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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bildungs- und Teilhabepaket: Bilanz und Reformperspektiven

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.10.2018

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/430313.09.2018

Bildungs- und Teilhabepaket: Bilanz und Reformperspektiven

der Abgeordneten Sven Lehmann, Annalena Baerbock, Katja Dörner, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Margit Stumpp, Stefan Schmidt, Anja Hajduk, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Claudia Müller, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2011 ist eine neue Möglichkeit der Förderung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Haushalten entstanden. Seither können leistungsberechtigte Familien die Kosten für Nachhilfe, Klassenfahrten, Schulmaterialien oder auch Sportangebote über das Bildungs- und Teilhabepaket geltend machen. Das Antragsverfahren ist allerdings oft sehr bürokratisch und mit hohen Hürden verbunden. So zeigte die regierungseigene Gesamtevaluation zur Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nur bei knapp jedem zweiten leistungsberechtigten Kind ankommen, und wird nach den einzelnen Leistungsarten unterschieden, ist die Inanspruchnahmequote oft noch deutlich geringer (vgl. Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, 2016: Schlussbericht. Göttingen; Nürnberg). Da die Umsetzung und Erbringung der Bildungs- und Teilhabeleistungen in kommunaler Trägerschaft liegt und durch landesrechtliche Regeln beeinflusst wird, zeigen sich je nach den Entscheidungen der Kommune und Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort unterschiedliche Verfahren und Praktiken der Beantragung, Bewilligung und Gewährung des Bildungs- und Teilhabepakets.

Inwieweit leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche ihren Rechtsanspruch auf Teilhabe geltend machen können, hängt daher entscheidend davon ab, inwieweit es vor Ort gelingt, eine barrierearme Infrastruktur bereitzustellen.

Dabei sind die zuständigen Kommunen angehalten, auf einen Zugang der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu geeigneten Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe hinzuwirken. Der Bund hat zwar kein Weisungs- und Eingriffsrecht in die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets, aber die Kompetenz durch bundesgesetzliche Regelungen nachzusteuern, um z. B. den Erfüllungs- und Verwaltungsaufwand für die beteiligten Akteure vor Ort zu reduzieren oder die Leistungshöhe anzupassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Inanspruchnahme und Finanzierung

Fragen28

1

Wie viele Kinder und Jugendliche haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen (sog. Bildungs- und Teilhabepaket), weil sie

a) Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),

b) Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),

c) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),

d) Wohngeld oder

e) Kinderzuschlag (§ 6 des Bundeskindergeldgesetzes) beziehen (bitte seit 2011 pro Jahr und nach Bundesland aufschlüsseln)?

2

Wie viele Kinder und Jugendliche haben nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, haben diesen aber nicht eingelöst (bitte wie in Frage 1 nach Anspruchsgrundlage, seit 2011 pro Jahr und nach Bundesland aufschlüsseln)?

3

Wie viele Kinder und Jugendliche haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets

a) mindestens eine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket,

b) gemeinschaftliche Mittagsverpflegung,

c) Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf,

d) Klassenfahrten,

e) Tagesausflüge,

f) Schülerbeförderung,

g) Soziokulturelle Teilhabe,

h) Lernförderung tatsächlich in Anspruch genommen (bitte pro Jahr und nach Bundesland aufschlüsseln)?

4

Wie viele Kinder und Jugendliche beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung Wohngeld oder Kinderzuschlag (§ 6 Bundeskindergeldgesetz), und wie viele dieser haben seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets die Leistung persönlicher Schulbedarf in Anspruch genommen (bitte pro Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

5

Wie hoch waren die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket in den Jahren seit dessen Einführung, und wie hoch waren die von den Ländern gemeldeten Gesamtausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen (bitte pro Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

6

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die zwanzig bevölkerungsreichsten Kommunen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, und erfolgt die Refinanzierung der entstandenen Kosten für diese Kommunen vollumfänglich?

Wenn nein, warum nicht (bitte Angaben seit 2011 pro Jahr aufschlüsseln)?

7

Auf welche Höhe belaufen sich die jährlich anfallenden Verwaltungskosten auf Bundes- und Landesebene seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die durchschnittlichen Verwaltungskosten in den Kommunen insgesamt ein?

Welchen Anteil stellen die jährlichen Verwaltungskosten an den Gesamtkosten des Bildungs- und Teilhabepaketes dar (bitte wenn möglich nach Bundesland aufschlüsseln)?

Zugangsbarrieren

8

In welchen der zehn bevölkerungsreichsten Kommunen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Inanspruchnahme der Leistungsberechtigten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket am höchsten und in welchen am niedrigsten (bitte Angaben in Prozent und wenn möglich nach den einzelnen Leistungsarten aufschlüsseln)?

Welche Gründe befördern nach Einschätzung der Bundesregierung die höhere Inanspruchnahme in diesen Kommunen?

9

Welche Kommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung besonders gute Best-Practice-Modelle bei der Ausgestaltung der Vergabe der Bildungs- und Teilhabeleistungen, und warum?

10

Welche Instrumente nutzt die Bundesregierung, um einen Austausch zwischen den Kommunen in der Bereitstellung von Bildungs- und Teilhabeleistungen zu befördern und z. B. Best-Practice-Modelle für andere Kommunen zugänglich zu machen?

