[Deutscher Bundestag Drucksache 17/921
17. Wahlperiode 01. 03. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/682 –
Stand der Umsetzung der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“
und weitere Planungen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2008 die
Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ auf den Weg gebracht. Mit dieser
Initiative sollte die Attraktivität des Wissenschafts- und Forschungsstandortes
Deutschland gestärkt werden, nachdem es der Bundesministerin für Bildung
und Forschung, Dr. Annette Schavan, nicht gelungen war, ein umfassendes
Gesetzespaket zur Wissenschaftsfreiheit vorzulegen.
Die Fraktion der SPD hat die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung
ausdrücklich unterstützt und sich für eine zügige Umsetzung der geplanten
Maßnahmen eingesetzt. Darüber hinaus hat sich die Fraktion der SPD dafür
ausgesprochen, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Wissenschaft in
Deutschland zu entwickeln und umgehend auf den Weg zu bringen. Ziel der
Maßnahmen soll es sein, den Standort Deutschland für Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler national wie international noch attraktiver zu gestalten,
bürokratische Hemmnisse abzubauen, Freiräume für die Forschung zu
schaffen und die Mittelverwendung in der Forschung flexibler zu gestalten.
Mit dem Koalitionsvertrag haben die Fraktionen der CDU, CSU und FDP
einen neuen Anlauf für ein umfassendes Wissenschaftsfreiheitsgesetz
angekündigt. Es steht zu erwarten, dass dieses Gesetzgebungsverfahren auf der
Umsetzung der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ aufbauen wird. Zum
Stand der Umsetzung der Mitte 2008 angenommenen Initiative hat sich das
Bundesministerium für Bildung und Forschung bisher bedauerlicherweise
jedoch nicht ausführlich geäußert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
24. Februar 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/921 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Ist es wie geplant gelungen, alle Maßnahmen der Initiative
„Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ bereits im Haushaltsjahr 2009 wirksam werden zu
lassen?
Wenn nein, warum ist dies nicht gelungen?
2. Welche Änderungen bei den Haushalts- und Förderregelwerken wurden
durchgeführt?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Bundeshaushaltsplan 2009 haben die Wissenschaftsorganisationen
Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF), Fraunhofer-
Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), Max-
Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG),
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) und die Deutsche
Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) zusätzliche Freiräume in der
Bewirtschaftung ihrer Finanzmittel und beim Personal erhalten. Es wurden
entsprechende Haushaltsvermerke in den jeweiligen Einzelplänen ausgebracht. Der
Übernahme der personal- und haushaltsrechtlichen
(Selbstbewirtschaftungsmittel, Deckungsfähigkeit) Flexibilisierungen in die Regelwerke der gemeinsam
finanzierten Wissenschaftseinrichtungen haben die Länder nach Vorbefassung
der jeweiligen Fachausschüsse in der Sitzung des Ausschusses der
Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 29. September 2009 zugestimmt. Die
Flexibilisierungen in weiteren Bereichen der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“
wie die angestrebte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei der
Eingehung von Beteiligungen durch die Wissenschaftsorganisationen sowie die
Etablierung eines wissenschaftsspezifischen Bauverfahrens für FhG und HGF,
deren Umsetzungsschritte nicht unmittelbar durch Haushaltsvermerke
vorgezeichnet sind, sind noch nicht abgeschlossen. Im Bereich der Beschaffung von
Waren und Dienstleistungen sind mit der Etablierung einer Forschungsklausel
konkrete wissenschaftsspezifische Erleichterungen für die
Forschungseinrichtungen mit Inkrafttreten der Neufassung der Verdingungsordnung für
Leistungen – Teil A – VOL/A (voraussichtlich März 2010) zu erwarten.
3. Wie haben sich die Änderungen bei den Haushalts- und Förderregelwerken
ausgewirkt, und falls hierzu noch keine belastbaren Informationen
vorliegen, wann werden die diesbezüglichen Daten und Fakten dem Deutschen
Bundestag zur Verfügung gestellt werden können?
Eine abschließende Bewertung ist derzeit noch nicht möglich. Nach Maßgabe
des Beschlusses des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages vom
20. November 2008 hat die Bundesregierung dem Haushaltsausschuss bis zum
30. April 2011 einen umfassenden Bericht zu den Erfahrungen und
Wirkungsweisen der beschlossenen Maßnahmen vorzulegen.
