Deutschlandwochen
Ukraine
Jahr
2007 854 723 131 127 4
2008 780 581 199 134 45 20
2009 595 521 74 66 8
2010 930 833 237 66 97 97
2011 892 755 176 66 137 51 86
2012 817 561 182 66 256 130 126
2013 1.066 687 192 64 379 300 79
2014 1.691 702 160 64 989 525 347 117
2015 1.722 873 187 64 849 131 580 134 4
2016 1.696 836 189 64 860 269 453 134 4 4
2017 1.720 817 232 64 903 465 301 137
Hinweise:
1. Die Angaben erfolgen in Tausend (Euro) gerundet
2. Der Überblick enthält nicht die zentralen Kosten, die im AA-Länderreporting enthalten sind. Eine retrograde Erstellung für die Jahre 2007-2014 ist nicht
möglich. Die Darstellung ist somit kohärent.
3. Die gemeldeten Aktivitäten im Bereich Duale Ausbildung wurden aus der Förderlinie "Förderung der deutschen Sprache" finanziert.
4. Im Rahmen der Institutionellen Förderung werden die konditionierten Mittel für die PASCH-Initiative zusätzlich separat dargestellt
Anlage 4 zu Frage 11
Genehmigungen für Rüstungsgüter in die Ukraine im Zeitraum 2000 bis 2017
Jahr Ausfuhrlisten-Position Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
2000 A0001 41
A0003 29
A0008 1
Gesamt 2000 56 1.561.790
2001 A0001 49
A0003 24
A0008 1
Gesamt 2001 60 1.131.119
2002 A0001 77
A0003 24
A0008 3
A0018 1
A0023 18
Gesamt 2002 102 1.589.252
2003 A0001 71
A0003 24
A0007 1
A0018 1
A0023 7
Gesamt 2003 96 1.933.806
2004 A0001 123
A0003 36
A0007 7
A0011 1
A0022 1
Gesamt 2004 152 2.301.456
Jahr Ausfuhrlisten-Position Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
2005 A0001 89
A0003 32
A0006 4
A0007 1
A0008 2
A0013 1
A0015 1
A0022 1
Gesamt 2005 123 1.959.560
2006 A0001 143
A0003 35
A0006 3
A0007 1
A0013 4
A0018 1
Gesamt 2006 180 3.682.437
2007 A0001 163
A0003 37
A0006 3
A0007 2
A0008 2
A0013 3
A0017 1
Gesamt 2007 198 3.663.771
2008 A0001 185
A0003 57
A0006 2
A0007 1
A0008 2
A0013 10
A0015 1
Gesamt 2008 239 14.938.377
Jahr Ausfuhrlisten-Position Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
2009 A0001 112
A0003 33
A0006 1
A0007 1
A0008 1
A0015 1
A0016 1
A0022 1
Gesamt 2009 138 15.678.563
2010 A0001 86
A0003 27
A0006 2
A0007 2
A0008 1
Gesamt 2010 114 3.573.980
2011 A0001 92
A0003 26
A0006 3
A0007 1
A0008 1
A0013 3
A0016 1
A0018 1
Gesamt 2011 126 3.693.893
2012 A0001 123
A0003 36
A0005 1
A0006 2
A0007 2
A0008 2
A0011 1
A0017 1
A0022 2
Gesamt 2012 165 4.972.995
2013 A0001 100
A0003 22
A0006 4
A0008 1
Jahr Ausfuhrlisten-Position Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro
A0013 1
Gesamt 2013 127 4.819.412
2014 A0001 6
A0003 2
A0006 3
A0013 3
Gesamt 2014 14 25.402.535
2015 A0006 1
A0009 1
A0013 1
A0015 1
Gesamt 2015 4 5.815.838
2016 A0001 35
A0003 10
A0007 1
A0011 1
A0021 1
Gesamt 2016 47 2.579.218
2017 A0001 37
A0003 5
A0006 1
A0007 3
Gesamt 2017 46 2.725.059
Anlage 5 zu Frage 15
Nachstehende Tabelle listet die seit 2000 in Deckung genommenen Einzelgeschäfte nach Sektoren und Anzahl
der Exportkreditgarantien sowie Sammeldeckungen in Deckungsvolumen pro Jahr auf.
