[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. Juni 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3054
19. Wahlperiode 28.06.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/2380 –
Frieden, Menschen- und Umweltrechte vor der Aufnahme Kolumbiens in die OECD
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Für den kolumbianischen Präsidenten Juan Manuel Santos Calderón dienen die
Unterzeichnung des Friedensabkommens am 24. November 2016 in Bogotá,
Kolumbien, mit der Guerilla der FARC (= Fuerzas Armadas Revolucionarias de
Colombia – Revolutionäre Streitkräfte Kolumbiens) und der angestrebte Beitritt
zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
dem Ziel, „Kolumbien ein neues Ansehen in der Weltpolitik (zu) verschaffen“.
Am 25. Oktober 2013 initiierte Ángel Gurría, Generalsekretär der OECD,
offiziell die Beitrittsverhandlungen (
www.kas.de/wf/de/33.44735/). Kolumbien hat
im Rahmen des OECD-Aufnahmeprozesses die „Erklärung über internationale
Investitionen und multinationale Unternehmen“ und die „Erklärung über grünes
Wachstum“ unterschrieben und ist der Richtlinie über verantwortungsvollen
Bergbau beigetreten (
www.kas.de/wf/de/33.44735/). Der kolumbianische Staat
ist verpflichtet, die Rechte der von Bergbau- und Megaprojekten betroffenen
Bauern, Afrokolumbianern und Indigenen zu respektieren.
Die Europäische Union unterstützt die Umsetzung des Friedensabkommens in
Kolumbien bisher mit 575 Mio. Euro (
https://ec.europa.eu/germany/news/eu-
unterst%C3%BCtzt-friedensprozess-kolumbien-mit-575-millionen-euro_de).
Die Regierung Kolumbiens hat mit der Einrichtung eines Fonds mit dem Titel
„Kolumbien im Frieden“ eine Struktur geschaffen, über die die Verwendung
von Geldern der Vereinten Nationen, der EU, des auf Nachhaltigkeit
ausgelegten kolumbianischen Treuhandfonds und des von den Konfliktparteien
vereinbarten Fonds für Frieden und den Post-Konflikt koordiniert werden soll. Damit
soll auch sichergestellt werden, dass sich der Einsatz der Gelder an den Prioritäten
des Friedensprozesses orientiert und die Ergebnisse zentral überprüft werden
können (
www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2016A43_ilm.pdf).
Die Unterzeichnung des Friedensabkommens zwischen Regierung und FARC
hat ohne Zweifel eine positive Auswirkung auf den Rückgang der Gewalt und
die Opferzahl durch bewaffnete Auseinandersetzungen in einigen Regionen
Kolumbiens. Dennoch wachsen die Sorgen um die Implementierung der
Vereinbarung. Siebzehn Monate nach Unterzeichnung des Friedensabkommens sind
nach einer Untersuchung der Nichtregierungsorganisation Observatorium für
die Implementierung des Abkommens (OIAP) lediglich 18,5 Prozent der
Vereinbarungen umgesetzt (
https://oiap.co/2018/01/12/la-paz-en-deuda/). Im Jahr
2017 wurden nach einem Bericht des Büros des Hohen Kommissars der
Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kolumbien mehr als 100 soziale
Aktivistinnen und Aktivisten und 39 Ex-FARC-Kämpferinnen und Ex-FARC-Kämpfer
ermordet (
https://elpais.com/internacional/2017/12/21/colombia/1513832933_
333332.html).
Bereits in den ersten drei Monaten des Jahres 2018 sind 53 führende
Vertreterinnen und Vertreter sozialer Organisationen, darunter ehemalige Kämpferinnen
und Kämpfer der FARC, ermordet worden (
www.lafm.com.co/nacional/indepaz-
53-lideres-sociales-han-sido-asesinados-en-lo-corrido-de-2018/).
Das Wiedererstarken des Paramilitarismus in Kolumbien und die Präsenz
verschiedener paramilitärischer Gruppen in Regionen, die von den FARC
militärisch kontrolliert wurden, gefährden das Leben der ländlichen Bevölkerung und
führen zur Vertreibung und Einschränkung der politischen und sozialen
Aktivitäten. Nach INDEPAZ (Instituto de Estudios para el Desarrollo y la Paz) sind
die paramilitärischen Gruppen in 274 Gemeinden in 28 Departements präsent
(
www.indepaz.org.co/wp-content/uploads/2017/10/Sometimiento-del-Clan-del-
Golfo-Camilo-Gonzalez-Posso.pdf).
In kolumbianischen Medien wurde vor diesem Hintergrund wiederholt in
Zweifel gezogen, ob die staatlichen Sicherheitskräfte Kolumbiens und ihr
Oberbefehlshaber, der Präsident, in der Lage sind, ihrer verfassungsmäßigen
Verantwortung nachzukommen, das Gewaltmonopol des Staates durchzusetzen und
die Sicherheit aller Kolumbianer zu schützen.
1. Welche Kriterien musste Kolumbien nach Kenntnis der Bundesregierung
erfüllen, um in die OECD aufgenommen zu werden?
2. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für die
Aufnahme Kolumbiens in die OECD?
3. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen die
Aufnahme Kolumbiens in die OECD?
4. Welche juristischen und technischen Formalitäten stehen nach Ansicht der
Bundesregierung der Aufnahme Kolumbiens in die OECD noch im Wege?
5. Sieht die Bundesregierung in den zahlreichen Menschenrechtsverletzungen
und Morden an Vertreterinnen und Vertretern von sozialen Bewegungen und
indigenen Gemeinden einen Hinderungsgrund für den Beitritt Kolumbiens
zur OECD, falls nein, weshalb nicht?
6. Welche technischen und weiteren Maßnahmen für eine nachhaltige
Umweltpolitik, die Achtung der Arbeitnehmerrechte und zur
Korruptionsbekämpfung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der
Zusammenarbeit mit Kolumbien vereinbart und bereits umgesetzt, um die
Aufnahme dieses Landes in die OECD vorzubereiten?
a) Worin bestehen sie?
b) Seit wann werden sie ausgeführt?
7. Welche positive Auswirkung auf die Überwindung der in dem Land
bestehenden großen sozialen Kluft hätte nach Ansicht der Bundesregierung eine
Mitgliedschaft Kolumbiens in der OECD (
www.kas.de/wf/de/33.44735/)?
8. Wann wird mit der Aufnahme Kolumbiens in die OECD gerechnet, in
Anbetracht der Tatsache, dass Kolumbien „in vielen Bereichen wie dem
Umweltschutz, der mangelnden Stärke des Arbeitsmarktes und der Schwäche
der öffentlichen Institutionen weit hinter den OECD-Ländern zurückliegt“
(
www.kas.de/wf/de/33.44735/)?
