[Deutscher Bundestag Drucksache 17/980
17. Wahlperiode 09. 03. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 8. März 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Dietmar Bartsch,
Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/694 –
Entwicklung des Kormoranbestandes und Folgen für die Artenvielfalt
in heimischen Gewässern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im vergangenen Jahr wurde der Kormoran vom NABU – Naturschutzbund
Deutschland e. V. (NABU) zum Vogel des Jahres 2010 erklärt. Diese Wahl
wurde umfangreich diskutiert, insbesondere Angel- und Fischereiverbände
kritisierten die Ernennung. Bereits seit mehreren Jahren wird über die Entwicklung
des Kormoranbestandes und seine Auswirkungen etwa auf den
Bestandsrückgang bedrohter Fischarten kontrovers diskutiert.
Auch das Europäische Parlament sprach sich am 4. Dezember 2008 mit der
Annahme des Kindermann-Berichts für einen europäischen
Kormoranmanagementplan aus. An der Problematik hat dies jedoch nichts geändert. Nach wie vor
halten Vereine und Verbände eine Debatte über mögliche Maßnahmen zunächst
auf nationaler Ebene und Druck auf europäischer Ebene zur Umsetzung der
Beschlüsse für erforderlich.
1. Wie groß ist der Kormoranbestand in Deutschland (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln in durchziehende sowie residente Brutpaare und
Jungvögel), und auf Grundlage welcher Untersuchungen wurde er ermittelt?
Die Brutpaare verteilen sich auf die einzelnen Bundesländer wie folgt:
Mecklenburg-Vorpommern 13 360 Thüringen 4
Schleswig-Holstein 2 448 Sachsen 126
Niedersachsen 1 339 Hessen 300
Hamburg 452 Rheinland-Pfalz 225
Berlin 120 Baden-Württemberg 600
Brandenburg 2 495 Bayern 564
Sachsen-Anhalt 1 096 Saarland 0
Nordrhein-Westfalen 836 Bremen 0
Gesamt 23 965
Diese Zahlen basieren auf einer Abfrage bei den Bundesländern. Sie decken sich
mit aktuellen Fachveröffentlichungen (Kiekbusch in litt. 2010).
Die Angaben über Rast- und Winterbestände sind schwerer zu ermitteln, da die
Vögel außerhalb der Brutzeit weniger standorttreu sind. Die Präsenz und der
Umfang von Kormorannachweisen im Winterhalbjahr ist ferner stark
witterungsabhängig: Lang anhaltende Kälteperioden mit zugefrorenen
Nahrungsgewässern führen zu Abwanderungen der Vögel. Der Durchzugs- und Rastbestand
unterliegt daher erheblichen Schwankungen.
Durchzügler werden bundesweit im Rahmen der Internationalen
Wasservogelzählung erhoben, dadurch aber nicht vollständig erfasst. Trendberechnungen
sind aufgrund dieser Erhebungen aber möglich (vgl. Antwort zu Frage 2).
Frühjahrs- und Herbstdurchzügler werden ebenfalls im Rahmen von
Schlafplatzzählungen ermittelt. Solche Zählungen finden bundesweit jedoch nicht alljährlich
statt (s. u. zu Winterbeständen), sondern nur in einzelnen Bundesländern wie
etwa Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Schleswig-Holstein.
Eine bundesweite Übersicht über die Zahlen durchziehender Kormorane kann
daher nicht erstellt werden.
Die Winterbestände des Kormorans in Deutschland werden alljährlich nur in
einzelnen Bundesländern wie etwa Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen,
Hessen und Schleswig-Holstein erhoben. Die letzte bundesweite, vom Dachverband
Deutscher Avifaunisten (DDA) koordinierte, Erhebung fand im Jahr 2003 statt.
Aktuelle Gesamtzahlen zum Winterbestand des Kormorans in Deutschland
liegen daher nicht vor. Witterungsbedingt kam es zum Zählzeitpunkt 2003 zu einer
Kälteflucht aus dem vereisten Nordosten des Landes zum einen an die Küste,
zum anderen auch in südliche und westliche Landesteile. Es wurde geschätzt,
dass der Mittwinterbestand in Deutschland ohne lang anhaltende,
flächendeckende Vereisung („Normalwinter“) etwa bei 40 000 Individuen oder leicht
darüber liegt (Wahl et al. 2004).
