Die Verhandlungen um den UN-Migrations- und den UN-Flüchtlingspakt
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Filiz Polat, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, Omid Nouripour, Ulle Schauws, Beate Walter-Rosenheimer, Dr. Frithjof Schmidt, Margarete Bause, Canan Bayram, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ottmar von Holtz, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Katja Keul, Maria Klein-Schmeink, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Cem Özdemir, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Erstmals seit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) im Jahr 1951 setzen sich derzeit bei den Vereinten Nationen (UN) in New York über 150 Staaten mit der Frage auseinander, wie sie mit großen Flucht- und Migrationsbewegungen umgehen wollen. Auf dem Gipfel selbst wurde im September 2016 die „Deklaration für Flüchtlinge und Migranten“ angenommen (an deren Erarbeitung bereits viele zivilgesellschaftliche Akteure eingebunden waren). Diese Erklärung enthält eine Vielzahl von grundsätzlichen Selbstverpflichtungen der Staaten bezüglich der Flucht- und Wanderungsbewegungen sowie zu den Menschenrechten von Flüchtlingen und Zuwanderungswilligen. Sie enthält auch ein klares Bekenntnis zu den internationalen Verpflichtungen der Staaten im Kontext von Flucht und Migration aus der GFK und den Menschenrechten.
Der Gipfel setzte aber auch den Startpunkt für die Aushandlung zweier globaler Pakte:
- Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (im Folgenden: GCM): In Anknüpfung an das in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verankerte „Nachhaltigkeitsziel 10.7“ (Erleichterung geordneter, sicherer, regulärer und verantwortungsvoller Migration und Mobilität von Menschen) soll dieser Pakt den Rahmen für eine umfassende internationale Kooperation zu Migration und Mobilität abstecken.
- Der Globale Pakt für Flüchtlinge (im Folgenden GCR): Hier soll ein koordinierter Mechanismus für Situationen großer Fluchtbewegungen entwickelt werden. Dieser Reaktionsmechanismus soll – auf Grundlage der GFK – das Prinzip der internationalen Verantwortungsteilung stärken, und hier insbesondere das Instrument der aktiven Flüchtlingsaufnahme (Resettlement) fördern, das durch das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) organisiert wird. Damit soll die bislang weltweit sehr ungleiche Verteilung der Lasten von Fluchtbewegungen, insbesondere zwischen den Ländern des Südens und des Nordens, abgemildert werden.
Sowohl der GCM, als auch der GCR sollen und werden rechtlich nicht bindend und damit keine völkerrechtlichen Verträge im Sinne von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes sein.
Vom 30. April 2018 datiert der inzwischen zweite – vom UNHCR vorlegte – Entwurf für den GCR (www.unhcr.org/5ae758d07). Demnach soll der Pakt aus zwei Elementen bestehen:
- einem mit der New York Deklaration bereits beschlossenen „Comprehensive Refugee Response Framework“ (CRRF), das Grundsätze für die Zusammenarbeit in Zeiten hoher Flüchtlingsaufkommen enthält und
- einem „Programme of Action“, das den CRRF konkretisieren soll.
Ende März 2018 wurde zudem die aktuelle Fassung für den GCM veröffentlicht (https://refugeesmigrants.un.org/sites/default/files/180326_draft_rev1_final.pdf). Dieser enthält acht Leitprinzipien und 22 Ziele. Auffallend ist hier, dass in diesem Entwurf ein sog. rechtebasierter Ansatz verfolgt wird – so wie das die Bundesregierung in ihrer „Nachhaltigkeitsstrategie“ auch als Programm verkündet hat: „Die Bundesregierung unterstützt politisch und finanziell rechtebasierte Ansätze in Form von völkerrechtlichen Normen und Leitlinien“ (Bundestagsdrucksache 18/10910, S. 60). Genau diesen Ansatz („Migration rechtebasiert & entwicklungsorientiert gestalten“) hatten auch 20 deutsche NGOs in ihrem 2017 beschlossenen Positionspapier zu dem damals in Berlin tagenden „Global Forum on Migration and Development“ von der Bundesregierung gefordert.
Die Bundesregierung hatte im November 2017 dem Deutschen Bundestag intern ihre Anliegen im Hinblick auf den GCM dargelegt. Eine entsprechende Schwerpunktsetzung der Bundesregierung mit Blick auf den GCR ist den Fragestellern nicht bekannt.
Demgegenüber aber haben internationale NGOs (unter ihnen die Caritas, Brot für die Welt oder Terre des Hommes) einen 10-Punkte-Plan mit klaren – menschenrechtsbasierten – Forderungen an die verhandlungsführenden Staaten gerichtet („Ten Acts for the Global Compact“; www.madenetwork.org/sites/default/files/ Civil%20Society%20-%20Now%20and%20How%20TEN%20Acts_%20English. pdf).
Bei den Verhandlungen in New York sollen seitens der EU-Staaten keine Einzelpositionen der Mitgliedstaaten, sondern eine vereinheitliche EU-Position vertreten werden. Das Problem hier: Die ungarische Regierung unter Viktor Orban hat beschlossen, den GCM rundweg abzulehnen (Deutscher Bundestag, Europa-Dokumentation, Dok-Nr. 110/2018). Damit ist aber die Positionsfindung der EU insgesamt blockiert.
