Menschenrechtslage in Algerien
der Abgeordneten Kai Gehring, Margarete Bause, Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Dr. Franziska Brantner, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ulle Schauws, Sven Lehmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die gesellschaftliche und menschenrechtliche Lage in Algerien ist weiterhin angespannt. Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind in der Praxis fortwährend eingeschränkt, Frauen werden rechtlich wie gesellschaftlich stark benachteiligt (vgl. Jahresbericht von Amnesty International 2017/2018). In der Hauptstadt Algier gilt ein Demonstrationsverbot, das Vereinigungsgesetz führt zu massiven Einschränkungen der Zivilgesellschaft. Die Umsetzung vieler Bestimmungen der Verfassungsreform – vor allem zur Stärkung der Grundrechte und beider Parlamentskammern –, die im Frühjahr 2016 in Kraft trat, stehen noch aus. Sparmaßnahmen der Regierung führten im vergangenen Jahr zu Protesten und Streiks (vgl. https://de.qantara.de/inhalt/wirtschaftskrise-und-soziale-proteste-in-algerien-gewerkschaften-fordern-regierung-heraus).
Trotz menschenrechtlicher Defizite war Algerien seit der letzten Bundestagswahl zweitgrößter Empfänger deutscher Rüstungsexporte (www. handelsblatt.com/politik/deutschland/seit-der-bundestagswahl-geschaeftsfuehrende-bundesregierung-genehmigte-ruestungsexporte-in-milliardenhoehe/v_detail_tab_ print/21056182.html).
Algerien wurde in den letzten Jahren ein zunehmend wichtiges Transit- und faktisches Aufnahmeland von Migranten und Flüchtlingen (vor allem für Flüchtlinge aus der Westsahara, Syrien und Palästina (www.spiegel.de/politik/ausland/ fluechtlinge-in-algerien-gestrandet-in-der-wueste-a-1175636.html).
Im Februar 2017 setzte Präsident Abd al-Aziz Bouteflika einen Nationalen Menschenrechtsrat (Conseil National des Droits de l’Homme) ein, der die Nationale Beratungskommission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte (Commission Nationale Consultative de Promotion et de Protection des Droits de l’Homme) ersetzte.
Im Mai 2017 fand die dritte turnusmäßige Überprüfung der Menschenrechtslage in Algerien durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen statt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Welche Ergebnisse hatte die Überprüfung der Menschenrechtslage in Algerien durch den UN-Menschenrechtsrat im Mai 2017, und inwiefern hat sich die Menschenrechtslage in Algerien nach Kenntnis der Bundesregierung seitdem verändert?
Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit des Nationalen Menschenrechtsrates vor dem Hintergrund der Ratifizierung internationaler Menschenrechtskonventionen hinsichtlich seiner Empfehlungen und deren Umsetzung in der Praxis?
Inwiefern gewährleistet Algerien nach Kenntnis der Bundesregierung den Schutz vor willkürlichen Verhaftungen?
Inwiefern besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in Algerien ein unabhängiges Justizsystem, das faire Prozessbedingungen gewährleistet?
Inwiefern haben Häftlinge in Algerien Zugang zu anwaltlicher Beratung sowie zu medizinischer Versorgung in Gefängnissen? Wird in Algerien nach Kenntnis der Bundesregierung das Folterverbot eingehalten (vgl. https://dz.usembassy.gov/wp-content/uploads/sites/236/2017/ 03/ALGERIA_HUMAN_RIGHTS_REPORT_2016.pdf)?
Wie oft wurde in Algerien in den letzten fünf Jahren die Todesstrafe verhängt? Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung davon auszugehen, dass Todesurteile weiterhin nicht vollstreckt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern (vgl. Jahresbericht von Amnesty International 2017/2018) und was gedenkt sie dagegen zu tun?
Welche Einschränkungen der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Nichtregierungsorganisationen? Inwiefern wird das Recht auf Vereinigungsfreiheit gemäß den 2016 erfolgten Verfassungsänderungen tatsächlich umgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung das Vereinigungsgesetz in seinen Auswirkungen auf zivilgesellschaftliche algerische sowie internationale Organisationen?
Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeitsmöglichkeiten deutscher, europäischer und internationaler Organisationen (z. B. politische Stiftungen, Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen) in Algerien eingeschränkt, und wie setzt sich die Bundesregierung für die Verbesserung der Situation ein?
Inwiefern gehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz effektiv gegen Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen sowie bei nichtstaatlicher Diskriminierung vor?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die nicht erfolgte Ahndung „mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie wiederrechtliche Tötungen, Verschwindenlassen, Vergewaltigungen und andere Formen der Folter, die in den 1990er-Jahren von Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen verübt worden waren“ (vgl. Amnesty- Jahresbericht 2017/2018)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Pressefreiheit in Algerien? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die strafrechtliche Verfolgung von Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Bloggern?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zensur des Internets, von Online-Medien oder Sozialen Netzwerken in Algerien, und welche Maßnahmen ergreift sie, um den freien Zugang zum Internet und die Meinungsfreiheit in Algerien zu fördern?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Wissenschaftsfreiheit in Algerien, und welche Aktivitäten entfaltet Deutschland im Zuge der Wissenschaftsbeziehungen zum Schutz und zur Verbesserung der Wissenschaftsfreiheit?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation von Frauen und Mädchen aus menschenrechtlicher Sicht, und was trägt Deutschland zur Erreichung dieses Ziels der Gleichstellung in Algerien bei?
