[Deutscher Bundestag Drucksache 17/874
17. Wahlperiode 02. 03. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Klaus Ernst,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/696 –
Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 8. März jährt sich der internationale Frauentag. Seine Wurzeln liegen in
der proletarischen Frauenbewegung des frühen 20. Jahrhunderts. Die
Frauenrechtlerin und Sozialistin Clara Zetkin wies damals darauf hin: Eine
Emanzipation der Frau wird es niemals geben, so lange es keinen gleichberechtigten
Zugang der Geschlechter zum Erwerbsleben in jeglicher Hinsicht gibt.
Noch heute steht eine Gleichberechtigung von Frau und Mann aus.
Insbesondere im Bereich des Arbeitsmarktes zeigt sich, dass Frauen nach wie vor
deutlich schlechter bezahlt sind, unsichere und schlecht bezahlte Arbeit erledigen
und in der Vermittlungspraxis der Bundesagentur für Arbeit benachteiligt
werden. Die Politik hat bisher völlig unzureichend auf diese Probleme reagiert.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt voranzutreiben,
ist ein wichtiges Ziel der Politik der Bundesregierung. In den vergangenen Jahren
wurden wesentliche Fortschritte erzielt. Die Erwerbstätigkeit der Frauen nimmt
seit Jahren kontinuierlich und stärker als die der Männer zu. Deutschland steht
mit einer Frauenerwerbstätigenquote von 66,1 Prozent im europäischen
Vergleich mittlerweile hinter den skandinavischen Ländern, den Niederlanden und
Österreich an sechster Stelle (EU-27, drittes Quartal 2009). Im
Jahresdurchschnitt 1999 lag Deutschland in diesem Ländervergleich mit 57,4 Prozent noch
auf Platz elf. Die Bundesregierung teilt deshalb die in der Vorbemerkung der
Fragestellenden zum Ausdruck kommende Einschätzung nicht. Die tatsächliche
Gleichstellung der Frauen in der Arbeitswelt ist allerdings noch nicht erreicht.
Denn obwohl Frauen heute durchschnittlich höhere und bessere
Bildungsabschlüsse als Männer erreichen, sind sie in zukunftsträchtigen Berufen und
Entscheidungspositionen immer noch unterrepräsentiert. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
1. März 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/874 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFaktische Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern auf
dem Arbeitsmarkt kann jedoch nicht allein durch die Politik bewirkt werden,
sondern ist Aufgabe aller verantwortlichen gesellschaftlichen Akteure sowie
jedes Einzelnen und jeder Einzelnen. Zahlreiche von der Bundesregierung
ergriffene Maßnahmen tragen dazu bei, geschlechtsbedingte Nachteile abzubauen
und die beruflichen Perspektiven für Frauen zu verbessern. Mit der besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Ausbau der
Kinderbetreuungsangebote und der Unterstützung der partnerschaftlichen Teilung der Aufgaben
in der Familie durch das Elterngeld werden wesentliche Voraussetzungen für
eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben geschaffen.
Gezielt unterstützt die Bundesregierung Frauen beim Wiedereinstieg, auf dem
Weg in Führungspositionen und als Existenzgründerinnen und richtet –
gemeinsam mit den Tarifpartnern und Frauenverbänden – Anstrengungen darauf,
die bestehenden Entgeltunterschiede abzubauen. Darüber hinaus wirkt die
Bundesregierung darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit ihrem gesetzlichen
Auftrag der Gleichstellungs- und Frauenförderung im Bereich der
Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende nachkommt.
Schließlich unterstützt die von der Bundesregierung eingerichtete Agentur für
Gleichstellung im Europäischen Sozialfonds (ESF) mit zahlreichen Angeboten
wie z. B. Beratungen, Vernetzungsaktivitäten oder gezielter
Informationsvermittlung die Umsetzung des Gleichstellungsziels in den Förderprogrammen des
ESF-Bundesprogramms.
1. Welches sind die fünf wichtigsten Vorhaben der Bundesregierung für den
Abbau der Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt?
Stellen diese Maßnahmen sicher, dass ausreichend Kindergartenplätze zur
Verfügung stehen, und wie wird verhindert, dass Frauen nicht wie bisher
vor allem schlecht bezahlte, unsichere Minijobs und Teilzeitarbeitsplätze
annehmen müssen?
Die zentralen Vorhaben der Bundesregierung zum Abbau von
Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt ergeben sich aus der
Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009. Sie zielen darauf,
die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu stärken, gleiche Chancen von Frauen
und Männern im Beruf zu verwirklichen, eine familiengerechte Arbeitswelt zu
schaffen und so eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw.
Ausbildung zu erreichen sowie die Kinderbetreuung weiter auszubauen.
Hervorzuheben sind die Vorhaben zur Erleichterung des Wiedereinstiegs ins Berufsleben,
zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Alleinerziehende, zur
Überwindung der Entgeltungleichheit sowie zur Förderung eines höheren Anteils von
Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst.
Zur Umsetzung der genannten arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitischen
Ziele hat der Gesetzgeber u. a. die Träger der Arbeitsförderung nach dem
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) (Bundesagentur für Arbeit) und die
Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Bundesagentur
für Arbeit und Kommunen) verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und
Männern als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Im Zuge der Neuausrichtung
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente hat der Gesetzgeber die Bedeutung des
Ziels der Beseitigung von geschlechtsspezifischen Nachteilen auf dem
Arbeitsmarkt nochmals unterstrichen und die Frauenförderung in die übergeordneten
Ziele der Arbeitsförderung aufgenommen. Außerdem wurden durch die neue
Flexibilität in den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten optimale
Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte und gezielte Unterstützung bei der beruflichen
Eingliederung geschaffen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/874Die Bundesregierung hält an dem Ziel des bedarfsgerechten,
qualitätsorientierten Ausbaus der Kindertagesbetreuung fest und steht zu den in der
Vergangenheit mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden getroffenen
Vereinbarungen. In ihnen stimmen Bund und Länder überein, dass bis Ende 2013 ein
bedarfsgerechtes Angebot auf der Basis einer bundesweit durchschnittlichen
Versorgungsquote von 35 Prozent für Kinder unter drei Jahren erreicht werden
soll. An den bis 2013 entstehenden Ausbaukosten beteiligt sich der Bund mit
4 Mrd. Euro. Hiervon sind 2,15 Mrd. Euro für Investitionen in
Betreuungsplätze und 1,85 Mrd. Euro für die Unterstützung der Länder und Kommunen
bei den Betriebskosten vorgesehen. Auch nach 2013 beteiligt sich der Bund mit
jährlich 770 Mio. Euro an den Betriebskosten.
2. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der in Artikel 141 des
EG-Vertrags festgeschriebene Grundsatz des gleichen Entgeltes für
Männer und Frauen bei gleicher und gleichwertiger Arbeit angewendet wird
angesichts des Umstandes, dass die Vereinbarungen des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP lediglich das Prinzip „gleicher Lohn für
gleiche Arbeit“ enthalten?
Sind gesetzliche Verfahrensvorschriften zur Umsetzung des Artikels 141
des EG-Vertrags geplant?
Wenn ja, welche, und orientieren sich diese am Beispiel anderer Länder
wie z. B. Schwedens?
Der Grundsatz „Gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher und
gleichwertiger Arbeit“ (Artikel 141 des EG-Vertrages – EGV – und Artikel 4 der
Richtlinie 2006/54/EG) ist seit langem im deutschen Recht verankert (Artikel 3
Absatz 2 des Grundgesetzes, §§ 1, 2 Absatz 1, Nummer 2 und 7 Absatz 1 des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes – AGG). Diese Gesetze verpflichten alle
Akteure, den Grundsatz der Entgeltgleichheit zu beachten. Mit dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz und der Antidiskriminierungsstelle wurden
Rahmenbedingungen geschaffen, die es z. B. dem Betriebsrat nach § 17 Absatz 2 AGG
ermöglichen, eine Lohndiskriminierung gerichtlich geltend zu machen;
Betroffene können sich an die Antidiskriminierungsstelle wenden sowie sich vor dem
Arbeitsgericht durch Antidiskriminierungsverbände unterstützen lassen.
3. Wird die Bundesregierung darauf einwirken, dass die beteiligten
Tarifpartner mittelbare Lohndiskriminierungen aktiv beseitigen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung hat keinen unmittelbaren Einfluss auf die Sozialpartner.
Die Tarifvertragsparteien sind bei der tarifvertraglichen Normsetzung an Recht
und Gesetz gebunden und haben diskriminierungsfreie Entgeltregelungen zu
treffen. Unabhängig davon haben individuelle und kollektive
Entgeltverhandlungen die traditionell schlechtere Bewertung typischer Frauenberufe nicht
nachhaltig überwinden können.