Erschwerend kommt hinzu, dass auch US-Präsident Donald Trump verkündet hat, sich zumindest an den Verhandlungen um den GCM nicht mehr zu beteiligen (www.nytimes.com/2017/12/03/world/americas/united-nations-migration-pact. html).
Beide Pakt-Entwürfe sollen in zwischenstaatlichen Verhandlungen bis Juli 2018 beraten werden. Im Dezember 2018 sollen sie dann auf einer UN-Konferenz beschlossen werden.
Doch jüngst wandten sich die an dem o. g. 10-Punkte-Plan beteiligten NGOs mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit, dass die Gefahr besteht, dass die Verhandlungsführung einiger Delegationen zum einen dazu führen könnte, den o. g. rechtebasierten Ansatz zu untergraben – und (aufgrund fehlender Kohärenz zwischen GCM und GCR) möglicherweise Schutzlücken entstehen könnten (http://madenetwork.org/latest-news/sign-civil-society-open-letter-un-member- states-global-compact-migration?hp).
Wir fragen die Bundesregierung:
UN-Migrationspakt
1. Welche Aspekte des ursprünglichen sog. Zero-Draft des GCM unterstützt die Bundesregierung, und welche Aspekte dessen möchte sie verändern?
- a) Wird der darin entwickelte rechtebasierte Ansatz von der Bundesregierung – quasi als konsequente Umsetzung ihrer eigenen „Nachhaltigkeitsstrategie“ (s. o.) – unterstützt, und wenn nein, warum nicht?
- b) Welche signifikanten Änderungen enthält der neue GCM-Entwurf vom 26. März 2018 gegenüber dem Ursprungsentwurf (z. B. mit Blick auf den o. g. rechtebasierten Ansatz des GCM), und wie bewertet die Bundesregierung diese Weiterentwicklung des GCM-Entwurfs?
2. Zählt für die Bundesregierung zu den nationalen Instrumenten zur „Verbesserung legaler Einwanderungsmöglichkeiten“ (GCM-Zielbestimmung Nr. 5) auch eine Verbesserung der nationalen einwanderungsrechtlichen Vorschriften (wie z. B. ein neues Einwanderungsgesetz), und wenn ja, welche bislang restriktiven Vorschriften möchte die Bundesregierung in welcher Form ändern? Und wenn nein, warum nicht?
3. Welche Maßnahmen zum Schutz von Migrantinnen und Migranten vor Diskriminierung (beim Zugang zum Aufnahmeland bzw. beim Aufenthalt im Zielland) enthält der jetzige GCM-Entwurf, und welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt? Welche Maßnahmen sind in den GCM-Entwürfen bislang vorgesehen zum Schutz von Frauen, Mädchen, besonders Schutzbedürftigen und LGBTTIQ-Personen vor geschlechtsbasierter Diskriminierung und sexualisierter Gewalt, und welche dieser Maßnahmen werden von der Bundesregierung unterstützt?
4. Durch welche konkreten Maßnahmen sollen die „Förderung von Geschlechtergerechtigkeit bzw. des Empowerment von Migrantinnen als horizontaler Ansatz“ im GCM verankert werden (vgl. EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 8), und welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt?
5. Durch welche konkreten Maßnahmen sollen die Themen des sog. brain drain bzw. des „brain gain“ – also die Sicherstellung einer auch aus Sicht der Herkunftsländer nachhaltigen Form der Arbeitsmigration – angemessen im GCM verankert werden (vgl. EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 14), und welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt?
6. Welche der von der EU-Kommission in ihrer Mitteilung vom 21. März 2018 vorgeschlagenen Maßnahmen für eine bessere Verzahnung von globaler Migration und der Entwicklungszusammenarbeit (vgl. KOM (2018) 167) werden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der EU in die Verhandlungen des EU-Migrationspaktes eingespeist, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Verzahnung dieser beiden Politikbereiche?
7. Inwieweit spielt in den Verhandlungen des GCM die Bekämpfung von strukturellen Fluchtursachen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle?
- a) Wurden bzw. werden in den GCM-Verhandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Maßnahmen diskutiert, die bei der Politik der Industrienstaaten ansetzen und deren Ziel es ist, den Verlust der Lebensgrundlagen von Menschen (z. B. durch unfaire Handelsstrukturen, entwicklungsschädliche Agrarexporte, Klimawandel, Steuerflucht, Menschenrechtsverletzungen entlang der globalen Wertschöpfungs- und Lieferkette) abzumildern, und um so zu verhindern, dass Menschen aus strukturellen Gründen ihre Heimat verlassen müssen? Wenn ja, welche Vorschläge wurden bzw. werden in den GCM- Verhandlungen besprochen? Wenn nein, warum nicht?
- b) Werden die vollständige Umsetzung der SDGs (= Sustainable Development Goals) und des Pariser Klimaabkommens nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verhandlungen zum GCM berücksichtigt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
8. Spielten in den Gesprächen um den GCM nach Kenntnis der Bundesregierung auch solche Vorschläge eine Rolle, ob und in welcher Form sogenannten Klimaflüchtlingen ein fester Status nach internationalem Recht gesichert werden könnte? Wenn ja, welche Vorschläge wurden bzw. werden in den GCM-Verhandlungen besprochen? Wenn nein, warum nicht?