Jahr Sektor Anzahl der
Exportkreditgarantien
Deckungsvolumen
in Mio. Euro
2000 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1 2,5
Dienstleistungen 1 8,2
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 2,8
Sammeldeckungen
22,3
Ergebnis 3 35,8
2001 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1 1,9
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 2,6
Sammeldeckungen
28,9
Ergebnis 2 33,4
2002 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1 0,3
Transport, Infrastruktur 1 0,9
Sammeldeckungen
36,0
Ergebnis 2 37,2
2003 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 4 20,1
Transport, Infrastruktur 4 62,3
Verarbeitende Industrie 5 7,5
Sammeldeckungen
63,1
Ergebnis 13 153,0
2004 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 6 5,7
Transport, Infrastruktur 3 15,4
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 2 8,3
Verarbeitende Industrie 4 15,6
Sammeldeckungen
102,8
Ergebnis 15 147,8
2005 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 9 36,3
Bergbau, inkl. Verarbeitung 1 0,8
Chemie 1 1,0
Transport, Infrastruktur 8 14,8
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 2 11,8
Verarbeitende Industrie 6 11,6
Sammeldeckungen
150,4
Ergebnis 27 226,7
Jahr Sektor Anzahl der
Exportkreditgarantien
Deckungsvolumen
in Mio. Euro
2006 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 23 50,1
Bergbau, inkl. Verarbeitung 1 18,2
Dienstleistungen 1 0,3
Transport, Infrastruktur 5 16,0
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 5 15,7
Verarbeitende Industrie 5 20,1
Sammeldeckungen
158,2
Ergebnis 40 278,6
2007 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 24 72,9
Bergbau, inkl. Verarbeitung 5 15,7
Transport, Infrastruktur 17 113,1
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 10 38,7
Verarbeitende Industrie 17 93,5
Sammeldeckungen
202,8
Ergebnis 73 536,7
2008 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 10 29,0
Bergbau, inkl. Verarbeitung 2 28,5
Chemie 1 36,5
Transport, Infrastruktur 19 73,0
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 8 35,1
Verarbeitende Industrie 19 83,3
Sammeldeckungen
195,8
Ergebnis 59 481,2
2009 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 4 25,7
Bergbau, inkl. Verarbeitung 1 29,3
Chemie 1 1,2
Energie 1 1,1
Transport, Infrastruktur 3 49,3
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 3 52,4
Verarbeitende Industrie 4 36,9
Sammeldeckungen
218,4
Ergebnis 17 414,3
Jahr Sektor Anzahl der
Exportkreditgarantien
Deckungsvolumen
in Mio. Euro
2010 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 12 47,6
Chemie 3 11,4
Energie 1 4,7
Transport, Infrastruktur 4 18,2
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 0,5
Umwelttechnik 1 37,0
Verarbeitende Industrie 7 29,2
Sammeldeckungen
299,1
Ergebnis 29 447,7
2011 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 17 62,2
Energie 1 2,0
Transport, Infrastruktur 5 13,5
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 2 2,7
Umwelttechnik 1 1,4
Verarbeitende Industrie 2 1,0
Sammeldeckungen
439,2
Ergebnis 28 522,0
2012 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 16 85,3
Energie 2 44,7
Transport, Infrastruktur 2 11,3
Verarbeitende Industrie 5 35,8
Sammeldeckungen
564,0
Ergebnis 25 741,1
2013 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 16 112,5
Bergbau, inkl. Verarbeitung 1 6,2
Chemie 1 0,8
Transport, Infrastruktur 3 14,0
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 1,9
Verarbeitende Industrie 6 10,3
Sammeldeckungen
455,3
Ergebnis 28 601,0
Jahr Sektor Anzahl der
Exportkreditgarantien
Deckungsvolumen
in Mio. Euro
2014 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 10 57,1
Bergbau, inkl. Verarbeitung 4 1,9
Energie 1 56,2
Erdöl- und Erdgasförderung inkl.
Verarbeitung
1 0,2
Transport, Infrastruktur 1 3,2
Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 0,1
Verarbeitende Industrie 3 2,1
Sammeldeckungen
397,1
Ergebnis 21 517,9
2015 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 5 21,1
Bergbau, inkl. Verarbeitung 1 14,0
Verarbeitende Industrie 1 1,4
Sammeldeckungen
256,6
Ergebnis 7 293,1
2016 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 3 8,1
Erdöl- und Erdgasförderung inkl.
