Anschluss von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen an das schnelle Internet – Breitbandversorgung im Gesundheitswesen
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Margit Stumpp, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulze-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Beate Walter-Rosenheimer, Dieter Janecek, Stefan Gelbhaar, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zu nutzbringenden Anwendungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen gehören auch neue telemedizinische Behandlungs- und Untersuchungsformen. Vor allem in ländlichen Räumen könnten solche Angebote die gesundheitliche Versorgung verbessern. Dies gelingt allerdings nur, wenn insbesondere Arztpraxen, psychotherapeutische Praxen, medizinische Versorgungszentren, Pflegeheime, Krankenhäuser sowie Apotheken über leistungsfähige Internetanbindungen verfügen. Anderenfalls können beispielweise keine hochaufgelösten Befundbilder übertragen werden. Telekonsile, Telekonferenzen oder das Telemonitoring von Patientinnen und Patienten sind dann ebenfalls nicht in der nötigen Qualität möglich. Kurzum: Das schnelle Internet ist eine zentrale Grundlage, damit Telemedizin keine ferne Zukunftsmusik bleibt.
Bislang existieren keine systematischen Darstellungen, in welchem Umfang die genannten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über einen schnellen Breitbandanschluss verfügen. Einzelnen Berichten zufolge ist die Anbindung etwa von Arztpraxen oder Krankenhäusern insbesondere in ländlichen Räumen allerdings nur unzureichend. So zeigte eine Befragung der Krankenhausgesellschaft Sachsen aus dem Jahre 2016, dass dort weniger als die Hälfte der teilnehmenden Krankenhäuser über einen Internetanschluss schneller als 50Mbit/s verfügte (Quelle: www.digitale.offensive.sachsen.de/download/Krankenhausgesellschaft.pdf; abgerufen am 7. Mai 2018). Aus Arztpraxen gibt es ähnliche Berichte (Nordkurier vom 1. November 2016, „Weil schnelles Internet fehlt: Jetzt droht sogar der Arzt mit Weggang“, www.nordkurier.de/pasewalk/jetzt-droht-sogar-der-arzt-mit-weggang-0125819211.html; abgerufen am 7. Mai 2018). Damit besteht die Gefahr, dass beispielsweise telemedizinische Anwendungen in diesen Regionen auf längere Sicht nicht zur Verfügung stehen werden.
Eine Strategie der Bundesregierung, die mit Blick auf die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen den bedarfsgerechten Ausbau der Breitbandversorgung in den Blick nimmt, ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion bislang nicht ersichtlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie groß ist der Anteil der Arztpraxen und Praxen für Psychotherapie in den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, die nach Kenntnis der Bundesregierung über keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s verfügen in
a) kreisfreien Städten,
b) städtischen Kreisen,
c) ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und
d) dünn besiedelten ländlichen Kreisen?
Wie groß ist der Anteil der Arztpraxen in den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, die nach Kenntnis der Bundesregierung über keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s verfügen in den Versorgungsebenen
a) Hausärztliche Versorgung,
b) Allgemeine fachärztliche Versorgung,
c) Spezialisierte fachärztliche Versorgung und
d) Gesonderte fachärztliche Versorgung?
Wie groß ist der Anteil der Medizinischen Versorgungszentren in den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, die nach Kenntnis der Bundesregierung über
a) keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s bzw. 100 Mbit/s verfügen (bitte Anteil je Netzgeschwindigkeit darstellen), bzw.
b) einen Glasfaseranschluss verfügen (bitte Anteil je Ausbaustufe FTTC, FTTdp, FTTB/FTTH, FTTD darstellen)?
Wie groß ist der Anteil der Heilmittelpraxen in den Bundesländern, die nach Kenntnis der Bundesregierung über keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s verfügen in
a) kreisfreien Städten,
b) städtischen Kreisen,
c) ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und
d) dünn besiedelten ländlichen Kreisen?
Wie groß ist der Anteil der Hilfsmittelerbringer in den Bundesländern, die nach Kenntnis der Bundesregierung über keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s verfügen in
a) kreisfreien Städten,
b) städtischen Kreisen,
c) ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und
d) dünn besiedelten ländlichen Kreisen?