Inwiefern gewährleistet Algerien nach Kenntnis der Bundesregierung die Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention?
Inwiefern sind der Bundesregierung Fälle von Zwangsverheiratung und/oder der Verheiratung von Minderjährigen in Algerien bekannt geworden?
In wie vielen Fällen mussten Minderjährige in Algerien seit dem Jahr 2014 Kinderarbeit leisten, und in wie vielen dieser Fälle waren die Betroffenen unter 14 Jahre alt?
In wie vielen Fällen sind algerische Staatsangehörige nach Kenntnis der Bundesregierung Opfer von Menschenhandel geworden, und inwiefern wurden diese Fälle von den algerischen Behörden strafrechtlich oder anderweitig verfolgt?
Welche Einschränkungen der Religionsfreiheit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Algerien, und was gedenkt sie dagegen zu tun?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung von Mitgliedern der Ahmadiyya-Minderheit (vgl. Jahresbericht von Amnesty International 2017/2018)?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Lage der Christinnen und Christen in Algerien aus menschenrechtlicher Perspektive, und inwiefern sind ihr christenfeindliche Straftaten und Diskriminierungen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure bekannt?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der Mozabitinnen und Mozabiten aus menschenrechtlicher Perspektive?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Identität von LGBTTI in Algerien (vgl. zur Strafbarkeit von Homosexualität die Reisehinweise des Auswärtigen Amts, https://www.auswaertiges-amt.de/ de/algeriensicherheit/219044), und wie beurteilt sie diese Situation unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten?
a. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen unter Erwachsenen verurteilt?
b) Wie viele Übergriffe (Einschüchterungen, Bedrohungen, gewalttätige Übergriffe) gegen LGBTTI sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2014 bekannt geworden, und in wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Strafverfahren und Verurteilungen?
c) Inwiefern werden LBGTTI nach Kenntnis der Bundesregierung beim Zugang zu öffentlichen Leistungen rechtlich oder tatsächlich benachteiligt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Geflüchteten und Asylsuchenden in Algerien?
Inwiefern gewährleistet Algerien nach Kenntnis der Bundesregierung das Recht auf Bildung?
Welche Einschränkungen der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Algerien? Welche Beschränkungen gibt es bei der Gründung und Registrierung von Gewerkschaften (vgl. Jahresbericht von Amnesty International 2017/2018) und was tut die Bundesregierung, um die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Algerien zu stärken?
Werden in Algerien nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Berber, eingeschränkt, und wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?
Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Algerien im Allgemeinen?
Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung bei der Entwicklungszusammenarbeit mit Algerien, z. B. zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den zahlreichen Korruptionsfällen und der hohen Korruptionsperzeption (https://orientxxi.info/ magazine/ces-affaires-de-corruption-qui-eclaboussent-le-pouvoir-algerien, 2321) für ihre Zusammenarbeit mit der algerischen Regierung?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Menschenrechtslage in Algerien für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit?
Inwiefern sieht die Bundesregierung ihre Rüstungsexporte nach Algerien als im Einklang mit den Richtlinien der Bundesregierung für Rüstungsexporte stehend (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller in der Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache 19/1161)?
Inwiefern plant die Bundesregierung, aus der Menschenrechtslage in Algerien Konsequenzen für eine künftig restriktivere Rüstungszusammenarbeit zu ziehen?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dem hohen Korruptionsrisiko im algerischen Sicherheits- und Verteidigungssektor (vgl. http://government. defenceindex.org/countries/algeria/) für ihre Rüstungsexportgenehmigungen?
Welche Anstrengungen unternehmen deutsche Unternehmen nach Erkenntnissen der Bundesregierung, um in ihren geschäftlichen Aktivitäten in Algerien Arbeitnehmer- und Menschenrechte zu gewährleisten (bitte detailliert auflisten)?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um in Algerien tätige deutsche Unternehmen zur Einhaltung von Menschrechts-, Sozial- und Umweltstandards zu bewegen (bitte detailliert auflisten)?
Wie viele algerische Asylsuchende haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015, 2016, 2017 sowie im ersten Quartal 2018 in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag gestellt?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtschutzquote für algerische Asylsuchende in den Jahren 2015, 2016, 2017 sowie im ersten Quartal 2018 bei den Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und bei den Verwaltungsgerichten?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die bereinigte Gesamtschutzquote für algerische Asylsuchende in den Jahren 2015, 2016, 2017 sowie im ersten Quartal 2018 bei den Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge?