Aktueller Stand zu der Einsetzung einer Expertenkommission Antiziganismus
der Abgeordneten Filiz Polat, Margarete Bause, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Monika Lazar, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag vom 14. März 2018 zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurde die Einsetzung einer Expertenkommission zum Thema Antiziganismus vereinbart. Bereits seit langer Zeit fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung auf, einen unabhängigen Expertenkreis „Antiziganismus“ aus Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen sowie Praktikern und Praktikerinnen ins Leben zu rufen (Bundestagsdrucksache 18/1967) sowie die Institutionalisierung eines eigenständigen Instituts oder Zentrums an mindestens einem deutschen Hochschulstandort zur Forschung über gegenwärtige Erscheinungsformen des Antiziganismus umzusetzen. Der Expertenkreis bzw. eine Expertenkommission „Antiziganismus“ soll nach Ansicht der Fragesteller mit der Erstellung eines Antiziganismusberichts über die Situation autochthoner und allochthoner Sinti und Roma in Deutschland beauftragt werden, der insbesondere auf folgende Schwerpunkte eingeht:
- Erfassung und Dokumentation der Entstehungsbedingungen und Erscheinungsformen des Antiziganismus in Deutschland
- Erfassung und Dokumentation der Folgen des Antiziganismus insbesondere in den Kernbereichen Wohnen, Bildung, Arbeit und Gesundheit
- Formulierung von Empfehlungen zur (Weiter-)Entwicklung von Programmen zur Bekämpfung von Antiziganismus.
Bislang wird Antiziganismus nicht als gesellschaftliches Problem erkannt. Eine unabhängige Bestandsaufnahme durch einen Expertenkreis bzw. eine Expertenkommission ist ein erster wichtiger Schritt, um Antiziganismus in der Gesellschaft und in Institutionen entschieden entgegentreten zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Expertenkommission Antiziganismus im Jahr 2018 eingesetzt?
a) Wenn ja, wann genau ist die Einsetzung geplant?
b) Wenn nein, warum nicht, und in welchem Jahr soll das geschehen?
Welche Schritte bzw. Aktivitäten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Hinblick auf die Einsetzung der Expertenkommission bereits unternommen?
Welche Bundesministerien sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Einsetzung der Expertenkommission Antiziganismus beteiligt?
a) Wie wird die Abstimmung der beteiligten Bundesministerien sichergestellt und koordiniert?
Welche zivilgesellschaftlichen Akteure wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Einsetzung der Expertenkommission konsultiert und einbezogen (bitte auflisten)?
Nach welchen Kriterien, Prinzipien und nach welchem Schlüssel wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Expertenkommission Antiziganismus besetzt?
a) In welcher Stärke soll die Expertenkommission Antiziganismus nach Kenntnis der Bundesregierung personell ausgestattet werden?
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, Vertreterinnen und Vertreter der Selbstorganisationen der Sinti und Roma an der Kommission zu beteiligen?
a) Wenn ja, welche (bitte auflisten)?
b) Welche anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen sollen in der Kommission vertreten sein (bitte auflisten)?
c) Sollen Wohlfahrtsverbände ebenfalls vertreten sein? Wenn ja, welche Wohlfahrtsverbände (bitte auflisten)?
Welche Aufgaben bzw. Arbeitsaufträge soll die Expertenkommission Antiziganismus nach Auffassung der Bundesregierung übernehmen?
Welche finanziellen Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung der Expertenkommission pro Jahr zur Verfügung stehen?
a) In welchen Haushaltsmitteln werden diese verankert?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Kommissionen und Arbeitsgruppen sich in den Bundesländern und/oder der Europäischen Union dem Thema Antiziganismus widmen (bitte auflisten)?
Welche weiteren Schritte wird die Bundesregierung neben der Einsetzung der Expertenkommission unternehmen, um Antiziganismus entgegenzuwirken und die Situation der Sinti und Roma in Deutschland und Europa zu verbessern?
a) Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung diesbezüglich mit den Bundesländern ab?
b) Inwiefern stimmt sich die Bundesregierung diesbezüglich mit der Europäischen Union ab?