Überprüfung des Krankenversicherungsschutzes von EU-Bürgern im Rahmen von § 2 Absatz 5 des Freizügigkeitsgesetzes/EU
der Abgeordneten Jörg Schneider, René Springer, Uwe Witt, Dr. Christian Wirth, Paul Viktor Podolay, Frank Pasemann, Dr. Heiko Wildberg und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
§ 2 Absatz 5 des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU) regelt, dass EU-Ausländer bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland ausreichende Existenzmittel und einen Krankenversicherungsschutz nachweisen müssen. In Deutschland besteht die Pflicht, krankenversichert zu sein.
Seit 2014 gilt das EU-Freizügigkeitsgesetz ohne Einschränkungen auch für bulgarische und rumänische Staatsbürger. Seitdem kam es zu einem starken Zuzug aus diesen beiden Ländern. Ende 2017 lebten etwa 933 000 Bulgaren und Rumänen in Deutschland (Quelle: www.destatis.de).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie wird bei EU-Ausländern bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten nach Kenntnis der Bundesregierung festgestellt, ob ein Krankenversicherungsschutz besteht? In welcher Form werden diese Daten erhoben und gespeichert?
Wie viele EU-Ausländer mit einem Aufenthalt länger als drei Monate ohne Krankenversicherung leben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 in Deutschland (bitte nach Jahr und Nationalität aufschlüsseln)?
a) Wie und nach welcher Überschreitungszeit werden nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Ausländer behördlich informiert, wenn nach einem Aufenthalt von länger als drei Monaten in Deutschland keine Angaben zu einer Krankenversicherung vorliegen?
b) Bei welcher Überschreitungsdauer der Aufenthaltsgenehmigung und mit welcher Frist werden nach Kenntnis der Bundesregierung EU-Ausländer bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten in Deutschland ohne Krankenversicherungsschutz zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland aufgefordert (ggf. nach Bundesländern aufschlüsseln)?
c) Welche Zwangsmaßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen EU-Ausländer verhängt, die nach § 2 Absatz 5 FreizügG/EU kein Aufenthaltsrecht mehr haben und ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen?
d) Wie viele EU-Ausländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung bezugnehmend auf Frage 3b seit 2014 pro Jahr der Ausreisepflicht nachgekommen (bitte nach Nationalität aufschlüsseln)?
Wie viele Fälle pro Jahr hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 gegeben, bei denen EU-Ausländer ohne Krankenversicherung Heil- und Pflegeleistungen erhalten haben (bitte nach Nationalität aufschlüsseln)?
Welche Kosten pro Jahr sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 dem Gesundheitsfonds und der Pflegeversicherung durch EU-Ausländer ohne Krankenversicherung entstanden (bitte nach Nationalität aufschlüsseln)?