9. Durch welche Maßnahmen soll der GCM dazu beitragen, Migrantinnen und Migranten zukünftig effektiver vor Ausbeutung und Zwangsarbeit zu schützen und ihre völkerrechtlich verbrieften Rechte als Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter zu gewährleisten (vgl. EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 14), und welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt? Wird sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang z. B. auch dafür einsetzen, dass Deutschland die seit nunmehr 15 Jahren ausstehende Ratifizierung der UN-Wanderarbeitnehmerkonvention vornimmt, und wenn nein, warum nicht?
10. Welche Vorschläge gibt es hinsichtlich der künftigen Rolle der „International Organization for Migration“ (IOM) bei der Umsetzung und der Evaluierung des GCM, und welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt?
11. Welche Vorschläge gibt es zur Abgrenzung der künftigen Rolle von IOM und UNHCR, um unnötige Doppelarbeit bzw. Konkurrenz dieser beiden internationalen Gremien zu vermeiden, und welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt?
12. Gibt es derzeit innerhalb der beiden Entwürfe von GCM und GCR Bezüge bzw. Referenzen zu dem jeweils anderen Pakt, und wenn nein, wäre eine solche Kohärenz zwischen GCM und GCR – aus Sicht der Bundesregierung – nicht sinnvoll, auch und gerade um im Bereich irregulärer Migration etwaige Schutzlücken zu vermeiden? Wo sieht die Bundesregierung diesbezüglich Nachbesserungsbedarf?
UN-Flüchtlingspakt
13. Was sind die wichtigsten Anliegen der Bundesregierung mit Blick auf die Verhandlungen um den GCR?
14. Hat die Bundesregierung ihre Anliegen im Hinblick auf die Verhandlungen um den GCR (analog zu ihrem Bericht zum Migrationspakt vom November 2017) ebenfalls nieder- und diese Stellungnahme dem Deutschen Bundestag gegenüber offengelegt? Wenn ja, wann wurde diese dem Deutschen Bundestag zugeleitet? Wenn nein, warum nicht?
15. Welche Aspekte des ursprünglichen sog. Zero-Draft des UNHCR für den geplanten GCR unterstützt die Bundesregierung, und welche möchte sie ändern?
16. Welche signifikanten Änderungen enthält der neue GCR-Entwurf des UNHCR vom 30. April 2018 gegenüber dem Ursprungsentwurf, und wie bewertet die Bundesregierung diese Weiterentwicklung des GCR-Entwurfs?
17. Welche Möglichkeiten – aber auch welche Grenzen – ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung im Hinblick auf eine flüchtlingspolitische Kooperation mit solchen Staaten, die zwar am CRRF partizipieren wollen, die aber – auch nach Abschluss der Verhandlungen um den GRC – nicht bereits sind, die GFK zu ratifizieren?
18. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen um den GCR dafür einsetzen, dass die teilnehmenden Staaten ihre Zahlungen an den UN-HCR erhöhen, und wenn ja, welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bzw. hat die EU diesbezüglich unternommen – wurden hierfür z. B. bestimmte Benchmarks gesetzt?
19. Ist es zutreffend, dass sich der geplante GCR – so wie die GFK – gleichberechtigt auf Flüchtlinge im Sinne der GFK sowie subsidiär Schutzberechtigte beziehen soll, und wenn ja, wird dieser gleichberechtigte Schutzanspruch von GFK-Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten von der Bundesregierung unterstützt?
20. Ist es zutreffend, dass sich der geplante GCR nicht auf sog. Binnenflüchtlinge beziehen soll (vgl. SWP-Aktuell Nr. 23 – April 2018), und wenn ja, wird dieser Ausschluss von Binnenflüchtlingen im GCR durch die Bundesregierung unterstützt, und wenn ja, warum?
21. Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf, um Menschen, die klimabedingt ihre Heimat verlieren oder vertrieben werden, internationalen Schutz zu ermöglichen? Wenn ja, in welcher Form sollen Betroffene „menschengemachter Krisen“ (wie z. B. „Klima- und Umweltflüchtlinge“) nach Ansicht der Bundesregierung bzw. der EU innerhalb des GCR „angemessen berücksichtigt“ werden, wenn die EU gleichzeitig auf diesen Personenkreis zugeschnittene Zufluchtskanäle definitiv „ausschließen“ will (vgl. EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 13)? Setzt sich die Bundesregierung in den GCM-Verhandlungen mit Blick auf diese „Klima- und Umweltflüchtlinge“ für eine entsprechende Weiterentwicklung des internationalen Systems der internationaler Schutzgewährung ein, und wenn nein, warum nicht?
22. Ist es zutreffend, dass mithilfe des GCR das Prinzip der internationalen Verantwortungsteilung gestärkt werden soll, und wenn ja, welche der hierfür vorgeschlagenen Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung bzw. seitens der EU unterstützt?
23. Gehört zu den geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Prinzips der internationalen Verantwortungsteilung auch der Ansatz, den Kreis von Staaten zu vergrößern, die sich am Resettlement-Verfahren des UNHCR beteiligen, und wenn ja, welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bzw. hat die EU diesbezüglich unternommen – wurden hierfür z. B. bestimmte Benchmarks gesetzt?
24. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter dem sog. multi-stakeholderapproach im GRC zu verstehen?