11

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Herausforderungen und Probleme der Kommunen bei der Umsetzung und Bereitstellung der Bildungs- und Teilhabeleistungen, und was tut die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die vom Bund jährlich zur Verfügung gestellten Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket zielgenau bei den anspruchsberechtigten Kindern und Familien ankommen?

12

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, wo sich regional Parallelstrukturen zur Bereitstellung von Bildungs- und Teilhabeleistungen gebildet haben, weil z. B. der Verwaltungs- und Erfüllungsaufwand beim Bildungs- und Teilhabepaket als zu hoch eingeschätzt wurde?

Wenn ja, welche, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor warum?

13

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Antrag auf Lernförderung in den Jahren seit Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets abgelehnt, weil die Versetzung als nicht unmittelbar gefährdet eingeschätzt wurde (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?

14

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, ein Schülerticket auch dann über das Bildungs- und Teilhabepaket zu fördern, wenn die Leistungsberechtigten dies allein für die Teilhabe an Bildung und Kultur in der Freizeit regelmäßig benötigen?

15

Ist der Bundesregierung das Problem bekannt, dass die Auszahlung des persönlichen Schulbedarfs nicht gewährt wird, wenn der Leistungsbezug zwischen den Stichtagen (zum 1. August und zum 1. Februar) eintritt, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für ein Festhalten an dieser Stichtagsregelung (siehe Gemeinsame Hinweise zum Bildungs- und Teilhabepaket der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, 2. Auflage, S. 13)?

16

Wie schätzt die Bundesregierung die verfassungsrechtlichen Bedenken (Münder, 2011: Verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen, in: Soziale Sicherheit Extra, Frankfurt, S. 63 – 94) ein hinsichtlich

a) der fehlenden Gewährleistungsverantwortung des Bundes, weil der Anspruch auf Teilhabeleistungen ins Leere laufen kann, z. B. wenn im ländlichen Raum Vereine für Kinder nicht erreichbar sind und dadurch entsprechende Angebote fehlen, und

b) der Kollision des eng umrissenen Verwendungszwecks mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, da Kinder ganz andere soziale und kulturelle Interessen als die förderungswürdigen Leistungen haben können, ihnen gleichzeitig aber nicht die Möglichkeit gegeben wird?

Reformvorhaben und -alternativen

17

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltene Vereinbarung, Hemmnisse der Inanspruchnahme beim Bildungs- und Teilhabepaket zu beseitigen, umzusetzen, und welchen Zeitplan verfolgt sie hierbei (S. 19)?

18

Inwieweit bindet die Bundesregierung zur Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen Sachverständige aus Kommunen und Ländern ein?

19

Welche Wirkung wird die geplante Änderung von Artikel 104c des Grundgesetzes (GG) aus Sicht der Bundesregierung auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 28)?

20

Welche Gesetzesänderungen sind aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um eine dauerhaft angelegte Finanzierung durch den Bund von Schulsozialarbeit zur Förderung von Kindern und Familien mit besonderen Bedarfen zu ermöglichen?

21

In welcher Höhe berücksichtigt die Bundesregierung in ihrem Finanzierungsrahmen Mehrausgaben beim Bildungs- und Teilhabepaket, die jeweils durch

a) die Aufstockung des persönlichem Schulbedarfs,

b) die Streichung der Eigenanteile zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung,

c) Öffnung der Lernförderung, auch wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist,

d) die Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten durch den Abbau von Zugangshemmnissen beim Bildungs- und Teilhabepaket und durch die Reform des Kinderzuschlages entstehen, wie sie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart wurden (S. 19)?

22

Teilt die Bundesregierung die Kritik von Sozialverbänden, dass die Ausgestaltung des persönlichen Schulbedarfs in Höhe von 100 Euro zu niedrig angesetzt ist, und auf welcher empirischen Grundlage plant die Bundesregierung, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, die Höhe des persönlichen Schulbedarfs zu ermitteln und aufzustocken (z. B. www.lcv-oldenburg.de/aktuelles/presse/schulbedarf-viel-teurer-als-gedacht)?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Wohlfahrtsverbänden am Fehlen einer verlässlichen und aussagekräftigen Statistik zur bundesweiten Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen, und gibt es Planungen seitens der Bundesregierung, eine amtliche Statistik noch in der 19. Legislaturperiode auf den Weg zu bringen?

Wenn nein, warum nicht (z. B. www.armutskongress.de/armutsbloganzeige/ ak/das-bildungs-und-teilhabepaket-ist-gescheitert/)?

24

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, den Beschluss der 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2015 in Erfurt, eine Regelung für eine rückwirkende Anpassung des Prozentsatzpunktes nach § 46 Absatz 6 SGB II zum 1. Januar des Vorjahres vorzulegen, umzusetzen?

25

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dagegen, den leistungsberechtigten Eltern und ihren Kindern im Rahmen eines bundesweiten Globalantrages, der nach Einschätzung vieler Wohlfahrts- und Familienverbände Verwaltungskosten senken und zu einer höheren Gewährleistung von Teilhabeleistungen führen würde (vgl. z. B. www.bundestag.de/blob/ 497936/a9e1ff5d33489a7057c9910688ee5edf/18-13-109b_zukunftsforum_ familie-data.pdf), die Leistungen zu gewähren?

26

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket automatisch auszubezahlen, anstatt die Gutscheinlösung weiter zu verfolgen?

Berlin, den 5. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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