Die Aktivitäten der Bundesregierung zielen darauf ab, Ursachen der
Entgeltungleichheit mit eigenen konkreten Maßnahmen und der Initiierung von
Maßnahmen strategischer Partner (z. B. Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände – BDA –, Deutscher Gewerkschaftsbund – DGB – und
Frauenorganisationen) zu bekämpfen:
● Zur Unterstützung aller an der Lohnfindung Beteiligten hat das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2007 einen Leitfaden
Drucksache 17/874 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode„Fair P(l)ay – Entgeltgleichheit für Frauen und Männer“ zur Anwendung
des Grundsatzes der Entgeltgleichheit bei gleicher und gleichwertiger
Arbeit“ herausgegeben.
● Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert
bis 2011 den bundesweiten „Equal Pay Day“, der seit 2008 vom Verband
Business and Professional Women Germany e. V. (BPW) durchgeführt wird,
sowie das von ihm geschlossene Nationale Aktionsbündnis zur
Entgeltgleichheit (die Tarifpartner sind durch die BDA vertreten, DGB ist indirekt
über den Deutschen Frauenrat Mitglied). Ziel ist es, die Koordinierung des
nationalen Aktionsbündnisses und die Ausrichtung des Equal Pay Day auf
der Grundlage einer breiten Allianz zu ermöglichen und zu verstetigen.
● Die Umsetzung der Vereinbarung der Bundesregierung mit der
Privatwirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die
auch die Verringerung von Einkommensunterschieden umfasst, wird
regelmäßig bilanziert.
● Weitere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern nutzt
die Bundesregierung im Rahmen der neuen Bundesinitiative zur
Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft, die in den kommenden Jahren mit
110 Mio. Euro aus ESF- und Bundesmitteln ausgestattet ist. Dieses
Programm wurde gemeinsam mit dem DGB und der BDA erarbeitet. Ziel ist es,
Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren, wie insbesondere Unternehmen
und Sozialpartner u. a. die Entgeltgleichheitspolitik nachhaltig verbessern
können. Seit Januar 2010 können sich alle Interessierten bei der für diese
Initiative eingerichteten Regiestelle beraten lassen
(
www.bundesinitiative-gleichstellen.de).
● Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften wurden vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die
Regionalkonferenzen der frauenpolitischen Initiative des DGB und der
Mitgliedsgewerkschaften zur Entgeltgleichheit mit dem Thema „Ich bin mehr wert“
gefördert.
4. Wird die Bundesregierung die neue Eingruppierungsordnung des
Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes einer systematischen, gendersensiblen
Prüfung unterziehen?
Wenn nein, wie wird sie sicherstellen, dass die traditionell überwiegend
von Frauen geleisteten Tätigkeiten im Vergleich zu denen von Männern
geleisteten Tätigkeiten nicht geringer bewertet und niedriger bezahlt
werden?
Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sehen keine Diskriminierung in den
bisherigen Eingruppierungsregelungen (vgl. Bericht der Bundesregierung zur
Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern vom 24. April
2002, S. 22 f.). Der Aspekt der Diskriminierungsfreiheit, insbesondere auch der
Geschlechtergerechtigkeit, wird aber auch bei dem Fortgang der
Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung von besonderer Bedeutung sein, da die
diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Entgeltordnung grundlegender Anspruch der
Tarifvertragsparteien ist.
Die Verhandlungen zu einer neuen Entgeltordnung sind noch nicht
abgeschlossen. Im Bereich der Eingruppierung gelten die bisherigen Regelungen und
Merkmale teilweise nach Maßgabe des neuen Rechts noch fort. Letzteres
betrifft auch die Vergütungsordnung zum Bundes-Angestelltentarifvertrag und
das Lohngruppenverzeichnis des Bundes zum Manteltarifvertrag für
Arbeiterinnen und Arbeiter.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/8745. Wie hat sich die Erwerbsquote von Frauen und Männern in den
vergangenen zehn Jahren verändert (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)?
Die Erwerbsquote stellt den Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und
Erwerbslose) an der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter von 15 bis unter
65 Jahren dar. Die nach Jahren, Geschlecht und Bundesländern
aufgeschlüsselte Quote ist den folgenden Tabellen zu entnehmen.
Erwerbsquote nach Geschlecht und Bundesländern 1999 bis 2001
Erwerbsquote in Prozent; Quelle: Destatis, Mikrozensus.
Bundesland 1999 2000 2001
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
Baden-Württemberg 81,1 64,3 81,1 64,5 81,4 65,7
Bayern 83,3 66,2 82,4 66,1 82,6 67,5
Berlin 78,2 68,1 78,2 67,9 78,1 68,3
Brandenburg 80,0 73,0 79,1 72,3 79,6 73,8
Bremen 77,4 60,0 78,1 60,8 77,1 61,2
Hamburg 79,2 66,0 79,4 66,1 80,3 66,2
Hessen 80,4 62,7 80,5 63,2 80,5 64,3
Mecklenburg-Vorpommern 78,8 70,9 79,2 71,4 78,6 70,3
Niedersachsen 79,4 59,9 79,2 60,8 79,1 61,5
Nordrhein-Westfalen 79,0 57,1 78,3 57,8 78,5 59,1
Rheinland-Pfalz 79,5 60,3 80,2 61,6 80,4 61,4
Saarland 76,7 56,1 77,6 57,7 76,8 56,3
Sachsen 81,6 73,4 80,8 72,1 80,3 73,0
Sachsen-Anhalt 79,9 72,9 79,0 71,8 79,1 72,4
Schleswig-Holstein 80,6 63,1 80,1 63,0 80,8 64,2
Thüringen 80,4 73,5 79,9 72,7 80,1 71,6
Früheres Bundesgebiet 80,3 61,7 80,0 62,1 80,1 63,2
Neue Länder und Berlin Ost 80,4 73,0 79,8 72,2 79,7 72,5
Deutschland 80,3 63,8 79,9 64,0 80,1 64,9
Drucksache 17/874 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeErwerbsquote nach Geschlecht und Bundesländern 2002 bis 2004
Erwerbsquote in Prozent; Quelle: Destatis, Mikrozensus.
Bundesland 2002 2003 2004
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
Baden-Württemberg 82,0 66,7 82,3 67,5 82,1 67,8
Bayern 82,3 67,1 82,9 67,8 82,9 67,9
Berlin 77,8 68,6 78,3 68,7 77,6 69,1
Brandenburg 80,1 73,8 80,4 74,8 80,5 74,5
Bremen 77,4 61,6 78,8 64,8 77,9 63,9
Hamburg 79,0 66,6 79,4 66,4 80,0 67,2
Hessen 80,8 65,3 80,8 65,5 80,8 65,2
Mecklenburg-Vorpommern 78,2 70,8 79,6 72,3 79,1 72,6
Niedersachsen 79,0 61,9 79,2 63,0 79,3 62,7
Nordrhein-Westfalen 78,8 59,7 78,6 60,7 79,0 60,8
Rheinland-Pfalz 80,6 62,2 80,6 63,4 79,8 62,5
Saarland 78,0 58,0 76,5 58,7 77,5 59,2
Sachsen 79,8 72,4 80,0 73,0 79,9 73,4
Sachsen-Anhalt 77,9 72,5 79,5 73,0 79,2 73,4
Schleswig-Holstein 80,7 64,5 81,2 66,5 81,2 65,6
Thüringen 79,5 71,9 79,4 72,3 79,8 72,4
Früheres Bundesgebiet 80,2 63,6 80,4 64,5 80,4 64,5
Neue Länder und Berlin Ost 79,3 72,6 79,9 73,2 79,8 73,4
Deutschland 80,1 65,3 80,3 66,1 80,3 66,1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/874Erwerbsquote nach Geschlecht und Bundesländern 2005 bis 2008
Erwerbsquote in Prozent; Quelle: Destatis, Mikrozensus. Ab 2004 Westdeutschland ohne Berlin-West und Ostdeutschland mit Berlin.
6. Welches sind die zehn Branchen, in denen nach absoluter Zahl und darüber
hinaus nach Anteil die meisten Frauen arbeiten?
Welche zehn Branchen sind entsprechend für die Männer zu nennen?
Wie hoch sind jeweils die durchschnittlichen Stundenlöhne und
Arbeitszeiten?
Im Jahr 2008 waren mit 3,4 Millionen mehr Frauen im Gesundheits-, Veterinär-
und Sozialwesen als in jeder anderen Branche erwerbstätig. Dies entsprach rund
19 Prozent aller erwerbstätigen Frauen. Der durchschnittliche
Bruttostundenverdienst lag bei 15,70 Euro, die durchschnittliche bezahlte Wochenstundenzahl
bei 38,9 Stunden. Bei den Männern sind Erwerbstätige am häufigsten im Handel
einschließlich Reparatur von Kfz- und Gebrauchsgütern tätig. Allerdings ist der
Anteil mit rd. 12 Prozent deutlich geringer als bei der wichtigsten Branche für
Frauen. Der Bruttostundenverdienst lag bei durchschnittlich 18,20 Euro.
