Gesundheitsrisiken durch Fracking in Deutschland
der Abgeordneten Sylvia Gabelmann, Hubertus Zdebel, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Kürzlich hat die Bundesregierung die Besetzung einer Expertenkommission (gemäß § 13a Absatz 6 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)) mit überwiegend, nach Auffassung der Fragesteller, frackingfreundlichen Mitgliedern zur wissenschaftlichen Begleitung von vier Erprobungsvorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas in Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein in Deutschland bekannt gegeben. Von der Bundesregierung wurden vier Mitglieder benannt (vgl. Plenarprotokoll 19/38, S. 3675 A, 3675 B).
Der Bundesrat hat zwei Mitglieder benannt (www.bundesrat.de/SharedDocs/ drucksachen/2018/0101-0200/113-18(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1, www. bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2018/Plenarprotokoll- 968.pdf?__blob=publicationFile&v=2; Tagesordnungspunkt 44).
Für den wissenschaftlichen Begleitprozess sind im Entwurf des Haushaltsplans für 2018 4 Mio. Euro vorgesehen (www.hubertus-zdebel.de/wp-content/uploads/ 2018/06/RegE-2-HH-2018_Fragen-EP-30-Fracking.pdf).
Durch das Fracking-Gesetzespaket von 2016 wird aus Sicht der Fragesteller Fracking in Tight-Gas-Lagerstätten in Deutschland erlaubt und rechtlich abgesichert, obgleich die gesundheitlichen Risiken der Technologie weithin als gefährlich eingeschätzt werden.
Bei Einsatz des Fracking-Verfahrens werden große Mengen an Wasser benötigt, die für das Fracking mit Chemikalien versetzt werden. Nach Beendigung des Vorgangs müssen diese Flüssigkeiten insbesondere aufgrund von zusätzlichen Belastungen durch u. a. Schwermetalle und natürlich vorkommende radioaktive Substanzen sowie einer Vermischung mit Formationswässern sachgerecht gelagert werden. Die Lagerung kann überirdisch und unterirdisch stattfinden. Die Verpressung in den Untergrund ist insofern riskant, als ein Austritt der gelagerten Flüssigkeit in nahegelegene Grundwasserleiter nicht auszuschließen ist. Zudem wird dieses Lagerstättenwasser, welches auch Anteile von Frack-Flüssigkeiten, enthalten kann, teils über erhebliche Distanzen hin zu den endgültigen Lagern transportiert, wobei sich das Risiko eines Flüssigkeitsaustritts erhöht.
In § 13b Absatz 5 WHG wird geregelt, dass durch den Erlass einer Rechtsverordnung die Errichtung und Führung eines für jede Person frei und unentgeltlich zugänglichen Registers für Stoffe, die bei bestimmten Gewässerbenutzungen, welche auch Fracking-Verfahren einschließen, verwendet oder abgelagert werden, angeordnet werden kann. Nach aktuellem Kenntnisstand ist dies bislang nicht geschehen.
Seit in der niedersächsischen Gemeinde Bothel, Landkreis Rotenburg (Wümme), erhöhte Krebsraten festgestellt worden sind, wird ein Zusammenhang mit der Erdgasförderung diskutiert. Eine Sonderauswertung des epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen ergab eine Häufung von hämatologischen Krebserkrankungen bei Männern in Bothel (www.hubertus-zdebel.de/wp-content/ uploads/2015/10/Antwort-KA-Gesundheitsrisiken-der-Erdgasförderung- insbesondere-mittels-Fracking-KL.pdf).
Es liegen außerdem Hinweise vor, dass für Fracking-Verfahren verwendete Chemikalien ein besonderes Risiko für schwangere Frauen und ungeborene Kinder darstellen. Studien aus den USA haben eine erhöhte Säuglingsmortalität sowie eine erhöhte Rate an Frühgeburten in Gebieten identifizieren können, in deren Nähe Erdgasförderung durch Fracking in unkonventionellen Lagerstätten betrieben wird. Ebenfalls wird ein Zusammenhang zwischen der Anwendung des Fracking-Verfahrens in unkonventionellen Lagerstätten und verringertem Geburtsgewicht, Neuronalrohrdefekten, neurologischen Beeinträchtigungen sowie einer erhöhten Rate angeborener Herzfehler diskutiert (www.degruyter.com/view/j/ reveh.ahead-of-print/reveh-2017-0008/reveh-2017-0008.xml?format=INT; http:// journals.plos.org/plosone/article/file?id=10.1371/journal.pone.0131093&type= printable; http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0180966).