Es findet keine getrennte Erfassung von Jung- und Altvögeln statt.
2. Welche Entwicklung nimmt die Kormoranpopulation in Deutschland, und
welche Bestandsentwicklung ist zu erwarten?
Von 794 Brutpaaren im Jahr 1980 stieg die Zahl auf 15 072 im Jahr 1995 an, um
dann für einige Jahre konstant zu bleiben. Ab 1999 erfolgte ein erneuter Anstieg
auf 20 264 Paare im Jahr 2001; in den Folgejahren wurden 20 023 Paare (2002),
20 915 Paare (2003), 23 124 Paare (2004) und 23 528 Paare (2005) registriert.
Seither hat sich der Brutbestand bei Werten unter 25 000 Brutpaaren
eingependelt (vgl. Frage 1; alle Angaben Stand: Februar 2010).
Die nun nicht mehr kontinuierlich anwachsenden Brutpaarzahlen sowie die
Beobachtungen sinkender Reproduktionsraten, die während der letzten Jahre an
stichprobenhaft untersuchten Kolonien gewonnen wurden, deuten darauf hin,
dass der Kormoran in Deutschland die Kapazitätsgrenzen seines Lebensraumes
inzwischen erreicht hat, die innerartliche Konkurrenz zunimmt und daher nicht
mehr mit relevanten Wachstumsraten zu rechnen ist. Allerdings werden diese
Prozesse derzeit weiterhin durch die zumindest regional z. T. massiven Eingriffe
in die Population (Änderung der Altersstruktur, Verlagerung von Brutplätzen
etc.) beeinflusst. Vor dem Hintergrund der verschärften Diskussion über weitere
Eingriffe in die Population der Art ist eine Prognose der langfristigen weiteren
Entwicklung mit Unsicherheiten behaftet.
Da keine regelmäßigen, synchronen und flächendeckenden Kormoran-
Schlafplatzzählungen in Deutschland erfolgen, muss die Entwicklung der Bestände der
Durchzügler und Wintergäste über eine indexbasierte Trendberechnung der
Rastbestände mit Daten der Wasservogelzählung (Zählungen an festgelegten
monatlichen Terminen von September bis April) ermittelt werden; die Daten
sind bisher bis einschließlich 2005 zusammengestellt und ausgewertet worden.
Anhand der Januardaten aus über 1 000 Zählgebieten bestätigt sich das Bild
einer Zunahme der Bestände in den vergangenen drei Jahrzehnten. Der Anstieg
begann im Wesentlichen in den 1980er-Jahren und war insbesondere in einem
Zeitraum von fünf bis sechs Jahren im Anschluss an eine Reihe von
Kältewintern bis Mitte/Ende der 1980er-Jahre besonders deutlich. Danach wurde im
Winter 1993 ein vorläufiger Höhepunkt erreicht, auf den in Süddeutschland (Bayern,
Baden-Württemberg, Hessen, Reinland-Pfalz, Saarland) ein Einpendeln auf
dem erreichten Niveau folgte. In Norddeutschland setzte sich der positive Trend
nach einigen Jahren mit starken Schwankungen ab 1999 fort. Dies wird auf die
derzeit noch zunehmenden Bestände in Skandinavien zurückgeführt. Seit Mitte
der 1990er-Jahre findet insgesamt – unter dem Vorbehalt schwieriger
Vergleichbarkeit aufgrund des Einflusses winterlicher Witterung auf die großräumige
Verteilung der Tiere – bei stärkeren Schwankungen allenfalls noch ein leichter
Anstieg der Bestände statt, wobei die Herbstzahlen (Zählungen der September- und
Oktober-Termine) seit Anfang der 1990er-Jahre um konstante Werte schwanken
(nach Daten von Wahl in litt. 2010).
Auch die weitere Entwicklung der Rast- und Winterbestände ist schwierig
vorherzusagen und hängt auch von der Intensität der Verfolgung des Kormorans ab.
3. Welchen Einfluss hat die Bejagung durch Kormorane auf den Bestand von
gefährdeten Fischarten?
Gibt es Erkenntnisse über den jährlichen Fischverlust bei gefährdeten Arten
(bitte nach Art, Menge und Region aufschlüsseln)?
