[Deutscher Bundestag Drucksache 17/748
17. Wahlperiode 18. 02. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/593 –
Situation des öffentlichen Dienstes und seiner Beschäftigten im Kontext
der Tarifrunde 2010
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der öffentliche Dienst ist unverzichtbar für eine soziale und solidarische
Gesellschaft. Die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen
öffentlichen Dienstleistungen ist jedoch nur bei einer ausreichenden
Personalausstattung gewährleistet. Darüber hinaus ist eine angemessene Bezahlung
und die fachliche Kompetenz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst für die
Qualität der öffentlichen Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung.
Allein zwischen 1991 und 2006 ist die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen
Dienst aber um über 2 Millionen Beschäftigte von 6,7 auf 4,6 Millionen
abgebaut worden (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Auch in Bezug auf die Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
verschärft sich die Situation, wie die jüngste Äußerung des Staatssekretärs im
Bundesministerium der Finanzen Werner Gatzer zu Sparvorhaben im
öffentlichen Dienst deutlich macht (FAZ vom 15. Januar 2010:
„Finanzstaatssekretär Werner Gatzer sagte am Donnerstag, der Bund wolle mit gutem Beispiel
vorangehen und seine Verwaltungskosten bis 2014 auf den Stand von 2009
,einfrieren‘. Zusätzliche Personalkosten nach Lohnrunden müssten die
Ressorts selbst erwirtschaften.“).
Das Auslaufen der Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für
Arbeit und die immer wieder umkämpfte Übernahme der Auszubildenden im
öffentlichen Dienst lassen zudem eine Überalterung in vielen Bereichen des
öffentlichen Dienstes befürchten.
Zu fragen ist, warum die Bundesregierung die Tarifrunde im öffentlichen
Dienst nicht nutzt, um mit einem hohen Tarifabschluss die Binnenkonjunktur
zu stärken. Im Gegensatz zum vielfach bezweifelten Effekt von
Steuererleichterungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe, wie im
Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet, ist der positive Effekt von Tariferhöhungen auf
die Binnenkonjunktur erwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Februar 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/748 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Soweit in der Beantwortung der Kleinen Anfrage statistische Angaben
gemacht werden, beruhen diese auf Erhebungen des Statistischen Bundesamtes.
Die Daten des Statistischen Bundesamtes liegen regelmäßig zum Stichtag des
30. Juni eines Jahres vor. Für die Jahre 2009 und 2010 sind noch keine Daten
verfügbar.
Da die Länder und Kommunen die Personalhoheit für ihre Beschäftigten haben,
liegen der Bundesregierung zu einigen Fragen keine Erkenntnisse vor.
1. Wie hoch ist der binnenkonjunkturelle Effekt der Tarifforderungen der
Tarifgemeinschaft der Gewerkschaften (ver.di, GEW, GdP und dbb
tarifunion) im Falle der Durchsetzung?
2. a) Wie hoch ist der finanzielle Anteil, der im Falle der Durchsetzung der
Tarifforderungen der Tarifgemeinschaft der Gewerkschaften (ver.di,
GEW, GdP und dbb tarifunion) wieder über Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge zurück in die öffentlichen Kassen des Bundes fließt (bitte
aufgeschlüsselt nach Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern und in
absoluten Zahlen und Prozent angeben)?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über den
finanziellen Anteil, der im Falle der Durchsetzung der Tarifforderungen der
Tarifgemeinschaft der Gewerkschaften (ver.di, GEW, GdP und dbb
tarifunion) wieder über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
zurück in die öffentlichen Kassen der Länder und Kommunen fließt (bitte
aufgeschlüsselt nach Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern und in
absoluten Zahlen und Prozent angeben)?
Die Tarifforderung wird von den Gewerkschaften auf ein Gesamtvolumen von
5 Prozent beziffert. Sie setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen und
Strukturkomponenten zusammen, die in ihren Auswirkungen und ihrer jeweiligen
Höhe nicht beziffert wurden. Daher können die konjunkturellen Effekte der
Gewerkschaftsforderung nicht spezifiziert werden.
3. Wie hoch ist der binnenkonjunkturelle Effekt der im
Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossenen Steuererleichterungen für das Hotel- und
Gaststättengewerbe, und wie hoch ist der jährliche Steuerausfall für den Bund?
4. Entspricht es dem Verständnis der Bundesregierung von sozialer
Gerechtigkeit, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst die von den
Gewerkschaften geforderten Einkommenserhöhungen vorzuenthalten, aber
zugleich an den Steuererleichterungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe
festzuhalten?