Verarbeitung
1 61,3
Sammeldeckungen
268,5
Ergebnis 4 337,9
2017 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1 1,3
Bergbau, inkl. Verarbeitung 1 0,0
Erdöl- und Erdgasförderung inkl.
Verarbeitung
1 94,3
Sammeldeckungen
332,6
Ergebnis 3 428,2
Anlage 6 zu Frage 20
Jahr Träger Einzeltitel
Zuwendungssumme
(in Euro)
Förderzeitraum
1996 Don Bosco Mondo e.V. Handwerkliche Ausbildung in Lemberg 381.935
05.12.1996 –
30.06.2001
2002 GIZ Förderung der beruflichen Bil-dung in der Ukraine 48.000
29.07.2002 –
31.12.2002
2003 GIZ Reform der beruflichen Bildung 1.700.123 21.03.2003 – 14.11.2011
GIZ
Deutschlandpraktikum von
Studenten der Akademie für
Staatliche Verwaltung
66.000
21.07.2003 –
13.02.2004
2005
Sequa gGmbH / Montana
GmbH & Co. KG
Verbesserte Erstausbildung und
Aufbau eines
Weiterbildungsangebots in der
Bekleidungsindustrie der Ukraine
135.000
01.10.2005 –
15.12.2007
2008 GIZ Die energieeffiziente Berufs-schule 149.638
22.02.2008 –
14.11.2011
2010 GIZ Bau eines Lehrlingswohnheimes in Lemberg (Don Bosco) 414.351
24.06.2010 –
13.11.2014
Sequa gGmbH / Uzin Utz AG
Einführung einer
praxisorientierten Ausbildung zum Bodenleger
in der Ukraine und
Weißrussland
180.000
15.02.2010 –
14.12.2012
2014 Global Project Partners e.V. Berufliche Bildung für die ukrai-nische Baubranche 1.004.534,4
15.08.2014 –
31.12.2016
2016
Bildungs-werk der
Bayerischen Wirtschaft e.V.
Berufsbildungspartnerschaftsprojekt mit
Berufsbildungs-einrichtungen in der
Ukraine
955.000
01.05.2016 –
30.04.2019
Sequa gGmbH /
Telersvereniging Prominent
Überregionales Projekt:
Vocational Training for the
horticulture sector in Ukraine and
Georgia
154.000
01.01.2016 –
30.06.2018
Sequa gGmbH / Création
Gross GmbH & Co. KG
Qualifizierungsmaßnahmen für
Fach- und Führungskräfte in der
ukrainischen
Bekleidungsindustrie
198.900
01.08.2016 –
31.07.2018
2016 Goethe Institute Sprachliche Profilierung Berufs-bildung 30.000
01.01.2016-
12.31.2018
Jahr Träger Einzeltitel
Zuwendungssumme
(in Euro)
Förderzeitraum
2017 Stadt Memmingen Berufliche Bildungspartner-schaft 16.673,86
15.04.2017 –
31.12.2017
Sequa gGmbH / Teamdress
Drawa SP.ZO.O.
Einführung praxisbezogener
schulischer und betrieblicher
Ausbildungsmaßnahmen im
Textilsektor der Ukraine
170.000 15.04.2017 –
14.04.2019
GIZ Berufliche Integration von
Binnenvertriebenen
5.000.000 01.08.2017 –
31.07.2021
Anlage 12 zu Frage 39
Jahr Träger Art der Hilfsmaßnahmen
Zuwendungssumme in Euro
2014 - 2018 Internationales Komitee
vom Roten Kreuz
(IKRK)
Schutz der Betroffenen des Konflikts auf
Grundlage des int. Hum. Völkerrechts, Hilfe
zur Deckung der Grundbedürfnisse, Betreuung
von Inhaftierten, Ermöglichung von
Familienkontakten und -besuchen für getrennte
Familien, Unterstützung der nationalen
Rotkreuzbewegung
2014: 1 Mio.
2015: 3 Mio.
2016: 6 Mio.
2017: 7,5 Mio.
2018: 2,5 Mio.
2014 -2015 Büro für die
Koordinierung Humanitärer
Angelegenheiten der
Vereinten Nationen
(UNOCHA)
Koordinierung der humanitären
Hilfsmaßnahmen
2014: 0,8 Mio.
2015: 0,8 Mio.
2014 - 2017 Hoher
Flüchtlingskommissar der Vereinten
Nationen (UNHCR)
Bereitstellung und Verbesserung von
Notunterkünften, Verteilung von Gütern des tägl.
