Erwartungen an eine gestärkte zivile Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Ottmar von Holtz, Katja Keul, Agnieszka Brugger, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Tobias Lindner, Margarete Bause, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem 18. April 2018 liegt ein sogenanntes Konzeptpapier zur Stärkung der zivilen Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik – GSVP – vor. Es stammt von der Hohen Vertreterin für die GSVP und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD). Der Auftrag für ein derartiges Konzeptpapier kommt vom Europäischen Rat, der im November 2017 beschloss, dass es nach den rasanten Entwicklungen im Bereich der militärischen Seite der GSVP auch entsprechende Entwicklungen der zivilen Seite geben müsse. Das Konzeptpapier stellt gleich zu Beginn fest, dass diese zivile Dimension der GSVP zum Kern der EU-Außen- und -Sicherheitspolitik gehört. Es waren und sind die zivilen GSVP-Missionen, die von Anfang an das Gros der Auslandseinsätze stellen. Neben den Missionen hat die EU eine Fülle an außen- und entwicklungspolitischen Instrumenten zur Verfügung, mit denen sie dazu beitragen kann, weltweit Konflikte zu entschärfen, Rechtsstaatlichkeit herzustellen oder Menschenrechte durchzusetzen.
Das „Instrument für Frieden und Stabilität“ ist ein Beispiel für ein Finanzinstrument, das speziell für die Prävention von Krisen ausgelegt ist. Aufgrund der Beschaffenheit der EU und ihrer Zuständigkeit in einer Vielzahl von Politikbereichen ist sie wie keine andere Institution in der Lage, einen „kohärenten Ansatz“ zu verfolgen. Diesen starken Anspruch kann die EU aber nur erfüllen, wenn sie die zivile GSVP auch zukünftig finanziell stärkt. Im Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union sollen nach Plänen der Europäischen Kommission Gelder für die zivile Krisenprävention gekürzt werden, während auf der anderen Seite der Verteidigungsfonds mit zusätzlichen Mitteln finanziert werden soll. Die militärische Komponente überwiegt somit die der zivilen GSVP.
Das Konzeptpapier spricht daher auch nicht von einem „Nachholbedarf“ im Bereich der zivilen GSVP sondern eher von einer „Refokussierung“. Das letzte Mal hat es im Jahr 2000 beim Rat von Feira entsprechende Bemühungen für eine starke zivile GSVP gegeben. In den zivilen Headline-Goals von 2008 und 2010 wurde die schnelle Bereitstellung von Polizistinnen und Polizisten durch die EU-Mitgliedstaaten zugesagt, ebenso wie Beiträge zu Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrationsprozessen und anderen Aufgaben im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und des Bevölkerungsschutzes. Bis heute besteht das Hauptproblem in der schnellen und umfassenden Bereitstellung qualifizierten Personals für derartige Einsätze durch die Mitgliedstaaten. Hier wird deutlich, die Mitgliedstaaten müssen ihre Bereitschaft erhöhen, die zivile GSVP mit finanziellen und personellen Ressourcen besser auszustatten, um ihren hohen Ansprüchen gerecht zu werden.
Das Konzeptpapier hält daran fest, dass Aufgaben wie die Stärkung der Polizei, Rechtsstaatlichkeit und zivile Verwaltung in fragilen und Post-Konfliktländern auch weiterhin der Kern der zu bewältigenden Aufgaben im Bereich der zivilen GSVP bleiben. Gleichzeitig soll es im Sinne der Globalen Strategie der EU von 2016 eine stärkere Hinwendung zum Aspekt der „Resilienz“ geben. Auf die Zusammenfassung und Analyse im Konzeptpapier soll noch vor dem Herbst ein Plan zur Entwicklung der zivilen Fähigkeiten vorgelegt werden und im November 2018 ein „Pakt für die zivile GSVP“ vereinbart werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Auf welchem Stand befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeiten für einen Plan zur Entwicklung ziviler Fähigkeiten (Civilian Capability Development Plan) sowie den Pakt für eine zivile GSVP (Civilian CSDP Compact)?
Wie und an welcher Stelle ist die Bundesregierung mit welchem Personal in diese Vorarbeiten eingebunden?
Was war Gegenstand des im Konzeptpapier erwähnten „Workshops“ am 23. Februar 2018, zu welchen Ergebnissen kam der Workshop, und wer nahm daran teil?
Teilt die Bundesregierung die Analyse des Konzeptpapiers zur Stärkung der zivilen GSVP der Hohen Vertreterin vom 18. April 2018, dass es eine Refokussierung der Ausrichtung der zivilen GSVP geben müsse, und wenn ja, wie sollte sich nach Meinung der Bundesregierung der Aspekt der „Resilienzstärkung“ in der weiteren konzeptionellen Arbeit niederschlagen?
