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Deutscher Bundestag Drucksache 17/767
17. Wahlperiode 23. 02. 2010
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Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 18. Februar 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Jan Korte,
Harald Koch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/627 –
Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog existiert 2010 bereits zehn Jahre.
Nach dem Verständnis der deutschen Öffentlichkeit sollte dieser Dialog vor
allem der offensiven Diskussion über die Einhaltung und Durchsetzung von
Menschenrechtsstandards dienen. Schon zur Halbzeit des Dialogs hieß es
jedoch auf der Website des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), der Vorschlag
des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder zur Institutionalisierung
eines solchen Dialogs sei deshalb aufgegriffen worden, „weil soziale
Stabilität, wirtschaftliches Wachstum, Auslandsinvestitionen ein hohes Maß an
Rechtssicherheit für die Investoren erfordern“. Auf der Homepage des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
hieß es dazu: „Ausländische Investoren erwarten Rechtssicherheit“, deshalb
berate Deutschland China im Rechtsbereich.
Die Fraktion DIE LINKE. hat in diesem Zusammenhang in der vergangenen
Legislaturperiode eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt
(Bundestagsdrucksache 16/14085). In einigen Punkten blieb die Bundesregierung
aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Antwort (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/14132) gänzlich schuldig. In weiteren Punkten sind die
Antworten ausweichend und unpräzise. Schließlich befremden die Antworten
hinsichtlich der Website-Sperre des Anwalts Dr. Rolf Geffken vor allem
deshalb, weil sie über den Rahmen einer bloßen Antwort hinaus ohne Not eine
Rufschädigung des Betroffenen bewirken.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat sich am 28. Oktober 2009 neu konstituiert. Es ist nicht
die Aufgabe der neuen Bundesregierung, zu Antworten der früheren
Bundesregierung zu parlamentarischen Anfragen nachträglich Stellung zu nehmen. Die
neue Bundesregierung hat sich zur Fortsetzung des deutsch-chinesischen
Rechtsstaatsdialogs bekannt; sie wird ihn mit dem Ziel der Förderung von
Menschenrechten, Rechtsstaat und marktwirtschaftliche Ordnung in China
fortsetzen.
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.
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1. Weshalb war der Bundesregierung bis zur Beantwortung der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/14132 die in erster Auflage nun schon
über vier Jahre alte Denkschrift zum Rechtsstaatsdialog nicht bekannt?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Autor der Denkschrift die große
Mehrzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches und
der beteiligten Institutionen sowie das BMJ frühzeitig über deren
Erscheinen informiert hat?
Die Publikation ist der Bundesregierung nicht bekannt gemacht worden oder
sonst bekannt. Die Publikation ist auch über die Deutsche Nationalbibliothek
nicht erfasst.
2. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass ihr zwar die
Denkschrift angeblich nicht bekannt sei, der Autor nach eigenem Bekunden an
anderer Stelle in anderen Publikationen entgegen der Darstellung der
Bundesregierung jedoch gar keine detaillierte Kritik des Dialogs
vorgenommen hat?
In welchen Punkten soll welche Kritik nicht zutreffend sein?
Es wurde und wird auf Kritik eingegangen, die Dr. Rolf Geffken an anderen
Stellen äußert (z. B. in dem Papier „Korruption und Rechtsdialog“ –
Beobachtungen in China; veröffentlicht im labournet.de).
Der Kritik, dass der Rechtsstaatsdialog nur sehr begrenzt als
Menschenrechtsdialog geführt werde, ist zu entgegnen, dass Rechtsstaat und Menschenrechte
nach Auffassung der Bundesregierung einander untrennbar bedingen, der
Rechtsstaat – als Postulat seinerseits abgeleitet aus der Würde des Menschen –
ermöglicht erst die volle Verwirklichung und Durchsetzung der
Menschenrechte. Menschenrechtsfragen sind auch Fragen des Rechtsstaatsdialogs und
vice versa. Sie werden in den hierzu institutionalisierten Dialogen erörtert.
Des Weiteren kritisiert Dr. Rolf Geffken, die Kooperation sei zu hochschullastig.
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Gerade der deutsch-
chinesische Rechtsstaatsdialog zeichnet sich durch die Vielfalt seiner Teilnehmer aus
(vgl. „Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog – Ein Überblick“; 2.
Auflage April 2009).
Ein weiterer Kritikpunkt von Dr. Rolf Geffken ist, dass das Thema „Geistiges
Eigentum“ zum Menschenrechtsthema hochstilisiert werde, obwohl es nur die
wirtschaftlichen Interessen großer Unternehmen berühre. Die Bundesregierung
teilt diese Auffassung nicht. Vom Schutz geistigen Eigentums profitieren u. a.
auch kleine Erfinder und Autoren. Im Übrigen umfasst die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte von 1948 ausdrücklich den Schutz des Eigentums. In
der internationalen Diskussion wird das Geistige Eigentum immer mehr dem
klassischen Eigentumsbereich gleichgestellt.
3. Hat die Bundesregierung eine Auswertung der quantitativen
Zusammensetzung des Runden Tisches sowie der am Rechtsstaatsdialog beteiligten
Personen und Institutionen im Hinblick auf
a) deren Zuordnung zu akademischen Institutionen und
b) deren Zuordnung zu praktischen Rechtsberufen vorgenommen?
Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen, und welche
konkreten Zahlen liegen im Einzelnen vor?
