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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Eckpunkte der 5G-Frequenzversteigerung

(insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

26.10.2018

Aktualisiert

07.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/437918.09.2018

Eckpunkte der 5G-Frequenzversteigerung

der Abgeordneten Margit Stumpp, Oliver Krischer, Katharina Dröge, Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesnetzagentur hat die wesentlichen regulatorischen Aspekte für die kommende 5G-Frequenzversteigerung vorgestellt. Das Vergabeverfahren setzt Weichen für den Mobilfunkmarkt mit Auswirkungen auf einen langen Zeitraum bis ins Jahr 2040, in Abwägung der Investitionssicherheit für die bietenden Mobilfunkunternehmen und der Verbraucherinteressen einer guten, möglichst flächendeckenden Netzabdeckung, hoher Bandbreiten und stabilen, günstigen Preisen.

In Deutschland sind die Mobilfunkpreise im europäischen Vergleich aktuell überdurchschnittlich hoch. Die Netzabdeckung liegt im europäischen Vergleich hinter anderen Mitgliedstaaten zurück. Gebieten, die aus wirtschaftlichen Gründen nur von einem Mobilfunkanbieter versorgt werden, bleiben für Kunden anderer Mobilfunkanbieter trotzdem ein Funkloch, da es aktuell keine verpflichtenden Regeln zum nationalen netzanbieterübergreifenden Roaming gibt. In diesen Regionen ist das physisch verfügbare Spektrum daher nicht effizient ausgeschöpft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie sieht der weitere Fahrplan bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen aus, und nach welchen Regeln sollen die Versteigerungen ablaufen?

2

Ab wann können die Gewinner der Versteigerung frühestens mit der Errichtung von 2-GhZ- und 3,6-GhZ-Sendeanlagen beginnen?

3

Wofür sollen die Einnahmen der kommenden 5G-Frequenzversteigerung konkret verwendet werden?

4

Können die Netzbetreiber die von der Bundesnetzagentur aktuell vorgesehene Auflage von 98 Prozent Abdeckung der Haushalte mit 100 Mbit/s auch mit LTE-Frequenzen und -Technik erbringen (www.zeit.de/news/2018-08/30/netzagentur-legt-eckpunkte-fuer-5g-versteigerung-vor-180830-99-758564)? Gilt dies auch für die neuen geplanten Versorgungsauflagen bei der Schiene und den Bundesfernstraßen?

5

Hält die Bundesregierung Sanktionen (z. B. Bußgelder) für sinnvoll, wenn Netzbetreiber die vorgegebene Abdeckung (98 Prozent der Haushalte mit 100 Mbit/s bis Ende 2022) nicht einhalten?

Falls ja, welche Sanktionen sind angedacht bzw. sind schon verankert?

Falls nein, warum nicht?

6

Was bedeutet die von der Bundesnetzagentur aktuell geplante vorgegebene Abdeckung mit 100 Mbit/s von 98 Prozent der Haushalte bis Ende 2022 für die Abdeckung der Fläche in Prozent?

Welche Abdeckung in der Fläche wird erreicht, wenn man dazu auch die aktuell geplante vorgeschriebene Abdeckung bei Bundesfernstraßen und ICE-Trassen hinzurechnet?

7

In welchen Kernpunkten wird sich die Versteigerung der 5G-Frequenzen von den Versteigerungen der LTE-Frequenzen unterscheiden?

8

Wie viele Sendeanlagen pro Netz sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Nöten, um die vorgegebene Abdeckung von 98 Prozent der Haushalte mit 100 Mbit/s bis 2022 zu erreichen?

Wie viele Masten müssen dafür nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Netzbetreiber, die aktuell Lizenzen innehaben, jeweils neu errichten?

9

Welche Investitionssummen pro Netz sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der anstehenden Frequenzversteigerung vonnöten, um die vorgegebene Abdeckung von 98 Prozent der Haushalte mit 100 Mbit/s zu erreichen?

