Verbraucherorientierte Finanzberatung
der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Ingrid Nestle, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nicht erst seit der Finanzkrise steht die Anlageberatung für Verbraucherinnen und Verbraucher in der Kritik. Tests der „Stiftung Warentest“ zeigen seit Jahren und bis in die letzten Wochen, dass der Grundsatz der anlegergerechten Beratung in Banken und Finanzdienstleistungsinstituten massiv verletzt wird. Nach einer Studie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom Dezember 2008 gehen den Verbraucherinnen und Verbrauchern durch falsche Finanzberatung 20 bis 30 Mrd. Euro pro Jahr verloren.
Das gestörte Vertrauensverhältnis der Kundinnen und Kunden wird durch den fehlenden Sinneswandel bei den Anbietern und fortdauernd falsche Anreizsysteme der Bankinstitute weiter beschädigt. Betriebsinterne Zielvorgaben konterkarieren die Pflicht zur anlegergerechten Beratung und setzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bankschalter unter einen unerwünschten Verkaufsdruck.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Tests der „Stiftung Warentest“ im Hinblick auf Verkaufsvorgaben und den Beratungsvorgang bei Finanzdienstleistungseinrichtungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Qualitätsoffensive Finanzberatung von der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner angesichts anhaltend schlechter Testergebnisse?
Wie hat die Bundesregierung den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2009 auf Bundestagsdrucksache 16/13612 für einen umgehenden, massiven Ausbau des Finanzberatungsangebots der Verbraucherzentralen und die Stärkung der produkt- und anbieterunabhängigen Verbraucherarbeit umgesetzt?
Wie schätzt die Bundesregierung die europäischen Initiativen zum Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten ein?
Welche gesetzlichen Verbraucherschutzstandards möchte die Bundesregierung bis 2013 neu im Finanzsektor einführen?
Welche Pflichten beabsichtigt die Bundesregierung den Vorständen in Banken und Finanzdienstleistungsinstituten im Hinblick auf eine anlegergerechte Beratung aufzuerlegen?
Welche Beratungspflichten hat die Rechtsprechung zur Anlage- und Finanzberatung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den letzten zehn Jahren entwickelt (Urteile mit Fundstellen), und welche haben Eingang in Gesetze gefunden?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegen übermäßig aggressive, betriebsinterne Verkaufsvorgaben für Finanzberatungskräfte ergreifen?
Welche Berichtspflichten müssen Vorstände in Finanzdienstleistungsunternehmen im Hinblick auf Falschberatungen, Widerrufe und vorzeitige Kündigungen sowie Beschwerdeaufkommen von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber wem erfüllen?
Welche rechtlichen und freiwilligen Vorgaben zur vorrangigen Beachtung von Grundbedürfnissen der Privatkundinnen und -kunden sind für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute in der Anlageberatung in Kraft?
Welche gesetzlichen Standards zur Aufklärung und Dokumentation gelten in der Finanz- und Anlageberatung, und wie werden sie von Finanzberatern umgesetzt?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Informationsansprüche des Verbraucherinformationsgesetzes auf Finanzdienstleistungen auszuweiten, und wenn ja, bis wann wird ein Referentenentwurf vorliegen?
Welche Anforderungen hinsichtlich beruflicher Qualifikation sollen Finanzberatungskräfte ab 2011 erfüllen?
Welchen Informationspflichten sollen Finanzberatungskräfte aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen und mit welchen Sanktionen bei Nichtbeachtung nachkommen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die unterschiedlichen beruflichen Anforderungen an Beratungskräfte im Finanzsektor (§ 1a des Kreditwesengesetzes) und im Versicherungssektor (§ 34d der Gewerbeordnung)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der Verbraucherverbände nach einer Abkehr vom Provisionssystem in der Finanzberatung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gesetze zur Regulierung der Provisionen, die in anderen europäischen Ländern gelten bzw. beschlossen wurden, insbesondere Großbritannien, die Niederlande und Schweden?
Welche gesetzlichen Definitionen von „Finanzberatung“, „Finanzvermittlungen“ und „Risikoklassen“ sind der Bundesregierung in Deutschland und in europäischen Mitgliedstaaten bekannt (mit Angabe der gesetzlichen Grundlage)?
Wann führt die Bundesregierung die vom Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, geprüfte Krisensondersteuer für Banken ein (SPIEGEL ONLINE vom 21. Dezember 2009)?
Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung eine Sonderabgabe für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute zur Sicherung der Beratungsqualität geprüft?
Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die Einrichtung eines Beweissicherungsfonds für die Klagen geschädigter Lehman-Anleger geprüft, um die Missstände im Zuge der Finanzmarktkrise beim Geschäft mit Verbrauchern aufzuarbeiten?
Wer kontrolliert die Beratungsqualität in der Finanzberatung, und welche Sanktionen sind bei (wiederholten) Falschberatungen in Kraft?
Welche Rolle spielt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Kontrolle der Beratungsqualität?
Hat die BaFin in den vergangenen Jahren Maßnahmen gegen Finanzdienstleister wegen schlechter Beratungsqualität ergriffen?
Wenn ja, in welcher Form?
Welche statistischen Kennzahlen zeigen eine Verbesserung bzw. Verschlechterung der Qualität in der Finanzberatung an?
Welche Forschungsergebnisse sind der Bundesregierung in den letzten drei Jahren zum Thema Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten mit welchen Ergebnissen bekannt geworden (Jahr und Fundstelle Abstract)?