Bestimmte Chemikalien, welche für Fracking-Verfahren eingesetzt werden, führten bei Mäusen und Ratten nach einer pränatalen Exposition zu präkanzerösen Läsionen in den Brustdrüsen sowie zu einer verminderten Spermienanzahl (https://academic.oup.com/endo/advance-article-abstract/doi/10.1210/en.2017- 00866/4841948?redirectedFrom=fulltext, www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/ PMC1797838/).
Eine Studie aus den USA zeigte zudem einen statistischen Zusammenhang zwischen Größen, die zentral vom Abstand zu Fracking-Standorten abhingen, und der Wahrscheinlichkeit von Asthmaanfällen in unterschiedlichem Ausmaß (www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/ PMC5424822/).
Eine Ursache für die gehäuften Krankheitsfälle im Umfeld von Hydraulic- Fracturing-Förderanlagen besteht auch in den hohen Emissionen von Partikeln und flüchtigen organischen Verbindungen (VOCs). Hinzu kommt die Wirkung der Emissionen des klimaschädlichen Methans. Die einschlägige Forschung geht davon aus, dass beim Fracking 4 bis 12 Prozent der geförderten Menge entweichen (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Einzelfragen zu Hydraulic Fracturing in den USA, WD 8 - 3000 - 012/18; www.bundestag.de/blob/550 734/216ef973a999a12cffbeea15dc17e778/wd-8-012-18-pdf-data.pdf), deutlich mehr als bei der Gasförderung in konventionellen Lagerstätten. Die bei der Anwendung der Fracking-Technik freigesetzten Stoffe schädigen die Gesundheit der Anwohner und tragen ferner erheblich zum Klimawandel bei. Bisher werden die Emissionen in der Vorkette der Gasproduktion nicht systematisch erfasst. Allerdings stehen die Förderung und der Import von fossilen Brennträgern mit hohen Emissionen den von Deutschland und allen EU-Staaten unterzeichneten Klimazielen entgegen.
Aufgrund der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat die Fraktion DIE LINKE. einen Antrag eingebracht, Fracking in Deutschland ohne Ausnahmen zu verbieten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/482).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Betrachtet die Bundesregierung die in § 13a WHG festgelegten Regelungen zu Fracking als Vorbereitung für die Einführung umfassender Fracking-Aktivitäten, wenn sie trotz des Verbots von Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein bis 2021 jetzt mit der geplanten Benennung der Expertenkommission den Weg für Probebohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas in diesen Gesteinsarten in Deutschland ebnet?
Sind der Bundesregierung mittlerweile Anträge auf Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse für Fracking-Erprobungsvorhaben in Schiefer-, Ton- Mergel- oder Kohleflözgestein bekannt?
a) Wenn ja, von welchen Unternehmen, welche Region betreffend und für welche Gesteinsart (bitte einzeln nach Unternehmen, Gebiet und Gesteinsart auflisten)?
b) Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis über eine ablehnende oder zustimmende Haltung der betreffenden Landesregierungen bezüglich dieser Anträge?
c) Wenn nein, welche Aufgaben wird die benannte Expertenkommission im Einzelnen zukünftig wahrnehmen?
Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die Unabhängigkeit der Expertenkommission sicherstellen, die sich mehrheitlich aus Frackingfreundlichen Institutionen und Forschungszentren zusammensetzt (Vgl. Hannover-Erklärung vom 24./25. Juni 2013: www.bgr.bund.de/DE/ Gemeinsames/Nachrichten/Veranstaltungen/2013/GZH-Veranst/Fracking/ Downloads/Hannover-Erklaerung-Finalfassung.pdf?__blob=publication File&v=3) und in der Vertreter der Zivilgesellschaft nicht vorgesehen sind?
Ist es vorgesehen, dass die zukünftige Expertenkommission die möglichen Probebohrungen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Auswirkungen auf den Menschen evaluiert, und wenn nein, warum nicht?
Umfasst die wissenschaftliche Begleitung auch die Auswertung bisheriger Erkenntnisse zu Emissionen in der Vorkette der Gasproduktion, etwa in den USA und Australien?
a) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Emissionen in der Vorkette der Gasproduktion bei möglichen Förderprojekten in Deutschland und der EU erfasst werden?
b) Ab welchen Richtwerten würden die Förderung und auch der Import von mithilfe von Fracking gefördertem Erdgas, etwa in Form von Liquefied Natural Gas (LNG), den verbindlichen Zielen des im Jahr 2015 in Paris verabschiedeten Weltklimaabkommens widersprechen?
c) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass auch bei der Förderung und dem Import von Erdgas Regelungen für die Umsetzung der verbindlichen Klimaziele zur Anwendung kommen?