10

Welche Investitionssummen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der anstehenden Frequenzversteigerung vonnöten, um die vorgeschriebenen 1 000 5G-Basisstationen pro Netz zu erreichen?

11

Inwiefern unterscheiden sich die Reichweiten der Sendemasten in Kilometer bei den maßgeblichen LTE-Frequenzen im Vergleich zu den für 5G vorgesehenen 2-GHz- und 3,6-GHz-Frequenzen?

12

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung realistisch, dass die neuen 5G-Sendemasten, die zur Erreichung der aktuell von der Bundesnetzagentur angestrebten Ausbauverpflichtungen bis 2022 vonnöten sind, ans Glasfasernetz angeschlossen werden, angesichts des schleppenden Glasfaserausbaus und der begrenzten Kapazitäten der Tiefbauunternehmen in Deutschland?

13

Warum will die Bundesnetzagentur die 5G-Frequenzen technologieneutral zuteilen, und besteht hier nicht die Gefahr, dass langsamere Techniken zum Einsatz kommen?

14

Welche Fläche in Quadratkilometer wird durch die 500 vorgeschriebenen 5G-Basisstationen pro Netzbetreiber (in regulatorische Eckpunkte der Bundesnetzagentur für den Beirat) mit schnellem Mobilfunk auf der 3,6-GHz-Frequenz abgedeckt?

15

Welche Intention verfolgt die Bundesnetzagentur bezüglich der 500 vorgeschriebenen 5G-Basisstationen auf der 2-GHz-Frequenz (in regulatorische Eckpunkte der Bundesnetzagentur für den Beirat) pro Netzbetreiber bei „weißen Flecken“ (keine mobile Breitband-Versorgung vorhanden; kaum Einwohner)?

Wäre der dortigen Bevölkerung nicht besser mit einer LTE-Verbindung geholfen?

16

Was kostet nach Kenntnis der Bundesregierung die Errichtung einer 5G-Sendeanlage (inkl. Anlagenkosten und Glasfaseranschluss) bei den Frequenzen 2 und 3,6 GHz?

17

Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für das im Europavergleich schlechte LTE-Netz in Deutschland (tatsächlicher Empfang beim Endkunden) – bezogen auf die Datengeschwindigkeit und die Abdeckung in der Fläche (https://opensignal.com/blog/2018/02/20/europes-4g-speeds-rise-while-the-rest-of-the-world-stalls/)?

18

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass die effektiv erreichbaren Downloadgeschwindigkeiten in den deutschen Mobilfunknetzen tendenziell abnehmen?

Falls ja, welche Ursachen sieht die Bundesregierung hier?

19

Ab welcher Datenrate in Mbit/s gilt nach Einschätzung der Bundesregierung ein Gebiet als mit LTE versorgt?

20

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der im Ländervergleich schlechten Mobilfunkversorgung in Deutschland für die Versteigerung der 5G-Frequenzen?

21

Warum fördert die Bundesregierung nicht den 5G-Ausbau in ländlichen Gebieten, wie bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, und erhöht entsprechend gleichzeitig die Versorgungsauflagen?

22

Sind Versorgungsauflagen nach Abdeckungsgraden bei Haushalten sinnvoll, wenn die Technik implementiert, dass sie hauptsächlich mobil (also unterwegs) verwendet wird?

23

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Präsidenten der Bundesnetzagentur Jochen Homann, der gegenüber dem „Handelsblatt“ sagte: „Die Bundesnetzagentur verfolgt ein Ziel: Infrastrukturausbau. Daher geht es allein um die Frage: Mit welchen Bedingungen gelingt Deutschland der bestmögliche Infrastrukturausbau unter der Maxime, die Unternehmen zu fordern, aber nicht zu überfordern“ vor dem Hintergrund, dass in § 2 Absatz 2 des Telekommunikationsgesetzes explizit neun Ziele vorgeschrieben sind, die die Bundesnetzagentur zu verfolgen hat und von denen „die Beschleunigung des Ausbaus von hochleistungsfähigen öffentlichen Telekommunikationsnetzen“ nur eines ist?

