Grenzkontrollen der Bundespolizei im Saarland
des Abgeordneten Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im vergangenen Jahr meldete der „Saarländische Rundfunk“ einen signifikanten Personalmangel bei der Bundespolizei im Saarland mit einem faktischen Personalstand von 60 Prozent (Bericht vom 24. August 2017, www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/bundespolizei_personalmangel104.html). Die Bundespolizei sah sich deswegen nicht in der Lage, alle ihre Aufgaben voll zu erfüllen. Dies ist besonders bedeutend, da über die saarländischen Grenzen eine wichtige Schleuserroute verläuft (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/bundespolizei_personalmangel104.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Inwiefern hat sich der Personalstand bei der Bundespolizei im Saarland seit dem in der Begründung zitierten Bericht des „Saarländischen Rundfunks“ verändert?
Wie viele Bundespolizisten sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den Außengrenzen des Saarlandes aktuell im Einsatz?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dauerhafte Grenzkontrollen an den Grenzen des Saarlandes zu Frankreich und Luxemburg einzuführen?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, zur Eindämmung des Schleuserwesens an den saarländischen Grenzen zu Frankreich und Luxemburg zumindest temporäre Grenzkontrollen, ähnlich der Kontrollen anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg, einzuführen?
Inwieweit und mit welchem Personalstand führt die Bundespolizei Schleierfahndung durch?
Wie viele Nicht-EU-Bürger kamen nach Kenntnis der Bundesregierung über die deutschen Grenzen zu Frankreich und Luxemburg in das Saarland?
Wie viele dieser Nicht-EU-Bürger haben einen Antrag auf Asyl gestellt?
Mit welchen Mitteln wird die Einreise an den saarländischen Grenzen zu Frankreich und Luxemburg derzeit mit dem Ziel der Verhinderung illegaler Einreise, z. B. gemäß § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes, kontrolliert?