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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fragen zur Finanzierungslage der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg

(insgesamt 48 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

25.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/459927.09.2018

Fragen zur Finanzierungslage der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg

der Abgeordneten Frank Magnitz, Dr. Dirk Spaniel, Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Presse war 2018 zu entnehmen: „Intern hat der Flughafen schon länger alle möglichen Varianten durchgespielt: finanzielle Umplanungen, einen zuvor bereits geplanten „Schuldschein“ oder etwa die Restrukturierung von Zinsswaps und Krediten, aber auch die Veräußerung von Grundstücken. Man bemüht sich, etwa mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) – dort läuft ein Milliardenkredit – über Stundungen bei Tilgungen zu verhandeln. Auf eine Milliarde Euro käme man aber durch all diese Finanzinstrumente nie. Schon mehr brächte es, einen ‚privaten Investor‘ ins Boot zu holen. Diese Variante war bereits Thema der Sitzung des Aufsichtsrats am 15. Dezember, auf der der Oktober 2020 als Eröffnungstermin beschlossen wurde. Der Bund und Brandenburg wären durchaus offen für eine solche Teilprivatisierung, die allerdings Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller und auch der rot-rot-grüne Senat ausgeschlossen haben.“ (vgl. DER TAGESSPIEGEL, 7. Januar 2018, Fehlt dem BER eine Milliarde Euro?; www.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-berlin-brandenburg-fehlt-dem-ber-eine-milliarde-euro/20821208.html; vgl. SPIEGEL ONLINE, 7. Januar 2018, BER benötigt eine weitere Milliarde Euro; www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/deutschland-flughafen-ber-braucht-noch-eine-milliarde-euro-mehr-a-1186577.html)

Aus einer internen Berechnung der Flughafengesellschaft FBB, deren Ergebnisse die „Berliner Morgenpost“ am 13. September 2018 auszugsweise veröffentlicht hat, geht hervor, das eine Ausweitung des Nachtflugverbotes beträchtliche Folgen auf das Passagervolumen und die Wirtschaftlichkeit des Flughafens hätte.

Am Mittwoch den 12. September 2018 waren die demonstrierenden Abgesandten der Fluglärmgegner vor dem Reichstagsgebäude nicht zu übersehen. Davon konnten sich anwesende Abgeordnete und Mitarbeiter persönlich überzeugen, oder es bei www.altkreisblitz.de/aktuelles/datum/.../isernhagenerfluglaermgegner-in-berlin... nachlesen.

Der Flughafen BER soll trotzdem laut dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer nach mehreren Terminverschiebungen nunmehr im Oktober 2020 in Betrieb gehen. Dies schreibt die „Berliner Morgenpost“ (www.morgenpost.de/flughafen-BER) am 25. April 2018. Bisher wurde der Eröffnungstermin bereits mehrfach verschoben, was Stillstandskosten hervorruft. (vgl. www.rbb24.de/...BER/BER.../rueckblick-spatenstich-ber-vor-zehn-jahren.html).

Da es sich um ein mit öffentlichen Mitteln finanziertes Projekt handelt, das in verschiedenen Haushalten von Bund, Berlin und Brandenburg und darin in verschiedenen einzelnen Posten enthalten ist, besteht Interesse, die schlussendlichen Auswirkungen auf den Steuerzahler zu prognostizieren. Dies geht aus der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ vom 27. Februar 2018 hervor (vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/flughafenbaustelle-inberlin-doch-keine-extramilliarde-fuer-den-ber-aus-oeffentlicher-hand/21008738.html).

In der Vergangenheit wurden durch Verpflichtungsermächtigung Darlehen des Bundes in Stammkapital umgewandelt und damit eine Rückzahlung der Steuergelder nebst Zinsen nach Auffassung der Fragesteller vereitelt.

Die Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2018, Kapitel 1205, Luft- und Raumfahrt, Titel 861 11-750, Darlehen an Flughafengesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist, wird als allseits bekannt vorausgesetzt.

Laut Medienberichten, z. B. in der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“, hat der Berliner Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz (SPD) in einer Koalitionsrunde mit der BER-Insolvenz zum 1. Januar 2019 gedroht (vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/hauptstadtflughafen-finanzsenatorkollatz-droht-mit-insolvenz-des-ber/22975564.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen48

1

Wie viel Kapitalzuführungen wurden der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) bisher insgesamt gewährt? Wie viel Kapital wurde der FBB insgesamt seitens der Gesellschafter bereitgestellt (bitte einzelne Schritte tabellarisch darstellen)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig das Eigenkapital der FBB? Wie hoch ist der Verlustvortrag der FBB?

