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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nebeneinkünfte in Bundesministerien und nachgeordneten Bereichen in den Jahren 2016 und 2017

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

27.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/451925.09.2018

Nebeneinkünfte in Bundesministerien und nachgeordneten Bereichen in den Jahren 2016 und 2017

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Michael Leutert, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Niema Movassat, Martina Renner, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nebentätigkeiten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind enge Grenzen gesetzt. Da sie mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut sind, geht es schließlich nicht nur um ihre private Haushaltskasse, sondern um das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Verwaltung. Die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung empfiehlt Beamtinnen und Beamten, auf eine „[…] klare Trennung zwischen der Arbeit und der Nebentätigkeit[…]“ zu achten. „Persönliche Verbindungen, die sich aus der Nebentätigkeit ergeben, dürfen die hauptberufliche Tätigkeit nicht beeinflussen. […] Unabhängig davon schadet es früher oder später Ihrem Ansehen – und damit dem Ansehen des gesamten öffentlichen Dienstes –, wenn Sie im Konfliktfall Ihren privaten Interessen den Vorrang gegeben haben. Verzichten Sie im Einzelfall auf die Nebentätigkeit.“ Nach dem Bundesbeamtengesetz sind Nebentätigkeiten von Beamtinnen und Beamten zu untersagen, wenn diese z. B. „die Beamtin oder den Beamten in einen Widerstreit mit den dienstlichen Pflichten bringen kann“ oder „die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Beamtin oder des Beamten beeinflussen kann“.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es Kleine Anfragen bezüglich Nebentätigkeiten von Beamten und Beschäftigten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie der jeweils nachgeordneten Bereiche in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 (Bundestagsdrucksache 18/7308).

Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Jahre 2016 und 2017 und betreffen, wenn nicht anders angegeben, das Bundesministerium der Finanzen (BMF) inkl. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Bundeszentralamt für Steuern und der Zollverwaltung, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie die jeweils nachgeordneten Bereiche. Die Fragen beziehen sich sowohl auf Beamte als auch auf Beschäftigte der vorbezeichneten Behörden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie viele Beamte und Beschäftigte beschäftigten das Bundesministerium der Finanzen inkl. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Bundeszentralamt für Steuern und der Zollverwaltung, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium der Verteidigung sowie die jeweils nachgeordneten Bereiche jeweils in den Zeiträumen vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 und vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 (bitte jeweils nach Behörde, Unterabteilung, Abteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?

2

Wie viele Beamte und Beschäftigte des BMF (inkl. BaFin, Bundeszentralamt für Steuern und Zollverwaltung), BMJV, BMWi, BMI und BMVg sowie der jeweils nachgeordneten Bereiche nahmen in den Zeiträumen vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 und vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit wahr, die unter § 100 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) fällt (bitte jeweils nach Anzahl der Beamten bzw. Beschäftigten und Anzahl der Nebentätigkeiten gegliedert nach den Nummern 2 bis 4 des § 100 Absatz 1 BBG sowie nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?

3

Wie viele Beamte und Beschäftigte des BMF (inkl. BaFin, Bundeszentralamt für Steuern und Zollverwaltung), BMJV, BMWi, BMI und BMVg sowie der jeweils nachgeordneten Bereiche nahmen in den Zeiträumen vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 und vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 jeweils gegen Entgelt oder einen geldwerten Vorteil eine Nebentätigkeit wahr, die unter § 100 Absatz 1 Nummer 4 Alternative 1 und 2 BBG fällt (bitte jeweils nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung, Besoldungs- und Entgeltgruppe, Anzahl der Beamten und Anzahl der Nebentätigkeiten aufschlüsseln)?

4

Wie viel Prozent der in den Antworten zu den Fragen 2 und 3 genannten Nebentätigkeiten haben eine inhaltliche Überschneidung mit dem Aufgabenbereich der vorgenannten Behörden (bitte die gleiche Differenzierung wie bei den Fragen 2 und 3 vornehmen)?