Die Fragen 1 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Kolumbien hat das OECD-Beitrittsverfahren mittlerweile vollständig
durchlaufen. Am 25. Mai 2018 hat der OECD-Botschafterrat daraufhin beschlossen,
Kolumbien in die OECD aufzunehmen. Am 30. Mai 2018 haben der kolumbianische
Präsident Juan Manuel Santos und OECD-Generalsekretär Ángel Gurría in Paris
die Beitrittsvereinbarung unterzeichnet. Der Beitritt setzte die Überprüfung durch
23 Fachausschüsse der OECD und deren Feststellung voraus, dass sich
Kolumbien den Grundsätzen der Arbeit in diesen Ausschüssen angenähert habe.
9. Welche Gründe sind nach Ansicht der Bundesregierung maßgeblich für die
Nichterfüllung der Übereinkommen 87 und 98 der ILO (= International
Labour Organization) durch Kolumbien, die die volle Achtung der
Arbeitnehmerrechte garantieren sollen (
http://ail.ens.org.co/informe-especial/comision-
oit-estuvo-colombia-evaluando-situacion-laboral-sindical-informe-
especial/)?
Kolumbien hat die Übereinkommen Nr. 87 (Übereinkommen über die
Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes) und Nr. 98
(Übereinkommen über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des
Rechtes zu Kollektivverhandlungen) im Jahr 1976 ratifiziert und entsprechende
gesetzliche Regelungen getroffen. Im Jahr 2011 hat Kolumbien unter anderem einen
Aktionsplan zum Schutz international anerkannter Standards im Bereich der
Arbeitnehmerrechte geschaffen.
Bei einer mutmaßlichen Verletzung der Kernarbeitsnormen steht der Weg zu den
Kontrollmechanismen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur
Überwachung der Übereinkommen offen. Die ILO prüft regelmäßig Beschwerden
wegen Verletzungen der durch diese Übereinkommen garantierten
Arbeitnehmerrechte. Derzeit sind verschiedene Beschwerden gegen Kolumbien vor dem ILO-
Ausschuss für Vereinigungsfreiheit anhängig. Auch vor dem Hintergrund, dass
Kolumbiens Alltag über Jahrzehnte durch bewaffnete Konflikte geprägt ist,
registriert die Bundesregierung das ernsthafte Bemühen des kolumbianischen
Staates, seinen internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden.
10. Welche Einwirkungsmöglichkeit hat die Bundesregierung als eines der zehn
ständigen Mitglieder im Verwaltungsrat der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO), um zu garantieren, dass in Kolumbien die gesetzlich verankerte
Vereinigungsfreiheit und die Übereinkommen 81 und 129 eingehalten
werden (ebd.)?
Als ständiges Mitglied des ILO-Verwaltungsrates setzt sich die Bundesregierung
insbesondere im Rahmen der beim Verwaltungsrat eingereichten Beschwerden
und Klagen für die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen ein. Gemäß
Artikel 24 der ILO-Verfassung können Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbände
wegen Nichtdurchführung eines ratifizierten Übereinkommens Beschwerde
gegen einen Mitgliedstaat einreichen. Der Verwaltungsrat kann die Beschwerde der
betreffenden Regierung übermitteln und diese Regierung einladen, sich in
geeigneter Weise zur Sache zu äußern. Bei besonders schweren Verletzungen können
Mitglieder gemäß Artikel 26 der ILO-Verfassung Klage gegen jedes Mitglied
einreichen. Es ist derzeit keine Beschwerde gemäß Artikel 24 und keine Klage
gemäß Artikel 26 gegen Kolumbien vor dem Verwaltungsrat anhängig.
Derzeit sind verschiedene Beschwerden gegen Kolumbien vor dem ILO-
Ausschuss für Vereinigungsfreiheit anhängig. Die Bundesregierung ist aktuell kein
Mitglied dieses Ausschusses.
11. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Nichteinhaltung der Rechte der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben auf die Schwäche
der öffentlichen Institutionen zurückgeführt werden kann (ebd.)?
Die Frage kann in dieser Pauschalität nicht beantwortet werden, da
unterschiedliche Regionen des Landes und auch unterschiedliche Wirtschaftszweige in
unterschiedlicher Weise vom internen bewaffneten Konflikt betroffen waren.
Zudem ist die freie Gewerkschaftsarbeit in Kolumbien zwar gesetzlich garantiert,
der gewerkschaftliche Organisationsgrad jedoch niedrig. Die Bundesregierung
registriert das ernsthafte Bemühen des kolumbianischen Staates, das nationale
Arbeitsrecht zu reformieren und an internationale Standards anzupassen und in
der Umsetzung weiter voranzuschreiten.
12. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Reformkräfte in Staat
und Gesellschaft, die als Partner bei „der Konsolidierung der Demokratie
und des Friedensprozesses“ im Rahmen der Ziele der deutschen Außen- und
Wirtschaftspolitik in Kolumbien unterstützt werden (
http://dipbt.bundestag.
de/doc/btd/18/128/1812813.pdf) (bitte auflisten)?
In den als Referenzdokument angeführten „Leitlinien der Bundesregierung –
Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ ist das deutsche
Engagement in Kolumbien näher skizziert. Es zielt insbesondere darauf ab, in den vom
Konflikt besonders betroffenen Regionen Partizipationsmöglichkeiten von
Gemeinden und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen bei der Implementierung des
Friedensabkommens zu stärken sowie Versöhnungsprozesse auf regionaler und
kommunaler Ebene zu initiieren und zu unterstützen. Eine Schlüsselrolle zur
nachhaltigen Befriedung und Entwicklung des Landes sowie in der Friedens- und
Versöhnungsarbeit zur Überwindung des jahrzehntelangen Binnenkonflikts
spielen lokale Akteure aus Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Kirche und
Zivilgesellschaft.
13. Welche greifbaren Ergebnisse der technischen und finanziellen
Zusammenarbeit mit Kolumbien sind nach Ansicht der Bundesregierung seit den
Regierungsverhandlungen mit Kolumbien und der „Besiegelung eines neuen
Kapitels der Entwicklungszusammenarbeit“ zwischen Deutschland und
Kolumbien am 5. Dezember 2014 feststellbar (
www.bmz.de/de/presse/
aktuelleMeldungen/2014/dezember/141205_pm_118_Deutschland-und-
Kolumbien-besiegeln-neues-Kapitel-in-der-Entwicklungszusammenarbeit/
index.html)?