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz leistet die Bundesregierung einen
zusätzlichen Beitrag, um den Aufschwung zu festigen. Das Gesetz ist ein
wichtiger Schritt in Richtung einer wachstumsorientierten Steuerpolitik. Unter
Berücksichtigung der bereits im Konjunkturpaket II beschlossenen
Einkommenssteuererleichterungen werden Bürger und Unternehmer so ab dem 1.
Januar 2010 jährlich um rund 24 Mrd. Euro entlastet – das entspricht in etwa
einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Durch die Absenkung des
Mehrwertsteuersatzes für Beherbergungsleistungen wurden
Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Tourismusstandortes Deutschland abgebaut. Die aus dem
ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Beherbergungsleistungen resultierenden
Steuermindereinnahmen des Bundes sind im Finanztableau zum Wachstums-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/748beschleunigungsgesetz ausgewiesen. Davon unabhängig ist die Frage einer
Erhöhung der Bruttoeinkommen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Nach Auffassung der Bundesregierung orientiert sich diese nicht an Fragen des
Steuerrechts.
5. a) Wie hoch ist die Beschäftigtenzahl im öffentlichen Dienst des Bundes
insgesamt und getrennt nach Alter und Geschlecht jeweils in den Jahren
2000 bis 2010?
Die Anzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes (jeweils zum
Stichtag 30. Juni) nach Altersgruppen und Geschlecht ergibt sich aus den
nachfolgenden Tabellen. Daten des Statistischen Bundesamtes für die Jahre 2009
und 2010 sind nicht verfügbar.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ohne Soldaten)
Quelle: Statistisches Bundesamt (ohne Soldaten)
unter 25 25 – 34 35 – 44 45 – 54 55 – 59 60 und älter Gesamt
30.6.2000 18 974 55 136 93 061 87 747 42 699 17 843 315 460
30.6.2001 17 868 50 973 92 297 90 063 38 873 19 148 309 222
30.6.2002 17 046 47 479 91 612 90 681 37 879 20 362 305 059
30.6.2003 16 845 44 926 91 519 91 779 37 318 21 839 304 226
30.6.2004 17 001 42 524 91 014 93 222 37 263 23 977 305 001
30.6.2005 18 148 39 156 85 088 91 339 37 976 24 556 296 263
30.6.2006 18 232 37 186 81 710 92 446 39 196 24 094 292 864
30.6.2007 17 779 35 594 77 205 92 722 41 049 25 063 289 412
30.6.2008 17 406 34 210 72 243 93 016 38 119 23 608 278 602
Frauen Männer Gesamt
30.6.2000 104 173 211 287 315 460
30.6.2001 103 060 206 162 309 222
30.6.2002 103 064 201 995 305 059
30.6.2003 103 225 201 001 304 226
30.6.2004 103 983 201 018 305 001
30.6.2005 99 880 196 383 296 263
30.6.2006 99 799 193 065 292 864
30.6.2007 99 030 190 382 289 412
30.6.2008 96 985 181 617 278 602
Drucksache 17/748 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Beschäftigtenzahl im öffentlichen Dienst der Bundesländer und der Kommunen in
den Jahren 2000 bis 2010 auf der Basis der jeweiligen mittelfristigen
Finanzplanungen der Länder vor (bitte jeweils nach Alter und
Geschlecht angeben)?
Die Anzahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder und
Kommunen (jeweils zum Stichtag 30. Juni) nach Altersgruppen und Geschlecht ergibt
sich aus den nachfolgenden Tabellen. Daten des Statistischen Bundesamtes für
die Jahre 2009 und 2010 sind nicht verfügbar.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Quelle: Statistisches Bundesamt
6. Wie hat sich die Altersstruktur der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
im Zeitraum 2000 bis 2010 verändert?
In der Altersstruktur der Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben sich im
Zeitraum von 2000 bis 2008, insbesondere in den Altersgruppen ab 45 Jahre,
Verschiebungen hin zu einer Erhöhung des Anteils der Älteren ergeben (siehe
Diagramm).
