Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/2387
16. Wahlperiode 10. 08. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen
und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/2311 –
Einschränkungen der Grundrechte und Einsatz der Bundeswehr während
des Besuchs des Präsidenten der USA in der Bundesrepublik Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Besuch des US-Präsidenten George W. Bush am 13. Juli 2006 in
Stralsund war mit erheblichen Einschränkungen der Grundrechte verbunden. So
wurde den Einwohnerinnen und Einwohnern der Altstadt Stralsunds verboten,
am Tage des Besuchs ab 9.30 Uhr die Fenster zu öffnen. Außerdem wurden
sie in ihrer Freiheit behindert, das Haus zu verlassen. So heißt es in einer
Information der Polizei Mecklenburg-Vorpommern: „Wenn Sie sich entschieden
haben am Besuchstag in Ihrer Wohnung zu verbleiben, bedeutet dies, dass sie
die Wohnung nicht zu jeder Zeit verlassen dürfen. Die Fenster müssen
verschlossen bleiben.“
Behördlich vorgegeben wurde aber nicht nur, wer wann in der Wohnung zu
bleiben bzw. diese zu verlassen hatte, vorgeschrieben wurden nicht nur die
Fensteröffnungs- bzw. Schließzeiten. Noch nicht einmal in den Höfen durften
sich die Menschen aufhalten, selbst dann, wenn die Höfe keine Sicht auf den
Alten Markt erlauben. Nahezu sämtlichen Bürgerinnen und Bürgern wurde
untersagt, die Altstadt zu betreten. Ausdrücklich erklärte die Polizei auf die
Frage, ob privater Besuch erlaubt sei: „Spontanbesuch nein“. Darüber hinaus
kündigte die Polizei an, sämtliche Garagen zu inspizieren.
Ebenso wurde der Zugang zur Berufsschule und den Geschäften rigiden
Beschränkungen unterworfen.
Diese Regelungen stellen gravierende Eingriffe in die Grundrechte der
Bürgerinnen und Bürger dar. Betroffen sind vor allem die Grundrechte auf
Unverletzlichkeit der Wohnung, Freizügigkeit, Bildung, freie Wahl des Arbeitsplatzes
und die Versammlungsfreiheit.
Beim Besuch des US-Präsidenten George W. Bush kamen auch
Bundeswehrsoldaten zum Einsatz. Einem Redakteur des „Neues Deutschland“ verweigerte
der zuständige Bundeswehrsprecher jedoch nähere Angaben hierzu (Neues
Deutschland vom 12. Juli 2006). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. August 2006
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/2387 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Fragen zur Einrichtung und Durchsetzung eines Sicherheitsbereichs sowie
daraus resultierender polizeilicher Maßnahmen und deren konkrete Umsetzung
in Stralsund liegen in der Zuständigkeit des Landes Mecklenburg-
Vorpommern. Zu Angelegenheiten der Länder nimmt die Bundesregierung nicht
Stellung.
1. Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass die Bürgerinnen und
Bürger Stralsunds die Einschränkung bzw. Außerkraftsetzung der
Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung, Freizügigkeit und freie Wahl
des Arbeitsplatzes hinnehmen mussten, nur damit das Treffen zwischen
der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und dem US-Präsidenten George
W. Bush möglichst unbeeinträchtigt vom öffentlichen Leben bleiben
konnte, und warum hat das Treffen nicht an einem Ort stattgefunden, an
dem erheblich geringere Auswirkungen auf die Grundrechtssituation zu
erwarten gewesen wären?
Siehe Vorbemerkung.
Der Ort des Treffens wurde in gegenseitiger Absprache der beiden Regierungen
und entsprechend der internationalen protokollarischen Praxis festgelegt.
2. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die in der Vorbemerkung
genannten Einschränkungen?
Siehe Vorbemerkung.
3. Warum war es den Anwohnerinnen und Anwohnern des Alten Marktes
nicht gestattet, Webcams auf die Fensterbänke zu stellen?
Siehe Vorbemerkung.
4. Welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf die Behörden des Landes
Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Stralsund ausgeübt, um die
vorgenannten Einschränkungen aufzuerlegen?
Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die Behörden des Landes
Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Stralsund ausgeübt.
a) Welche sicherheitsrelevanten Behörden des Bundes, des Landes und
der Stadt waren an der Erstellung des Sicherheitskonzepts beteiligt?