- a) Inwiefern könnten bzw. sollten mit diesem Ansatz auch zivilgesellschaftliche (wie menschenrechtliche und entwicklungspolitische NGOs oder auch Akteure aus der Wirtschaft) oder auch parlamentarische Akteure oder Akteure aus den Kommunen in die Umsetzung des GRC bzw. des CRRF eingebunden werden?
- b) Unterstützt die Bundesregierung diesen „multi-stakeholder-Ansatz“? Wenn ja, wie sollte dieser Ansatz in Deutschland operationalisiert werden? Und wenn nein, warum nicht?
25. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Flüchtlingspakt die Zielsetzung enthält, dass Schutzsuchende u. a. durch Arbeitsgenehmigungen und Qualifizierungsmaßnahmen eine bessere wirtschaftliche Perspektive im Aufnahmeland erhalten sollen und diese Menschen daher nicht in Sammelunterkünften sondern dezentral untergebracht werden sollen? Und wenn ja, warum will die Bundesregierung dann „Anker-Zentren“ einrichten, deren erklärtes Ziel es ja ist, Integration für die Zeit der Unterbringung zu verhindern?
26. In welchen Staaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung – parallel zur Erarbeitung des GCR – Pilotprojekte zum „Comprehensive Refugee Response Framework“ (CRRF) durchgeführt?
- a) Welche konkreten Maßnahmen sollen im Rahmen dieser Pilotprojekte durchgeführt werden?
- b) Wird die Durchführung dieser CRRF-Pilotprojekte durch einzelnen Staaten (wie z. B. durch Deutschland oder durch die EU) finanziell oder logistisch unterstützt, und wenn ja, in welcher Form?
- c) Ist es zutreffend, dass der ugandischen Regierung vorgeworfen wurde, sie habe im Rahmen des CRRF-Pilotprojektes in ihrem Land Gelder veruntreut bzw. dass südsudanesische Flüchtlinge unter den Augen ugandischer Sicherheitskräfte Opfer von Menschenhandel geworden sind (SWP-Aktuell a. a. O.), und wenn ja, welchen Informationsstand hat die Bundesregierung über die weitere Fortführung des CRRF-Pilotprojektes in Uganda?
- d) Ist es zutreffend, dass das CRRF-Pilotprojekt in Tansania im Februar 2018 gestoppt wurde (SWP-Aktuell a. a. O.), und wenn ja, was waren – nach Kenntnis der Bundesregierung – die maßgeblichen Gründe für den Stopp dieses Projekts?
- e) Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die im Rahmen des CRRF-Pilotprojektes durchgeführte Repatriierung somalischer Flüchtlinge von Kenia nach Somalia dadurch konterkariert wird, dass die rückgeführten Flüchtlinge aufgrund der schlechten Sicherheits- und Versorgungslage in ihrem Herkunftsland wieder nach Kenia zurückkehren (SWP-Aktuell a. a. O.), und wenn ja welchen Informationsstand hat die Bundesregierung über die weitere Fortführung des CRRF-Pilotprojektes in Kenia?
27. Inwiefern werden die Durchführung und die Ergebnisse dieser CRRF-Pilotprojekte – nach Kenntnis der Bundesregierung – noch so rechtzeitig evaluiert, sodass diese Erkenntnisse noch in die Verhandlungen um den GCR einfließen können?
Schutzbedürftige Zielgruppen
28. Enthalten die GCM- bzw. GCR-Entwürfe Maßnahmen für einen verbesserten menschenrechtlichen Umgang mit schutzbedürftigen Zielgruppen, und wenn ja, welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt (vgl. hierzu auch: EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 8)?
29. Inwiefern plant die Bundesregierung, im Rahmen der Verhandlungen um den GCR, Schutzsysteme für Kinder im Migrationsprozess zu stärken?
- a) Ist es zutreffend, dass sich die EU – mit Blick auf die Rechte von Kindern im Migrationsprozess – dafür ausspricht, einen besonderen Fokus auf den Schutz von Kindern – und hierbei insbesondere auf den Schutz unbegleiteter Minderjähriger – legen zu wollen, und zwar allein auf das Wohl des Kindes (vgl. EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 8), und wenn ja, unterstützt die Bundesregierung diesen Verhandlungsansatz der EU?
- b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in den Verhandlungen um den GCM bzw. den GCR ein Ende der Inhaftierung von Kindern aufgrund ihres aufenthaltsrechtliches Status eingeführt wird, und wenn nein, warum nicht?
Verhandlungen auf europäischer Ebene
30. Wieso verengt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Verhandlungsspielraum darauf, dass zumindest der GCM „keine Zusagen oder Verpflichtungen“ enthalten solle, „die über die über den bestehenden EU-Aquis der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik hinausgehen“ würden (so: EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 9)? Denn, wäre es denkbar, dass in den Verhandlungen auch Maßnahmen debattiert werden könnten, die imstande wären, bestehende europäische Regelungen perspektivisch sogar zu verbessern, und wenn nein, warum eigentlich nicht?
31. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass innerhalb der EU allein Ungarn ein Veto gegen den GCM – nicht aber gegen den GCR – eingelegt hat?
32. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Positionsfindung innerhalb der EU über Wochen und Monate durch dieses Veto Ungarns blockiert wird bzw. wurde?
