[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 2. Juli 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3335
19. Wahlperiode 06.07.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Anja Hajduk,
Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/2608 –
Unternehmensnachfolgen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland werden nach unterschiedlichen Schätzungen bis 2022 zwischen
150 000 und einer halben Million Unternehmen ihre Nachfolge regeln müssen.
Davon sind mindestens 2,4 Millionen Beschäftigte betroffen. Die Nachfolge zu
regeln, bedeutet unter anderem, sich über Finanzbedarf, Unternehmenswert,
rechtliche und administrative Fragen, Motivation und Ausrichtung,
Einarbeitung, Personalführung und Übergabezeitpunkt klar zu werden und verbindliche
Entscheidungen zu treffen. Das Loslassen des Lebenswerks ist für viele
Unternehmer und Unternehmerinnen dabei eine besondere Herausforderung.
Besonders in den ländlichen Räumen und in Kleinstädten sind kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) oft die größten Arbeitgeber vor Ort und wichtig für
Zusammenhalt und Lebensqualität. Doch gerade fernab der Großstädte stellt die
erfolgreiche Nachfolge oftmals eine besondere Herausforderung dar. Fachkräftemangel,
fehlende Infrastruktur und demographischer Wandel sind in vielen Regionen
zusätzliche Hindernisse für eine erfolgreiche Nachfolge. Wenn dann ein Betrieb
wegen fehlender Nachfolge stillgelegt wird, gehen oft auch andere abhängige
Arbeitsplätze und gewachsene Strukturen unwiederbringlich verloren.
Im Osten Deutschlands steht die Gründergeneration, welche nach der Deutschen
Einheit ihre Unternehmen aufbaute oder Betriebe übernommen hat, bald vor
dem Rentenalter. Im Gegensatz zu der oft hundertjährigen Erfahrung mit
Familienunternehmen in den alten Bundesländern, steht hier eine Vielzahl an
Unternehmen vor der ersten Betriebsübergabe ihrer Geschichte. Angesichts dieser
anstehenden Welle von Unternehmensnachfolgen stellt sich die Frage, was die
Bundesregierung tut, um besonders KMU bei dieser wichtigen Herausforderung
besser zu unterstützen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ziel der Bundesregierung ist es, dass der deutsche Mittelstand auch in Zukunft
stark, innovativ und vielfältig bleibt. Arbeitsplätze, unternehmerisches
Knowhow und die Verantwortung für die Arbeitsplätze dürfen nicht verloren gehen,
wenn der Staffelstab infolge des Generationswechsels in den Betrieben
weitergereicht wird. Diesen einschneidenden Schritt für das Unternehmen und die
persönliche Zukunft der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers gilt es, strategisch
richtig und vor allem rechtzeitig vorzubereiten. Darüber hinaus sollten auch die
jüngeren Unternehmerinnen und Unternehmer für den Notfall vorsorgen, damit
der Betrieb z. B. im Falle von Erkrankung oder Unfall fortgeführt wird.
Die Erleichterung und Flankierung der Unternehmensnachfolge im Mittelstand
ist deshalb ein zentrales Handlungsfeld der Mittelstandspolitik der
Bundesregierung. Eine Unternehmensnachfolge bietet insbesondere für Gründerinnen und
Gründer gute Chancen und Perspektiven für einen Start in die unternehmerische
Selbständigkeit, u. a. durch die Übernahme und Fortführung eines erprobten
Geschäftsmodells, qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, eines
vorhandenen Auftragsbestands und Kunden.
Die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Erleichterung der
Unternehmensnachfolge tragen insbesondere auch dazu bei, dass Unternehmerinnen
und Unternehmer frühzeitig für den Generationenwechsel sensibilisiert und
informiert werden. Studien belegen, dass erfolgreiche Unternehmensnachfolgen
sowohl innerhalb der Familie als auch durch externe Übernehmerinnen oder
Übernehmer einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf erfordern, damit die einzelnen
Schritte gründlich vorbereitet und strukturiert umgesetzt werden können.
Zur Beobachtung der Entwicklung von Unternehmensnachfolgen in Deutschland
stehen der Bundesregierung verschiedene Analysen und Auswertungen zur
Verfügung, die u. a. vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn, der KfW und dem
Deutschen Industrie- und Handelskammertag in regelmäßigen Perioden
durchgeführt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Erhebungsmethoden weichen die
Daten voneinander ab.
1. Welche Bedeutung hat das Thema Unternehmensnachfolgen aus Sicht der
Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren für
a) den Wirtschaftsstandort Deutschland,
b) den Wirtschaftsstandort Ostdeutschland,
c) die Erhaltung bzw. Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse,
d) den Erhalt von Arbeitsplätzen?
Nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) stehen
im Zeitraum 2018 bis 2022 rund 150 000 Unternehmen in Deutschland zur
Übergabe an. Durchschnittlich werden je 1 000 Unternehmen in diesem Zeitraum
43 Unternehmen die Übergabe vorbereiten (in Ostdeutschland rund 40
Unternehmen). Die Zahl der anstehenden Unternehmensnachfolgen nimmt im aktuellen
Zeitraum im Vergleich zu früheren Analysen des IfM Bonn zu. Im vorgenannten
Zeitraum ist mit keiner generellen Nachfolgelücke zu rechnen, jedoch sind
regionale und branchenspezifische Engpässe nicht auszuschließen.
2. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010
aufgrund von Nachfolgeproblemen stillgelegt worden (bitte nach Jahren,
Bundesländern und Unternehmensgrößen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten über Unternehmen vor, die aufgrund
von Nachfolgeproblemen stillgelegt wurden.
Insgesamt ist es schwer zu bestimmen, aus welchen Gründen ein Unternehmen
stillgelegt wird. Eine Stilllegung mangels eines Interesses an der Übernahme oder
Fortführung eines Betriebes ist nicht unbedingt die Folge von
Nachfolgeproblemen. Insbesondere betriebliche oder branchenspezifische Entwicklungen haben
erheblichen Einfluss auf diese Frage. Die fehlende Zukunfts- und
Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens ist dabei im Einzelfall auch zu berücksichtigen.
3. Wie viele Unternehmen werden nach Schätzung der Bundesregierung in den
kommenden fünf, zehn und fünfzehn Jahren aufgrund von
Nachfolgeproblemen stillgelegt werden müssen (bitte nach Bundesländern und
Unternehmensgrößen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Prognosen über Unternehmen vor, die
voraussichtlich aufgrund von Nachfolgeproblemen schließen werden.
Im Zuge des demografischen Wandels wird die Zahl der übergabewilligen
Unternehmen steigen und die Zahl der übernahmewilligen Nachfolgerinnen und
Nachfolger tendenziell sinken.
4. Sieht die Bundesregierung eine Nachfolgelücke in den kommenden fünf,
zehn und 15 Jahren, und falls ja, wie groß fällt diese jeweils aus (bitte nach
Bundesländern, Branchen und Unternehmensgrößen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine regionalen und branchenspezifischen Daten
vor, um etwaige künftige Engpässe im Nachfolgegeschehen abschätzen zu
können.
5. Welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich für das
Scheitern von Unternehmensnachfolgen bei KMU in Deutschland relevant?
Die Gründe für das Scheitern von Unternehmensnachfolgen sind vielfältig und
finden sich überwiegend bereits im Vorfeld der geplanten Übergabe. Zentral ist
vor allem die Fehleinschätzung der Zukunftsfähigkeit und damit des Wertes des
eigenen Unternehmens seitens der Übergeberin oder des Übergebers. Studien
belegen, dass die Mehrzahl der Alteigentümer den Wert ihres Unternehmens teils
erheblich überschätzen. Dies hat zur Folge, dass sich kaum ein Nachfolger findet,
weil es ökonomisch nicht sinnvoll ist, das Unternehmen fortzuführen oder sich
der Nachfolge- und Verhandlungsprozess verzögert, weil Übernahmeinteressierte
nicht bereit sind, den geforderten Kaufpreis zu zahlen. Zusätzlich kann es sich in
diesem Zusammenhang negativ auswirken, wenn Alteigentümer den
Übergabeprozess immer weiter hinauszögern und gleichzeitig Investitionen in die Zukunft
des Unternehmens einschränken oder unterlassen. Damit reduzieren sie
tendenziell die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.
Als kritisch kann es sich überdies erweisen, wenn Überlegungen darüber, wer das
Unternehmen übernehmen soll, spät einsetzen und infolgedessen auch erst spät
geklärt wird, ob Familienangehörige oder Mitarbeiter, denen das Unternehmen
eventuell übergeben werden soll, überhaupt dazu bereit oder in der Lage sind.
Wenn dies nicht der Fall ist, setzt die häufig sehr zeitaufwändige Suche nach einer
Übernehmerin oder einem Übernehmer von außerhalb der Familie bzw. des
Unternehmens ein. Diese zeitlichen Verzögerungen stärken in der Regel nicht das
Unternehmen und damit seinen Wert. Im Extremfall können sie zum Scheitern
der Nachfolge führen.
6. Welche Maßnahmen in welchem Umfang ergreift die Bundesregierung, um
erfolgreiche Unternehmensnachfolgen zu unterstützen und Stilllegungen zu
verhindern?
Die Unternehmensnachfolgeinitiative „nexxt“ des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie bietet gemeinsam mit bundesweiten Kooperationspartnern
umfassende Informationen und Beratung an und bringt Unternehmen mit
Nachfolgeinteressierten zusammen.
Ziel ist es, für die Unternehmensnachfolge frühzeitig zu sensibilisieren und für
das Thema mehr Aufmerksamkeit zu erreichen sowie die umfangreichen
Unterstützungsangebote transparent zu machen.
Zentrales Instrument der Unterstützungsleistungen zur Erleichterung der
Unternehmensnachfolge ist die Unternehmensnachfolgebörse „nexxt-change“1. Über
die kostenlose Internetbörse können insbesondere Kontakte geknüpft werden.
