Übertragung der deutschen Energienetze in eine unabhängige und kapitalmarktfähige Netzgesellschaft
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Britta Haßelmann, Ulrike Höfken, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Christine Scheel, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut dem Koalitionsvertrag und dem Jahreswirtschaftsbericht 2010 wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die deutschen Übertragungsnetze in einer „unabhängige und kapitalmarktfähige“ Netzgesellschaft zusammenzuführen.
Als erster der großen vier Energiekonzerne hat E.ON sein deutsches Höchstspannungsnetz an den staatlichen niederländischen Netzbetreiber TenneT verkauft. Auch Vattenfall will sein Netz, wie im Berliner „DER TAGESSPIEGEL“ vom 13. Januar 2010 berichtet wird, an den belgischen Stromnetzbetreiber Elia veräußern. Dem Bericht zufolge gehören Teile des Elia-Netzes den Kommunen und somit der öffentlichen Hand. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, schließt in einem Interview im „Handelsblatt“ vom 18. Januar 2010 ein Scheitern der Gründung einer deutschen Netz AG nicht aus. Eine europäische Lösung muss, so der Bundesminister Rainer Brüderle im Interview, im Blick gehalten werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung konkret ergreifen, um die Stromübertragungsnetze in eine unabhängige und kapitalmarktfähige Netzgesellschaft zu überführen?
Wann beginnt sie mit der Umsetzung dieser Maßnahmen, und wie läuft die Erstellung und Umsetzung der Maßnahmen formell konkret ab?
Ist die Gründung einer unabhängigen deutschen Netz AG nach dem Verkauf von E.ONs Höchstspannungsnetzen und des kurzfristig anstehenden Verkaufs von Vattenfalls Höchstspannungsnetzen überhaupt noch realisierbar? Wenn ja, wie ist es möglich, die veräußerten Netzteile in eine Netz AG einzugliedern?
Gibt es vor dem Verkauf von Netzteilen Gespräche mit den potenziellen Käufern, in denen die Absicht, die Netzteile später zusammenzuführen, klar kommuniziert wird?
Werden die Käufer in entsprechenden Klauseln im Kaufvertrag dazu verpflichtet, die Möglichkeit einer nachträglichen Zusammenführung der Netze zuzulassen? Werden dafür konkrete Fristen genannt?
Hat die Bundesregierung sonstige Vorkehrungen getroffen, um die Zusammenführung der Netze zu gewährleisten, und wenn ja, welche sind es konkret?
Teilt die Bundesregierung die Äußerungen des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, aus dem Interview im „Handelsblatt“ vom 18. Januar 2010, wonach er über eine deutsche Netzgesellschaft hinausdenkt und europäische Lösungen im Blick hat? Wenn ja, welche Lösungen sind das im Einzelnen, wie und in welchem Zeitraum sollen sie umgesetzt werden?
Teilt die Bundesregierung die Äußerungen des Bundesministers Rainer Brüderle aus dem Interview im „Handelsblatt“ vom 18. Januar 2010, dass der Staat die Netze weder kaufen noch sich daran beteiligen soll?
Welche Vor- und Nachteile erwartet die Bundesregierung von der Idee einer a) unabhängigen und b) kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft für die deutschen Stromnetze?
Wie viel Regelenergie und Geld für den Endkunden könnte durch die Schaffung einer bundesweiten Regelzone eingespart werden, insbesondere vor dem Hintergrund der durch die Bundesnetzagentur festgestellten mangelnden Kooperation der Netzbetreiber untereinander?
In welchem Umsetzungsstadium befindet sich der von den drei Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) transpowerstromübertragungs gmbh, 50 Hertz Transmission und EnBW Transportnetze AG seit Dezember 2008 begonnene Netzregelverbund?
Ist das hierin vorgesehene Marktgebiet der drei beteiligten ÜNB Realität geworden, bzw. erfolgt, wie von den drei kooperierenden ÜNB vorgesehen, ein einheitlicher Abruf aus einer gemeinsamen Merit-Order-Liste?
Hat dieser Netzregelverbund zu den angekündigten Einsparungen a) bei den Zahlungen für Leistungsbereitstellung und b) bei den Zahlungen für die Regelarbeitsabrufe geführt?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Regelzonenkooperation auf den Netzbetreiber Amprion GmbH auszuweiten? Welche weiteren Einsparungen wären möglich, wenn der Netzregelverbund auf die Amprion GmbH ausgeweitet würde?
Haben die geänderten Präqualifikationsanforderungen für Sekundärreserve, die seit März 2009 auch die Anbieterpoolung zulassen, zu einer Zunahme der von der Monopolkommission Ende 2008 identifizierten Anzahl von fünf Anbietern im Sekundärregelenergiemarkt geführt?
Wie viele Anbieter für Sekundärregelleistung sind gegenwärtig (Stand Februar 2010) bei den vier ÜNB präqualifiziert?
Wie viele dieser Anbieter sind (nach Regelzonen getrennt) zu weniger als 25 Prozent im Besitz der Konzerne E.ON, Vattenfall, RWE und EnBW?