Bundesland 2005 2006 2007 2008
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
Baden-Württemberg 82,6 68,0 82,9 69,3 83,1 70,7 83,6 71,1
Bayern 82,8 68,1 83,5 69,7 83,4 70,1 83,9 70,9
Berlin 76,6 68,7 77,2 69,8 78,6 70,0 77,8 69,7
Brandenburg 79,4 73,4 81,2 76,0 82,4 77,0 83,3 76,5
Bremen 78,0 64,1 78,1 65,1 79,8 65,9 77,3 65,1
Hamburg 81,1 67,6 80,9 70,2 82,2 70,3 81,2 70,2
Hessen 80,7 65,5 81,6 67,2 81,9 67,9 81,8 68,7
Mecklenburg-
Vorpommern 79,7 74,4 81,8 75,3 82,3 75,8 82,6 76,6
Niedersachsen 79,6 64,1 80,0 65,7 80,5 66,7 80,4 67,0
Nordrhein-Westfalen 79,0 62,5 79,8 64,2 80,1 65,0 80,5 65,2
Rheinland-Pfalz 81,0 65,7 82,0 67,6 82,2 68,6 82,5 68,7
Saarland 77,8 62,0 78,4 63,1 78,0 63,1 79,0 64,6
Sachsen 80,4 74,0 80,6 74,4 81,8 75,6 82,8 76,5
Sachsen-Anhalt 79,5 71,7 80,0 73,6 81,0 74,9 81,8 76,3
Schleswig-Holstein 81,2 66,5 81,4 69,1 81,8 69,5 81,9 69,6
Thüringen 79,1 71,1 81,1 72,8 82,6 74,7 82,2 74,5
Westdeutschland 80,8 65,5 81,4 67,1 81,7 67,9 81,9 68,3
Ostdeutschland 79,1 72,1 80,1 73,4 81,3 74,4 81,6 74,7
Deutschland 80,4 66,8 81,1 68,4 81,6 69,2 81,8 69,6
Drucksache 17/874 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEin Gesamtüberblick ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:
Die zehn Branchen mit den meisten Erwerbstätigen nach Geschlecht in 2008
Klassifikation nach WZ 2003; Verdienste (ohne Sonderzahlungen) und Arbeitszeiten vollbeschäftigter Arbeitnehmer nach Geschlecht;
Erwerbstätige in 1 000.
Quelle: Destatis, Mikrozensus und Vierteljährliche Verdiensterhebung 2008.
Der Anteil von Frauen an den Erwerbstätigen war mit rd. 93 Prozent in der
Branche der häuslichen Dienste am höchsten, dies entspricht 201 000
erwerbstätigen Frauen in dieser Branche. Angaben über Bruttostundenverdienste und
Wochenarbeitszeit sind für diese Branche nicht verfügbar. Im Gesundheits- und
Sozialwesen, der Branche mit dem zweithöchsten Frauenanteil (75,5 Prozent),
belief sich der durchschnittliche Bruttostundenverdienst auf 15,70 Euro, die
durchschnittliche bezahlte Wochenstundenzahl auf 38,9. Bei den Männern war
der geschlechtsspezifische Anteil in der Baubranche mit rd. 88 Prozent am
höchsten. Dort lag der Bruttostundenverdienst bei durchschnittlich 15,60 Euro,
die durchschnittliche bezahlte Wochenstundenzahl bei 39.
Frauen Männer
WZ
Erwerbstätige Anteil in %
Bruttostundenverdienst
bezahlte
Wochenstunden WZ
Erwerbstätige Anteil in %
Bruttostundenverdienst
bezahlte
Wochenstunden
N 3 407 19,4 15,7 38,9 G 2 512 11,9 18,2 39,5
G 2 778 15,8 14,4 38,6 K 2 223 10,5 19,7 39,1
K 1 949 11,1 15,5 38,5 F 2 216 10,5 15,6 39,0
M 1 542 8,8 17,8 38,2 I 1 553 7,3 15,8 40,7
L 1 298 7,4 15,9 39,5 L 1 538 7,3 17,4 40,2
O 1 202 6,9 14,7 38,6 DJ 1 153 5,4 18,3 38,6
H 844 4,8 10,1 39,1 DM 1 120 5,3 23,9 37,2
J 659 3,8 19,7 38,6 N 1 108 5,2 21,6 39,4
I 593 3,4 15,4 38,6 DK 965 4,6 21,3 38,5
DA 474 2,7 10,9 38,8 O 910 4,3 19,6 39,6
Erläuterung Erläuterung
N Gesundheits-,Veterinär- u. Sozialwesen G Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz u.Gebrauchsgütern
G Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz u.Gebrauchsgütern K Grundstückswesen, Verm., Untern.dienstleister
K Grundstückswesen, Verm., Untern.dienstleister F Baugewerbe
M Erziehung und Unterricht I Verkehr und Nachrichtenübermittlung
L Öff. Verwaltung, Verteidigung, Sozialsicherung L Öff. Verwaltung, Verteidigung, Sozialsicherung
O Sonst. öffentl. und private Dienstleister DJ Metallerz. u. -bearbeitung, H. v. Metallerzeugn.
H Gastgewerbe DM Fahrzeugbau
J Kredit- und Versicherungsgewerbe N Gesundheits-,Veterinär- u. Sozialwesen
I Verkehr und Nachrichtenübermittlung DK Maschinenbau
DA Ernährungsgewerbe u. Tabakverarbeitung O Sonst. öffentl. und private Dienstleister
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/874Ein Gesamtüberblick ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle:
Die zehn Branchen mit dem höchsten Anteil an Frauen und Männern in 2008
Klassifikation nach WZ 2003; Verdienste (ohne Sonderzahlungen) und Arbeitszeiten vollbeschäftigter Arbeitnehmer nach Geschlecht;
Erwerbstätige in 1 000; Angaben für häusliche Dienste nicht verfügbar.
Quelle: Destatis, Mikrozensus und Vierteljährliche Verdiensterhebung 2008.
7. Wie viele Frauen und Männer haben in den letzten zehn Jahren ihre
Berufstätigkeit oder berufliche Ausbildung wegen der Betreuung eines
Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen unterbrochen, und wie hoch
ist der Anteil erfolgreicher beruflicher Re-Integration bei beiden
Geschlechtern?
Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Ergebnisse, und welche
Maßnahmen hält sie für geeignet, einen höheren Anteil erfolgreicher
Berufsrückkehrinnen in existenzsichernde Arbeit zu erreichen?
Die genannten Sachverhalte werden statistisch nicht erfasst. Nach Angaben der
Bundesagentur für Arbeit waren im Jahresdurchschnitt 2009 rd. 91 000
Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer bei den Agenturen für Arbeit und
Grundsicherungsstellen arbeitslos gemeldet, 98 Prozent davon waren Frauen. Die
Agenturen für Arbeit sind verpflichtet, Berufsrückkehrende bei ihrer Rückkehr
in die Erwerbstätigkeit mit den hierfür notwendigen Leistungen der aktiven Ar-
Frauen Männer
WZ Anteil in %
Erwerbstätige
Bruttostundenverdienst
bezahlte
Wochenstunden WZ Anteil in %
Erwerbstätige
Bruttostundenverdienst
bezahlte
Wochenstunden
P 93,2 201 F 87,9 2 216 15,6 39,0
N 75,5 3 407 15,7 38,9 C 87,5 95 18,8 40,5
M 67,3 1 542 17,8 38,2 DJ 83,6 1 153 18,3 38,6
DB 59,7 119 12,9 37,9 DM 83,0 1 120 23,9 37,2
H 57,9 844 10,1 39,1 DK 82,2 965 21,3 38,5
O 56,9 1 202 14,7 38,6 DD 81,6 120 15,0 39,9
G 52,5 2 778 14,4 38,6 DF 80,2 24 28,2 38,6
DA 50,7 474 10,9 38,8 E 77,1 267 24,5 38,3
J 50,6 659 19,7 38,6 DN 73,4 287 16,2 39,0
DC 49,6 13 13,6 39,0 DI 73,2 154 16,6 39,7
Erläuterung Erläuterung
P Häusliche Dienste F Baugewerbe
N Gesundheits-,Veterinär- u. Sozialwesen C Bergbau u. Gewinnung von Steinen u. Erden
M Erziehung und Unterricht DJ Metallerz. u. -bearbeitung, H. v. Metallerzeugn.