Nein. Die Bundesregierung hat keine Auswertung vorgenommen. Die Zahl der
Teilnehmer des sog. Großen-Runden-Tisches zum Rechtsstaatsdialogs wächst
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seit 10 Jahren und ist in erster Linie von den zahlreichen in China engagierten
Trägern des Rechtsstaatsdialogs geprägt; deutsche akademische Institutionen
sind repräsentiert, soweit sie im Rechtsstaatdialog mitarbeiten, aber nicht
überrepräsentiert.
4. Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff einer „praktisch
ausgerichtete Rechtsberatung“ durch die Deutsche Gesellschaft für
Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH?
Die GTZ unterstützt im Auftrag der Bundesregierung die chinesische Regierung
bei Gesetzgebungsberatungen und Trainingsmaßnahmen sowohl durch
Hochschullehrer als auch durch Praktiker des Rechts – überwiegend in gemischten
Teams. Abhängig von den beratenen Rechtsgebieten werden Anwälte, Richter,
Verwaltungs-, Unternehmens-, Verbandsjuristen und Juristen aus
zivilgesellschaftlichen Organisationen eingesetzt. Bewährt hat sich auch die Einbindung
von Praktikern anderer Ausbildungsgänge (z. B. Stadtplanern im Rahmen einer
jüngst durchgeführten Beratung zu einem geplanten Gesetz zur Regelung des
sozialen Wohnungsbaus).
5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die für die GTZ in Beijing tätigen
„Rechtsberater“ überwiegend völlig unerfahrene deutsche
Rechtsreferendare oder allenfalls erst vor Kurzem zur Anwaltschaft zugelassene
deutsche Juristen sind, nicht aber in der Praxis erfahrene deutsche
Rechtsanwälte mit Kenntnissen des chinesischen Rechts?
Die Arbeit der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit in
Peking wird von einem deutschen Juristen und dessen Stellvertreter geleitet, die
über langjährige Berufserfahrung in Unternehmen, Verwaltung und
Hochschulen und auch der Anwaltschaft verfügen. W iter arbeiten dort Juristen mit
Erfahrungen aus Anwaltskanzleien mit Chinabezug sowie eine deutsche
Richterin. Die zusätzliche Einrichtung von Referendar- und Praktikantenstellen
(primär für chinesische Bewerber) hat sich bewährt, da so angehenden jungen
Juristen/innen ein Einblick in die Arbeit im jeweils anderen Land gegeben wird.
Hierbei wird eng mit den deutsch-chinesischen akademischen
Ausbildungsprojekten kooperiert. In der eigentlichen Beratung sind Referendare/innen und
Praktikanten/innen nicht tätig.
6. Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass in einem
umfassenden Aufsatz von Dr. Pißler vom Max-Planck-Institut für Internationales
Privatrecht in Hamburg bezüglich eines der letzten Symposien der
Umstand beklagt wurde, dass die teilnehmenden deutschen „Experten“ nur
über sehr geringe Kenntnisse der Situation in China bzw. des chinesischen
Rechts (im Gegensatz zu den chinesischen Teilnehmern in Bezug auf das
deutsche Recht) verfügt hätten und die Diskussion deshalb zum Teil
unfruchtbar verlaufen sei?
a) Wie viel Personen haben von deutscher Seite bisher an den
Rechtsstaatssymposien teilgenommen?
b) Handelte es sich dabei ausschließlich oder auch nur überwiegend um
Personen, die über Erfahrungen und Kenntnisse im chinesischen Recht
verfügten?
c) Gedenkt die Bundesregierung weiterhin den Chinaexperten Dr. Rolf
Geffken von der Teilnahme an diesen Rechtsstaatssymposien wegen
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einer angeblich begrenzten Teilnehmerzahl oder wegen der angeblichen
„Hochrangigkeit“ der Teilnehmer auszuschließen?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Die Kritik von Dr. Pißler zum Sechsten Symposium im Rahmen des
deutschchinesischen Rechtsstaatsdialogs am 20./21. Juni 2005 in Hamburg wurde zur
Kenntnis genommen (Zeitschrift für Chinesisches Recht 2005, S. 258 ff.).
Dr. Pißler hält es für eine Holschuld der teilnehmenden deutschen Experten, sich
zuvor stärker mit dem chinesischen Recht zu befassen. Um dies zu vereinfachen,
werden den Teilnehmern der deutschen Seite vor jedem Symposium des
Rechtsstaatsdialogs umfangreiche Materialien zum chinesischen Recht und dessen
Praxis zur Verfügung gestellt. Zur Erstellung dieser Papiere nutzt die
Bundesregierung die vorhandene Kompetenz zum chinesischen Recht in Deutschland,
insbesondere der Max-Planck-Institute und der in dem jeweiligen Rechtsgebiet
mit China tätigen Verbände und Vereine. Die Diskussionen in den bisherigen
durchgeführten Rechtsstaatssymposien sind aus Sicht der Bundesregierung stets
für beide Seiten sehr fruchtbar gewesen.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sämtliche Aktivitäten, die von
Dr. Rolf Geffken und von dem von ihm geleiteten Institut in Bezug auf
den Rechtsdialog ausgingen, jedenfalls von der Bundesregierung weder
finanziell noch in anderer Weise unterstützt wurden, und dass wiederholte
Bitten um Unterstützung abschlägig beschieden wurden?
Die unter dem Dach des Rechtsstaatsdialogs stattfindenden Aktivitäten werden
von einer Vielzahl staatlicher und zivilgesellschaftlicher Träger unterstützt.