- a) Wie kann bzw. wie konnte diese Blockade Budapests aufgelöst werden?
- b) Wie würde die Bundesregierung nunmehr den Verhandlungsstand innerhalb der EU beschreiben – und zwar sowohl mit Blick auf den GCM und den GCR?
33. Wird für den GCR nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls eine gemeinsame EU-Position erarbeitet (wie für den GCM; vgl. EU-Ratsdokument-Nr. 6192/18)? Wenn ja, wo wurde der Entwurf einer solchen gemeinsamen EU-Position veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht?
34. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Fehlen einer geeinten Position unter den europäischen Mitgliedstaaten zu einer Schwächung der Verhandlungsposition und somit zu einem geringeren Handlungsspielraum der EU in New York führen würde?
35. Wenn die EU für die Gespräche in New York einen kollektiven Verhandlungsansatz gewählt hat, wird die EU dann nach Kenntnis der Bundesregierung auch die beiden Pakte (GCM und GRC) für alle Mitgliedstaaten verbindlich paraphieren und ggf. auch ratifizieren? Oder ist (auch) eine Paraphierung und Ratifizierung durch die Parlamente der Mitgliedstaaten vorgesehen?
Verhandlungen auf UN-Ebene
36. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die US-Regierung unter Präsident Donald Trump erklärt hat, sich an den Gesprächen zum GCM nicht weiter zu beteiligen?
37. Bezieht sich diese Verweigerungshaltung der US-Administration nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf den GCR?
38. Welche Auswirkungen hat der Rückzug der US-Amerikaner nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Verhandlungen innerhalb der UN – bezogen auf den GCM und den GCR?
39. Haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, neben Ungarn und den USA noch andere Staaten eine solche Blockade des Verhandlungsprozesses um den GCM und den GCR erklärt, und wenn ja, welche?
40. Führt die Bundesregierung Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Trump-Administration über eine Wiederaufnahme von und US-amerikanische Beteiligung an Gesprächen im Rahmen des GCM? Wenn ja, seit wann, in welchem Rahmen und mit welcher Zielsetzung? Wenn nein, warum nicht?
Sonstiges
41. Welche Vorschläge aus dem – von internationalen NGOs vorgelegten Aktionsplan „Ten Acts for the Global Compact“ – unterstützt die Bundesregierung, und welche lehnt sie ab?
42. Kann die Bundesregierung – bezugnehmend auf den o. g. offenen Brief der an dem sog. 10-Punkte-Plan beteiligten NGOs – bestätigen, dass in den Verhandlungen um den GRM und den GRC folgende Fragen umstritten sind, und wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung in diesen Diskussionen inhaltlich positionieren:
- a) Gewährleistung menschenrechtlicher Mindeststandards auch für Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus (wie Zugang zur medizinischen Notversorgung, Beschulung von Kindern und Zugang zu gerichtlichem Schutz vor Arbeitsausbeutung);
- b) Ausgestaltung und Begrenzung der Inhaftierung bzw. Ingewahrsamnahme von Migrantinnen und Migranten ?
43. Welche Vorschläge werden derzeit debattiert, wie die Umsetzung der beiden Pakte überprüft werden soll, und welcher dieser Vorschläge wird durch die Bundesregierung unterstützt, und welcher nicht?
44. Wie will die Bundesregierung im Laufe des weiteren Beratungsprozesses um den GCM und den GRC die Transparenz und die Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherstellen?
Fragen61
Welche Aspekte des ursprünglichen sog. Zero-Draft des GCM unterstützt die Bundesregierung, und welche Aspekte dessen möchte sie verändern?
Wird der darin entwickelte rechtebasierte Ansatz von der Bundesregierung – quasi als konsequente Umsetzung ihrer eigenen „Nachhaltigkeitsstrategie“ (s. o.) – unterstützt, und wenn nein, warum nicht?
Welche signifikanten Änderungen enthält der neue GCM-Entwurf vom 26. März 2018 gegenüber dem Ursprungsentwurf (z. B. mit Blick auf den o. g. rechtebasierten Ansatz des GCM), und wie bewertet die Bundesregierung diese Weiterentwicklung des GCM-Entwurfs?
Zählt für die Bundesregierung zu den nationalen Instrumenten zur „Verbesserung legaler Einwanderungsmöglichkeiten“ (GCM-Zielbestimmung Nr. 5) auch eine Verbesserung der nationalen einwanderungsrechtlichen Vorschriften (wie z. B. ein neues Einwanderungsgesetz), und wenn ja, welche bislang restriktiven Vorschriften möchte die Bundesregierung in welcher Form ändern? Und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen zum Schutz von Migrantinnen und Migranten vor Diskriminierung (beim Zugang zum Aufnahmeland bzw. beim Aufenthalt im Zielland) enthält der jetzige GCM-Entwurf, und welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt? Welche Maßnahmen sind in den GCM-Entwürfen bislang vorgesehen zum Schutz von Frauen, Mädchen, besonders Schutzbedürftigen und LGBTTIQ-Personen vor geschlechtsbasierter Diskriminierung und sexualisierter Gewalt, und welche dieser Maßnahmen werden von der Bundesregierung unterstützt?
Durch welche konkreten Maßnahmen sollen die „Förderung von Geschlechtergerechtigkeit bzw. des Empowerment von Migrantinnen als horizontaler Ansatz“ im GCM verankert werden (vgl. EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 8), und welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt?
