Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Dr. Frithjof Schmidt, Katharina Dröge, Manuel Sarrazin, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Claudia Müller, Sven-Christian Kindler, Annalena Baerbock, Katja Dörner, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Ottmar von Holtz, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zwei Jahre nachdem die britische Premierministerin Theresa May den Prozess nach Artikel 50 der Vertrags über die Europäische Union (EUV) eingeleitet hat, wird Großbritannien am 29. März 2019 voraussichtlich aus der Europäischen Union (EU) ausscheiden. Trotz intensiver Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU bleiben viele Aspekte eines möglichen Austrittsabkommens unklar. Am 12. Juli 2018 veröffentlichte die britische Regierung ein Weißbuch zur zukünftigen Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union (vgl. https://assets.publishing.service.gov.uk/government/ uploads/system/uploads/attachment_data/file/725288/The_future_relationship_ between_the_United_Kingdom_and_the_European_Union.pdf). Die Fragesteller teilen die Auffassung der Europäischen Kommission, die das Weißbuch überwiegend kritisch bewertete, insbesondere in Hinblick auf die Praktikabilität des vorgeschlagenen Zollsystems, die Unteilbarkeit der vier Grundfreiheiten sowie die Vorschläge zur Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs.
Der Austritt Großbritanniens bringt auch für die anderen EU-Mitgliedstaaten Rechtsunsicherheit mit sich. Das Auswärtige Amt hat deshalb am 18. Juli 2018 einen Referentenentwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vorgelegt (im Folgenden: Brexitübergangsgesetz). Ein wichtiger Themenkomplex darin sind die Regelungen zu den in Deutschland lebenden Briten bzw. deren mögliche Einbürgerung. Die Fragesteller begrüßen den Vorschlag des Auswärtigen Amts, das eine Regelung zugunsten von britischen Staatsangehörigen, die im Übergangszeitraum einen Einbürgerungsantrag stellen, getroffen werden soll.
Des Weiteren hat die Europäische Kommission am 19. Juli 2018 eine Mitteilung herausgegeben (COM 2018/556), in der sie über notwendige Vorbereitungsmaßnahmen für den Fall informiert, dass ein Austrittsabkommen bis zum 29. März 2019 nicht zustande kommt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen74
Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung das von der britischen Regierung am 12. Juli 2018 vorgelegte Weißbuch als ausreichend konkrete und umfassende Position der britischen Regierung als Grundlage für die weiteren Verhandlungen zum Austrittsabkommen dienen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das Weißbuch der britischen Regierung nicht alle Bereiche der zukünftigen Beziehungen ausreichend abgedeckt?
Welche Politik- und Gesetzesfelder der Europäischen Union fehlen nach Ansicht der Bundesregierung in dem Weißbuch?
Ist der britische Vorschlag nach Auffassung der Bundesregierung ausgewogen mit Blick auf Rechte und Pflichten Großbritanniens nach einem Austritt aus der Europäischen Union?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Ist der britische Vorschlag zum Binnenmarkt nach Auffassung der Bundesregierung ein entsprechend dem Verhandlungsmandat der EU nichtzulässiges Aufbrechen der vier Binnenmarktfreiheiten der EU (Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital), und hält sie vor allem die Beendigung der Personenfreizügigkeit (vgl. Punkt 1.4, Chapter 1) bei Fortsetzung der Freizügigkeit von Waren für möglich?
a) Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
b) Was unternimmt die Bundesregierung, um alle Freiheiten gleichermaßen zu gewährleisten?
Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die britische Regierung jemals eine Fristverlängerung zur Aushandlung des Austrittsabkommens gemäß Artikel 50 Absatz 3 EUV ins Spiel gebracht, und welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich dieser Möglichkeit?
Von welchen konkreten Verbesserungen im Austrittsabkommen spricht der EU-Chefunterhändler Michel Barnier, wenn er mit Blick auf eine Lösung der Grenzfrage zwischen Irland und Nordirland sagt, dass der Wortlaut des EU-Vorschlags zur sogenannten Backstop-Regelung verbessert werden könne (Frankfurter Allgemeine vom 2. August 2018)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Forderung der britischen Regierung, dass ein gemeinsames Regelwerk und eine Harmonisierung von Standards für Waren nur für jene Regeln gelten sollte, die für einen reibungslosen Handel an der Grenze notwendig sind und an der Grenze überprüfbar sind (s. Punkt 11 und 25, Chapter 1)?
a) Ist eine Aufteilung in Regeln und Gesetze, die für einen reibungslosen Handel an der Grenze notwendig sind, und jene, die dafür nicht notwendig sind, nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll und praktikabel?
Wenn nein, warum nicht?
b) Ist eine Aufteilung in Regeln und Gesetze, die an der Grenze überprüfbar sind, und jene, die an der Grenze nicht überprüfbar sind, nach Ansicht der Bundesregierung praktikabel?
Wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Position der britischen Regierung, dass die Freihandelszone nur für Waren gelten soll aber nicht für Dienstleistungen, den europäischen Binnenmarkt unterminieren würde?
Hält die Bundesregierung eine solche Aufteilung für praktikabel?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Vorschlag Großbritanniens, dass das Vereinigte Königreich Zölle an seiner Grenze erheben würde, die je nach Zielland entweder britischen oder europäischen Zöllen entsprechen würden (vgl. 1.2.1, Chapter 1)?
a) Ist nach Ansicht der Bundesregierung der Verfahrensvorschlag der britischen Regierung zur Unterscheidung zwischen Waren mit Zielland Großbritannien und mit Zielland EU praktikabel?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
b) Ist es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll und praktikabel, zwischen vertrauenswürdigen Händlern und anderen Händlern zu unterscheiden (wörtlich: „the destination can be demonstrated robustly by a trusted trader“, vgl. Punkt 16, Chapter 1), und welche Rechtsgrundlage könnte für diese Differenzierung in Frage kommen?
c) Wird aus Sicht der Bundesregierung mit dem vorgeschlagenen Zollsystem mehr oder weniger Bürokratie für europäische und internationale Unternehmen geschaffen?
d) Welche volkswirtschaftlichen Konsequenzen dieses Zollsystems würden für Deutschland bzw. die EU 27 und für Großbritannien resultieren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass das vorgeschlagene Zollregime missbrauchsanfällig ist, da die Zahlung von bestimmten Zöllen umgangen werden könnte, da es schwierig sein könnte das tatsächliche Zielland zu bestimmen, und kann nach Ansicht der Bundesregierung verhindert werden, dass der Vorschlag von Zollrückzahlungen für intermediäre Waren (vgl. Punkt 17c, Chapter 1) zu einer relevanten Umgehung von Zahlungen führt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der Vorschlag der britischen Regierung problematisch ist, den falschen Zoll zu zahlen nur dann illegal zu machen, wenn es dazu führt, den höheren britischen Zoll zu umgehen und nicht auch einen ggf. höheren EU-Zoll (vgl. Punkt 162, Chapter 1)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach das Risiko hoch ist, dass die von der britischen Regierung in Punkt 19, Chapter 1 vorgeschlagenen Verfahrensvereinfachungen (19 c und d) missbraucht werden können?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der britischen Regierung, dass Regularien, die im weiteren Sinne mit Lebensmittelpolitik zu tun haben, wie z. B. das Labeling von Essensprodukten, nicht an der Grenze kontrolliert werden müssen (vgl. Punkt 34b, Chapter 1)?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Vorschlag der britischen Regierung, wonach ein gemeinsames Regelwerk für Landwirtschafts- und Nahrungsprodukte nur für jene Regeln gelten soll, die an der Grenze kontrolliert werden müssen (vgl. Punkt 35, Chapter 1)?
Hält die Bundesregierung diesen Vorschlag für praktikabel?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die britische Regierung gegenüber der Forderung Großbritanniens, für die Lebensmittelpolitik im weiteren Sinne sogenannte equivalence arrangements zu vereinbaren (vgl. Punkt 37, Chapter 1), und für welche Bereiche könnte dies möglich sein?
Für welche Bereiche nicht?
Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung für britische und europäische Produkte durch das von der britischen Regierung vorgeschlagene neue Schema für Herkunftsangaben (vgl. Punkt 39, Chapter 1)?
a) Müssten nach Auffassung der Bundesregierung alle aktuell in der EU anerkannten Herkunftsangaben neu in Großbritannien beantragt werden, um dort weiter zu gelten?
b) Müssten nach Auffassung der Bundesregierung im Gegenzug britische Produkte erneut die europäischen Verfahren für Herkunftsangaben durchlaufen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Forderung der britischen Regierung, Barrieren in der Dienstleistungsfreiheit nur zuzulassen, wenn diese von vornherein gemeinsam vereinbart wurden (vgl. Punkt 49a, Chapter 1)?
Inwieweit schränkt dies nach Auffassung der Bundesregierung die Möglichkeit zur europäischen Gesetzgebung in diesem Bereich disproportional ein?
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen geschehen (vgl. Punkt 49 b, Chapter 1), und wie könnte ein von der britischen Regierung vorgeschlagenes „System“ anders aussehen als die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG) (vgl. Punkt 55, Chapter 1)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Auffassung der britischen Regierung, wonach bestimmte Dienstleister (wörtlich: „professional and business services providers“) Rechte in Großbritannien und der EU haben, die von jetzigen Vereinbarungen abweichen (wörtlich: „would have rights in the UK and the EU which differ from current arrangements“, vgl. Punkt 57, Chapter 1)?
a) Wodurch würden sich deren Rechte von der aktuellen Gesetzeslage unterscheiden?
b) Wo würden bestehende Rechte beschnitten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach die von der britischen Regierung vorgeschlagenen wirtschaftlichen und regulatorischen Vereinbarungen zu Finanzdienstleistungen (vgl. Punkt 49 d, Chapter 1), zu einem „race to the bottom“ von Standards und Finanzmarktinstabilität führen würden?
Wie sollte nach Ansicht der Bundesregierung die auch von der britischen Regierung ungewünschte „regulatory arbitrage“ im Finanzsektor vermieden werden?
Sind die Vorschläge der britischen Regierung nach Auffassung der Bundesregierung dafür ausreichend (vgl. Punkt 61, Chapter 1)?
Welche Konsequenzen resultieren nach Ansicht der Bundesregierung aus der Forderung der britischen Regierung, dass EU-Bürger und Briten für Tourismus- und kurzzeitige Geschäftsaktivitäten innerhalb der EU und Großbritanniens ohne ein Visum frei reisen können (vgl. Punkt 76 b, Chapter 1)?
Inwiefern sollten nach Ansicht der Bundesregierung Rechte, die für britische Staatsbürger innerhalb der EU gelten sollen (z. B. Pensionsansprüche, Sozialleistungsansprüche und Gesundheitsleistungen), auch umgekehrt für in Großbritannien lebende EU-Bürger gelten (vgl. Punkt 76 e und Punkt 89, Chapter 1)?
a) Für welche Bereiche der Sozialleistungen sollten solche gegenseitigen Vereinbarungen in Zukunft geschaffen werden?
b) Auf welcher rechtlichen Grundlage könnten diese Vereinbarungen basieren?
Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Forderung der britischen Regierung umgesetzt werden, dass die Mobilität von Mitarbeitern innerhalb von Unternehmen sowie von Wissenschaftlern, Selbstständigen und Dienstleistern erhöht werden sollte (vgl. Punkt 81, Chapter 1)?
a) Mit welchen Sozialleistungen und Pensionsansprüchen sollte diese Mobilität verbunden sein?
b) Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung zu bewerten und zu rechtfertigen, dass vereinfachte Mobilität nur für ausgewählte Berufsgruppen gelten soll?
Warum sollte nach Auffassung der Bundesregierung ein neuer UK-EU-Jugendaustauschmechanismus geschaffen werden (vgl. Punkt 86, Chapter 1), der die gleichen Ziele erfüllt wie bereits existierende EU-Programme?
Warum sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Briten sich nicht einfach wie z. B. Norwegen an existierenden Programmen weiter beteiligen?
Wer sollte nach Auffassung der Bundesregierung für die zusätzlichen Verwaltungskosten aufkommen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte nach Auffassung der Bundesregierung der von der britischen Regierung vorgeschlagene grenzübergreifende Datenfluss stattfinden (vgl. Punkt 96 a, Chapter 1)?
Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte nach Auffassung der Bundesregierung die von der britischen Regierung vorgeschlagene gegenseitige Liberalisierung des elektronischen Kommunikationssektors stattfinden (vgl. Punkt 98 a, Chapter 1)?
Hält die Bundesregierung die von der britischen Regierung vorgeschlagenen neuen Modelle der regulatorischen Kooperation (wörtlich: „new models for regulatory cooperation“) im Bereich der neuen digitalen Technologien, wie der künstlichen Intelligenz (vgl. Punkt 99, Chapter 1), für ausreichend präzise für ein Abkommen?
Sollte der Europäische Gerichtshof nach Ansicht der Bundesregierung über die britische Einhaltung von bzw. die britischen Verstöße gegen Subventions-, Wettbewerbs-, Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzstandards, die die britische Regierung in Punkt 108, Chapter 1 nennt, letztinstanzlich zuständig sein?
Reicht nach Auffassung der Bundesregierung die britische Zusage zur Beibehaltung des gemeinsamen Regelwerks zu staatlichen Beihilfen (vgl. Punkt 11, Chapter 1)?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Reicht nach Auffassung der Bundesregierung dafür die Überprüfung durch die britische Competition and Markets Authority (CMA)?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wie und durch welche rechtliche Grundlage könnten nach Auffassung der Bundesregierung die Wettbewerbsregeln zwischen EU und Großbritannien, wie von der britischen Regierung gefordert, kompatibel gestaltet werden (vgl. Punkt 116, Chapter 1)?
Wie und auf welcher rechtlichen Grundlage könnte nach Ansicht der Bundesregierung das Ziel der britischen Regierung erreicht werden, gegenseitige hohe Standards des Verbraucherschutzes einzuhalten (vgl. Punkt 126, Chapter 1)?
Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage könnte sich Großbritannien nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin an den folgenden Prozessen beteiligen und genannte Ziele erreichen (bitte aufschlüsseln):
a) Gegenseitig liberalisierter Flugverkehr (vgl. Punkt 128 a, Chapter 1)
b) Gegenseitiger Zugang für Fuhrunternehmen und Personentransportunternehmen (Punkt 128 b, Chapter 1)
c) Kooperation im Bereich der Sicherheit des Seeverkehrs (Punkt 128 c, Chapter 1)
d) Einheitlicher Single Electricity Market, zumindest auf der irischen Insel (Punkt 128 e, Chapter 1)
e) Kooperationen und Informationsaustausch im Strom- und Gashandel (vgl. Punkt 139, Chapter 1)
f) Beteiligung am European Emission Trading System (Punkt 140, Chapter 1)
g) Neue Beziehung in der zivilen Nuklearnutzung (Punkt 128 f und 1.7.6., Chapter 1)
h) Unified Patent Court Agreement (vgl. Punkt 151, Chapter 1)?
Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage könnte sich Großbritannien nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin an den folgenden Institutionen und Plattformen des Austauschs beteiligen (bitte aufschlüsseln):
a) Europäische Agentur für Flugsicherheit
b) Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
c) European Community Urgent Radiological Information Exchange (ECURIE)
d) European Radiological Data Exchange Platform (EURDEP)
e) European Observatory on the Supply of Medical Radioisotopes
f) Unified Patent Court und European Patent Office
g) Euratom Research and Training Programme
h) Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF)
i) Rapid Alert System for Serious Risks (RAPEX)
j) Information and Communication System for Market Surveillance (ICSMS)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach Großbritannien nach einem Austritt aus der EU nur mit einem entsprechenden finanziellen Beitrag weiter an den in den Fragen 33 und 34 genannten Organisationen und Prozessen (bitte aufschlüsseln) teilnehmen kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, wonach die Position Großbritanniens bzgl. einer möglichen zukünftigen Partizipation Großbritanniens an der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) im Weißbuch nicht ausreichend adressiert ist, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Großbritannien nach einem Austritt aus der EU nur mit einem entsprechenden finanziellen Beitrag weiter Teil von EIB und EBRD bleiben kann?
Inwiefern sollte Großbritannien nach Ansicht der Bundesregierung sich an der Finanzierung von „supervisory colleges“, also koordinierenden Strukturen in der Banken- und Finanzaufsicht, beteiligen, wenn es Zugang zu diesen fordert (vgl. Punkt 69b, Chapter 1)?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der britischen Regierung, dass für die Teilnahme am europäischen Energiebinnenmarkt kein gemeinsames Regelwerk für Umwelt- und Klimaschutzstandards erforderlich ist (vgl. Punkt 140, Chapter 1)?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Auf welcher rechtlichen Grundlage und wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung ein kohärentes Paket von Regeln bzgl. Gerichtsbarkeit, anwendbarem Recht und Anerkennung und Durchsetzung im Zivil-, Handels-, Insolvenz- und Familienrecht, wie es die britische Regierung fordert (vgl. Punkt 148, Chapter 1), gestaltet werden, und welche Rolle käme nach Ansicht der Bundesregierung dem Europäischen Gerichtshof dabei zu?
Unterstützt die Bundesregierung im Rat der EU im Rahmen eines möglichen, künftigen Freihandelsabkommens mit Großbritannien eine Regelung zur Investor-Staat-Streitbeilegung auf Grundlage des Investitionsschutzkapitels in CETA, das im Anhang zum Weißbuch der britischen Regierung von Februar 2017 als mögliches Beispiel für eine Regelung in einem Abkommen mit der EU genannt wird, und wenn ja, warum ist die Bundesregierung der Meinung, dass es ein solches Verfahren zwischen Großbritannien und der EU braucht?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Richterbunds (vgl. Stellungnahme Nr. 21/17), dass „unvereinbar mit dem Gedanken der Union […] der Abschluss von Investitionsschutzabkommen mit dem Vereinigten Königreich nach dessen Ausscheiden aus der Union“ wäre, und wenn nein, warum nicht?
Setzt sich die Bundesregierung im Rat der EU für die verbindliche Verankerung der Pariser Klimaziele im Rahmen eines möglichen, künftigen Freihandelsabkommens mit Großbritannien ein, und wenn nein, warum nicht?
Setzt sich die Bundesregierung im Rat der EU für die verbindliche und horizontale Verankerung des Vorsorgeprinzips im Rahmen eines möglichen, künftigen Freihandelsabkommens mit Großbritannien ein, und wenn nein, warum nicht?
Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage könnte sich Großbritannien nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin an den folgenden Prozessen beteiligen (bitte aufschlüsseln):
a) „Shared law enforcement and criminal justice cooperation capabilities“ (vgl. Punkt 6 b, Chapter 2)
b) „Operational processes which closely align with EU tools and data sharing systems“ (vgl. Punkt 15, Chapter 2)
c) Exchange of Criminal Records Information System (ECRIS)
d) Prüm-System
e) European Investigation Order
f) Joint Investigation Teams (JIT)
g) Permanent Structured Cooperation (PESCO)
h) „Consular Provision and Protection“ (vgl. Punkt 69, Chapter 2)
i) European Defence Fund (EDF)
j) Network and Information Security (NIS) Cooperation Group
k) Computer Security Incident Response Team (CSIRT) Network
l) Computer Emergency Response Team (CERT-EU)
m) European Union Agency for Network and Information Security (ENISA)
n) INTCEN
o) Schengen Informationssystem II
p) „Asylum and Migration Policy“ (vgl. 2.5.1., Chapter 2)
q) Eurodac
r) Europäischer Haftbefehl
s) European Laboratory Surveillance Networks?
Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage könnte sich Großbritannien nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin an den folgenden Institutionen beteiligen (bitte aufschlüsseln):
a) Europol
b) Eurojust
c) European Defence Agency
d) Galileo
e) EU Global Navigation Satellite System (GNSS)
f) European Union Agency for Network and Information Security (ENISA)
g) European Centre for Disease Prevention and Control?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Großbritannien nach einem Austritt aus der EU nur bei entsprechenden finanziellen Beiträgen weiter in den in den Fragen 44 und 45 genannten Organisationen, Prozessen und Datenbanken teilnehmen kann (bitte aufschlüsseln)?
Welche existierenden EU „Measures“ könnten nach Ansicht der Bundesregierung als rechtliche Grundlage herangezogen werden, um eine enge Kooperation in anderen Bereichen des Acquis, wie Großbritannien sie fordert (vgl. Punkt 17, Chapter 2), zu realisieren, und was könnten nach Auffassung der Bundesregierung „Appropriate safeguards“ sein?
Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung möglich, dass sich Großbritannien nicht nur an gemeinsamen EU-Kampftruppen beteiligt (vgl. Punkt 79, Chapter 2), sondern auch ein Operational Headquarter (OHQ) beherbergt?
Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
Wie hoch sind nach Ansicht der Bundesregierung angemessene finanzielle Beiträge (vgl. Punkt 22, Chapter 3) Großbritanniens für zu schließende „Cooperative accords“ (bitte nach den Bereichen aufschlüsseln, die in Punkt 21, Chapter 3, genannt sind)?
Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage könnte Großbritannien sich nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin an den folgenden Institutionen und Prozessen beteiligen (bitte aufschlüsseln):
a) EU-Datenschutzbehörden
b) Horizon Europe
c) Joint European Torus
d) ITER
e) European Reference Networks
f) European Research Infrastructure Consortia
g) PEACE-Programm
h) „Successor scheme“ to ERASMUS+ (vgl. Punkt 36, Chapter 3)
i) Creative Europe
j) „EU Cultural Groups and Networks“ (vgl. Punkt 35, Chapter 3)
k) Cultural Object Restitution Regime System
l) „Access to waters and the allocation of fishing opportunities“ (vgl. Punkt 3.5, Chapter 3)?
Würden nach Auffassung der Bundesregierung die finanziellen Verpflichtungen für Großbritannien im Falle einer weiteren Partizipation an den in Frage 50 genannten Organisationen und Prozessen (bitte aufschlüsseln) im Verhältnis denen Norwegens entsprechen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Vorschlag Großbritanniens, einen Governing Body, der sich zweimal jährlich auf Ebene der Staats- und Regierungschefs trifft, einzurichten (vgl. Punkt 13, Chapter 4)?
Sollte dies zeitlich in Verbindung stehen mit den Treffen des Europäischen Rates?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber. dem Vorschlag der britischen Regierung, dass ein einziges Gremium, das Joint Committee, sowohl im Gesetzgebungsprozess eine Rolle haben soll als auch in der Auslegung der Gesetze und bei juristischen Streitfällen?
Ist dadurch eine Gewaltenteilung gewährleistet (vgl. Punkt 16, Chapter 4)?
Teilt die Bundesregierung die Position Großbritanniens, dass der Europäische Gerichtshof Präzedenzfälle der britischen Rechtsprechung berücksichtigen sollte (vgl. Punkt 33, Chapter 4)?
Falls ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Auffassung der britischen Regierung, wonach sich Personen und Unternehmen auf eine gleiche Rechtsanwendung und -interpretation verlassen könnten, auch ohne Europäischen Gerichtshof, weil es eine konsistente Interpretation gebe (wörtlich: „they have been interpreted consistently“ (vgl. Punkt 25 b, Chapter 4))?
Vertraut die Bundesregierung darauf, dass in Zukunft de facto von alleine die Rechtsprechung nicht auseinanderläuft, wodurch Rechtsunsicherheit entstehen könnte?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Verfahrensvorschlag der britischen Regierung zur Beilegung von Streitfällen (vgl. 4.5, Chapter 4) angesichts
a) der Praktikabilität,
b) der demokratischen Legitimation und
c) des Respekts demokratischer Prinzipien wie der Gewaltenteilung?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem Vorschlag Großbritanniens, ein „Independent arbitration panel“ einzurichten (vgl. Punkt 41, Chapter 4), und wie sollte dieses Panel nach Ansicht der Bundesregierung besetzt werden?
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem britischen Vorschlag, wonach bei divergierender Rechtsprechung zwischen Großbritannien und der EU das Joint Committee die konsistente Rechtsprechung sicherstellen soll (wörtlich: „could be empowered to act to preserve the consistent interpretation of the agreements“ (vgl. Punkt 34, Chapter 4))?
Wie sollte das Joint Committee dies nach Ansicht der Bundesregierung machen können?
Wie werden dabei die parlamentarischen Rechte gewahrt?
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, wenn in jenen Bereichen, in denen ein „Common rulebook“ gelten soll, britische Gerichte in der Pflicht sind, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Betracht zu ziehen?