Wie groß ist der Anteil von Krankenhäusern jeweils in den Bundesländern, die nach Kenntnis der Bundesregierung über
a) keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s bzw. 100 Mbit/s verfügen (bitte Anzahl je Netzgeschwindigkeit und soweit vorhanden den in den jeweiligen Ländern gebräuchlichen Versorgungsstufen der Krankenhausplanung darstellen), bzw.
b) einen Glasfaseranschluss verfügen (bitte Anzahl je Ausbaustufe FTTC, FTTdp, FTTB/FTTH, FTTD und soweit vorhanden den in den jeweiligen Ländern gebräuchlichen Versorgungsstufen der Krankenhausplanung darstellen)?
Wie groß ist der Anteil von stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen jeweils in den Bundesländern, die nach Kenntnis der Bundesregierung über
a) keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s bzw. 100 Mbit/s verfügen (bitte Anzahl je Netzgeschwindigkeit darstellen) in
– kreisfreien Städten,
– städtischen Kreisen,
– ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und
– dünn besiedelten ländlichen Kreisen, bzw.
b) einen Glasfaseranschluss verfügen (bitte Anzahl je Ausbaustufe FTTC, FTTdp, FTTB/FTTH, FTTD darstellen) in
– kreisfreien Städten,
– städtischen Kreisen,
– ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und
– dünn besiedelten ländlichen Kreisen?
Wie groß ist der Anteil von Apotheken jeweils in den Bundesländern, die nach Kenntnis der Bundesregierung über
a) keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s verfügen in
– kreisfreien Städten,
– städtischen Kreisen,
– ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und
– dünn besiedelten ländlichen Kreisen, bzw.
b) einen Glasfaseranschluss verfügen (bitte Anzahl je Ausbaustufe FTTC, FTTdp, FTTB/FTTH, FTTD darstellen) in
– kreisfreien Städten,
– städtischen Kreisen,
– ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und
– dünn besiedelten ländlichen Kreisen?
Wie groß ist der Anteil von Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation jeweils in den Bundesländern, die nach Kenntnis der Bundesregierung über
a) keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s bzw. 100 Mbit/s verfügen (bitte Anzahl je Netzgeschwindigkeit darstellen) in
– kreisfreien Städten,
– städtischen Kreisen,
– ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und
– dünn besiedelten ländlichen Kreisen, bzw.
b) einen Glasfaseranschluss verfügen (bitte Anzahl je Ausbaustufe FTTC, FTTdp, FTTB/FTTH, FTTD darstellen) in
– kreisfreien Städten,
– städtischen Kreisen,
– ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und
– dünn besiedelten ländlichen Kreisen?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die vor Ort verfügbare Netzqualität einer Anbindung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und Zahnärzte an die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen i. S. v. § 291a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) entgegensteht, und diese daher ihrer Verpflichtung nach § 291 Absatz 2b Satz 3 SGB V schon aus diesem Grund auf absehbare Zeit nicht werden nachkommen können?
Welche konkreten Anforderungen bzw. Anforderungsanalysen zu den jeweils technisch benötigten Bandbreiten der Internetanschlüsse existieren nach Kenntnis der Bundesregierung
a) für die innerhalb der Telematik vorgesehenen bzw. spezifizierten Anwendungen (soweit vorhanden bitte je Anwendung darstellen),
b) für weitere telemedizinische Anwendungen (soweit vorhanden bitte gesondert je Anwendung darstellen) und
c) für die auf der Grundlage von § 68 SGB V von gesetzlichen Krankenkassen angekündigten oder bereits auf den Weg gebrachten elektronischen Gesundheitsakten?
Wäre nach Auffassung der Bundesregierung eine eHealth-Strategie für Deutschland geeignet, um eine bedarfsgerechte Versorgung des Gesundheitswesens mit breitbandigen Internetanschlüssen zu befördern?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, warum hat die Bundesregierung bislang eine solche Strategie nicht vorgelegt?