Warum hat die Bundesregierung bisher keine Rechtverordnung gemäß § 13b Absatz 5 WHG zur Errichtung eines für jede Person frei und unentgeltlich zugänglichen Registers für Stoffe, die u. a. bei Fracking-Verfahren verwendet oder abgelagert werden, erlassen?
Hat die Bundesregierung die Absicht, ein solches Stoffregister einzurichten?
a) Wenn ja, wann, wo wird dieses zu finden sein, und welche Informationen wird es enthalten?
b) Wenn nein, wieso wurde die Möglichkeit des Erlasses einer Rechtsverordnung in das Wasserhaushaltsgesetz ursprünglich aufgenommen?
Hat aus Sicht der Bundesregierung die − insbesondere nahe Fracking- Bohrungen wohnhafte − Bevölkerung in Deutschland ein Anrecht, Bezeichnungen und Klassifikationen der bei Fracking-Verfahren benutzten Chemikalien in vollständiger Dokumentation einsehen zu können, und wenn nein, warum nicht?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass in Deutschland keine zentrale Erfassung aller getätigten Disposalbohrungen für die Verpressung von bei Fracking-Verfahren entstandenem Flowback bzw. Lagerstättenwasser existiert?
Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen Risiken und Gefahren, die von ehemaligen Versenkbohrungen bzw. mit verpressten Flüssigkeiten gefüllten, ausgeförderten Lagerstätten ausgehen?
Welche qualitativen und quantitativen Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein sicherer Einschluss des Lagerstättenwassers gemäß § 22c Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 der Allgemeinen Bundesbergverordnung vorliegt? Muss dieser sichere Einschluss lediglich zeitlich begrenzt vorliegen oder hat er zeitlich unbegrenzt zu erfolgen? Für welchen Zeitraum muss der sichere Einschluss im Fall einer zeitlichen Begrenzung gegeben sein?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anforderungen, die an das Monitoring von Disposalbohrungen bzw. Lagerstätten gestellt werden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Mengen an Flowback und an Lagerstättenwasser in deutschen Fracking-Förderstätten durchschnittlich pro Jahr entstanden sind bzw. zukünftig entstehen (bitte getrennt angeben)?
Ist der Bundesregierung bekannt, wo genau in Deutschland unterirdische Transportleitungen für Flowback bzw. Lagerstättenwasser verlaufen?
Stellt die Bundesregierung Nachforschungen bezüglich der mittel- und langfristigen Entwicklung von Grundwasserqualität und -belastung, Luftqualität, allgemeiner Lebensqualität und anderer Messgrößen nahe solchen Disposalbohrungen an?
Wie fasst die Bundesregierung den momentanen wissenschaftlichen Erkenntnisstand hinsichtlich der allgemeinen Gesundheitsgefährdung der in und nahe Fracking-Gebieten ansässigen Bevölkerung zusammen, und wie beurteilt sie diesen?
Sieht die Bundesregierung sich in der Verantwortung, eigene Studien und Untersuchungen bezüglich der negativen Auswirkungen von Fracking-Chemikalien anzustellen, und wenn nein, wieso nicht?
a) auf die Gesundheit von Frauen während der Schwangerschaft,
b) auf die Gesundheit von un- und neugeborenen Kindern,
c) auf die Gesundheit von Frauen und Männern hinsichtlich eines eventuell erhöhten Brustkrebsrisikos,
d) auf die Gesundheit von Frauen und Männern hinsichtlich eines eventuell erhöhten Risikos bezüglich Erkrankungen des blutbildenden Systems
Sieht die Bundesregierung sich in der Verantwortung, eigene Studien und Untersuchungen bezüglich der negativen Auswirkungen von Fracking in Bezug auf die Zunahme von Asthmaerkrankungen anzustellen, und wenn nein, wieso nicht?
Behält die Bundesregierung sich vor nachzuprüfen, ob auch in deutschen Fracking-Gebieten vorliegt, und wenn nein, wieso nicht?
a) eine erhöhte Sterberate von Säuglingen,
b) eine erhöhte Rate an Frühgeburten,
c) eine erhöhte Rate an Asthmaerkrankungen