Bedarfs, Zugang zu rechtlicher Beratung, Schutz
für Kinder und potentielle Opfer von sexueller
und geschlechtsbasierter Gewalt
2014: 1 Mio.
2015: 4 Mio.
2016: 2 Mio.
2017: 1 Mio.
2014 - 2017
Welternährungsprogramm (WFP)
Bereitstellung von Nahrungsmitteln und
Verbesserung der Nahrungssicherheit von
Betroffenen des Konflikts
2014: 0,5 Mio.
2015: 2 Mio.
2016: 3 Mio.
2017: 3 Mio.
2014 – 2017 Internationale
Organisation für Migration
(IOM)
Unterstützung von besonders bedürftigen
Binnenvertriebenen durch Bargeldhilfen
2014: 0,7 Mio.
2015: 1 Mio.
2016: 1 Mio.
2016 - 2017 Weltgesundheits-
organisation (WHO)
Verbesserter Zugang zu
Basisgesundheitsversorgung für die vom Konflikt betroffene
Bevölkerung
2016: 1,4 Mio.
2017: 1,1 Mio.
2018: 0,5 Mio.
2016 - 2017 Kinderhilfswerk der
Vereinten Nationen
(UNICEF)
Minengefahrenaufklärung 2015: 0,5 Mio.
2016: 0,5 Mio.
2017: 0,5 Mio.
2017 UNICEF Verbesserung der Trinkwasser-/Sanitär- und
Gesundheitsversorgung sowie
Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
2017: 1,5 Mio.
2014 - 2018 Deutscher
Caritasverband
Sicherung der Grundbedürfnisse und
Stabilisierung der Existenzgrundlagen Betroffener des
Ukrainekonflikts
2014: 0,45 Mio.
2015: 1,8 Mio.
2016: 2,2 Mio.
2017: 2,7 Mio.
2018: 1,5 Mio.
Jahr Träger Art der Hilfsmaßnahmen
Zuwendungssumme in Euro
2014 – 2018 Diakonie
Katastrophenhilfe
Humanitäre Hilfe für besonders vulnerable
konfliktbetroffene Bevölkerung und
Binnenvertriebene in der Ukraine
2014: 0,5 Mio.
2015: 1,5 Mio.
2016: 1,5 Mio.
2017: 1 Mio.
2018: 1,3 Mio.
2014 – 2018 Arbeiter-Samariter-
Bund
Nothilfemaßnahmen für die konfliktbetroffene
Bevölkerung in der Ostukraine
2014: 0,5 Mio.
2015: 0,97 Mio.
2016: 1,5 Mio.
2017: 1,7 Mio.
2018: 0,96 Mio.
2015 – 2018 ADRA Deutschland Nothilfe für Betroffene des Konflikts durch
Notreparaturen von zerstörten Häusern und
psychosoziale Beratung
2015: 0,3 Mio.
2016: 0,95 Mio.
2017: 0,94 Mio.
2018: 1,8 Mio.
2015 – 2018 Malteser Hilfsdienst Maßnahmen zur psychosozialen Betreuung 2015: 0,3 Mio.
2016: 0,45 Mio.
2017: 0,45 Mio.
2018: 0,48 Mio.
2016 Ärzte der Welt Bereitstellung von Gesundheitsdiensten für die
vom Konflikt betroffene Bevölkerung in der
Pufferzone
2016: 0,6 Mio.
2016 Arche noVa Bereitstellung von Trinkwasser- und
Sanitärversorgung für Betroffene des Konflikts in der
Ostukraine
2016: 0,5 Mio.
2016 - 2018 Halo Trust Humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen 2016: 0,5 Mio.
2017: 0,5 Mio.
2018: 0,54 Mio.