Gerade diese Vielfalt ist im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs gewollt. Aktivitäten
von Dr. Rolf Geffken bzw. des von ihm geleiteten Instituts wurden seitens der
Bundesregierung unterstützt, wie z. B. die unter der Schirmherrschaft des
Anwaltsvereins organisierte deutsch-chinesische Anwaltskonferenz vom 13. bis
16. November 2008. (vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 17 dieser Anfrage).
Grundsätzlich tragen alle im Rechtsstaatsdialog aktiven Initiativen und
Organisationen ihre Kosten selbst.
8. Hat die Bundesregierung eine Auswertung der ersten Deutsch-
Chinesischen Konferenz zum Arbeitsrecht in Kanton aus dem Jahre 2004
vorgenommen, und die diesbezüglichen Berichte in der Fachliteratur zur
Kenntnis genommen?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung dabei
gekommen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat die Berichte in der Fachliteratur über die Konferenz
zum Arbeitsrecht in Kanton vom 8. bis 11. November 2004 zur Kenntnis
genommen. Nach diesen Berichten handelte es sich bei der von dem Hamburger Institut
für Arbeit – ICOLAIR – und der Hans-Böckler-Stiftung ausgerichteten Tagung
um eine rechtswissenschaftliche Konferenz zum deutschen und chinesischen
Arbeitsrecht. Die Bundesregierung war an dieser wissenschaftlichen
Forschungskonferenz an der Sun-Yat-Sen Universität in Kanton durch Teilnahme
eines Vertreters der Deutschen Botschaft in Peking beteiligt und hat dieses
Zusammentreffen deutscher und chinesischer Arbeitsrechtler begrüßt. Das
Dialogthema Arbeitsrecht wird bereits seit Beginn des deutsch-chinesischen
Rechtsstaatsdialogs auf der Grundlage der Vereinbarung vom Juni 2000
zwischen den beiden Regierungen bearbeitet. Auf die Antwort zu Frage 11 wird im
Übrigen verwiesen.
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9. Was sind im Einzelnen die Gründe dafür, dass kein einziges der
Rechtsstaatssymposien sich bislang mit der Lage von Migrantinnen und
Migranten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie
Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern beschäftigt hat?
Die Rolle dieser Themen in Veranstaltungen des Rechtsstaatsdialogs wurde
bereits in Antwort 4 der Bundestagsdrucksache 16/14132 zutreffend erläutert. Es
sind wichtige Themen, die auch in zukünftig stattfindenden
Rechtsstaatssymposien vereinbart werden können.
10. Hat die Bundesregierung gegenüber der chinesischen Regierung eine
Initiative ergriffen, diese Themen zum Gegenstand der Symposien zu
machen?
Wenn ja, wann, und mit welcher Begründung?
Wenn nein, warum nicht?
Die jeweiligen Themen der jährlichen Veranstaltungen des Rechtsstaatsdialogs
sollen die gesamte Breite des Rechts in der Gesellschaft wiedergeben. Mit dem
Recht der Rentenversicherung in 2009 und dem Recht der Anwaltschaft im
Rechtsstaat in 2010 wurden in den jüngsten Jahren zwei Themen gewählt, die
Bürgerrechte und soziale Rechte stärken. Gerade die Rolle von Migranten
spielte in der chinesischen Diskussion um die Fortentwicklung des
Rentensystems eine zentrale Rolle. Auch die Eigentumsrechte von Eigenheimbesitzern
können im Rahmen zukünftiger Dialoge diskutiert werden.
11. Wann und wo, mit welchen beteiligten Personen, mit welchen Themen,
auf welchen Veranstaltungen, und mit welchen Ergebnissen wurde ein
Projekt der GTZ durchgeführt, in dem die Rechte von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern eine zentrale Rolle gespielt haben?
Gibt es zu diesem Projekt Veröffentlichungen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des von 1994 bis 2003 im Auftrag der Bundesregierung
(Auftragnehmer GTZ) mit dem chinesischen Arbeitsministerium durchgeführten
Projekts zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht wurden 22 Symposien in
Peking, 10 in den chinesischen Provinzen sowie weitere Veranstaltungen in
Deutschland und Europa durchgeführt. Ungefähr ein Drittel der Veranstaltungen
befasste sich mit allen Bereichen des Arbeitsrechts. Bei den zentralen
beratenden Veranstaltungen in Peking waren insgesamt 70 deutsche Experten
eingeladen. Neben einer Vielzahl von Veröffentlichungen in chinesischer Sprache
(sämtlich vergriffen) sind gegenwärtig noch die Abschlussbände über die GTZ
erhältlich (Arbeits- und Sozialversicherung in China und Deutschland:
Rechtsvergleichende Betrachtungen, Peking 2003; Commentaries on Chinese Labour
and Social Security Laws and Regulations, Peking 2004). Im Rahmen der
Gesetzgebungsberatung wurde seitdem zum Arbeitsvertragsgesetz beraten (seit
1. Januar 2008 in Kraft). Als Experten waren hier neben anderen Vors. Richter
am BAG Wolfgang Linsenmaier und Prof. Dr. Wolfgang Däubler tätig. Letzter
war auch bereits mit der Beratung zum am 1. Januar 1995 in Kraft getretenen
Arbeitsgesetz befasst.
