Ankündigung eines „Entwicklungsinvestitionsgesetzes“
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Seit mehreren Monaten kündigt der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller die Ausarbeitung eines „Entwicklungsinvestitionsgesetzes“ an. Dies solle „steuerliche Anreize, die Ausweitung der Hermes-Deckungen sowie den Ausbau von Investitionsschutz und Doppelbesteuerungsabkommen“ enthalten (www.bmz.de/de/presse/reden/minister_mueller/2018/ januar/180119_gastbeitrag_Wirtschaftswoche.html).
Das Gesetz solle „sichere Rahmenbedingungen gerade auch für mittelständische Unternehmen aus Deutschland [...] schaffen“, an der Ausarbeitung seien neben dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen beteiligt (www.tagesspiegel.de/politik/mueller-zur- afrikapolitikentwicklungsminister-fordert-eu-oeffnung-fuer-alle-afrikanischen-gueter/22892000. html).
Laut Medienberichten begrüßen die großen deutschen Wirtschaftsverbände ein solches Gesetz. Laut Christoph Kannengießer, Hauptgeschäftsführer des Afrika- Vereins der deutschen Wirtschaft, strebe man vor allem Regelungen zur „Minimierung möglicher Risiken“ bei Investitionen in Afrika an (www.handelsblatt. com/politik/deutschland/neues-investitionsgesetz-deutsche-wirtschaft- begruesstgerd-muellers-neuen-marshallplan-fuer-afrika/22782820.html?ticket=ST-2140489- c4UQotPHcNNhkEZKp3ho-ap4).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie ist der aktuelle Sachstand der Ausarbeitung der Gesetzesvorlage?
Welche Verbände und Nichtregierungsorganisationen werden an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt?
Welche Sachverhalte sollen in dem Gesetz konkret neu geregelt werden?
Wird es im Rahmen des Gesetzes zur Übernahme von Haftungsrisiken durch die Bundesrepublik Deutschland zugunsten privatwirtschaftlicher Unternehmen kommen?