[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. September 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/4229
19. Wahlperiode 11.09.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer,
Christine Buchholz, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 19/3447 –
Politische Rahmenbedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit und
humanitäre Hilfe im Irak
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Irak ist ein Schwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
(EZ). Seit 2015 hat die Bundesregierung über 225 Mio. Euro für den
wirtschaftlichen Wiederaufbau von irakischen Gebieten bereitgestellt, die vom
sogenannten Islamischen Staat (IS) befreit wurden. Davon wurden über 180 Mio. Euro
über die Stabilisierungs- und Wiederaufbaufazilitäten der Vereinten Nationen
(UNDP) sowie rund 44 Mio. Euro über die Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 73
auf Bundestagsdrucksache 19/350).
Auch anderthalb Jahrzehnte nach dem von den USA und ihren damaligen
Verbündeten begonnenen Krieg, ist der Irak nach Ansicht der Fragesteller noch
immer ein tief gespaltenes Land. Die sunnitische Minderheit wurde nach dem
Sturz der Saddam-Diktatur von den nachfolgenden, schiitisch dominierten
Regimen systematisch benachteiligt und marginalisiert. Erst dadurch konnte es der
IS-Terrormiliz gelingen, sich vor allem unter der in der westirakischen Provinz
al-Anbar angesiedelten, sunnitisch-arabischen Bevölkerung gesellschaftlich zu
verankern und von dort nach Syrien und in andere Teile des Irak auszubreiten.
Obwohl der IS im Irak inzwischen militärisch besiegt ist, ist die humanitäre
Situation erschütternd. Es gibt im Land noch über drei Millionen
Binnenvertriebene, von denen ein Großteil humanitäre Hilfe bzw. Übergangshilfen benötigt.
Humanitäre Hilfsorganisationen beklagen mittlerweile einen starken Rückgang
der internationalen Finanzhilfen (vgl.
https://amnesty.de/jahresbericht/2018/irak,
abgerufen am 14. Juni 2018).
Die kurdische Selbstverwaltung im Nordirak wurde als Konsequenz aus den
Erfahrungen mit dem staatlichen Massenterror (sogenannte Anfal-Operationen
des irakischen Militärs) des Saddam-Regimes geschaffen, das die kurdische
Bevölkerung mit chemischen Kampfstoffen angriff und zwischen 50 000 bis
180 000 Menschen massakrierte (vgl.
http://spiegel.de/einestages/giftgasangriff-
auf-halabdscha-1988-a-951065.html, abgerufen am 14. Juni 2018). Die
Beziehungen zwischen der irakischen Zentralregierung und der Regierung der
Autonomen Region Kurdistan/Nordirak sind seit längerem angespannt. Strittig sind
vor allem die Verteilung der Öl-Einnahmen, die administrative Zugehörigkeit
von Gebieten der Provinzen Ninive, Kirkuk, Salah ad-Din und Diyala sowie der
Grad an politischer Selbstverwaltung. Nachdem die kurdische
Regionalregierung am 25. September 2017 ein international nicht anerkanntes Referendum
über die staatliche Unabhängigkeit Südkurdistans durchführen ließ,
marschierten die irakischen Streitkräfte und die mit ihnen verbündeten schiitisch-
islamistischen Milizen der sogenannten Volksmobilisierungseinheiten in diese
umstrittenen Gebiete ein (vgl.
https://de.reuters.com/article/irak-kurden-ninive-
idDEKBN1CN0U4, abgerufen am 14. Juni 2018).
Die Bundesregierung will im Zusammenhang mit der jüngsten
Mandatsverlängerung für den Anti-IS-Einsatz („Counter Daesh“) die bisherige militärische
Ausbildungsmission der Bundeswehr für die kurdische Peschmerga im
Nordirak zum 30. Juni 2018 beenden, und stattdessen auf die regulären Streit- und
Sicherheitskräfte des Zentralirak ausdehnen (vgl. Bundestagsdrucksache
19/1093). Die Fraktion DIE LINKE. hat das Bundeswehrmandat von Anfang an
abgelehnt. Nach Ansicht der Fragesteller ist mit der Mandatsausweitung auf die
zentralirakischen Streitkräfte zudem die Gefahr verbunden, dass militärische
Fähigkeiten an die von Iran gesteuerten islamistischen
Volksmobilisierungseinheiten weitergegeben werden könnten, die auf Betreiben der irakischen
Regierung in die regulären Streitkräfte integriert wurden (
https://de.qantara.de/
inhalt/parlamentswahlen-im-irak-kippt-der-irak-richtung-iran?nopaging=1,
abgerufen am 14. Juni 2016).
Die innenpolitische Situation bleibt nach den jüngsten Parlamentswahlen im
Mai 2018 angespannt. Die überraschende Wahlgewinnerin ist die „Sairun-
Koalition“ unter Führung des schiitischen Klerikers Muqtada al-Sadr, der sich
allerdings vom iranischen Mullah-Regime deutlich distanziert hat und mit den
irakischen Kommunisten und anderen säkularen Kräften ein Wahlbündnis
eingegangen ist (vgl.
http://spiegel.de/politik/ausland/irak-wahl-muqtada-al-sadrs-
wandlung-von-hardliner-zum-versoehner-a-1207894.html, abgerufen am
14. Juni 2018). Daraus könnten sich nach Ansicht der Fragesteller neue
Chancen für die Bildung einer inklusiveren irakischen Regierung und für die
Überwindung der konfessionellen Spaltung in der irakischen Gesellschaft eröffnen.
Angesichts der komplexen Konfliktlagen steht die deutsche EZ mit dem Irak
vor besonderen Herausforderungen. Aus Sicht der Fragesteller sollte die EZ im
Rahmen eines ganzheitlichen und inklusionsorientierten Ansatzes insbesondere
zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur nachhaltigen
Befriedung der vielschichtigen innerirakischen Konflikte beitragen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist hin auf die zusammenfassende Darstellung des
Engagements im „Bericht der Bundesregierung zur Lage in Irak und zum deutschen
Irak-Engagement“ zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages auf
Bundestagsdrucksache 19/4070 vom 4. September 2018.
1. In welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung aktuell
Maßnahmen der humanitären Not- und Übergangshilfe im Irak, und welche
humanitären Schwerpunktvorhaben werden hierbei in welchen
Schwerpunktregionen realisiert (bitte nach Maßnahme bzw. Programm,
Finanzvolumen und Einsatzort bzw. Schwerpunktregion auflisten)?
Die Bundesregierung hat 2018 bislang Mittel in Höhe von 43,36 Mio. Euro für
Maßnahmen der humanitären Hilfe bereitgestellt. Schwerpunktsektoren sind
Ernährung, Wasser/Sanitär/Hygiene (WASH), Gesundheitsversorgung
einschließlich psychosozialer Betreuung sowie Unterkünfte. Weitere Mittel für humanitäre
Hilfe in Irak werden derzeit aufgestockt. Damit wird die deutsche humanitäre
Hilfe 2018 in Irak insgesamt bei rund 70 Mio. Euro liegen.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung im Rahmen der humanitären Hilfe
das regionale Hilfsprogramm des Büros des Hohen Flüchtlingskommissars der
Vereinten Nationen (UNHCR) für syrische Flüchtlinge in der Region, das auch
Maßnahmen in Irak beinhaltet.
Nähere Informationen zu Programmen können der als Anlage 1 beigefügten
Übersicht entnommen werden.
2. Welcher Deckungsgrad wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2017 bei den internationalen Finanzhilfen für die humanitäre Hilfe im Irak
insgesamt erzielt, und wie hoch (auch schätzungsweise) ist nach Kenntnis
der Bundesregierung der Finanzbedarf für dieses Jahr?
Die Vereinten Nationen (VN) ermitteln die humanitären Bedarfe in Irak im
Rahmen des VN-Hilfsplans („Humanitarian Response Plan“ HRP). Der Hilfsplan für
2017 über 984,6 Mio. US-Dollar war am Jahresende zu 94,2 Prozent gedeckt. Für
2018 hat der HRP einen Bedarf von 569 Mio. US-Dollar ermittelt, der aktuell zu
65 Prozent durch internationale Geberzusagen gedeckt ist (Quelle:
https://fts.
unocha.org/ (13. August 2018)).
Die humanitären Bedarfe der syrischen Flüchtlinge werden von UNHCR für die
gesamte Region im Rahmen des „Regional Refugee and Resilience Plan“ (3RP)
ermittelt. Der Irak-Anteil des 3RP wurde 2017 mit 228,8 Mio. US-Dollar
beziffert und war am Jahresende zu 45 Prozent durch internationale Geberzusagen
gedeckt. Für 2018 hat der 3RP für Irak einen Bedarf von 226,8 Mio. US-Dollar
ermittelt. Aktuell ist der 3RP zu 11,5 Prozent durch internationale Geberzusagen
gedeckt (Quelle:
www.3rpsyriacrisis.org/(13. August 2018)).
3. Wie viele Binnenvertriebene und ggf. auch Kriegsflüchtlinge aus Syrien sind
nach Kenntnis der Bundesregierung im Irak aktuell auf internationale
humanitäre Hilfe angewiesen, und wie viele Menschen werden davon (auch
schätzungsweise) über welche internationalen Hilfsorganisationen derzeit
tatsächlich erreicht?
Im Rahmen des VN-Hilfsplans 2018 sollen 3,4 Millionen Angehörige von
besonders betroffenen Gruppen wie Rückkehrer und Binnenvertriebene durch
humanitäre Hilfsleistungen in Höhe von 569 Mio. US-Dollar erreicht und versorgt
werden. 102 Partnerorganisationen vom VN-Büro für die Koordinierung humanitärer
Angelegenheiten (VN OCHA), sowie die Gesellschaften der Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung setzen humanitäre Projekte in Irak um.