Bundesweit betreuen rund 700 Regionalpartner vor Ort die Interessenten. Sie
geben Tipps und Hilfestellung zur Inseratsgestaltung, zur Kontaktaufnahme und zu
Auswahlkriterien. Mit über 8 500 veröffentlichten Inseraten von
Übergabeangeboten und interessierten Nachfolgern wird die Internetbörse stark frequentiert.
Seit 2006 wurden bereits über 15 500 erfolgreiche Unternehmensübergaben
durch die Börse angestoßen.
Darüber hinaus können Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolger auf alle
Angebote der Gründungsfinanzierung zurückgreifen. Hier stehen langfristige und
niedrig verzinste Kreditangebote ebenso zur Verfügung wie auch
eigenkapitalverstärkendes Nachrangkapital. Sicherheiten, die den Gründern und Nachfolgern
häufig fehlen, können über Haftungsfreistellungen oder Bürgschaften der
Bürgschaftsbanken verbessert oder ersetzt werden. Ein wesentlicher Baustein bei der
Finanzierung von Unternehmensnachfolgen sind daher die Bürgschaften der
16 Bürgschaftsbanken bei fehlenden banküblichen Sicherheiten. Es werden bis
zu 80 Prozentige Ausfallbürgschaften für Kredite übernommen, die durch den
Bund und das jeweilige Bundesland teilweise rückverbürgt werden. Der Anteil
der Unternehmensnachfolgen an den zu verbürgenden Engagements steigt stetig
und macht derzeit über ein Viertel aller übernommenen Bürgschaften aus. Die
verschiedenen Förderprogramme stehen mit unterschiedlichen Ansätzen und
Zielrichtungen zur Verfügung und können – abgestimmt auf den Einzelfall – zum
optimalen Finanzierungsmix beitragen. Diese verlässliche Unterstützung für den
deutschen Mittelstand ist wichtig, damit Innovationspotenziale und
Ideenreichtum auf fruchtbaren Boden fallen.
7. In welcher Höhe und mit welchen zusätzlichen Programmen und
Maßnahmen sollen Unternehmensnachfolgen in den kommenden vier Jahren seitens
der Bundesregierung unterstützt werden?
Mit dem aufeinander abgestimmten Förderangebot aus Bundes- und
Landesmitteln besteht ein umfangreiches Unterstützungspaket zur Finanzierung von
Unternehmensnachfolgen. Damit wird vor allem der größten Hürde bei
Betriebsübernahmen, der Finanzierung des Kaufpreises und weiterer Aufwendungen infolge
1
www.nexxt-change.org
der Nachfolge ausreichend Rechnung getragen. Die Finanzierungsbedingungen
für Gründungen und mittelständische Unternehmen sind derzeit ausgesprochen
gut – die Finanzierungsbereitschaft kreditgebender Banken ist so gut wie lange
nicht mehr.
Mit den drei wichtigsten ERP-Gründungs- und Nachfolgeprogrammen (siehe
Antwort zu Frage 11) wurde 2017 insgesamt ein Fördervolumen von 3,8 Mrd.
Euro erreicht. Nach Angaben der KfW entfallen ca. 40 Prozent davon auf
Zusagen für Nachfolgen (entspricht ca. 1,5 Mrd. Euro).
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Gründungsförderungen,
welche also einen Businessplan fördern, auch für Betriebsübernahmen, also
derivative Gründungen, gegeben werden müssen?
Grundsätzlich wird eine Betriebsübernahme als personenbezogene
Existenzgründung eingestuft und mit dem vorhandenen Förderinstrumentarium unterstützt,
sofern die Förderkonditionen erfüllt werden. Zusätzlich zur Bewertung des
Businessplanes können bei Unternehmensnachfolgen die vorliegenden Bilanzzahlen
des bisherigen Betriebs als Beurteilungsunterlagen herangezogen werden.
Eine aktuelle Evaluierung des Programms „ERP-Kapital für Gründung“ zeigt,
dass Betriebsübernahmen weit weniger von Ausfällen betroffen sind (16 Prozent)
als Neugründungen (23 Prozent).
9. Ist nach Ansicht der Bundesregierung bei den Förderprogrammen des
Bundes und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), welche sich namentlich
an Gründerinnen und Gründer wenden, klar ersichtlich, dass auch potenzielle
Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger gefördert
werden können, und sieht die Bundesregierung hier Verbesserungsbedarf in der
Kommunikation?
Der Aspekt der Unternehmensnachfolge bzw. Betriebsübernahme ist stets ein
wesentlicher Bestandteil der Förderung der KfW – insbesondere im
Gründungssegment – und wird dementsprechend kontinuierlich durch
Kommunikationsmaßnahmen unterstützt. In den Merkblättern der relevanten Förderprogramme (siehe
Antwort zu Frage 11), den entsprechenden KfW-Internetauftritten für diese
Programme und den programmspezifischen Veröffentlichungen wird ausdrücklich
auf die Fördermöglichkeiten von Unternehmensnachfolgen bzw.
