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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zur Situation von hörbeeinträchtigten Menschen in Deutschland

Förderung von Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung (z.B. Qualifizierung im Bereich Gebärdensprache, Verfügbarkeit von Dolmetschern und Assistenten), Cochlea-Implantationen, Situation taubblinder Menschen, Abbau von Zugangshürden bei der Gesundheitsversorgung, Barrierefreiheit der Medien und in Kultureinrichtungen, Notrufverbindungen, Situation von Geflüchteten mit Hörbeeinträchtigungen, Rückführungen seit 2012<br /> (insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/124214.03.2018

Zur Situation von hörbeeinträchtigten Menschen in Deutschland

der Abgeordneten Corinna Rüffer, Markus Kurth, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Maria Klein-Schmeink, Margit Stumpp, Katja Dörner, Claudia Müller, Stefan Schmidt, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zurzeit wird vor einem Goslarer Gericht verhandelt, ob einem gehörlosen Kind gegen den Willen der ebenfalls gehörlosen Eltern ein Cochlea-Implantat (CI) eingesetzt werden darf (u. a. www.tagesspiegel.de/politik/aerztliche-eingriffe-was-dem-kindeswohl-dient-sollten-die-eltern-bestimmen/20669720.html). Der Fall hat hohe mediale Wellen geschlagen und das Thema Hörbeeinträchtigung in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt. Viele Eltern hochgradig schwerhöriger und gehörloser Kinder entscheiden sich kurz nach der Geburt ihrer Kinder für die Implantation eines CIs, einer elektronischen Innenohrprothese, die auf die Herstellung des Hörvermögens abzielt. Die Entscheidung für oder gegen ein CI sollte nach Auffassung der Fragesteller gut informiert und ohne Druck getroffen werden, da neben den medizinischen auch viele individuelle Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen.

Deutschland hat sich mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, das Erlernen der Gebärdensprache und die sprachliche Identität der Gehörlosen zu fördern (Artikel 24 Absatz 3). Auch vor diesem Hintergrund erscheint aus Sicht der fragestellenden Fraktion die Gleichsetzung einer Ablehnung des CIs mit einer Kindeswohlgefährdung, die in der Diskussion immer wieder gemacht wird, besorgniserregend.

Eine inklusive Gesellschaft ist nur zu erreichen, wenn Barrieren konsequent abgebaut werden – denn solange es Barrieren gibt, werden Menschen benachteiligt und ausgegrenzt. Menschen mit Hörbeeinträchtigungen stoßen vor allem im Bereich der Kommunikation täglich auf Barrieren. Betroffen sind davon in Deutschland rund 300 000 Menschen mit einer hochgradigen Hörbeeinträchtigung (Schwerbehindertenstatistik des Statistischen Bundesamtes 2017).

Schätzungsweise 80 000 Menschen sind gehörlos und kommunizieren vorwiegend in Gebärdensprache (www.gehoerlosen-bund.de/faq/gehoerlosigkeit).

Damit schwerhörige, gehörlose, ertaubte und taubblinde Menschen garantiert den gleichberechtigten Zugang zu Informationen und die Möglichkeiten zur barrierefreien Kommunikation erhalten, müssen nach Auffassung der Fragesteller u. a. in der Öffentlichkeit und den Medien Untertitelungen durchgängig verfügbar sein und Inhalte konsequent in die Deutsche Gebärdensprache (DGS) übersetzt werden. Darüber hinaus müssen Probleme bei der Verfügbarkeit und Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern sowie kompetenter Assistentinnen und Assistenten gelöst werden.

Die fragestellende Fraktion hat vor sechs Jahren bereits eine umfassende Kleine Anfrage gestellt (Bundestagsdrucksache 17/10254). Die nun vorliegende Anfrage beschäftigt sich mit den aktuellen Entwicklungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung zur Erleichterung des Erlernens der Gebärdensprache und der Förderung der sprachlichen Identität gehörloser Menschen entsprechend Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe b der UN-Behindertenrechtskonvention?

2

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in Gesprächen mit den Ländern für die Entwicklung und Durchführung geeigneter Maßnahmen ein, die Zahl gebärdensprachkompetenter Lehrerinnen und Lehrer an Schulen und Förderzentren, an denen gehörlose und hörbeeinträchtigte Kinder unterrichtet und betreut werden, zu erhöhen?

Wenn nicht, warum nicht?

3

Wie viele staatlich anerkannte Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, und wie viele befinden sich in Ausbildung (bitte nach Bundesland und hörenden und gehörlosen Dolmetscherinnen und Dolmetschern aufschlüsseln)?

4

Wie viele Kommunikationsassistentinnen und -assistenten sowie Schriftdolmetscherinnen und -dolmetscher arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, und gibt es Pläne, staatlich anerkannte Abschlüsse für diese Berufsgruppen zu etablieren?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der Ausbildung (insbesondere Angebote, Kosten und Fördermöglichkeiten) sowie die Verfügbarkeit von Gebärdensprach- und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetschern sowie Kommunikationsassistentinnen und -assistenten in Deutschland, und welche Maßnahmen wird sie gegebenenfalls ergreifen, damit mehr qualifizierte Gebärdensprach- und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetscher sowie Kommunikationsassistentinnen und -assistenten zur Verfügung stehen?