Braucht es nach Auffassung der Bundesregierung in diesen Bereichen die Möglichkeit, den EuGH letztinstanzlich über strittige Rechtsauslegungen entscheiden zu lassen?
Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine EU-konforme Interpretation des gemeinsamen Regelwerks, wie es die britische Regierung vorschlägt (vgl. Punkt 17 d, Chapter 1), erfolgen, und welche Rolle würde der Europäische Gerichtshof dabei spielen?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung angesichts des britischen Austritts aus der EU einen vereinfachten bzw. schnelleren Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft für seit mehr als drei Jahren in Deutschland lebende Briten?
Soll es nach Ansicht der Bundesregierung eine Härtefallregelung geben, die über die im Brexitübergangsgesetz festgelegte Regelung für in Deutschland lebende Briten, die einen Einbürgerungsantrag stellen, hinausgeht?
Wie viele Britinnen und Briten leben derzeit in Deutschland?
Wie viele davon haben zudem eine deutsche oder dritte Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats?
Wie viele Britinnen und Briten wurden seit dem 1. Januar 2016 eingebürgert (bitte nach Monat und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen sind seit 2000 aus Deutschland nach Großbritannien und von Großbritannien nach Deutschland gezogen (bitte jeweils nach Jahr/Monat und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele kommunale Mandatsträger mit britischer (als einziger EU-) Staatsangehörigkeit in kommunalen Körperschaften gibt es (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Folgen hat ein Brexit auf ihre Mandatsausübung, und wie positioniert die Bundesregierung sich hierzu?
Wie viele Mitarbeiter mit britischer Staatsangehörigkeit (als einziger EU-Staatsangehörigkeit) gibt es in Bundes-, Landes- und kommunalen Behörden?
Wie wirkt sich ein Brexit auf ihren Status aus, und wie positioniert sich die Bundesregierung hierzu?
Welchen Einfluss hat der Brexit auf staatliche und private Renten- und Pensionsansprüche britischer Staatsbürger, die in Deutschland arbeiten bzw. gearbeitet haben?
Wie positioniert die Bundesregierung sich hierzu?
Hätte nach Auffassung der Bundesregierung Großbritannien auch im Fall eines Nichtzustandekommens eines Austrittsabkommens weiterhin Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie hoch beziffert die Bundesregierung den potentiell entstehenden finanziellen Schaden für die EU, für den Fall, dass Großbritannien diesen Zahlungen nicht nachkommt, und welche rechtlichen Schritte wären in einem solchen Fall denkbar?
Welche Vorbereitungsmaßnahmen hat die Bundesregierung für den Fall eines Austritts Großbritanniens ohne ein Abkommen getroffen (z. B. Screening des nationalen Bedarfs an legislativen Änderungen und anderen Anpassungen von Rechtinstrumenten – vgl. S. 11 der Mitteilung COM 2018/556)?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Verwaltungen bei Bund, Ländern, Städten und Kommunen auf den Fall eines Nichtzustandekommens vorzubereiten?
Hält die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft für ausreichend vorbereitet für den Fall eines Nichtzustandekommens eines Austrittsabkommens und dem hieraus resultierenden Wegfall einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020?
a) Für welche Unternehmensgrößen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen) und Branchen sieht die Bundesregierung besonders große Probleme im Falle eines Nichtzustandekommens eines Austrittsabkommens?
b) Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um im Falle eines Nichtzustandekommens den Schaden für die deutsche Wirtschaft möglichst gering zu halten?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der laufenden Vorbereitungen im Bankensektor im Hinblick auf den Brexit generell und speziell für den Fall eines Nichtzustandekommens eines Austrittsabkommens, und welche Gefahren sieht sie für die Stabilität des Bankensektors in der EU?
Welche Auswirkungen könnte nach Auffassung der Bundesregierung ein Nichtzustandekommen eines Austrittsabkommens auf die Lieferungen von Arzneimitteln haben, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage des Direktors der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA), dass er überrascht sei, dass viele Pharmaunternehmen doch hoffen würden, dass sie sich nicht auf den Ernstfall vorbereiten müssten (Handelsblatt vom 14. August 2018)?