[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1042
17. Wahlperiode 16. 03. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Kerstin
Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/701 –
Übertragung der deutschen Energienetze in eine unabhängige und
kapitalmarktfähige Netzgesellschaft
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut dem Koalitionsvertrag und dem Jahreswirtschaftsbericht 2010 wird sich
die Bundesregierung dafür einsetzen, die deutschen Übertragungsnetze in einer
„unabhängige und kapitalmarktfähige“ Netzgesellschaft zusammenzuführen.
Als erster der großen vier Energiekonzerne hat E.ON sein deutsches
Höchstspannungsnetz an den staatlichen niederländischen Netzbetreiber TenneT
verkauft. Auch Vattenfall will sein Netz, wie im Berliner „DER TAGESSPIEGEL“
vom 13. Januar 2010 berichtet wird, an den belgischen Stromnetzbetreiber Elia
veräußern. Dem Bericht zufolge gehören Teile des Elia-Netzes den Kommunen
und somit der öffentlichen Hand. Der Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie, Rainer Brüderle, schließt in einem Interview im „Handelsblatt“ vom
18. Januar 2010 ein Scheitern der Gründung einer deutschen Netz AG nicht aus.
Eine europäische Lösung muss, so der Bundesminister Rainer Brüderle im
Interview, im Blick gehalten werden.
1. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung konkret ergreifen, um die
Stromübertragungsnetze in eine unabhängige und kapitalmarktfähige
Netzgesellschaft zu überführen?
Nach Auffassung der Bundesregierung sind zur Erreichung des Ziels einer
Netzgesellschaft einvernehmliche Lösungen mit den Eigentümern der
Übertragungsnetze erforderlich. In der letzten Legislaturperiode haben moderierende
Gespräche mit den Eigentümern dieser Netze nicht zu einer solchen Lösung geführt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird daher die
gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundeskanzleramt
geführten Gespräche mit den – zum Teil neuen – Eigentümern und potentiellen
Erwerbern dieser Netze fortführen bzw. aufnehmen, um das Projekt einer
einheitlichen Gesellschaft voranzubringen. Die rechtliche Ausgestaltung der Zu- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
15. März 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1042 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesammenführung der Netze ist von den beteiligten Unternehmen privatrechtlich
zu regeln.
2. Wann beginnt sie mit der Umsetzung dieser Maßnahmen, und wie läuft die
Erstellung und Umsetzung der Maßnahmen formell konkret ab?
Siehe Antwort zu Frage 1.
3. Ist die Gründung einer unabhängigen deutschen Netz AG nach dem Verkauf
von E.ONs Höchstspannungsnetzen und des kurzfristig anstehenden
Verkaufs von Vattenfalls Höchstspannungsnetzen überhaupt noch realisierbar?
Wenn ja, wie ist es möglich, die veräußerten Netzteile in eine Netz AG
einzugliedern?
Der Verkauf einzelner Netze steht der nachfolgenden Gründung einer
Netzgesellschaft nicht zwingend entgegen. Für die Umsetzung einer
Netzgesellschaft sind verschiedene Wege möglich.
4. Gibt es vor dem Verkauf von Netzteilen Gespräche mit den potentiellen
Käufern, in denen die Absicht, die Netzteile später zusammenzuführen, klar
kommuniziert wird?
Das Ziel der Bundesregierung einer kapitalmarktfähigen, unabhängigen
Netzgesellschaft ist öffentlich bekannt.
5. Werden die Käufer in entsprechenden Klauseln im Kaufvertrag dazu
verpflichtet, die Möglichkeit einer nachträglichen Zusammenführung der Netze
zuzulassen?
Werden dafür konkrete Fristen genannt?
6. Hat die Bundesregierung sonstige Vorkehrungen getroffen, um die
Zusammenführung der Netze zu gewährleisten, und wenn ja, welche sind es
konkret?
Siehe Antwort zu Frage 1.
7. Teilt die Bundesregierung die Äußerungen des Bundesministers für
Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, aus dem Interview im
„Handelsblatt“ vom 18. Januar 2010, wonach er über eine deutsche Netzgesellschaft
hinausdenkt und europäische Lösungen im Blick hat?