3

Wie lange dürfen nach Kenntnis der Bundesregierung Verluste bilanziell vorgetragen werden? Welche steuerlichen Wirkungen hat dies?

4

Ab wann würde nach Kenntnis der Bundesregierung unter diesen Umständen eine überschuldungsbedingte Insolvenz eintreten?

5

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Gesellschafterdarlehen zugesagt? In welcher Höhe wurden Gesellschafterdarlehen bereits ausgereicht? Wie viel davon wurde in Eigenkapital gewandelt? Wie viel davon kann noch in Eigenkapital gewandelt werden?

6

Falls die FBB noch Gesellschafterdarlehen anfordern und ggf. in Eigenkapital wandeln kann, wie viel Geld hätte nach Kenntnis der Bundesregierung Berlin maximal zur Verfügung zu stellen? Wo wird dieses Geld haushälterisch vorgehalten?

7

Wie verlaufen nach Kenntnis der Bundesregierung die Verhandlungen mit der Europäischen Investitionsbank EIB über die Änderungen der Kreditbedingungen? Welche Rolle spielt der Cross-default zum „NordLB-Konsortialkredit“?

8

Hat die EIB den Gesellschaftern und/oder der FBB nach Kenntnis der Bundesregierung eine Frist bis Ende September 2018 für die Änderungen der Kreditbedingungen gesetzt?

9

Sind oder waren nach Kenntnis der Bundesregierung für den Konsortialkredit unter Führung der Konsortialbank NordLB auch Änderungen der Kreditbedingungen in Verhandlung? Wie verlaufen diese? Wurden im Rahmen dieser Verhandlungen auch Fristen gesetzt? Wenn ja, welche?

10

Welche Abhängigkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den jeweiligen alten und neuen Kreditbedingungen?

11

Welche Änderungen hinsichtlich Zinssatz, Laufzeit und Kündigungsrechten haben sich bei den jeweiligen neuen Kreditbedingungen ergeben bzw. bahnen sich an? Hat dies Auswirkungen auf die alte EU-Notifizierung? Sind dafür neu EU-Notifizierungen notwendig?

12

Ist oder war für die Änderung der jeweiligen Kreditbedingungen eine geschlossene Anschlussfinanzierung für die nach der Inbetriebnahme notwendigen Erweiterungsinvestitionen notwendig? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

13

Wann soll die Finanzierung der ohne die Offenhaltung Tegels nach der BER-Inbetriebnahme am BER notwendigen Erweiterungsinvestitionen nach Kenntnis der Bundesregierung geschlossen werden?

14

Wie soll die Finanzierung der nach Inbetriebnahme notwendigen Erweiterungen ausgestaltet sein? Soll das Instrument Schuldschein verwendet werden? Wenn nein, warum nicht mehr und was stattdessen?

15

Wie viel Liquidität benötigt die FBB bis zum anvisierten Inbetriebnahmetermin des BER 2020? Aus welchen Quellen soll dies finanziert werden?

16

Welcher Finanzierungsbedarf besteht für die FBB nach der Inbetriebnahme des BER? Wie viel davon soll über a) Eigenmittel, b) Gesellschaftermittel bzw. c) Fremdkapital gedeckt werden?

17

Sind dafür neue Bürgschaften notwendig?

18

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Budgeterhöhungen für das Terminal 2? Wenn ja, wie hoch fielen diese aus? Wie wurden diese begründet? Welche Abweichungen zum Business-Plan 2018 ergeben sich daraus?

19

Welche Kompensationsmaßnahmen plant die FBB?

20

Ist es möglich, dass sich die ursprünglich kommunizierte Finanzierungslücke von rund 1 Mrd. Euro doch noch realisiert?

21

Gäbe es nach heutigem Stand Interessenten für „private Investitionen“?

22

Was würde es für die Finanzsituation der FBB bedeuten, wenn der Flughafen dauerhaft geöffnet bliebe und an einen Dritten, zum Beispiel einen privaten Investor, verkauft würde?

23

Welche Auswirkungen auf die Kapazitätserweiterungsnotwendigkeiten am BER hätte eine solche privat finanzierte Offenhaltung Tegels?

24

Weicht nach Auffassung der Bundesregierung das Rating der Banken, die laut der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ vom 7. Januar 2018 (Fehlt dem BER eine Milliarde Euro?; www.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-berlinbrandenburg-fehlt-dem-ber-eine-milliarde-euro/20821208.html) eine zusätzliche Fremdfinanzierung der FBB geprüft haben, von dem offiziellen Rating der FBB ab? Wenn ja, was bedeutet dies nach Auffassung der Bundesregierung? Ist nach Auffassung der Bundesregierung zu erwarten, dass die Ratings der Banken nach erfolgreicher bzw. pünktlicher Inbetriebnahme sich verbessern werden?