Gesicherte Untersuchungen zur ersten Frage liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht vor. Grundsätzlich ist es nur mit erheblichem Aufwand möglich,
populationsökologische Wechselwirkungen zwischen Prädatoren und ihrer
Beute zu untersuchen, da viele weitere Faktoren ebenfalls einbezogen und
hinsichtlich ihrer Wirkung betrachtet und voneinander abgegrenzt werden müssen.
Als bundesweit gefährdete Fischart, deren Bestände durch Kormoranprädation
zusätzlich gefährdet werden könnten, kommt nach allgemeinem Verständnis die
Äsche (Thymallus thymallus) in Betracht.
Zur zweiten Frage lässt sich festhalten, dass es keine gesicherten Belege dafür
gibt, dass der Kormoran eine Fischart in ihrem gesamten Bestand bedroht. Auch
in größerenräumlichen Maßstab liegen keine entsprechenden Untersuchungen
vor. Lediglich auf regionaler Ebene kann nicht ausgeschlossen werden, dass es
in Einzelfällen zu Bestandsreduzierungen bei Äschen kommt.
Informationen zu nach Art, Menge und Region aufgeschlüsselten Fischverlusten
liegen der Bundesregierung nicht vor.
4. Welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung zum Schutz gefährdeter
Fischarten als sinnvoll?
Zu Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Fischarten gehören insbesondere die
Strukturverbesserung der Gewässer, die Wiederherstellung der Durchgängigkeit
im Gewässerlauf und die Wiederanbindung und Renaturierung von
Auenhabitaten (Quervernetzung). Zudem werden Maßnahmen zur Verbesserung des
Schutzes der Fische an Wasserkraftwerken sowie bei der Kühlwassernutzung an
Kraftwerken als notwendig erachtet.
Schutzprogramme und Besatzmaßnahmen zur Wiederansiedlung stark
gefährdeter Wanderfischarten z. B. zum Aal, zur Meerforelle, zum Lachs, zum Stör
und zum Ostseeschnäpel werden von den Ländern und Fischereiverbänden
durchgeführt. Diese Maßnahmen sind für den Aufbau stabiler Populationen und
die Etablierung von Fischarten von großer Bedeutung. Zum Erhalt stabiler
Fischbestände sind jedoch Maßnahmen zur Verbesserung der
Lebensraumqualität zwingend notwendig.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) schafft den Rahmen
zur Verbesserung des Zustandes der Fließgewässer. Als Qualitätskomponente
zur Bewertung des Zustandes der Gewässerkörper kommt der Fischfauna
hierbei ein besonderer Stellenwert zu. Die in der Richtlinie genannten Ziele, die
Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. – bei erheblich veränderten
Wasserkörpern – des guten ökologischen Potentials sollen durch die Umsetzung
der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme in den
Flussgebietseinheiten erreicht werden. Die Verbesserung des Lebensraumes (Morphologie,
Durchgängigkeit, Wasserqualität) bildet einen wesentlichen Schwerpunkt der
Maßnahmen. Die Umsetzung der Maßnahmenplanungen der
Wasserrahmenrichtlinie (erster Bewirtschaftungszeitraum bis 2015, unter Inanspruchnahme
der möglichen Fristverlängerungen bis 2027) ist daher für den Schutz
gefährdeter Fischarten von hoher Bedeutung.
Schädliche Einflüsse gebietsfremder Arten auf natürlich vorkommende Fische
sind zu vermeiden.
In Betracht kommt auch die Abwehr von durch den Kormoran in der
Fischereiwirtschaft verursachten Schäden sowie von Beeinträchtigungen der natürlich
vorkommenden Fauna, soweit dafür die Voraussetzungen vorliegen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen mit Bejagungen,
Vergrämungen und Teichüberspannungen in den einzelnen Bundesländern bzw. in
Europa?
Die Erfahrungen in den Bundesländern mit Vergrämungen durch Abschuss
scheinen ähnlich. Wirksame Vertreibungseffekte gibt es offenbar nur bei
längerer Dauer bzw. Intensität der Maßnahmen. Dies deutet darauf hin, dass die
Schüsse als solche keine länger anhaltende Wirkung erzielen, sondern zu diesem
Zweck ständig wiederholt werden müssen. Maßnahmen zur Vergrämung wirken
zumindest lokal, stellen also eine praktikable Möglichkeit zum Schutz
besonders sensibler Gewässer oder (fischereiwirtschaftlich) besonders wertvoller
Fischbestände dar. Der Nahrungserwerb der Kormorane findet dann an anderen
Gewässern statt, so dass schwerwiegende Beeinträchtigungen gefährdeter Arten
oder erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden nur lokal vermieden werden
können.