DB Textil- u. Bekleidungsgewerbe DM Fahrzeugbau
H Gastgewerbe DK Maschinenbau
O Sonst. öffentl. und private Dienstleister DD Holzgewerbe (ohne H. v. Möbeln)
G Handel;Instandh.u.Rep.v.Kfz u.Gebrauchsgütern DF Kokerei, Mineralölverarbeitung, H. v. Brutstoffen
DA Ernährungsgewerbe u. Tabakverarbeitung E Energie- u. Wasserversorgung
J Kredit-u.Versicherungsgewerbe DN H.v.Möbeln,Schmuck,Musikinst.usw, Recycling
DC Ledergewerbe DI Glasgewerbe,H.v.Keramik,Verarb.v.Steinen u. Erd.
Drucksache 17/874 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebeitsförderung unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen zu
unterstützen, vorausgesetzt die individuellen Förderkriterien der einzelnen Instrumente
werden erfüllt (§ 8 Absatz 2 SGB III). Zu diesen Leistungen gehören
insbesondere Beratung und Vermittlung sowie die Förderung der beruflichen
Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten. In der
Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit sind Berufsrückkehrende regelmäßig
überdurchschnittlich vertreten.
Dabei profitieren Berufsrückkehrende auch von der frühzeitigen und
systematischen Integrationsarbeit der Agenturen für Arbeit und der Träger der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Ziel ist es, alle Arbeitsuchenden konsequent in die
Vermittlungsarbeit einzubeziehen und für die Beseitigung von Problemen bei
der Eingliederung passgenaue Lösungen anbieten zu können.
Von den Frauen in Führungspositionen haben heute 44 Prozent ihre
Berufstätigkeit schon einmal unterbrochen, mehr als die Hälfte dieser Frauen sogar
mehrfach, und 40 Prozent dieser Unterbrechungen dauerten länger als ein Jahr
(Sinus Sociovision 2009).
Familienbedingte Erwerbsunterbrechungen gehören damit zu den besonderen
Herausforderungen einer modernen Gleichstellungspolitik in
Lebensverlaufsperspektive.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit das
Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ ins Leben gerufen. Es stützt sich
auf Erkenntnisse neuer Forschungen, die zeigen, dass der berufliche
Wiedereinstieg ein individueller Orientierungsprozess ist, der von verschiedenen
Besonderheiten geprägt ist. So ist gerade auch die tatkräftige Unterstützung durch den
(Ehe-)Partner wichtig, wenn der Wiedereinstieg gelingen soll. Besondere
Herausforderungen, so die Sinus-Studie „Perspektive Wiedereinstieg“ 2008,
bestehen im Übrigen darin, dass die Erwartungen der Arbeitgeber und die der
Wiedereinsteigerinnen (in Bezug auf Arbeitszeiten, Qualifizierungsanforderungen
und Aufstiegsmöglichkeiten) nicht automatisch zueinander passen.
Zentrale Bausteine des Programms sind:
● ein beschäftigungspolitisches Modellprogramm „Perspektive
Wiedereinstieg“, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert und
exemplarisch an 20 Standorten umgesetzt;
● das Internetportal
www.perspektive-wiedereinstieg.de bietet mit seiner
Lotsenfunktion Orientierung bei der Suche nach Beratungs- und
Unterstützungsangeboten von Bund, Ländern, Kommunen und Arbeitsagenturen. Hier
werden die häufigsten Fragen zum Wiedereinstieg beantwortet und
Hilfestellungen für die verschiedenen Phasen des Wiedereinstiegsprozesses
angeboten;
● Service vor Ort: Städte und Kommunen, Verbände, Vereine und Initiativen,
die den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen nach mehrjähriger
Erwerbsunterbrechung erleichtern und fördern, werden unterstützt. „Infotage
Wiedereinstieg“ vermitteln in der jeweiligen Region Wissenswertes zum Thema;
● in Kooperation mit Frauenverbänden (u. a. Verband deutscher
Unternehmerinnen – VDU – und Katholischer Deutscher Frauenbund – KDFB) geht es
um die gezielte Ansprache von Wiedereinsteigerinnen in den verschiedenen
Berufszweigen und um geförderte Projekte wie z. B. die Unterstützung von
Wiedereinsteigerinnen bei Gehaltsverhandlungen;
● zusammen mit Frauenverbänden, Bundesagentur und den lokalen Netzen
bietet das Aktionsprogramm ein aufgabengerechtes Übergangsmanagement
und unterstützt lebensverlaufsorientiert den Übergang aus der
familienbedingten Nichterwerbstätigkeit.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/8748. Kennt die Bundesregierung den „DGB-Ausbildungsreport 2009“, der
belegt, dass die berufliche Benachteiligung von Frauen bereits in der
Berufsausbildung beginnt, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht sie
daraus, und wenn keine, warum nicht?
Der im August 2009 vorgestellte Ausbildungsreport des DGB, der u. a. zu dem
Ergebnis kommt, dass weibliche Auszubildende bei Vergütung,
Überstundenausgleich und Urlaubstagen schlechter abschneiden als männliche
Auszubildende, ist der Bundesregierung bekannt. Auch eine vom Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Studie der Hans-Böckler-
Stiftung hat 2008/2009 die Entgeltunterschiede beim Berufseinstieg analysiert
und festgestellt, dass bereits in den Anfangsjahren des Erwerbslebens eine
Lohnlücke zwischen Frauen- und Männer-(ausbildungs-)vergütungen besteht.
Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich hierbei in erster Linie
um ein strukturelles Problem und nicht um individuelle geschlechtsspezifische
Benachteiligung, da die Unterschiede primär aus der unterschiedlichen
Verteilung von männlichen und weiblichen Auszubildenden auf die Berufe
resultieren (vgl. z. B. Berufsbildungsbericht 2009, S. 13). Bezogen auf die
Ausbildungsvergütung bedeutet dies: Junge Frauen werden häufiger als junge Männer
in Berufen mit niedrigeren Ausbildungsvergütungen ausgebildet. Auch die
Unterschiede bei Überstundenausgleich und Urlaubstagen lassen sich – so
argumentiert auch der DGB – strukturell erklären, da die genannten „Frauenberufe“
überwiegend in kleinen Betrieben erlernt werden, in denen der Ausgleich von
besonderen Arbeitsbelastungen im Rahmen bestehender Personalkapazitäten
eng begrenzt ist.
Die Höhe der Ausbildungsvergütung wird von den Tarifpartnern (d. h.
Arbeitgebern und Gewerkschaften) im Rahmen der Tarifverhandlungen festgelegt.
Insofern kann die Bundesregierung hier auch aus übergeordneten Gründen
(Wahrung der Tarifautonomie) nicht unmittelbar Einfluss nehmen. Initiative hat die
Bundesregierung bereits im Rahmen ihrer vielfältigen Angebote zur Förderung
der Berufsorientierung ergriffen, mit denen sie in Kooperation mit der
Wirtschaft und sozialen Trägern auch das Ziel verfolgt, klassische
geschlechtsspezifisch dominierte Berufswahlmuster aufzubrechen. Beispiele hierfür sind der
„Girls’ Day“, „Neue Wege für Jungs“ sowie die MINT-Initiativen der
Bundesregierung.
Drucksache 17/874 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Wie hat sich der durchschnittliche Verdienst von Frauen und Männern in
den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Nach den aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes haben sich die
durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland seit 1991 wie folgt entwickelt:
Im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich ohne Sonderzahlungen.
Quelle: Destatis, Vierteljährliche Verdiensterhebung.
10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass
trotz jahrzehntelanger freiwilliger Vereinbarungen zwischen Politik und
Wirtschaft es zwischen Frauen und Männern deutliche Lohnunterschiede
gibt?
Welche Ursachen dieser Lohnunterschiede sind der Bundesregierung
bekannt, und welche will sie durch das Verfahren Logib-D näher
untersuchen?
Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden
der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und
Männern in der Privatwirtschaft datiert vom 2. Juli 2001. Die Fortschritte in
den in der Vereinbarung beschriebenen Handlungsfeldern wurden bislang drei
Mal bilanziert. Die vierte Bilanz soll voraussichtlich Mitte des Jahres 2010
fertiggestellt werden.
Die Bundesregierung hat sich des Themas Entgeltungleichheit in den letzten
drei Jahren verstärkt angenommen. Die durchgeführten Analysen zeigen, dass
die systematisierten Ursachen vielfältig und komplex miteinander verbunden
sind. Geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede lassen sich im Wesentlichen
auf drei Ursachen zurückführen:
1. Frauen fehlen in bestimmten Berufen, Branchen und auf den höheren Stufen
der Karriereleiter.
