[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 17. Mai 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/2331
19. Wahlperiode 18.05.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann,
Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/1741 –
Herdenschutz als agrarpolitische Aufgabe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Wolf breitet sich in immer mehr Bundesländern (Bayern, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, und
Thüringen) aus und die Bestände wachsen nach wie vor und länderübergreifend.
Nachweisliche Wolfsrisse bei Nutztieren erhöhen das gesellschaftliche
Konfliktpotenzial zwischen unterschiedlichen Interessengruppen, insbesondere in
den Bereichen Naturschutz, Jagd und Weidetierhaltung.
Es ist unbestrittene Meinung unter Expertinnen und Experten, dass ein
effizienter präventiv wirkender Herdenschutz Voraussetzung für gesellschaftliche
Akzeptanz des Wolfes und Grundlage des Interessenausgleichs zwischen
Weidetierhaltung, Jagd und Naturschutz ist. Den Weidetierhalterinnen und
Weidetierhaltern geht es vorrangig um einen wirksamen und angemessenen Schutz ihrer
Tiere vor Übergriffen und erst in zweiter Linie um den Ausgleich eventueller
materieller Verluste durch Wolfsrisse.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist
zuständig für die Weidetierhaltung, einschließlich Tierschutz. Daraus abzuleiten ist
auch die Zuständigkeit für die Erarbeitung von Lösungen für einen effektiven
präventiven Herdenschutz. Die Umsetzung und Sicherung des hohen
internationalen Schutzstatus des Wolfes („streng geschützt“ nach Berner Konvention
(Anhang II) und nach Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Anhang 2)) wird jedoch
nur mit gesellschaftlicher Akzeptanz erfolgreich gelingen. Dazu gehört neben
der Unterstützung der Weidetierhaltung auch eine kontinuierliche Information
und Aufklärung der Bevölkerung.
Die Fraktion DIE LINKE. hat in den vergangenen Jahren immer wieder in
parlamentarischen Anträgen gefordert, dass die Bundesregierung mehr
Verantwortung bei der politischen Rahmensetzung für die Rückkehr des Wolfes
übernimmt. Das heißt für das Landwirtschaftsressort, beim Herdenschutz die
Empfehlungen aus der Wissenschaft zu bewerten und umzusetzen, wie
beispielsweise die Entwicklung bundeseinheitlicher Kriterien und Standards für den
Herdenschutz, die Stärkung und den raschen Transfer von aktuellen Ergebnissen
der Wildforschung sowie von Wissen und praktischen Erfahrungen zur
Verhaltensanpassung des Wolfes an die dicht besiedelte Kulturlandschaft. Der
diesbezügliche Handlungsbedarf wurde schon im Dezember 2016 in der Fachpresse
(Agra-Europe, 15. Dezember 2016: „Bundespolitiker betonen Handlungsbedarf
in Sachen Herdenschutz“) selbst aus den Reihen der Unionsfraktion im
Deutschen Bundestag in Auswertung eines Fachgesprächs im Bundestagsausschuss
für Ernährung und Landwirtschaft vom 14. Dezember 2016 anerkannt.
Einige Bundesländer haben unterdessen eigene Initiativen zum Umgang mit
Konflikten durch Wolfsübergriffe ergriffen. In Sachsen-Anhalt hat
beispielsweise im Landesamt Umweltschutz im Juli 2017 ein Wolfskompetenzzentrum
(WZI) die Arbeit aufgenommen und eine „Leitlinie Wolf“ wurde veröffentlicht.
In Brandenburg wurde im Dezember 2017 eine Wolfsverordnung in Kraft
gesetzt und für Mitte 2018 ist die Eröffnung eines Wolfs- und
Herdenschutzinformationszentrum im Wildpark Schorfheide geplant, wie aus einem Artikel
der „Märkischen Oderzeitung“ (MOZ) hervorgeht (vgl.
www.moz.de/
artikelansicht/dg/0/1/1539936). Die guten Ansätze einiger Bundesländer müssen nach
Auffassung der Fragesteller zusammengeführt werden und eingehen in
bundeseinheitliche Regelungen. Nur so ist Rechtssicherheit für alle Beteiligten und der
wirksame Schutz sowohl des Wolfes als auch der Weidetiere erreichbar (vgl.
www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1539936).