Im Juli 2009 wurde mit der GTZ eine Dialogveranstaltung zur gegenseitigen
Informationen über Entwicklung von Strategien zur Arbeitsmarktintegration im
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europäischen Kontext durchgeführt. Teilnehmer der Bundregierung waren der
Abteilungsleiter und die Unterabteilungsleiterin Arbeitsmarktpolitik und
Ausländerbeschäftigung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
12. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es dem chinesischen Arbeitsrecht
allgemein unter einem erheblichen Vollzug mangelt?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem
chronischen Vollzugsdefizit?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass das Arbeitsrecht in China vielfach nicht
in vollem Umfang implementiert wird. Die Umsetzung bestehenden Rechts ist
generell ein Problem, das auch der chinesischen Regierung bekannt ist und an
dem sie z. B. in schwierigen Fragen wie dem Schutz des geistigen Eigentums
und der Korruptionsbekämpfung arbeitet. Zur Förderung der generellen
Anwendung des Rechts wird die Aus- und Fortbildung chinesischer Richter unterstützt
(durchgeführt von GTZ und InWEnt). Um das Recht am Geistigen Eigentum
besser in die Praxis zu übertragen, werden Ausbildungen der zuständigen
Verwaltungsbeamten unterstützt. Kooperationen mit den chinesischen
Gewerkschaften stärken speziell die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer (im
Rahmen eines Projektes der Friedrich-Ebert-Stiftung). Im Rahmen von Projekten
mit der Wirtschaft wird im Rahmen von Projekten zur verantwortlichen
Unternehmensführung durch Einführung von Zertifizierungsmodellen die Einhaltung
von Mindeststandards gefördert.
Im Rahmen ihres Engagements in der ILO ist die Bundesregierung bestrebt, die
internationale Anerkennung und Einhaltung der Kernarbeitsnormen der ILO –
hierzu zählen insbesondere Gewerkschaftsrechte, Abschaffung von
Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung – weiter voran zu bringen. Im Übrigen
wird auf die Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer vom 28. Dezember
2009 zur Schriftlichen Frage des Abgeordneten Michael Groß
(Bundestagsdrucksache 17/408) verwiesen.
13. Ist der Bundesregierung bekannt, dass insbesondere auch
Menschenrechtsanwälte, die nicht dem Spektrum der ACLA-Anwälte (ACLA: All
China Lawyers Association) angehören, sich zahlreicher Fälle aus dem
Individualarbeitsrecht annehmen?
Wenn ja, sind deren Interessen und deren Erfahrungen im Rahmen des
Projekt s mit dem chinesischen Arbeitsministerium berücksichtigt
worden?
Wenn nein, was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?
Der Bundesregierung ist die Tätigkeit von Menschenrechtsanwälten auch im
Bereich des Individualarbeitsrechts in China bekannt; sie wird von ihr aktiv
unterstützt. Auch die Tätigkeit von zumeist an Universitäten eingerichteten „Legal
Clinics“ ist bekannt. Erkenntnisse chinesischer Experten werden in die
inhaltliche Vorbereitung der aus Deutschland und Europa kommenden Experten
eingebracht. Angesichts der Menge von Veröffentlichungen wird versucht, hierbei
repräsentativ zu arbeiten. Es ist weiter bekannt, dass auch von den chinesischen
Partnern kritische Stimmen zum Arbeitsrecht zur Kenntnis genommen werden,
auch wenn sich deren Kritik nicht immer in den letztlich verabschiedeten
Regelungen wieder finden lässt.
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14. Wie kann die Bundesregierung auf der einen Seite im Rahmen des
Dialogs vor allem auf die Friedrich-Ebert-Stiftung bei dem Thema „Arbeits-
und Sozialrecht“ verweisen, während sie auf der anderen Seite die
mangelnde Transparenz dieser Stiftung bei dem genannten Projekt pauschal
mit dem „Schutz ihrer jeweiligen Partner“ begründet und eine
„weitgehende Vertraulichkeit“ reklamiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 16/14132)?
Vertraulichkeit ist Voraussetzung erfolgreicher Zusammenarbeit bei einer Reihe
von internationalen Aktivitäten. Bei einem Großteil dieser Aktivitäten kann
trotzdem in geeigneter Weise berichtet werden. So sind den Berichten der
Stiftungen sowohl die Inhalte der beratenden Arbeit als auch die Ergebnisse zu
entnehmen.
15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass beispielsweise über die erste
Deutsch-Chinesische Konferenz zum Arbeitsrecht im Jahre 2004, die von
dem bereits erwähnten Chinaexperten Dr. Rolf Geffken organisiert und
geleitet wurde, umfassende Publikationen sowohl in China wie in
Deutschland erfolgten?
Wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung hieraus in
Bezug auf die von der Friedrich-Ebert-Stiftung praktizierte mangelnde
Transparenz?
Wenn nein, gedenkt die Bundesregierung sich mit diesen Publikationen
zu befassen (sie sind allgemein zugänglich)?
Veröffentlichungen aus dem deutschsprachigen Raum zur Rechtsentwicklung in
China sowie Veröffentlichungen in China zur Rechtsentwicklung in
Deutschland und Europa werden bei allen Beratungsaktivitäten berücksichtigt (auch
zum Arbeitsrecht). Zur Vorbereitung von Experten und zur Vermeidung von
unnötiger Doppelarbeit wird bei Beratungen in einem bestimmten Rechtsgebiet
umfangreich recherchiert. Die Veröffentlichungen des genannten Autors
Dr. Rolf Geffken zum chinesischen Arbeitsrecht und auch zu der von ihm
organisierten Konferenz in Kanton sind zur Kenntnis genommen worden. Die
Bundesregierung teilt jedoch nicht die Auffassung, dass es bei dieser Konferenz um
die erste deutsch-chinesische Konferenz in diesem Bereich gehandelt hat.