4. Steht bereits fest, ob die Maßnahmen im Rahmen der Initiative hinreichend
erfolgreich waren, um eine umfassende gesetzgeberische Initiative für ein
„Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ zu begründen?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009
enthält diesbezüglich eine eindeutige Festlegung. Danach sollen die
Wissenschaftsfreiheitsinitiative fortgesetzt und ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz,
ergänzt durch notwendige untergesetzliche Maßnahmen, vorgelegt werden –
insbesondere mit dem Ziel, Globalhaushalte einzuführen und die Möglichkeiten
für Unternehmensbeteiligungen und Ausgründungen zu verbessern. Die
Bundesregierung prüft, in welchem Umfang legislative und daneben
untergesetzliche Maßnahmen zur Zielerreichung erforderlich sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9215. Welche Ressortforschungseinrichtungen wurden nach der geplanten
ressort- und einrichtungsspezifischen Prüfung in die Initiative einbezogen?
6. Welche konkreten Maßnahmen der Initiative wurden für diese bzw. in
diesen Ressortforschungseinrichtungen wann und mit welchen Wirkungen
umgesetzt?
7. Welche Ressortforschungseinrichtungen wurden aus welchen Gründen
nicht in die Initiative einbezogen, und gibt es Bestrebungen oder bereits
vereinbarte Maßnahmen, um diese Einrichtungen zu einem späteren
Zeitpunkt einzubeziehen?
Die Fragen 5 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
In die Initiative sind bisher FhG, MPG, HGF, WGL und DFG einbezogen.
Nach dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2008 zur Initiative
„Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ wird die Einbeziehung der Bundeseinrichtungen mit FuE-
Aufgaben (FuE = Forschung und Entwicklung) ressort- und einrichtungsspezifisch
zu prüfen sein. Nach Maßgabe des Beschlusses des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages vom 20. November 2008 wird über eine mögliche
Anwendung der in dem Beschluss enthaltenen Maßnahmen auf die
Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben nach Abschluss der Auswertung des zum 30. April
2011 vorzulegenden Berichts entschieden. Inwieweit die Bundeseinrichtungen
mit FuE-Aufgaben in eine gesetzliche Regelung einzubeziehen sind, kann erst
nach Abschluss der konzeptionellen Arbeiten entschieden werden.
In die Überlegungen zu den Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben werden
zudem die Empfehlungen des Wissenschaftsrates aus der Gesamtevaluation
dieser Einrichtungen einzubeziehen sein. Eine ergänzende Stellungnahme zur
Ressortforschung wird im Mai 2010 erwartet.
8. Mit welchen Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass alle von
Bund und Ländern gemeinsam geförderten Forschungseinrichtungen
unabhängig davon, ob sie überwiegend, hälftig oder nur anteilig vom Bund
mitfinanziert werden, die Flexibilisierungsmaßnahmen der Initiative in vollem
Umfang nutzen können?
Damit die haushaltsrechtlichen Flexibilisierungsmaßnahmen der Initiative in
vollem Umfang von den gemeinsam finanzierten Wissenschaftseinrichtungen
genutzt werden können, müssen auch die Länder entsprechende Instrumente
bereitstellen bzw. sonstigen Maßnahmen in den jeweiligen Bund-Länder-
Gremien der Einrichtungen zustimmen. Alleinige Gestaltungsmöglichkeiten
des Bundes bestehen insoweit nicht. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 9 und 10 verwiesen.
9. Welche Bundesländer haben die vom Bund eingeführten
Flexibilisierungen in das jeweilige Landesrecht übertragen (bitte um detaillierte
Aufstellung nach Bundesland und Maßnahme)?
Der Übernahme der personal- und haushaltsrechtlichen Flexibilisierungen in
die Regelwerke der gemeinsam finanzierten Wissenschaftseinrichtungen haben
die Länder nach Vorbefassung der jeweiligen Fachausschüsse in der Sitzung
des Ausschusses der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 29. September
2009 zugestimmt. Zur jeweiligen landesspezifischen Umsetzung liegen der
Bundesregierung noch keine detaillierten Informationen vor.