Verschiedenen Fraktionen, so auch DIE LINKE., haben am 2. Februar 2018
Anträge zum Thema Wolf in den Deutschen Bundestag eingebracht, denen die
Schaffung von Rechtssicherheit als Ziel gemeinsam ist (siehe
Bundestagsdrucksachen 19/581, 19/584, 19/589, 19/594).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung versteht unter einem wirksamen Schutz von Weidetieren
sowie einem Konfliktmanagement mit Blick auf betroffene Weidetierhalter,
Jäger, Naturschutz und Gesellschaft ein Bündel verschiedenster Maßnahmen.
Präventiver Herdenschutz soll Weidetiere vor Übergriffen von Wölfen schützen und
damit die Verletzung und den Verlust von Weidetieren verhindern.
Für die Umsetzung und Durchführung der Maßnahmen sind die Länder
zuständig. Die Bundesregierung (Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMU) und Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL)) setzt die politischen Rahmenbedingungen, insbesondere vor dem
Hintergrund der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen
vom 12. März 2018.
1. Wird die Bundesregierung in der 19. Legislatur die fachliche Zuständigkeit
für den Herdenschutz beim Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) ansiedeln und die Kompetenzen bündeln sowie
bundeseinheitliche Standards verbindlich einführen?
Wenn ja, bis wann, und wie wird das in der Arbeitsstruktur des BMEL
verankert, und welche zusätzlichen Personalstellen werden dafür geschaffen?
Wenn nein, warum nicht, und wie will die Bundesregierung einen wirksamen
wolfssicheren Herdenschutz gewährleisten (bitte ausführlich erläutern)?
Der Herdenschutz ist ein vorrangiges Ziel im Rahmen der verschiedenen
Bereiche des Wolfmanagements. Grundsätzlich sind Maßnahmen zum Herdenschutz
auf Ebene der Bundesländer zu organisieren und zu ergreifen. Zum Herdenschutz
gibt es Arbeitsgruppen auf Länderebene. Diese stehen auch deutschlandweit
miteinander in Verbindung, um ihre Erfahrungen auszutauschen. Die
Bundesregierung wird die Aussagen aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vom
12. März 2018 zum Wolf umsetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage „Herdenschutz und die
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/10110 sowie auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz als
agrarpolitische Verantwortung“ auf Bundestagsdrucksache 18/13646 verwiesen.
2. Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Herdenschutz in den
vergangenen zwei Jahren (2016/2017) weiterentwickelt (bitte ausführlich
erläutern)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage
„Herdenschutz und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10110 wird verwiesen.
Die darin beschriebenen Maßnahmen und Erfahrungen gelten auch heute.
Mit dem Fachartikel „Kosten von Herdenschutzmaßnahmen in der Schafhaltung“
des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) liegen
nun auch erste Kostenschätzungen zu den einzelnen Maßnahmen vor. Diese sind
noch zu prüfen.
3. Wie wurde oder wird die im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft
des Deutschen Bundestages (Ausschussdrucksache 18(10)576)
angekündigte fachliche und ideelle Unterstützung im BMEL konkret umgesetzt, und
welche zusätzlichen Mittel (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 1
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz als
agrarpolitische Verantwortung“ auf Bundestagsdrucksache 18/13646) werden dafür
in den Haushalt 2018/2019 in welchen Haushaltstitel und für welche
konkreten Maßnahmen eingestellt?
Wenn nein, warum nicht, und wie soll die fachliche und ideelle
Unterstützung durch das BMEL gesichert werden?
Für die Umsetzung und Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen sind die
Länder zuständig. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) hat die Thematik wiederholt bei Sitzungen von Bund- und
Länderreferenten angesprochen. Im Rahmen eines BMEL-Gesprächskreises Wolf erfolgt ein
intensiver Austausch mit den betroffenen Weidetierhaltern. Die Bundesregierung
wird die Aussagen aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen vom 12.