Durch welche konkreten Maßnahmen sollen die Themen des sog. brain drain bzw. des „brain gain“ – also die Sicherstellung einer auch aus Sicht der Herkunftsländer nachhaltigen Form der Arbeitsmigration – angemessen im GCM verankert werden (vgl. EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 14), und welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt?
Welche der von der EU-Kommission in ihrer Mitteilung vom 21. März 2018 vorgeschlagenen Maßnahmen für eine bessere Verzahnung von globaler Migration und der Entwicklungszusammenarbeit (vgl. KOM (2018) 167) werden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der EU in die Verhandlungen des EU-Migrationspaktes eingespeist, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Verzahnung dieser beiden Politikbereiche?
Inwieweit spielt in den Verhandlungen des GCM die Bekämpfung von strukturellen Fluchtursachen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle?
Wurden bzw. werden in den GCM-Verhandlungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Maßnahmen diskutiert, die bei der Politik der Industrienstaaten ansetzen und deren Ziel es ist, den Verlust der Lebensgrundlagen von Menschen (z. B. durch unfaire Handelsstrukturen, entwicklungsschädliche Agrarexporte, Klimawandel, Steuerflucht, Menschenrechtsverletzungen entlang der globalen Wertschöpfungs- und Lieferkette) abzumildern, und um so zu verhindern, dass Menschen aus strukturellen Gründen ihre Heimat verlassen müssen? Wenn ja, welche Vorschläge wurden bzw. werden in den GCM- Verhandlungen besprochen? Wenn nein, warum nicht?
Werden die vollständige Umsetzung der SDGs (= Sustainable Development Goals) und des Pariser Klimaabkommens nach Kenntnis der Bundesregierung in den Verhandlungen zum GCM berücksichtigt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Spielten in den Gesprächen um den GCM nach Kenntnis der Bundesregierung auch solche Vorschläge eine Rolle, ob und in welcher Form sogenannten Klimaflüchtlingen ein fester Status nach internationalem Recht gesichert werden könnte? Wenn ja, welche Vorschläge wurden bzw. werden in den GCM-Verhandlungen besprochen? Wenn nein, warum nicht?
Durch welche Maßnahmen soll der GCM dazu beitragen, Migrantinnen und Migranten zukünftig effektiver vor Ausbeutung und Zwangsarbeit zu schützen und ihre völkerrechtlich verbrieften Rechte als Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeiter zu gewährleisten (vgl. EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 14), und welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt? Wird sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang z. B. auch dafür einsetzen, dass Deutschland die seit nunmehr 15 Jahren ausstehende Ratifizierung der UN-Wanderarbeitnehmerkonvention vornimmt, und wenn nein, warum nicht?
Welche Vorschläge gibt es hinsichtlich der künftigen Rolle der „International Organization for Migration“ (IOM) bei der Umsetzung und der Evaluierung des GCM, und welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt?
Welche Vorschläge gibt es zur Abgrenzung der künftigen Rolle von IOM und UNHCR, um unnötige Doppelarbeit bzw. Konkurrenz dieser beiden internationalen Gremien zu vermeiden, und welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt?
Gibt es derzeit innerhalb der beiden Entwürfe von GCM und GCR Bezüge bzw. Referenzen zu dem jeweils anderen Pakt, und wenn nein, wäre eine solche Kohärenz zwischen GCM und GCR – aus Sicht der Bundesregierung – nicht sinnvoll, auch und gerade um im Bereich irregulärer Migration etwaige Schutzlücken zu vermeiden? Wo sieht die Bundesregierung diesbezüglich Nachbesserungsbedarf?
Was sind die wichtigsten Anliegen der Bundesregierung mit Blick auf die Verhandlungen um den GCR?
Hat die Bundesregierung ihre Anliegen im Hinblick auf die Verhandlungen um den GCR (analog zu ihrem Bericht zum Migrationspakt vom November 2017) ebenfalls nieder- und diese Stellungnahme dem Deutschen Bundestag gegenüber offengelegt? Wenn ja, wann wurde diese dem Deutschen Bundestag zugeleitet? Wenn nein, warum nicht?
Welche Aspekte des ursprünglichen sog. Zero-Draft des UNHCR für den geplanten GCR unterstützt die Bundesregierung, und welche möchte sie ändern?
Welche signifikanten Änderungen enthält der neue GCR-Entwurf des UNHCR vom 30. April 2018 gegenüber dem Ursprungsentwurf, und wie bewertet die Bundesregierung diese Weiterentwicklung des GCR-Entwurfs?
Welche Möglichkeiten – aber auch welche Grenzen – ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung im Hinblick auf eine flüchtlingspolitische Kooperation mit solchen Staaten, die zwar am CRRF partizipieren wollen, die aber – auch nach Abschluss der Verhandlungen um den GRC – nicht bereits sind, die GFK zu ratifizieren?
Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen um den GCR dafür einsetzen, dass die teilnehmenden Staaten ihre Zahlungen an den UN-HCR erhöhen, und wenn ja, welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bzw. hat die EU diesbezüglich unternommen – wurden hierfür z. B. bestimmte Benchmarks gesetzt?
Ist es zutreffend, dass sich der geplante GCR – so wie die GFK – gleichberechtigt auf Flüchtlinge im Sinne der GFK sowie subsidiär Schutzberechtigte beziehen soll, und wenn ja, wird dieser gleichberechtigte Schutzanspruch von GFK-Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten von der Bundesregierung unterstützt?
Ist es zutreffend, dass sich der geplante GCR nicht auf sog. Binnenflüchtlinge beziehen soll (vgl. SWP-Aktuell Nr. 23 – April 2018), und wenn ja, wird dieser Ausschluss von Binnenflüchtlingen im GCR durch die Bundesregierung unterstützt, und wenn ja, warum?
Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf, um Menschen, die klimabedingt ihre Heimat verlieren oder vertrieben werden, internationalen Schutz zu ermöglichen? Wenn ja, in welcher Form sollen Betroffene „menschengemachter Krisen“ (wie z. B. „Klima- und Umweltflüchtlinge“) nach Ansicht der Bundesregierung bzw. der EU innerhalb des GCR „angemessen berücksichtigt“ werden, wenn die EU gleichzeitig auf diesen Personenkreis zugeschnittene Zufluchtskanäle definitiv „ausschließen“ will (vgl. EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 13)? Setzt sich die Bundesregierung in den GCM-Verhandlungen mit Blick auf diese „Klima- und Umweltflüchtlinge“ für eine entsprechende Weiterentwicklung des internationalen Systems der internationaler Schutzgewährung ein, und wenn nein, warum nicht?
Ist es zutreffend, dass mithilfe des GCR das Prinzip der internationalen Verantwortungsteilung gestärkt werden soll, und wenn ja, welche der hierfür vorgeschlagenen Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung bzw. seitens der EU unterstützt?
Gehört zu den geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Prinzips der internationalen Verantwortungsteilung auch der Ansatz, den Kreis von Staaten zu vergrößern, die sich am Resettlement-Verfahren des UNHCR beteiligen, und wenn ja, welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bzw. hat die EU diesbezüglich unternommen – wurden hierfür z. B. bestimmte Benchmarks gesetzt?
Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung unter dem sog. multi-stakeholderapproach im GRC zu verstehen?
Inwiefern könnten bzw. sollten mit diesem Ansatz auch zivilgesellschaftliche (wie menschenrechtliche und entwicklungspolitische NGOs oder auch Akteure aus der Wirtschaft) oder auch parlamentarische Akteure oder Akteure aus den Kommunen in die Umsetzung des GRC bzw. des CRRF eingebunden werden?
Unterstützt die Bundesregierung diesen „multi-stakeholder-Ansatz“? Wenn ja, wie sollte dieser Ansatz in Deutschland operationalisiert werden? Und wenn nein, warum nicht?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der Flüchtlingspakt die Zielsetzung enthält, dass Schutzsuchende u. a. durch Arbeitsgenehmigungen und Qualifizierungsmaßnahmen eine bessere wirtschaftliche Perspektive im Aufnahmeland erhalten sollen und diese Menschen daher nicht in Sammelunterkünften sondern dezentral untergebracht werden sollen? Und wenn ja, warum will die Bundesregierung dann „Anker-Zentren“ einrichten, deren erklärtes Ziel es ja ist, Integration für die Zeit der Unterbringung zu verhindern?
In welchen Staaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung – parallel zur Erarbeitung des GCR – Pilotprojekte zum „Comprehensive Refugee Response Framework“ (CRRF) durchgeführt?
Welche konkreten Maßnahmen sollen im Rahmen dieser Pilotprojekte durchgeführt werden?
Wird die Durchführung dieser CRRF-Pilotprojekte durch einzelnen Staaten (wie z. B. durch Deutschland oder durch die EU) finanziell oder logistisch unterstützt, und wenn ja, in welcher Form?
Ist es zutreffend, dass der ugandischen Regierung vorgeworfen wurde, sie habe im Rahmen des CRRF-Pilotprojektes in ihrem Land Gelder veruntreut bzw. dass südsudanesische Flüchtlinge unter den Augen ugandischer Sicherheitskräfte Opfer von Menschenhandel geworden sind (SWP-Aktuell a. a. O.), und wenn ja, welchen Informationsstand hat die Bundesregierung über die weitere Fortführung des CRRF-Pilotprojektes in Uganda?
Ist es zutreffend, dass das CRRF-Pilotprojekt in Tansania im Februar 2018 gestoppt wurde (SWP-Aktuell a. a. O.), und wenn ja, was waren – nach Kenntnis der Bundesregierung – die maßgeblichen Gründe für den Stopp dieses Projekts?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die im Rahmen des CRRF-Pilotprojektes durchgeführte Repatriierung somalischer Flüchtlinge von Kenia nach Somalia dadurch konterkariert wird, dass die rückgeführten Flüchtlinge aufgrund der schlechten Sicherheits- und Versorgungslage in ihrem Herkunftsland wieder nach Kenia zurückkehren (SWP-Aktuell a. a. O.), und wenn ja welchen Informationsstand hat die Bundesregierung über die weitere Fortführung des CRRF-Pilotprojektes in Kenia?
Inwiefern werden die Durchführung und die Ergebnisse dieser CRRF-Pilotprojekte – nach Kenntnis der Bundesregierung – noch so rechtzeitig evaluiert, sodass diese Erkenntnisse noch in die Verhandlungen um den GCR einfließen können?
