Flüchtlingspolitik unter der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Dr. Franziska Brantner, Filiz Polat, Margarete Bause, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die konservativ-rechtspopulistische Bundesregierung in Wien hatte am 6. Juni 2018 das Programm für den EU-Ratsvorsitz ihres Landes öffentlich vorgestellt (www.eu2018.at/de/agenda-priorities/programme.html).
Darin kündigt sie u. a. einen „Systemwechsel“ in der EU-Asylpolitik – namentlich die Schaffung eines „resilienten und strengen Asyl- und Migrationssystems“ – an.
Wien möchte den österreichischen EU-Ratsvorsitz auch dafür nutzen, die sogenannte Mittelmeerroute für Schutzsuchende „zu schließen“. Und die geplante „stärkere Zusammenarbeit mit Drittstaaten“ soll künftig das Ziel haben, „schutzbedürftigen Menschen“ grundsätzlich „außerhalb der EU zu helfen“.
In diesem Zusammenhang hat sich der österreichische Bundeskanzler und aktuelle Vorsitzende der EU-Ratspräsidentschaft Sebastian Kurz mehrfach für das sogenannte australische Modell zur kompletten Abschottung vor schutzsuchenden Flüchtlingen ausgesprochen (zuletzt in einem Interview mit der BILD-Zeitung am 23. Juni 2018). Tatsächlich weist Australien seit 2001 konsequent sämtliche Bootsflüchtlinge auf Hoher See ab, und bringt diese Menschen stattdessen in sogenannte offshore processing facilities auf den Pazifikinseln Manus (Papua-Neuguinea) und Nauru zwangsweise unter. Australien weigert sich, diese Menschen auch nach einer Asylanerkennung aufzunehmen – immerhin werden die Asylanträge der auf den Pazifikinseln internierten Flüchtlinge zu 75 Prozent anerkannt. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) und das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) haben dieses Vorgehen der australischen Regierung als Völkerrechtsbruch kritisiert (www.dgvn.de/meldung/australien-unhcr-fordert-loesungen-fuerinhaftierte-fluechtlinge/).
Die Vorschläge der Wiener Bundesregierung wurden dann durch den rechtspopulistischen Innenminister Österreichs Herbert Kickl in einem informellen „Raumdokument“ vom 2./3. Juli 2018 näher ausgeführt („EU-Außengrenzschutz stärken und krisenfestes EU-Asylsystem entwickeln“). Darin kündigt der österreichische Innenminister Herbert Kickl ebenfalls „einen völligen Paradigmenwechsel in der EU-Asylpolitik“ an; er geht hierbei u. a. davon aus, dass künftig in der EU grundsätzlich gar keine Asylanträge mehr gestellt werden sollen („außer wenn Schutzsuchende aus direkten Nachbarstaaten kommen oder wenn keine Schutzmöglichkeiten zwischen der EU und dem Herkunftsland vorhanden sind“). So seien dann in Europa „weniger Probleme aufgrund unterschiedlicher Lebensweisen und Wertvorstellungen zu erwarten“.
Der österreichische Innenminister Herbert Kickl spricht sich in seinem „Raumdokument“ zwar für „verstärkte Resettlement-Bemühungen“ aus, doch soll mit der Neuansiedlung von Flüchtlingen in Europa erst dann begonnen werden, „wenn bzw. soweit die illegalen Migrationsströme gestoppt sind“.
Und schließlich plädiert der österreichische Innenminister Herbert Kickl dafür – sollten Asylanträge doch in der EU bearbeitet worden sein –, dass abgelehnte Asylsuchende dann in sogenannten Return Center in Drittstaaten gebracht werden sollen – selbst bei Vorliegen von rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebungshindernissen. Durch die Beschlüsse des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 ermutigt, hat der österreichische Innenminister Herbert Kickl sofort einen Vorschlag zur Einrichtung dieser sogenannten Return Center vorgelegt (vgl. EU-Ratsdokument 10829/18).
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer wird zu den Ergebnissen seines jüngsten Treffens mit seinen beiden rechtspopulistischen Amtskollegen aus Österreich und Italien vom Bayerischen Rundfunk mit den Worten zitiert, aus seiner Sicht gab es „sehr viel Übereinstimmung in den großen Fragen, die uns bewegen“ (www.br.de/nachrichten/eu-innenminister-und-asylstreit-was-seehofer-mit-nach-berlin-nimmt-100.html).
Derweil widersprach der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen öffentlich den o. g. Forderungen des österreichischen Innenministers Herbert Kickl: „Wer“ – so van der Bellen – „von Verfolgung bedroht ist, hat nach der Genfer Flüchtlingskonvention das Recht auf Schutz. Und wer in unser Land kommt und um Asyl sucht, muss das tun dürfen“. Und mit Blick auf das Vorgehen gegen humanitäre Seenotrettungsorganisationen im Mittelmeer erklärte der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen, diese „Lebensretter“ dürften nicht kriminalisiert werden. (www.welt.de/newsticker/news1/article179352540/Asyl-Van-der-Bellen-lehnt-Asyl-Vorstoss-von-Oesterreichs-Innenminister-Kickl-ab.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Macht sich die Bundesregierung den am 13. Juni 2018 in einem Tweet erstmals vorgetragenen Vorschlag des nunmehr Vorsitzenden der EU-Ratspräsidentschaft Sebastian Kurz zu eigen, eine „Achse d Willigen zwischen Rom-Berlin-Wien im Kampf geg illeg. #Migration [zu] bilden“, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies auch mit Blick auf die deutsche Geschichte?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung das Vorhaben der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten dahingehend auszurichten, schutzbedürftigen Menschen grundsätzlich „außerhalb der EU zu helfen“ – mit Blick darauf, dass die österreichische EU-Ratspräsidentschaft kein Wort dazu verliert, dass und wie Europa seiner Verantwortung gerecht werden soll und will, schutzbedürftigen Menschen auch innerhalb der EU Hilfe, Unterstützung und eine Schutzperspektive anzubieten?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung (auch mit Blick auf die oben zitierten Ausführungen des österreichischen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen) die Ankündigung des Vorsitzenden des Rates für Inneres, Herbert Kickl, dass künftig in der EU grundsätzlich gar keine Asylanträge mehr gestellt werden können?
Teilt die Bundesregierung das Vorhaben des Vorsitzenden des Rates für Inneres, Herbert Kickl, dass Asyl in Europa künftig nur erhalten soll, wer „die europäischen Werte respektiert“, und wenn ja, an welchen objektiv nachprüfbaren Werten soll dies gemessen werden, und wie verträgt sich dieses Vorhaben mit den Vorgaben der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die einen solchen Ausschluss vom Flüchtlingsstatus nicht kennt, sondern in Artikel 1f nur ganz eng definierte Ausschlussgründe zulässt (wie z. B. bei Verbrechen gegen den Frieden bzw. gegen die Menschlichkeit oder bei Kriegsverbrechen)?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag des Vorsitzenden des Rates für Inneres, Herbert Kickl, abgelehnte Asylsuchende grundsätzlich in sogenannte Return Center in Drittstaaten zu verbringen – und zwar auch bei Vorliegen von rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebungshindernissen?
Inwiefern wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Aspekt der aktiven Aufnahme von Flüchtlingen (Resettlement) unter dem österreichischen EU-Ratsvorsitz nicht vernachlässigt wird – vor dem Hintergrund, dass dieser essentielle Punkt einer externen Migrations- und Flüchtlingspolitik in dem Programm der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft überhaupt nicht vorkommt?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Ankündigung des Vorsitzenden des Rates für Inneres, Herbert Kickl, Resettlement-Bemühungen der EU erst dann zuzulassen, „wenn bzw. soweit die illegalen Migrationsströme gestoppt sind“ – angesichts dessen, dass Resettlement-Anstrengungen der EU innerhalb der EU fest vereinbart sind?
Macht sich die Bundesregierung das Vorhaben des österreichischen EU-Ratsvorsitzes zu eigen, die sogenannte Mittelmeerroute für Schutzsuchende „schließen“ zu wollen, und wenn ja, welche Maßnahmen sollten nach Auffassung der Bundesregierung dafür kurz-, mittel- und langfristig ergriffen werden?
Teilt die Bundesregierung die explizite Unterstützung des aktuellen Vorsitzenden der EU-Ratspräsidentschaft Sebastian Kurz für das sogenannte australische Modell zur kompletten Abschottung gegenüber Flüchtlingen (BILD-Zeitung vom 23. Juni 2018), und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre damit dann zumindest mittelbare Unterstützung des sogenannten australischen Modells?
Teilt die Bundesregierung die Kritik des UNHCR sowie des OHCHR, die das o. g. australische Modell bzw. das Vorgehen der australischen Regierung als Bruch geltenden Völkerrechts (wie z. B. der GFK) bezeichnet haben; und wenn nein, in welchen Punkten widerspricht die Bundesregierung der Auffassung des OHCHR?
Welche Punkte des Ansatzes von UNHCR und IOM (= International Organization for Migration), die Realisierung der vom Europäischen Rat am 28. Juni 2018 erwogenen sogenannten Ausschiffungsplattformen für Bootsflüchtlinge in Drittstaaten, von folgenden acht Voraussetzungen abhängig zu machen, teilt die Bundesregierung, welche lehnt sie ab:
dass alle geretteten Bootsflüchtlinge das Recht haben müssen, in kein Land ausgeschifft bzw. in ein Land transferiert zu werden, in dem die Gefahr von Verfolgung, der Folter oder einer unmenschlichen Behandlung besteht;
dass alle ausgeschifften Bootsflüchtlinge das Recht haben müssen, einen Asylantrag stellen zu können, und dass für sie das Non-Refoulement-Gebot der GFK uneingeschränkt gelte;
dass vulnerable Gruppen unter den geretteten und ausgeschifften Bootsflüchtlingen (unbegleitete bzw. alleinreisende minderjährige Flüchtlinge, Traumatisierte, Opfer des Menschenhandels und Schwerkranke) grundsätzlich als schutzbedürftig und bleibeberechtigt angesehen werden müssen;
dass der UNHCR an der Aufnahme von Bootsflüchtlingen und an der Bearbeitung etwaiger Schutzersuchen in diesen Plattformen beteiligt sein müsse;
dass auch – neben diesen Auffangzentren in Drittstaaten – andere legale Zugangswege zum Flüchtlingsschutz in der EU bestehen müssten;
dass die EU über ein funktionierendes und auch quantitativ adäquates Resettlement-Programm verfügt;
dass Möglichkeiten der legalen Einwanderung in die EU existieren und
dass ein solidarischer Verteilmechanismus innerhalb der EU besteht (sodass die Mittelmeeranrainer-Mitgliedstaaten nicht mehr – wie bislang – die ganze Verantwortung für die Aufnahme von Bootsflüchtlingen alleine tragen müssen; vgl. EU-Ratsdokument 10621/18)?