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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bürgerwissenschaft und Partizipation in der Forschung

Ziele der Einrichtung und Förderung partizipativer Formate, Förderprogramme, berechtigte Antragsteller, Entwicklung und Anwendung des Grundsatzprogramms zur Partizipation des BMBF, Auswirkungen auf bestehende und neu geschaffene Förderlinien, Agenda-Prozesse, Pakte etc., Förderung der Begleitforschung, soziale Zusammensetzung der Beteiligten, Erfolgsmodelle, Datenverwendung und -verfügbarkeit, Anwendbarkeit in der Ressortforschung, gestellte und abgelehnte Förderanträge, Aufbau dauerhafter Strukturen, Koordinationsaufwand, Förderung von Wissenschaftsläden, Umsetzung von Empfehlungen des Grünbuchs Citizen Science Strategie 2020, Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

27.07.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/322404.07.2018

Bürgerwissenschaft und Partizipation in der Forschung

der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wissenschaft und Forschung begeistern weit über die Mauern von Universitäten, Forschungseinrichtungen oder Instituten hinaus. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen mitdiskutieren, welche Themen und Probleme erforscht werden sollen, möchten mitforschen und gemeinsam mit Expertinnen und Experten die Ergebnisse auswerten und diskutieren. Dafür sind zahlreiche Beteiligungsformate denkbar: Beispielsweise entwickeln Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Citizen Science gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eigene Forschungsfragen, wägen Methoden ab und führen selbst wissenschaftliche Arbeiten durch. In Reallaboren und Experimentierräumen kooperieren Akteure aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft, um Antworten auf konkrete Herausforderungen vor Ort zu entwickeln und im experimentellen Umfeld zu erproben. Oder zivilgesellschaftliche Organisationen sind aktiver Teil politischer Beratungsgremien und -foren, um dort über Forschungsprogramme mitzuentscheiden. Bei all diesen partizipativen Verfahren geht es nicht um die Akzeptanzbeschaffung für bereits beschlossene Forschungspolitiken und Technologien oder ausschließlich um verbesserte Wissenschaftskommunikation. Partizipation kann Teil einer transformativen Wissenschaft sein, um neue Antworten auf die großen Herausforderungen unserer Zeit wie Klimakrise und Artensterben zu finden und das Wissenschaftssystem an sich inklusiver zu machen. Damit alle Beteiligten ihre Aufgaben erfüllen können und die Forschungsergebnisse wissenschaftlichen Standards entsprechen, müssen ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt und transparente Verfahren sichergestellt werden. Bisher liegen keine systematischen Informationen zu den Förderaktivitäten der Bundesregierung vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welches Leitbild liegt der Einrichtung und Förderung partizipativer Formate in Wissenschaft und Forschung seitens der Bundesregierung zugrunde, und welche Ziele verfolgt sie damit?

2

Im Rahmen welcher Programme fördert die Bundesregierung bürgerwissenschaftliche Vorhaben und andere Formate der Partizipation an Wissenschaft und Forschung (z. B. Reallabore, Experimentierräume etc.; bitte federführendes Ressort, Laufzeit und Förderhöhe angeben)?

3

Welche Organisationstypen (Hochschulen, gemeinnützige Vereine etc.) sind in den entsprechenden Förderprogrammen (siehe Frage 2) berechtigt, sich als Hauptantragsteller zu bewerben, und plant die Bundesregierung, diesen Kreis an möglichen Hauptantragstellern in Zukunft zu erweitern?

4

In welchem Prozess entstand das Grundsatzprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Partizipation (www.zukunft-verstehen.de/service/publikationen/grundsatzpapier-partizipation), und welche Akteure waren an der Entwicklung dieses Papiers beteiligt?

5

Wie genau kommt das in Frage 4 genannte Grundsatzprogramm in allen Aktivitäten des BMBF (Konzeption von Förderlinien, Agenda-Prozess etc.) zur Anwendung, und welche Stelle innerhalb des BMBF ist zuständig für die Anwendung des Grundsatzpapiers innerhalb des BMBF?

6

Wie konkret hat sich das Grundsatzpapier Partizipation entlang der drei Bereiche a) Partizipation in der Forschungspolitik, b) Partizipation in der Forschung und c) Rahmenbedingungen der Partizipation auf alle seit 2016 bestehenden und neu geschaffenen Förderlinien, Agenda-Prozesse, Pakte etc. ausgewirkt (bitte jeweils alle für den Partizipationsprozess relevanten Methoden angeben)?

7

Inwiefern fördert die Bundesregierung Begleitforschung zu bürgerwissenschaftlichen Vorhaben, Reallaboren und anderen partizipativen Ansätzen, und welche Erkenntnisse liegen aus der Begleitforschung bislang vor?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der sozialen Zusammensetzung der Beteiligten an solchen partizipativen Verfahren vor, inwiefern erreichen diese Verfahren auch Bürgerinnen und Bürger ohne akademische Ausbildung, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, deren Beteiligung ggf. gezielt zu fördern?

9

Welche Modelle zur Förderung gesellschaftlicher Partizipation in Wissenschaft und Forschung haben sich nach Ansicht der Bundesregierung besonders bewährt, und auf welchen Kriterien basiert diese Bewertung?

10

Für welche Zwecke verwenden die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden Daten, die im Rahmen bürgerwissenschaftlicher oder anderer partizipativer Forschungsformate erhoben wurden?

11

Inwiefern hält die Bundesregierung die Anwendung bürgerwissenschaftlicher und anderer partizipativer Forschungsformate im Rahmen der Ressortforschung für geeignet, und für welche der vom Umweltbundesamt identifizierten „Prototypen“ ist dies besonders der Fall (Rückert-John et al., 2017: Konzept zur Anwendbarkeit von Citizen Science in der Ressortforschung des Umweltbundesamtes, S. 11 - 13)?