In Bezug auf die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes ist damit
insgesamt das Durchschnittsalter gestiegen. Es betrug im Jahr 2000 43,1 Jahre
unter 25 25 – 34 35 – 44 45 – 54 55 – 59 60 und älter Gesamt
30.6.2000 215 055 763 412 1 126 465 1 114 812 466 924 158 588 3 845 256
30.6.2001 202 148 702 945 1 087 822 1 135 446 416 314 169 696 3 714 371
30.6.2002 196 614 670 881 1 068 643 1 143 152 405 616 183 826 3 668 732
30.6.2003 192 150 639 379 1 049 012 1 150 394 405 854 198 426 3 635 215
30.6.2004 173 955 587 273 996 420 1 126 035 409 361 215 289 3 508 333
30.6.2005 157 811 550 332 948 747 1 104 845 429 290 223 624 3 414 649
30.6.2006 149 849 532 008 908 692 1 095 501 468 135 217 082 3 371 267
30.6.2007 137 578 486 134 845 922 1 066 822 479 318 222 798 3 238 572
30.6.2008 135 969 483 656 800 835 1 055 989 494 478 234 655 3 205 582
Frauen Männer Gesamt
30.6.2000 2 080 389 1 764 867 3 845 256
30.6.2001 2 014 008 1 700 363 3 714 371
30.6.2002 1 999 074 1 669 658 3 668 732
30.6.2003 1 992 960 1 642 255 3 635 215
30.6.2004 1 915 830 1 592 503 3 508 333
30.6.2005 1 869 939 1 544 710 3 414 649
30.6.2006 1 852 853 1 518 414 3 371 267
30.6.2007 1 795 589 1 442 983 3 238 572
30.6.2008 1 786 397 1 419 185 3 205 582
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/748und im Jahr 2008 44,7 Jahre. Zu den Ländern liegen der Bundesregierung keine
vergleichbaren Angaben vor.
* Quelle: Statistisches Bundesamt
7. a) Wie hoch ist der Anteil der Personalkosten im öffentlichen Dienst am
Bundeshaushalt jeweils in den Jahren 2000 bis 2010 (jeweils in
absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?
Der Anteil der Personalkosten am Bundeshaushalt ergibt sich aus der
nachfolgenden Tabelle. Für 2010 wurden die Ansätze des 2. Regierungsentwurfs des
Bundeshaushalts 2010 zu Grunde gelegt.
* Soll Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Jahr Gesamtausgaben
in Mrd. Euro
Personalausgaben
in Mrd. Euro
2000 244,4 26,5
2001 243,1 26,8
2002 249,3 27,0
2003 256,7 27,2
2004 251,6 26,8
2005 259,8 26,4
2006 261,0 26,1
2007 270,4 26,0
2008 282,3 27,0
2009 292,3 27,8
2010* 325,4 28,0
Drucksache 17/748 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über den Anteil
der Personalkosten im öffentlichen Dienst am Haushalt der
Bundesländer und der Kommunen in den Jahren 2000 bis 2010 (jeweils in
absoluten Zahlen und in Prozent und aufgeschlüsselt nach Ländern und
Kommunen angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
8. Wie hoch ist dieser Personalkostenanteil im europäischen Vergleich mit
Schweden, Norwegen, Dänemark, Finnland, Frankreich und der
Schweiz?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Wie viele Aufstockerinnen und Aufstocker, also Erwerbstätige mit und
ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die zugleich
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, gibt es
im Bereich des öffentlichen Dienstes bzw. in den entsprechenden
Wirtschaftsabteilungen (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 –
WZ 2003) „75 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung“ und „80 Erziehung und Unterricht“ sowie „85 Gesundheits-,
Veterinär- und Sozialwesen“ und „90 Abwasser- und Abfallbeseitigung und
sonstige Entsorgung“ (bitte jeweils für 2005 bis 2010 angeben)?
Die Angaben zu beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Beziehern nach Branchen
werden über eine ergänzende integrierte Auswertung von Grundsicherungs-
und Beschäftigungsstatistik gewonnen und sind derzeit bis Juni 2009 verfügbar.
Die integrierte Auswertung kann zurzeit nur auf Basis der Statistik für die
Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Agenturen in getrennter Trägerschaft
durchgeführt werden; um die Untererfassung auszugleichen, werden die Daten
mit einem einfachen proportionalen Verfahren hochgerechnet. Die Angaben
nach Wirtschaftszweigen basieren auf der neuen
Wirtschaftszweigklassifikation 2008, für die Daten erst ab Januar 2007 zur Verfügung stehen. Aktuelle
Auswertungen zu der alten Wirtschaftszweigklassifikation WZ 2003 sind nicht
mehr möglich. Die Daten für 2010 liegen noch nicht vor.
