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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unterschiedliche Bezahlung von Mitarbeitern in den Jobcentern bei gleicher Arbeit

Jobcenter als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit und kommunaler Träger: ungleiche Bezahlung Beschäftigter in den Jobcentern bei gleichwertiger Qualifikation und Tätigkeit je nach Arbeitergeber bzw. Dienstherr, Umsetzung des Grundsatzes "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", Maßnahmen von Gewerkschaften und Kommunen zur Besserstellung kommunal Beschäftigter in Jobcentern, Erhöhung der Attraktivität der Stellen in den Jobcentern<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

13.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/144122.03.2018

Unterschiedliche Bezahlung von Mitarbeitern in den Jobcentern bei gleicher Arbeit

des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In einem Artikel des Internetmagazins achgut.com (www.achgut.com/artikel/gleicher_lohn_fur_gleiche_arbeit_aber_nicht_im_jobcenter) beschreibt der Autor die Problematik ungleicher Bezahlung von Mitarbeitern in den Jobcentern bei gleicher Qualifikation bzw. Tätigkeit, jedoch unterschiedlichen Dienstherrn.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Trifft es zu, dass Beschäftigte der Agentur für Arbeit besser bezahlt werden als Beschäftigte kommunaler Träger in den Jobcentern, die bei gleichwertiger Qualifikation eine vergleichbare Tätigkeit in den Jobcentern, oft in denselben Büros, ausüben?

2

Wie und bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in Jobcentern umzusetzen?

3

Welche Maßnahmen der Gewerkschaften oder der kommunalen Spitzenverbände sind der Bundesregierung bekannt, um die finanziell schlechter gestellten Mitarbeiter der kommunalen Arbeitgeber in den Jobcentern zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit zu verhelfen?

4

Unterstützt die Bundesregierung eine „konzertierte Aktion“ der an den Jobcentern beteiligten Partnern Bund, Länder und Kommunen, um eine Lösung zur einheitlichen Entlohnung der Mitarbeiter der Jobcenter nach ihrem jeweiligen Qualifikationsgrad, ungeachtet des Dienstherrn, zu erreichen?

5

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass über 80 Prozent der Lohnkosten der kommunalen Beschäftigten in Jobcentern von der Bundesagentur für Arbeit erstattet werden?

Falls ja, folgt daraus unter Zugrundelegung der Scheinselbstständigkeitsmaßstäbe eine Scheinbeschäftigung der kommunalen Beschäftigten bei den Kommunen?

6

Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Attraktivität der Stellen in den Jobcentern zu erhöhen?

Berlin, den 14. März 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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