Insgesamt Männer Frauen
2008 3 103 3 294 2 661
2007 3 023 3 211 2 590
2006 2 950 3 138 2 522
2005 2 901 3 088 2 475
2004 2 846 3 034 2 421
2003 2 783 2 972 2 359
2002 2 701 2 889 2 286
2001 2 617 2 800 2 216
2000 2 551 2 732 2 150
1999 2 518 2 713 2 105
1998 2 447 2 639 2 039
1997 2 389 2 580 1 985
1996 2 344 2 539 1 933
1995 2 281 2 470 1 858
1994 2 185 2 370 1 774
1993 2 103 2 281 1 704
1992 2 003 2 188 1 602
1991 1 832 2 010 1 440
Jahr
Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
EUR
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/8742. Frauen unterbrechen und reduzieren ihre Erwerbstätigkeit häufiger und
länger familienbedingt als Männer.
3. Frauen setzen sich im Rahmen individueller und kollektiver
Lohnverhandlungen nicht ausreichend durch, und typische Frauenberufe werden immer
noch schlechter bewertet sowie vergütet als klassische Männerberufe.
Dabei liegen die Möglichkeiten der Überwindung der verschiedenen Ursachen
bei unterschiedlichen Akteuren. Um Fortschritte zu erreichen, müssen daher
alle Einzelmaßnahmen in einer strategischen Allianz zusammengeführt
werden. Die Bundesregierung setzt dabei im Einklang mit dem Fahrplan für die
Gleichstellung von Frauen und Männern der Europäischen Kommission, aber
auch mit der Meinung in der Bevölkerung („Entgeltungleichheit – gemeinsam
überwinden“, Repräsentativbefragung durch Sinus Sociovision 2009) auf eine
ursachengerechte Strategie der Überwindung der horizontalen und vertikalen
Segmentierung des Arbeitsmarktes und der Entgeltungleichheit. Entscheidend
ist die Zusammenarbeit aller Partner: der Politik, der Tarifpartner, der
Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen sowie der Verbände (z. B. zum Equal Pay Day), um
so die Rahmenbedingungen durch Kooperationen mit der Wirtschaft und
sozialen Trägern zu verbessern. Das Elterngeld mit seinen Partnermonaten trägt
ebenso wie der Ausbau der Kinderbetreuung und das Aktionsprogramm
„Perspektive Wiedereinstieg“ dazu bei, familienbedingte Erwerbsunterbrechungen
von Frauen zu verkürzen. Das AGG bietet Möglichkeiten, um gerichtlich
Beförderungs- und Bevorzugungsentscheidungen zu überprüfen. Ein Stufenplan
wird entwickelt, um die Karrierechancen von Frauen zu verbessern.
Logib-D ist ein Instrument für die betriebliche Praxis, mit dem interessierte
Unternehmen schnell und anonym die Entgeltstruktur statistisch analysieren
können. Als Modell diente das Lohngleichheitsinstrument des Bundes in der
Schweiz (Logib). Logib-D liefert Arbeitgebern Informationen, die
Anknüpfungspunkte für konkrete Maßnahmen auf Betriebsebene bieten. Da es
freiwillig und anonym genutzt werden kann, resultieren keine unmittelbaren
Erkenntnisse für die Bundesregierung aus der Verwendung von Logib-D.
Die Bundesregierung fördert die Einführung von Logib-D in 200 Unternehmen
durch ein Gratis-Beratungspaket, das darauf zielt, die Unternehmen bei der
Interpretation der Ergebnisse des Selbsttests zu unterstützen und
Umsetzungsideen im Betrieb anzustoßen.
Nähere Informationen zu Logib-D finden sich im Internet unter
www.logib-d.de.
11. Wie groß sind die Lohnunterschiede von Frauen und Männern in den
Mitgliederländern der Europäischen Union?
Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus den Beispielen in dieser
Hinsicht besonders erfolgreicher Länder?
Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften
(Eurostat) stellte sich die geschlechtsspezifische Lohnlücke („Gender Pay Gap“) in
den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den Jahren 2007 und 2008 wie
folgt dar:
Drucksache 17/874 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGesamtwirtschaftliche (unbereinigte) Lohnlücke zwischen Frauen und
Männern in den EU-Mitgliedstaaten — 2007 und 2008
(Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenlohn männlicher und
weiblicher Arbeitnehmer als Prozentsatz des durchschnittlichen Bruttostundenlohns
männlicher Arbeitnehmer)
Quelle: Eurostat, Structure of Earnings Survey (SES) 2006 und nationale Quellen (2007) für jährliche
SES-vergleichbare Schätzung; 2008: vorläufige Daten für ES, CY, FR and FI.
Der „Gender Pay Gap“ bildet die gesamtwirtschaftliche (unbereinigte)
Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern
und Frauen ab. Die z. T. großen Unterschiede in der Höhe der unbereinigten
2007 2008
EU-27 17,6 :
Belgien 9,1 :
Bulgarien 12,4 :
Tschechische Republik 23,6 26,2
Dänemark 17,7 :
Deutschland 23 23,2
Estland 30,3 :
Irland 17,1 :
Griechenland 21,5 22
Spanien 17,1 17,1
Frankreich 16,9 19,2
Italien 5,1 4,9
Zypern 23,1 21,6
Lettland 15,4 13,4
Litauen 20 21,6
Luxemburg 12,5 12,4
Ungarn 16,3 17,5
Malta 5,2 :
Niederlande 23,6 :
Österreich 25,5 25,5
Polen 7,5 14,3
Portugal 8,3 :
Rumänien 12,7 9
Slovenien 8,3 8,5
Slovakei 23,6 20,9
Finnland 20 20
Schweden 17,9 17,1
Vereinigtes Köngreich 21,1 21,4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/874Lohnlücke in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union lassen wegen ihrer
vielfältigen Ursachen keine Rückschlüsse auf erfolgreiche Politikansätze zu
(vgl. Antwort zu Frage 10).
Gleichwohl nutzen die Bundesregierung und ihre Partner in der Europäischen
Union und darüber hinaus den regelmäßigen Austausch, um voneinander zu
lernen und erfolgreiche Praxis zur Überwindung mittelbarer und unmittelbarer
Entgeltdiskriminierung zu adaptieren. Das belegt z. B. die Einführung des
statistischen Entgeltanalyseverfahrens Logib-D nach dem Vorbild aus der Schweiz sowie
des „Equal Pay Day“, der zuvor in Belgien erfolgreich durchgeführt worden war.
Mitte 2009 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
darüber hinaus in Kooperation mit dem entsprechenden französischen
Ministerium ein deutsch-französisches Seminar durchgeführt, das alle relevanten
Akteure zusammengebracht hat, um sich über bewährte Praktiken auszutauschen
und Maßnahmen zu definieren, die helfen, das Entgeltgefälle zu reduzieren.
12. Wie viele Frauen und Männer arbeiteten in den letzten zehn Jahren in
– tariflich entlohnten Vollzeittätigkeiten,
– Minijob bzw. geringfügige Beschäftigung,
– Teilzeit,
– befristeten Arbeitsverhältnissen,
– Leiharbeit
(bitte für jedes Jahr jeweils absolut und relativ aufzählen sowie nach
Ost-/Westdeutschland und einzelne Bundesländer)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?
Zur Beantwortung der Frage wird auf Daten der Bundesagentur für Arbeit zu
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Voll- und Teilzeit sowie
geringfügig entlohnten Beschäftigten sowie die jeweiligen Beschäftigten in der Branche
der Arbeitnehmerüberlassung zurückgegriffen. Angaben zu tariflich entlohnten
Beschäftigten enthält die Beschäftigtenstatistik nicht. Die Beschäftigten in der
Branche Arbeitnehmerüberlassung weichen aus zwei Gründen von der Zahl der
Zeitarbeiter ab: 1. die Stammbelegschaft wird miterfasst und 2. es werden nur
die Betriebe berücksichtigt, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt
Arbeitnehmerüberlassung ist. Die Frage nach befristeten Arbeitsverhältnissen wird durch
Daten des Statistischen Bundesamtes beantwortet. Eine Aufgliederung nach
Bundesländern für alle Merkmale ist nicht möglich.