Betriebsübernahmen hingewiesen.
Dies gilt auch auf programmübergreifender Ebene der KfW, u. a. im
Internetauftritt, in den Broschüren zum Thema „Gründen“ und bei spezifischen
Marketingaktivitäten. So lautet beispielsweise beim KfW-Internetauftritt die Bezeichnung
für den Gründungsbereich „Gründen & Nachfolgen“ und im relevanten
Produktfinder wird unmittelbar gefragt, ob eine Unternehmensnachfolge geplant ist.
Zuletzt hat die KfW im März diesen Jahres in ihrem Newsletter „KfW-Stories“ der
„Nachfolge“ ein eigenes Dossier gewidmet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt insbesondere in den
Internetportalen
www.existenzgruender.de, www.foerderdatenbank.de, www.nexxt-
change.org sowie in verschiedenen Publikationen zu den Themen Gründen,
Nachfolge und Förderung einen umfassenden Überblick über die zur Verfügung
stehenden Förder- und Finanzierungsprogramme für Unternehmensnachfolgen.
10. Welche Förderprogramme des Bundes enthalten Maßnahmen zum Thema
Unternehmensnachfolgen?
a) Welche Personen und Unternehmen sind jeweils förderberechtigt?
b) Wie hoch sind die Mittel, die in den vergangenen fünf Jahren jeweils zur
Verfügung gestellt und abgerufen wurden (bitte nach Programm und Jahr
auflisten)?
c) Wie viele Personen und Unternehmen haben Unterstützung erhalten (bitte
nach KMU-Größenklassen aufschlüsseln und Höhe der Mittel pro
Größenklasse angeben)?
Die Fragen 10 bis 10c werden gemeinsam beantwortet.
Neben den in der Antwort zu Frage 11 genannten Programmen der KfW
unterstützt der Bund mit dem Mikrokreditfonds Deutschland und Bürgschaften die
Finanzierung von Unternehmensnachfolgen.
Der Mikrokreditfonds Deutschland sichert Mikrokredite an kleine Unternehmen
ab, die keinen Zugang zu Finanzierungen durch Banken haben. Die Mikrokredite
werden seit 2015 von der GRENKE Bank auf vorherige Empfehlung durch ein
akkreditiertes Mikrofinanzinstitut vergeben. Die Bundesregierung hat Ende 2017
beschlossen, die Laufzeit des Mikrokreditfonds Deutschland bis zum 31. März
2021 zu verlängern. Es handelt sich bei den vergebenen Mikrokrediten um
Annuitätendarlehen, die schrittweise vergeben werden. Der erste Mikrokredit kann
zwischen 1 000 Euro und 10 000 Euro betragen. Wird der Kredit störungsfrei
sechs Monate getilgt, können weitere Mikrokredite beantragt werden, wobei die
vergebenen Mikrokredite je Kreditnehmerin oder Kreditnehmer die Summe von
25 000 Euro nicht übersteigen dürfen. Derzeit werden die Mikrokredite mit
7,9 Prozent p. a. verzinst. Seit dem Start des Mikrokreditfonds Deutschland
Anfang 2010 wurden mehr als 22 000 Kredite vergeben mit einem Gesamtvolumen
von 139 Mio. Euro.
Bürgschaften zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen wurden von den
Bürgschaftsbanken in folgender Höhe übernommen:
Jahr
Anzahl der verbürgten
Unternehmensnachfolgen
Bürgschaftsvolumen in Mio.
Euro
2014 1.349 228,5
2015 1.498 261,4
2016 1.524 321,3
2017 1.612 327,6
11. Welche Förderprogramme der KfW enthalten Maßnahmen zum Thema
Unternehmensnachfolgen?
a) Welche Personen und Unternehmen sind jeweils förderberechtigt?
b) Wie hoch sind die Mittel, die in den vergangenen fünf Jahren jeweils zur
Verfügung gestellt und abgerufen wurden (bitte nach Programm und Jahr
auflisten)?
c) Wie viele Personen und Unternehmen haben Unterstützung erhalten (bitte
nach KMU-Größenklassen aufschlüsseln und Höhe der Mittel pro
Größenklasse angeben)?
Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.
Bei der KfW stehen zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen folgende
Gründerprogramme zur Verfügung2:
ERP-Gründerkredit – StartGeld
Gefördert werden Privatpersonen sowie kleine Unternehmen (KU) gemäß EU-
Definition innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Jahr: Zusagen/Volumen
2013: 6.214/286 Mio. Euro
2014: 5.936/278 Mio. Euro
2015: 5.516/274 Mio. Euro
2016: 5.212/270 Mio. Euro
2017: 4.455/238 Mio. Euro
ERP-Gründerkredit – Universell
Gefördert werden Privatpersonen sowie Unternehmen innerhalb von fünf
Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Im KMU-Förderfenster werden
kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition gefördert.