Wenn ja, welche Lösungen sind das im Einzelnen, wie und in welchem
Zeitraum sollen sie umgesetzt werden?
Bei der Zusammenführung der Übertragungsnetze in eine Gesellschaft ist die
Einbeziehung der Netze benachbarter Staaten denkbar und sinnvoll; im
Vordergrund steht insbesondere der erforderliche Ausbau der Grenzkuppelstellen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10428. Teilt die Bundesregierung die Äußerungen des Bundesministers Rainer
Brüderle aus dem Interview im „Handelsblatt“ vom 18. Januar 2010, dass
der Staat die Netze weder kaufen noch sich daran beteiligen soll?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die deutschen Übertragungsnetze
in einer unabhängigen und kapitalmarktfähigen Netzgesellschaft
zusammenzuführen.
9. Welche Vor- und Nachteile erwartet die Bundesregierung von der Idee
einer
a) unabhängigen und
b) kapitalmarktfähigen
Netzgesellschaft für die deutschen Stromnetze?
Das Übertragungsnetz ist ein strategisches Asset und für die Volkswirtschaft von
großer Bedeutung. Mit einer Vergrößerung des Netzgebietes können die
Effizienzen des Betriebs gesteigert und Synergien gehoben werden. Dies dient unter
anderem dem übergeordneten Ziel der Versorgungssicherheit. Zugleich wird mit
einer unabhängigen Netzgesellschaft der diskriminierungsfreie Netzbetrieb
sichergestellt. Nachteile sind nicht erkennbar.
10. Wie viel Regelenergie und Geld für den Endkunden könnte durch die
Schaffung einer bundesweiten Regelzone eingespart werden, insbesondere
vor dem Hintergrund der durch die Bundesnetzagentur festgestellten
mangelnden Kooperation der Netzbetreiber untereinander?
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen eines im Jahr 2008 eingeleiteten
Festlegungsverfahren zur Senkung des Aufwands bei der Regelenergie zwei
optimierte Regelkonzepte – den Netzregelverbund und den Zentralregler – u. a. im
Hinblick auf deren gesamtwirtschaftlichen Nutzen durch die TU Dortmund und
das Beratungsunternehmen E-Bridge gutachterlich untersuchen lassen.
Nach Einschätzung der Gutachter können in beiden Konzepten bei
deutschlandweiter Umsetzung etwa gleiche Einsparpotentiale bei der Regelenergie durch
die Vermeidung des Gegeneinanderregelns (ca. 120 Mio. Euro pro Jahr) und
durch die Reduzierung der vorzuhaltenden Regelleistung (ca. 140 Mio. Euro pro
Jahr) gehoben werden.
Beim Zentralregler (gleichbedeutend mit einer bundesweiten Regelzone)
existieren zusätzliche Kostenvorteile i. H. v. ca. 10 Mio. Euro pro Jahr durch eine
Zentralisierung von Aufgaben und Funktionen auf Seiten der
Übertragungsnetzbetreiber sowie durch eine Reduzierung von Transaktionsaufwand auf Seiten
der Stromlieferanten/Bilanzkreisverantwortlichen.
Hinsichtlich des möglichen Senkungspotentials für Regelenergie bei einer
deutschlandweiten Ausregelung hatte ein von der Bundesnetzagentur bereits
Anfang des Jahres 2008 an das Beratungsunternehmen CONSENTEC
(Consulting für Energiewirtschaft und -technik GmbH) vergebenes Gutachten zur Höhe
des Regelenergiebedarfs erhebliche Reduktionsmöglichkeiten in Höhe von 400
MW bei der positiven und 1 000 MW bei der negativen Regelleistung
festgestellt. In Bezug auf den Einsatz von Regelarbeit gehen die Gutachter bei einer
deutschlandweiten Regelzone durch die Vermeidung des Gegeneinanderregelns
von einer Verringerung um ca. 42 Prozent bei der positiven Regelenergie und um
nahezu 30 Prozent bei der negativen Regelarbeit aus.
Drucksache 17/1042 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. In welchem Umsetzungsstadium befindet sich der von den drei
Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) transpowerstromübertragungs gmbh, 50 Hertz
Transmission und EnBW Transportnetze AG seit Dezember 2008
begonnene Netzregelverbund?