Enthalten die GCM- bzw. GCR-Entwürfe Maßnahmen für einen verbesserten menschenrechtlichen Umgang mit schutzbedürftigen Zielgruppen, und wenn ja, welche dieser Vorschläge werden seitens der Bundesregierung unterstützt (vgl. hierzu auch: EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 8)?
Inwiefern plant die Bundesregierung, im Rahmen der Verhandlungen um den GCR, Schutzsysteme für Kinder im Migrationsprozess zu stärken?
Ist es zutreffend, dass sich die EU – mit Blick auf die Rechte von Kindern im Migrationsprozess – dafür ausspricht, einen besonderen Fokus auf den Schutz von Kindern – und hierbei insbesondere auf den Schutz unbegleiteter Minderjähriger – legen zu wollen, und zwar allein auf das Wohl des Kindes (vgl. EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 8), und wenn ja, unterstützt die Bundesregierung diesen Verhandlungsansatz der EU?
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in den Verhandlungen um den GCM bzw. den GCR ein Ende der Inhaftierung von Kindern aufgrund ihres aufenthaltsrechtliches Status eingeführt wird, und wenn nein, warum nicht?
Wieso verengt die EU nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Verhandlungsspielraum darauf, dass zumindest der GCM „keine Zusagen oder Verpflichtungen“ enthalten solle, „die über die über den bestehenden EU-Aquis der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik hinausgehen“ würden (so: EU-Ratsdokument-Nr. 6192/1/18, S. 9)? Denn, wäre es denkbar, dass in den Verhandlungen auch Maßnahmen debattiert werden könnten, die imstande wären, bestehende europäische Regelungen perspektivisch sogar zu verbessern, und wenn nein, warum eigentlich nicht?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass innerhalb der EU allein Ungarn ein Veto gegen den GCM – nicht aber gegen den GCR – eingelegt hat?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Positionsfindung innerhalb der EU über Wochen und Monate durch dieses Veto Ungarns blockiert wird bzw. wurde?
Wie kann bzw. wie konnte diese Blockade Budapests aufgelöst werden?
Wie würde die Bundesregierung nunmehr den Verhandlungsstand innerhalb der EU beschreiben – und zwar sowohl mit Blick auf den GCM und den GCR?
Wird für den GCR nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls eine gemeinsame EU-Position erarbeitet (wie für den GCM; vgl. EU-Ratsdokument-Nr. 6192/18)? Wenn ja, wo wurde der Entwurf einer solchen gemeinsamen EU-Position veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Fehlen einer geeinten Position unter den europäischen Mitgliedstaaten zu einer Schwächung der Verhandlungsposition und somit zu einem geringeren Handlungsspielraum der EU in New York führen würde?
Wenn die EU für die Gespräche in New York einen kollektiven Verhandlungsansatz gewählt hat, wird die EU dann nach Kenntnis der Bundesregierung auch die beiden Pakte (GCM und GRC) für alle Mitgliedstaaten verbindlich paraphieren und ggf. auch ratifizieren? Oder ist (auch) eine Paraphierung und Ratifizierung durch die Parlamente der Mitgliedstaaten vorgesehen?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die US-Regierung unter Präsident Donald Trump erklärt hat, sich an den Gesprächen zum GCM nicht weiter zu beteiligen?
Bezieht sich diese Verweigerungshaltung der US-Administration nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf den GCR?
Welche Auswirkungen hat der Rückzug der US-Amerikaner nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Verhandlungen innerhalb der UN – bezogen auf den GCM und den GCR?
Haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, neben Ungarn und den USA noch andere Staaten eine solche Blockade des Verhandlungsprozesses um den GCM und den GCR erklärt, und wenn ja, welche?
Führt die Bundesregierung Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Trump-Administration über eine Wiederaufnahme von und US-amerikanische Beteiligung an Gesprächen im Rahmen des GCM? Wenn ja, seit wann, in welchem Rahmen und mit welcher Zielsetzung? Wenn nein, warum nicht?
Welche Vorschläge aus dem – von internationalen NGOs vorgelegten Aktionsplan „Ten Acts for the Global Compact“ – unterstützt die Bundesregierung, und welche lehnt sie ab?
Kann die Bundesregierung – bezugnehmend auf den o. g. offenen Brief der an dem sog. 10-Punkte-Plan beteiligten NGOs – bestätigen, dass in den Verhandlungen um den GRM und den GRC folgende Fragen umstritten sind, und wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung in diesen Diskussionen inhaltlich positionieren:
Gewährleistung menschenrechtlicher Mindeststandards auch für Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus (wie Zugang zur medizinischen Notversorgung, Beschulung von Kindern und Zugang zu gerichtlichem Schutz vor Arbeitsausbeutung);
Ausgestaltung und Begrenzung der Inhaftierung bzw. Ingewahrsamnahme von Migrantinnen und Migranten ?
Welche Vorschläge werden derzeit debattiert, wie die Umsetzung der beiden Pakte überprüft werden soll, und welcher dieser Vorschläge wird durch die Bundesregierung unterstützt, und welcher nicht?
Wie will die Bundesregierung im Laufe des weiteren Beratungsprozesses um den GCM und den GRC die Transparenz und die Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherstellen?