Wartezeiten bei der Vergabe von Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in Deutschland
der Abgeordneten Kai Gehring, Omid Nouripour, Filiz Polat, Luise Amtsberg, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Margarete Bause, Canan Bayram, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Ekin Deligöz, Ottmar von Holtz , Uwe Kekeritz, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Cem Özdemir, Tabea Rößner, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Manuela Rottmann, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wer in Deutschland studieren oder forschen möchte, muss mitunter Monate oder gar Jahre warten, um ein Visum überhaupt beantragen zu können. Das hat die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Kai Gehring vom 15. August 2018 ans Licht gebracht (Bundestagsdrucksache 19/3847). Die Bundesregierung selbst spricht von „langen Wartezeiten“ und verweist auf die große Nachfrage nach Studien- und Forschungsaufenthalten in Deutschland.
Gefragt wurde nach der Dauer der Visavergabe in den 14 Ländern, aus denen die meisten internationalen Studierenden und Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler in Deutschland kommen. Die Antwort war aus Sicht der Fragesteller ungenügend recherchiert, denn es wurde versichert: „Die Wartezeiten sind in der Regel den Webseiten der Auslandsvertretungen zu entnehmen. Wartezeiten werden dort veröffentlicht, sodass Antragstellerinnen und Antragsteller diese bei ihren Planungen berücksichtigen können.“ Eine Recherche des Abgeordneten Kai Gehring hat jedoch ergeben, dass diese Transparenz nicht gegeben ist. Eine Terminliste führte nur eine der deutschen Auslandsvertretungen – nämlich die in Teheran/Iran. In Jaunde/Kamerun gab es nur eine Onlinenotiz, wonach es mindestens sechs Monate dauere, einen Termin zu erhalten, selbiges gilt für Islamabad/Pakistan. In vielen anderen der Auslandsvertretungen in den 14 abgefragten Ländern musste man sich für die Terminvergabe bei externen Dienstleistern anmelden (Russland, Indien) oder erhielt Auskunft über aufwendige Eingaben in Onlineformulare (USA, Indien, Ukraine, Südkorea, Syrien, Marokko, Indonesien, Tunesien), wobei nicht überall Termine genannt wurden. Wo Termine genannt wurden, ergaben sich große Unterschiede: Während US-Bürgerinnen und US-Bürger in der Regel nach spätestens einem Monat den Antrag auf ein Visum für einen Studien- und Forschungsaufenthalt stellen können, wartet man in Indien mitunter vier Monate, in Pakistan sechs Monate und in Kamerun „derzeit erheblich mehr als sechs Monate“. Im Iran dauert es gar 2,5 Jahre. Wer sich im Juli 2018 in die Terminliste eingetragen hat, darf laut offizieller Angabe (Stand: Juli 2018) im Dezember 2020 bei der Botschaft in Teheran vorstellig werden, um ein Visum für einen Studien- und Forschungsaufenthalt zu beantragen. In der Türkei gibt es überhaupt keine Onlineauskunft, sondern nur eine telefonische Terminvergabe.
Konfrontiert mit diesen Rechercheergebnissen widerrief das Auswärtige Amt seine Ursprungsantwort in Teilen. „Deutsche Auslandsvertretungen, bei denen keine längeren Wartezeiten für die Beantragung eines Visums für einen Studienoder Forschungsaufenthalt bestehen, veröffentlichen die Wartezeiten in der Regel nicht auf ihren Webseiten. Dies trifft auch für die von Ihnen abgefragten Auslandsvertretungen zu. In Indien, wo die Wartezeiten in einigen Kategorien auf bis zu vier Monate angewachsen sind, werden die Wartezeiten demnächst auf den Webseiten der Auslandsvertretungen veröffentlicht“, hieß es am 17. August 2018 in einer Mail des Parlaments- und Kabinettsreferats des Auswärtigen Amts an den Abgeordneten Kai Gehring.
Die Bundesregierung selbst hat in der eingangs genannten Antwort das Interesse an einer möglichst problemlosen Gestaltung der Einreise qualifizierter ausländischer Studierender und Forscherinnen und Forscher geäußert, wozu unbestritten auch die Planbarkeit des Aufenthalts gehört. Damit dieser eigene Anspruch der Bundesregierung erfüllt wird, soll mit dieser Kleinen Anfrage Transparenz geschaffen werden, wie lange es bei den einzelnen deutschen Auslandsvertretungen tatsächlich dauert, einen Antrag auf ein Visum für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt abzugeben und was getan werden muss, damit die Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland auch in Zukunft beliebte Ziele für internationale Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bleiben. Dafür braucht es aus Sicht der Fragesteller nicht nur adäquat ausgestaltete ausländer- und aufenthaltsrechtliche Regelungen, sondern als Basis auch eine zügige Visavergabe. Die deutschen Auslandsvertretungen müssen hierzu aus Sicht der Fragesteller endlich personell adäquat ausgestattet und diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an zahlreichen Visastellen unter teils extrem schwierigen Lebensbedingungen und großem Druck vorbildlichen Dienst leisten, entlastet werden. Als demografisch schrumpfende und zugleich innovative Volkswirtschaft bleibt Deutschland aus Sicht der Fragesteller nur mit Weltoffenheit und Brain Circulation kreativ und zukunftsfähig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie hat sich zwischen 2015 und 2018 die Zahl der erteilten und abgelehnten Visa für Studien- und Forschungsaufenthalte in den einzelnen Ländern entwickelt (bitte nach Jahren, Ländern unter Nennung der einzelnen Auslandsvertretungen und Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu Studien- bzw. Forschungszwecken aufschlüsseln)?
Welche Wartezeiten auf einen Termin zur Abgabe eines Visumantrags für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland hält die Bundesregierung für angemessen, um dem „Interesse der Bundesregierung an einer möglichst problemlosen Gestaltung der Einreise qualifizierter ausländischer Studierender und Forscherinnen und Forscher“ zu entsprechen (siehe Bundestagsdrucksache 19/3847, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Kai Gehring)?
Wie lange dauert es nach den neuesten verfügbaren Zahlen bei den einzelnen deutschen Auslandsvertretungen, um einen Termin zur Abgabe eines Visumantrags für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland zu erhalten (bitte als Liste sortiert nach Ländern und unterteilt nach dortigen einzelnen Auslandsvertretungen angeben)?
Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die durchschnittliche Wartezeit zur Terminvergabe für ein Studien- oder Forschungsvisum bei der deutschen Botschaft in Teheran entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Hält die Bundesregierung es für zumutbar, wenn ausländische Studierende und Forscherinnen und Forscher 2,5 Jahre (Botschaft Teheran, Stand: Juli 2018) warten müssen, um einen Antrag auf ein Visum für einen Studienoder Forschungsaufenthalt in Deutschland abzugeben?
Welche Ursachen haben die extrem langen Wartezeiten zur Abgabe von Visaanträgen für Studien- und Forschungsaufenthalte bei einigen deutschen Auslandsvertretungen, und aus welchen Gründen konnten diese Ursachen bislang nicht behoben werden?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den Auslandsvertretungen bei den Wartezeiten zu erklären?
Aus welchem Grund sind die Wartezeiten bei der Terminvergabe für Studierenden- bzw. Forscherinnen- und Forschervisa länger als bei anderen Visumskategorien?
Inwiefern beobachtet das Auswärtige Amt die Entwicklung von Wartezeiten für die Terminvergaben, und inwiefern ergreift es bei kontinuierlich steigenden Wartezeiten frühzeitig welche Gegenmaßnahmen?
Nach welchen Kriterien wird der Personaleinsatz in den Visavergabestellen geplant?
Welche zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen müsste der Deutsche Bundestag im Einzelplan 05 des Bundeshaushaltes nach Einschätzung des Auswärtigen Amts zur Verfügung stellen, damit in jeder deutschen Auslandsvertretung gewährleistet wird, dass der Ersttermin zur Abgabe eines Visaantrags für Studien- und Forschungsaufenthalte nach maximal drei Monaten bzw. maximal einem Monat erteilt werden kann?
Was muss über zusätzliches Personal hinaus getan werden, damit es in allen deutschen Auslandsvertretungen zum Standard wird, dass ausländische Studierende sowie Forscherinnen und Forscher nach spätestens drei Monaten bzw. nach spätestens einem Monat einen Termin zur Abgabe eines Visums für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt in Deutschland erhalten?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Wartezeit bei der Terminvergabe für Studien- und Forschungsvisa deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger für Aufenthalte im Iran, in Indien, Pakistan, Kamerun und Marokko vor?
Warum hat die Bundesregierung keine Vorsorge gegen extrem lange Wartezeiten bei einigen Auslandsvertretungen getroffen, obwohl die Bundesregierung selbst in der Vergangenheit immer wieder betont hat, dass das deutsche Wissenschaftssystem attraktiv für ausländische Studierende und Forscherinnen und Forscher ist und sie entsprechend mit einer hohen Nachfrage nach Studien- und Forschungsaufenthalten hätte rechnen können?
Welche Auswirkungen haben diese Wartezeiten auf bestehende und mögliche zukünftige Kooperationen zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die langen Wartezeiten nicht das tatsächliche Zustandekommen bzw. den Antritt eines Studien- oder Forschungsaufenthaltes gefährden?
Bei welchen deutschen Auslandsvertretungen gibt es keine Referentinnen bzw. Referenten für Bildungs- und Wissenschaftspolitik, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch in diesen Ländern die bilateralen Beziehungen im Bereich der Wissenschaft adäquat gepflegt werden?
Wie lange dauert die Bearbeitung von Visaanträgen zum Zwecke eines Studien- oder Forschungsaufenthaltes in Deutschland bei den deutschen Botschaften tatsächlich – in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 25 und 26 des Abgeordneten Kai Gehring (siehe Bundestagsdrucksache 19/3847) ist von einer Bearbeitungszeit für Studierende von circa drei bis vier Wochen die Rede, was laut Antwort auch auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zutreffen soll (bitte als Liste sortiert nach Ländern und unterteilt nach dortigen einzelnen Auslandsvertretungen sowie nach Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu Studien- bzw. Forschungszwecken angeben)?
Bei welchen Auslandsvertretungen kommt es derzeit zur verzögerten Bearbeitung von Visaanträgen für Studien- oder Forschungsaufenthalte, so dass die Bearbeitung länger als drei oder vier Wochen dauert, und welche Gründe hat dies (bitte nach Jahren aufschlüsseln, Länder unter Nennung der einzelnen Auslandsvertretungen und Rechtsgrundlagen für den Aufenthaltstitel zu Studien- bzw. Forschungszwecken, in denen die Bearbeitung länger als drei oder vier Wochen dauert, angeben und jeweils den Grund bzw. die Gründe nennen)?
Wie viele Visaanträge wurden von 2015 bis 2018 trotz Zustimmung der Hochschulen abgelehnt (bitte nach Jahren und Ländern unter Nennung der einzelnen Auslandsvertretungen aufschlüsseln), und aus welchen Gründen wurden diese Visaanträge abgelehnt?
Wären aus Sicht der Bundesregierung Maßnahmen zur zügigeren Visavergabe an Interessierte für ein Studium, eine berufliche Ausbildung oder berufliche Nachqualifizierung in Deutschland eine sinnvolle und notwendige Ergänzung des Einwanderungsgesetzes, dessen Entwurf derzeit ja offenkundig vorbereitet wird?