Der 3RP für Irak geht von rund 248 000 syrischen Flüchtlingen in Irak aus. Unter
der Leitung von UNHCR, in Zusammenarbeit mit zehn VN-Organisationen sowie
34 Durchführungspartnern und in enger Abstimmung mit der irakischen
Zentralregierung sowie der Regierung der Region Kurdistan-Irak (RKI) werden syrische
Flüchtlinge in Irak mit Hilfs- und Schutzmaßnahmen versorgt.
4. In welchen Regionen des Irak ist nach Kenntnis der Bundesregierung für
internationale Hilfsorganisationen aus welchen Gründen derzeit kein
humanitärer Zugang bzw. nur ein stark eingeschränkter Zugang zu hilfebedürftigen
Personen möglich (bitte erläutern)?
Der humanitäre Zugang hat sich seit 2017 mit der Rückeroberung der wichtigsten
Städte und Distrikte in den Gouvernements Salah al-Din, Kirkuk, Anbar und
Ninewa durch die irakischen Sicherheitskräfte vom so genannten Islamischen Staat
(IS) erheblich verbessert.
Zugangsschwierigkeiten (durch Straßensperren und die Schließung von Check
Points) werden regelmäßig VN OCHA gegenüber den irakischen
Sicherheitsbehörden thematisiert.
5. Welche Kapazitäten zur medizinischen Grundversorgung und ambulanten
bzw. stationären Krankenhausbehandlung von Binnenvertriebenen und
Kriegsflüchtlingen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in oder
im näheren Umfeld von Flüchtlingslagern im Irak vorhanden, und in
welchen Bereichen besteht aktuell der größte Bedarf?
Das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geleitete humanitäre
Gesundheitscluster koordiniert Maßnahmen der humanitären Gesundheitsversorgung,
die von Nichtregierungsorganisationen umgesetzt werden. Gemäß der im
humanitären Hilfsplan für 2018 priorisierten Maßnahmen im Bereich der
Gesundheitsversorgung stellen die humanitären Organisationen für Menschen in
Flüchtlingslagern aktuell folgende Gesundheitsleistungen bereit:
mobile Kliniken und Gesundheitszentren leisten ambulante
Basisgesundheitsversorgung, darunter allgemeinmedizinische Konsultationen, Impfungen,
gynäkologische Untersuchungen, Monitoring und Management von
übertragbaren Krankheiten, psychologische Erstversorgung,
Überweisungen und Ambulanz in zuständige Krankhäuser,
Bereitstellung von essentiellen Medikamenten und medizinischem
Verbrauchsmaterial.
6. In welchem Umfang werden von der Bundesregierung bislang Maßnahmen
bzw. Programme zur therapeutischen Behandlung und psychosozialen
Betreuung von Trauma-Erkrankten, insbesondere unter besonders
verwundbaren schutzbedürftigen Gruppen wie Minderjährigen, Halb- oder Vollwaisen,
finanziell unterstützt, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
der tatsächliche Bedarf in diesem Bereich?
Die Bundesregierung fördert unter anderem im Rahmen ihrer humanitären Hilfe
mehrere Projekte und Programme verschiedener Organisationen zur
Gesundheitsversorgung, die Komponenten psychosozialer Betreuung enthalten sowie
Maßnahmen der psychosozialen Unterstützung und Traumabehandlung. Sie
unterstützt traumapädagogische Aktivitäten in Sozial- und Kinderschutzzentren in
Flüchtlingscamps. Eine Übersicht zu Projekten der humanitären Hilfe im
Gesundheitsbereich ist in der Anlage zur Antwort zu Frage 1 enthalten.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung über mittel- bis langfristige
Übergangshilfe und Entwicklungszusammenarbeit folgende Projekte im
Gesundheitsbereich:
Organisation Programm/Maßnahmen Einsatzort Finanzvolumen in Euro
Verbesserung der Mutter-Kind-
Gesundheit in Rückkehrgebieten
in Nordirak.
CARE Deutschland-
Luxemburg e. V. Nordirak 2.900.000
Aufbau von Rehabilitations- und
Behandlungszentren für Opfer
von Menschenrechtsverletzungen
sowie Aus- und Aufbau von
Gesundheitszentren.
Deutsche Gesellschaft für
internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH
Provinz Dohuk 37.130.000
Verbesserung der
Gesundheitsversorgung von
Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und lokaler
Bevölkerung Dohuk
Deutsche Gesellschaft für
internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH
Provinz Dohuk 5.500.000
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Qualifizierungsmaßnahmen zu
psychosozialer Beratung und psychologischer Ersthilfe für medizinisches
Fachpersonal, hierdurch haben mehr als eine Million Menschen psychosoziale Hilfe
erhalten.
Der VN-Hilfsplan 2018 hat einen Bedarf im Gesundheitssektor in Höhe von
67,4 Mio. US-Dollar ermittelt, der auch therapeutische Behandlungen und
psychosoziale Betreuung umfasst.
Der 3RP hat im Gesundheitsbereich (Gesundheit und Ernährung) einen Bedarf
von 14 Mio. US-Dollar ermittelt.
7. Welche Möglichkeiten zum Schulunterricht bzw. Besuch von
Bildungseinrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in oder im
näheren Umfeld von Flüchtlingslagern im Irak vorhanden, und wie hoch ist der
tatsächliche Bedarf?
Der VN-Hilfsplan 2018 hat einen humanitären Bedarf im Bildungssektor
(„Education in Emergencies“) in Höhe von 38 Mio. US-Dollar für 500 000
Hilfsbedürftige ermittelt, der 3RP einen Bedarf von 30 Mio. US-Dollar für syrische
Flüchtlinge.
Das VN-Bildungscluster koordiniert Bildungsprojekte der einzelnen, in diesem
Bereich aktiven Hilfsorganisationen. In Flüchtlingslagern werden vor allem
folgende Maßnahmen für irakische Binnenvertriebene umgesetzt: spezielle
Nachholklassen für Rechnen, Lesen und Schreiben, Lehrerfortbildung, Bereitstellung
von Schulmaterialien, praxisorientierter Unterricht zu Themen wie Hygiene,
Gesundheit und Gefahren von Minen, Bereitstellung von sicheren Räumlichkeiten
für den Unterricht, sowie psychosoziale Unterstützung. In der Region Kurdistan-
Irak lebt ein Großteil der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen in aufnehmenden
Gemeinden und nimmt dort am regulären Schulunterricht teil.
Im Rahmen des 3RP wurden 2017 folgende Ergebnisse für syrische
Flüchtlingskinder in Irak erzielt:
Rund 1 500 Kinder zwischen drei und fünf Jahren erhielten frühkindliche und
Vorschulbildung,
Rund 46 000 Kinder zwischen fünf und 17 wurden eingeschult (formale
Bildung),
Rund 31 000 Kinder zwischen fünf und 17 erhielten informelle Bildung,
1 300 Lehrkräfte wurden weitergebildet,
Rund 23 000 Schüler und Schülerinnen erhielten Schulmaterialien,
85 Klassenräume wurden renoviert.
8. Wie viele Lehrkräfte stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Schulunterricht in den Flüchtlingslagern zur Verfügung, und in welchen
Regionen besteht aktuell der größte Lehrkräftemangel?
Die Lehrkräftesituation für den Schulunterricht für Flüchtlinge ist uneinheitlich.
Zum Teil werden Flüchtlinge von nur gering oder nicht qualifizierten Lehrkräften
unterrichtet, die teilweise auf freiwilliger oder auf Basis von Anreizen durch
Nichtregierungsorganisationen (NRO) arbeiten. UNICEF Irak geht von etwa
1 200 freiwilligen Lehrkräften aus, die in diesem Rahmen arbeiten, jedoch in
zahlreichen Fällen nicht mehr oder nur noch bis Ende des Jahres bezahlt werden
können.
Bezüglich des Unterrichts für Binnenvertriebene („internally displaced persons“,
IDP) in der Region Kurdistan-Irak ergibt sich folgendes Bild: ca. 8 600 Lehrern
stehen ungefähr 202 000 Lernende gegenüber. Die größten Probleme sind
logistischer Art (Lehrerzuteilung) oder hängen mit verzögerten Lohnzahlungen und
daraus folgendem Motivationsdefizit zusammen.
In der jüngsten Bedarfserhebung durch UNICEF Irak wurden Kirkuk, Anbar,
Salahadin und Ninewa als die Regionen mit dem größten Lehrkräftemangel
identifiziert.
9. Wie viele Menschen im Irak (über die unmittelbaren Binnenvertriebenen und
Kriegsflüchtlinge hinaus) sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln angewiesen, von Unterernährung
oder Mangelernährung betroffen bzw. vom Verhungern bedroht (bitte ggf.
auch Schätzungen)?
Der VN-Hilfsplan 2018 beziffert die Anzahl der Hilfsbedürftigen mit 8,7
Millionen Menschen, davon sollen 3,4 Millionen der am schwersten betroffenen
Bevölkerung humanitäre Hilfsleistungen im Rahmen des VN-Hilfsplans erhalten. Im
Ernährungsbereich identifiziert der Plan 1,9 Millionen Menschen, die
Ernährungshilfe benötigen.
Der 3RP identifiziert einen Bedarf im Ernährungsbereich und in der
Gesundheitsversorgung (wird nicht separat ermittelt) von 38 Mio. US-Dollar.
10. Wie viele irakische Binnenvertriebene und syrische Kriegsflüchtlinge haben
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Zuflucht in der Autonomen
Region Kurdistan/Nordirak gefunden, und wie sieht ihre humanitäre
Versorgungssituation aus (bitte erläutern)?
30 Prozent der intern Vertriebenen halten sich in den Gouvernements Dohuk,
Erbil und Sulaimaniya in der Region Kurdistan-Irak (RKI) auf. Sie werden von
internationalen humanitären Organisationen und Nichtregierungsorganisationen
versorgt, darüber hinaus auch von den Gesellschaften der Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung.
