BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Lärmschutz beim Ausbau der Bundesautobahn 10 im Bereich der Gemeinden Michendorf und Schwielowsee

Beteiligung von Kommunen und Bürgern an den Planungen, Einsatz offenporiger Asphalttypen (Flüsterasphalt), Variantenuntersuchung zum Lärmschutz, Abstimmungen zwischen Landes- und Bundesverkehrsministerium, Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie, Lärmaktionspläne, erneutes Planfeststellungsverfahren

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

01.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/70311. 02. 2010

Lärmschutz beim Ausbau der Bundesautobahn 10 im Bereich der Gemeinden Michendorf und Schwielowsee

der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Dr. Valerie Wilms, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesautobahn 10 zwischen den Autobahndreiecken Nuthetal und Potsdam ist einer der am meisten befahrenen Autobahnabschnitte Deutschlands. Er soll von derzeit sechs auf durchgehend acht Fahrbahnen ausgebaut werden. Im Bereich der Abfahrt Michendorf und der Raststätte Michendorf sollen durch den Bau von Parallelfahrbahnen sogar zwölf Fahrbahnen entstehen.

Schätzungen zufolge wird das Verkehrsaufkommen von derzeit 88 000 Fahrzeugen auf bis zu 126 000 Fahrzeuge pro Tag steigen. Das Bauvorhaben befindet sich aktuell im Planfeststellungsverfahren. Es wurde ohne vorherige Beteiligung der Kommunen und Einwohner eingeleitet. Die Planungen stoßen bei den Anwohnern auf starke Kritik, weil eine zunehmende Verlärmung zu erwarten ist und die bisher vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen nicht für ausreichend erachtet werden.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP hat sich die Bundesregierung für eine reduzierte Lärmbelastung beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ausgesprochen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Beteiligung von Kommunen und Bürgern beim Ausbau der A10 zwischen den Dreiecken Nuthetal und Potsdam auf das reine Planfeststellungsverfahren beschränkt bleiben soll?

2

Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich den Einsatz von offenporigen Asphalttypen (Flüsterasphalt) für den Ausbau von Autobahnen in besiedelten Gebieten?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Anspruch auf Vollschutz vor Überschreitung der Lärmgrenzwerte nach der 16. BImSchV beim Ausbau der A10 allein durch den Bau von Lärmschutzwänden untersucht wurde und andere Lärmminderungsmaßnahmen, wie der Einbau von offenporigem Asphalt, nicht in die Variantenuntersuchung zum Lärmschutz bei diesem Ausbau des Bundesverkehrsweges eingeflossen sind?

4

Gab es vor der Einleitung der Planfeststellung für den Ausbau der A10 Abstimmungen zwischen dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hinsichtlich des Lärmschutzes?

Wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese Abstimmungen?

5

Welche Rolle spielte bei den Abstimmungen zwischen Landes- und Bundesverkehrsministerium der Einbau von Flüsterasphalt, und welche Position zum Einbau dieses Asphaltes hat dabei das Bundesverkehrsministerium vertreten?

6

Wie wird beim Ausbau der A10 die EU-Umgebungslärmrichtlinie umgesetzt, und in welcher Form liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionspläne für den Ausbaubereich vor?

7

Warum ist der Ausbau der A10 im genannten Abschnitt auf durchgehend acht Fahrspuren so dringend, dass keine Vorbeteiligung von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern möglich war, obwohl die prognostizierte Verkehrsbelastung von bis zu 126 000 Kfz pro Tag erst im Jahre 2025 erreicht werden soll?

8

Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, zur Wahrung eines rechtssicheren Verfahrens, das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A10 zu beenden und nach Überarbeitung der Lärmschutzplanung erneut zu beginnen?

Berlin, den 11. Februar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen