Radioaktive Rückstände bei der Öl- und Gasförderung
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bei der Öl- und Gasförderung gelangen mit dem sogenannten Prozesswasser Begleitstoffe wie radioaktives Radium 226, Radium 228, Blei 210 und Thorium 228 aus dem Erdinnern an die Oberfläche. Diese radioaktiven Stoffe natürlichen Ursprungs lagern sich u. a. in Schlämmen und in Förderröhren ab, so dass diese Materialien ebenfalls radioaktiv belastet werden. Trotz der Vorschriften in der Strahlenschutz-Verordnung (StrlSchV), die die Überwachung der Radioaktivität und der Belastung einzelner Personen vorgibt, erfolgt die Entsorgung dieser radioaktiven Rückstände weitgehend unkontrolliert in Eigenverantwortung durch die Förderfirmen. Mitteilungspflichten nach § 100 StrlSchV gelten erst ab mehr als 2 000 Tonnen anfällen Rückständen jährlich, wobei nach Schätzungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) diese Mengen in Deutschland bei keinem Betrieb erreicht werden.
Darüber hinaus importieren und verarbeiten deutsche Firmen radioaktive Rückstände aus der Öl- und Gasförderung, um aus den giftigen Schlämmen Quecksilber zu gewinnen. Das verbleibende radioaktive Material wurde in der Vergangenheit zum Teil in schlichten, nicht besonders gekennzeichneten Fässern zwischengelagert, um diese später in ausgedienten Bergwerksstollen in Mitteldeutschland zu deponieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Menge
1. Welche Firmen verarbeiten in Deutschland welche Mengen radioaktiver Rückstände, und wie hoch ist die daraus resultierende radioaktive Belastung für die Angestellten, die Maschinen und Gebäude sowie die Lagerflächen?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Import von radioaktiven Rückständen aus der Erdöl-/Erdgas-Förderung vor (bitte angeben nach Menge, Firma und Herkunftsland)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang deutscher Firmen, die im Ausland in großen Mengen Erdöl/Erdgas fördern, mit den dort anfallenden radioaktiven Rückständen?
4. Liegen der Bundesregierung Angaben vor, in welchen Mengen radioaktive Rückstände in Deutschland lagern (bitte aufschlüsseln nach Standort, Firma, Lagerzeitraum und Menge)?
5. Was unternimmt die Bundesregierung, um diese Angaben zukünftig abschließend und flächendeckend zu erhalten?
II. Kontrolle
6. Welche Fälle von überschrittenen Grenz- und Richtwerten bei TENORM- Stoffen sind der Bundesregierung bekannt (bitte die Liste der ca. 67 Fälle seit 2003 beifügen)?
7. Wie viele dieser radioaktiven Chargen stammen aus Deutschland, wie viele wurden importiert (bitte angeben nach Firma und Standort)?
8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie die zuständigen Behörden den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Recyclingfirmen und das daraus entstehende Strahlenrisiko (Alpha-, Beta- und Gammastrahlen) überwachen und wie diese Kontrollen durchgeführt werden?
9. Wann finden welche technischen Kontrollen von Seiten der örtlichen Behörden zur Strahlenbelastung bei Recyclingunternehmen statt, und inwieweit verlassen sich die Behörden auf die Messungen bzw. Angaben der jeweiligen Unternehmen?
10. Was hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Kontrolle und Überwachung radioaktiver Rückstände und der sie verarbeitenden Betriebe durch die zuständigen Behörden unternommen, nachdem deutlich wurde, dass es Lücken im Gesetzesvollzug gibt und die Kontrollen verbesserungswürdig seien?
III. Endlager (aus der Kontrolle entlassene Rückstände)
11. Welche Genehmigungen zur Endlagerung radioaktiver Rückstände wurden welchen Unternehmen seit Anfang 2005 erteilt?
12. Auf welchen Deponien und in welchen Bergwerken wurden in den letzten fünf Jahren in Deutschland radioaktive Rückstände eingelagert?
IV. Gefahr/Bewertung
13. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur internationalen, wissenschaftlichen Diskussion über die Risiken radioaktiver Rückstände aus der Erdöl-/ Erdgasproduktion, und wie verleiht sie dieser Haltung Ausdruck?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Strahlenbelastungen durch radioaktive Rückstände aus der Öl- und Gasindustrie auch bei geringen Dosen keine gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung verursachen, und wie sind diese Einschätzungen wissenschaftlich abgesichert (bitte die entsprechenden Studien und wissenschaftlichen Ausarbeitungen nennen)?
15. Wie wird sichergestellt, dass die Giftigkeit von Rückständen (abgesehen von der Radioaktivität) nicht zu Belastungen der Arbeitnehmer und der Umwelt führt und eine Entsorgung ordnungsgemäß erfolgt?
16. Wie schätzt die Bundesregierung die radioaktive Belastung aus den Rückständen der Erdöl-/Erdgasförderung im Vergleich zum Abraum der Uranförderung rund um die Wismut ein?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung von radioaktiven Stoffen aus kerntechnischen Anlagen und solchen aus Bergbau und Erdöl-/Erdgasförderung (NORM- und TENORM-Stoffe), wonach für Letztere höhere Grenzwerte gelten als für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen?
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diese ungleiche Behandlung radioaktiver Abfälle zu beenden?
19. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass nach Medienberichten z. B. die Firma DELA GmbH Recycling und Umwelttechnik in Essen kein Fachbetrieb für die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist, aber u. a. auf ihrem Hof das radioaktive Radium 226 aus der Quecksilbergewinnung lagert, die bisherige Genehmigungsfreiheit für die Lagerung radioaktiver Rückstände – anders als radioaktiver Abfälle – für angemessen? Wenn ja, warum?
V. Regelungen
20. Welche Korrekturen im Abfallrecht hält die Bundesregierung für erforderlich, um sicherzustellen, dass eine sichere Endlagerung nur auf geeigneten Deponien erfolgt?
21. Wie wird der neue Entwurf der europäischen Grundnormen (EU Basic Safety Standards) vorsehen, dass keine kontaminierten Metalle mehr oberhalb der Unbedenklichkeitsschwelle – gleich welchen Ursprungs – in Europa gehandelt werden?
22. Welche Initiativen wird die Bundesregierung hierzu in welchen internationalen Kommissionen weiter verfolgen?
Fragen22
Welche Firmen verarbeiten in Deutschland welche Mengen radioaktiver Rückstände, und wie hoch ist die daraus resultierende radioaktive Belastung für die Angestellten, die Maschinen und Gebäude sowie die Lagerflächen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Import von radioaktiven Rückständen aus der Erdöl-/Erdgas-Förderung vor (bitte angeben nach Menge, Firma und Herkunftsland)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang deutscher Firmen, die im Ausland in großen Mengen Erdöl/Erdgas fördern, mit den dort anfallenden radioaktiven Rückständen?
Liegen der Bundesregierung Angaben vor, in welchen Mengen radioaktive Rückstände in Deutschland lagern (bitte aufschlüsseln nach Standort, Firma, Lagerzeitraum und Menge)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um diese Angaben zukünftig abschließend und flächendeckend zu erhalten?
Welche Fälle von überschrittenen Grenz- und Richtwerten bei TENORM- Stoffen sind der Bundesregierung bekannt (bitte die Liste der ca. 67 Fälle seit 2003 beifügen)?
Wie viele dieser radioaktiven Chargen stammen aus Deutschland, wie viele wurden importiert (bitte angeben nach Firma und Standort)?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie die zuständigen Behörden den Umgang mit radioaktiven Stoffen in Recyclingfirmen und das daraus entstehende Strahlenrisiko (Alpha-, Beta- und Gammastrahlen) überwachen und wie diese Kontrollen durchgeführt werden?
Wann finden welche technischen Kontrollen von Seiten der örtlichen Behörden zur Strahlenbelastung bei Recyclingunternehmen statt, und inwieweit verlassen sich die Behörden auf die Messungen bzw. Angaben der jeweiligen Unternehmen?
Was hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Kontrolle und Überwachung radioaktiver Rückstände und der sie verarbeitenden Betriebe durch die zuständigen Behörden unternommen, nachdem deutlich wurde, dass es Lücken im Gesetzesvollzug gibt und die Kontrollen verbesserungswürdig seien?
Welche Genehmigungen zur Endlagerung radioaktiver Rückstände wurden welchen Unternehmen seit Anfang 2005 erteilt?
Auf welchen Deponien und in welchen Bergwerken wurden in den letzten fünf Jahren in Deutschland radioaktive Rückstände eingelagert?
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur internationalen, wissenschaftlichen Diskussion über die Risiken radioaktiver Rückstände aus der Erdöl-/ Erdgasproduktion, und wie verleiht sie dieser Haltung Ausdruck?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Strahlenbelastungen durch radioaktive Rückstände aus der Öl- und Gasindustrie auch bei geringen Dosen keine gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung verursachen, und wie sind diese Einschätzungen wissenschaftlich abgesichert (bitte die entsprechenden Studien und wissenschaftlichen Ausarbeitungen nennen)?
Wie wird sichergestellt, dass die Giftigkeit von Rückständen (abgesehen von der Radioaktivität) nicht zu Belastungen der Arbeitnehmer und der Umwelt führt und eine Entsorgung ordnungsgemäß erfolgt?
Wie schätzt die Bundesregierung die radioaktive Belastung aus den Rückständen der Erdöl-/Erdgasförderung im Vergleich zum Abraum der Uranförderung rund um die Wismut ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung von radioaktiven Stoffen aus kerntechnischen Anlagen und solchen aus Bergbau und Erdöl-/Erdgasförderung (NORM- und TENORM-Stoffe), wonach für Letztere höhere Grenzwerte gelten als für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diese ungleiche Behandlung radioaktiver Abfälle zu beenden?
Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass nach Medienberichten z. B. die Firma DELA GmbH Recycling und Umwelttechnik in Essen kein Fachbetrieb für die Entsorgung radioaktiver Abfälle ist, aber u. a. auf ihrem Hof das radioaktive Radium 226 aus der Quecksilbergewinnung lagert, die bisherige Genehmigungsfreiheit für die Lagerung radioaktiver Rückstände – anders als radioaktiver Abfälle – für angemessen?
Wenn ja, warum?
Welche Korrekturen im Abfallrecht hält die Bundesregierung für erforderlich, um sicherzustellen, dass eine sichere Endlagerung nur auf geeigneten Deponien erfolgt?
Wie wird der neue Entwurf der europäischen Grundnormen (EU Basic Safety Standards) vorsehen, dass keine kontaminierten Metalle mehr oberhalb der Unbedenklichkeitsschwelle – gleich welchen Ursprungs – in Europa gehandelt werden?
Welche Initiativen wird die Bundesregierung hierzu in welchen internationalen Kommissionen weiter verfolgen?