Ungefähr 226 000 syrische Flüchtlinge (etwa 91 Prozent der insgesamt rund
248 000 syrischen Flüchtlinge in Irak) leben in der RKI, davon 37 Prozent in
Flüchtlingslagern. Ihre Versorgung erfolgt über den 3RP. Auf die Antwort zu
Frage 2 wird verwiesen.
11. Wie ist die Bevölkerung mit Fluchthintergrund in der Autonomen Region
Kurdistan/Nordirak nach Kenntnis der Bundesregierung in ethno-religiöser
Hinsicht zusammengesetzt, und wie gestalten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die sozialen Beziehungen zur ortsansässigen kurdischen
Bevölkerung?
Maßnahmen der humanitären Hilfe werden ohne Unterschied nach Religion oder
Ethnie umgesetzt.
Schätzungen zufolge handelt es sich bei den ungefähr 226 000 syrischen
Flüchtlingen zu etwa 91 Prozent um syrische Kurden, vorrangig aus dem Norden und
Nordwesten Syriens, insbesondere auch aus Afrin, Kobane und Kamischli. Über
60 Prozent von ihnen leben nicht in Lagern, sondern in sie aufnehmenden
Gemeinden in der Region Kurdistan-Irak.
Flüchtlingen und Binnenvertriebenen ist es in der RKI erlaubt zu arbeiten,
privaten Wohnraum zu mieten oder käuflich zu erwerben, eigene Unternehmen zu
eröffnen und am (Aus-)Bildungsangebot in der RKI teilzunehmen. Sie sind häufig
im Dienstleistungsbereich, im Baugewerbe und als Kleinstunternehmer tätig. Die
sozialen Beziehungen zur ortsansässigen kurdischen Bevölkerung gestalten sich
nach Kenntnis der Bundesregierung gut. Größere Spannungen zwischen
Ortansässigen und Binnenvertriebenen oder Flüchtlingen sind nicht bekannt. Viele
Einwohner der RKI können aufgrund der eigenen, nicht lange zurückliegenden
Erfahrung mit Flucht und Vertreibung die Situation der Binnenvertriebenen und
Flüchtlinge nachempfinden.
12. Welche entwicklungspolitischen Schwerpunktvorhaben werden nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Autonomen Region Kurdistan/
Nordirak über Projekte der GIZ bzw. über Projektpartner umgesetzt, und welche
weiteren Vorhaben sind derzeit ggf. noch beantragt (bitte nach Projektart und
Finanzvolumen auflisten)?
In der RKI liegt der Fokus auf der Unterstützung von syrischen Flüchtlingen,
irakischen Binnenvertriebenen und aufnehmenden Gemeinden. Maßnahmen finden
in folgenden Schwerpunkten statt: Auf- und Ausbau sozialer Basisinfrastruktur,
Einkommensschaffende/-sichernde Maßnahmen (Cash-for-Work), Bildungs- und
Kinderschutzmaßnahmen, Gesundheitsversorgung, psychosoziale und
Traumbehandlung, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Beschäftigungsmaßnahmen,
berufliche Bildung, Konfliktprävention und Abbau von Spannungen. Aktuell
befinden sich entwicklungspolitische Vorhaben in Höhe von rund 158 Mio. Euro in
der Region Kurdistan-Irak in Umsetzung, die untenstehender Tabelle entnommen
werden können.
Projektträger Projekttitel Mittelvolumen in Euro
BORDA e. V.
Verbesserung der sanitären
Grundversorgung in Flüchtlingslagern und
deren Nachbarschaft
600.000
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Stabilisierung der Trinkwasser- und
Sanitärversorgung für Flüchtlinge,
Binnenvertriebene und aufnehmende
Gemeinden im Gouvernement
Dohuk
36.000.000
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Verbesserung der Gesundheitsver-sorgung 37.000.000
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Verbesserung der Bildung,
Ausbildung und Beschäftigungsförderung
von Binnenvertriebenen,
Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden
50.000.000
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Einkommensschaffung für
Binnenvertriebene, Flüchtlinge und sozial
schwache Haushalte in
aufnehmenden Gemeinden
20.000.000
Help e. V.
Multisektorale Verbesserung der
Lebensbedingungen von
Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und lokaler
Bevölkerung
2.400.000
Medica Mondiale
Stärkung lokaler, staatlicher und
zivilgesellschaftlicher Strukturen für
die psychosoziale Beratung von
Frauen und Mädchen in
Flüchtlingsunterkünften und Gastgemeinden,
die von geschlechtsspezifischer
Gewalt betroffen sind
1.000.000
Misereor
Verbesserung von
Lebensperspektiven von Binnenvertriebenen;
Wiederaufbau von Schulen und
Gesundheitseinrichtungen
1.430.000
terre des hommes Deutschland e. V. Schaffung von sicheren Räumen für Flüchtlingskinder und Jugendliche 4.270.000
Technisches Hilfswerk (THW)
Auf- und Ausbau von Zivil- und
Katastrophenschutzstrukturen unter
Einbeziehung zivilgesellschaftlicher
Akteure
2.900.000
Ziviler Friedensdienst (ZFD) Aufarbeitung der Verbrechen und Aussöhnung 2.000.000
13. In welchem Umfang hat die Bundesregierung im EZ-Rahmen bislang auch
Projekte mit Genderbezug bzw. zur Stärkung der Rechte von Frauen in der
Autonomen Region Kurdistan/Nordirak gefördert, worin bestanden bzw.
bestehen deren wesentliche Schwerpunkte, und wie bilanziert die
Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse (bitte nach Projektart und Finanzvolumen
auflisten)?
Alle Projekte der Bundesregierung in der RKI fördern auch die
Gleichberechtigung der Geschlechter und Frauenrechte.
Projekte zur Stärkung der Rechte von Frauen sind ausgerichtet auf den Schutz vor
sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt und sollen der Straflosigkeit
von Tätern entgegenwirken.
Im Rahmen eines Gesundheitsvorhabens der Bundesregierung in der RKI führen
mobile Teams Aufklärungsveranstaltungen zu Gewalt gegen Frauen und
Mädchen durch und informieren über Hilfsangebote zur psychosozialen Betreuung
und rechtlichen Beratung für Betroffene.
Beispielhaft ist auch der Aufbau eines Frauenbegegnungs- und -
gesundheitszentrums in der Provinz Dohuk. Es bietet Platz für kulturelle und soziale
Veranstaltungen für über 100 Frauen täglich. Dort werden Angebote von Frauen für Frauen
sowohl in medizinischen, psychologischen und rechtlichen Fragen als auch im
Bereich der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung bereitgestellt. Damit
werden Frauen individuell und als Gruppe gestärkt und ihre Chancen auf Teilhabe
und Mitbestimmung erweitert.
In der RKI wird zudem die Mitwirkung von Frauen bei der Prävention und
Beilegung von Konflikten, Friedensbildung und Wiederaufbau unterstützt. Das von
der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Zusammenarbeit
mit UN Women durchgeführte Vorhaben zur Förderung der Beteiligung von
Frauen an Friedensprozessen im Nahen Osten, insbesondere Syrien, Jemen, Irak
und Libyen, stärkt die politische Teilhabe von Frauen in hochrangigen Friedens-
und Übergangsprozessen in der Region. Zur Vertiefung dieser Ansätze plant die
Bundesregierung darüber hinaus ein Neuvorhaben über die GIZ in Irak mit dem
Ziel, die politische Teilhabe von Frauen im Wiederaufbau- und Friedensprozess
zu stärken.
In nachfolgender Tabelle sind Projekte mit besonderem Gender-Bezug
aufgelistet.
Projektträger Projekttyp Schwerpunkte
Projektvolumen in
Euro
GIZ
Verbesserung der
Gesundheitsversorgung von
Binnenvertriebenen,
Flüchtlingen und der lokalen
Bevölkerung in der Provinz
Dohuk
Schwerpunkt: Schutz vor sexualisierter und
geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern und der
Straflosigkeit der Täter entgegenwirken.
Mobile Teams führen in Aufnahmestellen für dort
wohnende Binnenvertriebene und die einheimische
Bevölkerung Aufklärungsveranstaltungen zu Gewalt
gegen Frauen und Mädchen durch und informieren über
Hilfsangebote zur psychosozialen Betreuung und
rechtlichen Beratung für Betroffene
41.624.000
GIZ
Psychosoziale
Unterstützung für syrische, irakische
Flüchtlinge und
Binnenvertriebene in Irak, Libanon,
Jordanien, Ost-Türkei und
Syrien (2015-2018)
Schwerpunkt: Schutz vor sexualisierter und
geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern und der
Straflosigkeit der Täter entgegenwirken.
Die Leistungsfähigkeit deutscher Akteure im Bereich
Mental Health and Psychosocial Support (MHPSS)
wird gestärkt. Angesichts der besonderen Betroffenheit
von Frauen und Mädchen durch sexualisierte Gewalt
als Kriegsstrategie und der damit einhergehenden
Folgen und gesellschaftlichen Stigmatisierung steht diese
Zielgruppe im Vordergrund des Vorhabens.
5.450.000
Medica
Mondiale
Schwerpunkt: Schutz vor
sexualisierter und
geschlechtsspezifischer
Gewalt verbessern und der
Straflosigkeit der Täter
entgegenwirken.
Verbesserung von Angeboten an qualifizierter
Beratung für und den Schutz von Frauen und Mädchen, die
von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind.
Durch direkte Beratung werden ca. 1.200 Frauen in
Lagern für Binnenvertriebene erreicht. Außerdem werden
Fachkräfte fortgebildet und lokale psychosoziale
Beratungsstrukturen gestärkt.
1.280.000
GIZ und
UN
Women
Förderung der Beteiligung
von Frauen an
Friedensprozessen im Nahen Osten
(insb. Syrien, Jemen, Irak
und Libyen) (2016-2019)
Mitwirkung von Frauen bei Prävention und Beilegung
von Konflikten, Stabilisierung, Friedensbildung,
Wiederaufbau, Friedenskonsolidierung und Stärkung ihrer
Führungsrolle
5.000.000
Ziviler
Friedensdienst
(ZFD)
Vergangenheitsbewältigung als Grundlage für den
Neuaufbau in Nordirak
(seit 2017)
Schutz vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer
Gewalt verbessern und der Straflosigkeit der Täter
entgegenwirken.