März 2018 zum Wolf umsetzen.
4. Welche Vorhaben sind zur Entwicklung von effektiven
Herdenschutzsystemen in topographisch schwierigen Gebieten (z. B. Deiche, Steilhanglagen)
vorgesehen, und durch wen werden sie finanziert und durchgeführt?
Bestehende Herdenschutzsysteme, wie etwa die empfohlenen
Herdenschutzmaßnahmen für Ziegen und Schafe sind in den allermeisten Regionen Deutschlands
anwendbar. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 17 der Kleinen Anfrage „Bundeseinheitlicher Herdenschutz“ der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11707 verwiesen. Die
Ausführungen gelten analog auch für andere topografisch schwierige Gebiete.
Herdenschutzmaßnahmen für Schafe bzw. Ziegen in Steilhanglagen sowie auf Deichen
(darunter auch Binnendeiche) durch Schafe bzw. Ziegen sind derzeit im Fokus
einiger Forschungsvorhaben der Bundesländer.
5. Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung hinsichtlich des
Verhaltens von Wölfen in dichtbesiedelten Kulturlandschaften und der sich
daraus ergebenden Entwicklung flexibler Strategien zum Umgang mit
Wölfen (bitte ausführlich erläutern)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage
„Herdenschutz als Agrarpolitische Verantwortung“ der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/13646 wird verwiesen.
6. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Erfordernisse des
Arbeitsumfeldes für einen ausgebildeten Herdenschutzhund, oder wird sie ein
Gutachten zu diesem Thema in Auftrag geben als Grundlage für eine
Änderung des § 4 „Anforderungen an das Halten von Hunden im Freien“ der
Tierschutz-Hundeverordnung (TierschHuV) (bitte ausführlich erläutern)?
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, bis zur rechtlichen Klärung der
Anforderungen an das Arbeitsumfeld von Herdenschutzhunden den § 4 TierschHuV
für Herdenschutzhunde im Einsatz zeitweise auszusetzen, verbunden mit
einer Evaluierung und Kontrollauflagen zum Wohlergehen der Hunde?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich erläutern)?
8. Wann wird die Bundesregierung die geplante Änderung der Tierschutz-
Hundeverordnung (Bundestagsdrucksache 18/13646) dem Bundesrat vorlegen,
und wird diese die von vielen Schaf- und Ziegenhaltenden geforderte
Ausnahme von der Schutzhüttenpflicht für Herdenschutzhunde enthalten, um
Rechtssicherheit für die weidehaltenden Betriebe beim Einsatz von
Herdenschutzhunden zu gewährleisten?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie
folgt beantwortet:
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage
„Herdenschutz als agrarpolitische Verantwortung“ der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/13646 wird verwiesen.
9. Wird die Bundesregierung eine öffentlich zugängliche, regionalisierte
bundesweite Übersicht (nach Monaten) über die Anzahl von Wolfsrissen nach
Weidetierarten in Bezug zu den verschiedenen Weidetierbeständen und den
angewandten Herdenschutzmaßnahmen veranlassen, adäquat zu den
bundesweiten Übersichten des DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des
Bundes zum Thema Wolf) der Wolfsvorkommen, ihrer regionalen
Ausbreitung und Totfunde?
Wenn ja, wer wird sie erstellen?
Wann und wo wird diese Übersicht öffentlich zugänglich sein (bitte die
bisherigen Ergebnisse und den Arbeitsstand ausführlich erläutern)?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird die Bundesregierung eine
solche Übersicht als Arbeitsgrundlage für die Entwicklung eines bundesweit
einheitlichen Herdenschutzes vorlegen (bitte ausführlich erläutern)?
Die Begutachtung sowie die abschließende Einschätzung von Nutztierrissen
einschließlich der Dokumentation der angewandten Herdenschutzmaßnahmen
liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. In einigen Bundesländern wird ein
Überblick über die von Wölfen verursachten Schäden auf Webseiten
veröffentlicht.