Drucksache 17/921 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Welche Einrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e. V. haben aufgeschlüsselt nach Ländern welche
Flexibilisierungsmaßnahmen der Wissenschaftsfreiheitsinitiative ab wann nutzen
können?
Die Länder wurden auf die im Rahmen des Bundeshaushalts 2009 geschaffenen
Flexibilisierungsinstrumente hingewiesen. Aufgrund des Beschlusses des
Ausschusses der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom 29. September 2009
zur Einführung der Selbstbewirtschaftungsmittel bei den Leibniz-Instituten
haben einige Länder bereits eine adäquate Form der überjährigen Bereitstellung
der Mittel eingeführt. Weitere Länder prüfen die Umsetzung bzw. haben sie für
das Jahr 2010 angekündigt. Der Stand der Umsetzung wird – wie im Ausschuss
der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz beschlossen – Gegenstand der
Haushaltsanmeldungen der Länder für das Jahr 2011 sein.
11. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Bundesländer eine solche
Flexibilisierung abgelehnt haben, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Der Bundesregierung ist kein Land bekannt, das die über die Initiative
„Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ angestrebte Flexibilisierung für die WGL-Institute
ablehnt.
12. Wie oft und zu welchen Gelegenheiten hat die Bundesministerin für
Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, in Terminen mit
Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer darauf gedrängt, die Maßnahmen im
Rahmen der Initiative in Landesrecht umzusetzen?
Die Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ war auf den unterschiedlichsten
Ebenen vielfach Gegenstand von Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern
der Länder mit dem Ziel, ein gemeinsames Verständnis zur Flexibilisierung der
Rahmenbedingungen der Wissenschaftseinrichtungen zu erzielen. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
13. Wurden Bundesländern Zusagen finanzieller oder anderer Art gemacht,
um Anreize für eine Übernahme der Regelungen zu setzen?
Nein
14. Welche Genehmigungsvorbehalte des Bundesministeriums der Finanzen
sind im Zuge der Initiative abgeschafft oder begrenzt worden?
Im Rahmen der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ wurde im
Bundeshaushalt 2009 in die Haushaltsvermerke für FhG und HGF der bis dahin
bestehende Einwilligungsvorbehalt des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
hinsichtlich der Zuweisung der Selbstbewirtschaftungsmittel nicht mehr
aufgenommen.
15. Ist das Bundesministerium der Finanzen bereit, noch weitere
Genehmigungsvorbehalte aufzugeben, und wenn ja, an welchen Stellen?
Ob und inwieweit die Aufgabe weiterer Genehmigungsvorbehalte durch das
Bundesministerium der Finanzen in Betracht kommt, um die im
Koalitionsvertrag festgeschriebenen Zielsetzungen zur Wissenschaftsfreiheit zu erreichen,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/921kann erst nach Abschluss der konzeptionellen Überlegungen beantwortet
werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
16. Wurden die höheren Quoten zur Selbstbewirtschaftung durch die
Forschungsorganisationen bereits genutzt, und wenn ja, in welchem
Umfang?
Das Flexibilisierungsinstrument wurde von den Forschungsorganisationen
unterschiedlich genutzt (im Bundeshaushalt 2009 wurden für DFG und MPG
erstmals Selbstbewirtschaftungsmittel ausgewiesen):
Bei der MPG wurden Selbstbewirtschaftungsmittel in Höhe von 3,1 Prozent
(Betrieb) bzw. 6,2 Prozent (Investitionen) und bei der FhG in Höhe von
12,8 Prozent (Betrieb) bzw. 8,9 Prozent (Investitionen) in Anspruch
genommen. Im Durchschnitt aller Helmholtz-Zentren ergibt sich eine
Inanspruchnahme der Selbstbewirtschaftungsmittel von 12 Prozent, in Einzelfällen von
20 Prozent. Die DFG hat die institutionellen Zuwendungsmittel im Jahr 2009 in
vollem Umfang abgerufen, weshalb es keiner Inanspruchnahme als
Selbstbewirtschaftungsmittel für 2010 bedurfte. Für die Einrichtungen der WGL
wurden Mittel mit einem Gesamtvolumen von rund 3,7 Mio. Euro auf
Selbstbewirtschaftungskonten umgebucht.
