Geschäftspraktiken am Flughafen Köln/Bonn
der Abgeordneten Oliver Krischer, Daniela Wagner, Katharina Dröge, Markus Tressel, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Medienberichte legen nahe, dass am Flughafen Köln/Bonn unter Führung des ehemaligen Flughafenchefs unlautere Geschäftspraktiken Anwendung fanden (siehe u. a. Handelsblatt vom 17. Juli 2018, „Mit Millionen für Billigflieger …“).
In großem Umfang wurden die Einrichtung und Aufrechterhaltung von Flugstrecken durch Rabatte und Zuschüsse gefördert. Dabei ist aus Sicht der Fragesteller nicht in jedem Fall klar, ob sich die jeweilige Förderung im rechtlich zulässigen Rahmen bewegt. So gab das Flughafenunternehmen laut Handelsblatt allein in den vergangenen vier Jahren mehr als 130 Mio. Euro aus, um ausgewählte Airlines (insbesondere Eurowings und Ryanair) zu unterstützen und mit den von diesen angebotenen Flugverbindungen die Passagierzahlen des Flughafens Köln/ Bonn zu erhöhen. So verdoppelten sich zwischen 2002 und 2016 zwar die Umsatzerlöse des Flughafens, allerdings halbierte sich zugleich der Gewinn
Weiterhin sollen „dutzende“ von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Weiterzahlung der Gehälter vom Dienst freigestellt worden sein. Aus aus Sicht der Fragesteller fragwürdigen Gründen soll eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt worden sein, obwohl sie nicht das beste Angebot abgegeben hatte und Parkkarten für Parkhäuser des Flughafens sollen „wie Hustenbonbons“ an Stakeholder verteilt worden sein (Handelsblatt vom 28. Juni 2018, „Neue Vorwürfe gegen Ex-Flughafenchef Garvens“).
Mittlerweile ist der Flughafen zu einer rigorosen Sparpolitik gezwungen, welche beim Brandschutz die Sicherheit der Fluggäste gefährdet und zu erheblichem Missmanagement bei den notwendigen Reinvestitionen in das Bahnsystem und die Rollwege führte (Handelsblatt vom 17. Juli 2018, s. o., Kölner Stadtanzeiger vom 25. Juli 2018, „Sträfliche Vernachlässigung …“).
Die Bundesrepublik Deutschland ist an der Flughafen Köln/Bonn GmbH beteiligt und mit drei Sitzen im Aufsichtsrat vertreten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Rabatte und Zuschüsse sind nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe und über welchen Zeitraum erlaubt, um neue Flugverbindung an einem Flughafen zu etablieren oder um den Fortbestand einer bestehenden Flugverbindung zu unterstützen, und auf welchen Rechtsgrundlagen basieren diese Förderungsmöglichkeiten im Einzelnen?
Welche Rabatte und Zuschüsse gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 15 Jahren für Flugverbindungen und Fluggesellschaften am Flughafen Köln/Bonn, und auf welchen Rechtsgrundlagen basieren diese Förderungen im Einzelnen?
Wann und durch wen wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Unterstützungs- und Fördermaßnahmen in Frage 2 jeweils genehmigt?
Wie schätzt die Bundesregierung die dargestellten Rabatte und Zuschüsse für einzelne Airlines unter den wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen (EU- und Kartellrecht) ein?
Gab es am Flughafen Köln/Bonn in den vergangenen Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung auch Rabatte und Zuschüsse für Flugverbindungen und Fluggesellschaften, deren rechtliche Zulässigkeit nicht gegeben oder strittig ist, und welchen Rechtsgrundlagen wird dabei im Einzelnen ggf. nicht entsprochen?
Durch wen ist die Bundesrepublik Deutschland aktuell im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft vertreten?
Falls es entsprechend Frage 5 strittige oder nicht rechtskonforme Förderungen gab, seit wann weiß die Bundesregierung oder wissen die von ihr in den Aufsichtsrat des Flughafen Köln/Bonn entsandten Vertreterinnen und Vertreter von den dargestellten Rabatten und Zuschüssen?
Was hat die Bundesregierung ggf. seit Bekanntwerden der Praktiken in Frage 5 unternommen, um diese einzustellen?
Entstand den Gesellschaftern, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland, durch die beschriebenen Rabatte und Zuschüsse ein wirtschaftlicher Schaden?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es zu Regressansprüchen anderer Flughäfen oder nicht rabattierter Fluggesellschaften gegen die Flughafen Köln/Bonn GmbH kommt?
Wird sich die Bundesregierung als Gesellschafterin in der Flughafen Köln/ Bonn GmbH dafür einsetzen, dass mögliche Regressansprüche gegen den früheren Geschäftsführer, Michael Garvens, durchgesetzt werden?
Hält die Bundesregierung einen durch den Aufsichtsrat ausgesprochen Haftungsverzicht für rechtswirksam oder bedarf es aus ihrer Sicht eines Beschlusses der Gesellschafter?
Beabsichtigt die Bundesregierung, alle im „Handelsblatt“ vom 17. Juli 2018 (s. Vorbemerkung der Fragesteller) beschriebenen Vorwürfe, sofern sich diese erhärten, haftungsrechtlich gegen ehemalige und gegebenenfalls noch amtierende Geschäftsführer der Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) geltend zu machen?
Welche Mitglieder der amtierenden und der vorangegangenen Bundesregierung, Staatssekretäre oder Abteilungsleiter der Bundesministerien haben oder hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Parkkarten der Flughafen Köln/Bonn GmbH?
Seit wann sind die im „Handelsblatt“ vom 17. Juli 2018 (s. Vorbemerkung der Fragesteller) beschriebenen Brandschutzmängel der Bundesregierung bekannt?
Bestand aus Sicht der Bundesregierung durch die wesentlich verzögerte Beseitigung der im Prüfbericht der DEKRA dargestellten Brandschutzmängel eine Gefahr für Beschäftigte, Passagiere und Besucher?
Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch die beteiligten Stellen jeweils unternommen, um die Mängelbehebung beim Brandschutz zu beschleunigen (bitte jeweils Stelle, Datum und genaue Forderung bzw. Auflage angeben)?
Entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung den Gesellschaftern, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland, durch verspätete bzw. unterbliebene Investitionen in Start- und Landebahnen, Rollwege, Brandschutz etc. ein wirtschaftlicher Schaden?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Infrastruktur des Flughafens Köln/Bonn in einem Zustand ist, der allen rechtlichen, auch den luftfahrtrechtlichen, Vorschriften gerecht wird?
Falls ja, wie begründet die Bundesregierung angesichts der beschriebenen Verhältnisse ihre Einschätzung?
Plant die Bundesregierung aktuell noch den Verkauf der Anteile der Bundesrepublik Deutschland an der Flughafengesellschaft (vgl. „Handelsblatt“ vom 27. November 2017, „CDU-Mann Merz scheitert …“)?