Im Bereich der in der Fragestellung genannten vier Wirtschaftsabteilungen
waren im Juni 2009 insgesamt 131 722 Personen als sozialversicherungspflichtig
und 53 907 Personen als ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigte
erfasst, die gleichzeitig Leistungsbezieher in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende waren. Von Juni 2007 bis Juni 2009 ist die Zahl der
sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leistungsbezieher um 2 490 und die Zahl der
geringfügig entlohnt beschäftigten Leistungsbezieher um 1 436 gesunken.
10. Wie viele in Vollzeit Beschäftigte im öffentlichen Dienst bzw. den
entsprechenden Wirtschaftsabteilungen (WZ 2003) „75 Öffentliche
Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung“ und „80 Erziehung und
Unterricht“ sowie „85 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen“ und „90
Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung“ beziehen neben
ihrem Verdienst aufstockende ALG-II-Leistungen (bitte jeweils für 2005
bis 2010 angeben)?
Die Angaben nach Wirtschaftszweigen basieren auf der neuen
Wirtschaftszweigklassifikation 2008, für die Daten erst ab Januar 2007 zur Verfügung
stehen. Aktuelle Auswertungen zu der alten Wirtschaftszweigklassifikation WZ
2003 sind nicht mehr möglich. Die Daten für 2010 liegen noch nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/748Im Juni 2009 waren im Bereich der in der Fragestellung genannten vier
Wirtschaftsabteilungen 75 057 sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte
gleichzeitig Leistungsbezieher in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Insgesamt (über alle Wirtschaftsbereiche) gab es 424 915 vollzeitbeschäftigte
SGB-II-Leistungsbezieher. Von Juni 2007 bis Juni 2009 ist die Zahl der
Leistungsbezieher in den in der Fragestellung genannten vier
Wirtschaftsabteilungen in sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung um 6 506
gesunken.
11. a) Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes sind
insgesamt und getrennt nach Alter und Geschlecht befristet beschäftigt (bitte
jeweils für 2000 bis 2010 angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da das Statistische
Bundesamt das Merkmal der Befristung der Beschäftigung nicht erfasst.
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über den Anteil
der befristet Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer
und der Kommunen in den Jahren 2000 bis 2010 (bitte jeweils
aufgeschlüsselt nach Ländern und Kommunen angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
12. a) Wie viele befristet Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes sind
bereits zum wiederholten Male im öffentlichen Dienst befristet
beschäftigt, und wie oft wurden mehrmals befristet Beschäftigte im
Durchschnitt beschäftigt (jeweils insgesamt und getrennt nach Alter
und Geschlecht)?
Siehe Antwort zu Frage 11a.
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Anzahl
der wiederholt befristet Beschäftigten im öffentlichen Dienst der
Länder sowie der Kommunen und über die durchschnittliche Anzahl ihrer
Wiederbeschäftigung (jeweils insgesamt und aufgeschlüsselt nach
Alter und Geschlecht)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Drucksache 17/748 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. a) Wie viele Beschäftigte sind im öffentlichen Dienst des Bundes
insgesamt und getrennt nach Alter und Geschlecht in Teilzeit beschäftigt
(bitte jeweils für 2000 bis 2010 angeben)?
Die Anzahl der in Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst des Bundes
jeweils in den Jahren 2000 bis 2008 (zum Stichtag 30. Juni) unterteilt nach
Altersgruppen und nach Geschlecht ergibt sich aus den nachfolgenden
Tabellen. Daten des Statistischen Bundesamtes für die Jahre 2009 und 2010 liegen
noch nicht vor.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ohne Soldaten)
Quelle: Statistisches Bundesamt (ohne Soldaten)
unter 25 25 – 34 35 – 44 45 – 54 55 – 59 60 und älter Gesamt
30.6.2000 195 4 599 11 320 7 653 8 681 3 996 36 444
30.6.2001 214 4 437 11 779 8 177 8 910 5 351 38 868
30.6.2002 203 4 238 12 272 8 449 10 834 6 664 42 660
30.6.2003 194 4 014 12 752 8 761 13 441 8 960 48 122
30.6.2004 204 3 764 13 207 9 251 14 652 11 424 52 502
30.6.2005 203 3 614 12 704 9 388 15 058 12 862 53 829
30.6.2006 218 3 535 12 615 9 898 15 774 13 580 55 620
30.6.2007 198 3 491 12 310 10 451 14 709 13 898 55 057
30.6.2008 238 3 572 11 791 11 043 13 118 13 251 53 013
Frauen Männer Gesamt
30.6.2000 26 936 9 508 36 444
30.6.2001 28 060 10 808 38 868
30.6.2002 29 821 12 839 42 660
30.6.2003 31 582 16 540 48 122
30.6.2004 33 188 19 314 52 502
30.6.2005 33 062 20 767 53 829
30.6.2006 33 827 21 793 55.620
30.6.2007 33 874 21 183 55 057
30.6.2008 33 521 19 492 53 013
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/748b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Anzahl
der Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder und
Kommunen insgesamt und getrennt nach Alter und Geschlecht (bitte
jeweils für 2000 bis 2010 angeben)?
