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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ankündigung eines "Entwicklungsinvestitionsgesetzes"

Ausarbeitung der Gesetzesvorlage: aktueller Sachstand, Beteiligung von Verbänden und Nichtregierungsorganisationen, inhaltliche Ausgestaltung, Übernahme von Haftungsrisiken durch die Bundesrepublik zugunsten privatwirtschaftlicher Unternehmen<br /> (insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

23.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/477308.10.2018

Ankündigung eines „Entwicklungsinvestitionsgesetzes“

des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit mehreren Monaten kündigt der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller die Ausarbeitung eines „Entwicklungsinvestitionsgesetzes“ an. Dies solle „steuerliche Anreize, die Ausweitung der Hermes-Deckungen sowie den Ausbau von Investitionsschutz und Doppelbesteuerungsabkommen“ enthalten (www.bmz.de/de/presse/reden/minister_mueller/2018/ januar/180119_gastbeitrag_Wirtschaftswoche.html).

Das Gesetz solle „sichere Rahmenbedingungen gerade auch für mittelständische Unternehmen aus Deutschland [...] schaffen“, an der Ausarbeitung seien neben dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen beteiligt (www.tagesspiegel.de/politik/mueller-zur- afrikapolitikentwicklungsminister-fordert-eu-oeffnung-fuer-alle-afrikanischen-gueter/22892000. html).

Laut Medienberichten begrüßen die großen deutschen Wirtschaftsverbände ein solches Gesetz. Laut Christoph Kannengießer, Hauptgeschäftsführer des Afrika- Vereins der deutschen Wirtschaft, strebe man vor allem Regelungen zur „Minimierung möglicher Risiken“ bei Investitionen in Afrika an (www.handelsblatt. com/politik/deutschland/neues-investitionsgesetz-deutsche-wirtschaft- begruesstgerd-muellers-neuen-marshallplan-fuer-afrika/22782820.html?ticket=ST-2140489- c4UQotPHcNNhkEZKp3ho-ap4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie ist der aktuelle Sachstand der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage?

2

Welche Verbände und Nichtregierungsorganisationen werden an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt?

3

Welche Sachverhalte sollen in dem Gesetz konkret neu geregelt werden?

4

Wird es im Rahmen des Gesetzes zur Übernahme von Haftungsrisiken durch die Bundesrepublik Deutschland zugunsten privatwirtschaftlicher Unternehmen kommen?

Berlin, den 27. September 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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