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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pläne der Bundesregierung im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Kommunen aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes, seit 2008 mit GVFG-Mitteln geförderte Projekte, abgelehnte Anträge, Projektanmeldungen, Förderung von ÖPNV-Projekten, Planungsstand der S-Bahn-Projekte, Pläne zur Überarbeitung der Förderung nach GVFG sowie im Bereich der Programmaufstellung, Kritik an der Standardisierten Bewertung von Investitionen im schienengebundenen ÖPNV, Überarbeitungsbedarf betr. Wirtschaftlichkeit geplanter Projekte, Finanzausstattung des GVFG-Bundesprogramms 2018 bis 2021, Sanierungsbedarf in der kommunalen Verkehrsinfrastruktur<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

14.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/229324.05.2018

Pläne der Bundesregierung im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung

der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel, Sven-Christian Kindler, Stephan Kühn (Dresden), Claudia Müller, Corinna Rüffer, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit 1971 gewährt der Bund mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Grundlage dafür war bis 2006 der Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) a. F. Im Zuge der Föderalismusreform I und einer entsprechenden Änderung des Artikels 104a schaffte die Bundesregierung 2006 mit Artikel 125c Absatz 2 GG eine Übergangsregelung, um Förderprogramme bis zum Jahr 2019 fortführen zu können (siehe: www.bundestag.de/blob/ 480118/a46abbfb95801d0015e0d57b7514fed1/wd-4-109-16-pdf-data.pdf).

Durch die Gesetzesänderung vom 13. Juli 2017 wurde es möglich, Bundesförderprogramme auch nach 2019 fortzuführen. Im selben Zuge fror die Bundesregierung die Finanzmittel auf 332,6 Mio. Euro bis zum Jahr 2025 ein (Bundesprogramm für die Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 6 Absatz 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bonn: 2017).

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist nun geplant „die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bis 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro [zu] erhöhen und danach jährlich dynamisiert für Aus- und Neubaumaßnahmen zur Verfügung [zu] stellen.“ Entsprechend diesem Vorhaben plant die Bundesregierung derzeit eine erneute Grundgesetzänderung, die eine Erhöhung der Mittel ermöglichen soll (www.bundesregierung.de/Content/DE/ Artikel/2018/05/2018-05-02-finanzbeziehungen.html?nn=434518).

Nicht nur die Höhe der Mittel, auch der Kreis der förderfähigen Vorhaben sowie die Voraussetzung der finanziellen Förderung standen in der Vergangenheit in der Kritik (vgl. www.staedtetag.de/presse/beschluesse/079184/index.html). Unklar ist, inwiefern die Bundesregierung neben einer Erhöhung der Mittel auch eine Überarbeitung dieser Förderkriterien plant.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche dringenden Erfordernisse liegen aus Sicht der Bundesregierung vor, die Verkehrsverhältnisse in Kommunen grundlegend zu verbessern, insbesondere vor dem Hintergrund spezifischer Umweltschutzziele (Luft, Flächenverbrauch, Lärm), städtischer Verdichtung, demographischem Wandel, Verkehrssicherheitszielen sowie Klimaschutzanforderungen?

2

Welche Projekte wurden seit 2008 mit GVFG-Mitteln gefördert (bitte nach Projektname, Datum des Förderantrags, Datum der Förderbewilligung, Datum des Baubeginns, Datum des (voraussichtlichen) Bauabschlusses, Förderhöhe, Kommune und Bundesland aufschlüsseln)?

3

Welche Projektanträge für Mittel aus dem GVFG wurden seit 2008 abgelehnt (bitte nach Projektname, Datum des Förderantrags, Datum der Antragsablehnung, Grund der Ablehnung, beantragter Förderhöhe, Kommune und Bundesland aufschlüsseln)?

4

Für welche Projekte liegen Anmeldungen vor, ohne dass diese bislang durch Mittel aus dem GVFG gefördert werden (bitte nach Projektname, Datum des Förderantrags, Grund der Verzögerung, beantragter Förderhöhe, Kommune und Bundesland aufschlüsseln)?

5

Für welche ÖPNV-Projekte (ÖPNV = öffentlicher Personennahverkehr) des GVFG-Bundesprogramms ist bis Ende des Jahres 2018 eine endgültige Bewilligung der Förderung geplant (bitte Projekt einschließlich der Gesamtkosten und der förderfähigen Kosten benennen)?

6

Welchen Planungsstand haben nach Kenntnis der Bundesregierung die endgültig in das GVFG-Bundesprogramm aufgenommenen (Kategorie „a“) S-Bahn-Projekte, die im Programm als Vorhaben der DB AG geführt werden (bitte nach Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung, Planfeststellungsverfahren eingeleitet, Erörterungstermin durchgeführt, Planfeststellungsbeschluss erlassen differenzieren) erreicht, und welche projektbezogenen Gesamtkosten bzw. förderfähigen Kosten ergeben sich im Einzelnen?

7

Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der förderungsfähigen Vorhaben des GVFG (derzeit § 2)?

a) Wenn ja, welche Änderungen sind geplant?

b) Wenn nein, warum nicht?

8

Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der Voraussetzungen der Förderung des GVFG (derzeit § 3)?

a) Wenn ja, welche Änderungen sind geplant?

b) Wenn nein, warum nicht?

9

Welche Kritik ist der Bundesregierung am Bewertungsverfahren der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen ÖPNV, nach dem beantragte Projekte durch die Fachabteilungen der Zuwendungsgeber bewertet werden, bekannt (siehe Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/11268)?

10

Sieht die Bundesregierung Überarbeitungsbedarf bei der Standardisierten Bewertung, die die Wirtschaftlichkeit der geplanten Projekte einschätzt?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welchen genau (bitte Änderungspläne auflisten)?

11

Plant die Bundesregierung Änderungen im Bereich der Aufstellung der Programme des GVFG (derzeit § 6)?

a) Wenn ja, welche Änderungen sind geplant?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

Plant die Bundesregierung im Bereich der Aufstellung der Programme eine Herabsetzung der derzeit geltenden Mindestsumme von 50 Mio. Euro für Projekte (derzeit § 6 Absatz 1)?

a) Wenn ja, auf welche Höhe?

b) Wenn nein, warum nicht?

13

Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Hindernisse, die eine Erweiterung des GVFG auf andere Projekte, insbesondere zur Förderung anderer Vorhaben als die in § 2 Absatz 1 GVFG genannten, entgegenstehen?

14

Plant die Bundesregierung weitere Änderungen im GVFG?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

15

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Finanzierung des Gemeindeverkehrs eine Übergangslösung (siehe Artikel 125c Absatz 2 Satz 2 GG geltende Fassung und Bundesratsdrucksache 165/18 S. 7) ist, und wenn ja, wann soll diese enden?

16

Befürwortet die Bundesregierung dauerhafte Zuwendungen des Bundes für Länder und Gemeinden für den Gemeindeverkehr, wenn nein, warum nicht?

17

Welche Finanzausstattung plant die Bundesregierung für das GVFG-Bundesprogramm in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 (bzw. im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung)?

18

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sanierungsbedarf im Bereich der kommunalen Verkehrsinfrastruktur

a) im Bereich der kommunalen Straßenverkehrsinfrastruktur;

b) im Bereich ÖSPV (öffentlicher Straßenpersonenverkehr)?

19

Wie viele und welche Gemeinden in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung absehbar finanziell nicht in der Lage, marode Verkehrsinfrastruktur zu sanieren und zu modernisieren (bitte um konkrete Auflistung)?

Berlin, den 14. Mai 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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