Was ist mit einer stärkeren Verzahnung der inneren und äußeren Dimension der EU gemeint, und inwiefern schlägt sich das in der konzeptionellen Arbeit nieder?
Mit welchen anderen Akteuren aus dem Bereich Justiz und Inneres soll es nach Meinung der Bundesregierung eine bessere Verzahnung mit zivilen GSVP-Missionen geben, wie es das Konzeptpapier vorschlägt?
Welche Aufgaben und Instrumente sollte die EU nach Meinung der Bundesregierung stärken und in den Fokus einer zivilen GSVP stellen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gefahr besteht, dass zivile Instrumente der GSVP überproportional dem Aspekt der Migrationskontrolle gewidmet werden?
Welchen Beitrag sollen zivile GSVP-Missionen bei ziviler Seenotrettung und maritimer Sicherheit nach Meinung der Bundesregierung leisten?
Welchen Beitrag sollen zivile GSVP-Missionen beim Grenzmanagement und irregulärer Migration nach Meinung der Bundesregierung leisten?
Inwieweit können und sollen zivile GSVP-Missionen nach Meinung der Bundesregierung einen konkreten Beitrag zur Terrorismusabwehr leisten?
An welchen Stellen sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf in der Kohärenz zwischen zivilen und militärischen Maßnahmen sowie in der Abstimmung zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, und welche Maßnahmen werden hierzu ergriffen?
Inwieweit können und sollen zivile GSVP-Missionen nach Meinung der Bundesregierung einen konkreten Beitrag zur Abwehr hybrider Bedrohungen leisten?
Wie konkret kann ein stärkerer ziviler Beitrag zu den Aufgaben der Artikel 41 bis 43 des EU-Vertrages nach Meinung der Bundesregierung aussehen?
Sieht die Bundesregierung ebenfalls einen Bedarf an weiteren Missionen, bei denen die EU exekutive Aufgaben übernimmt?
Welchen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung, dass die GSVP-Missionen besser auf den Bedarf der Betroffenen abgestimmt sind und ein Maximum an „Ownership“ im betreffenden Partnerland erreicht werden kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die zivile Seite der GSVP einen Schub braucht, und wenn ja,
a) wie müsste nach Meinung der Bundesregierung der qualitative und quantitative Schub aussehen, den die zivile Seite der GSVP bräuchte,
b) welchen Beitrag ist die Bundesregierung bereit zu leisten, um einen solchen Schub zu ermöglichen,
c) wie soll der deutsche zivile Beitrag konkret aussehen,
d) welche quantitativen und qualitativen Ziele möchte die Bundesregierung auf EU-Ebene festlegen?
Hat die Bundesregierung nach eigener Einschätzung die Ziele der bisherigen „Headline Goals“ im Bereich der zivilen GSVP wie etwa die Bereitstellung von 900 Polizistinnen und Polizisten für Auslandseinsätze erreicht, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Stehen dem ZIF (Zentrum für Internationale Friedenseinsätze) nach der Verabschiedung des Sekundierungsgesetzes 2017 und der Übernahme der Verantwortung als Arbeitgeberin genügend finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung, auch für ein größeres Engagement im Bereich der zivilen GSVP?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Bereitschaft anderer EU-Mitgliedsländer, sich im Bereich der zivilen GSVP zu engagieren und ihre nationalen Kapazitäten auszubauen?
Woran scheitert nach Meinung der Bundesregierung die schnelle Rekrutierung qualifizierten zivilen Personals aus den EU-Mitgliedstaaten?
a) Aus welcher Finanzlinie sollen nach Meinung der Bundesregierung zukünftige zivile GSVP-Missionen finanziert werden?
b) Aus welchen Quellen sollen nach Meinung der Bundesregierung national entsandte Fachkräfte finanziert werden?
Hält die Bundesregierung die personelle und finanzielle Ausstattung des „zivilen Hauptquartiers“ – CPCC (Civilian Planning and Conduct Capability) – in Brüssel für ausreichend und angemessen oder sieht sie Anpassungsbedarf, und wenn ja, welchen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der strategischen Überprüfung aller drei GSVP-Einsätze am Horn von Afrika durch den EAD in Bezug auf zivile Instrumente?
Welche konkreten Maßnahmen wurden im Zuge der Ankündigung ergriffen, das zivile Engagement in Somalia zu priorisieren? Inwieweit soll diese Priorisierung auf weitere und künftige GSVP-Missionen Anwendung finden? Wie evaluiert die Bundesregierung den deutschen Beitrag zu GSVP-Missionen und speziell den kohärenten Einsatz von zivilen und militärischen Instrumenten?