Drucksache 17/874 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland
Jeweils zum Stichtag 30. Juni; Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Westdeutschland
Jeweils zum Stichtag 30. Juni; Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Insgesamt Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
1999 15 423 466 56,1 12 059 118 43,9 14 951 789 62,8 8 848 858 37,2 469 379 12,8 3 208 239 87,2
2000 15 543 911 55,9 12 281 713 44,1 14 988 705 62,7 8 901 297 37,3 551 491 14,0 3 377 159 86,0
2001 15 444 587 55,5 12 372 527 44,5 14 828 758 62,6 8 859 856 37,4 611 586 14,8 3 507 948 85,2
2002 15 179 482 55,1 12 391 665 44,9 14 534 508 62,4 8 773 437 37,6 640 731 15,1 3 614 303 84,9
2003 14 773 376 54,8 12 181 310 45,2 14 116 383 62,3 8 541 191 37,7 652 035 15,2 3 635 893 84,8
2004 14 540 851 54,8 11 983 131 45,2 13 877 188 62,5 8 324 683 37,5 657 797 15,3 3 653 523 84,7
2005 14 286 258 54,6 11 892 008 45,4 13 622 758 62,5 8 179 363 37,5 657 081 15,1 3 707 563 84,9
2006 14 423 814 54,7 11 930 522 45,3 13 696 820 62,8 8 117 691 37,2 721 328 15,9 3 808 386 84,1
2007 14 769 842 55,0 12 084 724 45,0 13 986 362 63,4 8 083 719 36,6 776 851 16,3 3 996 317 83,7
2008 15 063 590 54,9 12 394 125 45,1 14 234 381 63,4 8 208 316 36,6 822 277 16,4 4 180 515 83,6
2009 14 829 273 54,2 12 550 823 45,8 13 959 646 63,0 8 205 625 37,0 862 416 16,6 4 339 343 83,4
Insgesamt Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
1999 12 379 298 57,2 9 266 530 42,8 12 026 167 64,4 6 655 196 35,6 351 229 11,9 2 609 666 88,1
2000 12 586 805 57,0 9 511 353 43,0 12 162 219 64,3 6 758 284 35,7 421 391 13,3 2 750 287 86,7
2001 12 613 587 56,6 9 653 290 43,4 12 135 693 64,2 6 781 607 35,8 474 638 14,2 2 868 373 85,8
2002 12 460 394 56,2 9 722 108 43,8 11 950 902 63,9 6 750 708 36,1 506 329 14,6 2 968 563 85,4
2003 12 144 719 55,9 9 585 675 44,1 11 620 624 63,8 6 588 013 36,2 520 068 14,8 2 994 457 85,2
2004 11 973 432 55,9 9 438 157 44,1 11 445 909 64,0 6 426 959 36,0 522 577 14,8 3 007 262 85,2
2005 11 807 041 55,7 9 399 017 44,3 11 274 565 64,0 6 344 740 36,0 526 898 14,7 3 050 090 85,3
2006 11 905 216 55,8 9 434 666 44,2 11 325 287 64,2 6 307 177 35,8 575 046 15,5 3 123 905 84,5
2007 12 184 530 56,1 9 552 697 43,9 11 567 964 64,8 6 293 506 35,2 611 364 15,8 3 255 728 84,2
2008 12 427 263 55,9 9 811 556 44,1 11 779 052 64,8 6 411 168 35,2 642 643 15,9 3 396 529 84,1
2009 12 224 531 55,2 9 939 106 44,8 11 548 337 64,3 6 416 354 35,7 670 868 16,0 3 518 619 84,0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/874Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Ostdeutschland
Jeweils zum Stichtag 30. Juni; Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte in Deutschland
Jeweils zum Stichtag 30. Juni; Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Insgesamt Vollzeit Teilzeit
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
1999 3 044 168 52,2 2 792 588 47,8 2 925 622 57,1 2 193 662 42,9 118 150 16,5 598 573 83,5
2000 2 957 106 51,6 2 770 360 48,4 2 826 486 56,9 2 143 013 43,1 130 100 17,2 626 872 82,8
2001 2 831 000 51,0 2 719 237 49,0 2 693 065 56,4 2 078 249 43,6 136 948 17,6 639 575 82,4
2002 2 719 088 50,5 2 669 557 49,5 2 583 606 56,1 2 022 729 43,9 134 402 17,2 645 740 82,8
2003 2 628 657 50,3 2 595 635 49,7 2 495 759 56,1 1 953 178 43,9 131 967 17,1 641 436 82,9
2004 2 567 419 50,2 2 544 974 49,8 2 431 279 56,2 1 897 724 43,8 135 220 17,3 646 261 82,7
2005 2 479 217 49,9 2 492 991 50,1 2 348 193 56,1 1 834 623 43,9 130 183 16,5 657 473 83,5
2006 2 518 598 50,2 2 495 856 49,8 2 371 533 56,7 1 810 514 43,3 146 282 17,6 684 481 82,4
2007 2 585 312 50,5 2 532 027 49,5 2 418 398 57,5 1 790 213 42,5 165 487 18,3 740 589 81,7
2008 2 636 327 50,5 2 582 569 49,5 2 455 329 57,7 1 797 148 42,3 179 634 18,6 783 986 81,4
2009 2 604 742 49,9 2 611 717 50,1 2 411 309 57,4 1 789 271 42,6 191 548 18,9 820 724 81,1
Geringfügig entlohnte Beschäftigte – Insgesamt ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte
Männer Frauen Männer Frauen
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
1999 1 037 168 28,4 2 621 044 71,6
2000 1 179 336 29,1 2 873 105 70,9
2001 1 218 054 29,5 2 913 753 70,5
2002 1 242 084 29,8 2 927 082 70,2
2003 1 860 988 33,6 3 671 854 66,4 1 366 565 31,2 3 008 760 68,8
2004 2 298 306 35,5 4 167 339 64,5 1 570 843 32,7 3 232 023 67,3
2005 2 312 831 35,6 4 179 133 64,4 1 559 473 32,9 3 187 410 67,1
2006 2 409 011 35,7 4 341 881 64,3 1 590 142 32,8 3 263 454 67,2
2007 2 471 500 35,7 4 446 270 64,3 1 585 326 32,5 3 296 209 67,5
2008 2 544 728 36,0 4 533 297 64,0 1 589 296 32,6 3 292 877 67,4
2009 2 593 049 36,1 4 598 699 63,9 1 637 616 33,2 3 294 167 66,8
Drucksache 17/874 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGeringfügig entlohnte Beschäftigte in Westdeutschland
Jeweils zum Stichtag 30. Juni; Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte in Ostdeutschland
Jeweils zum Stichtag 30. Juni; Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte – Insgesamt ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte
Männer Frauen Männer Frauen
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
1999 867 193 26,9 2 354 274 73,1
2000 977 934 27,6 2 566 627 72,4
2001 998 067 27,8 2 589 893 72,2
2002 1 008 248 28,0 2 591 550 72,0
2003 1 552 332 32,4 3 241 954 67,6 1 108 558 29,5 2 651 841 70,5
2004 1 925 202 34,4 3 665 899 65,6 1 272 753 31,0 2 835 419 69,0
2005 1 962 781 34,7 3 695 556 65,3 1 282 866 31,3 2 813 159 68,7
2006 2 044 762 34,8 3 831 715 65,2 1 304 636 31,3 2 869 612 68,7
2007 2 107 492 34,9 3 927 237 65,1 1 303 877 31,0 2 899 666 69,0
2008 2 177 440 35,2 4 008 434 64,8 1 310 668 31,1 2 900 181 68,9
2009 2 213 572 35,3 4 065 683 64,7 1 350 687 31,8 2 902 675 68,2
Geringfügig entlohnte Beschäftigte – Insgesamt ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte
Männer Frauen Männer Frauen
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
1999 169 975 38,9 266 770 61,1
2000 201 402 39,7 306 478 60,3
2001 219 987 40,5 323 860 59,5
2002 233 836 41,1 335 532 58,9
2003 308 656 41,8 429 900 58,2 258 007 42,0 356 919 58,0
2004 373 104 42,7 501 440 57,3 298 090 42,9 396 604 57,1
2005 350 050 42,0 483 577 58,0 276 607 42,5 374 251 57,5
2006 364 249 41,7 510 166 58,3 285 506 42,0 393 842 58,0
2007 364 008 41,2 519 033 58,8 281 449 41,5 396 543 58,5
2008 367 288 41,2 524 863 58,8 278 628 41,5 392 696 58,5
2009 379 477 41,6 533 016 58,4 286 929 42,3 391 492 57,7
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/874Abhängige Erwerbstätige mit befristeten Arbeitsverträgen in Tausend
*Bis 2004 Stichtag, früheres Bundesgebiet mit Berlin West und neue Länder mit Berlin-Ost. Ab 2005 Jahresdurchschnitt, alte Länder ohne Berlin,
neue Länder mit Berlin.