Derzeit werden durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum
Thema Wolf (DBBW) im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN)
jährlich alle in den Bundesländern registrierten Schadensfälle durch Wölfe
zusammengestellt. Die Daten werden bei den Bundesländern zu einem festen Termin
abgefragt. Die Ergebnisse werden im Anschluss als „Bericht zu Prävention und
Nutztierschäden“ auf der Internetseite der DBBW veröffentlicht (
https://dbb-
wolf.de/mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden).
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von
Wolfsübergriffen auf Herden in Abhängigkeit von Herdenschutzmaßnahmen
entwickelt (ohne Herdenschutzmaßnahmen, nur durch mechanische Mittel –
Zäune –, durch Herdenschutzhunde oder durch kombinierte
Herdenschutzmaßnahmen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte nach
Monaten und Regionen, Bundesländern auflisten und die angewendeten
Maßnahmen und Schlussfolgerungen erläutern)?
Wie auch die Erfahrungen aus anderen Ländern belegen, lässt sich durch die
Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen die Häufigkeit von Wolfsübergriffen
reduzieren. Nach den Erfahrungen in anderen europäischen Ländern wie auch in
Deutschland gibt es die meisten Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere vor allem
dort, wo Wölfe sich in neuen Territorien etablieren. Somit besteht ein direkter
Zusammenhang zwischen der zunehmenden Ausbreitung des Wolfes und der
steigenden Zahl an Nutztierrissen. Entscheidend ist, wie gut oder schlecht vor allem
Schafe und Ziegen geschützt waren. Diese Analyse wird durch die Erfahrung in
Deutschland bestätigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die quantitative Entwicklung
der Wolfsvorkommen und deren Dichte in den anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus (bitte
in einer repräsentativen Übersicht für die Jahre 2015 bis 2018 auflisten und
erläutern)?
Im Rahmen der Berichtspflichten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-
Richtlinie, 92/43/EWG) werden alle sechs Jahre durch die Mitgliedstaaten nationale
Berichte u.a. zu den unter Anhang II, IV und V gelisteten Arten erstellt. Die EU-
Kommission erstellt auf Basis der nationalen Berichte ihrer Mitgliedstaaten
innerhalb von zwei Jahren einen sogenannten Gemeinschaftsbericht. Für den
Berichtszeitraum 2007 bis 2012 liegen aus allen Mitgliedstaaten Daten über die
einzelnen Wolfsvorkommen, die Anzahl der Wölfe und die Einschätzung des Trends
vor. Zusätzlich kann durch einen Abgleich mit den Daten aus dem vorherigen
Berichtszeitraum (2001 bis 2006) die Entwicklung der Wolfsvorkommen
nachvollzogen werden (
www.bfn.de/themen/natura-2000/berichte-monitoring/eu-
gemeinschaftsbericht.html).
Für den Berichtszeitraum 2013 bis 2018 werden die Daten u.a. zu den
Wolfsvorkommen, der Anzahl der Wölfe und der besiedelten Fläche derzeit von den
Mitgliedstaaten zusammengetragen und im Jahr 2019 der EU-Kommission
vorgelegt. Im Anschluss wird der Gemeinschaftsbericht der EU-Kommission
veröffentlicht.
Eine Schlussfolgerung aus der quantitativen Entwicklung der Wolfsvorkommen
sowie deren Dichte aus dem Zeitraum 2015 bis 2018 kann daher erst nach
erfolgreicher Übermittlung der nationalen Berichte an die EU-Kommission sowie
anschließender Fertigstellung des Gemeinschaftsberichts der EU-Kommission
erfolgen.
12. Welche Kontakte hat die Bundesregierung zur Prüfung bzw. Feststellung des
Erhaltungszustandes der zentraleuropäischen Tieflandpopulation des Wolfes
eine Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten (bitte erläutern)?
