Indizierung linksextremer Internetinhalte
des Abgeordneten Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
In der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3788, wurden linksextreme Internetseiten und -inhalte thematisiert. Auf die damalige Vorbemerkung der Fragesteller wird Bezug genommen. Zu den Fragen 2 und 3 dieser Kleinen Anfrage erfolgte die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/4025), dass konkrete Fallzahlen zu Aufrufen zu Gewalttaten gegen jegliche Personen bzw. Personengruppen aufgrund der hohen Fluktuation der Interneteinträge nicht vorliegen. Gegen Internetangebote mit extremistischen Inhalten sind als rechtliche Maßnahmen entsprechende Indizierungen von Telemedien durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) angedacht. Bei Verdacht wird ein Indizierungsverfahren gemäß §§ 21 ff. des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zur Prüfung der Jugendgefährdung von Medieninhalten eingeleitet, bei Erfüllung eines der Tatbestände des § 18 Absatz 1 Satz 2 JuSchG oder einer richterrechtlich anerkannten weiteren Fallgruppe mit der Rechtsfolge der Indizierung. Hieraus lassen sich aufgrund der Fassung der Tatbestände aus Sicht der Fragesteller insbesondere Rückschlüsse auf die Fälle der Jugendgefährdung durch rechtsextremistische Inhalte ziehen.
Wie im Bereich der linksextremistischen Internetseiten gibt die Bundesregierung auch bei rechtsextremen Internetinhalten an, dass aufgrund der hohen Fluktuation die Anzahl rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher oder antisemitischer Internetseiten nicht erfasst wird, zumindest über die Indizierung jedoch Fallzahlen zu rechtsextremen Inhalten vorliegen (Bundestagsdrucksache 19/3552). Die Möglichkeit, gleiche Kenntnisse über die Anzahl linksextremer Inhalte zu erlangen, ist Gegenstand der Anfrage.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
In wie vielen Fällen wurden seit 2001 Indizierungen durch die Bundesprüfstelle wegen
a) verrohender Wirkung,
b) Anreizen zur Gewalttätigkeit und
c) Anreizen zu Verbrechen vorgenommen (bitte jährliche Anzahl benennen)?
In wie vielen dieser Fälle erfüllten linksextremistische Inhalte diese Tatbestände?
Werden bekannte linksextremistische Seiten aufgrund der Erfahrung, dass auf ihnen Gewaltaufrufe erfolgen und geschehene Gewaltstraftaten teils verherrlicht werden, regelmäßig auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüft?
Falls nein, weshalb nicht?
Sind Inhalte der Seite de.indymedia.org bereits als jugendgefährdend indiziert worden, bzw. erfolgen hier regelmäßige Kontrollen?
Wenn ja, aus welchem Grund und wie häufig erfolgte die Indizierung, bzw. in welchem Abstand erfolgen die Kontrollen?
Sind Inhalte anderer speziell linksextremer Seiten bereits als jugendgefährdend indiziert worden?
Wenn ja, aus welchem Grund und wie häufig erfolgte die Indizierung?