Quelle: Destatis, Mikrozensus.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung
Jeweils zum Stichtag 30. Juni; Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
1998 2 351 57,9 1 707 42,1 1 725 58,8 1 209 41,2 626 55,7 498 44,3
1999 2 518 56,8 1 914 43,2 1 827 57,4 1 358 42,6 690 55,4 556 44,6
2000 2 456 56,2 1 912 43,8 1 809 56,5 1 395 43,5 648 55,7 516 44,3
2001 2 415 56,1 1 893 44,0 1 776 56,0 1 396 44,0 638 56,2 497 43,8
2002 2 280 55,5 1 827 44,5 1 695 55,5 1 359 44,5 584 55,5 468 44,5
2003 2 298 55,6 1 835 44,4 1 698 55,1 1 384 44,9 601 57,1 451 42,9
2004 2 268 55,9 1 792 44,1 1 702 55,5 1 364 44,5 566 56,9 428 43,1
2005* 2 580 55,2 2 090 44,8 1 894 55,0 1 549 45,0 686 55,9 541 44,1
2006* 2 667 55,0 2 182 45,0 1 947 54,6 1 620 45,4 720 56,2 562 43,9
2007* 2 708 54,3 2 283 45,7 1 995 54,0 1 698 46,0 713 54,9 585 45,1
2008* 2 763 54,0 2 352 46,0 2 086 54,0 1 774 46,0 677 53,9 578 46,0
Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
Wirtschaftsunterklasse 74502 der WZ 93/BA
(Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitskräften)
1999 185 232 74,5 63 488 25,5 146 867 73,1 54 156 26,9 38 365 80,4 9 332 19,6
2000 219 085 72,5 83 300 27,5 177 108 71,1 71 927 28,9 41 977 78,7 11 373 21,3
2001 230 341 73,0 85 122 27,0 183 856 71,6 72 966 28,4 46 485 79,3 12 156 20,7
2002 205 415 72,5 77 819 27,5 163 813 71,1 66 534 28,9 41 602 78,7 11 285 21,3
Wirtschaftsunterklasse 74502 der WZ 2003
(Überlassung von Arbeitskräften)
2003 216 906 73,1 79 780 26,9 173 187 72,1 67 070 27,9 43 719 77,5 12 710 22,5
2004 249 109 72,8 93 141 27,2 199 520 72,2 76 658 27,8 49 589 75,1 16 483 24,9
2005 276 281 72,6 104 154 27,4 221 114 72,0 85 823 28,0 55 167 75,1 18 331 24,9
2006 374 602 73,1 137 507 26,9 298 497 72,7 112 176 27,3 76 105 75,0 25 331 25,0
2007 462 602 72,4 176 431 27,6 367 313 72,0 142 686 28,0 95 289 73,8 33 745 26,2
Wirtschaftsgruppe 782 und 783 der WZ 2008
782 (befristete Überlassung von Arbeitskräften),
783 (sonstige Überlassung von Arbeitskräften)
2008 512 381 72,2 197 625 27,8 407 592 71,8 160 371 28,2 104 789 73,8 37 254 26,2
2009 366 045 69,0 164 554 31,0 286 790 68,6 131 265 31,4 79 255 70,4 33 289 29,6
Drucksache 17/874 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGeringfügig entlohnte Beschäftigte insgesamt in der Arbeitnehmerüberlassung
Jeweils zum Stichtag 30. Juni; Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
Die Bundesregierung bewertet diese Zahlen wie folgt:
Die Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse hat die Aufnahmefähigkeit des
Arbeitsmarktes insgesamt verbessert. Die Partizipation von Frauen wurde
vergrößert. In der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise erweist sich der Arbeitsmarkt
für Frauen bislang als relativ stabil.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Frauen entwickelte sich in
dem Zeitraum von 1999 bis 2009 positiver als die der Männer. Während die
Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Männer in dieser Dekade
von 15,42 Millionen um fast 600 000 auf 14,83 Millionen zurückging, stieg die
Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in demselben
Zeitraum von 12,06 Millionen um rd. 500 000 auf 12,55 Millionen an. Auch der
Anteil der Frauen an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg in
dieser Dekade nahezu kontinuierlich um fast zwei Prozentpunkte von 43,9
Prozent auf 45,8 Prozent an.
Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten nahm sowohl bei den Männern (rd. –1
Million) als auch bei den Frauen (rd. –0,64 Millionen) ab, wobei der prozentuale
Anteil der Frauen an den sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten
sich stets um 37 Prozent bewegte.
Zur Bewertung der Entwicklung der Teilzeitarbeit wird auf die Antwort zu
Frage 13 verwiesen.
Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in %
Wirtschaftsunterklasse 74502 der WZ 2003
(Überlassung von Arbeitskräften)
2003 10 553 41,8 14 695 58,2 8 929 41,3 12 679 58,7 1 624 44,6 2 016 55,4
2004 15 123 42,9 20 161 57,1 12 672 41,9 17 540 58,1 2 451 48,3 2 621 51,7
2005 16 929 45,1 20 602 54,9 14 289 44,7 17 713 55,3 2 640 47,7 2 889 52,3
2006 21 137 45,1 25 750 54,9 18 104 44,6 22 526 55,4 3 033 48,5 3 224 51,5
2007 25 507 45,1 30 993 54,9 21 937 44,8 27 051 55,2 3 570 47,5 3 942 52,5
Wirtschaftsgruppe 782 und 783 der WZ 2008,
782 (befristete Überlassung von Arbeitskräften),
783 (sonstige Überlassung von Arbeitskräften)
2008 27 615 45,1 33 612 54,9 22 985 45,2 27 894 54,8 4 630 44,7 5 718 55,3
2009 30 566 44,9 37 585 55,1 25 556 45,2 30 924 54,8 5 010 42,9 6 661 57,1
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/87413. Wie will die Bundesregierung dem seit Jahren anhaltenden Trend
entgegenwirken, dass die Zahl der erwerbstätigen Frauen durch die Zunahme
von Teilzeitbeschäftigung gestiegen ist, während die von Frauen
geleistete Erwerbsarbeitszeit insgesamt nicht zugenommen hat?
Die Erwerbstätigenquote der Frauen steigt seit Jahren kontinuierlich an und lag
im dritten Quartal 2009 bei 66,1 Prozent. Nach Erhebungen von Eurostat ist die
durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Frauen im Zeitraum vom ersten
Quartal 2008 von 30,3 Stunden auf 30,7 Stunden im dritten Quartal 2009
angestiegen. Die Möglichkeit der Teilzeitarbeit ist in vielen Fällen eine entscheidende
Voraussetzung dafür, dass Frauen überhaupt wieder in das Arbeitsleben
zurückkehren können.
Es ist Ziel der Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf sowie für Männer und Frauen, die pflegebedürftige
Personen betreuen oder aus anderen familiären Verpflichtungen Teilzeit
erwerbstätig sind, zu verbessern, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern an der Erwerbs- und an der Familienarbeit zu ermöglichen. Auch gilt
es, gerade für Frauen die Rahmenbedingungen für Übergänge in vollzeitnahe,
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu verbessern.
Der Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur und die durch das Elterngeld
deutlich gestiegene Beteiligung von Vätern an der Elternzeit erleichtern es
Frauen mit Kindern, mit einem höheren Stundenvolumen erwerbstätig zu sein.
Gleichzeitig ist die Förderung einer familienbewussten Arbeitswelt ein
Schwerpunkt der nachhaltigen Familienpolitik der Bundesregierung. Mit dem
Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ wurde ein wesentlicher
Beitrag geleistet, in enger Kooperation mit Wirtschaftsverbänden und
Gewerkschaften eine familienfreundliche Personalpolitik in den Unternehmen
voranzutreiben. Im Rahmen des Unternehmensprogramms wird derzeit die
„Initiative Familienbewusste Arbeitszeiten“ entwickelt. Ziel ist es, Arbeitgeber zu
motivieren, flexible Arbeitszeitmodelle wie z. B. vollzeitnahe Teilzeitstellen
anzubieten, die berufliche Entwicklungsperspektiven bieten und
familienfreundlich sind.
14. Wird die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass ein Großteil aller
ausschließlich geringfügig Beschäftigten Frauen sind, konkrete
Maßnahmen ergreifen, um mehr Frauen in sozialversicherungspflichtige
Arbeitsverhältnisse zu bringen?
Wenn ja, welche, und in welchem Verhältnis stehen diese Maßnahmen
zum Konzept der Minijobs?
Wenn nein, warum nicht?
Ziele der Reform der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die am
1. April 2003 in Kraft getreten ist, waren u. a. die Schaffung von flexiblen
Beschäftigungsverhältnissen und das Erschließen neuer
Beschäftigungspotenziale. Diese Ziele sind auch weitgehend erreicht worden.
Sofern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht unmittelbar
realisiert werden kann, stellen Mini- und Midijobs oftmals ein wichtiges
„Sprungbrett“ in ein solches Beschäftigungsverhältnis dar.
Die Regierungsfraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel
gesetzt, die Brückenfunktion sogenannter Mini- und Midijobs in voll
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu stärken. Darüber hinaus ist es
Ziel der Bundesregierung, die Freibetragsregelungen in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (SGB II) zu verbessern, damit der Anreiz erhöht wird, eine voll
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu suchen und anzunehmen.
Drucksache 17/874 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Wie haben sich bei den Aufstockern (Erwerbstätige mit Arbeitslosengeld
II) die Zahl und der Anteil der Frauen bzw. Männer in den vergangenen
fünf Jahren entwickelt?
Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher werden definiert als erwerbsfähige
Hilfebedürftige, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende
und gleichzeitig Brutto-Monatseinkommen aus abhängiger oder selbständiger
Erwerbstätigkeit beziehen. Im September 2009 gab es 1,37 Millionen
erwerbstätige Leistungsbezieher, darunter 46 Prozent Männer und 54 Prozent Frauen.