Jahr: Zusagen/Volumen davon KMU: Zusagen/Volumen
2013: 15.018/2.599 Mio. Euro 15.018/2.599 Mio. Euro
2014:3 14.707/2.631 Mio. Euro 14.707/2.631 Mio. Euro
2015: 16.274/3.577 Mio. Euro 16.116/3.120 Mio. Euro
2016: 15.213/3.514 Mio. Euro 15.095/3.043 Mio. Euro
2017: 14.516/3.676 Mio. Euro 14.397/3.274 Mio. Euro
ERP-Kapital für Gründung
Gefördert werden Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) gemäß EU-Definition innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der
Geschäftstätigkeit.
2 Die Förderdaten umfassen Gründungen, Übernahmen und tätige Beteiligungen. In den Gründerprogrammen (ERP-Gründerkredit – Start-
Geld sowie – Universell und ERP-Kapital für Gründung) entfällt erfahrungsgemäß ca. 40 Prozent der Zusagetätigkeit auf Nachfolgen.
3 Zum Dezember 2014 erolgte die Erweiterung des Antragstellerkreises auf größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio.
Euro.
Jahr: Zusagen/Volumen
2013: 838/144 Mio. Euro
2014: 784/127 Mio. Euro
2015: 751/133 Mio. Euro
2016: 600/117 Mio. Euro
2017: 578/111 Mio. Euro
Des Weiteren können folgende KfW-Förderprogramme für etablierte
Unternehmen zur Finanzierung von Nachfolgen eingesetzt werden:
KfW-Unternehmerkredit
Gefördert werden Unternehmen ab fünf Jahren nach Aufnahme der
Geschäftstätigkeit. Im KMU-Förderfenster werden kleine und mittlere Unternehmen
gemäß EU-Definition gefördert.
Jahr: Zusagen/Volumen davon KMU: Zusagen/Volumen
2013: 31.913/7.982 Mio. Euro 30.121/5.984 Mio. Euro
2014: 27.179/6.870 Mio. Euro 25.546/5.497 Mio. Euro
2015: 17.968/5.995 Mio. Euro 17.047/4.583 Mio. Euro
2016: 15.437/5.811 Mio. Euro 14.603/4.351 Mio. Euro
2017: 14.011/5.105 Mio. Euro 13.292/4.015 Mio. Euro
ERP-Regionalförderprogramm
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab fünf Jahren
nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Im KU-Förderfenster werden kleine
Unternehmen gemäß EU-Definition gefördert.
Jahr: Zusagen/Volumen davon KU: Zusagen/Volumen
2013: 1.314/343 Mio. Euro 1.136/268 Mio. Euro
2014: 1.405/392 Mio. Euro 1.089/228 Mio. Euro
2015: 1.308/377 Mio. Euro 1.026/220 Mio. Euro
2016: 1.312/437 Mio. Euro 967/231 Mio. Euro
2017: 1.558/554 Mio. Euro 1.162/307 Mio. Euro
12. Wie viele Unternehmen haben eine Förderung des Bundes oder der KfW
erhalten und sind innerhalb der ersten drei Jahre nach der Betriebsübergabe
insolvent gegangen?
Analysen zum Programm „ERP-Kapital für Gründung“ zeigen, dass bei
geförderten Übernahmen die Unternehmen nach dem dritten Geschäftsjahr signifikant
bessere Bonitätsbewertungen aufweisen und die Ausfallraten geringer als bei
Neugründungen sind.
Konkrete Daten über Unternehmen, die eine Förderung erhalten haben und
anschließend innerhalb der ersten drei Jahre insolvent gegangen sind, liegen nicht
vor.
13. Welches sind die für die Förderung von Unternehmensnachfolgen zehn
volumenmäßig am meisten genutzten Förderprogramme des Bundes oder
der KfW (bitte nach Programm, durchschnittlicher Fördermenge, Anteil
Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen an der Förderung aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen.
Eine detailliertere Auswertung für Unternehmensnachfolgen liegt nicht vor.
14. Welches sind die für die Förderung von Unternehmensnachfolgen zehn am
häufigsten, also in der größten Anzahl, genutzten Programme des Bundes
oder der KfW (bitte nach Programm, durchschnittlicher Fördermenge, Anteil
Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen an der Förderung aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen.
Eine detailliertere Auswertung für Unternehmensnachfolgen liegt nicht vor.
15. Welches sind die zehn volumenmäßig am höchsten ausgestatteten
Förderprogramme des Bundes oder der KfW, die explizit auf die
Nachfolgeförderung ausgerichtet sind (bitte nach Programm, durchschnittlicher
Fördermenge, Anteil Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen an der Förderung
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 wird verwiesen.
Eine detailliertere Auswertung für Unternehmensnachfolgen liegt nicht vor.
16. Welchen Informationsstand hat die Bundesregierung über den Fortbestand
von Unternehmen drei, fünf und zehn Jahre nach einer Betriebsübergabe
(bitte nach Abwicklung und Insolvenz differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen keine Panelstudien vor, die Auskunft über den
Fortbestand von Unternehmen nach einer Betriebsübergabe geben könnten. Das
Unternehmensregister informiert lediglich darüber, ob ein Unternehmen fortbesteht
und enthält keine Anhaltspunkte, ob es zuvor übergeben wurde.