12. Ist das hierin vorgesehene Marktgebiet der drei beteiligten ÜNB Realität
geworden, bzw. erfolgt, wie von den drei kooperierenden ÜNB
vorgesehen, ein einheitlicher Abruf aus einer gemeinsamen Merit-Order-Liste?
Die Umsetzung des Netzregelverbundes der drei genannten
Übertragungsnetzbetreiber wurde zum 1. Oktober 2009 mit Inbetriebnahme des so genannten
Moduls 4 abgeschlossen. Modul 4 entspricht in der Wirkung einer gemeinsamen
Abrufliste aller beteiligten Übertragungsnetzbetreiber, d. h. bei jedem Abruf
wird jeweils das freie Angebot mit dem günstigsten Arbeitspreis im gesamten
Netzregelverbund herangezogen.
13. Hat dieser Netzregelverbund zu den angekündigten Einsparungen
a) bei den Zahlungen für Leistungsbereitstellung und
b) bei den Zahlungen für die Regelarbeitsabrufe
geführt?
Zu Frage a
Nach Aussage der beteiligten Übertragungsnetzbetreiber transpower, EnBW
Transportnetze und 50 Hertz hat die regelzonenübergreifende Dimensionierung
der vorzuhaltenden Regelleistung gegenüber der Einzelbemessung der drei
Regelzonen zu Senkungen in Höhe von 687 MW bei der positiven und 544 MW
bei der negativen Regelleistung geführt.
Zu Frage b
Das Modul zur Vermeidung des Gegeneinanderregelns ist bereits seit Dezember
2008 von den drei Übertragungsnetzbetreibern realisiert und hat seine
Funktionsfähigkeit im Wirkbetrieb unter Beweis gestellt. Die Gutachter TU
Dortmund/E-Bridge haben bestätigt, dass der gegenläufige Einsatz von Regelenergie
zu etwa 98 bis 99 Prozent vermieden werden kann.
14. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die
Regelzonenkooperation auf den Netzbetreiber Amprion GmbH auszuweiten?
Welche weiteren Einsparungen wären möglich, wenn der
Netzregelverbund auf die Amprion GmbH ausgeweitet würde?
Nach Auswertung des Gutachtens der TU Dortmund/E-Bridge und der dazu
eingegangenen Stellungnahmen prüft die Bundesnetzagentur derzeit die
Erweiterung des Netzregelverbunds auf die Regelzone von Amprion, um kurzfristig die
Einsparpotentiale durch die Vermeidung des Gegeneinanderregelns und durch
die Reduzierung der Regelleistung heben zu können.
Die Gutachter quantifizieren das Einsparpotential mit rd. 16 Mio. Euro pro Monat
gegenüber dem Status Quo. Die kurzfristige Ausdehnung des
Netzreglerverbundes auf alle vier Regelzonen steht einer späteren Einrichtung eines Zentralreglers
nicht entgegen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/104215. Haben die geänderten Präqualifikationsanforderungen für
Sekundärreserve, die seit März 2009 auch die Anbieterpoolung zulassen, zu einer
Zunahme der von der Monopolkommission Ende 2008 identifizierten
Anzahl von fünf Anbietern im Sekundärregelenergiemarkt geführt?
Gegenwärtig existieren acht Anbieter von Sekundärregelleistung. Insoweit ist
eine Zunahme gegenüber der von der Monopolkommission Ende 2008
identifizierten Anzahl von fünf Anbietern zu verzeichnen. Zudem bietet die
Anbieterpoolung insbesondere für die Betreiber kleinerer technischer Anlagen die
Möglichkeit des Marktzutritts und lässt weitere Marktteilnehmer erwarten. Auch
Anfragen von Unternehmen bei der Bundesnetzagentur weisen darauf hin, dass
mit einer weiteren Zunahme der Anbieter auf dem Sekundärregelenergiemarkt
gerechnet werden kann.
16. Wie viele Anbieter für Sekundärregelleistung sind gegenwärtig (Stand
Februar 2010) bei den vier ÜNB präqualifiziert?