Im Rahmen der deutsch-kolumbianischen Entwicklungszusammenarbeit wurden
im Bereich Versöhnung und Aufarbeitung seit den Regierungsverhandlungen
2014 folgende Maßnahmen umgesetzt:
Technische Zusammenarbeit:
Mehr als 1 000 Opfer des bewaffneten Konfliktes wurden bei
Entschädigungsprozessen, weitere 500 000 Opfer im Rahmen von kollektiven
Entschädigungsprozessen unterstützt.
250 Fälle von verschwundenen Personen wurden dokumentiert und an
staatliche Stellen zur weiteren Bearbeitung übergeben.
50 Dialogforen zwischen Konfliktopfern, lokalen Führungspersönlichkeiten
und staatlichen Institutionen wurden geschaffen.
25 Erinnerungsinitiativen wurden gestärkt, darunter zwei mit besonderem
Bezug zur Aufarbeitung geschlechtsspezifischer Gewalt, die im Zuge des
Konflikts begangen wurde.
Finanzielle Zusammenarbeit:
Übergeordnetes Ziel des Sektorreformprogramms für den Frieden, Phase II bis
IV, das 2015 bis 2017 zur Auszahlung kam (Phase V ist derzeit in
Vorbereitung), war die Unterstützung der kolumbianischen Regierung bei der
Aufarbeitung des Konflikts. Im Zuge des Politikdialogs wurden Reformziele im Bereich
der öffentlichen Finanzverwaltung (Public Financial Management), der
Opferentschädigung und Gewaltprävention, der Demobilisierung und Reintegration
von FARC-Kämpfern sowie der ländlichen Entwicklung vereinbart und diese
auch erreicht. Ab Phase IV des Sektorreformprogramms orientieren sich die
vereinbarten Reformziele an den Inhalten des Friedensvertrags. So wurde
beispielsweise die gesetzliche Gründung des „Integralen Systems für Wahrheit,
Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung der Gewalt“
(SIVJR) entsprechend Punkt 5 des Friedensabkommens mit den Komponenten
Sondergerichtsbarkeit für den Frieden, Wahrheitskommission und Einheit zur
Suche von verschwundenen Personen unterstützt. Die Einrichtung der
Sammlungs- und Übergangszonen zur Demobilisierung und Reintegration der
ehemaligen FARC-Kämpfer wurde ebenfalls als Ziel vereinbart. Um
Konfliktursachen zu reduzieren und die Integration von Kleinbauern in gewinnbringende
Wertschöpfungsketten zu fördern, wurde die Einrichtung der neuen Agentur
zur ländlichen Entwicklung (Nationale Agentur für Ländereien – ANT) und
ihre Budgetierung sowie die Agentur für ländliche Entwicklung (ADR)
unterstützt. Zur Stärkung von Institutionen zum Friedensaufbau wurden unter
anderem die Gründung der Kommission zur Nachverfolgung, Beschleunigung und
Verifizierung des Friedensabkommens (CSIVI) sowie die Verabschiedung und
Veröffentlichung des Rahmenplans zur Umsetzung des Friedensabkommens
(PMI) gefördert.
Mit dem deutschen Beitrag zum Treuhandfonds der Europäischen Union (EU)
für Kolumbien wird vor allem der erste Punkt des Friedensabkommens zur
ländlichen Entwicklung gefördert.
Im Bereich Umwelt sind vor allem folgende Ergebnisse im Rahmen der
deutschkolumbianischen Entwicklungszusammenarbeit seit den
Regierungsverhandlungen im Jahr 2014 erzielt worden:
Technische Zusammenarbeit:
200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher Institutionen und 700
Vertreterinnen und Vertreter von insgesamt 61 indigenen Gemeinschaften wurden
zu Raumordnungsprozessen und umweltbezogenem Konfliktmanagement
fortgebildet.
Im Rahmen von acht replizierbaren Pilotprojekten zur Reduzierung der
Entwaldung in Verbindung mit nachhaltiger und alternativer Entwicklung in den
Öko-Regionen Amazonas und Nordanden wurden neue
Einkommensmöglichkeiten für Kleinbauernfamilien geschaffen.
20 Pilotmaßnahmen zur Anpassung der Landnutzung an den Klimawandel
wurden auf lokaler Ebene durchgeführt.
In zwölf Ökosystemen wurden partizipative Methoden zur Planung und
Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität entwickelt.
Der kolumbianische OECD-Beitrittsprozess wurde durch
Beratungsmaßnahmen bei der Entwicklung des Gesetzes zur Zahlung von Umweltleistungen, bei
der Erarbeitung der kolumbianischen Strategie zur Reduzierung der
Entwaldung sowie bei der Vorlage eines Konzepts zu Ausgleichsmaßnamen für
Umwelteingriffe bei Infrastrukturmaßnahmen unterstützt.
Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) werden
Klimaschutzprojekte im Bereich Minderung, Anpassung, Waldschutz und
Biodiversität in Kolumbien durchgeführt. Hervorzuheben ist dabei die Unterstützung
der Schutzgebietsbehörde Kolumbiens bei der Entwicklung und Umsetzung
effektiver Schutzmechanismen für Kolumbiens größten Nationalpark Chiribiquete.
Zudem fördert die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) die „Dialogue and
Information Platform for the Colombian Amazon“ (
http://pidamazonia.com/
vision-amazonia), die die verschiedenen Stakeholder und Organisationen
zusammenbringt, die sich für die Ziele der Initiative „Visíon Amazonía“
(Reduzierung der Entwaldung in Amazonien) engagieren.
Im Rahmen der von Deutschland und dem Vereinigten Königreich
gegründeten und inzwischen auch durch Dänemark und die EU-Kommission
geförderten „NAMA-Fazilität“ für Nationale Minderungs-Maßnahmen im Klimaschutz
(„NAMA Facility“ – Nationally Appropriate Mitigation Actions) werden zwei
Projekte zur „Nachhaltigen Entwicklung von Verkehrsknotenpunkten“ sowie
im Haushaltkühlungssektor in Kolumbien gefördert.
Finanzielle Zusammenarbeit:
Im Rahmen des Sektorreformprogramms Umwelt (Phase I und II 2015 bis
2017, Phase II voraussichtlich 2018) wurden die institutionellen
Rahmenbedingungen zur Einführung von Prinzipien ökologischer Nachhaltigkeit in
Schlüsselsektoren verbessert und die Umsetzung von Empfehlungen der
OECD in diesem Bereich unterstützt. Themenfelder waren unter anderem
Luftkontamination, Wasser- und Abfallmanagement, Artenschutz und
Vulnerabilität gegenüber Naturkatastrophen.
Mit dem Programm „REDD Early Mover“ hat Deutschland Kolumbien
unterstützt, ein Wald- und CO2-Monitoringsystem für das Amazonasgebiet
einzurichten. Mit dem ergebnisbasierten Ansatz des Programms wurde vermiedene
Entwaldung im Amazonasgebiet vergütet.