Das Bundeskriminalamt hat für seinen gesetzlichen Zuständigkeitsbereich ein
Sicherheitskonzept erarbeitet.
b) Welche Gefahrenanalysen und Einsatzszenarien wurden dabei erstellt?
Durch das Bundeskriminalamt wurde für seinen Zuständigkeitsbereich ein
Gefährdungslagebild, das einer Gefahrenanalyse entspricht, erstellt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/23875. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie vielen
Personen die Berechtigung zum Betreten der „roten Zone“ trotz Antrags
verweigert wurde, und aus welchen Gründen erfolgte die Ablehnung?
a) Wie vielen Schülerinnen und Schülern der Berufsschule wurde der
Zugang zur Berufsschule verwehrt?
b) Wie vielen Eigentümern oder Angestellten der anliegenden Geschäfte
wurde der Zugang verwehrt?
Siehe Vorbemerkung.
6. Hat sich die Bundesregierung nach der Höhe des Verdienstausfalls
erkundigt, den Gewerbetreibende aufgrund der zwangsweisen Schließung bzw.
des Aussperrens von Kundschaft zu beklagen hatten, wenn nein, warum
nicht, wenn ja, welche Kenntnisse hat sie dabei erlangt und welche
Konsequenzen zieht sie daraus?
Siehe Vorbemerkung.
7. Wie viele Bundeswehrsoldaten waren anlässlich des Besuchs des US-
Präsidenten George W. Bush im Einsatz?
8. Auf welcher Rechtsgrundlage und auf wessen Ersuchen bzw. Anordnung
erfolgte der Einsatz der Bundeswehr?
Die Unterstützung durch die Bundeswehr erfolgte im Wege der Amtshilfe auf
der Rechtsgrundlage des Artikels 35 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG).
Hoheitliche Aufgaben unter Inanspruchnahme von Zwangs- und Eingriffsbefugnissen
werden im Rahmen dessen durch Soldaten nicht wahrgenommen.
Der Bundesminister der Verteidigung hat am 27. Juni 2006 die Amtshilfe der
Bundeswehr auf Anforderung des Innenministers von Mecklenburg-
Vorpommern zugesagt.
Datum Eingesetzte Soldaten
12. Juli 2006 519
13. Juli 2006 391
14. Juli 2006 108
Drucksache 16/2387 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode9. Mit welchen Aufgaben waren die Bundeswehrsoldaten im Einzelnen
betraut (bitte detailliert nach Zeitpunkt, Ort, Anzahl und Aufgabe darlegen),
und mit welchen Waffen waren die Soldaten ausgestattet bzw. welche
Waffen und Waffensysteme wurden in Reserve gehalten?
Einsatztag: 12. Juli 2006
EINSATZORT Zahl Aufgabe Bewaffnung
LAAGE 71 Lufttransport,
Überwachungsaufgaben u. bes.
Einlasskontrolle durch Feldjäger
im militärischen Teil des
Flugplatzes Laage
sofern Feldjäger
im Einsatz:
Pistole, sonst
keine Bewaffnung
HEILIGEN-
DAMM
42 Pioniertechnische
Unterstützung (siehe auch Frage 13)
PAROW 171 Aufbau und Betrieb
notärztlicher
Behandlungseinrichtungen, Bereithaltung
Verwundetentransportmittel, Aufbau
und Betrieb eines
Dekontaminationspunktes,
Überwachungsaufgaben und bes.
Einlasskontrolle durch
Feldjäger in der
Marinetechnikschule Parow
WARNEMÜNDE 8 SAR – Luftbewegliche
Rettungstrupps
MARINE See 114 Minen-/Sprengmittelsuche
in der Ostsee
Sonstige 113 Verbindungsorganisation,
Zugangskontrolle und
Bewachung militärischer
Bereiche, Aufbau und
Betrieb der
Operationszentrale, Unterbringung/
Verpflegung von Polizeikräften
SUMME: 519
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2387Einsatztag: 13. Juli 2006
EINSATZORT Zahl Aufgabe Bewaffnung
LAAGE 71 Lufttransport;
Überwachungsaufgaben u. bes.