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die präqualifizierten Unternehmen
(siehe Antwort zu Frage 15) auch am Sekundärregelleistungsmarkt teilnehmen.
17. Wie viele dieser Anbieter sind (nach Regelzonen getrennt) zu weniger als
25 Prozent im Besitz der Konzerne E.ON, Vattenfall, RWE und EnBW?
Vier der Anbieter auf dem Sekundärregelenergiemarkt sind Unternehmen aus
dem Kreis der großen Energiekonzerne. Über Konzernbeteiligungen an den
übrigen vier Anbietern von Sekundärregelleistung müssen der
Bundesnetzagentur keine Nachweise vorgelegt werden.
18. Unterstützt die Bundesregierung die These der Monopolkommission
(Sondergutachten 54, S. 160), dass für die ÜNB Anreize bestehen,
Sekundärreserve statt der wettbewerblicheren Minutenreserve einzusetzen?
Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen,
um einer solchen Substitution einer günstigeren durch eine teurere
Regelenergieart Einhalt zu gebieten?
Es ist eine Daueraufgabe der Bundesnetzagentur, die Ausschreibungs- und
Abrufsbedingungen von Regelleistung zu beobachten und gegebenenfalls im Sinne
größerer Effizienz anzupassen.
19. Hat sich die von der Monopolkommission Ende 2008 identifizierte Anzahl
von fünf Anbietern im Primärregelenergiemarkt geändert?
Auf dem Primärregelenergiemarkt sind derzeit sechs Anbieter tätig. Anfragen
von Unternehmen bei der Bundesnetzagentur weisen darauf hin, dass mit einer
weiteren Zunahme der Anbieter auf dem Primärregelenergiemarkt gerechnet
werden kann.
20. Wie viele Anbieter für Primärregelleistung sind gegenwärtig (Stand
Februar 2010) bei den vier ÜNB präqualifiziert?
Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die präqualifizierten Unternehmen
(siehe Antwort zu Frage 19) auch am Primärregelleistungsmarkt teilnehmen.
Eine Präqualifikation auf Vorrat, deren wirtschaftliches Potential nicht genutzt
wird, macht ökonomisch wenig Sinn.
Drucksache 17/1042 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Wie viele dieser Anbieter sind (nach Regelzonen getrennt) zu weniger als
25 Prozent im Besitz der Konzerne E.ON, Vattenfall, RWE und EnBW?
Vier der Anbieter auf dem Primärregelenergiemarkt sind Unternehmen aus dem
Kreis der großen Energiekonzerne. Über Konzernbeteiligungen an den übrigen
zwei Anbietern von Primärregelleistung müssen der Bundesnetzagentur keine
Nachweise vorgelegt werden.
22. Welches Alter haben die gegenwärtig für den Primärregelenergiemarkt
präqualifizierten Kraftwerke, und welche Primärenergie nutzen sie jeweils?
Welche THG-Emissionsminderungen (THG: Treibhausgas) könnten erzielt
werden, wenn eine Verpflichtung bestünde, nur hocheffiziente Kraftwerke
mit definierten Wirkungsgraden (z. B. >40 Prozent) oder aber regelbare
Lasten im Primärenergiemarkt zuzulassen?
Informationen zum Alter und zu den eingesetzten Primärenergieträgern der für
die Primärregelenergie präqualifizierten Kraftwerke liegen der Bundesregierung
nicht vor. Auch hinsichtlich der Wirkungsgrade dieser Kraftwerke liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor. Insofern sind keine Abschätzungen
zu möglichen THG-Minderungen gegenüber den angesprochenen
Referenzwerten möglich.
23. Befürwortet die Bundesregierung, dass die Kraftwerksbetreiber zukünftig
im Sinne der Transparenz im Internet nachvollziehbar aufführen, wann
welche Kraftwerke mit welcher Last einspeisten?
Die Bundesregierung befürwortet im Grundsatz einen hohen Grad an
Transparenz auch bei Erzeugungsdaten, sofern sichergestellt ist, dass dies nicht zu einer
dem Wettbewerbsgedanken widersprechenden Einschränkung führt und nicht
kollusivem Verhalten Vorschub geleistet wird.