Das nachhaltige Management und die Ausweitung von 19 Naturschutzgebieten
in Kolumbien wurde über das Vorhaben „Schutzgebiete und Biodiversität“
gefördert.
Im Schwerpunktbereich Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sind folgende
Ergebnisse im Rahmen der deutsch-kolumbianischen
Entwicklungszusammenarbeit seit den Regierungsverhandlungen 2014 erzielt worden:
Technische Zusammenarbeit:
Schaffung von 1 531 Arbeitsplätzen, unter anderem für die besonders
vulnerable Gruppe der Binnenflüchtlinge und für Menschen aus den Gemeinden,
die Binnenflüchtlinge aufnehmen.
Gründung von zehn Allianzen zwischen staatlichen Institutionen und der
Privatwirtschaft, unter anderem in den Bereichen nachhaltige Viehwirtschaft,
nachhaltige Agrarproduktion und Naturtourismus, mit dem Ziel, Einkommen
und Beschäftigung für benachteiligte ländliche Bevölkerungsgruppen zu
fördern. Zwischen 2014 und 2016 wurde für die Zielgruppen eine
durchschnittliche Einkommenssteigerung von 22 Prozent erreicht.
Realisierung von 15 innovativen und umweltfreundlichen Geschäftsideen,
etwa die Installation einfacher Solarsysteme für dezentrale Milchkühlung, zum
Teil von aus Deutschland nach Kolumbien zurückkehrenden Fachkräften.
14. Was ist der Entwicklungsstand des im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik entstandenen Deutsch-Kolumbianischen Friedensinstituts
(CAPAZ), das mit 400 000 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von zehn Jahren
gefördert wird?
Das auf Initiative und aus Mitteln des Auswärtigen Amts durch den Deutschen
Akademischen Austauschdienst (DAAD) geförderte Deutsch-Kolumbianische
Friedensinstitut (Instituto CAPAZ) hat 2017 seine Projektarbeit begonnen. Es
leistet durch wissenschaftliche Begleitung, akademische Aus- und
Weiterbildung, öffentliche Veranstaltungen sowie Wissenstransfer und Vernetzung einen
Beitrag zur Konsolidierung des Friedensprozesses in Kolumbien.
Professor Dr. Stefan Peters hat als akademischer Direktor seine Tätigkeit in
Bogotá im Mai 2018 begonnen. Das Instituto CAPAZ verfügt über eigene
Büroräume in Bogotá und wird seine Planstellen voraussichtlich ab August 2018
vollständig besetzt haben.
15. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Konflikt
betroffenen Regionen, die von der Zusammenarbeit zwischen den Deutschen
Hochschulen und dem Verbund Universidades por la Paz im Rahmen der Arbeit
von CAPAZ berücksichtigt und profitieren werden (bitte nach Projekten und
Regionen auflisten)?
Das Instituto CAPAZ fördert die Pazifikküste, die Karibikküste, das
Amazonasgebiet und die östlichen Landesteile durch:
a) Zusammenarbeit mit Multiplikatoren (Nichtregierungsorganisationen, soziale
Bewegungen, lokale Regierungen) in Sommer- und Winterschulen,
b) explorative Studien,
c) Zusammenarbeit in Form von Anträgen sowie
d) Verbreitung von Wissen in öffentlichen Diskussionsveranstaltungen und
Publikationen.
Folgende Maßnahmen wurden und werden durchgeführt:
Regionenübergreifend:
rechtswissenschaftliche Kommentierung des Amnestiegesetzes
partizipative Methoden der Kartierung von Landnutzung und territorialen
Dynamiken
Reform der Sicherheitskräfte
„Transitional Justice“ und Erinnerung im Bildungssektor
Erinnerung und soziale Ungleichheiten (in Vorbereitung)
Bogotá:
Winterschule zum territorialen Frieden
Winterschule zu Erinnerung, Wahrheit, Versöhnung und Gerechtigkeit (in
Vorbereitung)
Departements César und Guajira:
Mental Health und Traumabearbeitung von ehemaligen Kämpfern und Opfern
Departements Meta, Antioquia und Hauptstadtdistrikt Bogotá:
Arbeitsmarktintegration von Binnenvertriebenen, ehemaligen
Kombattantinnen und Kombattanten sowie Migrantinnen und Migranten im informellen
Sektor (in Vorbereitung)
Departement Nariño:
nachhaltige Entwicklungsalternativen für Konfliktregionen
territoriale Logiken und sozio-räumliche Dynamiken bewaffneter Akteure und
krimineller Gruppen
territorialer Frieden und neue Konflikte in den Demobilisierungszonen für
ehemalige FARC-Kämpferinnen und -kämpfer (auch im Departement Cauca)
Departement Meta:
finanzielle Beratung lokaler Gemeinden in Post-Konflikt-Gebieten
Landbesitzregime in ehemaligen Konfliktzonen im
„Legal Empowerment“ indigener Opfer (in Vorbereitung)
Departement Chocó:
Erinnerungs- und Friedensarbeit mit Jugendlichen aus sozial benachteiligten
Kontexten
Departement Cundinamarca
Wahrheitsdiskurse und Erinnerungsnarrative ehemaliger Paramilitärs.
16. Welche Projekte der finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit
Kolumbien sind nach Kenntnis der Bundesregierung darauf ausgerichtet, die
kolumbianische Regierung bei der Entwicklung von strukturellen
Maßnahmen zu unterstützen, um die Morde an führenden Vertretern sozialer
Organisationen und ehemaligen Kämpfern der FARC zu beenden und den
Friedensaufbau nicht zu gefährden (
www.lafm.com.co/nacional/indepaz-53-
lideres-sociales-han-sido-asesinados-en-lo-corrido-de-2018/) (bitte einzeln
auflisten)?
Das Vorhaben „Unterstützung der Friedensentwicklung (ProPaz)“ mit einem
Gesamtvolumen von 34 Mio. Euro unterstützt die zivilgesellschaftliche
Dachorganisation „Redprodepaz“ bei der Erarbeitung von Selbstschutz- und
Sicherheitsplänen. Neun lokale Friedens- und Entwicklungsprogramme („Programas de
Desarrollo y Paz“) verfügen dank des Vorhabens nun über Sicherheitspläne.