Die Anteile der Frauen haben sich zwischen September 2005 und September
2009 kaum verändert. Für das Jahr 2006 liegen keine Zahlen getrennt nach
Geschlecht vor.
Erwerbstätige Leistungsbezieher im SGB II
Jeweils für September; vor 2009 Hochrechnung ausschließlich auf Basis von statistischen Daten aus dem
Leistungsgewährungsverfahren A2LL, ab 2009 einschließlich der Daten zugelassener kommunaler Träger.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
16. Wie viele Frauen arbeiten derzeit zu einem Stundenlohn von weniger als
10 Euro?
Die aktuell verfügbaren Daten der amtlichen Statistik zur Verteilung der
Bruttostundenlöhne von Arbeitnehmerinnen stammen aus der
Verdienststrukturerhebung 2006. Danach bezogen 27,2 Prozent der Frauen in den dort erfassten
Wirtschaftszweigen und Betrieben einen Bruttostundenlohn bis zu 9,85 Euro.
Bei vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen betrug der Anteil 16,7 Prozent.
17. Wie stellt sich aktuell der Anteil von Frauen bei der Nutzung der
verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente nach dem Zweiten und
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) dar?
In welchem Verhältnis steht dieser Anteil jeweils zum Anteil der Frauen
an allen Arbeitslosen?
Statistische Angaben zur Beteiligung von Frauen an arbeitsmarktpolitischen
Instrumenten stehen nach einer Wartezeit von drei Monaten zur Verfügung. Der
aktuelle Förderanteil von Frauen an wichtigen Instrumenten beträgt für
Oktober 2009 im SGB III 40,6 Prozent und im SGB II 42 Prozent. Im Vergleich
dazu betragen im Oktober 2009 der Anteil der arbeitslosen Frauen im
Rechtskreis SGB III 44,7 Prozent und im Rechtskreis SGB II 46,8 Prozent. Es ist
allerdings darauf hinzuweisen, dass sich der gesetzliche Mindestförderanteil für
die Beteiligung von Frauen an den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen nicht
allein aus dem Frauenanteil an den Arbeitslosen, sondern auch aus der
Berücksichtigung der relativen Betroffenheit von Frauen durch Arbeitslosigkeit ergibt.
Männer Frauen
absolut in Prozent absolut in Prozent
2005 434 087 45,8 514 168 54,2
2007 613 130 48,0 664 928 52,0
2008 642 373 47,3 716 211 52,7
2009 623 309 45,6 742 910 54,4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/874Die Beteiligung von Frauen an einzelnen Instrumenten (Stand: Oktober 2009)
ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Quelle: Bundesagentur für Arbeit.
18. Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die fünf größten
Probleme, die der Bericht „Bewertung der SGB II-Umsetzung aus
gleichstellungspolitischer Sicht“ (Juni 2009) für den Bereich der
Arbeitsmarktpolitik zu Tage gefördert hat, und welchen konkreten politischen
Handlungsauftrag leitet sie daraus ab?
Der Forschungsbericht „Bewertung der SGB II-Umsetzung aus
gleichstellungspolitischer Sicht“ gibt vielfältige Einblicke in die Praxis der Grundsicherung für
Arbeitsuchende vor allem aus der Zeit des Aufbauprozesses der Jahre 2006 und
2007. Auf dieser Grundlage identifiziert er Verbesserungspotenziale bei der
Umsetzung des SGB II und zeigt Handlungsansätze in folgenden Bereichen auf:
– systematische Verankerung des Gleichstellungsthemas in den
Grundsicherungsstellen, u. a. durch flächendeckende Implementierung von
Beauftragten für Chancengleichheit im Rechtskreis SGB II,
– Erreichung der Frauenförderquote,
– Aktivierung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaften
nach gleichstellungspolitischen Kriterien und unter Berücksichtigung
familienspezifischer Lebensverhältnisse,
– Angebote öffentlicher Kinderbetreuung,
– Betreuung von speziellen Gruppen wie z. B. Alleinerziehende.
Aus dem Bericht wird deutlich, dass Verbesserungen des Gesamtsystems
bereits ohne Änderungen des gesetzlichen Regelwerks zu erreichen sind.
Die Bundesregierung ist grundsätzlich bestrebt, alle Handlungsansätze
anzugehen, die zu Optimierungen im Bereich der Umsetzung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende führen. Im Rahmen der Neuorganisation wird die Frage der
Implementierung von Beauftragten für Chancengleichheit im Rechtskreis SGB II
berücksichtigt.
Der Notwendigkeit der ganzheitlichen Betreuung von Alleinerziehenden in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende hat die Bundesagentur für Arbeit bereits
2008 Rechnung getragen und für die Integrationsfachkräfte einen „Leitfaden
Anteil Frauen an allen
Geförderten Rechtskreis SGB III
Anteil Frauen an allen
Geförderten Rechtskreis SGB II
Teilnahme an Maßnahmen zur Aktivierung
und beruflichen Eingliederung
48,5 % 42,9 %
Berufliche Weiterbildung 44,2 % 48,2 %
Gründungszuschuss 36,4 %
Einstiegsgeld – Variante Selbständigkeit 38,6 %
Eingliederungszuschüsse 41,3 % 39,3 %
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 41,1 %
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Absatz 3
SGB II 40,8 %
Drucksache 17/874 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodefür die Förderung von Alleinerziehenden im SGB II“, weitere
zielgruppenspezifische Arbeitshilfen sowie ergänzende Qualifizierungsangebote zur
Verfügung gestellt.
Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend haben im vergangenen Jahr gemeinsam mit der
Bundesagentur für Arbeit die Strategische Partnerschaft „Perspektiven für
Alleinerziehende“ geschlossen mit dem Ziel, Alleinerziehende besser in den Arbeitsmarkt
zu integrieren und ihre Lebenssituation zu verbessern. Das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales hat in diesem Rahmen den von 2009 bis 2012 laufenden
ESF-Ideenwettbewerb „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ initiiert. Im Rahmen
des Wettbewerbs werden Projektideen gefördert, die zur
Arbeitsmarktintegration von Alleinerziehenden, die Leistungen der Grundsicherung für
Arbeitsuchende beziehen, beitragen und lokale Netzwerke bei der
Aufgabenumsetzung stärken. Aus dem gesamten Bundesgebiet wurden 79 Projekte für eine
Förderung ausgewählt.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im April
2009 an zwölf Pilotstandorten ein einjähriges Modellvorhaben „Vereinbarkeit
für Alleinerziehende „ gestartet, in dem die Entwicklung von kooperativen
Unterstützungsstrukturen zwischen Trägern der Grundsicherung und lokalen
Akteuren in Netzwerken für Alleinerziehende im SGB-II-Bezug im Mittelpunkt
steht.
Unabhängig davon befindet sich das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales hinsichtlich dieser Handlungsansätze in einem ständigen Austausch mit den
für die Umsetzung des SGB II zuständigen Institutionen und
Grundsicherungsstellen.
19. Plant die Bundesregierung zukünftig die Vergabe von Aufträgen aus der
öffentlichen Hand auch daran zu knüpfen, dass die jeweiligen
Unternehmen bzw. Betriebe gleichstellungsorientiert arbeiten?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009
wurde ein Instrument in § 97 Absatz 4 Satz 2 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geschaffen, das es öffentlichen Auftraggebern
ermöglicht, zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer zu stellen, die insbesondere
soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im
sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der
Leistungsbeschreibung ergeben. Zu den Anforderungen, die insbesondere
soziale Aspekte betreffen können, sind auch Maßnahmen zur gleichberechtigten
Teilhabe von Frauen und Männern im Erwerbsleben zu rechnen. Insbesondere
zählt die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern zu den international über
das EG-Recht vereinbarten Grundprinzipien, deren Beachtung zu der
erforderlichen Zuverlässigkeit gehört. Bedingungen jedoch, die über den Auftrag
hinaus an das Unternehmen des Bieters bzw. Auftragnehmers gerichtet werden,
sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als Kriterien für
die Auftragsvergabe unzulässig.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/87420. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um der
Situation entgegenzuwirken, dass Frauen in Entscheidungspositionen
wesentlich seltener zu finden sind als Männer?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP setzt das Ziel, den Anteil
von Frauen in Führungspositionen nachhaltig zu erhöhen. Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet daran, hierzu einen
Stufenplan zu entwickeln. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt laufen die Abstimmungen
innerhalb der Bundesregierung. Der vorzulegende Stufenplan wird dazu den
öffentlichen Dienst ebenso erfassen wie die Privatwirtschaft. Bereits begonnene
Maßnahmen werden dabei fortgesetzt und durch neue Vorhaben ergänzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]