Eine staatenübergreifende Bewertung des Erhaltungszustandes für
grenzübergreifende Populationen ist prinzipiell erstmals für den FFH-Bericht 2019
(Berichtszeitraum 2013 bis 2018) möglich. Nach den Leitlinien der EU sind die
Voraussetzungen dafür ein über eine Berichtsperiode hinweg einheitlich durchgeführtes
Monitoring sowie eine Zusammenarbeit und Verständigung beim Management
(Reporting under Article 17 of the Habitats Directive – Explanatory Notes and
Guidelines for the period 2013 – 2018). Diese Voraussetzungen sind für
Deutschland mit keinem der Staaten, mit denen es grenzübergreifende Wolfspopulationen
gibt, für den Berichtszeitraum 2013 bis 2018 gegeben. Im Zeitraum von 2009 bis
2013 hat Deutschland mit Polen gemeinsame Monitoringstandards für die
grenzüberschreitende deutsch-polnische Wolfspopulation erarbeitet, die in Polen
bislang nicht umgesetzt wurden. Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit, Svenja Schulze, hat ihren polnischen Amtskollegen Henryk
Kowalczyk bei ihrem Antrittsbesuch am 30. April 2018 vorgeschlagen, die
Voraussetzungen für künftige gemeinsame Berichte zur grenzüberschreitenden
deutsch-polnischen Wolfspopulation zu schaffen. Die polnische Seite hat dazu
ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt. Die Gespräche dazu sollen nun auf
Arbeitsebene geführt werden.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, über den Planungsausschuss für
Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) ein
Bundesprogramm für Managementaufgaben mit Bezug zum Wolf für
Landwirtinnen und Landwirte einzurichten und mit einem Fördersatz von
100 Prozent zu unterstützen, wie dies für Projektträger zur Umsetzung von
Naturschutzmaßnahmen schon möglich ist?
Wenn ja, ab wann?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich erläutern)?
Die Länder sind für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen beim Artenschutz
und im Hinblick auf die Rückkehr des Wolfes zuständig.
Für eine Mitwirkung des Bundes für Maßnahmen im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sind
bestimmte Grundvoraussetzungen erforderlich. Dafür ist zunächst eine Prüfung und
Abstimmung mit den Ländern erforderlich.
14. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung
von Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern für Managementaufgaben
mit Bezug zum Wolf?
Wo sind diese Maßnahmen verankert, und in welcher Höhe mit welchen
Haushaltstiteln werden sie finanziell unterstützt?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Bis wann wird die Bundesregierung die Erwartungen der 89.
Umweltministerkonferenz (UMK) vom November 2017 umsetzen (siehe Fragen 15a bis
15c), die von der auf der Frühjahrskonferenz 2017 eingerichteten Ad-hoc-
Arbeitsgruppe formuliert wurden?
a) Unter welcher fachlichen Federführung will die Bundesregierung nach
welcher Priorität und unter Einbeziehung welcher Fachressorts die von
der UMK gewünschten bundeseinheitlichen Positionen zu den Themen
„Günstiger Erhaltungszustand der Tierart Wolf“, „Umgang mit Wölfen,
mit einem für den Menschen problematischen Verhalten“ sowie „Umgang
mit Wölfen in anderen Mitgliedstaaten der EU“ erarbeiten (bitte
ausführlich erläutern)?
b) Welche Arbeitsstruktur hat die Bundesregierung vorgesehen, um
bundeseinheitliche Empfehlungen zum Umgang mit Wölfen hinsichtlich der
rechtlichen Fragen mit den Ländern zu entwickeln, wobei die Definition
auffälliger Wölfe für Menschen und Nutztiere, konkrete Anforderungen
an die empfohlenen Präventionsmaßnahmen, die Erarbeitung von
rechtssicheren und praktisch umsetzbaren Hinweisen zum Vollzug von § 45
Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes für zu ergreifende Maßnahmen
gegen auffällige Wölfe, sowie klare Vorgaben über die damit
verbundenen Dokumentationspflichten zu klären sind?
c) Bis wann wird die Bundesregierung für ein einheitliches Vorgehen beim
Umgang mit auffälligen Wölfen, den Erhaltungszustand der Tierart Wolf
darlegen und eine Habitatanalyse für Deutschland aktualisiert haben?
d) Bis wann werden Möglichkeiten der Vergrämung von Wölfen mit den
Ländern praxistauglich so weiterentwickelt sein, dass sie, wie von der
UMK gewünscht, veröffentlicht werden können?