Neben der Dokumentation der
Menschenrechtsverletzungen gegen Jesiden/innen und andere Minderheiten,
leistet der ZFD Beiträge zur Sicherstellung des
Lebensunterhalts, Bildung, Gesundheitsversorgung,
sowie zur psychosozialen Beratung und Traumaarbeit
von Überlebenden (sexualisierter) Gewalt.
2.000.000
14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Haftbedingungen und
den Umgang mit mutmaßlichen bewaffneten Kriegsteilnehmern
(Kombattanten), insbesondere ehemaligen IS-Kämpfern, in der Autonomen Region
Kurdistan/Nordirak?
a) Wie viele mutmaßliche ehemalige IS-Kämpfer sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell noch in Gefängnissen in der Autonomen Region
Kurdistan/Nordirak inhaftiert, wie viele davon sind nach Kenntnis der
Bundesregierung deutsche Staatsangehörige, und welche Vereinbarungen
hat die Bundesregierung mit der kurdischen Regionalregierung zur
Überstellung dieses Personenkreises nach Deutschland getroffen (bitte
detailliert ausführen)?
Zur Gesamtzahl der inhaftierten mutmaßlichen ehemaligen IS-Kämpfer in der
RKI liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung betreut in der RKI derzeit einen, wegen mutmaßlicher IS-
Unterstützung inhaftierten deutschen Staatsangehörigen konsularisch.
Zwischen Deutschland und Irak gibt es keine Vereinbarung zur Überstellung
Inhaftierter.
b) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor in
der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak inhaftierte, mutmaßliche
ehemalige IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft zu
Strafverfolgungszwecken bereits nach Deutschland überstellt?
Der Bundesregierung ist keine Überstellung von zuvor in der RKI inhaftierten,
mutmaßlichen ehemaligen IS-Kämpfern mit deutscher Staatsbürgerschaft durch
die irakischen Behörden nach Deutschland zu Strafverfolgungszwecken bekannt.
c) Wie viele Ehefrauen bzw. Familienangehörige von mutmaßlichen
ehemaligen IS-Kämpfern werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
noch in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak festgehalten, wie
viele Mitglieder dieses Personenkreises haben die deutsche
Staatsbürgerschaft, und welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der
kurdischen Regionalregierung zur Rückführung von mutmaßlichen
Familienangehörigen von ehemaligen IS-Kämpfern nach Deutschland
getroffen (bitte detailliert ausführen)?
Zur Gesamtzahl der festgehaltenen Ehefrauen bzw. Familienangehörigen von
mutmaßlichen ehemaligen IS-Kämpfern in der RKI liegen der Bundesregierung
keine Informationen vor.
Derzeit werden drei Familienangehörige mutmaßlicher ehemaliger IS-Kämpfer,
die in der Region Kurdistan-Irak inhaftiert bzw. mitinhaftiert sind, konsularisch
betreut.
Die Bundesregierung hat mit den irakischen Behörden keine allgemeine
Vereinbarung zur Rückführung von Familienangehörigen mutmaßlicher ehemaliger IS-
Kämpfer nach Deutschland getroffen.
d) Wie viele Todesurteile wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak gegen ehemalige
IS-Kämpfer verhängt, wie viele Todesurteile davon wurden tatsächlich
vollstreckt, und in wie vielen Fällen befanden bzw. befinden sich darunter
ggf. auch IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft (bitte getrennt
angeben)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in der RKI bisher keine Todesurteile
gegen mutmaßliche IS-Kämpfer verhängt. Es wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung keine solchen Urteile vollstreckt.
15. Ist die Anwendung der Todesstrafe im Irak nach Kenntnis der
Bundesregierung ausschließlich dem gesamtstaatlichen Recht vorbehalten, oder lassen
die Autonomiegesetzgebungskompetenzen in der Region Kurdistan/
Nordirak ggf. auch eine davon abweichende Rechtspraxis zu, und was hat die
Bundesregierung bislang unternommen, um gegenüber der irakischen
Zentralregierung und der kurdischen Regionalregierung für die Abschaffung der
Todesstrafe im Irak einzutreten (bitte erläutern)?
Die Gesetzgebungskompetenzen der RKI lassen eine vom irakischen Strafrecht
abweichende Gesetzgebung hinsichtlich der Todesstrafe zu. Zudem ist auch eine
abweichende Rechtspraxis möglich. Zwischen 2003 und 2006 gab es in der RKI
ein offizielles Moratorium auf die Todesstrafe.
Todesurteile werden nach § 10 des Präsidentschaftsgesetzes Nr. 1/2005 vom
Präsidenten der RKI ratifiziert.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in den Jahren 2015 und 2016 in der
RKI insgesamt vier Todesurteile vollstreckt, die jeweils im Zusammenhang mit
besonders schweren Fällen von Mord und Missbrauch standen. Seit 2016 wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung kein Todesurteil mehr in der RKI vollstreckt.
Medienberichten zufolge befinden sich derzeit über 300 zum Tode verurteilte
Menschen in der RKI in Haft. Auf die Antwort zu Frage 14d wird verwiesen.
Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe sowohl aus ethisch-moralischen als
auch aus rechtspolitischen Gründen ab und setzt sich weltweit für ihre
Abschaffung ein. Im bilateralen Rahmen hat sie der irakischen Regierung gegenüber
wiederholt ihre große Besorgnis über die steigende Zahl der Hinrichtungen in Irak
deutlich gemacht. Die Bundesregierung unterstützt auch im EU-Rahmen
Äußerungen und Demarchen gegen Hinrichtungen in Irak und für die Abschaffung der
Todesstrafe. Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde die große Besorgnis über
die steigende Zahl der Hinrichtungen in Irak zuletzt in der 38. Sitzung des
Menschenrechtsrats am 27. Juni 2018 im deutschen Statement zu
„Menschenrechtssituationen, welche die Aufmerksamkeit des VN-Menschenrechtsrates erfordern“
(„item 4“) ausdrücklich geäußert.
Auch in Gesprächen mit der Regierung der RKI wird bilateral und im EU-
Rahmen regelmäßig appelliert, das Moratorium in eine vollständige Abschaffung der
Todesstrafe umzuwandeln.
16. Welche darüber hinausgehenden Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit
den Sicherheitsbehörden in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak hat
die Bundesregierung getroffen, und wie bilanziert die Bundesregierung die
bisherige Zusammenarbeit zwischen den deutschen und den kurdischen
Sicherheitsbehörden (bitte erläutern)?
Die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden in der RKI kann im
Zusammenhang mit der begleiteten Rückführung von deutschen Staatsangehörigen als
konstruktiv bezeichnet werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 27c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/2603 verwiesen.
17. Wie haben sich die Beziehungen zwischen der Bundesregierung und der
kurdischen Regionalregierung seit der Durchführung des kurdischen
Unabhängigkeitsreferendums vom 25. September 2017 entwickelt, und welche Bilanz
zieht die Bundesregierung für die bisherige Ausbildungsmission der
Bundeswehr für die kurdische Peschmerga (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung unterhält umfassende bilaterale Beziehungen zur Republik
Irak inklusive der RKI. Sie hat auch in Abstimmung mit internationalen Partnern
durch ihren Einsatz für direkte Gespräche zwischen Vertretern Zentraliraks und
der RKI einen wichtigen Beitrag für die Lösung des Konfliktes geleistet. Die
„Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region
Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte“ durch die Bundeswehr ist
abgeschlossen. Der ursprüngliche militärische Auftrag der Basisausbildung, maßgeblich der
Peschmerga, wurde im Rahmen des zum 30. April 2018 ausgelaufenen
Bundestagsmandates erfolgreich durchgeführt. Der Einsatz zur Unterstützung Iraks
durch diese Form der Ausbildung konnte daher – wie im Koalitionsvertrag
vereinbart – zum 30. April 2018 beendet werden. Auf den Abschlussbericht der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3694 wird verwiesen.
18. Wie ist der aktuelle Stand bei dem geplanten Migrationsberatungszentrum in
der Hauptstadt Erbil der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak, und
welche wesentlichen Beratungstätigkeiten sollen dort künftig mit welcher
Personalausstattung insgesamt angeboten werden (vgl. Antworten zu Frage 1
und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/476)?
Das „German Center for Jobs, Migration and Reintegration in the Kurdistan
Region of Iraq“ wurde am 22. April 2018 durch Bundesminister Dr. Müller eröffnet.
Das Zentrum verfolgt – wie alle übrigen Job- und Migrationszentren des
Programms „Perspektive Heimat“ – einen umfassenden Beratungsansatz. Es steht
neben Rückkehrerinnen und Rückkehrern auch der gesamten lokalen
Bevölkerung mit folgenden Leistungen offen:
Beratung zu den sozioökonomischen Perspektiven für Rückkehrer und die
lokale Bevölkerung, hauptsächlich im Norden Iraks, jedoch nicht ausschließlich
in der Region Kurdistan-Irak;
Beratung über legale Migrationswege nach Deutschland;
Aufklärung über die Gefahren der irregulären Migration.
Am Standort Erbil arbeiten derzeit insgesamt neun Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
19. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der
humanitären Minenräumung in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak, und
in welchem finanziellen Umfang bzw. mit welchen Maßnahmen unterstützt
die Bundesregierung die Kampfmittelbeseitigung in der Region?
In der RKI war mit Stand Ende 2016 noch eine Fläche von rund 225 km²
kontaminiert, vor allem mit Anti-Personenminen (Quelle: Landmine Monitor, www.
the-monitor.org/en-gb/reports/2018/iraq/mine-action.aspx). Dabei handelt es sich
um Altkontamination (sogenannte „legacy contamination“) aus der Zeit Saddam
Husseins.