25

Wie viele weitere Verschiebungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach den neuen Kreditbedingungen des EIB-Kredites möglich, ohne dass die EIB den Kredit kündigen kann?

26

Wie viele weitere Verschiebungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach den neuen Kreditbedingungen des NordLB-Konsortial-Kredites möglich, ohne dass das Konsortium den Kredit kündigen kann?

27

Ist nach Auffassung der Bundesregierung bei Änderungen der Kreditverträgen eine sog. Waiver Fee fällig oder üblich?

28

Wie verhält es sich damit in diesem Falle? Welche Kreditvertragsänderungs-Gebühren muss oder musste die FBB an die EIB hierfür zahlen?

29

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit dem NordLB-Konsortium die Kreditverträge analog und synchron geändert, und was hat das die FBB an Waiver Fee gekostet?

30

Ist bzw. war eine Einigung mit der EIB abhängig von einer Änderung der Bürgschaftsvereinbarung?

31

Ist bzw. war eine Einigung mit dem NordLB-Konsortium abhängig von einer Änderung der Bürgschaftsvereinbarung?

32

Welche Änderungen der Bürgschaftsvereinbarungen waren oder sind notwendig? Und warum ist dies notwendig?

33

Ist eine Auflösung des gegenwärtig bestehenden Bürgenvorbehaltes (Stand: 5. September 2018) ohne parlamentarische Zustimmung beim Deutschen Bundestag, dem Brandenburger Landtag und/oder dem Abgeordnetenhaus von Berlin möglich bzw. wirksam?

34

Würde nach Auffassung der Bundesregierung die EIB oder das NordLB-Konsortium einer Änderung der Kreditbestimmungen zustimmen, wenn noch keine wirksame Aufhebung des Bürgenvorbehaltes vorliegt?

35

Wird die EIB nach Auffassung der Bundesregierung nur einer Veränderung der Kreditbedingungen zustimmen, wenn Tranche B des Konsortialkredites für den Finanzierungsbedarf der FBB zwischen 2018 und Inbetriebnahme im September 2020 zur Auszahlung kommt bzw. der FBB verfügbar ist?

36

Würde es ohne eine Verwendungszweckerweiterung der Bürgschaft zu einem Verfall von Kreditvolumen kommen, und wie hoch wäre dies nach Auffassung der Bundesregierung?

37

Wäre aus Sicht der Bundesregierung eine Schließung des Flughafens Tegels nicht mindestens so lange abzuwenden, bis der BER seinen Betrieb aufgenommen hat und 20 Prozent Reservekapazität vorrätig gehalten wird?

38

Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein Weiterbetrieb Tegels geeignet, die Umweltbelastung nicht einseitig auf die Brandenburger und den Süden Berlins abzuwälzen?

39

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit der bisherige Gesamtaufwand für den BER, und in wie vielen Haushaltsposten und Vermerken des Bundeshaushalts sind Kosten zum BER enthalten?

40

Warum werden die Aufwände für den BER nicht unter einem Haushaltspunkt zusammengefasst?

41

Welche Auswirkungen der Investitionshöhen auf die Wirtschaftlichkeit des BER sieht die Bundesregierung?

42

Welche Stillstandskosten fallen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell am BER an?

43

Mit welchen Betriebskosten ist nach Kenntnis der Bundesregierung am BER zu rechnen?

44

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die zukünftigen Verluste des BER refinanziert und welche Auswirkungen haben diese auf die Steuerzahler?

45

Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die Verluste der FBB ohne die Einnahmen aus dem Flughafen Tegel?

46

Unter welchen Bedingungen sieht die Bundesregierung die Schließung des Flughafens Tegel als wirtschaftlich sinnvoll bzw. vertretbar an?

47

Waren die in der Vergangenheit zuletzt durch Verpflichtungsermächtigung in Stammkapital umgewandelten Darlehen des Bundes so geplant, oder welche Umstände oder Maßnahmen verhinderten eine Rückzahlung der ursprünglich als Darlehen ausgereichten Steuergelder?

48

Sind die Darlehen an Flughafengesellschaften, an denen der Bund beteiligt ist und für die weitere Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre im Haushalt stehen, aus Sicht der Bundesregierung noch rückzahlbar oder sind diese für den Steuerzahler verloren?

Berlin, den 18. September 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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