5

Wie viele Beamte und Beschäftigte des BMF (inkl. BaFin, Bundeszentralamt für Steuern und Zollverwaltung), BMJV, BMWi, BMI und BMVg sowie der jeweils nachgeordneten Bereiche nahmen in den Zeiträumen vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016 und vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 jeweils eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit wahr (bitte je Behörde, Abteilung und Unterabteilung sowohl die Anzahl der Beamten und Beschäftigten aufgeschlüsselt nach Besoldungs- und Entgeltgruppe als auch die Anzahl der Nebentätigkeiten angeben)?

6

Wie viel Prozent der in der Antwort zu Frage 5 genannten Nebentätigkeiten haben eine inhaltliche Überschneidung mit dem Aufgabenbereich der vorgenannten Behörden?

7

Wie viele Beamte und Beschäftigte der genannten Behörden, aufgeschlüsselt nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe, verfügen über Gesamteinkünfte aus allen Nebentätigkeiten, die jeweils in den Jahren 2016 und 2017 in den folgenden Stufen lagen: a) 0 – 5 000 Euro b) 5 000 – 10 000 Euro c) 10 000 – 20 000 Euro d) 20 000 – 30 000 Euro e) 30 000 – 40 000 Euro f) 40 000 – 50 000 Euro g) 50 000 – 70 000 Euro? Wie hoch waren die maximalen Gesamteinkünfte aus allen Nebentätigkeiten, die jeweils in den Jahren 2016 und 2017 ein einzelner Beamter bzw. Beschäftigter erzielt hat (bitte nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?

8

Wie viele politische Beamte der genannten Behörden, aufgeschlüsselt nach Behörde, Abteilung, Besoldungs- und Entgeltgruppe, verfügen über Gesamteinkünfte aus allen Nebentätigkeiten, die jeweils in den Jahren 2016 und 2017 in den folgenden Stufen lagen: a) 0 – 5 000 Euro b) 5 000 – 10 000 Euro c) 10 000 – 20 000 Euro d) 20 000 – 30 000 Euro e) 30 000 – 40 000 Euro f) 40 000 – 50 000 Euro g) 50 000 – 70 000 Euro h) 70 000 – 90 000 Euro? Wie hoch waren die maximalen Gesamteinkünfte aus allen Nebentätigkeiten, die jeweils in den Jahren 2016 und 2017 ein einzelner politischer Beamter erzielt hat (bitte nach Behörde, Abteilung, und Besoldungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?

9

Wie viele Ausnahmen wurden in den Jahren 2016, 2017 gemäß § 99 Absatz 3 Satz 4 BBG gewährt (bitte jeweils nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe aufschlüsseln)?

10

Wie hoch waren die durchschnittlichen Einkünfte aus den Nebentätigkeiten, die in den Antworten zu den Fragen 7 und 8 aufgeführt sind, pro Beamten bzw. Beschäftigten, aufgeschlüsselt nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung, Besoldungs- und Entgeltgruppe, in den Jahren 2016 und 2017?

11

Wie stellen die Bundesbehörden sicher, dass die in § 99 Absatz 2 Nummer 2 bis 6 BBG aufgeführten Bedingungen eingehalten sind?

12

Wie viele genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten sind in den Jahren 2016 und 2017 jeweils in den vorgenannten Behörden, differenziert nach Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe (in absoluten Zahlen und prozentual), gemeldet und nicht bewilligt worden, und was waren die Gründe dafür?

13

Welches sind die zehn häufigsten Nebentätigkeiten (bitte jeweils angeben, wie viele Personen der betreffenden Tätigkeit pro Jahr nachgingen, wie viel Zeit diese Tätigkeit im Durchschnitt und maximal pro Auftrag und Person in Anspruch nahm und welche Vergütung im Durchschnitt und maximal pro Tätigkeit und Person gezahlt wurde, jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde, Abteilung, Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe)?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den zehn Nebentätigkeiten pro Behörde vor, die jeweils in den Jahren 2016 und 2017 am höchsten bezahlt wurden (bitte pro Nebentätigkeit angeben, welcher Besoldungs- und Entgeltgruppe, Unterabteilung bzw. Abteilung der Beamte oder Beschäftige angehörte, der die Nebentätigkeit wahrnahm, sowie die Vergütungshöhe, die Stundenzahl, die Art der Nebentätigkeit und den Aufraggeber dieser Nebentätigkeit nennen)?