Die Bundesregierung unterstützt in Nordirak die Arbeit der
Nichtregierungsorganisation (NRO) „Mines Advisory Group“ (MAG). MAG ist mit deutscher
Förderung unter anderem in den Gouvernements Dohuk und Sulaimaniya (Distrikt
Dschamdschamal) aktiv. Im Jahr 2018 sind für die Arbeit von MAG rund 2 Mio.
Euro vorgesehen.
Die Bundesregierung fördert zudem die NRO Handicap International e. V., die
ebenfalls im Gouvernement Sulaimaniya (Distrikt Kalar) Minen und
Kampfmittelrückstände räumt. Dafür sind für 2018 Mittel in Höhe von rund 352 000 Euro
vorgesehen.
Des Weiteren fördert die Bundesregierung die Arbeit des Dienstes für
Antiminenprogramme der Vereinten Nationen („United Nations Mine Action Service“,
UNMAS). UNMAS ist im gesamten Land inklusive der RKI aktiv. Die
Bundesregierung hat UNMAS 2017 für seine Arbeit in Irak 39,2 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt.
20. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der
humanitären Minenräumung in den vom IS-befreiten Gebieten, aus denen sich die
kurdische Peschmerga im Oktober 2017 zurückgezogen hat, und in die die
irakischen Streitkräfte sowie mit ihnen verbündete Milizen eingerückt sind
(vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/350), und welche auf
die Minenräumung spezialisierten Organisationen bzw. Projektpartner
führen in den betreffenden Gebieten die Dekontaminierungsarbeiten durch?
Die Gebiete in Nordirak, die seit 2014 unter Kontrolle der RKI gelangt waren,
sind massiv mit improvisierten Landminen und Kampfmittelrückständen
kontaminiert. Nachdem die irakische Zentralregierung im Oktober 2017 die Kontrolle
über diese Gebiete zurückerlangt hatte, mussten die dort im Bereich des
humanitären Minenräumens aktiven NROen ihre Arbeit vorübergehend einstellen. Dies
betraf auch die Hilfsorganisation MAG, die bis dahin in der Provinz Ninewa
nördlich von Mosul aktiv war. Mittlerweile hat sich die Sicherheitslage in der Region
stabilisiert und administrative Hürden konnten ausgeräumt werden. Seit April
2018 konnten MAG und andere NROen ihre Arbeit in der Region wieder
aufnehmen. Die Bundesregierung hat ihr Engagement in diesem Teil Iraks ausgeweitet
und unterstützt aktuell humanitäre Minenräumaktivitäten von MAG, „Humanity
International“ und „Danish Demining Group“ (DDG).
21. Welche humanitären Hilfsorganisationen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in den vom IS-befreiten Gebieten des Irak aktiv, welche
maßgeblichen strukturbildenden Wiederaufbaumaßnahmen wurden nach deren
Rückgewinnung von der irakischen Zentralregierung bislang dort selbst
durchgeführt, und in welchem Umfang hat dies nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits zur Rückkehr von irakischen Binnenvertriebenen
beigetragen (bitte detailliert ausführen)?
Aktuell setzen 102 Partnerorganisationen von VN OCHA in Irak humanitäre
Hilfe um. Schwerpunktmäßig sind die Partner-Nichtregierungsorganisationen in
den Gouvernements Ninewa (78 Organisationen), Kirkuk (44 Organisationen),
Anbar (40 Organisationen) und in Salah al-Din (37 Organisationen) tätig. Eine
umfassende Übersicht ist in der von VN OCHA geführten Datenbank (www.
humanitarianresponse.info/en/operations/iraq/2018-dashboard) zugänglich.
Zudem räumt der Dienst für Antiminenprogramme der Vereinten Nationen
UNMAS aktuell Minen und Sprengfallen in den von IS befreiten Gebieten,
insbesondere in Mosul, und unterstützt die irakischen Behörden beim
Kapazitätsaufbau für strategische und operative Planung der Sprengfallenräumung. Dies
erlaubt nicht zuletzt die Rückkehr von Binnenvertriebenen in ihre Heimatorte. Im
Jahr 2017 hat die Bundesregierung 39,2 Mio. Euro für die Arbeit von UNMAS in
Irak bereitgestellt.
22. Für welche maßgeblichen, strukturbildenden Wiederaufbauvorhaben in den
IS-befreiten Gebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die über
die Stabilisierungs- und Wiederaufbaufazilitäten der UNDP abgewickelten
über 180 Mio. Euro konkret verausgabt (vgl. Antwort zu Frage 73 auf
Bundestagsdrucksache 19/350), und wie hat sich dies bislang auf die
Rückkehrpraxis von irakischen Binnenvertriebenen ausgewirkt (bitte nach Projektart,
Finanzvolumen und Schwerpunktregion bzw. Ort auflisten)?
Projektart Finanzvolumen
in Euro
Schwerpunktregion
UNDP Irak, Krisen- und Resilienzprogramm
(ICRRP)
Cash for Work/Wiederaufbau kleiner
Infrastruktur
10.000.000 Erbil, Dohuk, Sulaimaniya, Kirkuk,
Nord-Diyala, Basra, Anbar,
Nadschaf
UNDP Irak, Stabilisierungsfaziliät (FFIS)
Cash for Work/Wiederaufbau kleiner
Infrastruktur
5.000.000 Gebiete mit hoher
Flüchtlingspräsenz
UNDP Irak, Stärkung der Resilienz, Krisen- und
Resilienzprogramm (ICRRP)
Cash for Work/Wiederaufbau kleiner
Infrastruktur (Aufstockung)
10.000.000 Erbil, Dohuk, Sulaimaniya, Kirkuk,
Nord-Diyala, Basra, Anbar,
Nadschaf
UNDP Irak, Stärkung der Resilienz,
Stabilisierungsfazilität (FFIS)
Cash for Work/Wiederaufbau kleiner
Infrastruktur (Aufstockung)
5.000.000 Gebiete mit hoher
Flüchtlingspräsenz
UNDP Irak, Stabilisierung, Wiederaufbau und
Beschäftigung (FFIS/ICRRP)
Cash for Work/Wiederaufbau kleiner
Infrastruktur
40.000.000 Zentralirak, nördliche Regionen
Projektart Finanzvolumen
in Euro
Schwerpunktregion
UNDP Irak, Stabilisierung, Wiederaufbau und
Beschäftigung II (FFIS/ICRRP)
Cash for Work/Wiederaufbau kleiner
Infrastruktur
15.000.000
Gesamtirak mit Fokus auf
aufnehmenden Gemeinden
UNDP Irak FFES, Stabilisierung, Wiederaufbau
und Beschäftigung III (FFES)
Wiederaufbau von Universitätsbibliothek Mosul
und Krankenhaus in Ramadi
40.000.000 Mosul
UNDP Irak, Stabilisierung und Beschäftigung,
(FFIS/ICRRP)
Cash for Work/Wiederaufbau kleiner
Infrastruktur
40.000.000 West-Mosul; kurdische
Autonomieregionen
Dohuk, Erbil und Sulaimaniya
UNDP Irak, Stabilisierung und Beschäftigung,
FFIS/ICRRP
Cash for Work/Wiederaufbau kleiner
Infrastruktur
29.300.000 Mosul
UNDP Irak, FFIS/ICRRP Stabilisierung und
Beschäftigung (FFIS/ICRRP)
Cash for Work/Wiederaufbau kleiner
Infrastruktur
38.000.000 Anbar, Ninewa, Kirkuk, Salah al-
Din, Mosul
UNDP Irak, FFIS Fenster 3 (Kapazitätsaufbau
der Regierung) und Fenster 4
(Versöhnungsarbeit)
48.148.000 (seit
2015)
IS-befreite Gebiete
UNDP Irak, FFIS Fenster 1 – Maßnahmen zur
Wiederherstellung von Basisinfrastruktur
10.000.000
(2016)
IS-befreite Gebiete
23. Welche weiteren strukturbildenden Wiederaufbauvorhaben wurden seitdem
mit finanzieller-technischer Unterstützung der Bundesregierung bzw. unter
der Mitwirkung von Durchführungsorganisationen der deutschen EZ in den
IS-befreiten oder in anderen zentralirakischen Gebieten realisiert bzw. sind
aktuell beantragt (bitte nach Projektart, Finanzvolumen und
Schwerpunktregion bzw. Ort auflisten)?
Projektart Finanzvolumen
in Euro
Schwerpunktregion
GIZ Stabilisierung der Lebensgrundlagen für Rückkehrer und
die lokale Bevölkerung in Ninewa, Nord-Irak
28.500.000 Ninewa (Distrikte
Sindschar, Tel Afar
und Tel Kaif)
GIZ Stabilisierung der Lebensgrundlagen für Rückkehrer und
die lokale Bevölkerung in Ninewa, Nord-Irak
18.500.000
(geplant)
Ninewa (Distrikte
Sindschar, Tel Afar
und Tel Kaif)
GIZ Krisenpräventiver Wiederaufbau Mosul, Irak 19.500.000 Mosul
GIZ Krisenpräventiver Wiederaufbau Mosul, Irak 32.240.000
(geplant)
Mosul
GIZ Unterstützung des Stabilisierungsprozesses in Irak durch
schweres Räum-Gerät für die IS-befreiten Gebiete und
Unterstützung der „Stabilization Task Force“ in Bagdad
(Koordinierung und Unterstützung des politischen
Stabilisierungsprozesses)
Seit 2015:
28.540.000
IS-befreite Gebiete
24. Mit welchen Maßnahmen trägt die Bundesregierung in ihrer bilateralen EZ
dem Umstand Rechnung, dass der Irak im Korruptionsindex von
Transparency International 2017 den 169. Platz von 180 untersuchten Staaten belegte
(
https://transparency.de/korruptionsindizes/cpi-2017/?L=0, abgerufen
am 22. Juni 2018), und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2010 bei EZ-Projekten Ermittlungen wegen
Korruptionsverdachts eingeleitet, und in wie vielen Fällen hat sich ein anfänglicher
Korruptionsverdacht bestätigt und zu welchen Konsequenzen geführt (bitte
erläutern und pro Jahr und Projekt auflisten)?