17. Fördert der Bund auch Maßnahmen, welche Nachfolgerinnen und
Nachfolger nach der Betriebsübernahme mit Knowhow, Fortbildungen oder
Beratungen unterstützt, und wenn ja, um was für Maßnahmen handelt es sich, und
welchen monetären Umfang haben diese, und falls nein, hält sie diese für
sinnvoll?
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmensübergaben und -nachfolgen durch
Informations- und Beratungsangebote. Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie stellt durch die Internetportale
www.existenzgruender.de und
www.nexxt-change.org sowie insbesondere die Publikation
„Unternehmensnachfolge – Die optimale Planung“ kostenlos umfassende Informationen zur
Verfügung. Darüber hinaus können nach der Rahmenrichtlinie zur Förderung
unternehmerischen Know-hows des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
insbesondere Jungunternehmen in den ersten zwei Jahren nach Gründung bzw. nach
der Unternehmensübernahme Zuschüsse4 zu einer Beratung5 erhalten. Im Jahr
2017 wurden 3 692 Beratungen von Jungunternehmen mit insgesamt 8,7 Mio.
Euro gefördert.
4 in Höhe von 80 Prozent (neue Länder ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent (Region Lüneburg) bzw. 50 Prozent (alte
Länder; ohne Region Lüneburg; Berlin und Region Leipzig)
5 förderfähige Beratungskosten max. 4 000 Euro
18. Fördert der Bund oder die KfW auch Maßnahmen zur Finanzierung der
vorherigen Eigentümerinnen und Eigentümer bei Unternehmensnachfolgen,
und wenn ja, um was für Maßnahmen handelt es sich, und welchen
monetären Umfang haben diese, und falls nein, hält sie diese für sinnvoll?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet insbesondere mit der
Unternehmensnachfolgeinitiative „nexxt“ und der Unternehmensnachfolgebörse
www.nexxt-change.org speziell für die Übergeberinnen und Übergeber
umfassende Informationen, Veranstaltungshinweise und regionale Ansprechpartner an,
damit sie die Unternehmensnachfolge frühzeitig und strukturiert vorbereiten.
19. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, neben der Plattform
nexxtchange eine zentrale Anlaufstelle oder ein Portal, welches alle
Förderprogramme der Bundesregierung zum Thema Unternehmensnachfolgen
vorstellt oder aufbereitet, zu schaffen oder die Plattform nexxt-change selbst zu
erweitern, und wenn nein, warum nicht?
Die Unternehmensnachfolgebörse
www.nexxt-change.org verlinkt6 bereits direkt
auf die Förderprogramme des Bundes, weiterführende Informationen zu
Finanzierungen sowie die Förderdatenbank des Bundes.
20. Über welche Erkenntnisse und über welche Berichte verfügt die
Bundesregierung zur Evaluation und Wirksamkeit von nexxt-change?
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beauftragte Evaluation
kam zu erfreulichen Ergebnissen. Der 2013 vorgelegte Evaluationsbericht7
zeigte, dass vor allem viele Klein- und Kleinstunternehmen über
www.nexxt-
change.org den Generationswechsel erfolgreich umsetzen können. Jährlich
sichert die Börse rund 10 000 Arbeitsplätze und Know-how in Deutschland. Der
Nutzen der Börse wird von den Regionalpartnern, den befragten Übergeberinnen
und Übergebern sowie den Nachfolgerinnen und Nachfolgern hoch eingeschätzt.
Durchschnittlich sind in den übergebenen Unternehmen acht Beschäftigte tätig.
Die befragten Nutzerinnen und Nutzer bewerteten die nexxt-change-Börse als
funktionale und seriöse Nachfolgebörse. Rund 70 Prozent der befragten
erfolgreichen Übergeberinnen und Übergeber sowie Übernehmerinnen und
Übernehmer waren der Meinung, dass sie nur über nexxt-change eine passende Nachfolge
bzw. ein Unternehmen zur Fortführung finden konnten.
Inzwischen wurden rund 15 500 erfolgreiche Unternehmensübergaben über die
Onlinebörse vermittelt.
21. Wie viele Unternehmensnachfolgen sind in den kommenden fünf, zehn und
15 Jahren in den ostdeutschen Bundesländern zu erwarten (bitte nach
Unternehmensgrößen, Branchen und Bundesländern, sowie falls vorhanden
Anzahl der vermutlich betroffenen Beschäftigten aufschlüsseln)?
Die nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) in
den ostdeutschen Bundesländern im Zeitraum von 2018 bis 2022 von einer
Unternehmensnachfolge betroffenen Unternehmen und Beschäftigte sind in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Schätzungen für darüber hinausgehende Zeiträume sowie nach Bundesländern
aufgeschlüsselte Informationen zur Unternehmensgröße und
Branchenzugehörigkeit der zur Übergabe anstehenden Unternehmen liegen nicht vor.