Anlage 13 zu Frage 56
Januar 2008 Landwirtschaftsminister Melnyk zu bilateralem Treffen mit PStS Dr. Müller (BMELV)
in Berlin (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss; Internationale Grüne Woche)
Februar 2008 BM Steinmeier (AA) in Kiew, Treffen der Außenminister der Schwarzmeeran-
rainerstaaten und der EU-Mitgliedsstaaten
Verteidigungsminister Jehanurow auf Münchner Sicherheitskonferenz
Außenminister Ohrysko in Berlin
Innenminister Luzenko in München
März 2008 Justizminister Onischtschuk im Rahmen des Gästeprogramms des Bundestages und der
Bundesregierung in Berlin
April 2008 Stv. Gesundheitsminister Yurchenko in Berlin
Mai 2008 Gesundheitsminister Knyazevich in Berlin
Juni 2008 BM Seehofer (BMELV)
Justizminister Onischtschuk in Berlin
Vize-Ministerpräsident Nemyria in Berlin
Juli 2008 Bundeskanzlerin Merkel in Kiew
September 2008 Teilnahme PStS Altmaier (BMI) an Konferenz zu Migrationsfragen in Kiew
Vize-Außenminister Jelissejew in Berlin
Oktober 2008 Außenminister Ohrysko in Berlin
November 2008 Teilnahme StS Dr. Schröder (BMG) an HIV/AIDS-Konferenz in Kiew
Januar 2009 Landwirtschaftsminister Melnyk zu bilateralem Treffen mit PStS Dr. Müller (BMELV)
in Berlin (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss; Internationale Grüne Woche)
Februar 2009 StS Silberberg (AA) in Kiew
Ministerpräsidentin Tymoschenko auf Münchner Sicherheitskonferenz
1. Vize-Außenminister Handogi anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Deutsch-
Ukrainischen Forums in Berlin (Gespräch mit StM Erler (AA))
Vize-Außenminister Jelissejew (Planungsstabstreffen im Format „Weimarer
Dreieck+Ukraine“)
April 2009 StS Pfaffenbach (BMWi) – Sitzung der „High Level Group“
Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit in Kiew
Mai 2009 1.Vize-Agrarminister Godsalo in Deutschland
Juni 2009 BM Steinmeier (AA) und polnischer Außenminister Sikorski in Kiew
StS Lindemann (BMELV)
BMU PStS Müller
Juli 2009 BM Gabriel (BMU) in Kiew
Vizegesundheitsminister Lazoryshynets in Greifswald und Leipzig
November 2009 Außenminister Poroschenko zu Gespräch mit BM Westerwelle (AA) in Berlin
Dezember 2009 Ministerpräsidentin Tymoschenko auf EVP-Parteitag in Bonn
Januar 2010 Landwirtschaftsminister Melnyk zu bilateralem Treffen mit PStS Dr. Müller (BMELV)
in Berlin (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss; Internationale Grüne Woche)
Februar 2010 StM Hoyer (AA) anlässlich der Amtseinführung von Präsident Janukowytsch in Kiew
Außenminister Poroschenko und Vize-Ministerpräsident Nemyria auf Münchener
Sicherheitskonferenz (bilaterales Treffen Außenminister Poroschenko mit BM Westerwelle
(AA))
März 2010 Vize-Außenminister Jelissejew zu Konsultationen mit StS Born (AA) in Berlin
April 2010 Außenminister Hryschtschenko in Bonn / Teilnahme am Außenministertreffen des
Weimarer Dreiecks
Juli 2010 Außenminister Hryschtschenko in Berlin
PStS Schmidt (BMVg)in Kiew
August 2010 Präsident Janukowytsch zu Arbeitsbesuch in Berlin
September 2010 PStS Dr. Brauksiepe (BMAS) in Kiew
Justizminister Efimenko in Berlin zu Gespräch mit PStS Stadler (BMJ)
Oktober 2010 StS Homann (BMWi) in Kiew
November 2010 PStSin Heinen-Esser (BMU) in Kiew
Januar 2011 Landwirtschaftsminister Prysjashnjuk zu bilateralem Treffen mit PStS Dr. Müller
(BMELV) in Berlin (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss; Internationale Grüne Woche)
Februar 2011 StS Born (AA) in Kiew und Odessa
März 2011 BM Westerwelle (AA) in Kiew
Stv. Wirtschaftsminister Pjatnytzki und Stv. Außenminister Klimkin in Berlin
Delegation des Parlaments der Republik Ukraine im Gespräch mit PStS Stadler (BMJ) in
Berlin
April 2011 StS Becker (BMU) zum 25. Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe in Kiew
Außenminister Hryschtschenko zu NATO-Gipfel in Berlin
Mai 2011 Infrastrukturminister Kolesnikov in Leipzig (Weltverkehrsforum ITF)
August 2011 PStS Schmidt (BMVg) auf der Krim
Vize-Ministerpräsident Tihipko zu Arbeitsbesuch in Berlin
September 2011 Stv Außenminister Klimkin zu politischen Gesprächen in Berlin
Vize-Ministerpräsident Tihipko zu Arbeitsbesuch in Berlin
PStS Bergner (BMI) auf Informationsreise zu dt. Minderheit in Lwiw
November 2011 Vizelandwirtschaftsminister Sen zu bilateralem Treffen mit PStS Dr. Müller (BMELV) in
Hannover (Agritechnica)
Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit in Kiew
Februar 2012 Staatspräsident Janukowytsch auf Münchner Sicherheitskonferenz
Juli 2012 Stv. Bildungsminister Sulima zur Forschungsministerkonferenz in Ulm
September 2012 Stv. Außenminister Olefirow zu Konsultationen in Berlin
PStS Dr. Müller (BMELV) in Kiew (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss)
Oktober 2012 1. Vize-Ministerpräsident Choroschkowski zu bilateralem Treffen mit BM Rösler
(BMWi) in Berlin
StS Ilka (BMG) und Vizegesundheitsminister Tolstanov in Bonn
Januar 2013 Vizelandwirtschaftsminister Sen zu bilateralem Treffen mit PStS Dr. Müller (BMELV) in
Berlin (Internationale Grüne Woche)
Februar 2013 Außenminister Koshara zu Arbeitsbesuch in Berlin
April 2013 Treffen StS Gatzer (BMF) mit einer hochrangigen Delegation bestehend aus Mitgliedern
des Vorstandes des Haushaltsausschusses des ukrainischen Parlaments in Berlin
Mai 2013 Vize- Ministerpräsident Wilkul zu High Level Group in Berlin
Infrastrukturminister Kozak in Leipzig (Weltverkehrsforum ITF)
Juni 2013 BM Westerwelle (AA) in Kiew
Juli 2013 Außenminister Koshara zu Arbeitsbesuch in Berlin
Oktober 2013 Außenminister Koshara auf OSZE-Konferenz zur Transnistrienkonfliktlösung in
Landshut
BM Westerwelle (AA) in Kiew
Dezember 2013 BM Westerwelle (AA) zu OSZE-Ministerrat in Kiew
Januar 2014 Außenminister Koshara auf Münchner Sicherheitskonferenz
Vizelandwirtschaftsminister Sen zu bilateralem Treffen mit PStS Bleser (BMEL) in
Berlin (Internationale Grüne Woche)
Februar 2014 BM Steinmeier (AA) mit französischen und polnischen Außenministern in Kiew
März 2014 BM Gabriel (BMWi) in Kiew
BM Steinmeier (AA) in Kiew und Donezk
April 2014 StS Steinlein (AA), StS Kapferer (BMWI), StS Kitschelt (BMZ), StS Steffen (BMF),
StSin Hubig (BMJV) in Kiew
Mai 2014 BM Steinmeier (AA) in Kiew und Odessa
Außenminister a.i. Deschtschyzja zu polit. Gesprächen in Berlin
Ministerpräsident a.i. Jazenjuk in Berlin und Aachen
Infrastrukturminister Burbak in Leipzig (Weltverkehrsforum ITF)
Juni 2014 Bundespräsident Gauck auf Amtseinführung von Staatspräsident Poroschenko
BM Steinmeier (AA) in Kiew
Designierter StP Poroschenko in Berlin
August 2014 BK Merkel in Kiew
Außenminister Klimkin in Berlin
September 2014 PStS Fuchtel (BMZ) in Kiew
Vize-Infrastrukturminister Kornienko in Berlin
PStS Bleser (BMEL) in Kiew (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss)
Oktober 2014 Außenminister Klimkin in Berlin
PStS Fuchtel (BMZ) in Jahodyn
BM Müller (BMZ) in Kiew und Charkiw
November 2014 BM Steinmeier (AA) in Kiew
Dezember 2014 StS Ederer (AA) und MD Heusgen (BKAmt) in Kiew