In den Staaten Europas werden Kormorane unterschiedlich intensiv verfolgt.
Dänemark und Frankreich zählen zu den Staaten mit den höchsten
Abschusszahlen. In Frankreich wird jedes Jahr eine bestimmte Anzahl von zum Abschuss
freigegebenen Kormoranen festgelegt, um den Winterbestand konstant zu
halten. In Dänemark ist man in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, die
Eier in am Boden befindlichen Brutkolonien mit Öl/Paraffin zu bestreichen.
Dies geschieht in erheblichem Umfang, wodurch eine Ausdehnung von
Kolonien verhindert, teilweise auch eine Eingrenzung erreicht wurde.
Managementmaßnahmen sind aus Österreich und der Schweiz bekannt. Beispielsweise wird
in der Schweiz mit hohem personellem Aufwand eine so genannte
Kormoranwacht am deutsch-schweizerischen Hochrhein betrieben. Durch zu hohe
Wassertemperaturen im Hitzesommer 2003 war der Äschenbestand
zusammengebrochen; begleitend zu fischereilichen Besatzmaßnahmen wurde eine Prädation
durch den Kormoran durch ganzjährige Kontrollfahrten, Vergrämungsabschüsse
und die Verhinderung von Bruten verhindert. In Österreich wird in eine
Brutkolonie am Bodensee eingegriffen und durch Abschuss, Fällen von Brutbäumen
und andere Maßnahmen eine festgelegte Höchstquote an Brutvögeln eingestellt.
Zur Koordination im Bodenseegebiet wurde von den Anrainerstaaten eine
internationale Arbeitsgruppe gegründet, die Vorschläge für gemeinsame
Maßnahmen zum Management des Kormorans erarbeitet.
Die Teichüberspannung stellt eine geeignete Methode in Teichwirtschaften mit
kleinen Teichen und begrenzter Wasserfläche dar. Teichüberspannungen haben
als eine von mehreren nichtletalen Maßnahmen grundsätzlich Vorrang vor der
Tötung von Tieren; Überspannungen von Teichen und Teichanlagen haben sich
in vielen Fällen als wirksam erwiesen. Allerdings nehmen teilweise auch andere
Vogelarten an den Teichüberspannungen Schaden. Diese Methode ist in Anlagen
mit großen Teichen oder an freien Gewässern nicht anwendbar. Eine pauschale
Bewertung einzelner Maßnahmen ist gleichwohl in Übereinstimmung mit den
Ergebnissen des REDCAFE-Projektes nicht ohne Weiteres möglich, da die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen nicht zuletzt von den örtlichen Gegebenheiten
abhängt und in Einzelfällen stark schwanken kann.
6. Welche Gefährdung geht von Managementmaßnahmen wie Bejagung oder
Vergrämung für andere Vogelarten aus?
Wenn sich andere Vogelarten in Gebieten aufhalten, in denen Kormorane bejagt
und/oder vergrämt werden, so lassen sich die Auswirkungen dieser Aktivitäten
nicht auf die Kormorane begrenzen. Beeinträchtigungen, deren Grad sich nach
Intensität der Störungen und der Störungsempfindlichkeit richtet, beginnen bei
den betroffenen anderen Tierarten mit dem Energieverlust durch Aufscheuchen.
Dies ist insbesondere bei ohnehin gefährdeten Arten sehr kritisch zu sehen.
Schwerwiegend sind solche Störungen in oder in der Nähe von Rast- und
Überwinterungsgebieten sowie in Brutrevieren anderer wassergebundener
Vogelarten. Vor allem Winterzieher sind extrem empfindlich gegen Störungen, weil
die Fluchtreaktion danach stark an den Fettreserven für den Weiterzug dieser
Tiere zehrt. Viele Gebiete, in denen sich Kormorane aufhalten und die Ziel von
Vergrämungsmaßnahmen sind, besitzen nationale oder internationale
Bedeutung als Brut-, Rast- oder Überwinterungsgebiete und damit für den Schutz
anderer Vogelarten und -populationen.