6
www.nexxt-change.org/DE/Service/Foerderung/foerderung.html;jsessionid=5B872F9DCA3317C33A0397C7CBF1EB7E
7
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Mittelstand/nexxt-change-evaluation.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Tabelle: Anzahl der zwischen 2018 und 2022 in Ostdeutschland anstehenden
Unternehmensübergaben und der davon betroffenen Beschäftigten
Bundesland Unternehmen Beschäftigte
Berlin 6.200 82.000
Brandenburg 3.700 52.000
Mecklenburg-Vorpommern 2.600 36.000
Sachsen 6.200 87.000
Sachsen-Anhalt 3.000 44.000
Thüringen 3.100 46.000
Ostdeutschland insgesamt 24.800 347.000
Quelle: IfM Bonn 2018.
22. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Unterschiede in der
Nachfolgesituation in den ostdeutschen Bundesländern und den westdeutschen
Bundesländern, und wenn ja, welche?
Durch den Gründungsboom in den Jahren nach der Deutschen Einheit stellt sich
für viele Unternehmerinnen und Unternehmer nach ca. 25 bis knapp 30 Jahren
jetzt vermehrt die Frage der Unternehmensübergabe. Vor dem Hintergrund des in
Ostdeutschland schneller fortschreitenden demografischen Wandels ist die
Sicherung der Unternehmensnachfolge von besonderer Bedeutung. Aus
einzelwirtschaftlicher Sicht stellen sich in Ost- und Westdeutschland bei der
Unternehmensnachfolge grundsätzlich die gleichen Themen.
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung speziell zur Förderung von
Unternehmensnachfolgen in den ostdeutschen Bundesländern ergriffen, und
wie unterscheiden sich diese von denen in westdeutschen Bundesländern?
Die Bundesregierung unterstützt mit ihren Programmen für Existenzgründungen
und spezifischen Maßnahmen die Unternehmensnachfolge in Ost- und
Westdeutschland. Da sich die Herausforderungen bei Unternehmensnachfolgen in Ost-
und Westdeutschland thematisch gleichen, gibt es auch keine speziellen
Förderansätze für Unternehmensnachfolgen in Ostdeutschland. Allerdings gibt es bei
einigen Programmen aufgrund der wirtschaftlichen Strukturschwäche bessere
Förderkonditionen für Gründungen bzw. Nachfolgen in Ostdeutschland bei den
ERP-Programmen. Da es gerade bei Existenzgründungen oder bei
Unternehmensnachfolgen oftmals an banküblichen Sicherheiten mangelt, stehen in
Ostdeutschland, zusätzlich zu den Bürgschaftsbanken und den Länderbürgschaften,
für Bürgschaftsanträge ab 10 Mio. Euro die parallelen Bund-Landes-
Bürgschaften zur Verfügung.
Besondere Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmensnachfolgen in den
ostdeutschen Bundesländern sind nicht geplant, da derzeit hinsichtlich der
Nachfolgethematik keine Unterschiede zwischen west- und ostdeutschen
Bundesländern ersichtlich sind.
24. Plant die Bundesregierung spezielle Maßnahmen zur Unterstützung von
Unternehmensnachfolgen in den ostdeutschen Bundesländern, wenn ja, welche
und in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht?
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die künftige Strukturförderung viel
breiter als bisher angelegt wird. Kern ist die Entwicklung eines gesamtdeutschen
Fördersystems für strukturschwache Regionen ab 2020 (nach dem Auslaufen des
Solidarpaktes II). Förderprogramme aus verschiedenen Bereichen sollen künftig
noch stärker ihren Beitrag zum Strukturausgleich leisten. Die bestehenden
Bundesprogramme werden entsprechend daraufhin überprüft werden, ob und wie sie
zur Förderung strukturschwacher Regionen beitragen können.
25. Welche Maßnahmen hat die KfW nach Kenntnis der Bundesregierung
speziell zur Förderung von Unternehmensnachfolgen in den ostdeutschen
Bundesländern ergriffen?
Die zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen zur Verfügung stehenden
Programme ERP-Kapital für Gründung und ERP-Regionalförderprogramm
weisen programmspezifisch Präferenzen für ostdeutsche Bundesländer auf.
Im ERP-Kapital für Gründung beträgt der erforderliche Eigenmitteleinsatz
10 Prozent (gegenüber 15 Prozent in den westdeutschen Bundesländern) und
insgesamt können 50 Prozent (gegenüber 45 Prozent in den westdeutschen
Bundesländern) der förderfähigen Investitions- und sonstigen Kosten finanziert werden.
Zusätzlich sind die Zinskonditionen für die ostdeutschen Bundesländer um bis zu
0,25 Prozent p. a. vergünstigt.
Im ERP-Regionalförderprogamm sind in den ostdeutschen Bundesländern die
Zinskonditionen derzeit um bis zu 0,15 Prozent p. a. vergünstigt.