24. Welche Vor- oder Nachteile sieht die Bundesregierung durch die Gründung
einer
a) unabhängigen und
b) kapitalmarktfähigen
Netzgesellschaft für die Volkswirtschaft?
Siehe Antwort zu Frage 9.
25. Welche Vor- und Nachteile hat ein Netzverkauf, und was von beiden
überwiegt aus Sicht der Bundesregierung, da auch die EU-Kommission die
eigentumsrechtliche Entflechtung von Stromnetzen und -erzeugern (wie
im Fall E.ON) befürwortet, aber gleichzeitig die Stromkonzerne warnen,
neue Investoren würden sich noch höhere Netzentgelte ausbedingen?
26. Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass die Käufer der
bundesdeutschen Übertragungsnetze z. T. in staatlicher bzw. öffentlicher Hand
anderer EU-Staaten sind?
Die gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen in Deutschland
garantieren einen sicheren, effizienten, diskriminierungsfreien und günstigen
Netzbetrieb. Dies gilt für alle Unternehmen, gleich, ob sie privat oder staatlich
kontrolliert sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/104227. Warum strebt die Bundesregierung keine Übertragung dieser Modelle, die
eine Verwendung der Netznutzungsentgelte der bundesdeutschen
Stromkunden in öffentliche Investitionen in der Bundesrepublik Deutschland
selbst zuließe, auf Deutschland an?
Die Netzentgelte werden nach dem deutschen Regulierungsrahmen von den
Netzbetreibern ganz überwiegend für den Ausbau und die Instandhaltung der
Netze verwendet. Auch wenn der Netzbetreiber staatlich wäre, würde sich an
dieser Entgeltverwendung grundsätzlich nichts ändern.
28. Wie stellen die Bundesregierung bzw. die zuständigen Landesbehörden
sicher, dass potentielle Käufer der Übertragungsnetze die personelle,
technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
besitzen, um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auf Dauer zu gewährleisten?
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ordnet die Prüfung der personellen,
technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des
Netzbetreibers bei Aufnahme des Betriebs durch die nach jeweiligem Landesrecht
zuständige Behörde an. Diese hat gegenüber dem Antragsteller weitgehende
Einsichts- und Auflagenbefugnisse. Sie kann z. B. Auflagen bezüglich der
fachlichen Qualifikation des verantwortlichen Personals oder Auflagen zu den
technischen Regelwerken machen. Auch die finanzielle Leistungsfähigkeit kann
durch umfassende Einsichtsrechte in die Bücher des Antragstellers überprüft
werden. Die Bundesregierung hat hier keine Kompetenzen.
29. Welche Kriterien werden bei der Auswahl der Investoren angewendet,
insbesondere vor dem Hintergrund der für den Ausbau der
Übertragungsnetze notwendigen zweistelligen Milliardeninvestitionen in Holland und
Deutschland?
Die Bundesregierung ist mit dem Auswahlprozess nicht befasst.
30. Wie wird die Regierung kontrollieren, dass der Netzbetrieb, sobald er in
einer Netz AG abgewickelt wird, entsprechend den Vorschriften des EnWG
auf Dauer gewährleistet ist?
Die Vorschriften des EnWG gelten für die Energieversorgungsnetze unabhängig
von der jeweiligen Eigentumsstruktur.
31. Welche Konsequenzen hätte der Verkauf des angekündigten Vattenfall-
Hochspannungsnetzes an den belgischen Stromnetzbetreiber Elia für die
Zusammenführung der deutschen Übertragungsnetze in eine unabhängige
und kapitalmarktfähige Netzgesellschaft?
Keine. Eine Netzgesellschaft bleibt auch nach dem Verkauf der E.ON- und
Vattenfall-Netze wünschenswert und wird von der Bundesregierung weiter
verfolgt.
Drucksache 17/1042 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Geht die Bundesregierung davon aus, dass bis zum Jahr 2010 bzw. 2015
der gesamte in der dena-Netzstudie I (dena: Deutsche Energie-Agentur
GmbH) ausgewiesene Bedarf an zusätzlichen Übertragungsnetzen
realisiert ist bzw. wird?
Wenn ja, auf welcher Grundlage basiert diese Erwartung?