Unterstützt die Bundesregierung die These der Monopolkommission (Sondergutachten 54, S. 160), dass für die ÜNB Anreize bestehen, Sekundärreserve statt der wettbewerblicheren Minutenreserve einzusetzen? Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um einer solchen Substitution einer günstigeren durch eine teurere Regelenergieart Einhalt zu gebieten?
Hat sich die von der Monopolkommission Ende 2008 identifizierte Anzahl von fünf Anbietern im Primärregelenergiemarkt geändert?
Wie viele Anbieter für Primärregelleistung sind gegenwärtig (Stand Februar 2010) bei den vier ÜNB präqualifiziert?
Wie viele dieser Anbieter sind (nach Regelzonen getrennt) zu weniger als 25 Prozent im Besitz der Konzerne E.ON, Vattenfall, RWE und EnBW?
Welches Alter haben die gegenwärtig für den Primärregelenergiemarkt präqualifizierten Kraftwerke, und welche Primärenergie nutzen sie jeweils? Welche THG-Emissionsminderungen (THG: Treibhausgas) könnten erzielt werden, wenn eine Verpflichtung bestünde, nur hocheffiziente Kraftwerke mit definierten Wirkungsgraden (z. B. >40 Prozent) oder aber regelbare Lasten im Primärenergiemarkt zuzulassen?
Befürwortet die Bundesregierung, dass die Kraftwerksbetreiber zukünftig im Sinne der Transparenz im Internet nachvollziehbar aufführen, wann welche Kraftwerke mit welcher Last einspeisten?
Welche Vor- oder Nachteile sieht die Bundesregierung durch die Gründung einer a) unabhängigen und b) kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft für die Volkswirtschaft?
Welche Vor- und Nachteile hat ein Netzverkauf, und was von beiden überwiegt aus Sicht der Bundesregierung, da auch die EU-Kommission die eigentumsrechtliche Entflechtung von Stromnetzen und -erzeugern (wie im Fall E.ON) befürwortet, aber gleichzeitig die Stromkonzerne warnen, neue Investoren würden sich noch höhere Netzentgelte ausbedingen?
Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass die Käufer der bundesdeutschen Übertragungsnetze z. T. in staatlicher bzw. öffentlicher Hand anderer EU-Staaten sind?
Warum strebt die Bundesregierung keine Übertragung dieser Modelle, die eine Verwendung der Netznutzungsentgelte der bundesdeutschen Stromkunden in öffentliche Investitionen in der Bundesrepublik Deutschland selbst zuließe, auf Deutschland an?
Wie stellen die Bundesregierung bzw. die zuständigen Landesbehörden sicher, dass potentielle Käufer der Übertragungsnetze die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen, um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf Dauer zu gewährleisten?
Welche Kriterien werden bei der Auswahl der Investoren angewendet, insbesondere vor dem Hintergrund der für den Ausbau der Übertragungsnetze notwendigen zweistelligen Milliardeninvestitionen in Holland und Deutschland?
Wie wird die Regierung kontrollieren, dass der Netzbetrieb, sobald er in einer Netz AG abgewickelt wird, entsprechend den Vorschriften des EnWG auf Dauer gewährleistet ist?
Welche Konsequenzen hätte der Verkauf des angekündigten Vattenfall-Hochspannungsnetzes an den belgischen Stromnetzbetreiber Elia für die Zusammenführung der deutschen Übertragungsnetze in eine unabhängige und kapitalmarktfähige Netzgesellschaft?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass bis zum Jahr 2010 bzw. 2015 der gesamte in der dena-Netzstudie I (dena: Deutsche Energie-Agentur GmbH) ausgewiesene Bedarf an zusätzlichen Übertragungsnetzen realisiert ist bzw. wird? Wenn ja, auf welcher Grundlage basiert diese Erwartung? Wenn nein, was gedenkt sie zur weiteren Beschleunigung der Realisierung zu unternehmen? Bis wann erwartet sie die Fertigstellung?
Welche Rolle könnte aus Sicht der Bundesregierung zukünftig die HGÜ-Technologie (HGÜ: Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) im deutschen Stromnetz spielen, und welchen Einfluss könnte sie auf den in der dena-Netzstudie I ausgewiesenen Ausbaubedarf haben?
Ist es richtig, dass im Bereich des Netzgebietes von Vattenfall unter bestimmten Voraussetzungen abweichende Strompreise zu den anderen Netzregionen angeboten werden dürfen? Wenn ja, welche volkswirtschaftlichen Mehrkosten entstehen dadurch, dass Deutschland damit kein einheitliches Marktgebiet mehr ist?
Wann ist mit der Fertigstellung und Veröffentlichung der dena-Netzstudie II zu rechnen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dass bis 2020 mindestens 40 000 MW Photovoltaik in Deutschland installiert sein werden, und falls ja, inwiefern findet das Berücksichtigung in der dena-Netzstudie II, und falls nein, von welcher Erwartung geht die Bundesregierung aus?
Welche Rolle spielt die DESERTEC Foundation für die Netzplanungen der Bundesregierung?
Welche Rolle spielt das geplante Supergrid (Superstromnetz) in der Nordsee für die Netzplanungen der Bundesregierung, und welchen Status hat dieses Projekt derzeit?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Supergrid in der Nordsee voranzubringen?
Welche Leitungsvorhaben sind der Bundesregierung derzeit zwischen Norwegen und Deutschland bekannt?