Die Störungsverbote zum Schutz aller besonders geschützter Tiere und
Gebietsschutzregelungen sind bei der Zulassung von Abwehrmaßnahmen gegen von
Kormoranen verursachten Schäden zu beachten. Soweit Fische Wert
bestimmende Arten von Schutzgebieten sind und deren Bestand durch Kormorane
beeinträchtigt wird, können Abwehrmaßnahmen zu Managementmaßnahmen
für diese Gebiete gehören.
7. In welchen Bundesländern existieren Programme zur Verbesserung des
Lebensraumes gefährdeter Fischarten, und wo sieht die Bundesregierung
auch auf Bundesebene Handlungsbedarf?
Besonders die Wiedervernetzung von Fließgewässern, welche in
Durchgängigkeitsprogrammen der Länder formuliert ist, kann die Etablierung, Erhaltung und
Verbreitung von gefährdeten potamodromen und diadromen Wanderfischen
verbessern. Dazu gehören Maßnahmen zur verbesserten Durchgängigkeit der
Gewässersysteme (Entfernung von Sperrwerken, Fischtreppen, Sohlgleiten). Die
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, welche einen besonders hohen
Stellenwert für den Schutz gefährdeter Fischarten und die Verbesserung der
Lebensraumqualität für die aquatische Fauna besitzt, findet im gesamten Bundesgebiet
auf der Ebene von Flussgebietseinheiten statt. Sie beinhaltet auch Maßnahmen
zur Verbesserung des Lebensraums gefährdeter Fischarten (Förderung der
Auenentwicklung, von Laichbetten, Röhrrichtbeständen und etwa auch
Phosphateliminierung). Alle Bundesländer sind an der Verbesserung des
Lebensraumes gefährdeter Fischarten beteiligt.
Zum besonderen Schutz von diadromen Wanderfischen werden in den
Bundesländern spezielle Wanderfischprogramme durchgeführt. Diese Programme
werden auf Ebene der Flussgebietseinheiten koordiniert. Zum Schutz von
Wanderfischarten (Maifisch, Lachs, Stör) werden weiterhin
Wiederansiedlungsprogramme durchgeführt, welche z. T. bereits zu einer Verbesserung der Bestände
geführt haben. Wiederansiedlungsprojekte für den Lachs (Salmo salar) werden
u. a. von den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Baden-
Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-
Holstein, Saarland und Niedersachsen durchgeführt. Die Wiederansiedlung des
Maifisches (Alosa alosa) wird durch ein EU-LIFE-Projekt unter der
Trägerschaft des LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen) unterstützt. Rheinland-Pfalz führt lokal
Schutzprogramme für Bachforelle und Flusskrebs durch; Besatzmaßnahmen mit Äsche
und Rotfeder finden statt. Schleswig-Holstein führt Artenhilfsprogramme für
Aal, Meerforelle und Ostseeschnäpel durch. Bremen führt ein ökologisches
Grabenräumprogramm zur Verbesserung des Lebensraumes von Steinbeißer,
Schlammpeitzger und Bitterling durch. Brandenburg führt ferner direkte
Programme zur Wiederansiedlung geschützter Großsalmoniden und zur
Wiederansiedlung des Störes durch.
8. Welche Bundesländer evaluieren die Bestandsentwicklung sowie die
fischereiwirtschaftlichen Schäden durch Kormorane, und welche Maßnahmen sind
aufgrund der Untersuchungen ergriffen worden?
Die Bundesländer erfassen den Brut-, Rast-, und Winterbestand der Kormorane,
vgl. Antwort zu Frage 1.
Fischereiwirtschaftliche Schäden sind für die Fischteichanlagen in der Regel gut
dokumentiert.
Eine Evaluierung der Bestandsentwicklung von Fischarten und von
fischereiwirtschaftlichen Schäden in Bezug auf den Kormoran in Fließgewässern findet
nach Informationen der Bundesregierung nur in Baden-Württemberg statt. Zur
Problematik der Bewertung von durch Kormorane verursachten Schäden wird
auf die Antwort zu Frage 3 Bezug genommen.
9. In welchen Bundesländern wird von Musterverordnungen des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Gebrauch
gemacht, und hat die Bundesregierung den Nutzen sowie die Auswirkungen
dieser Verordnungen evaluiert?