17. Welche positiven Folgen hat die Abschaffung der Stellenpläne im
Bundeshaushalt für die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren, die
Fraunhofer-Gesellschaft und das Wissenschaftszentrum Berlin im
Rahmen eines Pilotprojekts erbracht?
Die Abschaffung der Verbindlichkeit der Stellenpläne im tariflichen und
unteren außertariflichen Bereich hat die Flexibilität der Forschungseinrichtungen
erhöht. Im Bereich der außertariflichen Stellen entsprechend
Besoldungsordnung B/Besoldungsgruppe W 3 sind die Stellenpläne nach wie vor verbindlich.
18. Welche Maßnahmen sind bereits mit dem Ziel der Aufgabe des
Vergaberahmens erfolgt?
Bei HGF, FhG und MPG werden Ausgaben für die Vergütung von leitenden
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die nach dem 1. Januar 2009 aus
Einrichtungen im Ausland, Internationalen Organisationen oder aus der
Wirtschaft berufen wurden oder deren Abwanderung zu solchen Stellen nach dem
1. Januar 2009 im Wege von Bleibeverhandlungen abgewehrt wurde, bei der
Berechnung des Vergaberahmens nicht mehr einbezogen (sog.
vergaberahmenfreies Kontingent).
19. Sind die Zustimmungserfordernisse in den W-Grundsätzen umfassend
abgeschafft worden, und wenn nein, warum nicht?
Das nach Umsetzung der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“
verbleibende Zustimmungserfordernis in den W-Grundsätzen betrifft die Zahlung von
Funktions-Leistungsbezügen in Höhe von über 20 Prozent des jeweiligen
Grundgehalts (W-Grundsätze HGF, WZB und FhG) bzw. für Verbundsprecher
in Höhe von über 25 Prozent des jeweiligen Grundgehalts (W-Grundsätze
FhG). Diese Regelungen wurden von der Forschung nicht als Hemmnis
benannt.
Drucksache 17/921 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Anstellungskonditionen
für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Stärkung der
internationalen Konkurrenzfähigkeit der Forschungseinrichtungen
weiterzuentwickeln?
Die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Anstellungskonditionen für
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Stärkung der internationalen
Konkurrenzfähigkeit der Forschungseinrichtungen sind in dem Bericht des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Umsetzung der
Eckpunkte der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ vom Mai 2009 (BMF-
Vorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 28. Mai 2009,
Haushaltsausschussdrucksache 16(8)5980) im Einzelnen dargestellt und
erläutert. Durch dieses Maßnahmenpaket wird das Instrumentarium der
Forschungseinrichtungen zur Gewinnung und zur leistungsbezogenen Vergütung von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern optimiert und ihre
Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Wegen der Einzelheiten wird auf S. 13 und Anlagen 4a und 4b des
genannten Berichts verwiesen.
21. Ist es gelungen, die Genehmigungsverfahren für die Beteiligung an
Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie bei der Gründung von
Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu straffen, und wenn ja, durch
welche Maßnahmen?
22. Welche neuen internationalen Beteiligungen deutscher
Forschungsorganisationen sind nach Umsetzung dieser Maßnahmen von wem getätigt
worden, und hat sich das neue vereinfachte Genehmigungsverfahren für
diese aus Sicht der Bundesregierung bewährt?
23. Wurde bereits ein vereinfachtes Bauverfahren für die Fraunhofer-
Gesellschaft und die Helmholtz-Zentren geschaffen, und wenn ja, hat sich
dieses Verfahren (anhand welcher Fallbeispiele) bewährt?
Die Fragen 21 bis 23 werden im Zusammenhang beantwortet.
Flexibilisierungsmaßnahmen in den genannten Bereichen konnten noch nicht
umgesetzt werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 1, 2 und
4 verwiesen.
24. Welche administrativen Hemmnisse wurden abgeschafft, um das
Vergabeverfahren wissenschaftsfreundlicher zu gestalten?
In einer ersten Phase der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ wurde die in
BMBF- und BMWi-eigener (BMWi = Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie) Verantwortung liegende Bagatellgrenze für freihändige Vergaben
angehoben.