Die Fragen 15 bis 15d werden gemeinsam beantwortet.
Daten zur Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfes werden im Rahmen der
FFH-Berichtspflicht in den Ländern erhoben und durch das BfN aggregiert. Die
Berichtsentwürfe des BfN werden auf sogenannten Bewertungskonferenzen zu
den einzelnen biogeographischen Regionen bzw. thematischen Bereichen mit den
Ländern abgestimmt. Im Anschluss erfolgt eine Ressortabstimmung des
nationalen Berichts zwischen dem BMU und weiteren einzubeziehenden
Bundesministerien, bevor die Berichtsdaten in elektronischer Form an die EU übermittelt
werden.
Die durch die Umweltministerkonferenz (UMK) erbetenen Positionen und
Empfehlungen werden derzeit in den zuständigen Gremien der LANA (Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung) erarbeitet
und mit den Bundesländern abgestimmt.
Eine bundeseinheitliche Position zum „Umgang mit Wölfen in anderen
Mitgliedsstaaten der EU“ ist von der UMK nicht erbeten worden.
Die Vorstellung der aktualisierten Habitatanalyse für die Tierart Wolf ist für Mitte
des Jahres 2019 vorgesehen. Die Darlegung des Erhaltungszustands erfolgt im
Rahmen der FFH-Berichtspflicht (s. Antwort zu Frage 11).
16. Wird sich die Bundesregierung für eine bundesweite Anmeldung des
Herdenschutzes zur Schadensvorbeugung und/oder zum Schadensausgleich in
Bezug auf den Wolf bei der Europäischen Kommission als
Beihilfemaßnahme für die kommende Förderperiode innerhalb der gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) einsetzen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich erläutern)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage
„Bundeseinheitlicher Herdenschutz“ der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/11707 wird verwiesen.
17. Welche Maßnahmen plant das Landwirtschaftsressort der Bundesregierung
zur Konfliktminimierung im Zuge der Ausbreitung des Wolfes?
Die beiden Ressorts BMEL und BMU werden ihre weiteren Maßnahmen vor dem
Hintergrund der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen
vom 12. März 2018 planen und weiterverfolgen.
18. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Bündelung von
Erkenntnissen und Erfahrungen für einen wolfssicheren bundeseinheitlichen
Herdenschutz in unterschiedlichen Gebietskulissen, um dem weiteren
Aufklärungsbedarf gerecht zu werden (bitte ausführlich erläutern)?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
19. Inwieweit wird die Bundesregierung die Empfehlungen des Kuratoriums für
Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) der KTBL-
Studie zu „Kosten von Herdenschutzmaßnahmen in der Schafhaltung“ bei der
Unterstützung der Weidetierhaltung einbeziehen?
Mit dem KTBL-Fachartikel „Kosten von Herdenschutzmaßnahmen“ liegen
erstmals Schätzungen zu den Kosten der einzelnen Herdenschutzmaßnahmen vor.
Diese sind noch zu prüfen.
20. Welche Strategie hat die Bundesregierung für eine Stabilisierung der
Weidewirtschaft, um einem guten Erhaltungszustand von geschützten
Lebensräumen und den Deichen (auch Binnendeiche) durch Beweidung zu
gewährleisten, und welche Maßnahmen sind geplant (bitte ausführlich erläutern)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage
„Bundeseinheitlicher Herdenschutz“ der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/11707 wird verwiesen.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Vorkommen von Wolf-
Haushund-Hybriden und den Umgang mit diesen Hybriden?
In Deutschland sind in den vergangenen 20 Jahren zwei Wolf-Hund-
Hybridisierungs-Ereignisse nachgewiesen worden, einmal im Jahr 2003 und einmal im Jahr
2017. In beiden Fällen handelte es sich um weibliche Wölfe, die sich mangels
Wolfsrüden mit Haushunden gepaart haben.
Im Herbst 2003 wurden bei Neustadt/Spree im Nordosten von Sachsen sechs
Welpen nachgewiesen, die sich phänotypisch von Wölfen unterschieden. Von
diesen wurden vier nicht mehr nachgewiesen und zwei in ein Gehege verbracht.