Genannt seien die schon erwähnten Veranstaltungen der Friedrich-Ebert-Stiftung
sowie auch der GTZ (siehe oben Antwort zu Frage 11).
16. Hält die Bundesregierung an dem Argument einer angeblich notwendigen
„weitgehende Vertraulichkeit“ fest?
Wenn ja, wie soll die deutsche Öffentlichkeit über Verlauf und Ergebnisse
des Dialogs informiert werden, wenn eine solche mangelhafte
Transparenz seitens der Bundesregierung verteidigt wird?
Ein Dialog über Verfassungs-, Menschenrechts- und Bürgerrechtsfragen
impliziert regelmäßig sensitive politische Fragen. Für einen ergebnisorientierten
Dialog über diese Fragen können Phasen vertraulicher zwischenstaatlicher und
zivilgesellschaftlicher Kommunikation notwendig sein, damit in einem
geschützten Rahmen gegenseitigen Vertrauens Wegstrekken bis zur Reflexion und
Änderung von politischen und rechtlichen Positionen ohne Gesichtsverluste
zurückgelegt werden können. Soweit es die Gesprächspartner wünschen, wird die
Vertraulichkeit der Gespräche gewahrt. Das schließt die Veröffentlichung der
Dialogergebnisse nicht aus. Die Bundesregierung leistet eine breite und
vollständige Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Rechtsstaatsdialog. Sie
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richtet über alle Ergebnisse im Rahmen der sog. Großen Runden Tische zum
Rechtsstaatsdialog. Auf Anfragen der Presse und interessierter Wissenschaftler
gibt sie vollständig Auskunft. Sie wirkt an der Beantwortung der Fragen
deutscher und Abgeordneter des Europaparlaments mit. Für aktuelle
wissenschaftliche Veröffentlichungen hat sie Einblick in die Akten des Bundesministeriums
der Justiz über den Rechtsstaatsdialog gegeben. Die interessierte Öffentlichkeit
wird zudem über die laufenden Vorhaben des Rechtsstaatsdialogs durch die
Broschüre „Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog – Ein Überblick“
umfassend, aktuell und ausführlich informiert.
17. Weshalb hat an der ersten Deutsch-Chinesischen Anwaltskonferenz in
Tianjin kein Vertreter der GTZ teilgenommen, obwohl die GTZ geladen
war?
Lag die mangelnde Teilnahme möglicherweise daran, dass die für die
GTZ arbeitenden deutschen Anwälte nur über äußerst geringe berufliche
Praxis in Deutschland verfügen?
Es wird sowohl seitens des GTZ-Programms als auch von anderen Teilnehmern
am deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog versucht, an möglichst vielen
Aktivitäten anderer Träger teilzunehmen. Glücklicherweise werden so viele
deutschchinesische Aktivitäten im juristischen Bereich organisiert, dass die Teilnahme
an allen schwer bzw. unmöglich ist.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass schon aufgrund juristischer (nicht
nur politischer) Vorgaben die Gesetzgebung des Nationalen
Volkskongresses den Richtlinien der Kommunistischen Partei Chinas nicht
widersprechen darf?
Wenn ja, kann sich im Rahmen eines Rechtsstaatsdialogs, dem von
deutscher Seite das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes zugrunde zu legen
ist, nach Auffassung der Bundesregierung Gesetzgebungsberatung auf
reine Rechtstechnik beschränken?
Wenn nein, warum nicht, und was hat die Bundesregierung konkret im
Einzelnen getan, um hier in einem Dialog die rechtsstaatliche
Entwicklung Chinas im Sinne des Grundgesetzes zu beeinflussen?
Die chinesische Gesetzgebung stellt sich für die Bundesregierung als sehr
komplexer Prozess politischer Willensbildung dar, der nicht mehr in den Richtlinien
der Kommunistischen Partei Chinas aufgeht. Auch wenn er durch sie mit
geprägt wird, beeinflusst er seinerseits die Entwicklung der politischen
Willensbildung in der Kommunistischen Partei. Die Bundesregierung legt dem
Rechtsstaatsdialog den Rechtsstaatsbegriff der deutschen, europäischen und VN –
Rechtsstaatstradition zugrunde. In der konkreten Rechtsberatung beschränken
sich die Träger des Rechtsstaatsdialogs keineswegs auf Fragen der
Gesetzgebungs- und Rechtsanwendungstechnik. Aus Sicht der Bundesregierung
vermögen aber auch deren Rezeption und Anwendung Rechtsstaatlichkeitsimperative
im Sinne der Herrschaft des Gesetzes zu befördern. Die Bundesregierung hat
zahlreiche Gesetzgebungsvorhaben und Rechtsreformen Chinas begleitet mit
dem Ziel, den Rechtsstaat in China zu befördern. Auf die Antwort zu Frage 28
wird hingewiesen.
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19. Welche Kontrolle übt die Bundesregierung in Bezug auf die Aktivitäten
der GTZ aus?
Bei den Aktivitäten der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
(GTZ) handelt es sich um solche, die diese im Rahmen bilateraler
Entwicklungszusammenarbeit im Auftrag der Bundesregierung durchführt. Diesen Aufträgen
liegen entsprechende Angebote der GTZ zugrunde.
