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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mensch Mensch Mensch e. V. und die Seebrücke-Demos am 7. Juli 2018

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.08.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/359026.07.2018

Mensch Mensch Mensch e. V. und die Seebrücke-Demos am 7. Juli 2018

der Abgeordneten Petr Bystron, Marc Bernhard, Matthias Büttner, Dr. Gottfried Curio, Joana Cotar, Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmeier, Dr. Götz Frömming, Franziska Gminder, Udo Theodor Hemmelgarn, Enrico Komning, Jörn König, Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, Dr. Lothar Maier, Andreas Mrosek, Gerold Otten, Frank Pasemann, Tobias Matthias Peterka, Paul Viktor Podolay, Jörg Schneider, Uwe Schulz, Dr. Dirk Spaniel, Beatrix von Storch, Wolfgang Wiehle, Dr. Christian Wirth und der Fraktion AfD

Vorbemerkung

Die Bundestagsfraktion der AfD hat am 5. Juli 2018 Strafanzeigen wegen Verstößen gegen § 96 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) („Einschleusen von Ausländern“) sowie § 97 („Bandenmäßiges Einschleusen“) gegen sieben deutsche Vereine gestellt und die zuständigen Staatsanwaltschaften zu Ermittlungen aufgefordert (www.afdbundestag.de/bystron-schlepper-sind-verbrecher-die-afd-stellt-sie-allevor-gericht/).

Der Verein Mensch Mensch Mensch e. V. aus Berlin organisierte daraufhin am Samstag (7. Juli 2018) bundesweite Demonstrationen unter dem Titel „Seebrücke“, um gegen die sogenannte Kriminalisierung der juristisch belangten Vereine zu protestieren. Der Verein Mensch Mensch Mensch e. V. kritisierte dabei ausdrücklich die Politik des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer mit den Worten:

„Seehofer, Salvini, und Kurz nutzen die Not von Menschen auf hoher See aus um ihre eigenen Machtkämpfe auszutragen. Sie treten damit internationale Menschenrechte mit Füßen. Das ist unerträglich und widerwärtig.“

Weiter heißt es:

„Statt die Solidarität innerhalb der Bevölkerung anzuerkennen, versucht Seehofer immer weiter Seenotrettung zu kriminalisieren. Die Crew der Lifeline wird nun von Seehofer vor Gericht gestellt“ (Quelle: https://seebruecke.org/wp/).

Der Verein Mensch Mensch Mensch e. V. gibt auf seiner Webseite das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dessen Ableger „Engagement Global“ als Unterstützer an. (Quelle: http://menschmenschmensch.de/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wurden in den Jahren 2017 und 2018 durch die Bundesregierung oder Bundesministerien finanzielle Mittel an den Verein Mensch Mensch Mensch e. V. ausbezahlt?

Wenn ja, in welcher Höhe?

2

Wie hoch waren 2017 und 2018 insgesamt die finanziellen Hilfen der Bundesregierung oder staatlicher Institutionen für Vereine bzw. Nichtregierungsorganisationen, die sich mit den Themen Asyl und Migration beschäftigen bzw. in diesen Bereichen aktiv sind (bitte alle geförderten Organisationen und jeweilige Höhe der Zuwendungen auflisten)?

3

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sie nicht Organisationen unterstützt, die sich aktiv gegen geltende Gesetze (bsp. Asylgesetze) aussprechen und zum Rechtsbruch aufrufen oder diesen begünstigen bzw. unterstützen?

4

Unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die sogenannten Seebrücke-Demonstrationen mit finanziellen Mitteln?

5

Teilt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die erwähnte Kritik der „Seebrücke“ an der Politik des Bundesinnenministers?

6

Wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufgrund der getroffenen Aussagen der „Seebrücke“ die Unterstützung für Mensch Mensch Mensch e. V. überprüfen und neu bewerten?

7

Wird die Bundesregierung nach Eröffnung eines möglichen Strafverfahrens bzw. Verurteilung aufgrund der AfD-Strafanzeige wegen Verstoßes gegen §§ 96 und 97 AufenthG die staatliche Förderung von Vereinen aussetzen, kürzen oder beenden, die gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen?

Wenn nicht, mit welcher Begründung?

8

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um eine mögliche Zuwiderhandlung gegen §§ 96 und 97 AufenthG oder eine Unterstützung solcher Straftaten durch staatlich geförderte Vereine in Zukunft auszuschließen?

Berlin, den 17. Juli 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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