12

Welche anderen staatlichen Stellen erheben nach Kenntnis der Bundesregierung wissenschaftliche Forschungsdaten in Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern oder nutzen solche Daten?

13

Wie viele Förderanträge für Forschungsvorhaben mit Bürgerbeteiligung wurden beim BMBF jeweils gestellt, und wie viele wurden aufgrund der Finanzausstattung abgelehnt, obwohl die Anträge inhaltlich und methodisch als hochwertig und förderberechtigt bewertet wurden, im Rahmen der Vorhaben a) Kopernikus-Projekte für die Energiewende (Förderrichtlinie vom 17. September 2015), b) Wettbewerb Zukunftsstadt (Förderrichtlinie vom 30. Januar 2015), c) Nachhaltige Transformation urbaner Räume (Förderrichtlinie vom 5. März 2015), d) Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt (Förderrichtlinie vom 18. März 2016), e) Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt (Förderrichtlinie vom 1. April 2016), f) Plastik in der Umwelt – Quellen, Senken, Lösungsansätze (Förderrichtlinie vom 3. Juni 2016), g) Ökonomie des Klimawandels (Förderrichtlinie vom 10. Oktober 2016), sowie h) im Rahmen der Wissenschaftsjahre?

14

Wie viele Anträge wurden beim BMBF auf Förderung bürgerwissenschaftlicher Vorhaben gestellt (Förderrichtlinie vom 14. Juli 2016), und wie viele wurden aufgrund der Finanzausstattung der Programme abgelehnt, obwohl die Anträge inhaltlich und methodisch als hochwertig und förderberechtigt bewertet wurden?

15

Plant die Bundesregierung, die Förderung bürgerwissenschaftlicher Vorhaben auch über 2019 hinaus zu fördern, und wenn ja, sieht sie den Bedarf, diese Förderung gegenüber der aktuellen Förderphase auszubauen?

16

Sollte nach Ansicht der Bundesregierung das Engagement für Bürgerwissenschaften von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Rahmen von Berufungsverfahren berücksichtigt werden?

17

Inwiefern fördert die Bundesregierung den Aufbau dauerhafter Strukturen zur Unterstützung von partizipativen Vorhaben, beispielsweise durch Weiterbildungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie anderes Fachpersonal, die Bereitstellung von Laborinfrastrukturen oder die Einrichtung dauerhafter Koordinationsstellen auf regionaler, überregionaler oder Bundesebene?

18

Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass aufgrund des hohen Koordinationsaufwands bürgerwissenschaftlicher und anderer partizipativer Forschungsformate dieser auch bei der Finanzierung solcher Forschungsvorhaben angemessen berücksichtigt werden sollte?

19

In welchem Umfang werden die neuen Chancen durch digitale Technologien für ortsunabhängige Zusammenarbeit und für vereinfachte Datensammlung, -verarbeitung und -auswertung im Bereich der Bürgerwissenschaft nach Einschätzung der Bundesregierung bereits genutzt, und wie will die Bundesregierung deren Nutzung in Zukunft befördern?

20

Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept der Wissenschaftsläden (Engl.: Science Shops), durch welche Förderprogramme wurden Wissenschaftsläden in den letzten zehn Jahren in Deutschland gefördert, und welche Förderinstrumente sind dazu seitens der Bundesregierung zukünftig geplant?

21

Wie wird sichergestellt, dass die ihm Rahmen bürgerwissenschaftlicher Vorhaben gewonnenen Forschungsdaten auch nach dem Ende der Projektlaufzeit gesichert und öffentlich verfügbar bleiben?

22

Welche Empfehlungen und Handlungsoptionen aus dem Grünbuch Citizen Science Strategie 2020 für Deutschland hat die Bundesregierung bisher umgesetzt, und welche weiteren Schritte zur Umsetzung plant sie?

23

Im Rahmen welcher Programme, Strategien oder Forschungsagenden setzt die Bundesregierung auf die institutionalisierte Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure, beispielsweise in Form von Beiräten, Gremien oder Foren, um die Ausgestaltung dieser Programme mitzugestalten?

24

Inwiefern steht das BMBF zur Identifizierung zukünftiger Forschungsbedarfe oder anderer Strategieprozesse in einem dauerhaften Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteuren?

25

Welche der genannten Beteiligungsverfahren haben sich nach Ansicht der Bundesregierung bewährt, und inwiefern plant die Bundesregierung, diese Verfahren in Zukunft auszubauen?

26

Welche Schwierigkeiten und Hürden identifiziert die Bundesregierung bei derartigen Beteiligungsverfahren – insbesondere hinsichtlich der häufig knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen, Mitarbeitenden und des Informationszugangs für die beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen – und wie wird diesen in Zukunft begegnet?

27

Welche Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für zivilgesellschaftliche Gruppen, die in solchen Verfahren beteiligt sind, fördert die Bundesregierung, damit die Beteiligten der Zivilgesellschaft ihre Aufgabe auf Augenhöhe mit den Vertreterinnen und Vertretern von Behörden, Wissenschaft und Wirtschaft wahrnehmen können?

28

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, transnationale bürgerwissenschaftliche Netzwerke und Verbünde in die Verhandlungen zu Horizont Europa einzubeziehen, und inwiefern wird sie sich dafür einsetzen?

29

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung neuer Partizipationsformaten im Rahmen des Europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020, und inwiefern hält sie deren Ausbau im Rahmen von Horizont Europa für notwendig?

Berlin, den 26. Juni 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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