Die Anzahl der in Teilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder und
Kommunen jeweils in den Jahren 2000 bis 2008 (zum Stichtag 30. Juni)
unterteilt nach Altersgruppen und nach Geschlecht ergibt sich aus den
nachfolgenden Tabellen. Daten des Statistischen Bundesamtes für die Jahre 2009 und 2010
liegen noch nicht vor.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Quelle: Statistisches Bundesamt
unter 25 25 – 34 35 – 44 45 – 54 55 – 59 60 und älter Gesamt
30.6.2000 22 756 178 732 348 040 325 768 145 591 44 637 1 065 524
30.6.2001 21 487 163 433 340 898 339 897 142 934 59 509 1 068 158
30.6.2002 20 464 157 179 339 668 348 682 150 304 74 849 1 091 146
30.6.2003 19 512 149 492 342 176 361 976 159 587 90 126 1 122 869
30.6.2004 16 294 135 577 325 560 356 438 164 965 106 813 1 105 647
30.6.2005 15 407 129 498 315 707 355 672 171 797 118 639 1 106 720
30.6.2006 14 766 126 861 307 801 354 538 189 835 119 808 1 113 609
30.6.2007 12 066 108 489 292 282 349 998 195 922 125 844 1 084 601
30.6.2008 12 373 104 928 280 234 347 226 201 149 131 822 1 077 732
Frauen Männer Gesamt
30.6.2000 902 454 163 070 1 065 524
30.6.2001 898 296 169 862 1 068 158
30.6.2002 915 352 175 794 1 091 146
30.6.2003 934 654 188 215 1 122 869
30.6.2004 915 648 189 999 1 105 647
30.6.2005 915 143 191 577 1 106 720
30.6.2006 919 331 194 278 1 113 609
30.6.2007 901 398 183 203 1 084 601
30.6.2008 895 247 182 485 1 077 732
Drucksache 17/748 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. a) Wie viele Auszubildende sind im öffentlichen Dienst des Bundes
beschäftigt (bitte jeweils für 2000 bis 2010 angeben)?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Anzahl
der Auszubildenden im öffentlichen Dienst der Länder und
Kommunen (bitte jeweils für 2000 bis 2010 angeben)?
15. a) Wie viel Prozent der Auszubildenden wurden jeweils in den Jahren
2000 bis 2010 in den öffentlichen Dienst des Bundes übernommen?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die
Prozentzahl der Auszubildenden, die jeweils in Ländern und Kommunen
und jeweils in den Jahren 2000 bis 2010 übernommen wurden?
16. a) Wie viel Prozent der übernommenen Auszubildenden wurden jeweils
in den Jahren 2000 bis 2010 befristet in den öffentlichen Dienst des
Bundes übernommen?
Wie viele unbefristet?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die
Prozentzahl der Auszubildenden, die jeweils in den Jahren 2000 bis 2010
in den öffentlichen Dienst der Länder sowie der Kommunen befristet
sowie unbefristet übernommen wurden?
Im Zuge der Ausbildungsoffensive der Bundesregierung im Rahmen des
Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs werden in der
Bundesverwaltung seit 2004 Ausbildungsverträge über den eigenen Bedarf hinaus
abgeschlossen. Zweck des Ausbildungspaktes, der nach dem Willen der
Bundesregierung auch über 2010 hinaus fortgeführt und weiterentwickelt werden soll,
ist es, jungen Menschen eine bessere Chance für eine
Beschäftigungsmöglichkeit zu eröffnen. Die Bundesbehörden setzen sich dafür ein, allen
Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung zumindest eine befristete
Anschlussbeschäftigung zu ermöglichen. Angesichts der hohen Zahl der über Bedarf
ausgebildeten jungen Menschen ist dies auch weiterhin abhängig von den zur
Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Zahl der erfolgreich beendeten
Ausbildungsverhältnisse und der Übernahmen differieren auch aus dem
Umstand, dass angebotene Anschlussverträge zum Teil nicht angenommen und
andere Beschäftigungsverhältnisse eingegangen wurden.
Seit dem Jahr 2004 führt die Bundesregierung jeweils kurz nach Beginn jedes
Ausbildungsjahres eine gesonderte Erhebung der Zahl der Auszubildenden in
der Bundesverwaltung durch. Daher werden die auf dieser Grundlage
ermittelten Zahlen abgebildet. Auf Grund des Erhebungsstichtages 15. Oktober können
für 2010 noch keine Angaben gemacht werden.
* Stichtag 31.12.2004
Der Anteil der befristeten und unbefristeten Übernahmen nach Beendigung der
Ausbildung im öffentlichen Dienst des Bundes ist in der nachfolgenden Über-
Jahr Anzahl der Auszubildenden
in der Bundesverwaltung
(Stichtag 15.Oktober)
2004* 10 688
2005 11 118
2006 11 373
2007 10 732
2008 10 492
2009 10 493
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/748sicht abgebildet. Bezugsgröße für den Anteil der Übernahmen ist die Zahl der
in dem jeweiligen Jahr erfolgreich beendeten Ausbildungsverhältnisse. Auch
hier wurde auf den Zeitraum ab 2004 abgestellt, da die Jahre vor Beginn der
Ausbildungsoffensive überwiegend nicht mehr nachvollzogen werden können.
Eine einheitliche Statistik über die Zahl der Übernahmen wird in der
Bundesverwaltung nicht geführt. Einzelne Ressorts konnten daher auch für den
Zeitraum ab 2004 keine vollständigen Daten vorlegen.
Im Jahr 2010 gibt es bereits einige Übernahmen. Es handelt sich hierbei um
Auszubildende, die in 3,5-jährigen Ausbildungsberufen ausgebildet oder auf
Grund guter Leistungen vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wurden. In
der weit überwiegenden Mehrzahl stehen die Abschlussprüfungen jedoch noch
aus, so dass insoweit noch keine Angaben möglich sind.
Die Anzahl der Auszubildenden im öffentlichen Dienst der Länder und
Kommunen ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Grundlage ist die
Personalstandstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die Auswertung für die Jahre
2009 und 2010 liegt noch nicht vor. Auf Grund des Erhebungsstichtags der
Personalstandstatistik zum 30. Juni kann sie die Ausbildungsleistung des
öffentlichen Dienstes nur unvollständig wiedergeben. Zu diesem Stichtag können
bereits ganze Ausbildungsjahrgänge die Ausbildung beendet haben, während
neue Ausbildungsjahrgänge erst zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres die
Ausbildung antreten.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Über den Anteil der Übernahmen nach beendeter Ausbildung im öffentlichen
Dienst der Länder und Kommunen liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
Jahr
erfolgreich beendete
Ausbildungsverhältnisse
davon übernommen
(in %)
befristet
(in %)
unbefristet
(in %)
2004 2 023 62,8 54,4 8,3
2005 2 146 63,0 54,6 8,3
2006 2 392 76,9 68,2 8,6
2007 3 496 70,8 63,5 7,2
2008 2 863 72,4 67,1 5,2
2009 2 994 70,9 62,1 8,8
Jahr
Anzahl der Auszubildenden (Stichtag 30. Juni)
Länder
Gemeinden/
Gemeindeverbände
Zweckverbände
2000 27 289 52 376 3 069
2001 21 728 49 589 2 756
2002 20 016 47 188 2 926
2003 20 491 45 443 2 849
2004 19 891 39 838 2 409
2005 17 893 36 784 2 045
2006 16 584 35 009 1 607
2007 14 660 34 140 1 393
2008 13 924 33 356 1 574
Drucksache 17/748 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode17. a) Wie hoch wären, angesichts des Wegfalls der gesetzlichen Förderung
der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit, die Kosten für
den Bund, wenn die mit dem Jahr 2010 ausgelaufenen Regelungen zur
Altersteilzeit nach dem bisherigen Tarifvertrag weiterlaufen würden?
