Übernahme von Anteilen des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz durch die KfW und Rolle der KfW bei der Finanzierung von fossilen Kraftwerksprojekten
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Ingrid Nestle, Katharina Dröge, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Steffi Lemke, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ende Juli 2018 haben das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen bekanntgegeben, dass die Staatsbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) den vom belgischen Mehrheitseigner Elia aktuell zum Verkauf stehenden Anteil von 20 Prozent am Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz erwerben wird.
Das Unternehmen 50Неrtz Transmission GmbH ist einer von vier in Deutschland tätigen Übertragungsnetzbetreibern. Ihre Aufgabe ist unter anderem das Errichten und Betreiben von sogenannten Hochspannungsgleichstromübertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen). Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Gespräche zwischen der Bundesregierung, 50Hertz, der KfW und Elia gab es wann und in welchem Rahmen zum Erwerb der Anteile von 50Hertz (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Zu welchen konkreten Konditionen hat die KfW den 50Hertz-Anteil erworben, und wann wird dies abgeschlossen sein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Übernahme von 20 Prozent der Anteile der 50Hertz Transmission GmbH durch die KfW, und was waren die Hauptbeweggründe für die Übernahme?
Mit welchen „sicherheitspolitischen Erwägungen“ begründet die Bundesregierung die Übernahme (siehe www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Pressemitteilungen/2018/20180727-kfw-erwirbt-im-auftrag-des- bundestemporaer-anteil-am-deutschen-uebertragungsnetzbetreiber-50hertz.html)?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie in der Antwort auf die Schriftlichen Fragen 57 und 58 der Abgeordneten Ingrid Nestle auf Bundestagsdrucksache 19/775 den damals geplanten Kauf von Anteilen an der 50Hertz Transmission GmbH durch das chinesische Unternehmen State Grid of China (SGCC) als unproblematisch einstufte und nun einen zweiten Kaufversuch mithilfe der Staatsbank KfW verhindert hat?
Was versteht sie Bundesregierung konkret unter der Bezeichnung des Erwerbs durch die KfW in Form einer „Brückenlösung“ (siehe www. bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2018/20180727-kfw-erwirbt- imauftrag-des-bundes-temporaer-anteil-am-deutschen-uebertragungsnetzbetreiber- 50hertz.html), und wann sollen die Anteile in welcher Menge an welche Interessenten veräußert werden?
Schließt sie den Verkauf an besondere Interessentengruppen (wie etwa SGCC) aus (bitte begründen, weshalb)?
Wie sehen aus Sicht der Bundesregierung geeignete Investoren für die Anteile an der 50Hertz Transmission GmbH aus, und wie lauten die für die Bundesregierung dafür ausschlaggebenden Kriterien?
Wie möchte die Bundesregierung in Zukunft verhindern, dass Anteile von Betreibern kritischer Infrastruktur von besonderen Interessensgruppen (wie etwa SGCC) erworben werden?
Hat die Bundesregierung seit der Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage „Umfang und Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen“ auf Bundestagsdrucksache 19/1103 ihre Meinung bezüglich einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung geändert (bitte begründen)?
Plant die Bundesregierung, die Eingriffsschwelle zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Außenwirtschaftsverordnung abzusenken?
Falls ja, welcher Schwellenwert soll aus Sicht der Bundesregierung künftig festgelegt werden?
Wann wird die Bundesregierung eine Novelle der Außenwirtschaftsverordnung zur Überprüfung kritischer Infrastruktur vorlegen?
Ist die Definition „kritischer Infrastruktur“ bei der Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Außenwirtschaftsverordnung ausreichend, oder sollte diese aus Sicht der Bundesregierung erweitert werden, so dass künftig mehr Branchen oder Technologien unter die entsprechende Definition fallen?
Wäre eine Absenkung des Eingriffsschwellenwertes zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Außenwirtschaftsverordnung aus Sicht der Bundesregierung nicht deutlich effizienter und zielführender als ein Erwerb von Unternehmensbeteiligungen durch die öffentliche Hand?
Plant die Bundesregierung die Entwicklung von weiteren Maßnahmen und Instrumenten, um zukünftig Investitionen ausländischer Investoren in kritische Infrastruktur zu unterbinden, wenn sie dies aus sicherheitspolitischen Erwägungen für geboten hält, und wenn ja, welche?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ein oder mehrere potenzielle Käufer der Anteile an der 50Hertz Transmission GmbH diese nicht im Rahmen weiterer Transaktionen an besondere Interessensgruppen (wie etwa SGCC) verkaufen?
Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass europaweit Maßnahmen ergriffen werden, welche die Investitionen besonderer Interessensgruppen in kritische europäische Infrastruktur erschweren?
Welche Summe wird nach aktuellem Stand der Bundesregierung die KfW für den Netzausbau bei 50Hertz in den kommenden Jahren (bitte nach Jahr aufschlüsseln) zur Verfügung stellen, und aus welchem Haushaltstitel stammen die Gelder?
Wo landen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne aus dem 50Hertz-Anteil der KfW, und in welchem Haushaltstitel werden sie verbucht?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit den Einnahmen durch die Beteiligung von 50Hertz fossile Energieinfrastrukturen wie etwa Kohlekraftwerke im In- und/oder Ausland finanziert werden (bitte begründen)?
Wird sich die Bundesregierung für weitere Übernahmen von Anteilen von Übertragungsnetzbetreibern einsetzen, wenn sie dies aus sicherheitspolitischen Erwägungen für richtig hält, und hält sie diesbezüglich die Gründung einer Bundesnetzgesellschaft in öffentlicher Hand für sinnvoll (bitte begründen)?