Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen, die sich gegen Neonazis richten, Sprengstoffe, Teile zum Bau von Sprengvorrichtungen Zünder und Zündvorrichtungen sowie entsprechende Attrappen. Im Januar 2017 wurden über 100 Kilogramm Sprengstoff bei einer Durchsuchung in Rheinland-Pfalz gefunden (vgl. „Ermittler prüfen Verbindung zu Neonazigruppe“, ZEITONLINE vom 14. Januar 2017, ww.zeit.de/gesellschaft/2017-01/ sprengstoffrheinland-pfalz-untersuchung-neonazi-oldschool-society). Ebenfalls im Januar 2017 wurden bundesweit Objekte von Rechtsextremen durchsucht, die Anschläge gegen Juden und Flüchtlinge geplant haben sollen. Dabei wurde neben Waffen auch Sprengstoff gefunden (vgl.: „Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden“, Stuttgarter Nachrichten vom 25. Januar 2017, www.stuttgarter-nachrichten.de/ inhalt.rechte-szene-bundesweite-razzia-gegen-rechtsradikale.5b689085-e5c2- 4559-a338-52ef85ad16dd.html).
Neben den Erkenntnissen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) werden in diesem Zusammenhang relevante Erkenntnisse auch vom Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen (TMD) beim Bundeskriminalamt (BKA) erfasst.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Sprengstoffen bzw. von Gegenständen, die geeignet sind, ein Sprengstoffverbrechen zu begehen sowie von entsprechenden Attrappen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen im Jahr 2017 (bitte nach Bundesland, Art und Menge des Sprengstoffes bzw. Art der Sprengvorrichtung, Datum der Durchsuchung, Ausgang des Ermittlungsverfahrens und Anlass der Maßnahme aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Zündvorrichtungen, die geeignet sind, bei Sprengstoffverbrechen eingesetzt zu werden, im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei und von Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen im Jahr 2017 (bitte insbesondere Art, Herkunft, Anzahl der Zündvorrichtungen sowie Datum und Bundesland der Sicherstellung benennen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den im Jahr 2017 aufgefundenen Sprengstoffen, Gegenständen, die geeignet sind, Sprengstoffverbrechen zu begehen, entsprechenden Attrappen und Zündern jeder Art, bei denen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen dem Verdacht nachgegangen wurde, dass Neonazis oben genannte an den entsprechenden Orten deponiert haben?
Hat es zu den in Frage 1 bis 3 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für die Jahre 2015 und 2016 gegeben?
Welche Straftaten mit neonazistischem Hintergrund oder durch Personen, die in der Vergangenheit durch entsprechende Straftaten (z. B. nach §§ 86, 86a, 130, 129 und 129a des Strafgesetzbuches – StGB) in Erscheinung getreten sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Einsatz von Sprengmitteln im Jahr 2017 begangen (bitte nach Bundesland, Datum und Art der Straftat, Art und Menge des Sprengstoffes sowie Ausgang des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln)?
Zu wie vielen Tatverdächtigen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Sprengmitteln wurden im Jahr 2017 Vorerkenntnisse aus dem Bereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ (PMK-rechts) an die Fachdienststellen weitergegeben?
In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Asylunterkünfte, die sich im Jahr 2017 ereigneten, Sprengstoff bzw. Sprengmittel durch die Täterinnen und Täter verwendet (bitte nach Datum, Art des Sprengstoff- bzw. Sprengmitteleinsatzes, Tatort und Bundesland auflisten)?
In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Asylbewerber außerhalb von Unterkünften, die sich im Jahr 2017 ereigneten, Sprengstoff bzw. Sprengmittel durch die Täterinnen und Täter verwendet (bitte nach Datum, Art des Sprengstoff- bzw. Sprengmitteleinsatzes, Tatort und Bundesland auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Erwerb oder Handel mit Sprengstoffen durch Neonazis infolge grenzüberschreitender Kontakte insbesondere nach Tschechien, Österreich und Belgien?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur genauen Spezifizierung der gefundenen bzw. eingesetzten Sprengmittel in den Fragen 1 bis 8 als Selbstlaborat, gewerblicher oder militärischer Sprengstoff oder sonstiges Sprengmittel?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Plänen von Neonazis, Sprengmittel im Rahmen der Begehung von Straftaten einzusetzen, zu bei Neonazis aufgefundenen bzw. verbreiteten Anleitungen zum Einsatz von Sprengmitteln bzw. zu Übungen im Umgang mit derartigen Stoffen und Vorrichtungen im Jahr 2017?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tatmittelmeldedienst zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA gespeicherten Ermittlungsvorgänge im Hinblick auf die Verwendung (im Sinne der Katalogbegriffe „Anschlag“, „Benutzung“, „Explosion“, „Herstellung“, „Übersendung“, „Zünden“ sowie „Umgang“) der sichergestellten Tatmittel im Bereich von Straftaten der PMK-rechts (bitte nach Bundesland, Art und Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Spreng- und Zündvorrichtungen, Datum der Ereignismeldung im TMD und Ausgang etwaiger Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tatmittelmeldedienst zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA gespeicherten Ermittlungsvorgänge im Hinblick auf den Besitz (im Sinne der Katalogbegriffe „Sicherstellung“ und „Fund“) der sichergestellten Tatmittel durch Personen aus dem Bereich der PMK-rechts (bitte nach Bundesland, Art und Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Sprengvorrichtung, Datum der Ereignismeldung im TMD und Ausgang etwaiger Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)?
Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 89a StGB wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes im Zusammenhang mit Brand- und Sprengvorrichtungen eingeleitet (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Ermittlungsverfahren richteten bzw. richten sich jeweils gegen wie viele mutmaßliche Angehörige des Phänomenbereichs Rechtsextremismus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In wie vielen der Fälle der in der Antwort zu Frage 15 genannten Ermittlungsverfahren wurde zugleich wegen Straftaten nach den §§ 129, 129a StGB ermittelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?