Für ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag zur Regelung der
Altersteilzeitarbeit vom 5. Mai 1998 (TV ATZ) fallen neben dem Teilzeitbrutto
zuzüglich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung weitere Kosten an,
und zwar durch die sog. 1. Aufstockung des Altersteilzeitentgelts um
20 Prozent entsprechend dem Altersteilzeitgesetz, durch die sog. 2.
Aufstockung des Altersteilzeitentgelts auf 83 Prozent (TV ATZ) bzw. auf 88
Prozent (Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im
Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr – TV UmBw) des – auf Basis des
bisherigen Bruttoentgelts – pauschalierten Nettoentgelt, ferner durch zusätzlich
zu entrichtende Rentenversicherungsbeträge und Arbeitgeberkosten zur
betrieblichen Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der
Länder (VBL). Die Gesamtkosten hängen jedoch von einer Vielzahl weiterer
Parameter ab.
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Kosten,
die in diesem Falle jeweils für Länder und Kommunen entstehen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
18. Wie hoch war die Förderquote in den Jahren 2000 bis 2010 durch die
Bundesagentur für Arbeit nach dem bisher gültigen Tarifvertrag, und
welche Kosten entfielen auf die Bundesagentur für Arbeit?
Im Zusammenhang mit der Förderung der Altersteilzeitarbeit nach dem
Altersteilzeitgesetz wird u. a. die Zugehörigkeit des Arbeitgebers zur jeweiligen
Wirtschaftsabteilung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe
2008 (WZ 2008), erhoben. Hierbei werden Fälle, die sich im Sinne der
Fragestellung ausschließlich auf den öffentlichen Dienst beziehen oder unter den
Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeit im öffentlichen Dienst (TV ATZ)
fallen, nicht gesondert erfasst.
19. a) Wie viele Beschäftigte wurden durch die Altersteilzeitregelung im
öffentlichen Dienst des Bundes seit ihrem Bestehen und aufgesplittet
nach Jahren neu eingestellt?
Die Neueinstellungen von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes
sind abhängig von der Anzahl der (befristeten) Ersatz(plan)stellen seit
Einführung der Altersteilzeit im Jahr 1999. Die Anzahl der Ersatzplanstellen ergibt
sich aus der nachfolgenden Übersicht. Ersatzplanstellen können zur
Beschäftigung von Ersatzkräften für altersteilzeitbeschäftigte Beamte und Arbeitnehmer
ausgebracht werden, wenn während der Freistellungsphase der
Altersteilzeitbeschäftigten ein unabweisbarer Bedarf für eine Nachbesetzung der betroffenen
Dienstposten besteht. Für ab dem 1. Januar 2005 bewilligte
Altersteilzeitbeschäftigungen dürfen Ersatz(plan)stellen wegen der damit verbundenen
Kosten für den Bundeshaushalt nur ausgebracht werden, wenn sichergestellt ist,
dass – auf den Einzelplan und die Gesamtheit der ab diesem Zeitpunkt
bewilligten Altersteilzeitbeschäftigungen bezogen – die Ausgaben für die
Ersatz(plan)stellen die Einsparungen auf Grund der Altersteilzeitbeschäftigungen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/748nicht übersteigen. Die Anzahl der Ersatz(plan)stellen trifft keine Aussage
darüber, ob die Nachbesetzung extern oder intern erfolgt ist.
* Quelle: Bundesministerium der Finanzen
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Anzahl
der Beschäftigten, die durch die Altersteilzeitregelung seit ihrem
Bestehen und aufgesplittet nach Jahren jeweils im öffentlichen Dienst
von Ländern und Kommunen neu eingestellt worden sind?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
20. a) Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes haben
jeweils von 2000 bis 2010 die Altersteilzeitregelung in Anspruch
genommen?
Die nachfolgende Tabelle gibt für die Jahre 2000 bis 2008 Auskunft darüber,
wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Bundes (zum jeweiligen
Stichtag 30. Juni) in Altersteilzeit waren. Daten des Statistischen Bundesamtes
für die Jahre 2009 und 2010 liegen noch nicht vor.
Quelle: Statistisches Bundesamt
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Anzahl
der Beschäftigten, die jeweils von 2000 bis 2010 und jeweils im
öffentlichen Dienst der Länder und der Kommunen die
Altersteilzeitregelung in Anspruch genommen haben?