In Thüringen wurde im Oktober 2017 ein Fall dokumentiert, bei dem sich eine
Wölfin mit einem Haushund verpaarte. Im Oktober 2017 gab die DBBW eine
fachliche Stellungnahme zur Situation und dem weiteren Vorgehen bezüglich der
Hybridwelpen ab. Die genetische Bestätigung erfolgte durch das Nationale
Referenzzentrum für Wolf und Luchs, das Senckenberg Forschungsinstitut,
Außenstelle Gelnhausen. Die Entnahme der Welpen ist noch nicht abgeschlossen,
weitere Informationen werden durch das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie
und Naturschutz veröffentlicht.
22. Wie sind Wolf-Hybriden aus Sicht der Bundesregierung arten- und
tierschutzrechtlich einzuordnen, und welche Konsequenzen folgen daraus für
ihren Schutzstatus?
Wolfshybride, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter
Linie eine oder mehrere Exemplare der Art Wolf vorkommen, sind vom Schutz des
§ 44 Absatz 1 BNatSchG erfasst. Maßgeblich für den Schutzstatus von Hybriden
ist der Begriff der besonders geschützten Arten bzw. streng geschützten Arten
nach § 44 Absatz 1 BNatSchG. Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 13 bzw.
Nummer 14 BNatSchG fallen darunter u. a. alle in Anhang A der Verordnung (EG)
Nr. 338/97 und in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten. Der
in Deutschland vorkommende Wolf ist gem. Anhang IV der FFH-RL eine streng
zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse. Ebenfalls ist der Wolf
in Anhang A der Verordnung EG Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren
wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels gelistet.
Hybride Tiere, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter
Linie eine oder mehrere Exemplare einer Art der Anhänge A vorkommen, fallen
wie reine Arten unter die EG-Verordnung, auch, wenn die betreffende Hybridart
nicht ausdrücklich in den Anhängen aufgeführt ist (Nr. 11 Erläuterungen zur
Auslegung der Anhänge A, B, C und D).
Aus Artenschutzgesichtspunkten ist die Entnahme von Hybriden zu empfehlen.
Die Empfehlungen der Large Carnivore Initiative Europe der International Union
for Conservation of Nature (Linnell et al. 2008) stellen heraus, dass Hybride
durch die Einbringung von Haustiergenen in die Wildtierpopulation eine Gefahr
für die Wildtier-Population darstellen. Dies wird in der Empfehlung Nr. 173
(2014) der Berner Konvention bekräftigt, hier werden die Unterzeichner der
Berner Konvention, zu denen auch Deutschland gehört, aufgefordert, die staatlich
kontrollierte Entfernung von nachgewiesenen Wolf-Hund-Hybriden aus wilden
Wolfspopulationen sicherzustellen.
Bei der Entnahme und der nachfolgenden Haltung von Wolfshybriden sind die
Vorschriften des Tierschutzgesetzes zu beachten. Ein Halten dieser Tiere in
Gefangenschaft wird häufig auch aus Tierschutzgründen nicht möglich sein. Ob
Wolfshybride gehalten werden können, muss daher im Einzelfall geprüft werden.
Auch in diesem Fall sind die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, insbesondere
dessen § 2 zu beachten.
23. Beabsichtigt die Bundesregierung, um Haftungsfragen bei möglichen nicht
kalkulierbaren Risiken für Betriebe mit Weidetierhaltung durch die
Anwesenheit des Wolfes zu klären, einen Änderungsvorschlag für den § 833 des
Bürgerlichen Gesetzbuches dahingehend in den Deutschen Bundestag
einzubringen, dass eine Ersatzpflicht ferner nicht eintritt, wenn die Ursache des
Schadens in dem Verhalten von Wildtieren liegt, die auf die Haustiere
eingewirkt haben, oder welche andere Lösungsstrategie hat die
Bundesregierung für diese offenen Haftungsfragen bzw. zur Minderung der Risiken für
die betroffenen Betriebe (bitte ausführlich erläutern)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
„Bundeseinheitlicher Herdenschutz“ der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/11707 wird verwiesen.
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