32 Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsorganisationen von „Redprodepaz“
wurden darin geschult, soziale Organisationen in Sicherheitsfragen
weiterzubilden. Das Vorhaben unterstützt zudem die kolumbianische
Generalstaatsanwaltschaft bei der systematischen Auswertung der bereits laufenden Ermittlungen
gegen Personen aus Politik, Staatsdienst und Wirtschaft, die verdächtigt werden,
paramilitärische Gruppen finanziert oder unterstützt zu haben. Die Erfassung und
Analyse der existierenden Ermittlungen ist ein wichtiger Schritt, um die
regionalen Dimensionen dieser teils bis heute intakten kriminellen Netzwerke besser zu
verstehen und so in Zukunft eine effektivere Strafverfolgung zu ermöglichen. Da
diese Akteure für einen Teil der aktuellen Gewalt gegen
Menschenrechtsaktivistinnen- und -aktivisten verantwortlich gemacht werden, liefert das Vorhaben auch
einen Beitrag zur Entwicklung von strukturellen Maßnahmen der Regierung, die
Morde an sozialen Aktivistinnen und Aktivisten zu beenden.
17. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die kolumbianische Regierung in
der Lage ist, ihrer verfassungsmäßigen Verantwortung nachzukommen, das
Gewaltmonopol in ganz Kolumbien durchzusetzen und die Sicherheit aller
Kolumbianer zu schützen (wenn ja, bitte begründen; wenn nein, warum
nicht)?
Die Wiederherstellung des staatlichen Gewaltmonopols in den vom
jahrzehntelangen bewaffneten internen Konflikt besonders betroffenen Gebieten stellt für
die kolumbianische Regierung eine große Herausforderung dar. Insbesondere in
peripheren ländlichen und damit häufig schwer zugänglichen Gegenden ist es der
Regierung bisher nur begrenzt gelungen, nichtstaatliche Gewaltakteure wirksam
zu bekämpfen, die damit häufig verbundenen illegalen Ökonomien
zurückzudrängen und die Präsenz staatlicher Institutionen auszuweiten.
18. Verfügt die Bundesregierung über Informationen, nach denen es in
Kolumbien aktuell Hinweise auf eine erhöhte Gefährdung von
Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten und
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger, sozialen und politischen Aktivistinnen
und Aktivisten und Bewohnerinnen und Bewohnern ländlicher Regionen
(Afrokolumbianerinnen und Afrokolumbianer, Indigene und Bäuerinnen
und Bauern) durch wiedererstarkte paramilitärische Organisationen gibt?
Die erhöhte Gefährdungslage des genannten Personenkreises durch bewaffnete
kriminelle Gruppen, die vielfach aus demobilisierten paramilitärischen
Organisationen hervorgegangen sind, wird umfassend beobachtet und dokumentiert.
Beispielhaft wird auf den Jahresbericht des Hochkommissars für Menschenrechte der
Vereinten Nationen (
www.hchr.org.co/index.php/informes-y-documentos/
informesanuales/8887-informe-del-alto-comisionado-de-las-naciones-unidas-para-
losderechos-humanos-sobre-la-situacion-de-derechos-humanos-en-colombia-
duranteel-ano-2017), den Jahresbericht der kolumbianischen Menschenrechtsorganisation
„Somos Defensores“ (
https://somosdefensores.org/index.php/en/publicaciones/
informes-siaddhh/149-piedra-en-el-zapato) sowie einen aktuellen
Frühwarnbericht der kolumbianischen Ombudsbehörde zur Situation indigener Gemeinden
im Norden des Landes (
www.defensoria.gov.co/es/nube/noticias/7299/Defensor%
C3%ADa-alerta-sobre-riesgos-para-poblaciones-ind%C3%ADgenas-en-la-Sierra-
Nevada-de-Santa-Marta-alerta-temprana-Sierra-Nevada-Defensor%C3%ADa-pueblo-
Kogui.htm) hingewiesen. Die Bundesregierung hat sich auch im Rahmen des
Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens der Vereinten Nationen (UPR), dem
sich Kolumbien am 10. Mai 2018 stellte, in seinen Empfehlungen für einen
effektiveren Schutz unter anderem von Menschenrechtsverteidigerinnen und -
verteidigern in Kolumbien ausgesprochen.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Erfolge der aus dem
Friedensabkommen entstandenen speziellen Einheit für die Zerschlagung
und Aufklärung von Straftaten durch die paramilitärischen Gruppen, die u. a.
aus Geldern der Europäischen Union finanziert und von der nationalen
Sicherheitsgarantiekommission unterstützt wird (
www.colectivodeabogados.
org/IMG/pdf/decreto_154_del_03_febrero_de_2017.pdf)?
Die Sonderermittlungseinheit der kolumbianischen Generalstaatsanwaltschaft
(„Unidad Especial de Investigación para el Desmantelamiento de las
organizaciones criminales“) wurde am 3. Februar 2017 auf Grundlage des Punktes 3.3.4 des
Friedensvertrages der kolumbianischen Regierung mit der FARC-Guerilla
gegründet. Ziel der Sonderermittlungseinheit ist es, Straftaten, die im bewaffneten
Konflikt von kriminellen bewaffneten Gruppen und Nachfolgeorganisationen des
Paramilitarismus begangen wurden, zu untersuchen, die kriminellen Strukturen
aufzudecken und Straftäter zu verurteilen. Im Fokus der Ermittlungen stehen
dabei insbesondere solche kriminellen bewaffneten Organisationen und Personen,
die an Bedrohungen und Morden an Menschenrechtsverteidigerinnen und -
verteidigern sowie an sozialen und politischen Bewegungen beteiligt waren, oder
deren Straftaten sich gegen Personen richten, die eine Rolle bei der Umsetzung
des Friedensvertrages spielen. Die Sonderermittlungseinheit veröffentlichte eine
Strategie zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Bezug auf
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sowie soziale Führungspersönlichkeiten, die unter
anderem vorsieht, in mehr als 500 Gemeinden verstärkt zu intervenieren und
Strafverfolgungsbehörden in den vom bewaffneten Konflikt besonders betroffenen
Regionen (Departements Antioquia, Cauca, Valle de Cauca, Córdoba und Meta)
Hilfeleistungen bei der Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen. Seit Gründung
der Sonderermittlungseinheit behandelt die kolumbianische
Generalstaatsanwaltschaft Morde an diesem Personenkreis prioritär.
20. Welche überprüfbaren Ergebnisse haben die bis Ende 2016 bewilligten
Mittel i. H. v. 6,3 Mio. Euro für Krisenprävention, Stabilisierung und
Konfliktbewältigung hervorgebracht, darunter ein Beitrag i. H. v. 5 Mio. Euro zum
UN-Treuhandfonds zur Stabilisierung besonders vom Konflikt betroffener
Gebiete (bitte auflisten)?