Wenn nein, was gedenkt sie zur weiteren Beschleunigung der Realisierung
zu unternehmen?
Bis wann erwartet sie die Fertigstellung?
Der Stand der Genehmigungsverfahren lässt erwarten, dass die
Netzausbauprojekte später realisiert werden als in der dena-Netzstudie I empfohlen. Mit dem
am 26. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des
Ausbaus der Höchstspannungsnetze (Kernstück: EnLAG) wurden daher die
Planungs- und Genehmigungsverfahren für vordringliche Leitungsbauvorhaben
beschleunigt. Sollte sich diese Maßnahme als nicht ausreichend erweisen, wird
die Bundesregierung weitere Maßnahmen für die Beschleunigung im
Leitungsbau vorlegen.
33. Welche Rolle könnte aus Sicht der Bundesregierung zukünftig die HGÜ-
Technologie (HGÜ: Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) im
deutschen Stromnetz spielen, und welchen Einfluss könnte sie auf den in der
dena-Netzstudie I ausgewiesenen Ausbaubedarf haben?
Die HGÜ-Technologie kann bereits heute zum Ausbau der
Stromübertragungskapazitäten als Pilotprojekte zum Einsatz kommen, sofern sie im Rahmen der
Ausbauplanung für einen effizienten Netzbetrieb erforderlich sind. Unter diesen
Voraussetzungen kann die HGÜ-Technologie auch für den in der dena-
Netzstudie I ausgewiesenen Ausbaubedarf berücksichtigt werden. Die Entscheidung
über den konkreten Ausbau von Leitungen mit HGÜ-Technologie liegt bei den
Netzbetreibern, die Planungs- und Genehmigungsbehörden der Länder prüfen
und entscheiden über deren Antrag.
Im Übrigen wird im Rahmen der dena-Netzstudie II der Einsatz verschiedener
Übertragungstechnologien, u. a. auch der
Hochspannungsgleichstromübertragung, für den erforderlichen Netzausbau in Deutschland anhand der Kriterien
technische Machbarkeit und Systemkompatibilität, Kosten, Stromverluste und
Akzeptanzfähigkeit geprüft. Anhand der Ergebnisse wird eine bessere
Einschätzung über den Einsatz von HGÜ möglich sein.
34. Ist es richtig, dass im Bereich des Netzgebietes von Vattenfall unter
bestimmten Voraussetzungen abweichende Strompreise zu den anderen
Netzregionen angeboten werden dürfen?
Wenn ja, welche volkswirtschaftlichen Mehrkosten entstehen dadurch,
dass Deutschland damit kein einheitliches Marktgebiet mehr ist?
In Deutschland besteht auf der Großhandelsstufe ein einheitlicher Strompreis,
der an der Leipziger Strombörse notiert wird. Solange der notwendige
Netzausbau nicht Abhilfe leistet, können z. B. aufgrund regional konzentrierter
Windeinspeisungen Netzengpasssituationen auftreten, denen i. d. R. durch Redispatch
von Kraftwerken oder im äußersten Fall durch Abschaltungen entgegengewirkt
wird. Die entstehenden Kosten werden auf die Netznutzungsentgelte umgelegt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/104235. Wann ist mit der Fertigstellung und Veröffentlichung der dena-Netzstudie II
zu rechnen?
Die dena-Netzstudie II soll noch vor Jahresende 2010 fertiggestellt und
veröffentlicht werden.
36. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dass bis 2020 mindestens
40 000 MW Photovoltaik in Deutschland installiert sein werden, und falls
ja, inwiefern findet das Berücksichtigung in der dena-Netzstudie II, und
falls nein, von welcher Erwartung geht die Bundesregierung aus?
Angesichts eines Zubaus von ca. 3 000 MW im Jahr 2009 wird es für möglich
gehalten, dass bis 2020 in Deutschland Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität
von 40 000 MW installiert sein werden. Ob dieser Wert erreicht wird, hängt von
der zukünftigen Gestaltung der Rahmenbedingungen der Förderung der
Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen und den Fortschritten bei der Kosten- und
Effizienzentwicklung dieser Technologie ab.