Der verantwortungsvolle Einsatz von Steuergeldern und Schutz vor Korruption
hat in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in Irak Priorität. Die
Institutionen der deutschen bilateralen EZ verfügen über strenge
Überwachungsregularien zur Prävention von Korruption. Dazu gehören regelmäßige Schulungen
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, externe und interne Prüfungen, Richtlinien
für integres Verhalten sowie Anlaufstellen für Hinweisgeber. Insbesondere bei
der Vergabe von Aufträgen werden Maßnahmen zur Korruptionsprävention
ergriffen, wie zum Beispiel vorab vereinbarte Leistungskriterien. Bei
Investitionsvorhaben (finanzielle Zusammenarbeit) wird der ordnungsgemäße Mitteleinsatz
durch sanktionsbewehrte Klauseln in Finanzierungsverträgen und die Prüfung
von Vergabeentscheidungen nach internationalen Standards abgesichert. Vorab
werden Projektpartner auf Korruptionsrisiken überprüft.
Bei den von der Bundesregierung geförderten Projekten für Irak wurden bisher
keine Korruptionsfälle festgestellt.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung in bilateralen Vorhaben Maßnahmen
zu Transparenz und Rechenschaftspflicht. So wird im Rahmen eines GIZ-
Vorhabens zu Dezentralisierung die Entwicklung von Kapazitäten der Lokalverwaltung
und zivilgesellschaftliche Partizipation im Hinblick auf Transparenz und
Rechenschaftslegung unterstützt. Ein GIZ-Vorhaben zu Privatwirtschaftsentwicklung
setzt Antikorruptionsmaßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für
private Investitionen, insbesondere bei Vergabeprozessen, um.
25. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den vom
IS-befreiten Gebieten des Irak weiterhin IS-Terrorzellen mit wie vielen
(auch schätzungsweise) Kämpfern im Untergrund aktiv, und welche
spezifischen Projekte zur Bekämpfung der IS-Ideologie bzw. zur Deradikalisierung
und Wiedereingliederung von ehemaligen IS-Anhängern sind aktuell im Irak
vorhanden und werden ggf. durch die Bundesregierung unterstützt (bitte
detailliert ausführen)?
Dank des entschlossenen Einsatzes der irakischen Streitkräfte und eines zwischen
Irak und der internationalen Gemeinschaft eng abgestimmten und umfassend
angelegten Vorgehens konnte die territoriale Herrschaft von IS in Irak im Dezember
2017 überwunden werden. Das bedeutet nicht das Ende der Bedrohung durch die
Terrororganisation IS in Deutschland und Europa. IS ist noch immer eine Gefahr
für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit. In Irak ist die
Terrororganisation inzwischen zu einer Kampfweise mit verstärkt asymmetrischen Mitteln
aus dem Untergrund heraus übergegangen. Es sind derzeit IS-Untergrundzellen
in den irakischen Provinzen Anbar, Ninewa, Kirkuk, Salah al-Din, Diyala und
Bagdad aktiv.
Die Angaben zur Anzahl der Kämpfer variieren je nach Quelle. Die
Bundesregierung hat keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zur Anzahl der IS-Kämpfer in
Irak und Syrien, zumal IS im Laufe der Offensiven unter anderem der Anti-IS-
Koalition große Verluste zu verzeichnen hatte. Schätzungen legen jedoch nahe,
dass IS aktuell über etwa 3 000 bis 5 000 Kämpfer sowohl in Syrien als auch in
Irak verfügt, sodass IS in seinem Kerngebiet derzeit maximal 10 000 Kämpfer
hat. Dabei ist die Grenze zwischen aktiven Kämpfern und Unterstützern von IS
fließend.
Die Bundesregierung fördert keine Projekte im Sinne der Fragestellung.
26. Welche besonderen Programme zum Schutz der jesidischen Bevölkerung
bzw. zum Schutz von weiteren Minderheiten im Irak werden aktuell von der
Bundesregierung unterstützt, wer sind die humanitären Projektpartner vor
Ort, und wie bilanziert die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse dieser
Programme (bitte erläutern)?
Für die Unterstützung der Bundesregierung in Irak gilt der Grundsatz, dass alle
vom Konflikt betroffenen Menschen unabhängig von ethnischer und religiöser
Zugehörigkeit von den Unterstützungsleistungen profitieren sollen. Im Fokus der
Unterstützung stehen dabei Menschen, die besonders verwundbar und deren
Bedarfe sehr dringend sind. Jesidinnen und Jesiden, die in besonderer Weise vom
IS-Terror betroffen waren, unterstützt die Bundesregierung im Rahmen von
Maßnahmen in Flüchtlingslagern und aufnehmenden Gemeinden. Dazu zählen
beispielsweise Unterstützungsmaßnahmen im Flüchtlingscamp Shariya in Nordirak
über UNICEF und GIZ, in dem überwiegend jesidische Binnenvertriebene leben.
Dort hat die Bundesregierung unter anderem eine Gesundheitsstation
eingerichtet, die ca. 20 000 Menschen versorgt.
Die Bundesregierung hat in der Provinz Dohuk ein Frauenbegegnungs- und -
gesundheitszentrum aufgebaut. In diesem finden jesidische Mädchen, die aus IS-
Gefangenschaft fliehen konnten, einen Ort für psychosoziale und gesundheitliche
Betreuung. Das Zentrum bietet Platz für kulturelle und soziale Veranstaltungen
für über 100 Frauen täglich. Die Angebote im Zentrum umfassen Rechtsberatung,
psychosoziale Beratung, Gesundheitsvorsorge.
In der Region Sindschar – Heimat vieler Jesidinnen und Jesiden – ist die
Bundesregierung über die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die
Deutsche Welthungerhilfe seit 2016 mit einem Projekt in Höhe von 28,5
Millionen Euro im Bereich Wiederaufbau tätig. Mit den Maßnahmen wurden Schulen,
Straßen und Abwasserkanäle in mehreren Dörfern wiederhergestellt und dabei
Einkommen und Beschäftigung für 7 400 Haushalte geschaffen.
Ein 2017 begonnenes Projekt, durchgeführt vom Zivilen Friedensdienstes (ZFD)
in Höhe von zwei Millionen Euro zur Dokumentation und Sicherung von
Beweismaterial für die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen
setzt einen Schwerpunkt auf Jesidinnen und Jesiden und unterstützt Prozesse der
Vergangenheitsbewältigung.
Zudem unterstützt die Bundesregierung durch die Organisation „International
Commission on Missing Persons“ (ICMP) die irakischen Behörden bei der
Exhumierung von Massengräbern in Sindschar mit dem Ziel, Beweise zum Zweck der
Strafverfolgung von IS-Verbrechen zu sammeln sowie den Familien Gewissheit
über ihre vermissten Angehörigen zu geben. Überlebende der Gewalt von IS
werden über die Identifikation von Vermissten und Entschädigungen informiert.
27. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Haftbedingungen und
den Umgang mit mutmaßlichen ehemaligen IS-Kämpfern im Irak (ohne die
Autonome Region Kurdistan/Nordirak, hierzu siehe die Fragen 14a bis 14d)?
Belastbare Erkenntnisse zur allgemeinen humanitären Situation in Haftanstalten
liegen der Bundesregierung über die Berichte von Menschenrechtsorganisationen
hinausgehend nicht vor. Ein konsularischer Zugang und damit eine Überprüfung
der humanitären Bedingungen sind aufgrund der Sicherheitslage derzeit nur in
einzelnen Haftanstalten in Irak möglich. Auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 13a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/284 wird verwiesen.
a) Wie viele mutmaßliche ehemalige IS-Kämpfer sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell noch in irakischen Gefängnissen inhaftiert, wie
viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche
Staatsangehörige, und welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der
irakischen Zentralregierung zur Überstellung dieses Personenkreises nach
Deutschland getroffen (bitte detailliert ausführen)?
Die Bundesregierung betreut in Irak (ohne RKI) derzeit einen deutschen
Staatsangehörigen konsularisch, der wegen mutmaßlicher IS-Unterstützung dort
inhaftiert ist. Zwischen Deutschland und Irak gibt es keine Vereinbarung zur
Überstellung Inhaftierter.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen zu inhaftierten
ehemaligen IS-Kämpfern vor.
b) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor im
Irak inhaftierte, mutmaßliche ehemalige IS-Kämpfer mit deutscher
Staatsbürgerschaft zu Strafverfolgungszwecken bereits nach Deutschland
überstellt?
Der Bundesregierung ist keine Überstellung nach Deutschland zu
Strafverfolgungszwecken von zuvor in Irak inhaftierter, mutmaßlicher ehemaliger IS-
Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft bekannt.
c) Wie viele Ehefrauen bzw. Familienangehörige von mutmaßlichen
ehemaligen IS-Kämpfern werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
noch im Irak festgehalten, wie viele Mitglieder dieses Personenkreises
haben die deutsche Staatsbürgerschaft, und welche Vereinbarungen hat die
Bundesregierung mit der irakischen Zentralregierung zur Rückführung
von mutmaßlichen Familienangehörigen von ehemaligen IS-Kämpfern
nach Deutschland getroffen (bitte detailliert ausführen)?
Derzeit werden 17 Familienangehörige mutmaßlicher ehemaliger IS-Kämpfer,
die in Irak (ohne RKI), inhaftiert oder mitinhaftiert sind, konsularisch betreut.
Die Bundesregierung hat mit der irakischen Zentralregierung keine allgemeine
Vereinbarung zur Rückführung von Familienangehörigen mutmaßlicher
ehemaliger IS-Kämpfer nach Deutschland getroffen.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen zu inhaftierten
Familienangehörigen ehemaliger IS-Kämpfer vor.
d) Wie viele Todesurteile wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang im Irak gegen ehemalige IS-Kämpfer verhängt, wie viele
Todesurteile davon wurden tatsächlich vollstreckt, und in wie vielen Fällen
befanden bzw. befinden sich darunter ggf. auch IS-Kämpfer mit deutscher
Staatsbürgerschaft (bitte getrennt angeben)?
Seit 2016 teilt die irakische Regierung keine umfassenden Zahlen von zum Tode
Verurteilten und keine Zahlen von Hinrichtungen mehr mit, so dass der
Bundesregierung hierzu aktuell keine offiziell bestätigten Zahlen vorliegen. Auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/1491 wird verwiesen.
Ein gegen eine deutsche Staatsangehörige verhängtes Todesurteil wurde in eine
lebenslange Haftstrafe umgewandelt.
28. Über wie viele Kämpfer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell die „Volksmobilisierungseinheiten“, und in welchem Umfang wurden
diese bislang in die regulären irakischen Streitkräfte integriert (vgl.
https://de.qantara.de/inhalt/parlamentswahlen-im-irak-kippt-der-irak-richtung-
iran?nopaging=1, abgerufen am 14. Juni 2016)?
Nach der formalen Eingliederung der ca. 130 000 Mann starken
Volksbefreiungsmilizen („Popular Mobilization Forces“, PMF) in die irakische
Sicherheitsarchitektur ab November 2016 bilden sie eine eigene Struktur. Sie unterstehen dem
irakischen Premierminister als Oberbefehlshaber und – anders als die irakischen
Streitkräfte – nicht dem irakischen Verteidigungsministerium.
29. Werden die in die irakischen Streitkräfte integrierten
„Volksmobilisierungseinheiten“ nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin vom Iran gesteuert
(vgl.
https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2016A52_
sbg.pdf), und falls ja, wie sehen die Einflussmechanismen aus, die eine
iranische Führungsrolle ermöglichen (bitte erläutern)?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Die PMF sind ein
Zusammenschluss heterogener Gruppen unterschiedlichster Herkunft. Sie erheben den
Anspruch, alle politisch-ideologischen Ausrichtungen in Irak zu vertreten. Ein
Großteil wird dem schiitischen Lager zugerechnet. Dieses schiitische Lager unterteilt
sich im Wesentlichen in einen irakisch-nationalistischen und einen iran-nahen
Flügel. Iran übt Einfluss auf einzelne „Volksmobilisierungseinheiten“ aus. Dabei
wird sich vielfältiger Methoden bedient. Diese gehen von
Ausbildungsmaßnahmen über finanzielle und materielle Unterstützung bis hin zu Beratung, Steuerung
und Einflussnahme auf die personelle Besetzung wichtiger Funktionen.
Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Informationen vor.
30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die politisch-ideologische
Ausrichtung der „Volksmobilisierungseinheiten“, wie viele (auch
schätzungsweise) Anhängerinnen und Anhänger der
„Volksmobilisierungseinheiten“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Bundesrepublik
politisch aktiv, und erfüllen die „Volksmobilisierungseinheiten“ nach
Rechtsauffassung der Bundesregierung die Kriterien für eine ausländische
terroristische Vereinigung nach Paragraf 129a Strafgesetzbuch (bitte mit
Begründung)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu politisch aktiven Anhängern
dieser Milizen in Deutschland vor.
Ob es sich bei den sogenannten Volksmobilisierungseinheiten um eine
ausländische terroristische Vereinigung im Sinne der §§ 129a, b StGB handelt, müsste
jeweils im Einzelfall für die entsprechende Miliz durch die zuständigen
Justizbehörden entschieden werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen.
31. Welche konkreten Vorkehrungen hat die Bundesregierung bislang getroffen,
um einen möglichen Fähigkeits- und Ressourcentransfer bei der
militärischen Ausbildungshilfe der Bundeswehr für die irakischen Streitkräfte
zugunsten der „Volksmobilisierungseinheiten“ auszuschließen (bitte
erläutern)?
Deutschland bildet im Rahmen der Ausbildungsunterstützung in Irak
ausschließlich reguläre irakische Streit- und Sicherheitskräfte aus.
Gemäß dem zuletzt am 22. März 2018 verlängerten Bundestagsmandat zum
Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-
Terrors und zur umfassenden Stabilisierung Iraks, wurde die Ausbildung von
Volksmobilisierungseinheiten („Popular Mobilization Front“ – PMF) ausdrücklich
ausgeschlossen (siehe auch Bundestagsdrucksache 19/1093 vom 7. März 2018,
Fußnote 1).
32. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen
der Parlamentswahlen im Irak am 12. Mai 2018 für die künftige deutsche
EZ-Unterstützung für den Irak, und wie ist nach Kenntnis der
Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Regierungsbildung im Irak (vgl. https://
zdf.de/nachrichten/heute/schiitische-listen-einig-regierung-im-irak-nimmt-
formen-an-100.html, abgerufen am 28. Juni 2018; bitte erläutern)?
Das Oberste Gericht bestätigte am 19. August das endgültige offizielle
Wahlergebnis der Neuauszählung der Parlamentswahlen vom 12. Mai. Innerhalb der von
der Verfassung vorgeschriebenen Frist trat am 3. September das neugewählte
irakische Parlament zur konstituierenden Sitzung der 4. Legislaturperiode
zusammen. Es muss nun den Parlamentspräsidenten und den Staatspräsidenten wählen,
der daraufhin die Bildung einer neuen Regierung beauftragt. Die bisherige
Regierung unter Premierminister al-Abadi führt ihre Geschäfte derweil fort.
Die Bundesregierung steht zu den auf der Kuwait-Konferenz getätigten Zusagen.
Sie geht davon aus, die Entwicklungszusammenarbeit in Irak mit der neuen
Regierung fortsetzen zu können.
Die Wahlergebnisse haben gezeigt, dass die Bevölkerung Reformen und eine
schnelle Verbesserung ihrer Lebensbedingungen erwartet. Mit den bestehenden
EZ-Ansätzen für wirtschaftliche Perspektiven insbesondere für Jugendliche, den
Wiederaufbau lebensnotwendiger Basisinfrastruktur wie Schulen und
Krankenhäuser sowie Reformen im Bereich Anti-Korruption und effektivere
Dienstleistungserbringung auf lokaler Ebene werden nachhaltige Lebens- und
Zukunftsperspektiven für die irakische Bevölkerung unterstützt.
33. Welche Möglichkeiten hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die
irakischen Binnenvertriebenen, an den Parlamentswahlen im Irak am 12. Mai
2018 tatsächlich teilzunehmen, und in welcher Weise hat dies nach Kenntnis
der Bundesregierung den Wahlausgang beeinflusst (bitte erläutern)?
Das vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossene Mandat der VN
Mission in Irak („United Nations Assistance Mission for Iraq“, UNAMI) umfasst
auch Beratung, Unterstützung und Gewährung von Hilfe für die Regierung Iraks
und die Unabhängige Hohe Wahlkommission („Independent High Electoral
Commission“, IHEC) bei der Ausarbeitung von Prozessen für die Abhaltung von
Wahlen und Referenden. UNAMI hat IHEC insbesondere dabei unterstützt, allen
Irakerinnen und Irakern die Teilnahme an der Parlamentswahl am 12. Mai 2018
zu ermöglichen. Für irakische Binnenvertriebene wurden eigene Wahlbüros
sowie Möglichkeiten zur Registrierung für die Wahlkreise der Herkunftsorte der
Binnenvertriebenen zur Verfügung gestellt. Ebenso hat die irakische
Wahlbehörde mit Unterstützung von UNAMI bereits in der Registrierungsphase
Informationsveranstaltungen in den Lagern für Binnenvertriebene durchgeführt. Die
Bundesregierung hat darüber hinaus zu den einzelnen Wahlergebnissen in den
Flüchtlingslagern keine Erkenntnisse.
34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die sozialpolitischen
Vorstellungen und die Vorschläge des schiitischen Klerikers Muqtada al-Sadr
zur Überwindung der interkonfessionellen Konflikte im Irak, und welche
Projekte zur Unterstützung des innerirakischen Aussöhnungsprozesses
werden von der Bundesregierung aktuell im Rahmen der zivilen
Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung bzw. im Rahmen der EZ gefördert (bitte
nach Projekt und Finanzvolumen auflisten)?
Der schiitische Geistliche Muqtada as-Sadr führte den Wahlkampf für sein
Bündnis Sa’iroon betont überkonfessionell. Zu den konkreten Details seiner
Vorstellungen zur Überwindung der interkonfessionellen Konflikte in Irak liegen der
Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der zivilen Krisenprävention
Projekte, die unmittelbar oder mittelbar die innerirakische Aussöhnung zum Ziel
haben. Das Entwicklungshilfeprogramm der Vereinten Nationen („United Nations
Development Programme“, UNDP) unterhält über das Finanzierungsprogramm
für Stabilisierung („Funding Facility for Stabilization“, FFS) ein auf fünf Jahre
angelegtes Versöhnungsprogramm mit Fokus auf intensiven Konsultationen
zwischen Zivilgesellschaft und Politik. Ziel ist die Schaffung von
Rahmenbedingungen für die Erarbeitung, Entwicklung eines inklusiven, ganzheitlichen
Versöhnungs- und Übergangsjustizprozesses, etwa über die Entwicklung nationaler
Rechtsgrundlagen. Durch Bürgerbeteiligung soll der Prozess auf allen
gesellschaftlichen Ebenen (kommunal und national) ermöglicht und gefördert werden.
Der Schwerpunkt des Ansatzes liegt auf dem Aufbau kommunaler
Friedensinitiativen, welche lokale Konflikte lösen, die Gemeinschaft zusammenbringen und
gemeinsam Versöhnungs- und Friedenskonsolidierungsinitiativen entwickeln
sollen. Die Bundesregierung plant für 2018 eine Förderung in Höhe von 25 Mio.
Euro für das Versöhnungsprogramm von UNDP FFS 2017 wurden 43 Mio. Euro
eingezahlt.
Zudem fördert die Bundesregierung den Projektpartner „Commission for
International Justice and Accountability“ (CIJA) zur strafrechtlichen Aufarbeitung von
IS-Verbrechen, unter anderem durch die Beweissammlung. Für 2018 ist eine
Förderung in Höhe von 600 000 Euro geplant. Im Jahr 2017 wurde das Projekt mit
300 000 Euro gefördert. Damit soll die Ermittlung von Verstößen von IS gegen
das Völkerstrafrecht und das humanitäre Völkerrecht ermöglicht werden. Die
Beweissicherung erfolgt im Zusammenhang mit Verbrechen in Ninewa sowie
Mosul und Sindschar.
Durch die Förderung des Projektpartners „International Commission on Missing
Persons“ (ICMP) wird die irakische Regierung bei der Exhumierung von
Massengräbern, der Identitätsfeststellung der Exhumierten, dem Sammeln von
Beweisen zu IS-Verbrechen mit dem Ziel der strafrechtlichen Aufarbeitung
unterstützt. Für 2018 ist eine Förderung von 680 000 Euro geplant, 2017 wurde das
Projekt mit 450 000 Euro gefördert.
Auch die psychosoziale und medizinische Beratung traumatisierter IS-Opfer,
ausgeführt durch die „Jiyan Foundation for Human Rights“ unterstützt bei der
Aufarbeitung der Vergangenheit. Um eine Grundlage für Versöhnung zu legen. 2018
wird das Projekt mit 500 000 Euro unterstützt. Im Jahr 2017 belief sich die
Förderung auf 900 000 Euro.
Die Bundesregierung fördert ebenfalls die Internationale Organisation für
Migration (IOM). Konflikte um Land, Häuser und Eigentum, die insbesondere bei der
Rückkehr von Binnenvertriebenen auftreten, sollen in enger Zusammenarbeit mit
den sogenannten „Community Police Fora“ von IOM gelöst werden. Im Jahr
2018 beträgt die Förderung 2,69 Mio. Euro, 2017 betrug sie 5,23 Mio. Euro.
Die Bundesregierung unterstützt über den Zivilen Friedensdienst (ZFD) die
Versöhnung, Friedensförderung und Konfliktprävention in Irak, mit einem
besonderen Schwerpunkt auf der Aufarbeitung der Verbrechen an den Jesidinnen und
Jesiden und anderen ethnisch-religiösen Minderheiten. Vorhaben mit einem Budget
von bis zu acht Millionen Euro unterstützen zum Beispiel die Beteiligung von
Überlebenden und Familienangehörigen an der Dokumentation von Verbrechen.
Der ZFD fördert auch den interethnischen und interreligiösen Dialog in
Gesamtirak.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung über bilaterale Maßnahmen der
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Bereich Wiederaufbau die
Kapazitätsentwicklung verschiedenster Akteure auf lokaler Ebene (Frauen- und
Jugendgruppen, traditionelle kommunale Führungspersönlichkeiten) zur
Konfliktmediation, Konfliktbeilegungstechniken und zur Stärkung der Rolle von
Frauen im Friedensprozess sowie den Aufbau eines Koordinierungsgremiums auf
Provinzebene zum Thema Friedensförderung.
35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle bewaffnete
Auseinandersetzungen der türkischen Streitkräfte mit Kombattanten und
Kombattantinnen der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (Partiya Karkerên
Kurdistanê/PKK) auf dem Territorium der Autonomen Region Kurdistan/
Nordirak (vgl.
http://fr.de/politik/tuerkei-luftschlaege-im-nordirak-a-1524601,
abgerufen am 28. Juni 2018), und inwieweit waren die militärischen
Aktivitäten des NATO-Partners Türkei im Nordirak nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits Gegenstand von Beratungen in NATO-Gremien, mit
welchem Ergebnis (bitte erläutern)?
Die Türkei geht bereits seit vielen Jahren wiederholt militärisch gegen PKK-
Stellungen in Nordirak vor, auch aktuell.
Die irakische Führung und die Führung der Region Kurdistan-Irak stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung der PKK kritisch gegenüber.
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren die aktuellen militärischen
Aktivitäten der Türkei in Nordirak bislang nicht Gegenstand von Beratungen in NATO-
Gremien.
36. Welche Position nimmt die Bundesregierung zu den militärischen
Aktivitäten des NATO-Partners Türkei im Nordirak aus Sicht des Völkerrechts ein,
und wie haben die irakische Zentralregierung und die kurdische
Regionalregierung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang auf die militärische
Präsenz und die Kampfhandlungen der türkischen Streitkräfte auf ihrem
Territorium reagiert (bitte erläutern)?
In der Vergangenheit hat es immer wieder Gespräche zu Sicherheitsfragen
zwischen der türkischen Regierung und der irakischen Regierung sowie der
Regierung der RKI gegeben. Die Bundesregierung kennt die Details dieser Gespräche
nicht, hat jedoch zur Kenntnis genommen, dass der amtierende irakische
Premierminister al-Abadi die türkische Regierung aufgefordert hat, die Souveränität
Iraks zu respektieren.
37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der zivilen
Opfer des Irak-Kriegs, des innerirakischen Bürgerkriegs und von
Terroranschlägen im Irak seit der militärischen Invasion der USA und ihrer
Verbündeten im Jahr 2003 (bitte pro Jahr auflisten)?
Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine eigenen Kenntnisse
vor.
Anlage 1
Übersicht zu den Programmen der humanitären Hilfe
Organisation Programm/Maßnahmen Einsatzort Finanzvolumen in Euro
Arche Nova Soforthilfe durch Wasserversor-gung und mobile Gesundheitsteams Kirkuk 2.000.000
Ärzte der Welt
Verbesserung des Zugangs zur
Basisgesundheitsversorgung für die
vom Konflikt betroffene
Bevölkerung
Ninewa, Kirkuk 1.200.000
Arbeiter-Samariter-
Bund
Nothilfe und basismedizinische
Versorgung von Binnenflüchtlingen
im Flüchtlingscamp Bersive I
Dohuk, Zakho 135.000
Arbeiter-Samariter-
Bund
Nothilfe und basismedizinische
Versorgung in Qayyara, Ninewa Ninewa 500.000
CARE Deutschland Bargeldhilfe für Konfliktbetroffene Mosul 500.000
Deutscher
Caritasverband
Bargeldhilfen, Kerosin-Verteilung,
psychosoziale Angebote, Bildung
für Binnenflüchtlinge und
Bedürftige
Dohuk 1.300.000
Deutscher
Caritasverband
Verteilung von Sommer- und
Winterhilfsartikeln sowie psychosoziale
Unterstützung für
Binnenvertriebene
Anbar, Falludscha,
Bagdad, Abu Ghraib 1.000.000
Deutsches Rotes
Kreuz
Versorgung von
Binnenvertriebenen und Notleidenden in
Gastgemeinden; Verteilung von Hygiene-
Kits, Gegenständen des täglichen
Bedarfs, Trinkwasser
Dohuk, Erbil,
Sulaimaniya, Ninewa, Salah al-
Din
1.000.000
Deutsche
Welthungerhilfe
Versorgung mit Trinkwasser,
Notfall- Sanitärversorgung, Verteilung
von Hygieneartikeln
Ninewa 1.244.300
Diakonie
Katastrophenhilfe
Bargeldhilfen für konfliktbetroffene
Bevölkerung
Dohuk, Sulaimaniya,
Ninewa 1.000.000
Handicap
International
Notfallrehabilitierung und
Risikoaufklärung zu Minen
Bagdad, Anbar, Salah
al-Din 400.000
Help e. V. Rehabilitierung der Wasserversor-gung Ninewa 1.300.000
Internationales
Komitee vom Roten
Kreuz
Hilfs-, Schutz-, Präventions- und
Kooperationsmaßnahmen landesweit 4.500.000
Internationale
Organisation für
Migration
Basisnothilfe für vulnerable
Binnenvertriebene landesweit 3.000.000
Organisation Programm/Maßnahmen Einsatzort Finanzvolumen in Euro
Mine Action Group Humanitäres Minen- und Kampf-mittelräumen, Gefahrenaufklärung
kurdische Gebiete in
Nordirak, Mosul und
Umgebung
1.538.000
Malteser
International
Basisgesundheitsversorgung für
konfliktbetroffene
Binnenvertriebene
kurdische Gebiete in
Nordirak 466.506
Malteser
International Basismedizinische Versorgung Mosul 600.000
Malteser
International
Basismedizinische Versorgung von
Binnenvertriebenen aus Mosul Ninewa 400.000
Mission East Verteilung von Hygieneartikeln, Kerosin, Bargeldbeihilfen
Ninewa (Mosul),
Kirkuk 1.000.000
United Nations
Office for the
Coordination of
Humanitarian Affairs
(OCHA)
Stärkung der Koordinierung durch
das OCHA-Länderbüro landesweit 1.000.000
Oxfam Deutschland
Rehabilitierung der
Wasserversorgung, Hygienesensibilisierung,
sowie Notunterkünfte und
Schutzmaßnahmen.
Salah al-Din 1.100.000
Rebuild and Relief
International
Rehabilitierung der
Trinkwasserversorgung Dyala, Anbar 80.850
Rebuild and Relief
International
Rehabilitierung der
Wasserversorgung, Unterkünfte für Vertriebene
und Rückkehrer
Ninewa, Ost-Mosul 2.000.000
Hoher
Flüchtlingskommissar der
Vereinten Nationen
UNHCR
Hilfs- und Schutzmaßnahmen für
Binnenvertriebene landesweit 8.000.000
Weltgesundheitsorganisation WHO
Medizinische
Basisgesundheitsversorgung Mosul 2.900.000
Welternährungsprogramm WFP
Nahrungsmittelnothilfe für
Binnenvertriebene landesweit 4.400.000
World Vision
mobile Hilfsteams; psychologische
und psychosoziale Unterstützung in
Gesundheitszentren
Mosul 800.000
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]