An den genannten Musterverordnungen aus dem Jahr 1996 hat sich im letzten
Jahrzehnt die Mehrzahl der Bundesländer orientiert. Die in den Bundesländern
bestehenden Regelungen weisen – bei Unterschieden in Detail – durchweg
zwangsläufig Parallelen zu den Elementen der Musterverordnungen auf, weil
diese die bestehenden gesetzlichen Ausnahmevorschriften zur Abwehr von
durch Kormorane verursachten Schäden konkretisieren. Die
Musterverordnungen geben in der zentralen Frage, ob fischereiwirtschaftliche Schäden vorliegen,
keine Hilfestellung.
Der Nutzen der Musterverordnungen lag 1996 darin, die Länder darin zu
unterstützen, eine mit Bundes- und Europarecht vereinbare Regelung zur Abwehr von
durch Kormorane verursachten Schäden zu erlassen, soweit sie Bedarf für eine
solche Maßnahme gesehen haben. Dieser Zweck hat sich erfüllt.
10. In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Teichwirten und Binnenfischern Ausgleichszahlungen für die durch
Kormorane entstandenen wirtschaftlichen Verluste gewährt?
Wie hoch wurden die Verluste eingeschätzt, und wie hoch waren die
Zahlungen in den vergangenen Jahren (bitte nach Bundesländern und Jahren
aufschlüsseln)?
In Niedersachsen können von Karpfenteichwirtschaften Ausgleichszahlungen
für Schäden durch Fisch fressende Tiere im Rahmen der Förderung durch den
Europäischen Fischereifonds beantragt werden. In den Jahren 2008 und 2009
wurden insgesamt neun Anträge zum Ausgleich von Fraßschäden, die durch
nach EU-Recht (Vogel- und FFH-Richtlinie) geschützte Wildtiere entstanden
sind, gestellt. In der Regel sind in diesen Anträgen Kormorane als Verursacher
der Schäden benannt. Größenordnungsmäßig werden die verursachten Schäden
von den verschiedenen Betrieben mit 300 bis 1 000 Euro pro Hektar beziffert.
Die Ausgleichszahlungen belaufen sich auf maximal 150 Euro pro Hektar und
Jahr.
In Sachsen können wie in der Vergangenheit die betroffenen
Fischwirtschaftsbetriebe auf Grundlage von § 38 Absatz 6 des Sächsischen Naturschutzgesetzes
(SächsNatSchG) einen entsprechenden Schadensausgleich beantragen, der dann
nach Einzelfallprüfung im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel und unter Beachtung der Deminimis-Grenzen reguliert wird.
In Mecklenburg-Vorpommern werden Ertragsausfälle durch Kormorane im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in den Fällen
ausgeglichen, in denen die Vergrämung der Kormorane nicht gestattet wurde.
In den anderen Bundesländern werden dagegen aktuell keine
Ausgleichsleistungen gewährt.
11. Welche Informationen hat die Bundesregierung über Schäden durch
angestiegene Kormoranpopulationen, die zur Aufgabe fischereiwirtschaftlicher
Betriebe geführt haben?
Nach Angaben aus Bayern ist es dort zur Aufgabe eines der größten bayerischen
Haupterwerbsbetriebe der Karpfenteichwirtschaft gekommen.
Aus anderen Bundesländern sind keine solchen Betriebsaufgaben bekannt.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kormoranmanagementpläne der
Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland, und wird in diesem
Bereich mit den Nachbarländern zusammengearbeitet?
Dänemark hat einen nationalen Managementplan im Wesentlichen zur
Stabilisierung der Brutbestände. Frankreich strebt mit seinem Managementplan vor allem
einen konstanten Überwinterungsbestand des Kormorans an. Die Schweiz hat
einen Maßnahmeplan erlassen. Der Bundesregierung liegen keine hinreichend
spezifischen Angaben vor, um beurteilen zu können, ob die Aktivitäten in
Dänemark, Frankreich und der Schweiz erforderlich, angemessen und effektiv sind.
Österreich, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Tschechien und Polen
verfügen nicht über nationale Managementpläne.
Es gibt keine spezifische Zusammenarbeit der Nachbarstaaten Deutschlands in
Bezug auf ein Kormoranmanagement. Dieser Wunsch ist von benachbarten
Ländern nicht an die Bundesregierung herangetragen worden.
Die Bundesregierung informiert sich bei anderen europäischen Mitgliedstaaten
über die Entwicklung des Kormoranbestandes, die Einflüsse auf die
Fischereiwirtschaft und die Sportfischerei sowie über die Fortentwicklung von
Schadensabwehrmethoden.
13. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung für die Durchsetzung und
Realisierung eines europäischen Kormoranmanagementplans, und bis
wann hält sie ihn für durchsetzbar?
14. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Verabschiedung eines
europäischen Kormoranmanagementplans?
Die Europäische Kommission hat unter den Mitgliedstaaten Ende des Jahres
2008 eine Umfrage durchgeführt. Die überwiegende Zahl der Mitgliedstaaten
hält danach einen europäischen Managementplan für nicht erforderlich.
Es gibt keine EG-rechtliche Verpflichtung, einen solchen Plan zu erarbeiten.
Auch wären die Mitgliedstaaten europarechtlich nicht verpflichtet, den
Festsetzungen eines solchen Plans Folge zu leisten.
Die Europäische Kommission hat die Erarbeitung eines gesamteuropäischen
Kormoranmanagementplans aus verschiedenen Gründen abgelehnt. Sie hält im
Hinblick auf die unterschiedlichen Haltungen der Mitgliedstaaten einen die
gesamte Gemeinschaft abdeckenden Plan nicht für verhältnismäßig.
Sie bezweifelt nicht, dass die Anzahl der Kormorane in einigen Mitgliedstaaten
zu Konflikten führt. Diese können nach ihrer Ansicht allerdings regional gelöst
werden.
Die Bundesregierung rechnet wegen der Haltung der Europäischen Kommission
und der Mehrheit der Mitgliedstaaten nicht damit, dass in absehbarer Zeit ein
europäischer Kormoran-Managementplan verabschiedet wird.
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Ausnahmevorschriften
des Artikel 9 der EG-Vogelschutzrichtlinie unterschiedlich angewendet werden
und möchte deswegen dazu ein Richtlinienpapier erarbeiten. Sie sieht die
Notwendigkeit, die Kormoranpopulationen zu beobachten und aktuelle wie
objektive Informationen über die Biologie der Kormorane und deren Auswirkung auf
die Fischerei den Betroffenen zugänglich zu machen. Dazu möchte die
Kommission eine Expertengruppe berufen.
Die Bundesregierung unterstützt die von der Kommission vorgestellten und
teilweise bereits in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen. Die Bundesregierung
wird auch den fachlichen Dialog mit anderen europäischen Mitgliedstaaten über
die Entwicklung des Kormoranbestandes, die Einflüsse auf die
Fischereiwirtschaft und die Sportfischerei sowie über die Fortentwicklung von
Schadensabwehrmethoden fortsetzen.
Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene darüber hinaus für einen
Kormoran-Managementplan einsetzen. Dieser soll zu einer Reduzierung der
Beschwerden der Fischereiwirtschaft führen, und zugleich den Kormoran in einer
günstigen Erhaltungssituation erhalten. Das Management darf keine
Gefährdung anderer Arten oder von Schutzgebieten mit sich bringen. Eventuell mit
dem Management verbundene Kosten für Abwehrmaßnahmen inclusivem
Kormoranmonitoring dürfen nicht aus Mitteln für den Naturschutz finanziert
werden.
15. Wird die Bundesregierung sich in dem Fall, dass ein gemeinsames
europäisches Kormoranmanagement in absehbarer Zeit nicht durchzusetzen
sein sollte, für ein bundesweites Management der Population insbesondere
im Hinblick auf Fischartenschutz und Fischereiinteressen einsetzen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich für die Verbesserung der Erhaltungssituation
aller gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einschließlich der Fische ein. Auch für
besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten bleiben Ausnahmen von den
Schutzvorschriften bei höherrangigen öffentlichen Interessen (einschließlich der
Fischereiwirtschaft) möglich.
Die Bundesregierung erwartet nach den Erfahrungen der Vergangenheit nicht,
dass die für die Binnenfischerei und für den Vollzug des Artenschutzrechts
zuständigen Länder die Bundesregierung bitten, ein bundesweites
Kormoranmanagement für den Fall zu organisieren, dass ein europäisches
Kormoranmanagement sich auf absehbare Zeit nicht durchsetzen sollte.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]