Durch die Einzahlung von 5 Mio. Euro in den Treuhandfonds der Vereinten
Nationen (VN) zur Stabilisierung besonders vom Konflikt betroffener Gebiete durch
die Bundesregierung konnten verschiedene Projekte und Maßnahmen umgesetzt
werden, die zur Basis eines langfristigen Friedens in Kolumbien beitragen. Ein
Schwerpunkt waren Maßnahmen zum Aufbau von Vergangenheitsarbeit und
Versöhnung in Kolumbien, hierbei wurde der Aufbau des Sekretariats und des
Auswahlkomitees der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden sowie der
Wahrheitskommission und der Sondereinheit zur Suche verschwundener Personen
unterstützt. Durch die Gewährung individueller Reparationsleistungen an die vom
bewaffneten Konflikt besonders betroffenen Opfer, die Organisation inklusiver
Friedensdialoge mit der Zivilgesellschaft und die Umsetzung von Projekten zur
sozioökonomischen Rehabilitierung in den ehemaligen Konfliktgebieten im
Bereich Wasser und Gesundheit wurden weitere Beiträge zur Stabilisierung und
Konfliktbewältigung geleistet.
Ferner hat die Bundesregierung bis Ende 2016 zwei Projekte der Max-Planck-
Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit und der Nationalen
Versöhnungskommission („Comisión de Conciliación Nacional“) unterstützt.
Ziele der Projekte waren die Stärkung des Reparationsprozesses für die am
meisten betroffenen Opfer des bewaffneten Konflikts sowie eine stärkere
Bewusstseinsbildung der kolumbianischen Bevölkerung für den Friedensprozess.
21. Über welche Mechanismen verfügt die Bundesregierung, die Umsetzung
ihres Drei-Millionen-Euro-Anteils an dem EU-Treuhandfonds (95 Mio. Euro),
der der vom Konflikt betroffenen ländlichen Bevölkerung in Form von
Projekten zugutekommen soll, zu prüfen (
http://europa.eu/rapid/press-
release_MEMO-16-4294_de.htm)?
Der EU-Treuhandfonds unterliegt dem regulären Überprüfungssystem der EU.
Träger von Vorhaben, die mit Mitteln des EU-Treuhandfonds für Kolumbien
gefördert werden, müssen derzeit halbjährlich schriftlich über den Umsetzungsstand
berichten und künftig ebenfalls über eine digitale Monitoringplattform, die für die
am Treuhandfonds beteiligten Parteien und die Öffentlichkeit zugänglich sein
wird. Vertreterinnen und Vertreter der EU-Kommission sowie der internationalen
Projektpartner besuchen regelmäßig die Vorhaben vor Ort, um sich über den
Umsetzungsfortschritt zu informieren und sicher zu stellen, dass die Vorhaben eine
Friedensdividende erzeugen. Die EU-Kommission als Treuhandfondsverwalter
hat zudem das Recht, Ad-hoc-Informationen zum Umsetzungsstand der
Vorhaben zu erbitten.
22. Wie hoch ist der Anteil der Mittel für den Aufbau, die Gestaltung und die
Umsetzung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden, die bei den
Neuzusagen von 252 Mio. Euro für die Jahre 2017/2018 (TZ, FZ) vereinbart wurden?
Bei den deutsch-kolumbianischen Regierungsverhandlungen am 6. und 7.
September 2016 wurden Mittel in Höhe von 252 Mio. Euro zugesagt. Darin enthalten
ist die Aufstockung des Vorhabens „Unterstützung der Friedensentwicklung
(ProPaz)“ um 11 Mio. Euro auf insgesamt 34 Mio. Euro unter anderem mit dem
Ziel, die Arbeit des Vorhabens im Bereich Übergangsjustiz zu vertiefen. Dies
schließt die Unterstützung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden ein. Das
Vorhaben unterstützt die Anklagebehörde der Sondergerichtsbarkeit bei der
Erarbeitung von Strategien zur Untersuchung von ethnischen Fällen und Fällen
genderbasierter Gewalt. Darüber hinaus arbeitet das Vorhaben an der Strukturierung
der Rechtsberatung durch das Generalsekretariat der Sondergerichtsbarkeit für
den Frieden. Im Rahmen eines umfassenden Beratungsansatzes stärkt das
Vorhaben auch zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Vorbereitung von Fällen
für die Sondergerichtsbarkeit.
Bei den deutsch-kolumbianischen Regierungsverhandlungen 2016 wurden
ebenfalls zwei Sektorreformprogramme für den Frieden im Rahmen der finanziellen
Zusammenarbeit in Höhe von insgesamt 200 Mio. Euro zugesagt. Die
Einrichtung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden sowie deren Budgetierung aus
nationalen Haushaltsmitteln wurden als zwei von mehreren
Auszahlungsvoraussetzungen definiert.
23. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Rücktritt von
Generalsekretär Néstor Correa, Generalsekretär der Sondergerichtsbarkeit für den
Frieden?
Aus Sicht der Bundesregierung ist der Rücktritt von Néstor Correa als
Exekutivsekretär der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden eine interne administrative
Entscheidung, zu der sie sich nicht äußert. Nach Kenntnis der Bundesregierung
läuft derzeit das Ausschreibungsverfahren zur Nachbesetzung der Position.
24. Liegen der Bundesregierung Berichte über die sachgemäße Verwendung der
dem Generalsekretär der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden zur
Verfügung stehenden Finanzmittel während seiner einjährigen Amtsperiode vor
(
www.asuntoslegales.com.co/actualidad/nestor-raul-correa-secretario-de-
lajusticia-especial-para-la-paz-renuncio-a-su-cargo-2708575), und wenn nicht,
wird die Bundesregierung einen Bericht anfordern?
Die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden veröffentlicht auf ihrer Internetseite
den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss für das Jahr 2017 sowie für das
Jahr 2018 monatliche Berichte über ihre Haushaltsführung (
www.jep.gov.co/
Paginas/Transparencia/Informacion-publica.aspx). Darüber hinausgehende
Rechenschaftsberichte liegen der Bundesregierung nicht vor.
25. Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wonach der
Rechnungsprüfer der Republik Kolumbien, Edgardo Maya Villazón, einen Bericht vom
scheidenden Generalsekretär der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden über
die sachgemäße Verwendung der dem Sekretariat zustehenden Mittel in
Höhe von 4,7 Mio. US-Dollar verlangt hat (
www.asuntoslegales.com.co/
actualidad/nestor-raul-correa-secretario-de-la-justicia-especial-para-la-
pazrenuncio-a-su-cargo-2708575)?
Der Bundesregierung sind Presseveröffentlichungen bekannt, wonach der
Vorsitzende des kolumbianischen Rechnungshofes, Edgardo Maya Villazón, Ende
Februar 2018 die Vorlage eines Verwendungsnachweises für die von den Vereinten
Nationen zum Aufbau der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden zur Verfügung
gestellten Mittel angeordnet hat. Die Bundesregierung verfügt nicht über darüber
hinausgehende Erkenntnisse.
26. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die im kolumbianischen
Parlament erfolgte Änderung des Textes über die Sondergerichtsbarkeit für den
Frieden, wonach Dritte – Politiker im Allgemeinen und Unternehmen – nur
noch vor dem Sondergericht für den Frieden wegen Delikten gegen die
Menschlichkeit (Paramilitarismus bzw. Massaker) auf freiwilliger Basis
auszusagen brauchen, zur Überwindung der Straflosigkeit beiträgt?
27. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die im Fast-Track-Verfahren
durch den Kongress der Republik beschlossene Änderung der
Vereinbarungen über die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden, die die Immunität der
Präsidenten und Ex-Präsidenten und Kabinettsmitglieder und Minister bei
der Verantwortung von Dritten für Delikte gegen die Menschlichkeit
(Paramilitarismus bzw. Massaker) gewährt, einen Beitrag zur Überwindung der
Straflosigkeit und zur Stärkung der Rechte der Opfer des sechzigjährigen
internen bewaffneten Konfliktes auf Wahrheit, Wiedergutmachung und
Nichtwiederholung sein kann?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Die aktuelle gesetzliche Ausgestaltung der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden
ist Produkt politischer Kompromisse im kolumbianischen Kongress und
weiterhin Gegenstand politischer und juristischer Diskussionen. Zudem ist die Situation
in Kolumbien seit Juni 2004 Gegenstand vorläufiger Ermittlungen der
Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs, dessen Statut Kolumbien 2002
ratifiziert hat. Der Beitrag der Sondergerichtsbarkeit für den Frieden zu einem
nationalen Versöhnungsprozess als Teil des komplexen Gefüges, das der
Friedensvertrag mit dem „Integralen System für Wahrheit, Gerechtigkeit,
Wiedergutmachung und Nichtwiederholung der Gewalt“ vorsieht, und zu dem neben der
Sondergerichtsbarkeit für den Frieden die Wahrheitskommission und die
Sondereinheit zur Suche Verschwundener gehören, wird sich erst nach Anwendung in der
Praxis beurteilen lassen. Zur Überwindung der Straflosigkeit in Kolumbien
bedarf es ferner über die Sondergerichtsbarkeit hinausgehender Maßnahmen, die
das nationale Justizwesen stärken und effizienter machen.
28. Teilt die Bundesregierung die Sorge der Botschafter Norwegens, Schwedens
und der Schweiz bezüglich der bisher fehlenden Transparenz bei den
Stellenbesetzungen, bei der Projektvergabe und Projektentwicklung des „Fonds
nachhaltiges Kolumbien“ (Fondo Colombia Sostenible), (
https://tinyurl.com/
y9cu83mf), und falls nicht, weshalb nicht?
29. Auf welche Weise kann die Bundesregierung als Mitglied im Exekutivrat
der Interamerikanischen Entwicklungsbank dafür eintreten, dass die
Forderungen der genannten drei Botschafter nach einer Verbesserung der
Verwaltung dieses entwicklungspolitischen Instruments erfüllt werden (
http://m.
eltiempo.com/politica/proceso-de-paz/preocupacion-de-tres-embajadores-
porchequera-de-paz-200138)?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist nicht an der Finanzierung, Gestaltung und Umsetzung
des „Fonds nachhaltiges Kolumbien“ beteiligt und bewertet daher das Schreiben
der Botschafter Norwegens, Schwedens und der Schweiz nicht.
30. Gedenkt die Bundesregierung als Mitglied im Exekutivrat der
Interamerikanischen Entwicklungsbank, die kolumbianische Regierung nach dem Stand
der Verwendung eines 100-Millionen-Kredites für den genannten Fonds zu
fragen, nachdem aus Bogotá am 6. April 2018 verlautbart wurde, man habe
„bisher keinen Dollar der von Norwegen, Schweden und der Schweiz
finanzierten 210 Millionen Dollar für den Fonds nachhaltiges Kolumbien
verwendet“ (wenn nein, warum nicht; wenn ja, bitte erläutern;
https://colombiareports.
com/colombia-admits-investing-0-of-fund-for-development-in-conflict-areas/)?
31. Wie bewertet die Bundesregierung die in Frage 30 genannte Erklärung der
kolumbianischen Regierung?
Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
Die Auszahlung des im Dezember 2017 vom Exekutivrat der Interamerikanischen
Entwicklungsbank (IDB) gebilligten Darlehens für das Programm „Nachhaltiges
Kolumbien“ in Höhe von 100 Mio. US-Dollar durch die IDB ist vorbereitet, aber
noch nicht vollzogen worden.
32. Wird die Bundesregierung bei der kolumbianischen Regierung einen Bericht
über den Zustand, die Gestaltung und die verantwortungsvolle Steuerung des
Fonds „Kolumbien im Frieden“ einfordern (
https://colombiareports.com/
colombia-admits-investing-0-of-fund-for-development-in-conflict-areas/)?
Falls nicht, warum nicht?
Die kolumbianische Regierung hat eine umfassende, unabhängige Prüfung über
die Gestaltung und Umsetzung des Fonds „Kolumbien im Frieden“ veranlasst.
Die Bundesregierung wie auch die in Kolumbien engagierte internationale
Gebergemeinschaft warten derzeit die Ergebnisse dieser Untersuchung ab.
33. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das Friedensabkommen
vom 26. November 2016 zwischen dem kolumbianischen Staat und der
Guerilla der FARC als international bindendes Abkommen auch von zukünftigen
Regierungen verpflichtend einzuhalten ist, und falls nicht, warum nicht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtet eine in die kolumbianische
Verfassung aufgenommene Übergangsvorschrift die nächsten drei Regierungen auf
Einhaltung und Umsetzung des Friedensabkommens mit der FARC-Guerilla. Die
Rechtmäßigkeit dieser Bestimmung wurde durch das kolumbianische
Verfassungsgericht in einer Entscheidung vom 11. Oktober 2017 bestätigt.
34. Welche schwer wiegenden Gründe könnten die Bundesregierung
veranlassen, nicht an der weiteren Finanzierung des kolumbianischen Post-
Konfliktes festzuhalten bzw. diese zu überprüfen (bitte detailliert aufführen)?