Für Unternehmensnachfolgen in den ostdeutschen Bundesländern sind bisher
keine speziellen Maßnahmen ergriffen worden bzw. nicht erforderlich (siehe
Antwort zu den Fragen 23 und 26).
26. Plant die KfW nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Maßnahmen zur
Unterstützung von Unternehmensnachfolge in den ostdeutschen
Bundesländern, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Besondere Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmensnachfolge in
ostdeutschen Bundesländern sind nicht geplant, da derzeit hinsichtlich der
Nachfolgethematik keine Unterschiede zwischen west- und ostdeutschen Bundesländern
ersichtlich sind.
Durchschnittlich stellt sich die Situation in den ostdeutschen Bundesländern mit
Blick auf die Alterung der KMU-Inhaber (Anteil Inhaber über 55 Jahre geringer)
und den anstehenden Nachfolgen (Anzahl geplanter Nachfolgen innerhalb der
nächsten drei Jahre geringfügig geringer) sogar etwas besser dar (vgl. KfW-
Mittelstandsatlas 2018).
27. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Zahlen oder Schätzungen, wie viele
der in den nächsten fünf Jahren zur Übergabe anstehenden Unternehmen von
Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden (bitte nach
Unternehmensgröße und Branchen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine aufgeschlüsselten Zahlen über die zur
Übergabe anstehenden Unternehmen von Menschen mit Migrationshintergrund in den
nächsten Jahren vor.
28. Wie viele Unternehmen, die von Menschen mit Migrationshintergrund
geführt wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 aufgrund
von Nachfolgeproblemen stillgelegt worden (bitte falls möglich nach Jahren,
Bundesländern und Unternehmensgrößen aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
29. Gibt es zielgruppenspezifische Maßnahmen für Frauen zum Thema
Unternehmensnachfolgen, vor dem Hintergrund, dass diese in der
Unternehmensführung und Unternehmensgründung bisher unterrepräsentiert sind, oder
plant die Bundesregierung hierzu zielgruppenspezifische Maßnahmen, und
falls ja, welche und in welchem Umfang?
Die Bundesregierung bietet in Kooperation mit der bundesweiten
gründerinnenagentur (bga) spezifische Unterstützungsleistungen zur Erleichterung der
Unternehmensnachfolge für Frauen an, die im Existenzgründerinnen-Portal8 des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gebündelt sind. Neben Informations-
und Beratungsangeboten sowie einem bundesweiten Netzwerk mit regionalen
Ansprechpartnerinnen bietet die bga jährlich einen „Nationalen Aktionstag zur
Unternehmensnachfolge durch Frauen“ an, an dem rund 70 Partner verschiedene
Informations-, Beratungs- und Veranstaltungsformate rund um das Thema
Unternehmensnachfolge für Frauen durchführen.
30. Welche Qualifikationen müssen Unternehmensberaterinnen und
Unternehmensberater haben, um Nachfolgeberatung und -begleitung anbieten zu
dürfen?
Es bestehen keine gesetzlichen Qualifikationsanforderungen für die
Durchführung von Nachfolgeberatung und -begleitung durch Unternehmensberaterinnen
und -berater.
31. Welche Institutionen bieten nach Kenntnis der Bundesregierung
Nachfolgeberatung an, und ist dieses Angebot nach Einschätzung der Bundesregierung
ausreichend (bitte begründen)?
Bundesweit bieten zahlreiche Einrichtungen, Stellen, Netzwerke, Kammern,
Verbände, freiberufliche Beratungen u. a. Informationen und Beratung im
Nachfolgeprozess an.
8
www.existenzgruenderinnen.de/DE/Unternehmensnachfolge/unternehmensnachfolge_node.html;jsessionid=
EC238B05053E0F6F1F58E44CB0E9E732
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ermöglicht mit dem BMWi-
Behördenwegweiser eine Onlinerecherche zu den zuständigen Behörden,
Einrichtungen und Ansprechpartnern9. Darüber hinaus unterstützt insbesondere die
KfW-Beraterbörse bei der Suche nach kompetenten Unternehmensberaterinnen
und -beratern10.
32. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um neutrale Beratungen oder das
Vertrauen in die Neutralität der Beratenden zur Unternehmensnachfolge zu
fördern, falls ja, welche und in welchem Umfang, und falls nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung erhöht insbesondere durch die in der Antwort zu Frage 31
genannten Plattformen sowie durch weitere Publikationen, u. a. GründerZeiten 02:
Information und Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie11,
die Transparenz und gibt einen Überblick über die vielfältigen Informations- und
Beratungsangebote sowie unterstützt die zielgerichtete Suche nach den passenden
Beratungsleistungen zur Erleichterung des Nachfolgeprozesses.
9
www.bmwi-wegweiser.de/adressen/home/0,1,0.html
10
https://beraterboerse.kfw.de/index.php?ac=consultant_search
11 u. a.
www.existenzgruender.de/SharedDocs/Downloads/DE/GruenderZeiten/GruenderZeiten-02.pdf?__blob=publicationFile
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]