Digitale Bildung in Deutschland
der Abgeordneten Margit Stumpp, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Spätestens seit dem schlechten Ergebnis der internationalen ICILS-Studie (International Computer and Information Literacy Study) von 2014 ist aus Sicht der Fragesteller klar, dass sich in Sachen digitaler Bildung in Deutschland dringend etwas verbessern muss. Deutschland landete damals nur auf Platz 12 von 23. Und trotzdem hat die damalige Bundesministerin für Bildung und Forschung Dr. Johanna Wanka zwei Jahre gebraucht, um überhaupt erst einen Vorschlag für den Digitalpakt Schule vorzulegen. Umgesetzt wurde von den angekündigten Plänen in der vergangenen Legislaturperiode jedoch nichts. Während der langen Zeit der Regierungsbildung ist weiter wertvolle Zeit verstrichen. Viele Schulen, Kommunen und Länder warten auf das Geld vom Bund und halten sich wegen fehlender Planungssicherheit mit eigenen Initiativen zurück. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verspricht jetzt eine Stärkung der digitalen Bildung: „Wir brauchen eine Digitale Bildungsoffensive, die die gesamte Bildungskette in den Blick nimmt und das gesunde Aufwachsen, die digitale Selbstbestimmung und individuelle aktive Teilhabe, den Umgang mit Daten sowie die hervorragende berufliche Bildung zum Ziel hat. Dafür müssen Bund und Länder verbindliche Vereinbarungen zu Zielen, Umsetzung und Finanzierung treffen“ (www.spd.de/ fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2018.pdf). Diese Ankündigungen im Koalitionsvertrag müssen jetzt schnell umgesetzt werden.
Wir fragen dazu die Bundesregierung:
Fragen35
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Digitale Bildung“? Welche Teilaspekte fallen darunter? Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Verwirklichung?
Für welche Handlungsfelder der digitalen Bildung sieht sich die Bundesregierung zuständig, und wie werden diese von der Bundesregierung bearbeitet?
Welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministerium für Bildung und Forschung in dieser Wahlperiode zur digitalen Bildung (bitte mit Zeit- und Budgetplan aufschlüsseln)?
Welche Teilaspekte fallen unter die im Koalitionsvertrag beschriebene „digitale Bildungsoffensive“, und wie will die Bundesregierung diese umsetzen (bitte mit Zeit- und Budgetplan aufschlüsseln)?
Wie ist der derzeitige Stand der Bund-Länder-Vereinbarungen zu den „haushälterischen, sachlichen und rechtlichen Fragen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Sachstand der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt“ auf Bundestagsdrucksache 19/1168) zur Umsetzung des Digitalpaktes?
Wann hat das letzte Gespräch auf Staatssekretärsebene stattgefunden, und wie ist der weitere Zeitplan für den Fortgang der Gespräche?
Bis wann erwartet die Bundesregierung einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern?
Über welche operativen Aspekte konnte bereits Einigung erzielt werden, in welchen Punkten steht diese noch aus?
Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass die Bundesregierung entgegen der Aussage der ehemaligen Bundesbildungsministerin Dr. Johanna Wanka eine Änderung des Grundgesetzes mittlerweile für notwendig hält, um den Digitalpakt Schule rechtssicher umsetzen zu können (www.bmbf.de/de/wanka-deutschlands-schulen-fit-machen-fuer-die-digitale-welt-3419.html und Antwort auf Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/1168)?
Auf welcher Grundlage kam die Bundesregierung im August 2017 noch zu der Überzeugung, dass das Zusammenwirken beim Digitalpakt Schule „sich im Rahmen der gegebenen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bewegen“ wird (siehe Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13395 – „Finanzielle Planung der Bundesregierung für den Digitalpakt“)?
Welche konkreten neuen Handlungsmöglichkeiten erhofft sich die Bundesregierung von der im Koalitionsvertrag angekündigten Grundgesetzänderung über den Digitalpakt hinaus?
Wie ist der genaue Zeitplan zur Umsetzung der Grundgesetzänderung noch vor der Sommerpause, die die Bundesministerin für Bildung und Forschung in der „RHEINISCHEN POST“ angekündigt hat (www.rp-online.de/politik/deutschland/bundesbildungsministerin-anja-karliczek-ich-bin-keine-forscherinaid-1.74733829)?
Inwieweit wird die von Bundesministerin Anja Karliczek in ihrer Bundestagsrede vom 22. März 2018 angekündigte Reihenfolge, nach der zunächst die Grundgesetzänderung abgeschlossen und erst dann mit der Umsetzung des Digitalpaktes begonnen werden soll, den Zeitplan für den Digitalpakt verzögern?
Wie ist der konkrete Zeitplan für die Umsetzung des Digitalpaktes, und wann können die Schulen mit dem ersten Geld rechnen?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Vorteile des angekündigten Bring-your-own-device-Ansatzes gegenüber zentral bereitgestellten Endgeräten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1168), und welche Probleme sieht die Bundesregierung bei diesem Ansatz insbesondere beim Unterrichtseinsatz?
Wie stellt die Bundesregierung die Wartung der Schulinfrastruktur und der Endgeräte sicher?
