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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rechtsextreme Vernetzung des Vereins "Ein Prozent"

Kenntnisse über den Verein "Ein Prozent": Organisationsstruktur, Mitgliederzahl, Beobachtung durch den Verfassungsschutz, Befassung durch das Gemeinsame Extremismus- und Terrorabwehrzentrum (GETZ), Aktionen, Straftaten, Kontakte zu Gruppierungen der Neuen Rechten oder ins rechtsextreme Spektrum, Rolle in der Netzwerkbildung, Teilnahme an Betriebsratswahlen, Ankauf von Häusern über sog. Landsiedler-Projekte, Hausprojekt der "Identitären Bewegung" in Halle, Bürgerbüro des AfD-Abgeordneten Hans-Thomas Tillschneider, Hinweise auf Vernetzung der AfD mit der rechtsextremen Szene<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

27.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/148622.03.2018

Rechtsextreme Vernetzung des Vereins „Ein Prozent“

der Abgeordneten Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Monika Lazar, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der seit 2016 eingetragene Verein „Ein Prozent“ nimmt eine wichtige Rolle in der Vernetzung, Finanzierung und bei der Entwicklung von Kampagnen der sogenannten Neuen Rechten bzw. rechtsextremen Organisationen ein (taz.de, 27. Februar 2017). Dennoch ist die Organisation nach Medieninformationen bisher kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes und kann weitestgehend unbehelligt ihren Zielen nachgehen (a. a. O.). Dabei ist die nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller radikale und rechtsextreme Zielsetzung des Vereins klar und wird offensiv kommuniziert. So heißt es zum Beispiel auf der Webseite von „Ein Prozent“: „Es ist an der Zeit, dass die Stimme des Volkes wieder Gehör findet. Wir vernetzen den Widerstand.“ Oder es wird vor einer „Flüchtlingsinvasion“ gewarnt, die eine Katastrophe für Deutschland und Europa sei (aufgerufen am 14. März 2018).

Darüber hinaus ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Vernetzung mit Personen und Gruppen der rechtsradikalen Szene evident. So trat der Vorsitzende von „Ein Prozent“ Philip Stein wiederholt mit Personen aus dem rechtsradikalen Umfeld auf, wie zum Beispiel bei einer NPD-nahen Veranstaltung in einem von der Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck mitbegründeten Tagungszentrum oder an der Seite des Leiters der sogenannten Identitären Bewegung Österreichs Martin Sellner (taz.de, 27. Februar 2017). Des Weiteren soll der Verein nach Selbstauskunft mehrere Aktionen der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ unterstützt haben (welt.de, 18. Dezember 2016).

Der Schutz der Verfassung ist in der Demokratie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die, soweit sie vom Staat erfüllt wird, nicht allein mit nachrichtendienstlichen Mitteln gelöst werden kann. Daher ist es wichtig, die Öffentlichkeit über mögliche verfassungsfeindliche Bewegungen oder Bestrebungen zu informieren. In diesem Sinne knüpft die fragestellende Fraktion an ihre Anfrage „Gefahren durch rechtsterroristische Strukturen und rechte Militanz in Deutschland“ an.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den von Beobachtern zunehmend als rechtsextrem eingeschätzten Verein „Ein Prozent“ (vgl. taz.de, 27. Februar 2017)?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Strukturen und Mitgliederzahlen des Vereins „Ein Prozent“?

3

Inwiefern hat sich die Kenntnislage der Bundesregierung über den Verein „Ein Prozent“ seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12261 verändert, und welche sicherheitspolitischen Schlüsse zieht sie daraus?

4

Inwiefern hat sich die Auffassung der Bundesregierung zur Verfassungsschutzrelevanz des Vereins „Ein Prozent“ seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12261 verändert, und wenn ja, wie?

5

War der Verein oder einzelne Mitglieder des Vereins „Ein Prozent“ in der Vergangenheit Gegenstand einer Befassung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrum (GETZ), und wenn ja, wann und aus welchem Anlass?

6

Welche dem Bereich des Politischen im weitesten Sinne zuzuordnenden Aktionen gingen nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vom Verein „Ein Prozent“ bzw. seinen Mitgliedern aus?

7

Sind der Bundesregierung (im Zusammenhang mit der Frage 6) Verfahren aufgrund einschlägiger Straftaten bekannt, die gegen Mitglieder des Vereins „Ein Prozent“ geführt wurden, und inwiefern wurden diese dem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet (bitte nach Straftatbestand, Ort und Datum aufschlüsseln)?

