Zukunft der deutschen Ferkelerzeugung nach dem 31. Dezember 2018
der Abgeordneten Carina Konrad, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Christoph Meyer, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Judith Skudelny, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Zum 1. Januar 2019 läuft die befristete Übergangsregelung nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes zur betäubungslosen Ferkelkastration aus. Die bisher in Deutschland verfügbaren bzw. zugelassenen Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration werfen nach Ansicht der Fragesteller jedoch nach wie vor Fragen zur Praktikabilität, zur Marktfähigkeit des betreffenden Fleisches, zur Wirtschaftlichkeit und auch zur tatsächlichen Verträglichkeit für die Tiere auf.
Sollte bis Jahresende 2018 keine zufriedenstellende Lösung gefunden und zur Marktreife gebracht worden sein, droht nach Ansicht der Fragesteller angesichts der mangelnden Nachfrage für Erzeugnisse der Ebermast eine massive Verstärkung des ohnedies seit Jahren zu beobachtenden Trends der Verlagerung der Ferkelerzeugung aus Deutschland in benachbarte EU-Mitgliedstaaten wie die Niederlande, Belgien oder Dänemark (vgl. https://mobil.fleischwirtschaft.de/wirtschaft/nachrichten/Ebermast-Handel-erzeugt-Druck-32491; www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/953617/bauern-chef-hilse-warnt-deutschland-gehen-ferkel-aus).
Somit würde nicht nur ein wesentliches Glied in der Wertschöpfungskette der Schweinefleischproduktion aus Deutschland abwandern, sondern auch der einschlägige praktische Tierschutz, dessen Verbesserung eigentlich Zweck der oben genannten Gesetzesänderung war.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Betrieben der Ferkelaufzucht und Schweinemast in den 13 deutschen Flächenländern in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte jeweils für Land und Kalenderjahr angeben)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ferkelimporte deutscher Schweinemastbetriebe aus dem Ausland in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte je Kalenderjahr angeben)?
Welche waren nach Kenntnis der Bundesregierung die wichtigsten Herkunftsländer der unter Ziffer 2 aufgeführten Importe (bitte die Fragen 2 und 3 nach Möglichkeit im Zusammenhang und in tabellarischer Form beantworten)?
Welche vorhandenen rechtlichen Beschränkungen der (betäubungslosen) Ferkelkastration oder einschlägige Gesetzesvorhaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den einzelnen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und in der Schweiz (bitte in tabellarischer Form und unter Angabe des jeweiligen Inkrafttretens bzw. angestrebten Inkrafttretens beantworten)?
Welche Betäubungsverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung in denjenigen EWR-Mitgliedstaaten und in der Schweiz zugelassen, in denen die betäubungslose Ferkelkastration bereits eingeschränkt bzw. verboten ist?
Inwiefern bestehen für die in Frage 5 genannten Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung in den betreffenden Staaten gesetzliche Tierarztvorbehalte oder Pflichten für Tierhaltende zum Vorhalten eines Sachkundenachweises?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bisher, gerade mit Blick auf die Pilotversuche ausgewählter großer Fleischvermarkter, zur Nachfrage nach Fleisch aus Ebermast auf dem deutschen Markt und auf den innereuropäischen Exportmärkten (vgl. www.bwagrar.de/Markt-Management/Mueller-Fleisch-steigt-in-die-Ebermast-ein,QUlEPTQ5MzA4NTYmTUlEPTE2Mjk0Mg.html)?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das für Schweine zulässige Narkoseverfahren mit einer Injektion von Azaperon und Ketamin aufgrund der mehrstündigen Nachschlafphase und der damit einhergehenden besonderen Gefahren für junge Ferkel (mangelnde Milchversorgung, Risiko der Erdrückung usw.) keine auf Dauer zufriedenstellende Lösung im Sinne von Tiergesundheit, Tierwohl und Wirtschaftlichkeit darstellt (vgl. www.wir-sind-tierarzt.de/2015/02/vergleich-betaeubung-ferkelkastration/)?
Welche Aussichten misst die Bundesregierung in absehbarer Zeit der Zulassung eines Arzneimittels mit dem Wirkstoff Isofluran zur Anwendung bei Schweinen bei?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die bisherigen Erfahrungswerte der Schweiz mit der Maskennarkose unter Verwendung des Mittels Isofluran mit Blick auf Tierschutz und Wirtschaftlichkeit?
Welche rechtlichen und tatsächlichen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung derzeit gegen die in den Niederlanden praktizierte Lösung der Ferkelkastration unter CO2-Narkose?
Wie bewertet die Bundesregierung die am Markt anhaltend geringe Akzeptanz gegenüber der Immunokastration mit Improvac und die gängigen, damit einhergehenden Vorbehalte gegenüber der Methode (z. B. hinsichtlich Lebensmittelsicherheit und Produktqualität; vgl. www.topagrar.com/news/Schwein-News-Schwein-Improvac-besitzt-grosses-Skandal-Potenzial-4718044.html)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur sogenannten Herriedener Erklärung zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter von Erzeuger-, Beratungs- und Vermarktungsorganisationen des Schweinefleischsektors, die für die Ermöglichung einer Ferkelkastration unter Lokalanästhesie eintritt (sogenannter vierter Weg, vgl. www.ringgemeinschaft.de/news/herriedener-erklaerung.html)?
Welche rechtlichen und tatsächlichen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung derzeit gegen die in Schweden praktizierte Lösung der Ferkelkastration unter Anästhesie mittels des sowohl in der Human- als auch in der Veterinärmedizin seit langem gebräuchlichen Anästhetikums Lidocain in Kombination mit einer Schmerzmittelgabe durch geschulte Tierhaltende mit einschlägigem Sachkundenachweis?
Welche Gesetze und Verordnungen des Bundes müssten im Einzelnen geändert werden, um, wie auch in Dänemark bereits seit 1. Januar 2018 möglich, die Ausübung von Verfahren der lokalen Betäubung durch geschulte, sachkundige Tierhaltende zu ermöglichen?
Inwiefern liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse über die Auswirkungen der durch bestimmte Einzelhandelsketten in Deutschland schon zum 1. Januar 2017 eingeführten, marktbasierten Restriktionen für die betäubungslose Ferkelkastration vor (vgl. www.dlg.org/5339.html)?
Inwieweit lassen sich etwaige Betäubungsmittelrückstände nachweisen, und welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Abbauzeitraum der Betäubungsmittel vor?