25. Wie umfangreich wurde bisher die Möglichkeit durch die
Forschungseinrichtungen genutzt, die Vergabeart für Liefer- und Dienstleistungen,
die nur zum Zwecke von Forschung und Entwicklung beschafft wurden,
frei zu wählen?
Die ursprüngliche Forderung der Forschungseinrichtungen, bei Liefer- und
Dienstleistungen mit Bezug zu Forschung und Entwicklung die Vergabeart frei
wählen zu können, wurde in eine vergaberechtssystematische weitergehende
„Forschungsklausel“ für freihändige Vergabe weiterentwickelt. Im Rahmen der
am 20. November 2009 bekanntgemachten Neufassung der VOL/A ist diese
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/921„Forschungsklausel“ neu aufgenommen worden. Die Anwendung dieser
Forschungsklausel wird erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung der
Vergabeverordnung und der neuen VOL/A (voraussichtlich März 2010)
möglich sein.
26. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, nach denen (wie von der
Fraktion der FPD befürchtet) die Regelungen zur schrittweisen Aufgabe
des Vergaberahmens über mehrere Umsetzungsschritte zu mehr
Bürokratie und weniger Freiheit geführt haben?
Solche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
27. Gibt es Pläne zur Einführung eines allgemeinen wissenschaftstypischen
Vergütungssystems (Wissenschaftstarifvertragsgesetz)?
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Bundesregierung die
Möglichkeit von außertariflichen Vergütungselementen und Tarifhoheit für die
Forschungseinrichtungen prüft. Diese Prüfung erfolgt zusammen mit den
Forschungseinrichtungen.
28. Bis zu welchem Anteil soll es Forschungseinrichtungen zukünftig
ermöglicht werden, sich an einem Joint Venture zu beteiligen?
Nach Maßgabe des Koalitionsvertrages sollen im Rahmen der Fortsetzung der
Wissenschaftsfreiheitsinitiative die Möglichkeiten für
Unternehmensbeteiligungen und Ausgründungen verbessert werden. Inwieweit hierzu die
Rahmenbedingungen für die Eingehung von Beteiligungen durch die
Forschungseinrichtungen anzupassen sind, wird im Rahmen der konzeptionellen
Überlegungen zu entscheiden sein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
29. Hält die Bundesregierung die Einführung des Instruments
Selbstbewirtschaftungsmittel ohne quantitative Restriktionen für sinnvoll und
haushalterisch verantwortbar?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
30. Gibt es Pläne, das geltende Ausländerrecht noch einmal gezielt
dahingehend zu überprüfen, welche der bestehenden Regelungen negative
Auswirkungen für den Wissenschafts- und Forschungsstandort
Deutschland haben, und ist geplant, hierzu eine Änderung des Ausländerrechts
herbeizuführen?
Mit dem Zuwanderungsgesetz und erfolgten weiteren Änderungen des
Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung wurden die Bedingungen zum
Aufenthalt und zur Beschäftigung in Wissenschaft und Forschung in
Deutschland kontinuierlich erleichtert. Darin kommt zum Ausdruck, dass die
Bundesregierung besonderen Wert darauf legt, auch durch günstige ausländerrechtliche
Bestimmungen die Position Deutschlands im Wettbewerb um die besten Köpfe
zu verbessern und damit zur Stärkung des Wissenschafts- und
Forschungsstandortes Deutschland beizutragen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der
Hochqualifizierten-Richtlinie (Richtlinie 2009/50/EG) in nationales Recht wird
geprüft werden, ob weitere Änderungen der bestehenden Rechtslage zur
Zuwanderung zum Zweck der Beschäftigung in Wissenschaft und Forschung
erforderlich sind.
Drucksache 17/921 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode31. Anhand welcher Kriterien plant die Bundesregierung, die Effizienz der
Maßnahmen im Rahmen der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ zu
evaluieren, und ist hierzu die Vergabe von Gutachten (bis zu welcher
Kostenhöhe) geplant?
33. Welche konkreten organisationsspezifischen Zielvereinbarungen mit
welchen Kriterien sind von der Bundesregierung vorgesehen, um die
Messbarkeit der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der
Forschungseinrichtungen im Zuge der weiteren Flexibilisierung durch das angekündigte
Wissenschaftsfreiheitsgesetz sicherzustellen?