Wie soll aufgrund der Heterogenität der Endgeräte das reibungslose gemeinsame Arbeiten ermöglicht und gesichert werden?
Welche datenschutzrechtlichen Voraussetzungen müssen die von den Schülerinnen und Schülern selbst gestellten Endgeräte erfüllen? Wie wird dies im Schulalltag praktisch umgesetzt?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler gleiche Lernchancen haben, wenn diese eigene mobile Endgeräte nutzen sollen?
Ist für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Haushalten eine finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung dieser mobilen Endgeräte vorgesehen, wenn ja, über welche Programme und mit wie viel zusätzlichen Finanzmitteln wird die Bundesregierung diese Programme ausstatten? Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Zustand der Breitbandversorgung an Schulen? In welchem Verhältnis steht dieser Zustand zu den Ausbauzielen des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aus der letzten Wahlperiode (www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html)? Welche Ausbau- und Anschlussziele verfolgt die Bundesregierung in dieser Wahlperiode?
Welche konkreten Verabredungen hat die Bundesregierung mit den Ländern getroffen, um die laut Koalitionsvertrag von den Ländern eingeforderten pädagogischen Konzepte, die Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie gemeinsame technische Standards umzusetzen (bitte im Detail aufschlüsseln)? Wie wird die Umsetzung kontrolliert? Welche Konsequenzen hat eine Nichteinhaltung für die Bundesländer?
Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die digitale Kompetenzvermittlung im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ (bitte detailliert aufschlüsseln)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Kapazitäten und Möglichkeiten der Bundesländer ein, die Lehrerinnen und Lehrer für den Einsatz digitaler Lehrmitteln im Unterricht und darauf ausgerichtete pädagogische Konzepte aus- und weiterzubilden, insbesondere vor dem Hintergrund des ohnehin existierenden bzw. drohenden Lehrermangels?
Welche Ergebnisse lieferte nach Kenntnis der Bundesregierung die Testphase der Schul-Cloud in den ersten 26 Schulen?
Wie ist der genaue Zeitplan beim Projekt Schul-Cloud, das nach Aussagen der Bundesministerin 2021 spätestens flächendeckend zur Verfügung stehen soll (vgl. www.rp-online.de/politik/deutschland/bundesbildungsministerinanja-karliczek-ich-bin-keine-forscherin-aid-1.7473382), und welche finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung?
In welchem Verhältnis steht die Schul-Cloud zu den diversen Cloud-Lösungen der Bundesländer?
Welchen Mehrwert erbringt die Schul-Cloud nach Ansicht der Bundesregierung für die Bundesländer mit bestehenden und erprobten Cloud-Lösungen? Rechnet die Bundesregierung damit, dass die Bundesländer von erprobten und eingeführten eigenen Cloud-Lösungen zur Schul-Cloud wechseln? Wenn ja, wie viele?
Wie sollen die Schwierigkeiten mit dem Urheberrecht besonders beim Digitalisieren, Verbreiten und Zurverfügungstellen von Lernmaterial geregelt werden? Welche urheberrechtlichen Anpassungen plant die Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die digitalen Kompetenzen der deutschen Schülerinnen und Schüler im internationalen Vergleich insbesondere im Hinblick auf die Ergebnisse der ICILS-Studie?
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der digitalen Kompetenzvermittlung bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Argumente in der Diskussion um ein eigenes Schulfach „digitale Kompetenzen“ oder „Programmieren“, in der sich etwa der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) für ein eigenes Schulfach und die Kultusministerkonferenz in ihrer Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ gegen ein eigenes Schulfach ausspricht (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diginomics/it-verband-schlaegt-alarm-programmieren-als-schulfach-dringend-noetig-15261087.html; www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2016/Bildung_digitale_Welt_Webversion.pdf)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um digitale Mündigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu befördern, also sie zu befähigen, Verantwortung für das eigene Handeln in der digitalen Welt selbst zu tragen?
Was tut die Bundesregierung konkret für die Vermittlung digitaler Kompetenzen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, und welche Ressourcen stellt sie dafür zur Verfügung (bitte im Detail aufschlüsseln)?
Welche Rolle spielen Kooperationen und Bündnisse mit Unternehmen und digitalen Plattformen bei der digitalen Kompetenzvermittlung? Welchen Regeln unterliegen solche Kooperationen? Wo findet eine solche Zusammenarbeit bereits statt, welche sind geplant?
Wie bewertet die Bundesregierung bestehende privatwirtschaftliche Initiativen, wie zum Beispiel das „Erlebe IT“-Projekt des Bitkom oder die Mini-Computer Calliope?
Welche Rolle spielen Kooperationen und Bündnisse mit zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der digitalen Kompetenzvermittlung? Welchen Regeln unterliegen solche Kooperationen? Wo findet eine solche Zusammenarbeit bereits statt, welche sind geplant?
Sieht die Bundesregierung in der derzeit unklaren Integration digitaler Kompetenzen in den Lehrplänen ohne eigenes Schulfach Probleme für Verlage und Unternehmen, die Lehrmittel für die Vermittlung digitaler Kompetenzen entwickeln und produzieren, und wie könnten diese Unsicherheiten nach Auffassung der Bundesregierung möglichst gering gehalten werden?