In der dena-Netzstudie II wird bislang die Annahme zugrunde gelegt, dass bis
2020 Photovoltaikanlagen mit einer Kapazität von 17,9 GW in Deutschland
installiert sein werden.
37. Welche Rolle spielt die DESERTEC Foundation für die Netzplanungen der
Bundesregierung?
Das DESERTEC-Konzept sieht einen langfristigen und sehr umfangreichen
Ausbau von Höchstspannungsleitungen in Gleichstromtechnik im
Mittelmeerraum vor, um den vorgesehenen Import von Strom aus erneuerbaren Energien,
vor allem aus Solarkraftwerken in Nordafrika, in die EU zu ermöglichen. Das
Vorhaben, dessen Umsetzung sich die DESERTEC-Industrieinitiative zum Ziel
gesetzt hat, steht noch am Anfang und bedarf der weiteren Konkretisierung u. a.
durch Machbarkeitsstudien. Im Rahmen der EU und der Union für den
Mittelmeerraum beteiligt sich die Bundesregierung allerdings schon heute aktiv an der
Diskussion über eine Netzanbindung der MENA-Region an die EU und die
Integration der Netze. Beide Fragen werden langfristig zu den zentralen Themen
gehören, wenn die Energie zu den Verbrauchern in der EU gelangen soll. Die
DESERTEC Industrieinitiative befindet sich in einem sehr frühen Stadium.
Konkrete Ansätze für Netzausbauplanungen, auf die sich die Bundesregierung
beziehen könnte, liegen nicht vor.
38. Welche Rolle spielt das geplante Supergrid (Superstromnetz) in der
Nordsee für die Netzplanungen der Bundesregierung, und welchen Status hat
dieses Projekt derzeit?
Für Deutschland als Land mit ambitionierten Offshore-Ausbauplänen hat die
Nordsee-Offshore-Initiative große Bedeutung. Die Initiative greift Fragen der
Netzanbindung und Netzintegration auf, die entscheidend sind, damit die
Windenergie zu den Verbrauchern gelangt und die Off-shore-Stromerzeugung zu einem
Erfolg wird. Zentrales Ziel der Initiative ist die Identifizierung der nationalen
Offshore-Ausbauziele und -politiken sowie eine bessere Koordination bei der
Weiterentwicklung der Strominfrastruktur. Derzeit wird auf Fachebene von
Regierungsvertretern ein Arbeitsplan zum weiteren Vorgehen entworfen.
Drucksache 17/1042 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode39. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Supergrid in der
Nordsee voranzubringen?
Die Bundesregierung bringt sich im Rahmen der Nordsee-Offshore-Initiative
aktiv ein. Sie unterstützt einen intensiven Informationsaustausch der
Teilnehmerstaaten und eine stärker koordinierte Weiterentwicklung der
Strominfrastruktur. Die Bundesregierung strebt die Schaffung eines friktionslosen
politischen und regulatorischen Rahmens für die Offshore-Ausbaupläne in der
Nordsee an und wird auch vor dem Hintergrund der „North Seas Countries
Offshore Grid Initiative“ prüfen, inwieweit die gesetzlichen Rahmenbedingungen
hierfür ausreichend sind. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass
die Netzbetreiber die termingerechte Anbindung der Offshore-Windparks an das
Stromnetz zügig und effektiv realisieren werden. Sie wird nachdrücklich an
einer Strategie eines Stromverbundes mit den Nordseeanrainer-Staaten arbeiten.
40. Welche Leitungsvorhaben sind der Bundesregierung derzeit zwischen
Norwegen und Deutschland bekannt?
Nach Auskunft des zuständigen niedersächsischen Landesministeriums plant
ein Konsortium aus norwegischen und schweizerischen
Energieversorgungsunternehmen die Errichtung eines Hochspannungs-Gleichstrom-Seekabels mit
einer Kapazität von 1 400 MW zwischen Niedersachsen und Norwegen. Im Jahr
2009 fand bereits eine Antragskonferenz im Vorfeld des
Raumordnungsverfahrens statt, das aber noch nicht formal eingeleitet worden ist. Über weitere
Leitungsbauvorhaben zwischen Norwegen und Deutschland liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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