Durchführungsorganisationen wie die GTZ sind für die Erreichung der vereinbarten Ziele der
Bundesregierung gegenüber verantwortlich. Dies wird an den in den Angeboten
detailliert formulierten Indikatoren gemessen. Formalisierte Fortschrittsberichte,
Projektverlaufskontrollen, Fortschrittskontrollen sowie ein Evaluierungssystem,
auch durch Externe, ergänzen das Kontrollsystem. Diese Verfahren haben sich
bewährt. Gerade bei zentralen und wichtigen Projekten findet darüber hinaus ein
enger inhaltlicher Austausch sowohl direkt mit den zuständigen deutschen
Ministerien als auch den deutschen Botschaften statt.
20. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem bereits
erwähnten Umstand, dass eine Vielzahl von bei der GTZ tätigen
„Rechtsberatern“ junge deutsche Juristen sind, die weder von ihrer Erfahrung noch
von ihren Kenntnissen den chinesischen Partnern ebenbürtig sind?
Der in der Frage behauptete „Umstand“ trifft nicht zu (vgl. Antwort zu Frage 5).
Daher sind auch keine Konsequenzen zu ziehen.
21. Weshalb wurden trotz entsprechender Anforderung das Projekt in Kanton
aus dem Jahre 2004 sowie ein geplantes Projekt mit der Renmin-
Universität nicht durch die Bundesregierung gefördert, obwohl das Projekt
selbst in dem Katalog der Projekte des BMJ aufgeführt wird?
Hängt die Nichtförderung mit der kritischen Einstellung des Leiters des
Instituts für Arbeit – ICOLAIR – gegenüber dem bisherigen Verlauf des
Rechtsdialogs wie gegenüber der chinesischen Regierung zusammen?
Die Liste des Bundesministeriums der Justiz über deutsch-chinesische Projekte
des Rechtsstaatsdialogs gibt einen Überblick über die zwischen deutschen und
chinesischen Institutionen durchgeführten Initiativen. Die Liste enthält keine
Aussagen über die Finanzierung der dort genannten Projekte. Die
Bundesregierung begrüßt das sich in vielen Projekten ausdrükkende zivilgesellschaftliche
Engagement von deutschen und chinesischen Institutionen wie auch
Einzelpersonen. Die inhaltliche Breite der Aktivitäten ist Ausdruck der offenen
pluralistischen deutschen Gesellschaft, wie sie in Dialogen mit allen Ländern der Welt
gezeigt werden soll.
22. Hält die Bundesregierung es für vertretbar, freiberuflich tätige
Dolmetscher ohne eigene juristische Fachkenntnisse auf
Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs einzusetzen?
Wenn ja, warum?
Im Rechtsstaatsdiaglog werden in China zumeist Masterstudenten oder
Doktoranden als Dolmetscher und in Deutschland überwiegend freiberuflich tätige
Dolmetscher eingesetzt (vgl. Antwort zu Frage 10b) der Bundestagsdrucksache
16/14132). Freiberufliche Dolmetscher werden insbesondere in Deutschland für
Veranstaltungen mit Simultandolmetschung eingesetzt. Absolventen klassischer
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juristischer Ausbildungsgänge können im Regelfall nicht simultan dolmetschen.
Bei den in Deutschland in geringem Umfang durchgeführten
Fortbildungsveranstaltungen werden auch zumeist Personen mit juristischen Kenntnissen beim
konsekutiven Dolmetschen eingesetzt.
23. Wie hat die Bundesregierung „didaktische Fähigkeiten“ beim Einsatz von
Referenten für Richterfortbildungen geprüft bzw. welche Kriterien
wurden angelegt und welcher Kontrolle unterliegt eine derartige Auswahl?
Bei der Auswahl von Dozenten wird zunächst auf nachgewiesene
Lehrerfahrungen geachtet (beispielsweise in der Referendarsausbildung oder auch an
Hochschulen und Akademien). Im praktischen Einsatz wird sowohl durch
Evaluationen bei den Teilnehmern als auch durch das ebenfalls an diesen Kursen
teilnehmende Personal der Durchführungsorganisationen verifiziert, ob tatsächlich
didaktische Fähigkeiten vorhanden sind. Über diese Evaluierung wird jährlich
der Bundesregierung berichtet.
24. Auf welche Weise wurde das angeblich „eindeutig positive“ Feedback
der Teilnehmer an solchen Richteraus- und Fortbildungen abgefragt und
ausgewertet?
a) Welche Fragen wurden wem gestellt?
b) Wurden die Fragen standadisiert oder wurde nur allgemein nach dem
Eindruck gefragt?
c) Worauf beruhen ansonsten die Erkenntnisse der Bundesregierung?
Unmittelbar im Anschluss von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen füllen die
Teilnehmer anonymisierte, standardisierte Fragebögen aus (zur inhaltlichen
Ausrichtung des Kurses, der Qualifikation des/r deutschen Trainer/in, des/r
chinesischen Co-Trainers/in und des/der Dolmetscher/in sowie zum schriftlichen
Lehrmaterial). Die GTZ befragt zudem ein halbes Jahr nach Abschluss eines
Trainingkurses nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Teilnehmer nochmals
telefonisch, um die Nachhaltigkeit des Trainings zu erfassen. Die Anmerkungen
finden Eingang in die regelmäßige Überarbeitung des Lehrmaterials und auch die
Auswahl zukünftiger Dozenten, Co-Trainer und Dolmetscher. Über diese
Evaluierungen wird einmal jährlich an die Bundesregierung berichtet.