Einlasskontrolle durch Feldjäger
im militärischen Teil des
Flugplatzes Laage
sofern Feldjäger
im Einsatz:
Pistole, sonst
keine Bewaffnung
HEILIGEN-
DAMM
29 Pioniertechnische
Unterstützung (siehe auch Frage 13)
PAROW 172 Aufbau und Betrieb
notärztlicher
Behandlungseinrichtungen, Bereithaltung
Verwundetentransportmittel, Aufbau
und Betrieb eines
Dekontaminationspunktes,
Überwachungsaufgaben und bes.
Einlasskontrolle durch
Feldjäger in der
Marinetechnikschule Parow
WARNEMÜNDE 8 SAR – Luftbewegliche
Rettungstrupps
MARINE See 72 Minen-/Sprengmittelsuche
in der Ostsee
Sonstige 39 Verbindungsorganisation,
Zugangskontrolle und
Bewachung militärischer
Bereiche, Aufbau und
Betrieb der
Operationszentrale, Unterbringung/
Verpflegung von Polizeikräften
SUMME: 391
Drucksache 16/2387 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeEinsatztag: 14. Juli 2006
10. Wurden Winkelemente mit Nationalflaggen an die Soldaten verteilt, um
den Effekt einer breiten Zustimmung zum Besuch des US-Präsidenten
George W. Bush zu erzeugen?
Nein.
11. Falls solche Winkelemente verteilt worden sind, handelt es sich dabei
nach Ansicht der Bundesregierung um eine politische
Meinungsbekundung, und wieso wurde zugelassen, dass die Soldaten dabei in Uniform
antreten, obwohl dies nach dem Versammlungsgesetz unzulässig ist?
Entfällt.
12. Warum hat der in „Neues Deutschland“ vom 12. Juli 2006 erwähnte
Sprecher der Bundeswehr sich geweigert, nähere Angaben darüber zu
machen, „wer die Truppen angefordert hat, wer wen wo unterbringt und
verpflegt, welche Einheit wie viel Polizisten transportiert“, und wie
verträgt sich das aus Sicht der Bundesregierung mit der Verpflichtung der
Behörden, mit der Presse zu kooperieren?
Am 11. Juli 2006 wurde ein Offizier der Bundeswehr von einem Redakteur der
Zeitung „Neues Deutschland“ zur technischen Hilfeleistung der Bundeswehr
beim Besuch des US-Präsidenten in Deutschland befragt.
Nach hier vorliegender Information konnte der Offizier die Fragen mangels
eigener Kenntnis nicht beantworten.
13. Trifft es zu, dass Bundeswehrsoldaten Nato-Draht ausgerollt haben,
obwohl dies auch die Polizei hätte machen können, und wenn ja, warum
wurde diese Aufgabe von der Bundeswehr übernommen?
Es wurden von Soldaten der Bundeswehr in Heiligendamm ca. 1 500 m S-Draht
im Rahmen des technischen Amtshilfeersuchens verlegt.
Vergleiche im Übrigen die Antwort zu Frage 14.
EINSATZORT Zahl Aufgabe Bewaffnung
LAAGE 71 Lufttransport,
Überwachungsaufgaben u. bes.
Einlasskontrolle durch Feldjäger
im militärischen Teil des
Flugplatzes Laage
sofern Feldjäger
im Einsatz:
Pistole, sonst
keine Bewaffnung
HEILIGEN-
DAMM
29 Pioniertechnische
Unterstützung (siehe auch Frage 13)
PAROW –
WARNEMÜNDE 8 SAR – Luftbewegliche
Rettungstrupps
MARINE See –
Sonstige –
SUMME: 108
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/238714. Inwiefern hat die Bundesregierung Alternativen zum Einsatz der
Bundeswehr geprüft, insbesondere um den Effekt des Lohndumpings
auszuschließen?
Die Verantwortung für die Innere Sicherheit liegt grundsätzlich bei den
zuständigen Innenbehörden von Bund und Ländern. Die Bundeswehr wird im
Rahmen der technisch-logistischen Amtshilfe nach Artikel 35 Abs. 1 GG nur auf
Antrag und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten tätig. Die
Bundesregierung ist zu dieser Frage nicht auskunftsfähig, da die Prüfung hinsichtlich
anderer Möglichkeiten als der der Amtshilfe den dafür originär zuständigen
Behörden obliegt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]