6

In wie vielen Fällen wurden in den Jahren von 2012 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Eingliederungshilfe oder im Rahmen der Unfallversicherung die Kosten für Gebärdensprach- und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetscher zur Ausübung eines Ehrenamts erbracht?

7

In wie vielen Fällen wurden in den Jahren von 2012 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für Gebärdensprach- und Schriftdolmetscherinnen und -dolmetscher zur Ausübung eines Bundesfreiwilligendienstes erbracht?

8

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Veröffentlichung der Studie „Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in Nordrhein-Westfalen“, deren Ergebnisse die Bundesregierung abwarten wollte (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10371), weitere Studien zur Lebenssituation von Menschen mit Hörbeeinträchtigung und taubblinden Menschen in Auftrag gegeben, oder sind diese seitens der Bundesregierung in Planung?

9

Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Länder dabei zu unterstützen, entsprechend der Empfehlung der Studie, Gebärdensprache als Unterrichtssprache und Unterrichtsfach strukturell in die Bildungsangebote für gehörlose Kinder und Jugendliche aufzunehmen (www.landtag.nrw.de/portal/ WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-1085.pdf; https://broschueren. nordrhein-westfalen-direkt.de/broschuerenservice/mags/teilhabe-und-inklusion-von-menschen-mit-hoerschaedigung-in-unterschiedlichen-lebenslagen-in-nordrhein-westfalen/1781)?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Studie, Fachpersonal (z. B. in Beratungsstellen und Bildungseinrichtungen) weiter zu qualifizieren, insbesondere in dem Bereich Gebärdensprache, und plant die Bundesregierung Maßnahmen in diesem Bereich?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Studie, zielgruppenspezifische Kompetenzzentren zu errichten, um die Bereiche Koordinierung, Vernetzung, Beratung und Aufklärung an einem Ort zu bündeln, und wurden bisher Maßnahmen in diese Richtung unternommen?

12

Gibt es seitens der Bundesregierung Bestrebungen, die DGS als Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen anzuerkennen?

13

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen (wie in dem Fall am Familiengericht Goslar) Jugendämter Kontakt zu Eltern aufgenommen haben, weil diese sich gegen die CI-Implantation bei ihrem hörbeeinträchtigten Kind entschieden hatten und daher eine Kindeswohlgefährdung überprüft wird (bitte aufschlüsseln, ob Eltern gehörlos oder hörend sind)?

14

Kommt nach Auffassung der Bundesregierung zur Erfüllung der Voraussetzungen nach § 1666 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kindeswohlgefährdung) eine Weigerung der Eltern in Betracht, ihr Kind mit einem CI versorgen zu lassen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, warum, und wie ist das aus Sicht der Bundesregierung mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar?

15

Ermöglicht es die geltende Gesetzeslage nach Einschätzung der Bundesregierung, dass Rehabilitationsträger aufgrund von Kostenerwägungen (Finanzierung von Gebärdensprachdolmetschen oder Kommunikationsassistenz als Leistung der Eingliederungshilfe) Druck auf Eltern hinsichtlich einer CI-Operation (Leistung der Krankenkasse) ausüben?

Wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, um Eltern vor einem solchen Vorgehen zu schützen?

16

Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um ein außerklinisches Beratungsangebot zu schaffen, das nicht nur auf die medizinisch-technischen Möglichkeiten zum Ausgleich einer Hörbeeinträchtigung, sondern auch auf Möglichkeiten, ohne eine Implantation zu leben und über die Gebärdensprache zu kommunizieren, ausgerichtet ist?

17

Sind der Bundesregierung mittlerweile Untersuchungen in Bezug auf die psychosoziale Entwicklung und das Wohlbefinden von CI-implantierten Kindern bekannt (vgl. Bundestagsdrucksache 17/10371)?

Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Wenn nein, plant sie, entsprechende Forschung dazu in Auftrag zu geben?

18

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung – über die Einführung des Merzeichens „Taubblind (TBl)“ im Schwerbehindertenausweis hinaus – seit 2012 unternommen, um die Versorgungssituation taubblinder Menschen zu verbessern?

19

Hat die Bundesregierung bereits Erkenntnisse darüber, wie sich die Versorgungssituation von taubblinden Menschen durch die Einführung des Merzeichens „Taubblind (TBl)“ entwickelt hat?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der Ausbildung (insbesondere Angebote, Kosten und Fördermöglichkeiten) sowie Verfügbarkeit von Assistentinnen und Assistenten für taubblinde Menschen in Deutschland, und welche Maßnahmen wird sie gegebenenfalls ergreifen, damit mehr qualifizierte Taubblindenassistentinnen und -assistenten zur Verfügung stehen?