25. Weshalb wurde der seit Langem aktive Teilnehmer am
Rechtsstaatsdialog, der bereits oben erwähnte Leiter des Instituts für Arbeit Dr. Rolf
Geffken, welcher zugleich Lehrbeauftragter für chinesisches Recht an der
Universität Oldenburg ist, bislang weder von der Bundesregierung noch
von der GTZ noch von der Firma Inwent (Internationale Weiterbildung
und Entwicklung gGmbH) hinzugezogen (auf einschlägige
Veröffentlichungen von Dr. Rolf Geffken: „Arbeit in China“, „Der Preis des
Wachstums“, „Labour and trade unions in China“ sowie: „Das Neue
Chinesische Arbeitsvertragsgesetz“ wird verwiesen)?
Neben Dr. Rolf Geffken konnten auch viele andere qualifizierte und interessierte
Juristen nicht berücksichtigt werden.
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26. Will die Bundesregierung mit ihrer Zurückweisung eines
„Generalverdachts auf Korruption“ in Bezug auf die chinesische Justiz der in der
chinesischen Bevölkerung allgemein vorhandenen Einschätzung der
chinesischen Justizorgane widersprechen?
Ethikregeln sind international durchaus verbreitet. Die Existenz von Korruption
in der chinesischen Justiz wird weder von der deutschen noch der chinesischen
Regierung geleugnet.
27. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass der Leiter des GTZ-Büros in Beijing in einem Beitrag für das
Mitteilungsblatt der Bundesrechtsanwaltskammer kürzlich im Zusammenhang
mit der Korruption in der Justiz lediglich auf die „Korruption von
Anwälten“ einging, nicht aber auf die Korruption von Richtern?
In der zitierten Passage des Artikels wird die Einhaltung von Standards
anwaltlichen Handelns behandelt. Von Mandanten gewünschte Ergebnisse, so der
Befund, ließen sich leichter mittels Zuwendungen an Beamte und Richter
erreichen, als sich des schwierigen und langwierigen Weges einer formellen
Auseinandersetzung zu bedienen. Gerade die jüngsten Verhaftungen von Mitgliedern
der Justiz (z. B. Huang Songyou, ehemaliger Vizepräsident des Obersten
Gerichtshofs; Anfang 2010 zu lebenslanger Haft wegen Annahme von
Bestechungsgeldern in Höhe von 3,9 Mio. RMB verurteilt) und auch der Verwaltung
in China zeigen, dass es zahlreiche Fälle gibt, in denen Vertreter der
Anwaltschaft gemeinsam mit Richtern und Beamten korrupt handeln.
28. In welcher Weise erfolgt die von der Bundesregierung behauptete
Befassung mit dem Problem Korruption bei der Richteraus- und Fortbildung?
a) Welche Themen werden insoweit von wem angesprochen?
b) Sind die Richter, welche diese Fortbildung durchführen, über
Erscheinungsformen der Korruption in der Justiz in China hinreichend
informiert?
Wenn ja, durch wen, welche Literatur und welche Institutionen?
Gesetzesauslegung nach rechtsstaatlichen Kriterien, umfassende Würdigung
des Parteienvortrags im Zivil- und modifiziert auch im Verwaltungsprozess
sowie Begründungszwang sind Elemente juristischer und richterlicher
Ausbildung, die (auch) Korruptionsreduzierung zum Ziel haben. Deutsche Richter und
Richterinnen bringen ihre Erfahrungen in diesen Fragen der Rechtsanwendung
ein. Vor ihren Einsätzen in China wird umfangreiches Material zum
chinesischen Recht und auch der Rechtspraxis zur Verfügung gestellt. Korruption wird
hierbei primär anhand von jeweils aktuellen journalistischen
Berichterstattungen zu den jüngsten Fällen dargestellt. Richterliche Ethik ist ein spezielles
Ausbildungsfach, das von chinesischer Seite unterrichtet wird. Um hier noch
spezieller auf die Probleme von Korruption in der Justiz eingehen zu können, sind
Veranstaltungen zu Problemen und Ansätzen möglicher Lösungen in der Justiz
geplant. Das hierbei entwickelte Material wird in Aus- und
Fortbildungsveranstaltungen verwertet werden.
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29. Hält die Bundesregierung es für angemessen, die Antwort der
chinesischen Regierung auf die Zugangssperre zu der Website von Dr. Rolf
Geffken ohne eigene Einschätzung in einer öffentlich zugänglichen
Drucksache des Deutschen Bundestages zu wiederholen (vgl. Antwort
der Bundesregierung zu Frage 12a auf Bundestagsdrucksache 16/14132)?
Wenn ja, hält die Bundesregierung es für möglich, dass die Wiederholung
dieser Antwort eine Rufschädigung des betroffenen Anwaltes
verursachen kann?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, wann und mit
welchen Zielen eine Zugangssperre errichtet worden war. Mittlerweile ist diese
Seite von China aus wieder zugänglich (Stand: 4. Februar 2010).
Die Wiedergabe der Angaben der chinesischen Behörden bezieht sich auf den
Server, nicht auf die Website Dr. Geffkens und erfolgte als vollständige Antwort
auf Frage 12 a) der Kleinen Anfrage Bundestagsdrucksache Nr. 16/14132. Die
Gefahr einer Rufschädigung ist für die Bundesregierung hieraus nicht
ersichtlich. Die Bundesregierung macht sich die Sachdarstellung der chinesischen
Behörden nicht zu eigen.
30. Kann die Bundesregierung sich vorstellen, dass die von der chinesischen
Regierung behaupteten angeblichen Probleme mit dem Server der Web-
Adresse lediglich ein Vorwand sind?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, mit welchen Zielen
von chinesischer Seite eine Zugangssperre errichtet worden war.
31. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Server, dessen sich der Anwalt
bedient, von einem seriösen Unternehmen betrieben wird, das gegenüber
dem Betroffenen versichert hat, eine regelmäßige Kontrolle aller
Webseiten in Bezug auf angebliche Jugendgefährdungen usw. vorzunehmen?
Wenn ja, weshalb wiederholt die Bundesregierung dann dennoch
kommentarlos die in Bezug auf den Betroffenen diffamierenden Äußerungen?
Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung nicht beim Server selbst
insoweit erkundigt?
Der Serverbetreiber ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Die Maßnahmen zur Beschränkung des Internetzugangs in China erfolgen durch
eine institutionell verzweigte Internetaufsicht. Auskünfte zu den Gründen für
Sperrungen einer konkreten Internetseite wurden bislang nicht erteilt, es wurde
nur auf die erwähnten technischen Probleme verwiesen.
32. Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von Webseiten, die
auf demselben Server beruhen, in China sehr wohl zugänglich sind?
Wenn ja, weshalb wiederholt die Bundesregierung dann dennoch die
offensichtlich konstruierten Begründungen der chinesischen Regierung?
Wenn nein, hat die Bundesregierung insoweit gar keine eigenen
Erkundigungen eingeholt?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung werden in China regelmäßig ganze
IP-Adressenbereiche gesperrt, um so Umgehungsmöglichkeiten für
Internetnutzer zu beschränken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
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33. Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass im
grenzüberschreitenden Zugang zu Dienstleistungen nach WTO-Übereinkommen
(WTO: Welthandelsorganisation) keine Garantie des Zugangs zu „allen
Servern“ gegeben sei?
Bedeutet dies, dass nach Auffassung der Bundesregierung die chinesische
Regierung jederzeit unter Hinweis auf bestimmte Server Webseiten
konform zu den WTO-Regeln sperren kann?
Der ungehinderte grenzüberschreitende Zugang von nachfragenden
Dienstleistungsnehmern bzw. Mandanten zu allen Servern und Dienstleistungsangeboten
im Ausland ist nicht ausdrücklich im WTO-Übereinkommen garantiert. Das
WTO-Recht schließt eine Zugangsbegrenzung gestützt auf das nationale Recht
(z. B. Strafrecht, Urheberrecht) nicht aus.
34. Hat sich die Bundesregierung Gedanken darüber gemacht, was zu tun ist,
sollte für den Fall eines Server-Wechsels des betroffenen Dr. Rolf
Geffken die chinesische Regierung weiterhin oder kurze Zeit später erneut
eine Sperrung der Website vornehmen?
Wird sie in diesem Falle dem Betroffenen erneut empfehlen, den Server
zu wechseln?
Wenn ja, wie lange soll ein solches Verfahren dem Betroffenen zugemutet
werden?
Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung ansonsten zu tun?
Die deutsche Website Dr. Rolf Geffkens ist derzeit in China zugänglich. Die
Bundesregierung wird bei ähnlichen Fällen die Problematik gesperrter
Internetseiten bei der chinesischen Regierung anhängig machen.
35. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Art und Weise der
Behandlung des Themas der Website-Sperre des betroffenen Dr. Rolf
Geffken geeignet ist, die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in Bezug auf
den Rechtsstaatsdialog gegenüber der chinesischen Regierung zu
stärken?
Die Frage von Beschränkungen des Internetzugangs wird im Rahmen
politischer Gespräche regelmäßig thematisiert. Die Bundesregierung ist nicht der
Auffassung, dass ihr Einsatz gegen die Sperrung der Homepage von Dr. Rolf
Geffken ein Glaubwürdigkeitsproblem gegenüber der chinesischen Seite
verursachen könnte.
36. Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, es sei ein hohes
Risiko des Engagements deutscher Juristen im Rahmen des Rechtsdialogs
nicht zu erwarten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12g auf
Bundestagsdrucksache 16/14132), während sie auf der anderen Seite
weiß, dass durch die Website-Sperre dem betroffenen Teilnehmer des
Rechtsstaatsdialogs Dr. Rolf Geffken nun schon seit über einem Jahr der
Zugang zu chinesischer Klientel verwehrt wird?
Der Rechtsstaatsdialog ist von beiden Seiten positiv und in konstruktivem
Geiste getragen worden. Persönliche Risiken für deutsche Träger,
Organisationen und mitwirkende Experten sind nicht zutage getreten. Insbesondere sind
gezielte Repressionen nicht berichtet worden.
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37. Kann die Bundesregierung die an ihr geübte Kritik nachvollziehen, dass
mit der Website-Sperre ein kompetenter Kritiker des bisherigen Verlaufs
des Rechtsdialogs mundtot gemacht werden soll?
Wenn nein, auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung konkret (im
Einzelnen) Solidarität mit dem betroffenen Anwalt zu üben?
Der Bundesregierung ist, wie mehrfach dargelegt, nicht bekannt, warum der
Zugang zur Website von Dr. Rolf Geffken beschränkt war und ob sich die Sperrung
überhaupt gegen ihn gerichtet hat. Sie hat sich über die Deutsche Botschaft
Peking für die Aufhebung der Sperre eingesetzt; die Website ist inzwischen wieder
zugänglich. Inwiefern daher die in der Frage behauptete Kritik an der
Bundesregierung begründet sein könnte, ist ihr nicht ersichtlich. Die Bundesregierung
wird bei ähnlichen Fällen weiterhin hochrangig die Problematik gesperrter
Internetseiten bei der chinesischen Regierung anhängig machen.
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ISSN 0722-8333]