Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen
des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die bisher geltende Verordnung über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen vom 1. Juli 2004 soll künftig ersetzt werden. Derzeit prüft die Bundesregierung daher den Erlass einer „Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen“, wie im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Bearbeitungsstand 9. März 2018, 13.37 Uhr, nachzulesen ist. Auf Seite 11 ist von „Drohpotential“ die Rede.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Gab oder gibt es Straftaten, die im Zusammenhang mit ordnungsgemäß demilitarisierten fahrbereiten Panzertechniken auftraten? Wenn ja, welche Straftaten sind das, und wann wurden diese begangen? Wenn es bisher keine Straftaten gab, warum soll eine funktionierende Verordnung trotzdem geändert werden?
Werden Gewerbebetriebe, die sich auf das Anbieten von Fahrgelegenheiten mit Panzern, das Restaurieren und Reparieren von demilitarisierten gepanzerten Militärtechnik, die sich in privater Hand befindet, und Betriebe, die mit solcher Technik z. B. auf munitionsbelasteten Truppenübungsplätzen im Rahmen der Rekultivierung u. Ä. arbeiten, von der neuen Verordnung betroffen sein?
Ist ein Erwerben von neuer Technik aus dem In- bzw. Ausland für solche Betriebe weiterhin möglich, und welche Demilitarisierungsvorgaben müssen dafür erfüllt werden?
Rechnet die Bundesregierung nach Wirksamwerden der Verordnung mit einem Wertverlust der von der Regelung betroffenen Technik?
Falls ja, wie soll dieser Wertverlust kompensiert werden?
Falls nein, warum rechnet die Bundesregierung nicht mit einem Wertverlust?
Welches „Drohpotential“ geht von ordnungsgemäß demilitarisierten Panzern, hauptsächlich Schützenpanzern, Schützenpanzerwagen und Bergepanzern, für Außenstehende aus?
Warum soll der Transport bzw. die Beförderung dieser Technik zusätzlich genehmigt werden? Welchen Grund gibt es dafür?
Warum soll der Umgang aus „Spaß und Vergnügen“ mit dieser Technik durch die neue Verordnung untersagt werden, wenn doch genau dadurch der militärische Gebrauch ad absurdum geführt wird?
Wie wird die Verordnung im Hinblick auf Panzerfahrschulen mit demilitarisierter Militärtechnik angewendet werden, die in Deutschland gerade aus „Spaß- und Vergnügungszwecken“ einen enormen Zulauf haben?
Ist der Umgang mit demilitarisierter gepanzerter Technik zum Zwecke des Freizeitvergnügens bzw. des Technikinteresses durch die Behörde nicht gewünscht? Falls dies nicht gewünscht ist, warum nicht?