21

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits getroffen, um das Berufsbild von Assistentinnen und Assistenten für taubblinde Menschen in Deutschland zu etablieren, und welche Maßnahmen verfolgt sie in diesem Zusammenhang gegenwärtig?

22

Welche Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit von Arztpraxen, insbesondere im Bereich barrierefreier Kommunikation, hat die Bundesregierung seit 2012 ergriffen, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

23

Welche Maßnahmen zur Verbreitung barrierefreier Informationsangebote über Gesundheitsangebote hat die Bundesregierung seit 2012 ergriffen, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

24

Sind der Bundesregierung Probleme im Bereich der psychotherapeutischen und/oder psychiatrischen Versorgung von gehörlosen oder stark hörbeeinträchtigten Personen, die in Gebärdensprache kommunizieren, bekannt, und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um diese Probleme zu beheben?

25

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil barrierefreier Angebote im öffentlich-rechtlichen Fernsehen seit dem Jahr 2012 entwickelt (bitte Untertitelungen und Übersetzungen in die DGS gesondert aufführen)?

26

Inwiefern wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass „die Produzenten der Medien ihren Verpflichtungen nachkommen, zugängliche und barrierefreie Angebote in Film, Fernsehen und Print anzubieten“ (vgl. www. spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2018.pdf)?

27

Welche Handlungsempfehlungen des einmal jährlich tagenden „Runden Tisches des BMAS zum barrierefreien Fernsehen“ (BMAS – Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) und des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hat die Bundesregierung bisher umgesetzt, und welche plant sie umzusetzen?

28

Wie viele Kinos haben bisher nach Kenntnis der Bundesregierung Förderhilfen gemäß § 47 des Filmförderungsgesetzes aus dem Deutschen Filmförderfonds zur Vorführung barrierefreier Filmfassungen in Anspruch genommen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

29

Wie viele und welche der staatlich geförderten Kultureinrichtungen (Theater, Tanz, Opern, Festspiele etc.) bieten nach Kenntnis der Bundesregierung barrierefreie Angebote für hörbeeinträchtigte Menschen an, und wie hat sich deren Anteil in den vergangenen Jahren entwickelt?

30

Ist aus Sicht der Bundesregierung die 24-stündige Verfügbarkeit des Telefonvermittlungsdienstes (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11811; www. gehoerlosen-bund.de/sachthemen/notruf) eine ausreichende Notrufoption für gehörlose oder hörbeeinträchtigte Menschen, oder plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Einführung eines bundesweit einheitlichen Notrufsystems, wie einer staatlichen Notruf-App oder eines bundesweiten SMS-Notrufes?

31

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen gehörlose Menschen keinen Notruf tätigen konnten, weil alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Telefonvermittlungsdienstes mit anderen Telefonaten beschäftigt waren, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass solche Fälle aufgetreten sind bzw. auftreten können?

32

Wie viele und welche Bahnhöfe, Dienststellen von Bundesbehörden und unter Rechtsaufsicht des Bundes stehenden Körperschaften und Filialen von Unternehmen und anderen Körperschaften, an denen der Bund beteiligt ist, verfügen über Induktionsanlagen oder andere Vorrichtungen, die schwerhörigen Menschen die Kommunikation ermöglichen?

Wie viele und welche dieser Einrichtungen beschäftigen Gebärdendolmetscherinnen und -dolmetscher (bitte jeweils nach den jeweiligen Behörden, Unternehmen bzw. Körperschaften aufschlüsseln)?

33

Wie viele Integrationskurse in DGS für Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Geschützte und Geduldete haben nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2017 stattgefunden (bitte nach Ort, Integrationskursträger und Anzahl der Teilnehmenden aufschlüsseln)?

34

Über welche Probleme bei der Versorgung und Unterbringung von Asylsuchenden mit Hörbeeinträchtigungen wurde die Bundesregierung seitens der Länder in Kenntnis gesetzt, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die Länder zu unterstützen?

35

Hat die Bundesregierung mittlerweile (vgl. Bundestagsdrucksache 19/317) Konsequenzen aus dem am 6. Dezember 2017 veröffentlichten Bericht zur „Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte e. V. hinsichtlich der Situation von Geflüchteten mit Behinderungen gezogen, insbesondere hinsichtlich der Zugangshürden bei der Gesundheitsversorgung durch § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes?

36

Wie viele Personen mit Hörbeeinträchtigungen wurden im Rahmen der Humanitären Aufnahmeprogramme in den Jahren von 2012 bis heute aus dem Ausland aufgenommen, um sie beispielsweise mit einem Cochlea-Implantat zu versorgen (vgl. www.uno-fluechtlingshilfe.de/news/deutschland-zukunft-293.html)?

37

Wie viele Menschen mit Hörbeeinträchtigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei allen von Bundespolizei und Ärztinnen und Ärzten begleiteten Rückführungen seit 2012 bis heute abgeschoben (bitte aufschlüsseln nach ausweisendem Bundesland sowie Herkunftsland der betroffenen Personen)?

Berlin, den 13. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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