Die nachfolgende Tabelle gibt für den Zeitraum von 2000 bis 2008 Auskunft
darüber, wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder und der
Kommunen (zum jeweiligen Stichtag 30. Juni) in Altersteilzeit waren. Daten
des Statistischen Bundesamtes für die Jahre 2009 und 2010 liegen noch nicht
vor.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Jahr 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Anzahl
der
Ersatzplanstellen
1 208 3 276 3 964 4 290 5 245 5 731 5 933 5 527 4 863 3 849 3 333
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Anzahl
Altersteilzeitbeschäftigte
8 713 11 123 14 798 19 960 23 994 25 872 27 124 26 093 23 802
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Anzahl
Altersteilzeitbeschäftigte
41 409 70 225 102 942 130 985 154 285 166 648 177 527 181 062 180 747
Drucksache 17/748 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Wie wird sich der Bund als Arbeitgeber in dieser Tarifrunde in der Frage
der Altersteilzeit verhalten?
Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarifautonomie. Deshalb wird sich die
Bundesregierung während der laufenden Tarifverhandlungen 2010 hierzu nicht
äußern.
22. Wie stellt sich die Bundesregierung den Generationenwandel im
öffentlichen Dienst vor, in dem sichergestellt ist, dass die Beschäftigtenstruktur
vor einer Überalterung geschützt ist?
Die Koalition hat sich dazu bekannt, dass eine Erhöhung der
Erwerbsbeteiligung vor allem der Älteren angestrebt wird und die Voraussetzungen für eine
längere Teilhabe Älterer am Erwerbsleben wegen des demografischen Wandels
verbessert werden. Neben der Gewinnung von Nachwuchs und der
Fortentwicklung attraktiver Beschäftigungsbedingungen gehören angesichts der zu
erwartenden Folgen des demografischen Wandels auch Maßnahmen zur
Berücksichtigung der besonderen Belange älterer Beschäftigter dazu, wie
beispielsweise durch eine Flexibilisierung des Ruhestandseintritts.
23. Welche Modelle des frühzeitigen Ausstiegs aus dem Arbeitsleben in
physisch und/oder psychisch besonders belasteten Bereichen des
öffentlichen Dienstes stellt sich die Bundesregierung vor?
Nachdem die Altersgrenzen in der letzten Legislaturperiode angehoben
wurden, wird die Bundesregierung zunächst den in § 154 Absatz 4 des Sechsten
Buches Sozialgesetzbuch bzw. in § 147 Absatz 3 des Bundesbeamtengesetzes
für den öffentlichen Dienst des Bundes angekündigten Bericht abwarten.
24. Wie verhält sich die Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst im
Vergleich zur Privatwirtschaft jeweils in den Jahren 2000 bis 2010?
25. Wie will die Bundesregierung die Einstellung von qualifiziertem
Personal sicherstellen angesichts der deutlich schlechteren Lohnentwicklung
im öffentlichen Dienst in den letzten 10 Jahren im Verhältnis zur
Gesamtwirtschaft?
Bei einem Vergleich der Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst mit der
Entwicklung in der Privatwirtschaft sind zur Gewinnung eines realistischen
Gesamtbildes neben den tariflichen Anpassungsraten auch die Entwicklung der
gesamtwirtschaftlichen Bruttolöhne und -gehälter zu berücksichtigen, in denen
sich die tarifliche Praxis widerspiegelt. Danach ist die Lohnentwicklung im
öffentlichen Dienst in den letzten zehn Jahren im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft
im Ergebnis nicht schlechter verlaufen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/74826. Welche Lohnentwicklung und welche Personalentwicklung strebt die
Bundesregierung im öffentlichen Dienst des Bundes bis zum Jahr 2014
an, und wie will die Bundesregierung die Funktionsfähigkeit der
Bundesverwaltung garantieren angesichts der Aussage des Staatssekretärs im
Bundesministerium der Finanzen Werner Gatzer (FAZ vom 15. Januar
2010: „Finanzstaatssekretär Werner Gatzer sagte am Donnerstag, der
Bund wolle mit gutem Beispiel vorangehen und seine Verwaltungskosten
bis 2014 auf den Stand von 2009 ,einfrieren‘. Zusätzliche Personalkosten
nach Lohnrunden müssten die Ressorts selbst erwirtschaften.“)?
Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarifautonomie. Dabei geht sie davon
aus, dass sich die Entwicklung der Einkommen der Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes des Bundes wie in der Vergangenheit grundsätzlich und in
angemessener Weise an der allgemeinen Wirtschaft- und Einkommensentwicklung
orientiert. Über die künftige Personalentwicklung wird – unter Wahrung der
Funktionsfähigkeit der Verwaltung – im Rahmen des jährlichen
Haushaltsaufstellungsverfahrens entschieden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]