Kenntnisse über Kriminalität oder Terrorismusbeteiligung von Asylbewerbern in ihren Herkunftsländern
des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Zuge der Flüchtlingskrise hat die Bundesrepublik Deutschland seit 2015 Migranten aus zahlreichen Staaten aufgenommen, darunter in nicht unbedeutender Zahl aus verschiedenen afrikanischen Ländern. Ein Versuch, diesen Zustrom zu unterbinden, indem wenigstens die Maghreb-Staaten (Tunesien, Algerien, Maroko und Westsahara) zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden sollten, wurde im Jahr 2016 durch den Bundesrat verhindert.
Das Bundeskriminalamt hat in dem Bericht „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/ KriminalitaetImKontextVonZuwanderung/KriminalitaetImKontextVonZuwanderung_ node.html) gezeigt, dass gerade Zuwanderer aus afrikanischen Staaten überproportional in der Kriminalstatistik vertreten sind. Dies könnte nach Ansicht der Fragesteller darauf hinweisen, dass sich innerhalb der Migranten aus afrikanischen Herkunftsländern überdurchschnittlich viele Personen befinden, die schon in ihren Herkunftsländern durch kriminelle Handlungen aufgefallen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Asylbewerber aus Afrika, die seit 2015 in dieses Land gekommen sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in ihren Heimatländern vorbestraft oder mussten dort zum Zeitpunkt ihrer Flucht eine Gefängnisstrafe verbüßen (bitte aufgeschlüsselte Zahlen nach Jahren seit 2015)?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, dass in Deutschland aufgenommene Asylbewerber aus Afrika sich zuvor an den Terrormilizen Islamischer Staat oder Boko Haram beteiligt haben?
Welche Mittel und Wege hat die Bundesregierung, die Kenntnisse aus den Fragen 1 und 2 zu erlangen?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, nach denen afrikanische Staaten gezielt Gefängnisse öffnen oder einzelne Gefangene gezielt freilassen, damit diese durch Flucht nach Europa gelangen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Zuzug von Personen, die in den Fragen 1 und 2 genannt werden, zu verhindern?