8

Sind der Bundesregierung Aktivitäten von „Ein Prozent“ zu ihrem selbsterklärten Ziel der „Registrierung und konsequenten Abschiebung aller bereits illegal Eingereisten“ und gegen die „aufgezwungene Willkommenskultur“ bekannt, wie z. B. flüchtlingsfeindliche Demonstrationen, Drohungen oder Übergriffe, und falls ja, welche?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle des Vereins „Ein Prozent“ in der Netzwerkbildung unter Gruppen der sogenannten Neuen Rechten sowie rechtsextremer Gruppierungen im Übrigen?

10

Inwiefern sind der Bundesregierung Verbindungen des Vereins „Ein Prozent“ bekannt zu Gruppen, Organisationen, Parteien sowie ihren Jugendorganisationen oder einzelnen Parteiströmungen, zu Medien aus dem Spektrum der sogenannten Neuen Rechten oder dem rechtsextremen Spektrum

a) zu „Pegida Dresden“,

b) zu den sogenannten Reichsbürgern und/oder den sogenannten Selbstverwaltern,

c) zu rechtsextremen Kameradschaften,

d) zur „Rockerszene“,

e) zu Burschenschaften bzw. studentischen Verbindungen,

f) zur sogenannten Identitären Bewegung,

g) zur Gewerkschaft „Zentrum Automobil“,

h) zur AfD, deren Jugendorganisation „Junge Alternative“ sowie der sogenannten Patriotischen Plattform,

i) zur NPD sowie deren Jugendorganisation „Junge Nationalisten“,

j) zum „Institut für Staatspolitik“,

k) zur Initiative „Der Schild – Verteidiger des Eigenen“,

l) zur rechtsnationalen deutschen „Gustav-Stresemann-Stiftung“?

11

Inwiefern sind der Bundesregierung Verbindungen zum „Compact-Magazin“ bekannt, und ist das „Compact-Magazin“ Beobachtungsgegenstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz?

12

Inwiefern sind der Bundesregierung Verbindungen zum „Verlag Antaios“ bekannt, und ist der „Verlag Antaios“ Beobachtungsgegenstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Aufruf des Vereins „Ein Prozent“ an seine Anhängerschaft, sich in Betriebsräte wählen zu lassen, um „patriotische Arbeitnehmer“ zu schützen (Webseite des Vereins „Ein Prozent“, aufgerufen am 15. März 2018), und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorgehen?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Versuche der Bewegung, Häuser für sogenannte Landsiedler-Projekte im Bundesgebiet anzukaufen, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorhaben?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das „Patriotische Hausprojekt“ der „Identitären Bewegung“ in Halle/Sachsen-Anhalt, das sich im gleichen Haus wie das Bürgerbüro des AfD-Landtagsabgeordneten Hans-Thomas Tillschneider befindet, der als seinen Hausvermieter „Ein Prozent“ benannt hat (www.mz-web.de/halle-saale/afd-politiker-eroeffnet-buero-darumsteht-rechtes-zentrum-bald-unter-polizeischutz-28459276)?

16

Sieht die Bundesregierung in der Tatsache, dass im gleichen Haus mit dem „Patriotischen Hausprojekt“ auch der AfD-Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider ein Bürgerbüro gemietet hat (a. a. O.), einen Hinweis auf systematische Vernetzungen zwischen AfD und rechtsextremer Szene, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über durch den Verein „Ein Prozent“ gewährte finanzielle Unterstützungsleistungen an Personen und Organisationen aus dem Spektrum der sogenannten Neuen Rechten?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über durch den Verein „Ein Prozent“ gewährte Prozesskostenhilfe an Personen und Organisationen aus dem Spektrum der sogenannten Neuen Rechten?

19

Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Bewertung einiger Landesämter für Verfassungsschutz (www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-laenderverfassungsschuetzer-dringen-auf-materialsammlung-15481661.html) zu eigen, dass aufgrund der Verbindungen der AfD zur sogenannten Identitären Bewegung und zum Verein „Ein Prozent“ eine Neubewertung der Gefährlichkeit bzw. eine Materialsammlung über die selbige in Erwägung gezogen werden sollte?

Berlin, den 21. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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