24

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Präsidenten des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, der sich im Bezug zur Vergabe der 5G-Frequenzen dafür ausgesprochen hat, National Roaming einzusetzen, um Marktzutrittskosten für potentielle Neueinsteiger im Mobilfunkmarkt zu senken und die Kosten für den Netzausbau zu überprüfen?

Teilt die Bundesregierung die Meinung von Andreas Mundt (bitte begründen)?

25

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des Präsidenten des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, der sich eindeutig für Zugangsverpflichtung für Reseller und virtuelle Netzbetreiber (Diensteanbieterverpflichtung) ausgesprochen hat – die auch von der Monopolkommission gefordert wurde – vor dem Hintergrund, dass in der aktuellen Planung der Bundesnetzagentur keine solchen Zugangsverpflichtungen vorgesehen sind?

Teilt die Bundesregierung die Meinung von Andreas Mundt (bitte begründen)?

26

Würde die Bundesregierung den Einstieg von weiteren Netzbetreibern begrüßen, vor dem Hintergrund, dass durch den Einstieg weiterer Netzbetreiber im europäischen Ausland die Verbraucherpreise gesunken sind?

27

Inwiefern werden durch die Auktionsbedingungen ausreichende Möglichkeiten für den Marktzugang weiterer Netzbetreiber geschaffen?

28

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung der Bundesnetzagentur, dass es auf dem Mobilfunkmarkt keine Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gebe, vor dem Hintergrund, dass das Bundeskartellamt von einem Oligopol auf dem deutschen Mobilfunkmarkt spricht (www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Stellungnahmen/Stellungnahme_Frenquenzvergabe_BNetzA_2018.pdf?__blob=publication-File&v=3)?

Teilt die Bundesregierung hier die Einschätzung des Bundeskartellamtes oder die der Bundenetzagentur (bitte begründen)?

29

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Wettbewerb im Infrastrukturausbau der Mobilfunknetze der Volkswirtschaft und damit den Verbrauchern höhere Kosten auferlegen als eine denkbare Kooperation der Mobilfunkanbieter für eine ressourcenschonende Abdeckung der Fläche?

30

Welche Hürden gibt es zur Feststellung einer Mobilfunk-Unterversorgung für Gebiete, in denen der Ausbau für manche Mobilfunkanbieter nicht wirtschaftlich ist?

31

Kann die Bundesnetzagentur auch eine Unterversorgung feststellen, wenn nur ein Anbieter ein Gebiet versorgt, aber die anderen Netzbetreiber keinen Ausbau vorgenommen haben?

32

Kann die Bundesnetzagentur den Mobilfunkanbietern, die den Ausbau in unterversorgten Regionen unterlassen haben, die Lizenz regional entziehen, um sie an den ausbauenden Anbieter weiterzureichen?

33

Wenn ein einzelner Anbieter in einer unterversorgten Region Deutschlands Sendemasten aufstellt, welche Möglichkeiten zur verpflichtenden Weitergabe ungenutzter Frequenzen unter den Mitbewerbern gibt es, wenn ein Durchreichen von Mobilfunkverbindungen durch nationales Roaming nicht gewünscht ist?

34

Nach welchen Kriterien werden die angekündigten 5G-Testregionen ausgewählt?

35

Gibt es einen übergeordneten Kommunikationsprozess, der das Zusammenspiel von fortgeltenden Vergabebedingungen, den Vereinbarungen aus dem Mobilfunkgipfel und den neuen Vergabebedingungen für die 5G-Frequenzen koordiniert?

36

Welche Behörde koordiniert diesen Kommunikationsprozess?

Berlin, den 10. September 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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