15

In wie vielen Fällen sind jeweils in den Jahren 2016 und 2017 zunächst ausgesprochene Genehmigungen später widerrufen oder vom Umfang her reduziert worden (Angaben bitte in absoluten Zahlen und prozentual machen und nach Behörde, Abteilung und Unterabteilung aufschlüsseln)?

16

Wie viele Vorträge vor Unternehmen und Unternehmensverbänden, die inhaltliche Überschneidungen mit dem Aufgabenbereich des Auftragnehmers aufwiesen, wurden von den Beamten und Beschäftigten der genannten Behörden im Rahmen von Nebentätigkeiten jeweils in den Jahren 2016 und 2017 gehalten? Wie oft wurde dafür ein Entgelt gezahlt?

17

Wer waren die Auftraggeber, was war der Inhalt und wie hoch lag die Entgelthöhe pro Vortrag, der in der Antwort zu Frage 16 genannt wurde?

18

Welches waren die zehn höchstbezahlten Vorträge pro Behörde (bitte pro Vortrag den Auftraggeber, die Auftragnehmer – differenziert nach Behörde, Unterabteilung bzw. Abteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe – und die Vergütungshöhe angeben)?

19

Wie oft wurden in den letzten fünf Jahren in den genannten Behörden Nebentätigkeiten untersagt, da durch diese dienstliche Interessen beeinträchtigt wurden (bitte nach Behörde, Abteilung und Unterabteilung sowie Besoldungs- und Entgeltgruppe differenzieren)?

20

Was waren die Gründe, in den letzten fünf Jahren Nebentätigkeiten zu untersagen, und wie häufig wurden diese genannt?

21

Welche 20 Auftraggeber haben behördenübergreifend insgesamt die höchste Vergütung für Nebentätigkeiten bezahlt (bitte die Auftraggeber sowie das gesamte Volumen angeben, das diese jährlich für Nebentätigkeiten bezahlt haben; wenn die Information nicht behördenübergreifend zur Verfügung steht, bitte pro Behörde angeben)?

22

Welches sind die jeweils fünf Referate des BMF und der BaFin, die durchschnittlich pro Mitarbeiter und Jahr am meisten Nebeneinkünfte erzielt haben (bitte die Referate und die durchschnittlichen und die maximalen Vergütungen durch Nebentätigkeit pro Mitarbeiter angeben; in dieser Frage bezieht sich das Wort „Mitarbeiter“ auf Referenten und Referatsleiter)?

23

Welches sind die jeweils drei Unterabteilungen bzw. Abteilungen des BMF und der BaFin, die durchschnittlich pro Mitarbeiter und Jahr am meisten Nebeneinkünfte erzielt haben (bitte die Unterabteilungen, die durchschnittlichen und die maximalen Vergütungen durch Nebentätigkeit pro Mitarbeiter angeben; in dieser Frage bezieht sich das Wort „Mitarbeiter“ auf Referenten und Referatsleiter)?

24

In jeweils welchen Referaten des BMF und der BaFin arbeiteten jene zehn Personen, die pro Jahr die höchsten Vergütungen für Nebeneinkünfte verdienten (bitte die Referate, die Art der Nebentätigkeit sowie die Höhe der jährlichen Nebeneinkünfte der Personen angeben)?

25

In jeweils welchen Unterabteilungen bzw. Abteilungen des BMF und der BaFin arbeiteten jene zehn Personen, die pro Jahr die höchsten Vergütungen für Nebeneinkünfte verdienten (bitte die Unterabteilung bzw. Abteilung, die Art der Nebentätigkeit sowie die Höhe der jährlichen Nebeneinkünfte der Personen angeben)?

26

Welche Artikel bzw. Aufsätze und Beiträge bzw. Fachartikel wurden von Angehörigen der genannten Behörden verfasst (bitte jeweils den Titel, die Vergütungshöhe, das Publikationsmedium sowie die Unterabteilung bzw. Abteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe des Autors angeben)?

27

Welche Nebentätigkeiten wurden von Angehörigen der Abteilung IV des BMF ausgeübt (bitte jeweils Art, Inhalt, zeitlichen Umfang, Vergütungshöhe, Auftraggeber und Auftragnehmer, differenziert nach Unterabteilung und Besoldungs- und Entgeltgruppe, angeben)?

Berlin, den 19. September 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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