Wie bewertet die Bundesregierung den möglichen Beitrag von
belastbaren Forschungsbilanzen hierzu sowie deren Umsetzungsaussichten im
Rahmen des geplanten Gesetzes?
Die Fragen 31 und 33 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das Instrument der Forschungsbilanz soll mit bereits erfolgter Zustimmung der
Länder als zentrales Element eines wissenschaftsadäquaten Controllings auf
der Grundlage der eingeräumten Flexibilisierungen die Abkehr von der
Detailsteuerung unterstützen und eine primär output-orientierte, der spezifischen
Mission der einzelnen Einrichtungen Rechnung tragende Darstellung der
Leistungsentwicklung vornehmen. Neben einer kompakten Darstellung des
Leitungsoutputs der Einrichtungen werden darin auch die mit der Flexibilisierung
erreichten Verbesserungen beschrieben. In diese qualitative Analyse werden
auch weiterhin Kennzahlen bezüglich geeigneter Parameter mit einbezogen.
Dabei unterliegt auch die Forschungsbilanz selbst einem Prozess der
Fortentwicklung durch Anpassung der Indikatoren.
32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bisher über positive
Wirkungen der Flexibilisierungsmaßnahmen hinsichtlich der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit und Vernetzung der deutschen Wissenschaft und
Forschung, der erfolgreichen Rückholung deutscher
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland, der systematischen Förderung
des wissenschaftlichen Nachwuchses, der besseren Vereinbarkeit von
wissenschaftlicher Karriere und Familie sowie der besonderen Förderung
von Frauen in Wissenschaft und Forschung?
Erste Erfahrungen aus den Forschungseinrichtungen zeigen, dass die neuen
Regelungen im Personalbereich greifen und insbesondere bei der Gewinnung von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland aktiv genutzt
werden. Unabhängig von der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ haben
die von der Bundesregierung aufgelegten Maßnahmen zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses unter besonderer Beachtung der
Unterrepräsentanz von Frauen in Wissenschaft und Forschung zu einer Verbesserung der
Anteile von Frauen auf den einzelnen Qualifikationsstufen geführt. Hierzu wurden
zudem das Professorinnenprogramm mit den Ländern vereinbart sowie
insbesondere Regelungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von wissenschaftlicher
Karriere und Familie im Bundesausbildungsförderungsgesetz, dem
Befristungsrecht und der Begabtenförderung eingeführt.
34. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Steigerungen der
Zuwendungen oder weitergehende Flexibilisierungsmaßnahmen an
konkreten Erhöhungen der mit den Forschungsorganisationen vereinbarten
Ziele zu binden?
Eine konkrete Erhöhung der mit den Forschungsorganisationen vereinbarten
Ziele wird derzeit von der Bundesregierung nicht angestrebt. Bund und Länder
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/921haben ihren Beschluss für eine zweite Laufzeit des Paktes für Forschung und
Innovation (2011 bis 2015) nicht an Bedingungen geknüpft, die über die
gemeinsam vereinbarten forschungspolitischen Ziele hinausgehen.
35. Wird die Bundesregierung bei Ausbleiben positiver Effekte auch eine
Prüfung vornehmen, ob Kontrollmechanismen (etwa im Bereich
Vergaberecht oder hinsichtlich des Genehmigungsvorbehalts des
Bundesministeriums der Finanzen) wieder eingeführt werden sollten?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Initiative
Wissenschaftsfreiheitsgesetz erhebliche positive Wirkungen für die Forschung entfalten wird, so dass
sich die Frage einer Rücknahme der geschaffenen Flexibilität nicht stellen
wird. Eine abschließende Bewertung ist derzeit noch nicht möglich.
36. Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine einheitliche Definition des
Begriffs „Wissenschaftsfreiheit“, und wie lautet diese?
Ein entsprechender Definitionsbedarf besteht nicht. Im Sinne der Initiative soll
unter Bezugnahme auf den Begriff „Wissenschaftsfreiheit“ verdeutlicht
werden, dass das deutsche Wissenschaftssystem mehr Autonomie, mehr Spielraum
und mehr eigene Verantwortung braucht, um die Attraktivität Deutschlands im
internationalen Wettbewerb der Wissenschaftssysteme und
Innovationsstandorte zu steigern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]