Zu spekulativen Fragen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
35. Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit die Menschenrechtsberaterin im
kolumbianischen Präsidialamt, Paula Gaviria, die Bitte der Bewegung Rios
Vivos Antioquia nach dem Stopp der anstehenden Flutung der Schlucht von
Rio Cauca durch das Wasserkraftwerk Hidroituango an die verantwortlichen
des Projektes Instituto para el Desarrollo de Antioquia (IDEA), Empresas
Públicas de Medellín E.S.P. (epm) und dem Department Antoquia
herangetragen hat (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 18 der Abgeordneten
Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache 19/1470)?
Die Menschenrechtsberaterin des kolumbianischen Präsidialamtes, Paula Gaviria,
steht in regelmäßigem Kontakt mit der Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ der
Delegation der Europäischen Union in Kolumbien bezüglich der zum damaligen
Zeitpunkt geplanten anstehenden Flutung der Schlucht des Flusses Cauca durch
das Wasserkraftwerk Hidroituango. Der Bundesregierung ist nicht bekannt,
inwieweit Frau Gaviria, das Anliegen der kolumbianischen
Nichtregierungsorganisation „Movimiento Ríos Vivos Antioquia“ (MRVA) an die in der Frage
genannten Institutionen herangetragen hat.
36. Ist der Bundesregierung der aktuelle Bericht von Paula Gaviria bekannt, die
im „Rahmen der regelmäßigen Gespräche der von der EU-Delegation
geleiteten ‚Arbeitsgruppe Menschenrechteʻ die Mitgliedstaaten regelmäßig
zum Stand der Gespräche unterrichtet“ (siehe Antwort auf die Schriftliche
Frage 18 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache
19/1470;
https://tinyurl.com/y8q737hv), und falls ja, kann der Bericht auch
vom Deutschen Bundestag eingesehen werden?
Vertreter der Arbeitsgruppe „Menschenrechte“ der Delegation der Europäischen
Union in Kolumbien besuchten am 1. und 2. November 2017 die Weiler Orejón,
Chirí und Buenavista der Gemeinde Briceño am Cauca-Fluss auf Einladung der
kolumbianischen Nichtregierungsorganisation „Movimiento Ríos Vivos Antioquia“
(MRVA), um sich einen Überblick über mögliche Umwelt- und soziale
Auswirkungen der zum damaligen Zeitpunkt geplanten Flutung des Flusstals im
Zusammenhang mit der Inbetriebnahme des Staudammprojekts Hidroituango im
Departement Antioquia zu erhalten. Die Eindrücke dieser EU-Beobachtermission
wurden mit der Menschenrechtsberaterin im kolumbianischen Präsidialamt geteilt.
Frau Gaviria verpflichtete sich gegenüber der Arbeitsgruppe „Menschenrechte“
der Delegation der Europäischen Union in Kolumbien, das Gespräch mit den
verantwortlichen Projektträgern des Staudammprojekts und dem kolumbianischen
Innenministerium zu suchen, um die Umsetzung des Schutz- und
Präventionsplans der MRVA durchzusetzen. Ein Bericht hierzu liegt der Bundesregierung
nicht vor.
37. Wird die Bundesregierung, durch den Bundesminister für Wirtschaft und
Energie im Vorstand der KfW Bankengruppe vertreten, und durch die KfW
IPEX-Bank GmbH an der Finanzierung des Wasserkraftwerks Hidroituango
mitbeteiligt, sich dafür einsetzen, dass die verantwortlichen Projektpartner
Instituto para el Desarrollo de Antioquia (IDEA), Empresas Públicas de
Medellín E.S.P. (epm) und das Department Antoquia die für Juli 2018
anstehende Flutung vorerst anhalten, damit die Suche nach Verschwundenen in
der Schlucht von Rio Cauca fortgesetzt werden kann?
38. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Überlebenden von Massakern
nahe der Schlucht von Rio Cauca, dass die für Juli 2018 geplante Flutung
der Schlucht durch das Wasserkraftwerk Hidroituango sämtliche Spuren
vernichten würde, die es ermöglichten, die Massaker und Morde in der Region
aufzuklären und die Verschwundenen wiederzufinden (
www.eltiempo.com/
colombia/medellin/hidroituango-inundaria-tierras-con-cuerpos-de-desaparecidos-
182934)?
39. Inwiefern würden Kolumbien und indirekt auch Deutschland die UN-
Konvention gegen Verschwindenlassen verletzen, die die Mitgliedstaaten
verpflichtet, die Suche nach verschwundenen Personen zu gewährleisten, wenn
die anstehende Flutung des Wasserkraftwerkes vorerst nicht angehalten
wird?
40. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die sozialen und ökologischen
Kriterien und die gesetzlich notwendige Beteiligung der betroffenen
Bevölkerung bei der Entstehung, Planung und Umsetzung des Wasserkraftwerks von
Hidroituango bisher durch die Projektpartner Instituto para el Desarrollo de
Antioquia (IDEA), Empresas Públicas de Medellín E.S.P. (epm) und das
Department Antoquia eingehalten worden sind (
https://tinyurl.com/y8q737hv)?
Die Fragen 37 bis 40 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung ist nicht im Vorstand der KfW Bankengruppe vertreten,
gleichwohl nimmt sie die aktuellen Geschehnisse sehr ernst. Der Kreditprozess
der KfW IPEX-Bank beinhaltet die Prüfung eines standortgebundenen Vorhabens
auf Umwelt- und Sozialbelange gemäß der Nachhaltigkeitsrichtlinie der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW IPEX-Bank hat der Bundesregierung
versichert, dass beim Wasserkraftwerksprojekt Hidroituango die
Nachhaltigkeitsrichtlinien der KfW sowie die Umwelt- und Sozialstandards der
Interamerikanischen Entwicklungsbank (Inter-American Development Bank – IDB) und somit
auch die Performance Standards der Internationalen Finanzkorporation
(International Finance Corporation – IFC) sowie die Äquator-Prinzipien eingehalten
würden. Über die Webseiten der IDB und vom Projektsponsor EPM („Empresas
Públicas de Medellín E.S.P.“) sind eine Vielzahl von Informationen zum Projekt
öffentlich zugänglich.
Die KfW IPEX-Bank hat den von Nichtregierungsorganisationen an sie
herangetragenen Verdacht von Seiten der Nichtregierungsorganisation „Movimiento
Ríos Vivos Antioquia“ (MRVA) über Verschwundene im Flutungsgebiet
aufgenommen und steht mit dem Konsortialführer IDB über diesen Verdacht im
Austausch.
41. Durch welche Maßnahmen und wie häufig setzt sich die Bundesregierung
als Mitglied im Vorstand der KfW Bankengruppe für die Einhaltung der
Finanzierungskriterien durch die KfW IPEX-Bank GmbH (
www.elcolombiano.
com/negocios/empresas/epm-toma-prestamo-para-financiar-
hidroelectricaituango-EN7942745) ein?
Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333]