BM Steinmeier (AA) in Kiew
Januar 2015 Außenminister Klimkin in Berlin
Ministerpräsident Jazenjuk in Berlin
Landwirtschaftsminister Pawlenko zu bilateralem Treffen mit BM Schmidt (BMEL) in
Berlin (Internationale Grüne Woche)
Gespräch BM Dr. Schäuble (BMF) mit Finanzministerin Jaresko in Berlin
Februar 2015 Staatspräsident Poroschenko bei Münchner Sicherheitskonferenz
Stv. Parlamentspräsidentin Syrojid in Berlin
Bundeskanzlerin Merkel in Kiew
BT-Präsident Lammert in Kiew
Bundespräsident Gauck in Kiew
März 2015 Staatspräsident Poroschenko in Berlin
Parlamentspräsident Hrojsman in Berlin anlässlich der Ratifizierung des
Assoziierungsabkommens
StS Flasbarth (BMUB) in Kiew und Tschernobyl
April 2015 Verhandlungen der Außenminister der Normandie-Vier in Berlin
Ministerpräsident Jazenjuk in Berlin
StSin Haber (BMI) in Kiew
StS Ederer (AA), StS Fuchtel (BMZ) bei „Ukraine Support Conference“ in Kiew
Gespräch BM Dr. Schäuble (BFM) mit Finanzministerin Jaresko in Berlin
Mai 2015 Staatspräsident Poroschenko in Berlin und Aachen
StS Bomba (BMVI) mit Delegation in Kiew
BM Steinmeier (AA) in Kiew und Dnipropetrowsk
Vize-Infrastrukturminister Shulmeister in Leipzig (Weltverkehrsforum ITF)
Juni 2015 Außenminister Klimkin in Berlin und zu G7-Gipfel auf Schloss Elmau
StS Asmussen (BMAS) in Kiew
Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe MdB
Strässer in Kiew
BT-Vizepräsidentin Bulmahn in Lemberg
Juli 2015 StS Hubig (BMJV) in Kiew
StS Steinlein (AA) in Kiew
August 2015 Staatspräsident Poroschenko am ukrainische Unabhängigkeitstag in Berlin
September 2015 PStS Bleser (BMEL) in Kiew (deutsch-ukrainischen Agrarausschuss)
PStS Lange (BMJV) und MdB Künast in Kiew
Verhandlungen der Außenminister der Normandie-Vier in Berlin
Vize-Infrastrukturminister Shulmeister in Berlin
Oktober 2015 Ministerpräsident Jazenjuk und zahlreiche Kabinettsmitglieder auf deutsch-ukrainische
Wirtschaftskonferenz (DIHK, Ostausschuss der Dt. Wirtschaft) in Berlin
StS Steinlein (AA), StS Asmussen (BMAS), StS Gatzer (BMF), StS Adler (BMUB), StS
Bomba (BMVI), StS Kitschelt (BMZ) in Kiew
Infrastrukturminister Pywowarski in Berlin
Gespräch BM Dr. Schäuble mit Finanzministerin Jaresko in Berlin
November 2015 Verhandlungen der Außenminister der Normandie-Vier in Berlin
PStS Fuchtel (BMZ) in Dnipropetrowsk, Saporishshja und Kiew
Landwirtschaftsminister Pawlenko in Hannover (Agritechnica)
Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit in Kiew
Dezember 2015 StS Bomba (BMVI) mit Wirtschaftsdelegation in Kiew
Januar 2016 StS Ederer (AA) in Kiew
Landwirtschaftsminister Pawlenko zu bilateralem Treffen mit BM Schmidt (BMEL) in
Berlin (Internationale Grüne Woche)
Februar 2016 BM Steinmeier (AA) und frz. Außenminister Ayrault in Kiew
Staatspräsident Poroschenko in Berlin
Außenminister Klimkin bei Münchner Sicherheitskonferenz
Vize-Ministerpräsident und Minister für Regionale Entwicklung Zubko in Berlin
März 2016 BM Hendricks (BMUB) in Kiew und Tschernobyl
April 2016 PStS Fuchtel (BMZ) in Kiew, Odessa, Lemberg
Vize-Ministerpräsident und Minister für Regionale Entwicklung Zubko in Berlin
Mai 2016 Verhandlungen der Außenminister der Normandie-Vier in Berlin
Teilnahme Infrastrukturminister Omeljan an OSZE-Wirtschafts-Konferenz
„Connectivity“ in Berlin und am „Internationalen Transport Forum“ in Leipzig
PStS Bleser (BMEL) in Kiew
Juni 2016 Außenminister Klimkin in Berlin
Ministerpräsident Hrojsman in Berlin
StS Steinlein (AA), StS Bomba (BMVI), StS Adler (BMUB) im Rahmen einer StS-Reise
gemeinsam mit Vertretern von BMEL, BMF, BMWi und BMZ in Kiew
Gespräch der Delegation Rada UKR (Vertreter Ausschuss Wirtschaftspolitik) auf
Einladung der GIZ mit PSt Kelber (BMJV) in Berlin
Gespräch BM Dr. Schäuble (BMF) mit Ministerpräsident Hrojsman und dem Vize-
Ministerpräsident Zubko in Berlin
Juli 2016 StS Bomba (BMVI) mit Wirtschaftsdelegation in Kiew und Lwiw
Bildungsministerin Hrynewytsch in Berlin (BM Wanka (BMBF), Deutsch-ukrainischer
Dialog: Perspektiven für Bildung und Wissenschaft)
7. DEU-UKR Regierungskommissionssitzung in Kiew, Beauftragter der
Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Koschyk
August 2016 Gespräch BM Dr. Schäuble (BMF) mit Finanzminister Danylyuk in Berlin
September 2016 BM Steinmeier (AA) und frz. Außenminister Ayrault in Kiew und Kramatorsk
Bundespräsident Gauck in Kiew
Außenminister Klimkin in Berlin
Infrastrukturminister Omeljan in Berlin (Treffen mit BM Dobrindt (BMVI) und Besuch
Verkehrsmesse „Innotrans“)
Oktober 2016 StS Machnig (BMWi) und Delegation in Kiew (Gründung AHK, Sitzung deutsch-
ukrainischen. High Level Group)
StS Bomba (BMVI) in Kiew
Staatspräsident Poroschenko und Außenminister Klimkin in Berlin (N4-Gipfel)
Kulturminister Nyschtschuk in Frankfurt am Main (68. Buchmesse)
November 2016 ehem. Ministerpräsident Jazenjuk in Berlin
Stv. Minister für wirtschaftliche Entwicklung und Handel Nefyodow, Stv. Minister für
Justiz Petuchow, Stv. Minister für Finanzen Buza, Stv. Minister für Fragen der
vorübergehend besetzten Gebiete und Binnenvertriebenen Tuka in Berlin anlässlich der
Regierungsverhandlungen zur Entwicklungszusammenarbeit
Dezember 2016 Außenminister Klimkin anlässlich OSZE-Ministerrats in Hamburg
StS Brauksiepe (BMVg) in Kiew
StS Bomba (BMVI) in Kiew
StS Adler (BMUB) in Kiew
Januar 2017 Staatspräsident Poroschenko in Berlin
Landwirtschaftsminister Kutowy zu bilateralem Treffen mit BM Schmidt (BMEL) in
Berlin (Internationale Grüne Woche)
Februar 2017 StS Bomba (BMVI) in Kiew und Odessa
Innenminister Awakow in Berlin
Außenminister Klimkin bei Münchner Sicherheitskonferenz und Normandie-Vierer-
Treffen in München
März 2017 BM Gabriel (AA) in Kiew
Justizminister Petrenko in Berlin
Gespräch StS Dr. Steffen (BMF) mit der Vorsitzenden der Nationalbank der Ukraine
Hontarewa in Berlin
April 2017 BM Dobrindt (BMVI) in Kiew
StS Bomba (BMVI) in Kiew (Messeeröffnung)
Stv. Wirtschaftsministerin Mykolska in Hamburg, ukrainischen Wi-Forum
Mai 2017 Infrastrukturminister Omeljan in Leipzig und Berlin
Verteidigungsminister Poltorak in Berlin
Staatspräsident Poroschenko in Berlin
Juni 2017 BT-Präsident Lammert in Lemberg
StS Bomba (BMVI) in Kiew und Odessa
8. deutsch-ukrainische Regierungskommissionssitzung in Berlin, Beauftragter der
Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Koschyk.
Oktober 2017 StS Adler (BMUB) in Kiew
Außenminister Klimkin in Berlin
Infrastrukturminister Omeljan in Berlin
November 2017 Vizelandwirtschaftsministerin Trofimzewa in Hannover (Treffen mit PStS Bleser
(BMEL), Messe AGRITECHNICA)
Dezember 2017 StS Adler (BMUB) in Lemberg
Januar 2018 BM Gabriel (AA) in Kiew
Vizelandwirtschaftsministerin Trofimzewa zu bilateralem Treffen mit PStS Bleser
(BMEL) in Berlin (Internationale Grüne Woche)
Februar 2018 Staatspräsident Poroschenko und Außenminister Klimkin zur Münchner
Sicherheitskonferenz
StS Stroppe (BMG) in Kiew und Charkiw
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